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Pressestelle




             Presse-
                                                                   HAUSANSCHRIFT   Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

                                                                             TEL   +49 (0)30 18 529 - 3170
                                                                             FAX   +49 (0)30 18 529 - 3179
                                                                          E-MAIL   pressestelle@bmelv.bund.de

                            mitteilung
                                                                        INTERNET   www.bmelv.de




    DATUM    15. Mai 2012
  NUMMER     135
SPERRFRIST




             Aigner: „Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet“
             Vor zehn Jahren wurde der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert –
             Bundeslandwirtschaftsministerin würdigt Jubiläum der Verfassungsänderung


             Vor zehn Jahren hat der Gesetzgeber den Schutz der Tiere im Grundgesetz verankert. Da-
             mit war die Bundesrepublik 2002 der erste EU-Mitgliedstaat, der den Tierschutz in seine Ver-
             fassung aufgenommen hat. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner würdigte das
             historische Datum als wichtige Zäsur: „Der Schutz der Tiere ist ein hohes Gut. Tierschutz als
             Staatsziel zu verankern, war eine wichtige Weichenstellung, die die Entscheidungsfindung
             geprägt hat. Seither müssen Politik, Verwaltungsbehörden und Gerichte bei der Anwendung
             des geltenden Rechts immer auch den Schutz der Tiere beachten – auch im Verhältnis zu
             anderen verfassungsrechtlich hochrangig geschützten Gütern wie zum Beispiel der
             Kunst- oder Forschungsfreiheit“, sagte Aigner am Dienstag in Berlin.


             Mit der Verfassungsänderung, die am 17. Mai 2002 vom Deutschen Bundestag mit überwäl-
             tigender Mehrheit beschlossen worden war, habe ein Umdenken und eine Neuausrichtung in
             der Gesellschaft eingesetzt: „Heute ist das Tierwohl eine wichtige Messlatte für ethisches
             Handeln und wirtschaftliche Entscheidungen “, betonte Aigner. Einer
             Allensbach-Umfrage zufolge erwarten 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher
             von der deutschen Landwirtschaft, dass Tiere artgerecht gehalten werden. Zugleich vermu-
             ten aber fast zwei Drittel der Befragten, dass es bei der Tierhaltung Missstände gibt. Aigner
             betonte, die Landwirtschaft in Deutschland sei vorbildlich beim Tierschutz und setze interna-
             tional hohe Maßstäbe. „Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet. Dies immer wieder deutlich
             zu machen – da sind auch unsere Bäuerinnen und Bauern gefragt. Sie selbst sind die besten
             Botschafter für eine Tierhaltung, die das Tierwohl in den Vordergrund rückt. Wir brauchen
DATUM    15. Mai 2012                                                                         SEITE 2 VON 2

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             aber noch mehr Transparenz. Ich denke zum Beispiel an den „Tag des offenen Hofes“ und
             das Prinzip der „offenen Stalltür“. Diesen erfolgreichen Weg, die Verbraucher stärker einzu-
             binden und zu informieren, sollte die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft weiter ge-
             hen“, sagte Aigner. Wer Tiere hält, müsse sich mehr denn je mit den Erwartungen einer kriti-
             schen Öffentlichkeit auseinandersetzen. Dies ist auch eine Erkenntnis aus dem breiten ge-
             sellschaftlichen Dialog, den das Bundeslandwirtschaftsministerium im vergangenen Jahr zur
             Rolle der Landwirtschaft in der heutigen Gesellschaft gestartet hatte.


             Im Ergebnis hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner im Vorfeld der Grünen Woche
             2012 die „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ vorgestellt und damit unter ande-
             rem verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, um die Tierhaltung in Deutschland wei-
             ter zu verbessern. So sollen in Zukunft nur noch besondere Aufwendungen für den Tier-
             schutz über das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Programm „Gemein-
             schaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK)“ gefördert werden. „Auf diese Weise
             unterstützen wir den Tierschutz über eine gezielte Förderpolitik“, sagte Aigner. Zudem ver-
             wies sie auf die geplante Reform des Baurechts. So soll der Bau großer gewerblicher Tier-
             mastanlagen künftig begrenzt werden.


             Bis heute nimmt Deutschland in Europa eine Spitzenstellung beim Tierschutz ein und ist im-
             mer wieder Motor für weitere Verbesserungen. „Auf europäischer Ebene treiben wir ein
             EU-Tierwohllabel voran. Zugleich fördern wir ein nationales Projekt für eine zuverlässige
             Kennzeichnung von Produkten, die aus einer tiergerechten Haltung stammten“, sagte
             Aigner. Für 89 Prozent der Verbraucher ist es wichtig, dass Lebensmittel aus tiergerechter
             Haltung stammen. Diesen Trend unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den
             Erzeugern und den Verarbeitern. „Tierschutz geht alle an. Aber nur mit einer zuverlässigen
             Kennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrer Marktmacht Gebrauch
             machen und sind auch bereit, mehr Geld für das Tierwohl auszugeben“, sagte Aigner. Die
             Bundesministerin forderte die EU auf, die hohen Tierschutzstandards in der gesamten Union
             durchzusetzen: Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass in allen Mit-
             gliedstaaten der EU gleich strenge Regeln gelten, wenn es um das Wohl der Tiere geht.


             In Kürze wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Novelle des Tierschutzgesetzes
             ins Kabinett einbringen. Geplant sind zahlreiche Verbesserungen im Bereich der gewerbli-
             chen Tierhaltung sowie der Versuchstiere. So soll das Gesetz den Ausstieg aus der betäu-
             bungslosen Kastration von Ferkeln festlegen. Die Ausnahmeregelung für den Schenkelbrand
             bei Pferden soll entfallen. Darüber hinaus wird das Bundeslandwirtschaftsministerium das
             bestehende Qualzuchtverbot neu formulieren und damit wirksamer gestalten. In diesem Zu-
DATUM    15. Mai 2012                                                                         SEITE 3 VON 3

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             sammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen ge-
             plant. Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auch
             der Schutz von Versuchstieren. Erstmals sind gesonderte Regelungen für die Verwendung
             von Affen vorgesehen. Einschränkungen bei der Haltung von Wildtieren im Zirkus sind eben-
             falls geplant. Darüber hinaus erhalten die Landesbehörden die Möglichkeit, regional die un-
             kontrollierte Fortpflanzung von herrenlosen Katzen einzuschränken. Der Gesetzentwurf wird
             demnächst im Bundeskabinett beschlossen, das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft
             treten. Weitere Vorhaben, darunter zum Beispiel die Haltungsvorschriften für Mastkaninchen,
             befinden sich ebenfalls auf dem Weg.


             Weitere Informationen unter www.bmelv.de/tierschutz

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 15. Mai 2012 NUMMER 135 SPERRFRIST Aigner: „Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet“ Vor zehn Jahren wurde der Tierschutz im deutschen Grundgesetz verankert – Bundeslandwirtschaftsministerin würdigt Jubiläum der Verfassungsänderung Vor zehn Jahren hat der Gesetzgeber den Schutz der Tiere im Grundgesetz verankert. Da- mit war die Bundesrepublik 2002 der erste EU-Mitgliedstaat, der den Tierschutz in seine Ver- fassung aufgenommen hat. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner würdigte das historische Datum als wichtige Zäsur: „Der Schutz der Tiere ist ein hohes Gut. Tierschutz als Staatsziel zu verankern, war eine wichtige Weichenstellung, die die Entscheidungsfindung geprägt hat. Seither müssen Politik, Verwaltungsbehörden und Gerichte bei der Anwendung des geltenden Rechts immer auch den Schutz der Tiere beachten – auch im Verhältnis zu anderen verfassungsrechtlich hochrangig geschützten Gütern wie zum Beispiel der Kunst- oder Forschungsfreiheit“, sagte Aigner am Dienstag in Berlin. Mit der Verfassungsänderung, die am 17. Mai 2002 vom Deutschen Bundestag mit überwäl- tigender Mehrheit beschlossen worden war, habe ein Umdenken und eine Neuausrichtung in der Gesellschaft eingesetzt: „Heute ist das Tierwohl eine wichtige Messlatte für ethisches Handeln und wirtschaftliche Entscheidungen “, betonte Aigner. Einer Allensbach-Umfrage zufolge erwarten 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher von der deutschen Landwirtschaft, dass Tiere artgerecht gehalten werden. Zugleich vermu- ten aber fast zwei Drittel der Befragten, dass es bei der Tierhaltung Missstände gibt. Aigner betonte, die Landwirtschaft in Deutschland sei vorbildlich beim Tierschutz und setze interna- tional hohe Maßstäbe. „Wir sind dem Wohl der Tiere verpflichtet. Dies immer wieder deutlich zu machen – da sind auch unsere Bäuerinnen und Bauern gefragt. Sie selbst sind die besten Botschafter für eine Tierhaltung, die das Tierwohl in den Vordergrund rückt. Wir brauchen
  • 2. DATUM 15. Mai 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 135 SPERRFRIST aber noch mehr Transparenz. Ich denke zum Beispiel an den „Tag des offenen Hofes“ und das Prinzip der „offenen Stalltür“. Diesen erfolgreichen Weg, die Verbraucher stärker einzu- binden und zu informieren, sollte die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft weiter ge- hen“, sagte Aigner. Wer Tiere hält, müsse sich mehr denn je mit den Erwartungen einer kriti- schen Öffentlichkeit auseinandersetzen. Dies ist auch eine Erkenntnis aus dem breiten ge- sellschaftlichen Dialog, den das Bundeslandwirtschaftsministerium im vergangenen Jahr zur Rolle der Landwirtschaft in der heutigen Gesellschaft gestartet hatte. Im Ergebnis hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner im Vorfeld der Grünen Woche 2012 die „Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“ vorgestellt und damit unter ande- rem verschiedene Initiativen auf den Weg gebracht, um die Tierhaltung in Deutschland wei- ter zu verbessern. So sollen in Zukunft nur noch besondere Aufwendungen für den Tier- schutz über das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Programm „Gemein- schaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK)“ gefördert werden. „Auf diese Weise unterstützen wir den Tierschutz über eine gezielte Förderpolitik“, sagte Aigner. Zudem ver- wies sie auf die geplante Reform des Baurechts. So soll der Bau großer gewerblicher Tier- mastanlagen künftig begrenzt werden. Bis heute nimmt Deutschland in Europa eine Spitzenstellung beim Tierschutz ein und ist im- mer wieder Motor für weitere Verbesserungen. „Auf europäischer Ebene treiben wir ein EU-Tierwohllabel voran. Zugleich fördern wir ein nationales Projekt für eine zuverlässige Kennzeichnung von Produkten, die aus einer tiergerechten Haltung stammten“, sagte Aigner. Für 89 Prozent der Verbraucher ist es wichtig, dass Lebensmittel aus tiergerechter Haltung stammen. Diesen Trend unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den Erzeugern und den Verarbeitern. „Tierschutz geht alle an. Aber nur mit einer zuverlässigen Kennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrer Marktmacht Gebrauch machen und sind auch bereit, mehr Geld für das Tierwohl auszugeben“, sagte Aigner. Die Bundesministerin forderte die EU auf, die hohen Tierschutzstandards in der gesamten Union durchzusetzen: Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass in allen Mit- gliedstaaten der EU gleich strenge Regeln gelten, wenn es um das Wohl der Tiere geht. In Kürze wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Novelle des Tierschutzgesetzes ins Kabinett einbringen. Geplant sind zahlreiche Verbesserungen im Bereich der gewerbli- chen Tierhaltung sowie der Versuchstiere. So soll das Gesetz den Ausstieg aus der betäu- bungslosen Kastration von Ferkeln festlegen. Die Ausnahmeregelung für den Schenkelbrand bei Pferden soll entfallen. Darüber hinaus wird das Bundeslandwirtschaftsministerium das bestehende Qualzuchtverbot neu formulieren und damit wirksamer gestalten. In diesem Zu-
  • 3. DATUM 15. Mai 2012 SEITE 3 VON 3 NUMMER 135 SPERRFRIST sammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen ge- plant. Deutlich verbessert wird im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auch der Schutz von Versuchstieren. Erstmals sind gesonderte Regelungen für die Verwendung von Affen vorgesehen. Einschränkungen bei der Haltung von Wildtieren im Zirkus sind eben- falls geplant. Darüber hinaus erhalten die Landesbehörden die Möglichkeit, regional die un- kontrollierte Fortpflanzung von herrenlosen Katzen einzuschränken. Der Gesetzentwurf wird demnächst im Bundeskabinett beschlossen, das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Weitere Vorhaben, darunter zum Beispiel die Haltungsvorschriften für Mastkaninchen, befinden sich ebenfalls auf dem Weg. Weitere Informationen unter www.bmelv.de/tierschutz