Game oder Game Over. Rechte und Pflichten des Game-Developers und -Publishers auf Plattformen. Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung Games, HAW Hamburg, 17. Mai 2010
Game oder Game Over - Rechte und Pflichten des Game-Developers und -Publishers auf Plattformen
1. Game oder Game Over?
Rechte und Pflichten des Game-Developers
und -Publishers auf Plattformen
Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut
Ringvorlesung Games
HAW Hamburg, 17. Mai 2010
10. Urheberrecht
Zweck: Schutz ideeller und materieller Interessen an einem Werk
Wirkungen: Tragweite der gesetzlichen Garantie absoluter Rechte des
Urhebers: Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit, Schranken, Folgen
bei Rechtsverletzungen
Rechte
Entstehung durch Schaffungsakt; kein
staatliche Verleihungsakt
Urheberpersönlichkeitsrechte
Übertragung von Nutzungs- und
Verwertungsrechten an Dritte (gegen
entsprechendes Entgelt)
Ansprüche gegen Rechtsverletzer
Pflichten
Beachtung des Urheberrechts Dritter
Akzeptanz urheberrechtlicher Schranken
11. Patentrecht
Zweck: Schutz von Erfindungen (neu erfundener technischer Lehren)
Wirkungen: Ausschließlichkeitsrecht, d.h. absolutes Recht, Dritten die
Benutzung der Erfindung zu untersagen
Rechte
Entstehung durch Verleihungsakt
(Patenterteilung)
Übertragung von Benutzungsrechten an
Dritte
Ansprüche gegen Patentverletzer
Pflichten
Beachtung der Patentrechte Dritter
(Sonderfall: abhängige Patente)
Akzeptanz patentrechtlicher Schranken
Achtung, Softwarepatente!
12.
13. Markenrecht
Zweck: Schutz von Marken, Herkunftsbezeichnungen und
Geschäftsbeziehungen
Wirkungen: Ausschließliches Recht des Markeninhabers, die Marke zu
nutzen
Rechte
Entstehung durch Markeneintrag,
faktische Benutzung oder Bekanntheit
Übertragung von Benutzungsrechten an
Dritte
Ansprüche gegen unerlaubte
Markennutzung
Pflichten
Beachtung des Markenrechts Dritter
Akzeptanz markenrechtlicher Schranken
15. Zweck: Vorteile für beide (alle) Vertragsparteien
Wirkungen: Begründung von Verpflichtungen (relative Rechte),
Herbeiführung von Rechtsänderungen (absolute Rechte)
Rechte
Grundsatz der Vertragsfreiheit (aber:
gesetzliche Begrenzungen)
Freiwilligkeit des Abschlusses (aber: teils
unterschiedliche Machtverhältnisse bei
Vertragsverhandlungen)
Pflichten
pacta sunt servanda (sonst: Ärger)
16. Lizenzvertrag
Zweck: Übertragung von konkret definierten Nutzungs- und
Verwertungsrechten urheberrechtlicher, patentrechtlicher
oder markenrechtlicher Art an einen Dritten durch einen
Vertrag
Wirkungen: Tragweite der gesetzlichen Garantie absoluter Rechte des
Urhebers: Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit, Schranken, Folgen
bei Rechtsverletzungen
Rechte
Vertragsfreiheit bei der Übertragung
eigener Rechte (freie Lizenzwahl)
Exklusivität, Umfang, Dauer, Form, Art
der Verwendung, Gebiet, Qualität usw.
Ansprüche aus Lizenzvertragsverstößen
Pflichten
Rechteklärung bei Inhalten bzw. bei der
Nutzung von Software/Hardware Dritter
Lizenzverträge mit Dritten für das eigene
Produkt (z. B: Plattformlizenz)
Beachtung gesetzlicher
Lizenzbeschränkungen (z.B. Privatkopie)
19. Wettbewerbsrecht
Zweck: Schutz des freien Wettbewerbs, d.h. Wettbewerbsregulierung
in einem unlautere Wettbewerbshandlungen ausschließenden
Sinne
Wirkungen: Möglichkeit, rechtlich gegen „unfaire“ Wettbewerber
vorzugehen
Rechte
Marktbeobachtung und
wettbewerbsrechtliches Vorgehen bei
Verstößen
Abmahnungen, yeaahh
Pflichten
Vorgaben gegen unlautere
Wettbewerbshandlungen beachten,
insb. bei PR-Texten und Werbung, z.B.
- Vergleiche
- Superlative
- kurzfristige Rabattaktionen
20. Kartellrecht
Zweck: Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen durch
marktbeherrschende oder marktzugangsrelevante
Unternehmen
Wirkungen: Möglichkeit, rechtlich gegen Marktzugangshindernisse
vorzugehen (Preisabsprachen, Ausnutzung
marktbeherrschender Stellung, Diskriminierung, Fusionen
Rechte
Antragsrechte Bundeskartellamt
Plattform-Fragen
Wann liegt eine marktbeherrschende
Stellung vor?
Räumliche Marktabgrenzung
Sachliche Marktabgrenzung
24. Datenschutzrecht
Beispiele
- Identifizierung des für das eigene Produkt
geltenden Rechtsrahmens, abhängig
davon
- erlaubte von unerlaubter
Datenverarbeitung unterscheiden
- ggf. Einwilligung einholen;
Einwilligungsvoraussetzungen
beachten!
- insb. auf Datenweitergabe und
Auftragsdatenverarbeitung/
Datenverarbeitung durch Dritte achten