1. IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.
Presse-Information
Schloßgarten Stuttgart ist ein rechtsfreier Raum
IG Bürger für Baden-Württemberg fordert die Wiederherstellung der
Verhältnismäßigkeiten
Der Schloßgarten Stuttgart ist spätestens seit den Ereignissen des 30.09.2010 ein
hochemotionalisiertes Politikum. Vor der längst überfälligen Räumung der Zeltstadt, drückt
sich auch die neue Landesregierung erfolgreich. Und die Taktik scheint aufzugehen: wenn das
betreffende Grundstück an die Bahn überschrieben wird und sich somit die
Eigentumsverhältnisse ändern, muss die Bahn die Zeltstadt der Parkschützer räumen lassen -
und bekommt so den schwarzen Peter zugeschoben.
Doch so einfach ist das nicht, denn aktuell duldet die Polizei im Auftrag der grün-roten
Landesregierung auf ihrem Grundstück Offizialdelikte im großen Stil. Und auch die
zuständigen Ämter schieben die Zuständigkeit von einer Behörde zur nächsten. In Stuttgart
wird derzeit mit zweierlei Maß gemessen – wo der anständige Bürger zur Kasse gebeten wird
und bei Nichteinhaltung der Spielregeln die Konsequenzen zu tragen hat, führten zahlreiche
Aktionen von früheren Bürgerinitiativen zur Räumung des Parks und zur Beseitigung der dort
anhaltenden Missstände bislang zu keinem Ergebnis. Im Schloßgarten Stuttgart herrscht
Narrenfreiheit – die Polizei selbst spricht von einem geduldeten rechtsfreien Raum.
Doch warum duldet man im Park die offensichtlichen Verstöße gegen geltendes Recht? Der
Grund dafür, wird uns immer wieder unter vorgehaltener Hand genannt: scheinbar gibt es
eine Anordnung von der Landesregierung hierzu, die der Polizei vorschreibt, im Schloßgarten
nicht entsprechend zu handeln. Amnestie für Parkschützer oder fehlende Corona – auf diese
Frage wird man wohl keine ehrliche Antwort erhalten. Fakt ist aber, so Sebastian Heinel,
Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg, das hier dringender Handlungsbedarf
besteht. Den Bürgerinnen und Bürgern Stuttgarts stößt die Situation im Schloßgarten
zunehmend bitter auf. Die IG Bürger, größte parteiunabhängige Befürworterorganisation für
das Bahnprojekt Stuttgart 21 beklagt deshalb erneut den seit einem Jahr anhaltenden
Zustand des Stuttgarter Schloßgartens – ausgelöst und verursacht durch die sog.
Parkschützer unter der ideologischen Führung von Matthias von Herrmann und fordern Land,
Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft dazu auf, bei offensichtlichen Rechtsbrüchen
konsequent und gesetzestreu zu handeln. Der Parkbesetzung und den Missständen vor Ort
muss endlich ein Ende bereitet werden“.
Eine sehr ausführliche Zusammenstellung aller Missstände inkl. Einer Fotodokumentation
ging am 13.09.2012 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie an den Polizeipräsidenten
Stuttgart.
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Presse-Information
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V.i.S.d.P.
Sebastian Heinel
Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.
Email: sebastian.heinel@igbürger.de
Web: http://fuerstuttgart21.de
Facebook: http://www.facebook.com/fuer.s21
Mobil: 0176 / 800 57 206
Anhang:
Die folgende Schilderung ist ein grober Abriss der von uns beobachteten Umstände und
Vorfälle im Schlossgarten Stuttgart. Die Schilderung erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
1. Illegales Campieren
Im Stuttgarter Schlossgarten stehen ca. 30 Zelte, Tippis und Hütten und Verschläge, die den
sog. aktiven Parkschützern als Unterkunft dienen. In diesen Behausungen leben die
Bewohner dauerhaft.
Im Bereich des Biergartens und gegenüber des Planetariums haben sich zusätzliche Zelte
eingereiht. Hier campieren zeitweise Demo-Touristen, Obdachlose, Punker und sog. Teilzeit-
Parkschützer, die nur am Wochenende oder tageweise im Park übernachten.
Als logische Folge des illegalen Campierens und des Zusammentreffens so vieler
dauerhafter Bewohner , kommt es im Park zu folgenden Umständen:
a) Es brennen im Park immer wieder große, offene Lager-Feuer. Verbrannt werden
Holzpaletten, Äste der Bäume und andere Gegenstände. Auch gibt es Feuertonnen und
Petroleumlampen.
Von den Feuern geht eine erhebliche Brandgefahr aus.
b) Für die vermutlich knapp 50 – 60 dauerhaften Bewohner und deren Besucher (sporadische
Camper , Demo-Touristen, Punkerszene, Obdachlose etc.) stehen im Park lediglich zwei Dixi-
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Toiletten zur Verfügung.
Die überwiegende Mehrheit der zu verrichtenden Notdurft landet im Gebüsch, unter
Sträuchern und Bäumen.
c) Das reinigen von Geschirr, Besteck, Töpfen und Wäsche und vermutlich auch die
Körperhygiene findet mittels Wasser statt, das aus einem im Park frei zugänglichen,
öffentlichen Hydranten (vermutlicher Verantwortungsbereich „Wilhelma Gärtnerei“ ) mittels
Gartenschläuchen abgezapft wird. In den Wintermonaten erfolgt dieser Vorgang in den
öffentlichen Bahnhofstoiletten.
d) Das sog. Parkschützer-Versorgungszelt (Parkwache) lagert Lebensmittel für die allgemeine
Ausgabe an die Parkbewohner. Fleisch, Wurst, Eier, Milchprodukte, Obst etc. werden dort
ohne Kühlung oder entsprechende Vorkehrungen aufbewahrt.
e) Die Parkbewohner entsorgen ihren Müll, alte Decken, Lebensmittelreste etc. in den
öffentlichen Mülleimern und lagern den Müll – teilweise unverpackt - rund um den Park.
f) Im Park werden im Namen der Parkschützer (ungenehmigte?) Veranstaltungen (Feiern,
Hochzeiten, Filmvorführungen, Parkführungen) durchgeführt. Hierbei werden T-Shirts,
Buttons, Fahnen, Aufkleber, K21-Limonade, Bier und andere Merchandising-Artikel
*verkauft*.
g) Viele Parkbewohner haben Hunde, die keine Marke tragen. Die teilweise sehr großen
Hunde sind stets nicht angeleint und bewegen sich völlig frei.
h) Bei den Hütten/Zelten und Verschlägen handelt es sich vermutlich um sog. "bauliche
Anlagen" nach § 2 (1) LBO – und somit um einen Verstoß gegen § 11(1)-(3), "Gestaltung",
gegen § 13 (1) "Standsicherheit" und gegen § 15 (1) "Brandschutz". Beim K21-Pavilion
handelt es sich nach unserer Auffassung um eine bauliche Anlage, die unter den Begriff
„Fliegende Bauten" nach § 69 (1) LBO fällt. Eine Ausführungsgenehmigung nach § 69 (2) liegt
allerdings nicht vor ?
i) Im Bereich der Zeltstadt wurden häufig *Bewohner* beim Konsum von Rauschmitteln
(Alkohol) und Drogen beobachtet.
j) Auch nachts (nach 22 Uhr) halten sich Kinder und Jugendliche im Park in den Zelten/vor
den Zelten auf und konsumieren Alkohol und Drogen.
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Wir beziehen uns unter anderem auf Verstöße und Missachtungen gegen
* die Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart - § 1 und 3
* die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg
* die Landesbauordnung Baden-Württemberg
* das Jugendschutzgesetz
* das Betäubungsmittelgesetz
* die Stuttgarter Hunde-Anleinpflicht/Maulkorbpflicht
* die Satzung für die Erhebung von Hundesteuer
* Abfallrecht der Stadt Stuttgart (Unerlaubte Abfallentsorgung, wilde Abfallentsorgung)
Desweiteren bemängeln wir in diesem Zusammenhang die Unglaubwürdigkeit
* des Suchtpräventionsprogramms der Stadt Stuttgart
http://www.stuttgart.de/suchtpraevention - bei gleichzeitiger Duldung von Drogenkonsum
und –handel im Stuttgarter Schloßgarten.
*und des Jugendschutzprogramms des Landes Baden-Württemberg ( nachzulesen auf der
Internet-Seite des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren)
– bei gleichzeitiger Duldung der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Schloßgarten
Stuttgart.