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Claudia Möller
Fachwirtin für Finanzberatung (IHK), Dipl.-Ing. (FH) Architektur
Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung (febs)

Tel.: 04102/454822
Fax: 04102/454823
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 geboren 1970
 verheiratet, 1 Sohn
 Sozialversicherungsfachangestellte (Krankenversicherung)
und Diplom-Ingenieurin für Architektur
 seit 2002 in der Versicherungsbranche tätig
 seit 2006 aktiv als Versicherungsmaklerin
 Expertin für biometrische Risiken (Berufsunfähigkeit, Alter, Lebenszeit, Langlebigkeit)

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»Die meiste Zeit

denke ich an die Zukunft,
denn in ihr verbringe ich

den Rest meines Lebens.«
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Entwicklung in Deutschland:

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Pressestimmen

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Pressestimmen

Beitragssatzentwicklung der SPV unter Berücksichtigung des
Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG)

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Gepflegt wird oft daheim

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Gestresste Altenpfleger

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Pflegeversicherung: Frauen brauchen sie öfter

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Pflegeversicherung immer häufiger in der Pflicht

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Pflegeversicherung
Sie brauchen keinen Schutz, wenn …

…Sie glauben, dass der Staat Sie immer auffängt.
…es Sie nicht stört, Ihren Kindern im Alter zur Last zu fallen.
…Sie gerade Millionen im Lotto gewonnen haben.
…Sie auch den Spruch glauben, dass „die Rente sicher“ ist.
…Sie überzeugt sind, dass es nur die anderen trifft.
Quelle: Focus Money 32/2010
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Ursachen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe I

Pflegestufe II

Psychische und
Verhaltensstörungen

18,6 %

Krankheiten des
Kreislaufsystems

Krankheiten des
Kreislaufsystems

17,7 %

Bösartige Neubildungen

Symptome und abnorme
klinische und Laborbefunde,
die nicht anderorts
klassifiziert werden können

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Psychische und
Verhaltensstörungen

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Symptome und abnorme
klinische und Laborbefunde,
die nicht anderorts
klassifiziert werden können

Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und
des Bindegewebes

Bösartige Neubildungen

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Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und
des Bindegewebes

Pflegestufe III
17,7 %

Bösartige Neubildungen

8,6 %

Krankheiten des
Kreislaufsystems

17,7 %

18,6 %

Psychische und
Verhaltensstörungen

18,6 %

17,1 %

Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und
des Bindegewebes

15,5 %

15,5 %

Symptome und abnorme
klinische und Laborbefunde,
die nicht anderorts
klassifiziert werden können

17,1 %

8,6 %

Quelle: Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002 – Die fünf häufigsten Krankheitsgruppen
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Pressestimmen zur Demenz
»30 % der Antragssteller für häusliche
Pflegeleistungen und 57 % der Antragssteller für stationäre Pflegeleistungen
sind aufgrund von Demenz in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt.«

»Jede zweite Frau
wird dement.«

2012 sind bereits 1,2 Mio. Menschen in Deutschland
an Demenz erkrankt. Bis 2030 erwartet das Statistische Bundesamt einen Anstieg um 50 % auf ca. 1,8
Mio. Demenzerkrankte. Prominente Beispiele wie Rudi
Assauer oder Margaret Thatcher haben diese Krankheit stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert.

»Leitartikel:
Danke, Rudi Assauer!
In einigen Jahren betrifft diese Krankheit
mehr als zwei Millionen Bürger.«

Spiegel Online, 31.01.2012

»Margaret Thatcher
leidet unter Demenz.«
»Demenz kann jährliche
Kosten von mehr als 40.000 €
verursachen.«

Badische Zeitung, 08.02.2012
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Spiegel Online, 24.08.2008

Badische Zeitung, 08.02.2012

»Assauer und die Schrecken
des Vergessens.«

Cicero Online, 05.02.2012
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Demenz
Demenz – ein häufiger Pflegegrund, bei dem kein Rollator hilft…

»Demenzkranke werden durch die gesetzliche
Pflegeversicherung schlecht versorgt!
Maximal 120 € pro Monat als Pflegegeld oder
maximal 425 € pro Monat als Sachleistung
erhalten Demenzkranke ab 2013 aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung.«

© Claudia Möller 2013

Viele Menschen sind an Demenz
erkrankt, ohne dass sie eine Pflegestufe
erreicht haben. Mit den Leistungen der
gesetzlichen Pflegeversicherung ist es
nicht möglich, die Betreuung dieser
Menschen zu finanzieren.

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Verlauf einer Demenz

Schweregrad (MMSE-Wert)

Leichte Demenz
24

Mittlere Demenz

Schwere Demenz

Kognitive Defizite

Verlust der Selbstständigkeit

20

Verhaltensauffälligkeiten

15

Absolute Pflegebedürftigkeit

10

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Jahre
Quelle: nach Gauthier, 1996

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Pflegeversicherung
Endlich spricht die Politik Klartext:
»Die Pflegeversicherung ist von Beginn als Teilkaskoversicherung
angelegt. Das heißt, dass ein erheblicher Teil der Pflegeaufwendungen
aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Deshalb ist es sinnvoll, so
frühzeitig wie möglich damit anzufangen, private Vorsorge für den
Pflegefall zu treffen. Hierzu kommt, dass der Anteil der Pflege-

bedürftigen in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.
Das belastet die soziale Pflegeversicherung. Je mehr Menschen
deshalb eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die sicher
vor staatlichem Zugriff ist und die über die Jahre hinweg Kapital
aufbaut, umso besser. Und damit das leichter fällt und ein Anreiz
gesetzt wird, wollen wir das aus Steuermitteln fördern. Dabei müssen
wir dafür sorgen, dass auch Geringverdiener eine solche Versicherung
abschließen können, die für den Fall, dass Pflegebedürftigkeit eintritt,
ergänzend zur sozialen Pflegeversicherung Geld ausbezahlt.»

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Quelle: Interview mit
Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr für „Wohlfahrt Intern“
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Pflegeversicherung
Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten eine
Krankenversicherung, die immer nur die Hälfte zahlt:
 Nur die Hälfte bei einem Krankenhausaufenthalt
 Nur die Hälfte bei einem Arztbesuch
 Nur die Hälfte in der Apotheke
Eine schlechte Versicherung, sagen
Sie, denn bei diesem hohen Risiko
wären Sie ja bald arm.
Stimmt.

Aber eine Frage:
Warum leben Sie dann mit
diesem Risiko bei Ihrer
Pflegeversicherung?

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Pflegeleistungen - Pflegestufen
11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
 Wenigstens 1x täglich Hilfebedarf.
 Mindestens 90 Minuten pro Tag.
Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten
täglich entfallen.
 Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher
Versorgung.
Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
 Mindestens 3x täglich Hilfebedarf.
 Mindestens 180 Minuten pro Tag.
Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 120 Minuten
täglich entfallen.
 Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher
Versorgung.

Quelle: www.dejure.org
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Pflegestufe III – schwere Pflegebedürftigkeit
 Täglich, rund um die Uhr, auch nachts Hilfebedarf.
 Mindestens 300 Minuten pro Tag (Härtefall: 360 Minuten).
Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 240 Minuten täglich
entfallen.
 Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher
Versorgung.
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Wie lange darf Pflege dauern?
Grundpflege

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Tätigkeit

Minuten
min.

Minuten
max.

Grundpflege

Tätigkeit

Minuten
min.

Minuten
max.

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Versorgungslücke
Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen
Pflegedienstes in Hamburg

Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen
Pflegeheimes in Hamburg

Pflegestufe II

Pflegestufe II

Pflegedienst für 3 Stunden täglich

2.475,00 €

Pflegeplatz (inkl. Nebenkosten)

3.389,40 €

./. Zuschuss der Pflegekasse

1.250,00 €

./. Zuschuss der Pfegeklasse

1.279,00 €

= mtl. Eigenanteil

1.225,00 €

= mtl. Eigenanteil

2.110,40 €

+ Essen, Kleidung und Sonstiges

0.500,00 €

+Kleidung und Sonstiges

0.200,00 €

+ Miete, Energie, Telefon

0.750,00 €

./. Mtl. Einkommen (z.B. Rente)

1.250,00 €

./. Mtl. Einkommen (z.B. Rente)

1.225,00 €

= mtl. Versorgungslücke

1.060,40 €

= mtl. Versorgungslücke

1.225,00 €

Bei der Pflege zuhause fallen geringere Kosten
an. Aber es bleiben die Kosten für Miete, Strom,
Essen und Kleidung.

Im Pflegeheim zahlt man die Kosten für Pflege,
Unterbringung und Verpflegung. Aber auch
Investitionskosten für Reparaturen oder
Umbauten sind monatlich zu zahlen.

Quelle für die dargestellten Kosten: Pflegelotse des Verbandes der Ersatzkassen
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Kosten und Leistungen nach Pflegestufe und -art

Vollstationäre Pflege

Pflegestufe 0

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Durchschnittliche Kosten

2.050 €

2.300 €

2.700 €

3.200 €

Leistungen der SPV / PPV

225 € - 425 €

1.023 €

1.279 €

1.550 €

1.825 € - 1.625 €

1.277 €

1.421 €

1.650 €

Professionelle, ambulante
und teilstationäre Pflege

Pflegestufe 0

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Durchschnittliche Kosten

520 €

810 €

1.950€

3.360 €

Leistungen der SPV / PPV

225 € - 425 €

450 €

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1.550 €

Eigene Kosten

95 € - 295 €

360 €

850 €

1.810 €

Eigene Kosten

Pflegestufe III

Pflegestufe III

Quelle: www.statista.com / www.deutsches-seniorenportal.de
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Kosten ermitteln

Ermittlung der Kosten für ein Pflegeheim:
http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/
http://bit.ly/1daaK21

Ermittlung der Kosten für ambulante Pflege:
http://www.aok-pflegedienstnavigator.de/
index.php?module=careservice
http://bit.ly/1daaK21
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Das finanzielle und familiäre Risiko
Meine Eltern haben ein Leben lang gearbeitet und immer in die Sozialkassen eingezahlt! Warum übernimmt der
Hochtaunuskreis nicht die kompletten Pflegekosten?
Sozialhilfe wird aus Steuermitteln finanziert, nicht aus Versicherungsbeiträgen. Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege
müssen über Steuermittel wieder eingenommen werden. Um die Belastung aufgrund von Pflegefällen zu mindern,
wurde 1996 die Pflegeversicherung eingeführt. Diese deckt bereits einen Teil der Pflegekosten ab. Des Weiteren
werden das Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter / Ihres Vaters zur Deckung der Heimkosten eingesetzt. Die noch
offenen Pflegekosten werden zunächst vom Hochtaunuskreis getragen, vorbehaltlich weiterer Ansprüche wie z.B.
Unterhalt.

§ 1602
BGB

Wieso soll ich für meine Eltern zahlen?
Weil Sie gesetzlich hierzu verpflichtet sind! Das Unterhaltsrecht gehört zum Familienrecht und ist im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach sind Verwandte in gerader Linie (Kinder – Eltern) einander zum Unterhalt
verpflichtet. Voraussetzung ist dabei ein Notbedarf auf der einen, finanzielle Leistungsfähigkeit auf der anderen
Seite. Den Notbedarf Ihrer Mutter / Ihres Vaters stellt der Hochtaunuskreis durch einen Sozialhilfebescheid fest. Ihre
finanzielle Leistungsfähigkeit wird in der Folge durch die Leitstelle Unterhalt des Hochtaunuskreises geprüft. Sie sind
in Höhe der errechneten Leistungsfähigkeit per Gesetz verpflichtet, für Ihren Elternteil Unterhalt zu zahlen.

§§ 1601 ff.
BGB

Was ist mit meinen Geschwistern? Müssen wir uns die Sozialhilfekosten nach Personenzahl teilen?
Es gibt keine anteilige Verpflichtung „nach Köpfen“. Der Unterhalt wird nach Leistungsfähigkeit beziffert. Jeder muss
nur soviel zahlen, wie er anteilig entsprechend seinem Einkommen und Vermögen zu leisten vermag. Wer viel
leisten kann, zahlt auch viel, wer wenig leisten kann entsprechend weniger. Höchstens müssen alle zusammen die
tatsächlichen Sozialhilfeausgaben zahlen. Setzen Sie sich mit Ihren Geschwistern am besten frühzeitig in Verbindung.
Wurden alle angeschrieben? Sind Sie zusammen evtl. in der Lage, die Pflegekosten zu bezahlen? Wenn Sie
untereinander eine Möglichkeit finden, die Pflege zu bezahlen oder die häusliche Pflege sicherzustellen (wofür Sie
aus der Pflegeversicherung ein Entgelt bekommen können), kann dies für Sie günstiger sein.
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§ 1606
Abs. 3
BGB

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Das finanzielle und familiäre Risiko
Verzehr der eigenen Rente
Verzehr des eigenen Vermögens
(bis auf 2.600 €)
Inanspruchnahme der Sozialhilfe
Regress des Sozialamtes
beim Ehe-/Lebenspartner
Regress des Sozialamtes
»Kinder haften für ihre Eltern«
Fast 40% aller stationär Pflegebedürftigen werden durch ihren Pflegefall zu Sozialhilfe-Empfängern
Quelle: Gabler, GWV Fachverlage

Quelle: Information des Hochtaunuskreises Leitstelle für BAföG, Wohngeld und Unterhalt (Stand: 19.09.2006)
© Claudia Möller 2013

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Pflegekosten: Kinder haften für ihre Eltern!
»Ich will meinen Kindern
nicht zur Last fallen ...«

»Ich hätte nie daran
gedacht, einmal ein
Sozialfall zu werden ...«

»Wenn Sie es nicht für sich tun –
tun Sie es für Ihre Kinder ...«

40 % der Leistungsempfänger der gesetzlichen
Pflegeversicherung in Pflegestufe III werden zum
Sozialfall.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch
Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und
seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die
erforderliche Leistung von anderen, insbesondere
von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Reicht das laufende Einkommen oder das aufgebaute Vermögen nicht aus, sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, d. h., der Eigenanteil der Pflegekosten ist durch die Kinder zu zahlen. Nur wenn dies
nicht möglich ist, übernehmen die Sozialämter die
notwendigen Kosten – eine Hilfe, auf die ein großer
Teil der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist.

Quelle: §2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe)
© Claudia Möller 2013

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Das finanzielle und familiäre Risiko

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Gesundheitsfragen: Pflegeampel
Liegt bei Ihnen eine dieser Erkrankungen vor?

© Claudia Möller 2013

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Pflegeversicherung

Die Wahl der passenden
Pflegeabsicherung:
eine Entscheidung fürs Leben.
Genau wie die des richtigen
Versicherungsmaklers.

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Autonom sommer 2020
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Privatkunden Konzept Graf Brühl Financial Services
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Pflegeversicherung - Zusatz und gesetzliche

  • 1. Herzlich Willkommen zur Online-Präsentation! © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 2. Herzlich Willkommen zur Onlineberatung! Claudia Möller Fachwirtin für Finanzberatung (IHK), Dipl.-Ing. (FH) Architektur Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung (febs) Tel.: 04102/454822 Fax: 04102/454823 cm@finesurance.de www.blog.finesurance.de  geboren 1970  verheiratet, 1 Sohn  Sozialversicherungsfachangestellte (Krankenversicherung) und Diplom-Ingenieurin für Architektur  seit 2002 in der Versicherungsbranche tätig  seit 2006 aktiv als Versicherungsmaklerin  Expertin für biometrische Risiken (Berufsunfähigkeit, Alter, Lebenszeit, Langlebigkeit) © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 3. Pflegeversicherung »Die meiste Zeit denke ich an die Zukunft, denn in ihr verbringe ich den Rest meines Lebens.« Bill Gates © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 4. Pflegeversicherung Aktuelle demografische Entwicklung in Deutschland: © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 5. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 6. Pflegeversicherung Demografische Entwicklung von 1960 bis 2060 in Deutschland: © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 7. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 8. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 9. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 10. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 11. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 12. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 13. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 14. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 15. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 16. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 17. Pflegeversicherung © Statistisches Bundesamt 2009 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 18. Pressestimmen © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 19. Pressestimmen © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 20. Pressestimmen Beitragssatzentwicklung der SPV unter Berücksichtigung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 21. Gepflegt wird oft daheim © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 22. Gestresste Altenpfleger © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 23. Pflegeversicherung: Frauen brauchen sie öfter © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 24. Pflegeversicherung immer häufiger in der Pflicht © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 25. Pflegeversicherung Sie brauchen keinen Schutz, wenn … …Sie glauben, dass der Staat Sie immer auffängt. …es Sie nicht stört, Ihren Kindern im Alter zur Last zu fallen. …Sie gerade Millionen im Lotto gewonnen haben. …Sie auch den Spruch glauben, dass „die Rente sicher“ ist. …Sie überzeugt sind, dass es nur die anderen trifft. Quelle: Focus Money 32/2010 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 26. Ursachen der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe I Pflegestufe II Psychische und Verhaltensstörungen 18,6 % Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Kreislaufsystems 17,7 % Bösartige Neubildungen Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die nicht anderorts klassifiziert werden können 17,1 % Psychische und Verhaltensstörungen 15,5 % Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die nicht anderorts klassifiziert werden können Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und des Bindegewebes Bösartige Neubildungen 8,6 % Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und des Bindegewebes Pflegestufe III 17,7 % Bösartige Neubildungen 8,6 % Krankheiten des Kreislaufsystems 17,7 % 18,6 % Psychische und Verhaltensstörungen 18,6 % 17,1 % Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und des Bindegewebes 15,5 % 15,5 % Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die nicht anderorts klassifiziert werden können 17,1 % 8,6 % Quelle: Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002 – Die fünf häufigsten Krankheitsgruppen © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 27. Pressestimmen zur Demenz »30 % der Antragssteller für häusliche Pflegeleistungen und 57 % der Antragssteller für stationäre Pflegeleistungen sind aufgrund von Demenz in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt.« »Jede zweite Frau wird dement.« 2012 sind bereits 1,2 Mio. Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Bis 2030 erwartet das Statistische Bundesamt einen Anstieg um 50 % auf ca. 1,8 Mio. Demenzerkrankte. Prominente Beispiele wie Rudi Assauer oder Margaret Thatcher haben diese Krankheit stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert. »Leitartikel: Danke, Rudi Assauer! In einigen Jahren betrifft diese Krankheit mehr als zwei Millionen Bürger.« Spiegel Online, 31.01.2012 »Margaret Thatcher leidet unter Demenz.« »Demenz kann jährliche Kosten von mehr als 40.000 € verursachen.« Badische Zeitung, 08.02.2012 © Claudia Möller 2013 Spiegel Online, 24.08.2008 Badische Zeitung, 08.02.2012 »Assauer und die Schrecken des Vergessens.« Cicero Online, 05.02.2012 www.finesurance.de
  • 28. Demenz Demenz – ein häufiger Pflegegrund, bei dem kein Rollator hilft… »Demenzkranke werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung schlecht versorgt! Maximal 120 € pro Monat als Pflegegeld oder maximal 425 € pro Monat als Sachleistung erhalten Demenzkranke ab 2013 aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.« © Claudia Möller 2013 Viele Menschen sind an Demenz erkrankt, ohne dass sie eine Pflegestufe erreicht haben. Mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es nicht möglich, die Betreuung dieser Menschen zu finanzieren. www.finesurance.de
  • 29. Verlauf einer Demenz Schweregrad (MMSE-Wert) Leichte Demenz 24 Mittlere Demenz Schwere Demenz Kognitive Defizite Verlust der Selbstständigkeit 20 Verhaltensauffälligkeiten 15 Absolute Pflegebedürftigkeit 10 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Jahre Quelle: nach Gauthier, 1996 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 30. Pflegeversicherung Endlich spricht die Politik Klartext: »Die Pflegeversicherung ist von Beginn als Teilkaskoversicherung angelegt. Das heißt, dass ein erheblicher Teil der Pflegeaufwendungen aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Deshalb ist es sinnvoll, so frühzeitig wie möglich damit anzufangen, private Vorsorge für den Pflegefall zu treffen. Hierzu kommt, dass der Anteil der Pflege- bedürftigen in den nächsten Jahren deutlich steigen wird. Das belastet die soziale Pflegeversicherung. Je mehr Menschen deshalb eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die sicher vor staatlichem Zugriff ist und die über die Jahre hinweg Kapital aufbaut, umso besser. Und damit das leichter fällt und ein Anreiz gesetzt wird, wollen wir das aus Steuermitteln fördern. Dabei müssen wir dafür sorgen, dass auch Geringverdiener eine solche Versicherung abschließen können, die für den Fall, dass Pflegebedürftigkeit eintritt, ergänzend zur sozialen Pflegeversicherung Geld ausbezahlt.» © Claudia Möller 2013 Quelle: Interview mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr für „Wohlfahrt Intern“ www.finesurance.de
  • 31. Pflegeversicherung Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten eine Krankenversicherung, die immer nur die Hälfte zahlt:  Nur die Hälfte bei einem Krankenhausaufenthalt  Nur die Hälfte bei einem Arztbesuch  Nur die Hälfte in der Apotheke Eine schlechte Versicherung, sagen Sie, denn bei diesem hohen Risiko wären Sie ja bald arm. Stimmt. Aber eine Frage: Warum leben Sie dann mit diesem Risiko bei Ihrer Pflegeversicherung? © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 32. Pflegeleistungen - Pflegestufen 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit  Wenigstens 1x täglich Hilfebedarf.  Mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.  Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit  Mindestens 3x täglich Hilfebedarf.  Mindestens 180 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 120 Minuten täglich entfallen.  Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Quelle: www.dejure.org © Claudia Möller 2013 Pflegestufe III – schwere Pflegebedürftigkeit  Täglich, rund um die Uhr, auch nachts Hilfebedarf.  Mindestens 300 Minuten pro Tag (Härtefall: 360 Minuten). Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 240 Minuten täglich entfallen.  Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher Versorgung. www.finesurance.de
  • 33. Wie lange darf Pflege dauern? Grundpflege © Claudia Möller 2013 Tätigkeit Minuten min. Minuten max. Grundpflege Tätigkeit Minuten min. Minuten max. www.finesurance.de
  • 34. Versorgungslücke Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen Pflegedienstes in Hamburg Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen Pflegeheimes in Hamburg Pflegestufe II Pflegestufe II Pflegedienst für 3 Stunden täglich 2.475,00 € Pflegeplatz (inkl. Nebenkosten) 3.389,40 € ./. Zuschuss der Pflegekasse 1.250,00 € ./. Zuschuss der Pfegeklasse 1.279,00 € = mtl. Eigenanteil 1.225,00 € = mtl. Eigenanteil 2.110,40 € + Essen, Kleidung und Sonstiges 0.500,00 € +Kleidung und Sonstiges 0.200,00 € + Miete, Energie, Telefon 0.750,00 € ./. Mtl. Einkommen (z.B. Rente) 1.250,00 € ./. Mtl. Einkommen (z.B. Rente) 1.225,00 € = mtl. Versorgungslücke 1.060,40 € = mtl. Versorgungslücke 1.225,00 € Bei der Pflege zuhause fallen geringere Kosten an. Aber es bleiben die Kosten für Miete, Strom, Essen und Kleidung. Im Pflegeheim zahlt man die Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung. Aber auch Investitionskosten für Reparaturen oder Umbauten sind monatlich zu zahlen. Quelle für die dargestellten Kosten: Pflegelotse des Verbandes der Ersatzkassen © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 35. Kosten und Leistungen nach Pflegestufe und -art Vollstationäre Pflege Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Durchschnittliche Kosten 2.050 € 2.300 € 2.700 € 3.200 € Leistungen der SPV / PPV 225 € - 425 € 1.023 € 1.279 € 1.550 € 1.825 € - 1.625 € 1.277 € 1.421 € 1.650 € Professionelle, ambulante und teilstationäre Pflege Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Durchschnittliche Kosten 520 € 810 € 1.950€ 3.360 € Leistungen der SPV / PPV 225 € - 425 € 450 € 1.100 € 1.550 € Eigene Kosten 95 € - 295 € 360 € 850 € 1.810 € Eigene Kosten Pflegestufe III Pflegestufe III Quelle: www.statista.com / www.deutsches-seniorenportal.de © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 36. Kosten ermitteln Ermittlung der Kosten für ein Pflegeheim: http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/ http://bit.ly/1daaK21 Ermittlung der Kosten für ambulante Pflege: http://www.aok-pflegedienstnavigator.de/ index.php?module=careservice http://bit.ly/1daaK21 © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 37. Das finanzielle und familiäre Risiko Meine Eltern haben ein Leben lang gearbeitet und immer in die Sozialkassen eingezahlt! Warum übernimmt der Hochtaunuskreis nicht die kompletten Pflegekosten? Sozialhilfe wird aus Steuermitteln finanziert, nicht aus Versicherungsbeiträgen. Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege müssen über Steuermittel wieder eingenommen werden. Um die Belastung aufgrund von Pflegefällen zu mindern, wurde 1996 die Pflegeversicherung eingeführt. Diese deckt bereits einen Teil der Pflegekosten ab. Des Weiteren werden das Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter / Ihres Vaters zur Deckung der Heimkosten eingesetzt. Die noch offenen Pflegekosten werden zunächst vom Hochtaunuskreis getragen, vorbehaltlich weiterer Ansprüche wie z.B. Unterhalt. § 1602 BGB Wieso soll ich für meine Eltern zahlen? Weil Sie gesetzlich hierzu verpflichtet sind! Das Unterhaltsrecht gehört zum Familienrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach sind Verwandte in gerader Linie (Kinder – Eltern) einander zum Unterhalt verpflichtet. Voraussetzung ist dabei ein Notbedarf auf der einen, finanzielle Leistungsfähigkeit auf der anderen Seite. Den Notbedarf Ihrer Mutter / Ihres Vaters stellt der Hochtaunuskreis durch einen Sozialhilfebescheid fest. Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wird in der Folge durch die Leitstelle Unterhalt des Hochtaunuskreises geprüft. Sie sind in Höhe der errechneten Leistungsfähigkeit per Gesetz verpflichtet, für Ihren Elternteil Unterhalt zu zahlen. §§ 1601 ff. BGB Was ist mit meinen Geschwistern? Müssen wir uns die Sozialhilfekosten nach Personenzahl teilen? Es gibt keine anteilige Verpflichtung „nach Köpfen“. Der Unterhalt wird nach Leistungsfähigkeit beziffert. Jeder muss nur soviel zahlen, wie er anteilig entsprechend seinem Einkommen und Vermögen zu leisten vermag. Wer viel leisten kann, zahlt auch viel, wer wenig leisten kann entsprechend weniger. Höchstens müssen alle zusammen die tatsächlichen Sozialhilfeausgaben zahlen. Setzen Sie sich mit Ihren Geschwistern am besten frühzeitig in Verbindung. Wurden alle angeschrieben? Sind Sie zusammen evtl. in der Lage, die Pflegekosten zu bezahlen? Wenn Sie untereinander eine Möglichkeit finden, die Pflege zu bezahlen oder die häusliche Pflege sicherzustellen (wofür Sie aus der Pflegeversicherung ein Entgelt bekommen können), kann dies für Sie günstiger sein. © Claudia Möller 2013 § 1606 Abs. 3 BGB www.finesurance.de
  • 38. Das finanzielle und familiäre Risiko Verzehr der eigenen Rente Verzehr des eigenen Vermögens (bis auf 2.600 €) Inanspruchnahme der Sozialhilfe Regress des Sozialamtes beim Ehe-/Lebenspartner Regress des Sozialamtes »Kinder haften für ihre Eltern« Fast 40% aller stationär Pflegebedürftigen werden durch ihren Pflegefall zu Sozialhilfe-Empfängern Quelle: Gabler, GWV Fachverlage Quelle: Information des Hochtaunuskreises Leitstelle für BAföG, Wohngeld und Unterhalt (Stand: 19.09.2006) © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 39. Pflegekosten: Kinder haften für ihre Eltern! »Ich will meinen Kindern nicht zur Last fallen ...« »Ich hätte nie daran gedacht, einmal ein Sozialfall zu werden ...« »Wenn Sie es nicht für sich tun – tun Sie es für Ihre Kinder ...« 40 % der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe III werden zum Sozialfall. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Reicht das laufende Einkommen oder das aufgebaute Vermögen nicht aus, sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, d. h., der Eigenanteil der Pflegekosten ist durch die Kinder zu zahlen. Nur wenn dies nicht möglich ist, übernehmen die Sozialämter die notwendigen Kosten – eine Hilfe, auf die ein großer Teil der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist. Quelle: §2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe) © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 40. Das finanzielle und familiäre Risiko © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 41. Gesundheitsfragen: Pflegeampel Liegt bei Ihnen eine dieser Erkrankungen vor? © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 42. Pflegeversicherung Die Wahl der passenden Pflegeabsicherung: eine Entscheidung fürs Leben. Genau wie die des richtigen Versicherungsmaklers. © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de
  • 43. Weiteres Informationen erhalten Sie hier: www.finesurance.de http://www.youtube.com/user/MoellerClaudia http://www.pinterest.com/claudiamoeller/ https://www.xing.com/profile/Claudia_Moeller http://twitter.com/claudiamoeller http://www.facebook.com/finesurance www.blog.finesurance.de © Claudia Möller 2013 www.finesurance.de