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DATUM 15. Mai 2012
NUMMER 135
SPERRFRIST
Aigner: „Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet“
Vor zehn Jahren wurde der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert –
Bundeslandwirtschaftsministerin würdigt Jubiläum der Verfassungsänderung
Vor zehn Jahren hat der Gesetzgeber den Schutz der Tiere im Grundgesetz verankert. Da-
mit war die Bundesrepublik 2002 der erste EU-Mitgliedstaat, der den Tierschutz in seine Ver-
fassung aufgenommen hat. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner würdigte das
historische Datum als wichtige Zäsur: „Der Schutz der Tiere ist ein hohes Gut. Tierschutz als
Staatsziel zu verankern, war eine wichtige Weichenstellung, die die Entscheidungsfindung
geprägt hat. Seither müssen Politik, Verwaltungsbehörden und Gerichte bei der Anwendung
des geltenden Rechts immer auch den Schutz der Tiere beachten – auch im Verhältnis zu
anderen verfassungsrechtlich hochrangig geschützten Gütern wie zum Beispiel der
Kunst- oder Forschungsfreiheit“, sagte Aigner am Dienstag in Berlin.
Mit der Verfassungsänderung, die am 17. Mai 2002 vom Deutschen Bundestag mit überwäl-
tigender Mehrheit beschlossen worden war, habe ein Umdenken und eine Neuausrichtung in
der Gesellschaft eingesetzt: „Heute ist das Tierwohl eine wichtige Messlatte für ethisches
Handeln und wirtschaftliche Entscheidungen “, betonte Aigner. Einer
Allensbach-Umfrage zufolge erwarten 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher
von der deutschen Landwirtschaft, dass Tiere artgerecht gehalten werden. Zugleich vermu-
ten aber fast zwei Drittel der Befragten, dass es bei der Tierhaltung Missstände gibt. Aigner
betonte, die Landwirtschaft in Deutschland sei vorbildlich beim Tierschutz und setze interna-
tional hohe Maßstäbe. „Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet. Dies immer wieder deutlich
zu machen – da sind auch unsere Bäuerinnen und Bauern gefragt. Sie selbst sind die besten
Botschafter für eine Tierhaltung, die das Tierwohl in den Vordergrund rückt. Wir brauchen
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aber noch mehr Transparenz. Ich denke zum Beispiel an den „Tag des offenen Hofes“ und
das Prinzip der „offenen Stalltür“. Diesen erfolgreichen Weg, die Verbraucher stärker einzu-
binden und zu informieren, sollte die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft weiter ge-
hen“, sagte Aigner. Wer Tiere hält, müsse sich mehr denn je mit den Erwartungen einer kriti-
schen Öffentlichkeit auseinandersetzen. Dies ist auch eine Erkenntnis aus dem breiten ge-
sellschaftlichen Dialog, den das Bundeslandwirtschaftsministerium im vergangenen Jahr zur
Rolle der Landwirtschaft in der heutigen Gesellschaft gestartet hatte.
Im Ergebnis hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner im Vorfeld der Grünen Woche
2012 die „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ vorgestellt und damit unter ande-
rem verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, um die Tierhaltung in Deutschland wei-
ter zu verbessern. So sollen in Zukunft nur noch besondere Aufwendungen für den Tier-
schutz über das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Programm „Gemein-
schaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK)“ gefördert werden. „Auf diese Weise
unterstützen wir den Tierschutz über eine gezielte Förderpolitik“, sagte Aigner. Zudem ver-
wies sie auf die geplante Reform des Baurechts. So soll der Bau großer gewerblicher Tier-
mastanlagen künftig begrenzt werden.
Bis heute nimmt Deutschland in Europa eine Spitzenstellung beim Tierschutz ein und ist im-
mer wieder Motor für weitere Verbesserungen. „Auf europäischer Ebene treiben wir ein
EU-Tierwohllabel voran. Zugleich fördern wir ein nationales Projekt für eine zuverlässige
Kennzeichnung von Produkten, die aus einer tiergerechten Haltung stammten“, sagte
Aigner. Für 89 Prozent der Verbraucher ist es wichtig, dass Lebensmittel aus tiergerechter
Haltung stammen. Diesen Trend unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den
Erzeugern und den Verarbeitern. „Tierschutz geht alle an. Aber nur mit einer zuverlässigen
Kennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrer Marktmacht Gebrauch
machen und sind auch bereit, mehr Geld für das Tierwohl auszugeben“, sagte Aigner. Die
Bundesministerin forderte die EU auf, die hohen Tierschutzstandards in der gesamten Union
durchzusetzen: Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass in allen Mit-
gliedstaaten der EU gleich strenge Regeln gelten, wenn es um das Wohl der Tiere geht.
In Kürze wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Novelle des Tierschutzgesetzes
ins Kabinett einbringen. Geplant sind zahlreiche Verbesserungen im Bereich der gewerbli-
chen Tierhaltung sowie der Versuchstiere. So soll das Gesetz den Ausstieg aus der betäu-
bungslosen Kastration von Ferkeln festlegen. Die Ausnahmeregelung für den Schenkelbrand
bei Pferden soll entfallen. Darüber hinaus wird das Bundeslandwirtschaftsministerium das
bestehende Qualzuchtverbot neu formulieren und damit wirksamer gestalten. In diesem Zu-
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sammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen ge-
plant. Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auch
der Schutz von Versuchstieren. Erstmals sind gesonderte Regelungen für die Verwendung
von Affen vorgesehen. Einschränkungen bei der Haltung von Wildtieren im Zirkus sind eben-
falls geplant. Darüber hinaus erhalten die Landesbehörden die Möglichkeit, regional die un-
kontrollierte Fortpflanzung von herrenlosen Katzen einzuschränken. Der Gesetzentwurf wird
demnächst im Bundeskabinett beschlossen, das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft
treten. Weitere Vorhaben, darunter zum Beispiel die Haltungsvorschriften für Mastkaninchen,
befinden sich ebenfalls auf dem Weg.
Weitere Informationen unter www.bmelv.de/tierschutz