2. Jede Idee kann mittels CAD auf dem Bildschirm Format annehmen. Das gute alte Zeichenbrett ist schon lange out. Die kühne Architektur unserer Zeit verlangt eine schnelle planerische Umsetzung mit modernen technischen Mitteln. Der Computer ist eine wertvolle Hilfe und die richtige Anwendung der Programme absolut notwendig. Natürlich müssen auch Computer-Freaks mit Schablonen, Zirkel, Winkelmesser etc. umzugehen wissen. Auch Skizzen des Architekten entstehen - meist am Bildschirm -, akkurate Pläne, mit denen Elektroinstallateure, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer etc. am Bau arbeiten können. Technische Systemplaner/-innen (vormals: Technische Zeichner/-innen) wissen, welches Material wie verarbeitet und wo es eingesetzt werden kann und errechnen die jeweils erforderliche Menge. Ihre Pläne enthalten präzise Angaben über Raummaße, Elektro- und Wasserleitungen, Anschlüsse und Platzierung aller in einem Gebäude notwendigen Anlagen. Kein Winkel wird vergessen und kein Detail übersehen - selbst bei gigantischen Bauwerken nicht.
3. Wie werde ich technischer Systemplaner/in? Gute Mathekenntnisse und räumliches Vorstellungsvermögen: Diese Fähigkeiten sollten alle haben, die den Beruf des Technischen Systemplaners ergreifen wollen. Die Ausbildung wurde zum August neu eingeführt. Sie ersetzt die Lehre zum Technischen Zeichner. Noch vor wenigen Jahren diente den Technischen Zeichnern das Reißbrett als Arbeitsplatz. Heute sitzen sie an Computern, um die Vorgaben von Ingenieuren und Designern in technische Skizzen umzusetzen.
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7. Die gemeinsamen Qualifikationen und die jeweiligen spezifischen und fachrichtungsspezifischen Qualifikationen werden verteilt über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt.
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10. Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen. Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
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12. Der Prüfling soll dazu ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen; Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sieben Stunden; davon für die Erstellung des Prüfungsproduktes fünf Stunden und für die schriftlich zu lösenden Aufgaben 120 Minuten.