4. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Sie wollen wissen wer ich bin?
• Rolf Albrecht
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
• Wettbewerbsrecht
• Markenrecht
• Patentrecht/Designrecht
• Fachanwalt für Informationstechnologierecht
• EDV-Recht
• Softwarerecht
5. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Kanzlei volke2.0®
Parkstraße 16
44532 Lünen
T +49 (0) 2306 756 84-0
F +49 (0) 2306 756 84-11
www.volke2-0.de
www.twitter.com/volke20
albrecht@volke2-0.de
6. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
„Erfolg besteht darin, dass man genau die
Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind.“
(Henry Ford)
7. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Erfolgsfaktor E-Commerce
• Fakt ist, dass E-Commerce die Zukunft ist.
• Fakt ist auch, dass der Bereich E-Commerce
sowohl für bestehende Handelsunternehmen
eine Chance bietet als auch für Newcomer zur
Gründung einer eigenen Existenz.
8. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Erfolgsfaktor E-Commerce
• Neben den wirtschaftlichen Fragen der
Gründung und der Frage des konkreten
Angebotes ist auch die Einhaltung der
rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich.
• Oftmals zahlen StartUps hier „Lehrgeld“ für
Abmahnungen.
9. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Erfolgsfaktor E-Commerce
• Viele Mitbewerber nutzen die Möglichkeit,
gegen „Newcomer“ wegen Rechtsverstößen
vorzugehen.
• Dieser Vortrag zeigt rechtliche Fallstricke auf,
die im Zusammenhang mit einem Start-Up im
E-Commerce auftreten können.
10. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 1: Rechtliche Vorgaben bei Planung
berücksichtigen
– Wahl der Domain
• Rechte Dritter prüfen
– Viele Produkte erfordern produktspezifische Vorgaben
– Allgemeine gesetzlichen Vorgaben können sich nach
konkreten Angebot richten
• Widerrufsrecht/Rückgaberecht
• PAngV
11. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 2: Rechte abklären
– Markenrechte
• Nutzung von Marken im Angebot
– Produktfotos
• Nutzungsvereinbarung!
• Nicht „Copy & Paste“
– Gefahr der Abmahnung
– Neben Unterlassung droht Schadensersatz
12. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 3: Rechtstexte anpassen
– Grundstruktur eines jeden Onlineshops
• Impressum
• Datenschutzerklärung
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
• Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung
• Produkttexte
• Werbeaussagen
13. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 3: Rechtstexte anpassen
– Fallstricke:
• Widerrufsrecht nicht vernachlässigen
– Veraltete Belehrung
– Unvollständige Belehrung
– Unzulässige Ergänzungen
• Preisangabenverordnung
– Grundpreise
14. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
SO GEHT ES NICHT !
Auszug: www.vitagio.eu
15. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
SO NACH BGH RICHTIG!
Auszug: www.schlecker.com
16. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
SO NACH BGH RICHTIG!
Auszug: www.schlecker.com
17. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 3: Rechtstexte anpassen
– Fallstricke:
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Veraltete Bedingungen
– „Copy & Paste“ vermeiden
– Falsche Bedingungen
» Differenzierung B2B und B2C -Verträge
18. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 4: Abläufe prüfen
– Bestellvorgang
• Auch hier müssen Rechtstexte enthalten sein
– AGB
– Widerrufsrecht
– Firmenangaben
19. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 5: Werbung I
– E-Mail-Werbung
– Affiliate-Marketing
• Haftung beachten, wenn eigenes Programm aufgelegt
wird
– Werbender haftet für Handlungen des Affiliates
• Aktualisierung erforderlich
20. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 6: Werbung II
– Suchmaschinenmarketing
• AdWords
– Markenrechte beachten
– „Verletzung wird angenommen, wenn bei unbefangenem Nutzer der
Eindruck entsteht, die angepriesenen Waren/Dienstleistungen
stünden mit Markeninhaber in Verbindung.“
– Daher:
– Buchung einer fremden Marke als KeyWord zulässig, wenn
» Anzeige keine Verbindung zur Marke aufweist und
» Eigene Marke/Bezeichnung in Anzeige hervorgehoben wird
22. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 6: Werbung II
– Suchmaschinenmarketing
• AdWords
– Inhalte der Werbeanzeigen beachten
» Wettbewerbsrecht gilt
» Daher sollten die Aussagen inhaltlich zutreffend sein
» Höchstrichterliche Klärung steht noch aus
24. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 6: Werbung II
– Fallstricke:
• Werbeaussagen
– Garantie nicht ohne Garantiebedingungen
– Gewährleistung und sonstige Rechte nicht bewerben
• Werbeaussagen sind veraltet
• Preisdarstellung
25. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
SO GEHT ES NICHT !
Auszug: www.tinten-toner-
service.vom
26. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Rechtliche Fallstricke
• Punkt 7: Marke schaffen & etablieren!
– Vermeiden Sie, in der Masse der Angebot
unterzugehen
– Daher:
• Wahl der richtigen Domain
– Muss kein Bezug zu Produkten haben
• Markenanmeldung
– Logo des Shops in Verbindung mit Domain
27. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
FAZIT
• E-Commerce bietet große Chancen.
• Ständige Prüfung und ggf. Anpassung der
rechtlichen Vorgaben sollte beachtet werden.
• Neben einem guten Steuerberater gehört
auch guter (fachkundiger) Rechtsanwalt zum
Beratungsspektrum eines E-Commerce-
Unternehmens.
29. Intellectual Property in Information Technology
volke2.0
®
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit
Kanzlei volke2.0®
Parkstraße 16
44532 Lünen
T +49 (0) 2306 756 84-0
F +49 (0) 2306 756 84-11
www.volke2-0.de
www.twitter.com/volke20
albrecht@volke2-0.de