2011_03_25_AOK zu Eckpunkte Patientenrechtegesetz.pdf
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25. März 2011
AOK: Eckpunkte zum Patienten-
rechtegesetz bringen Verbesse-
rungen
Weitere Ergänzungen im Gesetzgebungsver-
fahren erforderlich
Berlin. Die vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung,
Wolfgang Zöller, im Bundesgesundheitsministerium in Berlin
vorgestellten Eckpunkte für das geplante Patientenrechtege-
setz können nach Ansicht der AOK in einigen Bereichen zu
einer deutlichen Verbesserung der Rechtslage von Patienten
führen. Dies erklärte Jürgen Graalmann, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Da je-
doch nur die in vielen verschiedenen Einzelgesetzen gere-
gelten Patientenrechte durch ein Artikelgesetz optimiert wer-
den sollen, vermisst Graalmann den Mut der Politik, ein
Grundsätzegesetz vorzulegen. Graalmann forderte, die zent-
ralen Grundrechte der Patienten als Rechtsnormen - allge-
meinverbindlich, rechtsgebietsübergreifend und transparent -
in einem solchen Grundsätzegesetz festzulegen und damit
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2. wesentliche Patientenrechte leichter zugänglich und gut
nutzbar zu machen.
Graalmann weiter: „Nur aufgeklärte Versicherte und Patien-
ten, die um ihre Rechte und Pflichten wissen, können selbst-
verantwortlich gemeinsam mit ihrem Arzt wichtige Entschei-
dungen für ihre Gesundheit treffen. Ein eigenes Grundsätze-
gesetz wäre dafür die beste Lösung. Deshalb ist das durch
die vorgelegten Eckpunkte skizzierte Artikelgesetz nur eine
Zwischenstufe auf dem Weg zum mündigen Patienten, aller-
dings mit deutlichen Fortschritten in einigen Bereichen.“
So könnten die Patienten in ihrem Recht auf umfassende
Aufklärung gestärkt werden, damit sie auf Augenhöhe mit
dem Arzt bei der Auswahl geeigneter Therapien mitentschei-
den können. Dies führe letztlich zu gemeinsam vereinbarten
Therapiezielen und dadurch auch zu besseren Behand-
lungserfolgen.
Im kommenden Gesetzgebungsverfahren seien jedoch noch
einige Ergänzungen notwendig. So gäbe es noch Lücken bei
den Informationsrechten. Für einen direkten Zugang von Ver-
sicherten und Patienten zu Informationen über die Qualität
von Behandlungen und Einrichtungen müssten im Patienten-
rechtegesetz noch die rechtlichen Rahmenbedingungen so
ausgestaltet werden, dass die Krankenkassen ihren Versi-
cherten die entsprechenden Informationen anbieten können.
Dazu sei es notwendig, dass die Kassen auch die entspre-
chenden Daten von Leistungserbringern auswerten und ver-
öffentlichen dürfen. Entsprechende Regelungen, so Graal-
mann, fehlten noch in den jetzt vorgelegten Eckpunkten.
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3. Zudem sollten bereits vorhandene Informationen über die
Behandlungsqualität in den Krankenhäusern - allgemein ver-
ständlich aufbereitet und unter Berücksichtigung der jeweili-
gen Struktur einer Klinik der Öffentlichkeit zugänglich ge-
macht werden. Entsprechende Regelungen müssten auch
ins Patientenrechtegesetz aufgenommen werden. „Mit unse-
rem AOK-Krankenhausnavigator sind wir auf diese Gebiet
Pioniere“, erläutert Graalmann, „denn wir stellen die Behand-
lungsqualität der Häuser auf der Basis der vorhandenen
Routinedaten unserer Versicherten zu bestimmten Eingriffen
allen Menschen in Deutschland via Internet zur Verfügung“.
Eine rechtliche Verpflichtung zu Qualitätstransparenz könne
hier dem Fortschritt Beine machen.
Zu den elementaren Rechten zählt nach Ansicht der AOK
das Recht auf Sicherheit bei Behandlungen. Deshalb sollten
Fehlerfrüherkennung und Fehlervermeidung, wie sie bereits
von Ärzten, Kliniken und Kassen im Rahmen des
Aktionsbündnisses Patientensicherheit auf freiwilliger Basis
gemeinsam erfolgreich eingesetzt werden, ohne Aufpreis
zum verpflichtenden Standard in Kliniken, Praxen und Pfle-
geeinrichtungen werden. Diese unverzichtbare Regelung
vermisse die AOK noch in den Eckpunkten. Notwendig sei es
auch, die Fehlerkultur zu fördern.
Die AOK begrüße nachdrücklich, dass gemäß den Eckpunk-
ten Opfer von Behandlungsfehlern besser und schneller ent-
schädigt werden sollen. Zu begrüßen sei auch, dass künftig
Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten bei Schaden-
ersatzansprüchen verpflichtend unterstützen sollen. Das ha-
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4. be die AOK bereits in Ihren Eckpunkten zu einem Patienten-
rechtegesetz im Jahre 2006 gefordert und sie setze es be-
reits seit mehr als zehn Jahren für ihre Versicherten in ganz
Deutschland um.
Hinweis an die Redaktionen:
Weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz stehen
Ihnen hier zur Verfügung:
http://www.aok-bv.de/politik/versicherte/index_05683.html
Ihr Ansprechpartner in der AOK-Pressestelle:
Udo Barske
Pressesprecher
Tel.: 030 34646-2309
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