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IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.




Presse-Information

      Schloßgarten Stuttgart ist ein rechtsfreier Raum

      IG Bürger für Baden-Württemberg fordert die Wiederherstellung der
      Verhältnismäßigkeiten

      Der Schloßgarten Stuttgart ist spätestens seit den Ereignissen des 30.09.2010 ein
      hochemotionalisiertes Politikum. Vor der längst überfälligen Räumung der Zeltstadt, drückt
      sich auch die neue Landesregierung erfolgreich. Und die Taktik scheint aufzugehen: wenn das
      betreffende Grundstück an die Bahn überschrieben wird und sich somit die
      Eigentumsverhältnisse ändern, muss die Bahn die Zeltstadt der Parkschützer räumen lassen -
      und bekommt so den schwarzen Peter zugeschoben.

      Doch so einfach ist das nicht, denn aktuell duldet die Polizei im Auftrag der grün-roten
      Landesregierung auf ihrem Grundstück Offizialdelikte im großen Stil. Und auch die
      zuständigen Ämter schieben die Zuständigkeit von einer Behörde zur nächsten. In Stuttgart
      wird derzeit mit zweierlei Maß gemessen – wo der anständige Bürger zur Kasse gebeten wird
      und bei Nichteinhaltung der Spielregeln die Konsequenzen zu tragen hat, führten zahlreiche
      Aktionen von früheren Bürgerinitiativen zur Räumung des Parks und zur Beseitigung der dort
      anhaltenden Missstände bislang zu keinem Ergebnis. Im Schloßgarten Stuttgart herrscht
      Narrenfreiheit – die Polizei selbst spricht von einem geduldeten rechtsfreien Raum.


      Doch warum duldet man im Park die offensichtlichen Verstöße gegen geltendes Recht? Der
      Grund dafür, wird uns immer wieder unter vorgehaltener Hand genannt: scheinbar gibt es
      eine Anordnung von der Landesregierung hierzu, die der Polizei vorschreibt, im Schloßgarten
      nicht entsprechend zu handeln. Amnestie für Parkschützer oder fehlende Corona – auf diese
      Frage wird man wohl keine ehrliche Antwort erhalten. Fakt ist aber, so Sebastian Heinel,
      Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg, das hier dringender Handlungsbedarf
      besteht. Den Bürgerinnen und Bürgern Stuttgarts stößt die Situation im Schloßgarten
      zunehmend bitter auf. Die IG Bürger, größte parteiunabhängige Befürworterorganisation für
      das Bahnprojekt Stuttgart 21 beklagt deshalb erneut den seit einem Jahr anhaltenden
      Zustand des Stuttgarter Schloßgartens – ausgelöst und verursacht durch die sog.
      Parkschützer unter der ideologischen Führung von Matthias von Herrmann und fordern Land,
      Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft dazu auf, bei offensichtlichen Rechtsbrüchen
      konsequent und gesetzestreu zu handeln. Der Parkbesetzung und den Missständen vor Ort
      muss endlich ein Ende bereitet werden“.

      Eine sehr ausführliche Zusammenstellung aller Missstände inkl. Einer Fotodokumentation
      ging am 13.09.2012 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie an den Polizeipräsidenten
      Stuttgart.
IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.




Presse-Information

      ____________________________________________________________________________
      ______



      V.i.S.d.P.

      Sebastian Heinel
      Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.
      Email: sebastian.heinel@igbürger.de
      Web: http://fuerstuttgart21.de
      Facebook: http://www.facebook.com/fuer.s21

      Mobil: 0176 / 800 57 206


      Anhang:

      Die folgende Schilderung ist ein grober Abriss der von uns beobachteten Umstände und
      Vorfälle im Schlossgarten Stuttgart. Die Schilderung erhebt keinen Anspruch auf
      Vollständigkeit.

      1. Illegales Campieren

      Im Stuttgarter Schlossgarten stehen ca. 30 Zelte, Tippis und Hütten und Verschläge, die den
      sog. aktiven Parkschützern als Unterkunft dienen. In diesen Behausungen leben die
      Bewohner dauerhaft.
      Im Bereich des Biergartens und gegenüber des Planetariums haben sich zusätzliche Zelte
      eingereiht. Hier campieren zeitweise Demo-Touristen, Obdachlose, Punker und sog. Teilzeit-
      Parkschützer, die nur am Wochenende oder tageweise im Park übernachten.

      Als logische Folge des illegalen Campierens und des Zusammentreffens so vieler
      dauerhafter Bewohner , kommt es im Park zu folgenden Umständen:

      a) Es brennen im Park immer wieder große, offene Lager-Feuer. Verbrannt werden
      Holzpaletten, Äste der Bäume und andere Gegenstände. Auch gibt es Feuertonnen und
      Petroleumlampen.
      Von den Feuern geht eine erhebliche Brandgefahr aus.

      b) Für die vermutlich knapp 50 – 60 dauerhaften Bewohner und deren Besucher (sporadische
      Camper , Demo-Touristen, Punkerszene, Obdachlose etc.) stehen im Park lediglich zwei Dixi-
IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.




Presse-Information

      Toiletten zur Verfügung.

      Die überwiegende Mehrheit der zu verrichtenden Notdurft landet im Gebüsch, unter
      Sträuchern und Bäumen.

      c) Das reinigen von Geschirr, Besteck, Töpfen und Wäsche und vermutlich auch die
      Körperhygiene findet mittels Wasser statt, das aus einem im Park frei zugänglichen,
      öffentlichen Hydranten (vermutlicher Verantwortungsbereich „Wilhelma Gärtnerei“ ) mittels
      Gartenschläuchen abgezapft wird. In den Wintermonaten erfolgt dieser Vorgang in den
      öffentlichen Bahnhofstoiletten.

      d) Das sog. Parkschützer-Versorgungszelt (Parkwache) lagert Lebensmittel für die allgemeine
      Ausgabe an die Parkbewohner. Fleisch, Wurst, Eier, Milchprodukte, Obst etc. werden dort
      ohne Kühlung oder entsprechende Vorkehrungen aufbewahrt.

      e) Die Parkbewohner entsorgen ihren Müll, alte Decken, Lebensmittelreste etc. in den
      öffentlichen Mülleimern und lagern den Müll – teilweise unverpackt - rund um den Park.

      f) Im Park werden im Namen der Parkschützer (ungenehmigte?) Veranstaltungen (Feiern,
      Hochzeiten, Filmvorführungen, Parkführungen) durchgeführt. Hierbei werden T-Shirts,
      Buttons, Fahnen, Aufkleber, K21-Limonade, Bier und andere Merchandising-Artikel
      *verkauft*.

      g) Viele Parkbewohner haben Hunde, die keine Marke tragen. Die teilweise sehr großen
      Hunde sind stets nicht angeleint und bewegen sich völlig frei.

      h) Bei den Hütten/Zelten und Verschlägen handelt es sich vermutlich um sog. "bauliche
      Anlagen" nach § 2 (1) LBO – und somit um einen Verstoß gegen § 11(1)-(3), "Gestaltung",
      gegen § 13 (1) "Standsicherheit" und gegen § 15 (1) "Brandschutz". Beim K21-Pavilion
      handelt es sich nach unserer Auffassung um eine bauliche Anlage, die unter den Begriff
      „Fliegende Bauten" nach § 69 (1) LBO fällt. Eine Ausführungsgenehmigung nach § 69 (2) liegt
      allerdings nicht vor ?

      i) Im Bereich der Zeltstadt wurden häufig *Bewohner* beim Konsum von Rauschmitteln
      (Alkohol) und Drogen beobachtet.

      j) Auch nachts (nach 22 Uhr) halten sich Kinder und Jugendliche im Park in den Zelten/vor
      den Zelten auf und konsumieren Alkohol und Drogen.
IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.




Presse-Information


      Wir beziehen uns unter anderem auf Verstöße und Missachtungen gegen

      * die Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart - § 1 und 3
      * die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg
      * die Landesbauordnung Baden-Württemberg
      * das Jugendschutzgesetz
      * das Betäubungsmittelgesetz
      * die Stuttgarter Hunde-Anleinpflicht/Maulkorbpflicht
      * die Satzung für die Erhebung von Hundesteuer
      * Abfallrecht der Stadt Stuttgart (Unerlaubte Abfallentsorgung, wilde Abfallentsorgung)

      Desweiteren bemängeln wir in diesem Zusammenhang die Unglaubwürdigkeit
      * des Suchtpräventionsprogramms der Stadt Stuttgart
      http://www.stuttgart.de/suchtpraevention - bei gleichzeitiger Duldung von Drogenkonsum
      und –handel im Stuttgarter Schloßgarten.
      *und des Jugendschutzprogramms des Landes Baden-Württemberg ( nachzulesen auf der
      Internet-Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren)
      – bei gleichzeitiger Duldung der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Schloßgarten
      Stuttgart.

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  • 1. IG Bürger für Baden-Württemberg e.V. Presse-Information Schloßgarten Stuttgart ist ein rechtsfreier Raum IG Bürger für Baden-Württemberg fordert die Wiederherstellung der Verhältnismäßigkeiten Der Schloßgarten Stuttgart ist spätestens seit den Ereignissen des 30.09.2010 ein hochemotionalisiertes Politikum. Vor der längst überfälligen Räumung der Zeltstadt, drückt sich auch die neue Landesregierung erfolgreich. Und die Taktik scheint aufzugehen: wenn das betreffende Grundstück an die Bahn überschrieben wird und sich somit die Eigentumsverhältnisse ändern, muss die Bahn die Zeltstadt der Parkschützer räumen lassen - und bekommt so den schwarzen Peter zugeschoben. Doch so einfach ist das nicht, denn aktuell duldet die Polizei im Auftrag der grün-roten Landesregierung auf ihrem Grundstück Offizialdelikte im großen Stil. Und auch die zuständigen Ämter schieben die Zuständigkeit von einer Behörde zur nächsten. In Stuttgart wird derzeit mit zweierlei Maß gemessen – wo der anständige Bürger zur Kasse gebeten wird und bei Nichteinhaltung der Spielregeln die Konsequenzen zu tragen hat, führten zahlreiche Aktionen von früheren Bürgerinitiativen zur Räumung des Parks und zur Beseitigung der dort anhaltenden Missstände bislang zu keinem Ergebnis. Im Schloßgarten Stuttgart herrscht Narrenfreiheit – die Polizei selbst spricht von einem geduldeten rechtsfreien Raum. Doch warum duldet man im Park die offensichtlichen Verstöße gegen geltendes Recht? Der Grund dafür, wird uns immer wieder unter vorgehaltener Hand genannt: scheinbar gibt es eine Anordnung von der Landesregierung hierzu, die der Polizei vorschreibt, im Schloßgarten nicht entsprechend zu handeln. Amnestie für Parkschützer oder fehlende Corona – auf diese Frage wird man wohl keine ehrliche Antwort erhalten. Fakt ist aber, so Sebastian Heinel, Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg, das hier dringender Handlungsbedarf besteht. Den Bürgerinnen und Bürgern Stuttgarts stößt die Situation im Schloßgarten zunehmend bitter auf. Die IG Bürger, größte parteiunabhängige Befürworterorganisation für das Bahnprojekt Stuttgart 21 beklagt deshalb erneut den seit einem Jahr anhaltenden Zustand des Stuttgarter Schloßgartens – ausgelöst und verursacht durch die sog. Parkschützer unter der ideologischen Führung von Matthias von Herrmann und fordern Land, Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft dazu auf, bei offensichtlichen Rechtsbrüchen konsequent und gesetzestreu zu handeln. Der Parkbesetzung und den Missständen vor Ort muss endlich ein Ende bereitet werden“. Eine sehr ausführliche Zusammenstellung aller Missstände inkl. Einer Fotodokumentation ging am 13.09.2012 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie an den Polizeipräsidenten Stuttgart.
  • 2. IG Bürger für Baden-Württemberg e.V. Presse-Information ____________________________________________________________________________ ______ V.i.S.d.P. Sebastian Heinel Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg e.V. Email: sebastian.heinel@igbürger.de Web: http://fuerstuttgart21.de Facebook: http://www.facebook.com/fuer.s21 Mobil: 0176 / 800 57 206 Anhang: Die folgende Schilderung ist ein grober Abriss der von uns beobachteten Umstände und Vorfälle im Schlossgarten Stuttgart. Die Schilderung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Illegales Campieren Im Stuttgarter Schlossgarten stehen ca. 30 Zelte, Tippis und Hütten und Verschläge, die den sog. aktiven Parkschützern als Unterkunft dienen. In diesen Behausungen leben die Bewohner dauerhaft. Im Bereich des Biergartens und gegenüber des Planetariums haben sich zusätzliche Zelte eingereiht. Hier campieren zeitweise Demo-Touristen, Obdachlose, Punker und sog. Teilzeit- Parkschützer, die nur am Wochenende oder tageweise im Park übernachten. Als logische Folge des illegalen Campierens und des Zusammentreffens so vieler dauerhafter Bewohner , kommt es im Park zu folgenden Umständen: a) Es brennen im Park immer wieder große, offene Lager-Feuer. Verbrannt werden Holzpaletten, Äste der Bäume und andere Gegenstände. Auch gibt es Feuertonnen und Petroleumlampen. Von den Feuern geht eine erhebliche Brandgefahr aus. b) Für die vermutlich knapp 50 – 60 dauerhaften Bewohner und deren Besucher (sporadische Camper , Demo-Touristen, Punkerszene, Obdachlose etc.) stehen im Park lediglich zwei Dixi-
  • 3. IG Bürger für Baden-Württemberg e.V. Presse-Information Toiletten zur Verfügung. Die überwiegende Mehrheit der zu verrichtenden Notdurft landet im Gebüsch, unter Sträuchern und Bäumen. c) Das reinigen von Geschirr, Besteck, Töpfen und Wäsche und vermutlich auch die Körperhygiene findet mittels Wasser statt, das aus einem im Park frei zugänglichen, öffentlichen Hydranten (vermutlicher Verantwortungsbereich „Wilhelma Gärtnerei“ ) mittels Gartenschläuchen abgezapft wird. In den Wintermonaten erfolgt dieser Vorgang in den öffentlichen Bahnhofstoiletten. d) Das sog. Parkschützer-Versorgungszelt (Parkwache) lagert Lebensmittel für die allgemeine Ausgabe an die Parkbewohner. Fleisch, Wurst, Eier, Milchprodukte, Obst etc. werden dort ohne Kühlung oder entsprechende Vorkehrungen aufbewahrt. e) Die Parkbewohner entsorgen ihren Müll, alte Decken, Lebensmittelreste etc. in den öffentlichen Mülleimern und lagern den Müll – teilweise unverpackt - rund um den Park. f) Im Park werden im Namen der Parkschützer (ungenehmigte?) Veranstaltungen (Feiern, Hochzeiten, Filmvorführungen, Parkführungen) durchgeführt. Hierbei werden T-Shirts, Buttons, Fahnen, Aufkleber, K21-Limonade, Bier und andere Merchandising-Artikel *verkauft*. g) Viele Parkbewohner haben Hunde, die keine Marke tragen. Die teilweise sehr großen Hunde sind stets nicht angeleint und bewegen sich völlig frei. h) Bei den Hütten/Zelten und Verschlägen handelt es sich vermutlich um sog. "bauliche Anlagen" nach § 2 (1) LBO – und somit um einen Verstoß gegen § 11(1)-(3), "Gestaltung", gegen § 13 (1) "Standsicherheit" und gegen § 15 (1) "Brandschutz". Beim K21-Pavilion handelt es sich nach unserer Auffassung um eine bauliche Anlage, die unter den Begriff „Fliegende Bauten" nach § 69 (1) LBO fällt. Eine Ausführungsgenehmigung nach § 69 (2) liegt allerdings nicht vor ? i) Im Bereich der Zeltstadt wurden häufig *Bewohner* beim Konsum von Rauschmitteln (Alkohol) und Drogen beobachtet. j) Auch nachts (nach 22 Uhr) halten sich Kinder und Jugendliche im Park in den Zelten/vor den Zelten auf und konsumieren Alkohol und Drogen.
  • 4. IG Bürger für Baden-Württemberg e.V. Presse-Information Wir beziehen uns unter anderem auf Verstöße und Missachtungen gegen * die Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart - § 1 und 3 * die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg * die Landesbauordnung Baden-Württemberg * das Jugendschutzgesetz * das Betäubungsmittelgesetz * die Stuttgarter Hunde-Anleinpflicht/Maulkorbpflicht * die Satzung für die Erhebung von Hundesteuer * Abfallrecht der Stadt Stuttgart (Unerlaubte Abfallentsorgung, wilde Abfallentsorgung) Desweiteren bemängeln wir in diesem Zusammenhang die Unglaubwürdigkeit * des Suchtpräventionsprogramms der Stadt Stuttgart http://www.stuttgart.de/suchtpraevention - bei gleichzeitiger Duldung von Drogenkonsum und –handel im Stuttgarter Schloßgarten. *und des Jugendschutzprogramms des Landes Baden-Württemberg ( nachzulesen auf der Internet-Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren) – bei gleichzeitiger Duldung der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Schloßgarten Stuttgart.