2. „Europa ist nun deutlich besser aufgestellt, die 20%-Energieeffizienz-
ziele bis 2020 zu erfüllen. Die Maßnahmen werden unsere Energie-
rechnung senken und dabei noch Wachstum und Arbeitsplätze schaf-
fen. Sie schaffen Anreize für Investitionen und machen unsere ener-
giebetriebenen Produkte effizienter.”
- EU-Energie-Kommissar Günther Oettinger zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 01
3. KERNASPEKTE DER RICHTLINIE
1. Gebäudesanierung – Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine längerfristige
Strategie für die Sanierung von öffentlichen und privaten Wohn- und Gewerbe-
bauten zu erarbeiten. - Artikel 4
2. Energieeinsparungen – Ab 2014 müssen Energieunternehmen und -verteiler in
allen Mitgliedstaaten eine jährliche Energieeinsparquote von 1,5% nachweisen.
- Artikel 7
3. Nationale Aktionspläne – Jeder Mitgliedstaat muss
einen Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan ent-
wickeln und vorlegen. Dieser Aktionsplan soll die zur
Erreichung der nationalen Effizienzvorgaben geplanten
Maßnahmen darlegen. - Artikel 24
Photo: ec.europa.eu
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 02
4. „Die Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne müssen (…) be-
deutende Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
sowie erwartete und/oder erzielte Energieeinsparungen umfas-
sen, unter anderem bei der Energieversorgung, -übertragung
bzw. -fernleitung und -verteilung sowie beim Energieendver-
brauch.“
- Artikel 24 der EU-Energieeffizienzrichtlinie
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 03
5. DIE ERSTELLUNG DES NATIONALEN AKTIONSPLANES
Jeder EU-Mitgliedstaat ist verpflichtet, der EU-Kommission
bis zum 30. April 2014 einen Nationalen Energieeffizienz-
Aktionsplan vorzulegen.
Im Laufe der kommenden 16 Monate findet die Meinungs-
bildung bei Politik und Wirtschaft statt. Dabei wird die Frage
im Mittelpunkt stehen, welche Maßnahmen in den Plan
aufgenommen werden.
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 04
6. DIE ERSTELLUNG DES NATIONALEN AKTIONSPLANES
Oktober 2012 30. April 2014
Verabschiedung Abgabe der
der EU-Energie- Nationalen
effizienzrichtlinie Energieeffizienz-
Aktionspläne
„Konsultations- und
Koordinierungsphase“
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 05
7. DIE ERSTELLUNG DES NATIONALEN AKTIONSPLANES
EU-
Kommission
Nationaler
Unternehmen Aktions- Medien
plan
Nationale
Regierungen
Stakeholder müssen bei der Erstellung des Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplanes
in ihrem Mitgliedstaat zusammenarbeiten, um die nationalen Energieeffizienzziele
zu erreichen.
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 06
8. UNTERNEHMEN UND DIE RICHTLINIE
Die Konsultations- und Koordinierungsphase stellt die Basis für einen Dialog zwischen Unternehmen und politi-
schen Entscheidungsträgern dar. Durch diesen Dialog treten auch die Chancen und Risiken für Unternehmen und
ihre Stakeholder zu Tage. Unternehmen können die Meinungsbildung in der Politik mit ihrem industriespezifischen
Fachwissen unterstützen.
Dieser Dialog schafft die Grundlage für einen wirklichen Austausch zwischen Wirtschaft und Politik, bei dem es
um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Klimaschutzmaßnahmen geht.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit sind
zwei Seiten einer Medaille. Der konstruktive Austausch zwischen
Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Medien eröffnet neue Wege.
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 07
9. MEDIEN UND DIE RICHTLINIE
In der heutigen Gesellschaft haben die Medien einen entscheidenden Einfluss auf die öffentliche Meinung zur
Regierungspolitik. Aufgrund ihres Einflusses ist die Unterstützung der Medien für die neuen Maßnahmen
entscheidend für den Erfolg der Richtlinie.
Im Rahmen ihrer Berichterstattung über die EU-Energieeffizienzrichtlinie stellen die Medien die Kosten in den
Mittelpunkt ihrer Berichterstattung. Der Nutzen einer nachhaltigen Unternehmenspolitik findet dagegen selten
Erwähnung.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Unternehmen sollten den Medien ihre Sicht
der EU-Energieeffizienzrichtlinie erläutern und eine übergeordnete Einordung
des Themas vornehmen. Die Richtlinie ist ein Klimaschutz-, Finanz- und
Wirtschaftsthema. Es ist ebenso ein gesellschaftliches Zukunftsthema.
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 08
10. MEHREBENENSYSTEM – BEISPIEL DEUTSCHLAND
Zur Umsetzung der Richtlinie und zur Erstellung des deutschen Aktionsplanes wird
sich die Bundesregierung mit den Bundesländern beraten.
Die 16 Bundesländer tragen zum Aktionsplan durch einen formellen
Konsultationsprozess und durch informelle Zusammenarbeit untereinander und
mit der Bundesebene bei.
Daher nehmen die einzelnen Bundesländer eine wichtige Rolle bei der Umsetzung
der Richtlinie ein.
HANDLUNGSEMPFEHLUNG : Die politischen Entscheidungsträger auf
Länderebene werden bei der Umsetzung der EU-Politik eine zentrale Rolle
spielen. Ein kontinuierliches Monitoring der Politikentwicklung stellt einen
ersten Schritt zur Risikoabschirmung dar. Gleichzeitig werden Handlungs- und
Entscheidungsräume sichtbar. Darauf baut die zukünftige Unternehmens-
strategie auf.
EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 09
11. Vielen Dank für Ihre Zeit und
Aufmerksamkeit.
Kontakt:
Markus Rosenthal
Geschäftsführer
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T +49 30 257 407 20
F +49 30 257 407 29
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EU-Energieeffizienzrichtlinie, Berlin, Januar 2013, Seite 10
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