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Die erste Steuererklärung leicht gemacht
Schritt für Schritt zur ersten Steuererklärung
Seite
DIE ERSTE STEUERERKLÄRUNG LEICHT GEMACHT
Weitere Informationen erhalten Sie auf <a href="https://www.finanzen.de/erste-
steuererklaerung" title="www.finanzen.de" target="_blank">www.finanzen.de</a>
Wer neu im Berufsleben angekommen ist, steht spätestens im Mai dieses Jahres vor der ersten Steuererklärung.
Berufsanfänger haben die Chance, rund 800 Euro zurückzubekommen. Die Hürde dafür ist gar nicht so groß, wie viele
Steuerneulinge denken. Mit einigen wenigen Schritten ist die Steuererklärung ganz einfach ausgefüllt.
Für das Jahr 2014 muss die Steuererklärung bis Ende Mai 2015 an das Finanzamt geschickt werden. Gerade für Berufseinsteiger lohnt
es sich, den Papierkram rechtzeitig zu erledigen. Im Schnitt können sie sich etwa 800 Euro vom Fiskus zurückholen.
Spielend leicht zur ersten Steuererklärung
Die erste Steuererklärung können Berufsanfänger jetzt spielend leicht erstellen. Der folgende Leitfaden zeigt in einfachen Schritten,
worauf Sie beim Ausfüllen der Steuerformulare achten sollten. Wie Sie als unverheirateter, kinderloser Steuerpflichtiger vom
Mantelbogen über die Anlage N, die Anlage AV und die Anlage Vorsorgeaufwand zu Ihrer fertigen Steuererklärung kommen, erfahren
Sie auf den folgenden Folien.
Zeilen, die nicht genannt werden oder nicht grün markiert sind, müssen in der Regel nicht von Berufsanfängern ausgefüllt
werden, sofern sie unverheiratet und kinderlos sind.
2
Seite
• Kreuzen Sie Zeile 1 an
• Zeile 2 kreuzen Sie an, wenn Sie Kirchensteuer zahlen und keinen Freistellungsantrag bei Ihrer Bank beantragt haben. Der
Hintergrund: Auch für Kapitalerträge muss Kirchensteuer gezahlt werden. Diese wird nur mit einem Freistellungsauftrag
automatisch abgebucht. Durch das Kreuz zeigen Sie, dass der Abzug noch erfolgen muss. Ab 2015 zieht Ihre Bank die Beiträge
übrigens ohne einen solchen Auftrag ab
• Zeile 3 können Sie freilassen – erst für die nächste Steuererklärung haben Sie eine Steuernummer. Diese können Sie im
Folgejahr das erste Mal angeben
• Zeile 4: Manche Städte haben mehr als ein Finanzamt. Dann sind sie nach Stadtteilen bzw. Bezirken aufgeteilt
DER MANTELBOGEN
Der Mantelbogen
Der Mantelbogen ist das erste Formular in der Steuererklärung. Da hier neben persönlichen Daten auch Informationen zu der
Bankverbindung eingetragen werden müssen, darf der Mantelbogen in keiner Steuererklärung fehlen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf <a href="https://www.finanzen.de/erste-steuererklaerung/mantelbogen"
title="www.finanzen.de" target="_blank">www.finanzen.de</a>
3
Seite
DER MANTELBOGEN
• In die Zeilen 8-14 tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein
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• In den Zeilen 25-28 müssen Sie Ihr Konto angeben, auf das die möglichen Steuerrückzahlungen überwiesen werden
DER MANTELBOGEN
5
Seite
DER MANTELBOGEN
• Sorgen Sie mit einer privaten Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente vor? Dann tragen Sie dies in Zeile 37
ein und geben Sie an, wie hoch die gezahlten Beiträge im vergangenen Jahr waren
• Zeile 42 füllen Sie aus, wenn Sie Kirchensteuer bezahlt haben. Die Höhe der Beiträge steht auf Ihrer
Gehaltsabrechnung
• In Zeile 43 können Sie Ausgaben für eine Berufsausbildung oder ein Studium angeben, die im Steuerjahr 2014
bezahlt wurden
6
Seite
• In Zeile 75 kann ein Teil der Nebenkosten für einen Hausmeister oder eine Reinigungskraft im Mietshaus angegeben
werden. Der Vermieter muss hierzu jedoch aufschlüsseln, wie hoch Ihr Anteil dieser Gemeinschaftskosten war
• Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf der letzten Seite des Mantelbogens
DER MANTELBOGEN
7
Seite
ANLAGE N
• In Zeile 1 und 2 tragen Sie Ihre persönlichen Daten erneut ein
• Zeile 5: Als kinderloser, unverheirateter Steuerzahler haben Sie derzeit Steuerklasse 1
• Die Zeilen 6-9 können Sie einfach aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung abschreiben. Diese erhalten Sie von Ihrem
Arbeitgeber
8
Seite
• Zeile 30 müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn Sie 2014 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, sondern arbeitslos oder
Schüler/Student waren
ANLAGE N
9
Seite
ANLAGE N
• In Zeile 31-38 tragen Sie ein, wie weit Ihr Arbeitsweg ist und wie viel Geld Sie für Benzin, Sammelfahrten oder
auch öffentliche Verkehrsmittel ausgegeben haben. Falls Sie zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kommen, tragen
Sie ebenfalls die zurückgelegte Kilometerzahl ein
• In Zeile 40 können Sie Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften eintragen
10
Seite
• In Zeile 41-48 sollten weitere Ausgaben, die für Ihre Arbeit notwendig waren, eingetragen werden. Das Finanzamt
gewährt zwar einen Freibetrag von 1.000 Euro. Doch sobald Sie mit Ihren Ausgaben darüber kommen, wird Ihnen
mehr angerechnet als dieser Pauschalbetrag. Wichtig ist hierbei, dem Finanzamt entsprechende Belege vorzulegen
• Die restlichen Zeilen können Sie freilassen
ANLAGE N
11
Seite
• Zeile 1-2: Hier tragen Sie erneut Ihre persönlichen Daten ein
ANLAGE AV
Anlage AV
Der vorletzte wichtige Schritt in der Steuererklärung ist die Anlage AV. Hier werden alle Ausgaben für die private Altersvorsorge mit der
Riester-Rente kenntlich gemacht. Mit der Anlage AV können Sie in der Steuererklärung bis zu 2.100 Euro Ihrer Vorsorgebeiträge von
der Steuer absetzen.
12
Seite
• In Zeile 4 müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben. Diese steht in Ihrem Sozialversicherungsausweis, Sie
können sie auch bei Ihrer Krankenkasse erfragen
• Zeile 6-9: Hier tragen Sie ein, wie viel Geld Sie in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben
ANLAGE AV
13
Seite
• Zeile 1-2: Hier müssen Sie noch einmal Ihre persönlichen Daten eintragen
ANLAGE VORSORGEAUFWAND
Anlage Vorsorgeaufwand
Der letzte Schritt in der Steuererklärung führt zu der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden alle Beiträge zur gesetzlichen Renten-,
Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Außerdem können Sie hier Angaben zu einer Erwerbs- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung und weiteren Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung machen.
14
Seite
ANLAGE VORSORGEAUFWAND
• In Zeile 4 tragen Sie die geleisteten Vorsorgebeiträge ein, die in Nummer 23 a/b in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
aufgeführt sind
• In Zeile 6 müssen Sie die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben, die Sie noch nicht in Zeile
4 eingetragen haben
• In Zeile 8 muss der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen werden
15
Seite
ANLAGE VORSORGEAUFWAND
• In Zeile 12 müssen Sie die von Ihnen gezahlten Anteile zur gesetzlichen Krankenversicherung angeben. Auch diese Angaben
stehen in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
• Haben Sie private Krankenzusatzversicherungen? Gezahlte Beiträge können Sie in Zeile 13 vermerken
• In Zeile 15 sind die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung einzutragen
16
Seite
• Zeile 49: Hier können Sie gezahlte Beiträge zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeben
• Zeile 50: Hier können Sie Beiträge eintragen, die Sie für Ihre private Haftpflichtversicherung gezahlt haben
ANLAGE VORSORGEAUFWAND
17
Seite
SIE SIND AM ZIEL
Das Ziel ist erreicht. Ihre erste Steuererklärung ist geschafft. Jetzt müssen Sie nur noch die unterschriebenen Formulare samt Belege in
einen Briefumschlag stecken und an das zuständige Finanzamt schicken. In einigen Wochen erhalten Sie dann Ihren Steuerbescheid.
In dem Schreiben werden alle Angaben aufgelistet sein, die das Finanzamt bei der Steuer berücksichtigt hat. Außerdem erfahren Sie in
Ihrem Steuerbescheid, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen.
Mit einer Kopie Ihrer Steuererklärung können Sie Ihren Steuerbescheid ganz einfach überprüfen. Sie können nachlesen, welche
Angaben steuerlich berücksichtigt wurden und welche nicht.
Auf dem Steuerbescheid finden Sie außerdem den Punkt "Erläuterungen zur Festsetzung", in dem erklärt wird, wie das Finanzamt bei
der Prüfung der Unterlagen vorgegangen ist.
Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, hilft Ihnen ein Steuerberater den Bescheid richtig zu lesen oder sogar anzufechten.
Falls Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wollen, haben Sie dafür einen Monat nach Erhalt des Schreibens Zeit.
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.finanzen.de/erste-steuererklaerung
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  • 1. Die erste Steuererklärung leicht gemacht Schritt für Schritt zur ersten Steuererklärung
  • 2. Seite DIE ERSTE STEUERERKLÄRUNG LEICHT GEMACHT Weitere Informationen erhalten Sie auf <a href="https://www.finanzen.de/erste- steuererklaerung" title="www.finanzen.de" target="_blank">www.finanzen.de</a> Wer neu im Berufsleben angekommen ist, steht spätestens im Mai dieses Jahres vor der ersten Steuererklärung. Berufsanfänger haben die Chance, rund 800 Euro zurückzubekommen. Die Hürde dafür ist gar nicht so groß, wie viele Steuerneulinge denken. Mit einigen wenigen Schritten ist die Steuererklärung ganz einfach ausgefüllt. Für das Jahr 2014 muss die Steuererklärung bis Ende Mai 2015 an das Finanzamt geschickt werden. Gerade für Berufseinsteiger lohnt es sich, den Papierkram rechtzeitig zu erledigen. Im Schnitt können sie sich etwa 800 Euro vom Fiskus zurückholen. Spielend leicht zur ersten Steuererklärung Die erste Steuererklärung können Berufsanfänger jetzt spielend leicht erstellen. Der folgende Leitfaden zeigt in einfachen Schritten, worauf Sie beim Ausfüllen der Steuerformulare achten sollten. Wie Sie als unverheirateter, kinderloser Steuerpflichtiger vom Mantelbogen über die Anlage N, die Anlage AV und die Anlage Vorsorgeaufwand zu Ihrer fertigen Steuererklärung kommen, erfahren Sie auf den folgenden Folien. Zeilen, die nicht genannt werden oder nicht grün markiert sind, müssen in der Regel nicht von Berufsanfängern ausgefüllt werden, sofern sie unverheiratet und kinderlos sind. 2
  • 3. Seite • Kreuzen Sie Zeile 1 an • Zeile 2 kreuzen Sie an, wenn Sie Kirchensteuer zahlen und keinen Freistellungsantrag bei Ihrer Bank beantragt haben. Der Hintergrund: Auch für Kapitalerträge muss Kirchensteuer gezahlt werden. Diese wird nur mit einem Freistellungsauftrag automatisch abgebucht. Durch das Kreuz zeigen Sie, dass der Abzug noch erfolgen muss. Ab 2015 zieht Ihre Bank die Beiträge übrigens ohne einen solchen Auftrag ab • Zeile 3 können Sie freilassen – erst für die nächste Steuererklärung haben Sie eine Steuernummer. Diese können Sie im Folgejahr das erste Mal angeben • Zeile 4: Manche Städte haben mehr als ein Finanzamt. Dann sind sie nach Stadtteilen bzw. Bezirken aufgeteilt DER MANTELBOGEN Der Mantelbogen Der Mantelbogen ist das erste Formular in der Steuererklärung. Da hier neben persönlichen Daten auch Informationen zu der Bankverbindung eingetragen werden müssen, darf der Mantelbogen in keiner Steuererklärung fehlen. Weitere Informationen erhalten Sie auf <a href="https://www.finanzen.de/erste-steuererklaerung/mantelbogen" title="www.finanzen.de" target="_blank">www.finanzen.de</a> 3
  • 4. Seite DER MANTELBOGEN • In die Zeilen 8-14 tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein 4
  • 5. Seite • In den Zeilen 25-28 müssen Sie Ihr Konto angeben, auf das die möglichen Steuerrückzahlungen überwiesen werden DER MANTELBOGEN 5
  • 6. Seite DER MANTELBOGEN • Sorgen Sie mit einer privaten Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente vor? Dann tragen Sie dies in Zeile 37 ein und geben Sie an, wie hoch die gezahlten Beiträge im vergangenen Jahr waren • Zeile 42 füllen Sie aus, wenn Sie Kirchensteuer bezahlt haben. Die Höhe der Beiträge steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung • In Zeile 43 können Sie Ausgaben für eine Berufsausbildung oder ein Studium angeben, die im Steuerjahr 2014 bezahlt wurden 6
  • 7. Seite • In Zeile 75 kann ein Teil der Nebenkosten für einen Hausmeister oder eine Reinigungskraft im Mietshaus angegeben werden. Der Vermieter muss hierzu jedoch aufschlüsseln, wie hoch Ihr Anteil dieser Gemeinschaftskosten war • Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf der letzten Seite des Mantelbogens DER MANTELBOGEN 7
  • 8. Seite ANLAGE N • In Zeile 1 und 2 tragen Sie Ihre persönlichen Daten erneut ein • Zeile 5: Als kinderloser, unverheirateter Steuerzahler haben Sie derzeit Steuerklasse 1 • Die Zeilen 6-9 können Sie einfach aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung abschreiben. Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 8
  • 9. Seite • Zeile 30 müssen Sie nur dann ausfüllen, wenn Sie 2014 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, sondern arbeitslos oder Schüler/Student waren ANLAGE N 9
  • 10. Seite ANLAGE N • In Zeile 31-38 tragen Sie ein, wie weit Ihr Arbeitsweg ist und wie viel Geld Sie für Benzin, Sammelfahrten oder auch öffentliche Verkehrsmittel ausgegeben haben. Falls Sie zu Fuß oder mit dem Rad zur Arbeit kommen, tragen Sie ebenfalls die zurückgelegte Kilometerzahl ein • In Zeile 40 können Sie Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften eintragen 10
  • 11. Seite • In Zeile 41-48 sollten weitere Ausgaben, die für Ihre Arbeit notwendig waren, eingetragen werden. Das Finanzamt gewährt zwar einen Freibetrag von 1.000 Euro. Doch sobald Sie mit Ihren Ausgaben darüber kommen, wird Ihnen mehr angerechnet als dieser Pauschalbetrag. Wichtig ist hierbei, dem Finanzamt entsprechende Belege vorzulegen • Die restlichen Zeilen können Sie freilassen ANLAGE N 11
  • 12. Seite • Zeile 1-2: Hier tragen Sie erneut Ihre persönlichen Daten ein ANLAGE AV Anlage AV Der vorletzte wichtige Schritt in der Steuererklärung ist die Anlage AV. Hier werden alle Ausgaben für die private Altersvorsorge mit der Riester-Rente kenntlich gemacht. Mit der Anlage AV können Sie in der Steuererklärung bis zu 2.100 Euro Ihrer Vorsorgebeiträge von der Steuer absetzen. 12
  • 13. Seite • In Zeile 4 müssen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer angeben. Diese steht in Ihrem Sozialversicherungsausweis, Sie können sie auch bei Ihrer Krankenkasse erfragen • Zeile 6-9: Hier tragen Sie ein, wie viel Geld Sie in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben ANLAGE AV 13
  • 14. Seite • Zeile 1-2: Hier müssen Sie noch einmal Ihre persönlichen Daten eintragen ANLAGE VORSORGEAUFWAND Anlage Vorsorgeaufwand Der letzte Schritt in der Steuererklärung führt zu der Anlage Vorsorgeaufwand. Hier werden alle Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen. Außerdem können Sie hier Angaben zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und weiteren Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung machen. 14
  • 15. Seite ANLAGE VORSORGEAUFWAND • In Zeile 4 tragen Sie die geleisteten Vorsorgebeiträge ein, die in Nummer 23 a/b in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind • In Zeile 6 müssen Sie die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben, die Sie noch nicht in Zeile 4 eingetragen haben • In Zeile 8 muss der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen werden 15
  • 16. Seite ANLAGE VORSORGEAUFWAND • In Zeile 12 müssen Sie die von Ihnen gezahlten Anteile zur gesetzlichen Krankenversicherung angeben. Auch diese Angaben stehen in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung • Haben Sie private Krankenzusatzversicherungen? Gezahlte Beiträge können Sie in Zeile 13 vermerken • In Zeile 15 sind die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung einzutragen 16
  • 17. Seite • Zeile 49: Hier können Sie gezahlte Beiträge zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeben • Zeile 50: Hier können Sie Beiträge eintragen, die Sie für Ihre private Haftpflichtversicherung gezahlt haben ANLAGE VORSORGEAUFWAND 17
  • 18. Seite SIE SIND AM ZIEL Das Ziel ist erreicht. Ihre erste Steuererklärung ist geschafft. Jetzt müssen Sie nur noch die unterschriebenen Formulare samt Belege in einen Briefumschlag stecken und an das zuständige Finanzamt schicken. In einigen Wochen erhalten Sie dann Ihren Steuerbescheid. In dem Schreiben werden alle Angaben aufgelistet sein, die das Finanzamt bei der Steuer berücksichtigt hat. Außerdem erfahren Sie in Ihrem Steuerbescheid, wie viel Geld Sie zurückerstattet bekommen. Mit einer Kopie Ihrer Steuererklärung können Sie Ihren Steuerbescheid ganz einfach überprüfen. Sie können nachlesen, welche Angaben steuerlich berücksichtigt wurden und welche nicht. Auf dem Steuerbescheid finden Sie außerdem den Punkt "Erläuterungen zur Festsetzung", in dem erklärt wird, wie das Finanzamt bei der Prüfung der Unterlagen vorgegangen ist. Wenn Sie Probleme oder Fragen haben, hilft Ihnen ein Steuerberater den Bescheid richtig zu lesen oder sogar anzufechten. Falls Sie einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen wollen, haben Sie dafür einen Monat nach Erhalt des Schreibens Zeit. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.finanzen.de/erste-steuererklaerung 18