Vortrag "Agile Verträge" von DerNordenAgil am 09.05.2017. Der Vortrag führt in die juristischen Grundlagen des Softwarevertragsrechts ein und warnt vor einigen Fallstricken. Insbesondere macht der Vortrag klar, dass Werkvertrag nicht unbedingt Festpreis impliziert und neben Dienstleistung und Werkvertrag auch noch andere Vertragstypen denkbar sind.
Anschließend wird argumentiert, dass in agilen Verträgen die Zusammenarbeit mind. ebenbürtig zu den Ergebnissen thematisiert werden muss. Und nicht zuletzt werden unterschiedliche Vertragsmodelle vorgestellt:
* Festpreise: garantierter Maximalpreis, garantierter Minimalumfang, Money for Nothing - Change for Free
* Time&Material: Design to Cost, garantierte Produktivität
* Nutzenorientierte Verträge: Proviant&Prämie, Pay per Use, Profit Sharing
Shades of Scrum (Urs Reupke, Stefan Roock), SEACON 2015 in Hamburg
Agile Verträge
1. Agile Verträge
Fritz-Ulli Pieper, F. Pieper@taylorwessing.com
Stefan Roock, stefan.roock@it-agile.de
Der Norden Agil am 09.05.2017
@fupieper, @StefanRoock
2. Über uns
Stefan Roock
• Gründungsmitglied it-agile.
• Agile Entwicklung seit 1999.
• Scrum, Kanban, eXtreme Programming
• Erfahrungen als Management-Berater/-
Coach, Scrum Master, Product Owner,
Entwickler.
• Heute: Management-Beratung/-Coaching
in agilen Unternehmenstransitionen.
Fritz-Ulli Pieper
• Rechtsanwalt bei Taylor Wessing Düsseldorf.
• IT-Recht, Recht des Datenschutzes und der
IT-Sicherheit
• Interesse: zukunftsträchtige Fragen des IT-
und Internetrechts, insbesondere dem
Internet of Things, Industrie 4.0 sowie Big
Data.
• Redakteur des Jurablogs »Telemedicus -
Recht der Informationsgesellschaft«.
3. Juristische Grundlagen: Vertragsrecht
„Evolution“ des „agilen Softwarevertrags“ aus rechtlicher Sicht
Recht
IT-Recht
IT-Vertragsrecht
Softwarevertragsrecht
Kein eigenes Rechtsgebiet, keine gesonderten Vorschriften BGB
Vielzahl von Softwareverträgen: Verträge zur Softwareüberlassung,
Erstellungs- und Entwicklungsverträge, Anpassungsverträge oder
Pflege- und Wartungsverträge
5. Juristische Grundlagen: Vertragsrecht
Vertrag = wenn zwei oder mehr Personen durch übereinstimmende
Willenserklärungen (Angebot und Annahme)
eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen wollen
Mündlich
Handschlag
E-Mails
Order Forms
Vertragsdokument :-)
AGB-Recht („einmal verwenden und dreimal verwenden wollen“)
Kein AGB-Recht, wenn Individualvereinbarung („ernsthaft zur Disposition stellen“)
6. Juristische Grundlagen: Softwarevertragsrecht
Softwarevertragsrecht – Einordnung unter Vertragstyp
Softwareverträge und verschiedene Vertragstypen – ein „Klassiker“
Erwerb von Standardsoftware = Kaufvertrag
Entwicklung umfangreicher Individualsoftware = (in der Regel) Werkvertrag
…oder doch Dienstleistungsvertrag? Oder Werklieferungsvertrag?
Warum ist das interessant/wichtig? Leistungspflicht (Erfolg vs. Bemühen, Abnahme,
Rügeobliegneheit, Fälligkeit der Vergütung, Mängelhaftung, „zwingendes Recht“,
Leitbild bei AGB-Prüfung, …)
7. Juristische Grundlagen: Agile Verträge?
„Machen wir ein Aufwandsprojekt?“ – „Schließen wir einen Dienstvertrag?“
Jedes Projekt ist anders
Es gibt nicht „den einen“ Softwarevertrag
Es gibt nicht „das eine“ agile Vorgehen
Der Vertragstyp bestimmt sich nach der Leistungsvereinbarung
Die Parteien müssen wissen, wie sie arbeiten werden
Ggf. Aufteilung in „Phasen“
Phase 1: Erstellung Fahrplan, Product Backlog, User Stories
Phase 2: Programmierung
8. Juristische Grundlagen: Vertragstypen bei agil?
Agile Dynamik kann sich auf Vertragstyp auswirken
Gemeinsamer Zweck und Kooperationsansatz = GbR?
Product Owner beim Kunden, Pair Programming, On-Site beim Customer, … =
Dienstvertrag?
Eigentliche Programmierverantwortung bei AN, zumindest irgendwie gearteter
Projekterfolg gewünscht, … = Werkvertrag?
BGH: Überschrift des Vertrags ist höchstens Indiz
„Dienstleistungsvertrag für ein Software-System“
„Werkvertrag“ wegen umfangreicher Anpassung der Software
BGH: Planungsaspekt zu berücksichtigen!
9. Juristische Grundlagen: Agil und Vertragsrecht
Ziel sollte es sein, dass die Parteien sich an den Vertrag halten, indem sie
die vereinbarten Vorgehensweisen beachten.
Jedes agile Vorgehen stößt dort an Grenzen, wo die Akteure sich nicht an die
Prinzipien halten oder die vertragliche Gestaltung diesen zuwider läuft.
„Der Vertrag folgt dem Doing“ „Scrum-Bierdeckel“ in Vertragsform gießen
Exkurs: „Werkvertragsproblematik“
11. Vertragstypen und Bezahlung
FestpreisTime&Material
Dienstvertrag Werkvertrag
Erstmal am Passendsten.
Klären:
• Wie finanziell mit
Gewährleistung umgehen?
Kaum denkbar:
• Woran hängt der
Festpreis, wenn nicht am
geschuldeten Erfolg?
Klassiker. Schwierig
in agilen Kontexten,
wegen Scope-
Änderung.
Klassiker. Bei agiler
Entwicklung wird
aber meist ein
Werkvertrag
vorliegen.
15. Money for Nothing, Change for Free
nach Jeff Sutherland
3 SP
…
3 SP
nie
45 %
selten
19 %
manchmal
16 %
oft
13 %
immer
7 %
t
kumulierte
Wertentwicklung
Change for Free
Money for Nothing
16. Festpreis: Das verflixte Dreieck
Funktionsumfang
Ressourcen Zeit
D
as
Problem
der
Schätzung
bleibt
bestehen.
24. Überblick
Festpreis
Time & Material
Garantierter Maximalpreis
Garantierter
Minimalumfang
Pay per Use
Kostenorientierte
Verträge
Nutzenorientierte
Verträge
FlexibelStarr
Bezahlung nach
Produktivität
Profit Sharing
Pay what you get
Festpreis je Sprint
Design to Cost
Proviant & Prämie
Money for Nothing,
Change for Free
Agiler Festpreis
25. Meistens hat der Auftraggeber die Product Owner-Rolle
inne.
Festpreis/Time&Material und Werk-/Dienstvertrag sind
unabhängige Kategorien.
Risiken müssen faktisch gemeinsam getragen werden.
Agile Verträge kümmern sich nicht nur um die Ergebnisse,
sondern fixieren auch die agile Zusammenarbeit.
Nutzenorientierte Verträge passen besser zu agil als
kostenorientierte Verträge.
Zusammenfassung