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Nach dem Urheberrecht stehen die Verwertungsrechte für Texte, Lieder,
Bilder, Videos, Skulpturen, … wie z.B.
★ Vervielfältigungsrecht (z.B. Kopieren),
★ Verbreitungsrecht (z.B. ins Internet geben),
★ Zurverfügungstellungsrecht (Recht es benutzen zu dürfen)
nur dem Urheber zu!
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist ein Bündel vermögensrechtlicher und
persönlichkeitsrechtlicher Befugnisse, die auch als Verwertungsrechte und
Urheberpersönlichkeitsrechte bezeichnet werden.
Es werden im Wesentlichen folgende Verwertungsrechte unterschieden:
★ Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG)
★ Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG)
★ Bearbeitungs- und Übersetzungsrecht
★ Senderecht (§ 17 UrhG)
★ Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
(Recht der öffentlichen Wiedergabe – § 18 UrhG)
★ Zurverfügungstellungsrecht
(Recht, das Werk online zur Verfügung zu stellen - § 18a UrhG)
Im Wesentlichen zählen zu den Urheberpersönlichkeitsrechten:
★ Veröffentlichungsrecht (Recht zu bestimmen, ob, wann, wie und
durch wen sein Werk erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wird);
★ Schutz der Urheberschaft (Recht, die Urheberschaft in Anspruch zu
nehmen, wenn diese bestritten oder das Werk einem anderen
zugeschrieben wird);
★ Recht auf Urheberbezeichnung (Recht, über die
Urheberbezeichnung (Namensnennung) zu entscheiden);
★ Recht auf Werkschutz (Schutz vor ungenehmigten
Werkveränderungen (u.B. Verwendung des Songs als Klingelton).
Der urheberrechtliche Schutz ist zeitlich begrenzt. Die Schutzfristen sind
unterschiedlich:
● Für Werke 70 Jahre nach dem Tod.
● Für Musikaufnahmen (Österreich) 50 Jahre nach der
Veröffentlichung.
● Für Filmwerke 70 Jahre nach dem Tod des Letztverstorbenen aus
dem Personenkreis des Regisseurs, Drehbuchautors, und des
Filmsounds.
● Für Filmdarsteller 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
● Für Datenbankhersteller 15 Jahre ab der letzten Änderung der
Datenbank.
Im Internet kannst du viele Inhalte finden, deren Nutzung - ohne weitere
Nachfrage - von den Urhebern gestattet wurde: Ein unkompliziertes
Lizenzierungssystem, das den Nutzern viele Unannehmlichkeiten ersparen
kann, ist Creative Commons.
Gegründet wurde die Creative Commons Initiative 2001 in
den USA, wobei der maßgebliche Kopf hinter der Initiative
Lawrence Lessig war, damals Rechtsprofessor an der
Stanford Law School (heute Harvard) mit Unterstützung des
Center for the Public Domain.
2008 waren bereits ungefähr 130 Millionen Arbeiten unter verschiedenen
Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht. Alleine der Fotohoster Flickr hatte
im Oktober 2011 über 200 Millionen Creative-Commons-lizenzierte Fotos.
Creative Commons (="schöpferisches Gemeingut") ist eine gemeinnützige
Organisation. Sie bietet verschiedene einfache Standard-Lizenzverträge,
mittels derer Autoren der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken
einräumen können.
Es gibt eine starke Abstufung der Freiheitsgrade von Lizenzen, die sich
kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen,
die das Werk in die Public Domain stellen, bei denen also auf das
Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird.
Damit man auf einen Blick sieht, ob man das Bild verändern darf, ob der
Urheber genannt werden muss oder kommerziell genutzt werden kann,
wurden Rechtemodule bzw. zwölf Lizenzmöglichkeiten erschaffen.
Die unterschiedlichen Creative Commons Lizenzen sind aus einzelnen
Bausteinen, den Lizenzelementen, zusammengesetzt.
Die Kurzform ist by und steht für Attribution -
Namensnennung. Name des Autors muss genannt werden.
Die Kurzform ist nc und steht für Non-Commercial. Das Werk
darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit
nach EU-Recht auch der Verkauf verboten wird.
Die Kurzform ist nd und steht für No Derivatives - Keine
Bearbeitung. Das Werk darf nicht verändert werden.
Die Kurzform ist sa und steht für Share Alike. Das Werk
muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz
weitergegeben werden.
Durch die Kombination der Lizenzelemente kann die Wirkung der Freigabe
eines Werkes nach den Wünschen des Urhebers abgestuft erfolgen, je
nachdem, was freigegeben werden soll:
Namensnennung, Weitergabe unter gleichen
Bedingungen
Namensnennung, keine Bearbeitung
Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter
gleichen Bedingungen
Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung
usw...
Übersicht der Länder mit spezifischen CC-Lizenzen:
existierend in Umsetzung beabsichtigt
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★ http://creativecommons.org/licenses/
★ http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
★ http://www.ideensindetwaswert.at/content/faq/faq.php
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  • 1.
  • 2. Nach dem Urheberrecht stehen die Verwertungsrechte für Texte, Lieder, Bilder, Videos, Skulpturen, … wie z.B. ★ Vervielfältigungsrecht (z.B. Kopieren), ★ Verbreitungsrecht (z.B. ins Internet geben), ★ Zurverfügungstellungsrecht (Recht es benutzen zu dürfen) nur dem Urheber zu!
  • 3. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist ein Bündel vermögensrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Befugnisse, die auch als Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte bezeichnet werden. Es werden im Wesentlichen folgende Verwertungsrechte unterschieden: ★ Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG) ★ Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG) ★ Bearbeitungs- und Übersetzungsrecht ★ Senderecht (§ 17 UrhG) ★ Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (Recht der öffentlichen Wiedergabe – § 18 UrhG) ★ Zurverfügungstellungsrecht (Recht, das Werk online zur Verfügung zu stellen - § 18a UrhG)
  • 4. Im Wesentlichen zählen zu den Urheberpersönlichkeitsrechten: ★ Veröffentlichungsrecht (Recht zu bestimmen, ob, wann, wie und durch wen sein Werk erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird); ★ Schutz der Urheberschaft (Recht, die Urheberschaft in Anspruch zu nehmen, wenn diese bestritten oder das Werk einem anderen zugeschrieben wird); ★ Recht auf Urheberbezeichnung (Recht, über die Urheberbezeichnung (Namensnennung) zu entscheiden); ★ Recht auf Werkschutz (Schutz vor ungenehmigten Werkveränderungen (u.B. Verwendung des Songs als Klingelton).
  • 5. Der urheberrechtliche Schutz ist zeitlich begrenzt. Die Schutzfristen sind unterschiedlich: ● Für Werke 70 Jahre nach dem Tod. ● Für Musikaufnahmen (Österreich) 50 Jahre nach der Veröffentlichung. ● Für Filmwerke 70 Jahre nach dem Tod des Letztverstorbenen aus dem Personenkreis des Regisseurs, Drehbuchautors, und des Filmsounds. ● Für Filmdarsteller 50 Jahre nach der Veröffentlichung. ● Für Datenbankhersteller 15 Jahre ab der letzten Änderung der Datenbank.
  • 6. Im Internet kannst du viele Inhalte finden, deren Nutzung - ohne weitere Nachfrage - von den Urhebern gestattet wurde: Ein unkompliziertes Lizenzierungssystem, das den Nutzern viele Unannehmlichkeiten ersparen kann, ist Creative Commons. Gegründet wurde die Creative Commons Initiative 2001 in den USA, wobei der maßgebliche Kopf hinter der Initiative Lawrence Lessig war, damals Rechtsprofessor an der Stanford Law School (heute Harvard) mit Unterstützung des Center for the Public Domain. 2008 waren bereits ungefähr 130 Millionen Arbeiten unter verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht. Alleine der Fotohoster Flickr hatte im Oktober 2011 über 200 Millionen Creative-Commons-lizenzierte Fotos.
  • 7. Creative Commons (="schöpferisches Gemeingut") ist eine gemeinnützige Organisation. Sie bietet verschiedene einfache Standard-Lizenzverträge, mittels derer Autoren der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Es gibt eine starke Abstufung der Freiheitsgrade von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, bei denen also auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Damit man auf einen Blick sieht, ob man das Bild verändern darf, ob der Urheber genannt werden muss oder kommerziell genutzt werden kann, wurden Rechtemodule bzw. zwölf Lizenzmöglichkeiten erschaffen.
  • 8. Die unterschiedlichen Creative Commons Lizenzen sind aus einzelnen Bausteinen, den Lizenzelementen, zusammengesetzt. Die Kurzform ist by und steht für Attribution - Namensnennung. Name des Autors muss genannt werden. Die Kurzform ist nc und steht für Non-Commercial. Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf verboten wird. Die Kurzform ist nd und steht für No Derivatives - Keine Bearbeitung. Das Werk darf nicht verändert werden. Die Kurzform ist sa und steht für Share Alike. Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.
  • 9. Durch die Kombination der Lizenzelemente kann die Wirkung der Freigabe eines Werkes nach den Wünschen des Urhebers abgestuft erfolgen, je nachdem, was freigegeben werden soll: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Namensnennung, keine Bearbeitung Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung usw...
  • 10. Übersicht der Länder mit spezifischen CC-Lizenzen: existierend in Umsetzung beabsichtigt
  • 11. LINKS ZUM THEMA: ★ http://creativecommons.org/ ★ http://creativecommons.org/licenses/ ★ http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons ★ http://www.ideensindetwaswert.at/content/faq/faq.php ★ http://www.saferinternet.at/urheberrechte/ Freie Bilder: ★ http://search.creativecommons.org/ ★ http://www.openclipart.org/ ★ http://openphoto.net/
  • 12. ENDE