Lombardium-Anleger klagt Rückzahlungsanspruch an LombardClassic2 Beteiligung ein, nachdem die Auszahlung von der Erste Oderfelder nicht erfolgt ist. Im Online Merkblatt der BaFin befindet sich der Hinweis zur Bereichsausnahme für Unternehmen des Pfandleihgewerbes. Besteht für Betreiber, die durch Grundpfandsicherheiten besicherte Darlehen vergeben, Erlaubnisfreiheit? Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger Ansprüche geltend zu machen?
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Lombardium Hamburg KG / Erste Oderfelder Beteiligungs KG: Dolchstoß mit Ansage?
1. Typ: Fachartikel
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Lombardium Hamburg KG / Erste Oderfelder Beteiligungs KG: Dolchstoß mit
Ansage?
LombardClassic2-Anleger klagt Rückzahlungsanspruch ein
Lombardium Hamburg KG / Erste Oderfelder Beteiligungs KG: Dolchstoß mit Ansage?
In einem an eine Rechtsanwaltskanzlei adressierten und von dieser an die Anleger der Zweckgesellschaften der
"Lombardium"-Gruppe weitergeleiteten Schreiben vom 21.12.2015 spricht der zu dem Zeitpunkt frischgebackene
Geschäftsführer der Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH, Herr Patrick Ebeling, von einem Dolchstoß, den die
Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) der Lombardium Hamburg KG versetzt hätte.
Die Anspielung an die Dolchstoßlegende, mit der die Oberste Heeresleitung des kaiserlichen Militärs die Schuld an der
militärischen Niederlage des ersten Weltkrieges auf die demokratischen Parteien abwälzen wollte, ist ebenso evident
wie unappetitlich. Im Falle des historischen Vorbildes ist diese Verschwörungstheorie längst widerlegt.
Nicht spontan überraschend? - Merkblatt der BaFin zur Erlaubnisfreiheit online abrufbar seit 2010
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der viele Lombardium-Anleger vertritt, hält auch die Lombardium-Variante
dieser Legende für ein Märchen: "Die BaFin hatte bereits in ihrem Merkblatt zur Bereichsausnahme für Unternehmen
des Pfandleihgewerbes vom 09.10.2010, das damals wie heute online abrufbar ist, darauf hingewiesen, dass ein
Betreiber, der durch Grundpfandsicherheiten besicherte Darlehen vergibt, ein Kreditinstitut im Sinne des
Aufsichtsrechtes ist und somit nicht unter die Erlaubnisfreiheit der Bereichsausnahme fällt. Die Lombardium-Gruppe
verweist dagegen auf zwei zivilrechtliche Urteile, nach denen sie ihrer Meinung nach von einer Erlaubnisfreiheit
ausgehen durfte. Nun ist Zivilrecht etwas anderes als Aufsichtsrecht, so dass der Rückschluss etwas zweckoptimistisch
erscheint. Wichtiger ist aber, dass sich aus dem von der Lombardium-Gruppe genannten Urteil des Oberlandesgericht
2. (OLG) Hamburg vom 07.01.2015, welches bis heute nicht rechtskräftig ist, ergibt, dass es bereits mindestens zwei
gerichtliche Verfahren im Jahre 2012 gab, in denen gerade diese Erlaubnisfreiheit thematisiert und bezweifelt wurde.
Die Verfügung der BaFin konnte die Verantwortlichen der Lombardium-Gruppe daher wohl kaum wie ein Dolchstoß
unvorbereitet von hinten treffen, sondern war vorherzusehen", meint der Berliner Jurist.
Prospekthaftungsanspruch: Prospekte SchroederLombard-Fonds - LombardClassic2-Fonds - LombardClassic3-Fonds
Röhlke weist darauf hin, dass die Geschäfte mit den Inhaberschuldpapieren auch Prospekthaftungsansprüche nach sich
ziehen könnten. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Anbieter in seinen
Emissionsprospekten auf bankrechtliche Bedenken hinzuweisen. Anleger haben ein berechtigtes Interesse zu wissen,
ob ein Anlagemodell rechtlich abgesichert ist oder ob mit bankaufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen ist, erläutert
der Anwalt. In den Prospekten des SchroederLombard-Fonds, des LombardClassic2-Fonds und des
LombardClassic3-Fonds seien aber keinerlei Hinweise auf Geschäfte mit Inhabergrundschuldbriefen enthalten.
Vielmehr seien die potentiellen Pfandgüter in einer Anlage zu den Beleihungsgrundsätzen namentlich aufgeführt.
Inhabergrundschuldbriefe befänden sich nicht darunter.
Klage auf Auszahlung eingereicht
Mittlerweile hat Rechtsanwalt Röhlke für eine von ihm vertretene Mandantin eine erste Klage auf Auszahlung im
Zusammenhang mit einer Beteiligung am LombardClassic2 eingereicht. "Die Auszahlung der Gelder war Ende April
2015 fällig, die Erste Oderfelder hat nicht gezahlt. Der Text des Gesellschaftsvertrages ist nach unserer Ansicht
eindeutig, so dass wir zur gerichtlichen Geltendmachung geraten haben", meint der Anwalt, der den betroffenen
Anlegern kompetenten anwaltlichen Rat zur individuellen Prüfung der Geltendmachung der Ansprüche empfiehlt.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt unter Röhlke Rechtsanwälte 030.71520671
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge
als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen
über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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