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Jürgen Spick
Weststrasse 1
DE 91353 Hausen
t +49 (0)173 45 52 470
f +49 (0)322 264 818 02
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
a) Die Leistungen der Firma Jürgen Spick, nachfolgend free-driver genannt, mit Sitz in DE
91353 Hausen, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ent-
gegen stehende oder diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden
nicht anerkannt. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber (Firmeninhaber, oder
eine von ihm autorisierte Person) die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an.
Etwaige Änderungen sowie vorab mündlich getroffene Sondervereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
b) Allgemein beginnen Einsätze im Raum Bamberg, Forchheim, Erlangen, Fürth, Nürnberg.
Andere Gebiete werden auf Anfrage und nach Möglichkeit bedient.
c) Bei der Durchführung von Fahraufträgen gelten ausnahmslos die gesetzlich vorgeschriebenen
Lenk- und Ruhezeiten.
d) Kennzeichnungspflichtige Gefahrgut-Transporte sind von der Auftragsannahme aus-
geschlossen.
e) Fahreinsätze, die nicht am Standort des Auftraggebers beginnen, gelten als angefangen,
sobald die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen wurden (bspw. Kauf einer Zug-
fahrkarte, Stellung eines Mietfahrzeugs, Flugbuchung etc.). Wird ein solcher Auftrag storniert,
ist free-driver berechtigt, die angefallenen Kosten, sowie etwaige Hotelkosten oder sonstige
Mehrkosten, in Rechnung zu stellen.
f) Kommt eine in Auftrag gegebene Fahrt durch Fernbleiben des zu übernehmenden Fahr-
zeuges vom vereinbarten Übergabeort nicht zustande, gilt sie als durchgeführt.
g) Leistungsverzögerungen welche die sichere Auftragsausführung auf Grund höherer Gewalt
und von Ereignissen wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen (bspw. Streik, behörd-
liche Anordnungen, nachweisbare plötzliche Erkrankung etc.) hat free-driver auch bei verbind-
lich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Verlängert sich die Ausfallzeit oder
wird free-driver von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine
Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände kann sich free-
driver nur berufen, wenn der Auftraggeber umgehend benachrichtigt wird. Sofern free-driver
die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in
Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von
höchstens 6 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinaus-
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest
grober Fahrlässigkeit seitens free-driver. Zu Teilleistungen ist free-driver jederzeit berechtigt.
2. Haftung und Pflichten des Auftragnehmers
a) free-driver verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zum Stillschweigen - vor, während
und nach Ablauf der Geschäftsbeziehung
b) free-driver verpflichtet sich alle anvertrauten Aufträge bestmöglich durchzuführen und geeig-
netes Personal zur Verfügung zu stellen.
c) free-driver haftet nicht für Schäden welche durch zusätzlich vermittelte selbstständige Ersatz-
fahrer entstanden sind. Vermittelte zusätzliche Ersatzfahrer sind selbst haftend, laut diesen
AGB.
d) Die Haftung von free-driver beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflicht-
verletzung sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf die jeweilige Ver-
sicherungs-Selbstbeteiligung.
e) Von der Haftung komplett ausgeschlossen sind Personen- Güter- und Fahrzeugschäden,
welche aufgrund von fehlendem, mangelndem oder mangelhaftem Material zur Fahrzeug- und
freedriver-AGB (Stand / Oktober 2010) Seite 2 von 3
Ladungssicherung sowie durch versteckte, nicht erkennbare technische Mängel am Fahrzeug,
bzw. Anhänger / Auflieger entstanden sind.
f) Die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages wird nach Absprache durch Nachweis in
Form eines Einsatzberichtes dargelegt. Dieser sowie die Schaublätter (Tachoscheiben) bzw.
der Ausdruck der digitalen Erfassung werden dem Auftraggeber zusammen nach Begleichung
der Rechnung ausgehändigt.
3. Haftung und Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat die Notwendigkeit bestimmter Qualifikationen des benötigten Ersatz-
fahrers sowie etwaige Besonderheiten der Fahrt mitzuteilen. Fahrzeuge sowie die zum Trans-
port notwendigen Papiere, Sicherheits- und Schutzausrüstungen sind vom Auftraggeber in
einwandfreiem, kompletten, abfahrbereitem Zustand zu stellen; dies gilt ebenso für die ord-
nungsgemäße Beladung und Ladungssicherung bei ad-hoc-Aufträgen.
b) Treten während der Fahrt technische Mängel auf oder werden solche behördlicherseits
beanstandet, so ist der Auftragnehmer berechtigt diese auf Kosten des Auftraggebers zu
beheben oder beheben zu lassen, soweit die Maßnahmen wirtschaftlich angemessen
erscheinen. Ist eine Rücksprache mit dem Kunden im Falle eines größeren Schadens oder
Mangels nicht möglich, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeig-
neten Abstellplatz zu fahren bzw. abschleppen zu lassen und die Kosten der Fahrt bis dorthin
zu berechnen.
4. Der Auftraggeber versichert
a) dass sich das Fahrzeug im technisch einwandfreiem, d. h. dem erlaubten Zustand laut StVZO
und StVO befindet,
b) in vollem Umfang versichert ist: Voll-, Teilkasko, Güterschadenhaftpflicht, Bushaftpflicht
c) das alle mitgegebenen Kredit – Zahlungsmittel gedeckt sind (z.B. Mautgeräte, Maut- und
Tankkarten)
d) das auch Drittfahrer ausreichend versichert sind.
e) und über das Fahrzeug uneingeschränktes Verfügungsrecht zuhaben
f) dass bei erkennbaren Mängeln der Verkehrssicherheit vor Fahrantritt (bspw. defekte
Lichtanlage, abgefahrene Reifen), der Ersatzfahrer berechtigt ist die Übernahme des
Fahrzeuges zu verweigern. Der Einsatz gilt dann als durchgeführt.
g) dass bei auftretenden Mängeln der Verkehrssicherheit während der Fahrt (bspw.
Bremsversagen Druckluftverlust, nicht erreichbare, gelöste Ladung etc) der Ersatzfahrer
berechtigt ist die Fahrt jederzeit abzubrechen. Der Einsatz gilt dann als durchgeführt.
h) dass bei nicht erkennbaren Mängeln der Verkehrssicherheit (z. B. Überladung,
Achslastüberschreitung, mangelnde Ladungssicherung, nicht vorhandener Versicherungs-
schutz, unzureichende Begleitpapiere, fehlende Genehmigungen etc) haftet der Auftraggeber
für alle anfallenden Kosten (Verwarnungen, Bußgelder, Schäden durch verlorene Ladung,
Abschlepp- u. Bergungskosten, etc.) die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und /
oder falscher Beladung entstehen, sowie zusätzlich mit 300,00 € je im Verkehrszentralregister
Flensburg verhängtem Punkt.
i) Der Auftraggeber ist gegenüber free-driver nur im Rahmen des Auftrages weisungsberechtigt.
Abweichungen des ursprünglichen Auftrages sind unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen
bezüglich der Ausführung des Fahrauftrages sind umgehend bekannt zu geben. Hierzu ver-
pflichtet sich free-driver zur ständigen telefonischen Erreichbarkeit. Zeigt sich ein Mangel in
der Leistung oder der Zuverlässigkeit von free-driver, muss dieser ebenfalls sofort mitgeteilt
werden. Gewährleistungsansprüche gegen free-driver stehen nur dem unmittelbaren Ver-
tragspartner zu.
5. Vergütung
Die Vergütung wird je nach Art, Dauer und Startort des Einsatzes als Tagespauschale laut
unserer Preisliste berechnet .Der maximale Umkreis vom Einsatzort aus liegt hierfür bei 30
Kilometer einfach von 91353 Hausen. Bei größeren Entfernungen werden die Anfahrtskosten
zusätzlich in Rechnung gestellt, je nach Dauer und Umfang des Einsatzes, z. B. kürzer als
zwei (2) Tage und Entfernung zum Abfahrtsort mehr als 30 km von Hausen. Bei Auf-
tragsdauer von über 15 Tagen werden keine Anfahrtskosten berechnet, außer bei über-
durchschnittlich hohen Kosten. Bei Aufträgen ab einem bestätigtem Endbetrag in Höhe von
mehr als € 300,- sowie bei Erstaufträgen von Neukunden, sind 100% vor Auftragsantritt
anzuzahlen.
freedriver-AGB (Stand / Oktober 2010) Seite 3 von 3
6. Auftragserteilung
Die Verbindlichkeit und Rechtswirksamkeit von Einsätzen für free-driver bedürfen eine
schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers und free-driver innerhalb von 24
Stunden.
7. Rechnungsstellung und Rechnungsbegleichung
a) Die Rechnungsstellung erfolgt, bei geschlossener Auftragserteilung (Fahrerbedarf auf vorab
bestimmte Zeit), oder bei offener Auftragserteilung zum Ende des Auftrages, bei geschlos-
sener zu Beginn des Auftrages bzw. mit Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers.
b) Das Zahlungsziel beträgt zehn (10) Kalendertage ab Erhalt der Rechnung und ist
entsprechend ohne Abzug zu begleichen. Verzugszinsen in Höhe von 8,2 % des Endpreises
sowie Mahngebühren in Höhe von € 4,00 werden eingefordert, sollte der Auftraggeber ohne
Angabe von Gründen mit der Zahlung mehr als fünf (5) Kalendertage in Verzug geraten. Bleibt
die erste und gleichzeitig auch letzte Zahlungserinnerung innerhalb von fünf (5) Kalender-
Tagen seitens des Auftraggebers unbeachtet, behält sich free-driver vor Inkasso einzuleiten.
8. Stornierung oder Verschiebung
a) Die Stornierung oder Verschiebung eines bereits bestätigten Auftrags seitens des
Auftraggebers ist free-driver umgehend, jedoch spätestens 24 Stunden vor Auftragsbeginn,
telefonisch oder per Fax mitzuteilen (bei Fax mit Sendebestätigung und vorheriger tele-
fonischer Mitteilung).
b) Folgende Rufnummern stehen zur Verfügung: Mobil: +49 (0)173-4552470 / Festnetz: +49
(0)9191-3511469 / Fax: +49 (0)32226481802
c) Zu spät eintreffende Stornierungen oder Verschiebungen eines bereits bestätigen Auftrages
entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Honorarverpflichtung gegenüber free-driver.
9. Kundendaten und Informationen
Die von free-driver gespeicherten Kundendaten und Informationen unterliegen dem Daten-
schutz und werden streng vertraulich behandelt. free-driver verpflichtet sich, Kundendaten und
Informationen nur an Stellen weiterzugeben, welchen eine rechtliche Verpflichtung auf Grund
geltender Gesetze und Verordnungen gegenüber besteht.
10. Recht & Sitz
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz
von free-driver, Forchheim
Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit
durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend am
Nächsten kommen!
Hausen, Oktober 2010

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  • 1. freedriver-AGB (Stand / Oktober 2010) Seite 1 von 3 Jürgen Spick Weststrasse 1 DE 91353 Hausen t +49 (0)173 45 52 470 f +49 (0)322 264 818 02 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Leistungen a) Die Leistungen der Firma Jürgen Spick, nachfolgend free-driver genannt, mit Sitz in DE 91353 Hausen, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ent- gegen stehende oder diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber (Firmeninhaber, oder eine von ihm autorisierte Person) die ausschließliche Gültigkeit dieser Bestimmungen an. Etwaige Änderungen sowie vorab mündlich getroffene Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. b) Allgemein beginnen Einsätze im Raum Bamberg, Forchheim, Erlangen, Fürth, Nürnberg. Andere Gebiete werden auf Anfrage und nach Möglichkeit bedient. c) Bei der Durchführung von Fahraufträgen gelten ausnahmslos die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. d) Kennzeichnungspflichtige Gefahrgut-Transporte sind von der Auftragsannahme aus- geschlossen. e) Fahreinsätze, die nicht am Standort des Auftraggebers beginnen, gelten als angefangen, sobald die dafür notwendigen Vorbereitungen getroffen wurden (bspw. Kauf einer Zug- fahrkarte, Stellung eines Mietfahrzeugs, Flugbuchung etc.). Wird ein solcher Auftrag storniert, ist free-driver berechtigt, die angefallenen Kosten, sowie etwaige Hotelkosten oder sonstige Mehrkosten, in Rechnung zu stellen. f) Kommt eine in Auftrag gegebene Fahrt durch Fernbleiben des zu übernehmenden Fahr- zeuges vom vereinbarten Übergabeort nicht zustande, gilt sie als durchgeführt. g) Leistungsverzögerungen welche die sichere Auftragsausführung auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen (bspw. Streik, behörd- liche Anordnungen, nachweisbare plötzliche Erkrankung etc.) hat free-driver auch bei verbind- lich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Verlängert sich die Ausfallzeit oder wird free-driver von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände kann sich free- driver nur berufen, wenn der Auftraggeber umgehend benachrichtigt wird. Sofern free-driver die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von höchstens 6 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinaus- gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit seitens free-driver. Zu Teilleistungen ist free-driver jederzeit berechtigt. 2. Haftung und Pflichten des Auftragnehmers a) free-driver verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zum Stillschweigen - vor, während und nach Ablauf der Geschäftsbeziehung b) free-driver verpflichtet sich alle anvertrauten Aufträge bestmöglich durchzuführen und geeig- netes Personal zur Verfügung zu stellen. c) free-driver haftet nicht für Schäden welche durch zusätzlich vermittelte selbstständige Ersatz- fahrer entstanden sind. Vermittelte zusätzliche Ersatzfahrer sind selbst haftend, laut diesen AGB. d) Die Haftung von free-driver beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflicht- verletzung sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf die jeweilige Ver- sicherungs-Selbstbeteiligung. e) Von der Haftung komplett ausgeschlossen sind Personen- Güter- und Fahrzeugschäden, welche aufgrund von fehlendem, mangelndem oder mangelhaftem Material zur Fahrzeug- und
  • 2. freedriver-AGB (Stand / Oktober 2010) Seite 2 von 3 Ladungssicherung sowie durch versteckte, nicht erkennbare technische Mängel am Fahrzeug, bzw. Anhänger / Auflieger entstanden sind. f) Die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages wird nach Absprache durch Nachweis in Form eines Einsatzberichtes dargelegt. Dieser sowie die Schaublätter (Tachoscheiben) bzw. der Ausdruck der digitalen Erfassung werden dem Auftraggeber zusammen nach Begleichung der Rechnung ausgehändigt. 3. Haftung und Pflichten des Auftraggebers a) Der Auftraggeber hat die Notwendigkeit bestimmter Qualifikationen des benötigten Ersatz- fahrers sowie etwaige Besonderheiten der Fahrt mitzuteilen. Fahrzeuge sowie die zum Trans- port notwendigen Papiere, Sicherheits- und Schutzausrüstungen sind vom Auftraggeber in einwandfreiem, kompletten, abfahrbereitem Zustand zu stellen; dies gilt ebenso für die ord- nungsgemäße Beladung und Ladungssicherung bei ad-hoc-Aufträgen. b) Treten während der Fahrt technische Mängel auf oder werden solche behördlicherseits beanstandet, so ist der Auftragnehmer berechtigt diese auf Kosten des Auftraggebers zu beheben oder beheben zu lassen, soweit die Maßnahmen wirtschaftlich angemessen erscheinen. Ist eine Rücksprache mit dem Kunden im Falle eines größeren Schadens oder Mangels nicht möglich, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeig- neten Abstellplatz zu fahren bzw. abschleppen zu lassen und die Kosten der Fahrt bis dorthin zu berechnen. 4. Der Auftraggeber versichert a) dass sich das Fahrzeug im technisch einwandfreiem, d. h. dem erlaubten Zustand laut StVZO und StVO befindet, b) in vollem Umfang versichert ist: Voll-, Teilkasko, Güterschadenhaftpflicht, Bushaftpflicht c) das alle mitgegebenen Kredit – Zahlungsmittel gedeckt sind (z.B. Mautgeräte, Maut- und Tankkarten) d) das auch Drittfahrer ausreichend versichert sind. e) und über das Fahrzeug uneingeschränktes Verfügungsrecht zuhaben f) dass bei erkennbaren Mängeln der Verkehrssicherheit vor Fahrantritt (bspw. defekte Lichtanlage, abgefahrene Reifen), der Ersatzfahrer berechtigt ist die Übernahme des Fahrzeuges zu verweigern. Der Einsatz gilt dann als durchgeführt. g) dass bei auftretenden Mängeln der Verkehrssicherheit während der Fahrt (bspw. Bremsversagen Druckluftverlust, nicht erreichbare, gelöste Ladung etc) der Ersatzfahrer berechtigt ist die Fahrt jederzeit abzubrechen. Der Einsatz gilt dann als durchgeführt. h) dass bei nicht erkennbaren Mängeln der Verkehrssicherheit (z. B. Überladung, Achslastüberschreitung, mangelnde Ladungssicherung, nicht vorhandener Versicherungs- schutz, unzureichende Begleitpapiere, fehlende Genehmigungen etc) haftet der Auftraggeber für alle anfallenden Kosten (Verwarnungen, Bußgelder, Schäden durch verlorene Ladung, Abschlepp- u. Bergungskosten, etc.) die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und / oder falscher Beladung entstehen, sowie zusätzlich mit 300,00 € je im Verkehrszentralregister Flensburg verhängtem Punkt. i) Der Auftraggeber ist gegenüber free-driver nur im Rahmen des Auftrages weisungsberechtigt. Abweichungen des ursprünglichen Auftrages sind unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen bezüglich der Ausführung des Fahrauftrages sind umgehend bekannt zu geben. Hierzu ver- pflichtet sich free-driver zur ständigen telefonischen Erreichbarkeit. Zeigt sich ein Mangel in der Leistung oder der Zuverlässigkeit von free-driver, muss dieser ebenfalls sofort mitgeteilt werden. Gewährleistungsansprüche gegen free-driver stehen nur dem unmittelbaren Ver- tragspartner zu. 5. Vergütung Die Vergütung wird je nach Art, Dauer und Startort des Einsatzes als Tagespauschale laut unserer Preisliste berechnet .Der maximale Umkreis vom Einsatzort aus liegt hierfür bei 30 Kilometer einfach von 91353 Hausen. Bei größeren Entfernungen werden die Anfahrtskosten zusätzlich in Rechnung gestellt, je nach Dauer und Umfang des Einsatzes, z. B. kürzer als zwei (2) Tage und Entfernung zum Abfahrtsort mehr als 30 km von Hausen. Bei Auf- tragsdauer von über 15 Tagen werden keine Anfahrtskosten berechnet, außer bei über- durchschnittlich hohen Kosten. Bei Aufträgen ab einem bestätigtem Endbetrag in Höhe von mehr als € 300,- sowie bei Erstaufträgen von Neukunden, sind 100% vor Auftragsantritt anzuzahlen.
  • 3. freedriver-AGB (Stand / Oktober 2010) Seite 3 von 3 6. Auftragserteilung Die Verbindlichkeit und Rechtswirksamkeit von Einsätzen für free-driver bedürfen eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers und free-driver innerhalb von 24 Stunden. 7. Rechnungsstellung und Rechnungsbegleichung a) Die Rechnungsstellung erfolgt, bei geschlossener Auftragserteilung (Fahrerbedarf auf vorab bestimmte Zeit), oder bei offener Auftragserteilung zum Ende des Auftrages, bei geschlos- sener zu Beginn des Auftrages bzw. mit Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers. b) Das Zahlungsziel beträgt zehn (10) Kalendertage ab Erhalt der Rechnung und ist entsprechend ohne Abzug zu begleichen. Verzugszinsen in Höhe von 8,2 % des Endpreises sowie Mahngebühren in Höhe von € 4,00 werden eingefordert, sollte der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen mit der Zahlung mehr als fünf (5) Kalendertage in Verzug geraten. Bleibt die erste und gleichzeitig auch letzte Zahlungserinnerung innerhalb von fünf (5) Kalender- Tagen seitens des Auftraggebers unbeachtet, behält sich free-driver vor Inkasso einzuleiten. 8. Stornierung oder Verschiebung a) Die Stornierung oder Verschiebung eines bereits bestätigten Auftrags seitens des Auftraggebers ist free-driver umgehend, jedoch spätestens 24 Stunden vor Auftragsbeginn, telefonisch oder per Fax mitzuteilen (bei Fax mit Sendebestätigung und vorheriger tele- fonischer Mitteilung). b) Folgende Rufnummern stehen zur Verfügung: Mobil: +49 (0)173-4552470 / Festnetz: +49 (0)9191-3511469 / Fax: +49 (0)32226481802 c) Zu spät eintreffende Stornierungen oder Verschiebungen eines bereits bestätigen Auftrages entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Honorarverpflichtung gegenüber free-driver. 9. Kundendaten und Informationen Die von free-driver gespeicherten Kundendaten und Informationen unterliegen dem Daten- schutz und werden streng vertraulich behandelt. free-driver verpflichtet sich, Kundendaten und Informationen nur an Stellen weiterzugeben, welchen eine rechtliche Verpflichtung auf Grund geltender Gesetze und Verordnungen gegenüber besteht. 10. Recht & Sitz Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von free-driver, Forchheim Salvatoresche Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend am Nächsten kommen! Hausen, Oktober 2010