In der Schweiz gilt für Neugeborene, ebenso wie für alle hier wohnhaften Personen, die Pflicht der obligatorischen Krankenversicherung. Damit das Kind vom ersten Moment an optimal versichert ist, sollten es Eltern schon drei Monate vor seiner Geburt bei der Krankenkasse anmelden. Denn auch für die Allerkleinsten gilt: Nur wenn sie gesund sind, werden sie nach der Geburt in eine Zusatzversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgenommen.
2. Eine Familie zu gründen, ist für viele Paare der
Inbegriff ihres gemeinsamen Glücks. Mit dem Glück
wächst aber auch die Verantwortung der Eltern, das
erste Kind ebenso wie alle weiteren vor den
finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall zu
schützen. Der Abschluss einer Familienversicherung
erscheint da naheliegend, ist aber meist die falsche
Lösung. Denn sie ist teuer und bietet unzureichende
Deckung.
3. In der Schweiz gilt für Neugeborene, ebenso wie für alle hier
wohnhaften Personen, die Pflicht der obligatorischen
Krankenversicherung.
Damit das Kind vom ersten Moment an optimal versichert ist, sollten es
Eltern schon drei Monate vor seiner Geburt bei der Krankenkasse anmelden.
Denn auch für die Allerkleinsten gilt: Nur wenn sie gesund sind, werden sie
nachder Geburt in eine Zusatzversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) aufgenommen.
Vor der Geburt des Kindes ist eine Anmeldung noch möglich, ohne dass die
Eltern einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen müssen. Damit kommt das
Kind in den Genuss einer vorbehaltslosen Deckung. Und, die geht wesentlich
weiter, als die in der obligatorischen Grundversicherung (KVG)
vorgeschriebene.
4. Eltern unterschätzen das Risiko von Geburtsgebrechen
Auch wenn 97 Prozent aller Kinder gesund zur Welt kommen, unterschätzen
Eltern oft das Risiko eines Geburtsgebrechens. Dadurch nehmen sie
unnötige und kostspielige Ausschlüsse in Kauf. Denn für drei von 100
Neugeborenen ist ein adäquater und sofort zur Verfügung stehender
Versicherungsschutz unerlässlich.
5. Warum es so wichtig ist, den passenden Vorsorgeschutz für das Kind
schon vor dessen Geburt zu beantragen, belegen nachfolgende Zahlen:
Über 100 Kinder werden in der Schweiz jedes Jahr mit einer Hasenscharte
oder einem Wolfsrachen, im Fachjargon als Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
(LKG) bekannt, geboren.
Ein Prozent der Neugeborenen entwickelt ein Atemnotsyndrom. Bei
denjenigen, die vor der 30. Schwangerschaftswoche geboren werden, sind
es sogar 60 Prozent.
Eins von tausend Kindern kommt ausserdem mit einem Herzfehler auf die
Welt.
6. Ungeeignete Familienprodukte sind kostspielig
Werdende Eltern werden schnell einmal auf die von den meisten
Krankenkassen angebotenen Familienversicherungen stossen. Eine solche
Lösung sollte allerdings nicht ungesehen abgeschlossen werden.
Denn ein Familienprodukt «ab Stange» ist in aller Regel teuer und bietet
unzureichende Deckung, da sich die gesamte Bandbreite der Bedürfnisse
von Kinder- und Elterngeneration nicht unter einen Hut bringen lässt.
Vielmehr stellen sie eine Kompromisslösung dar, die für alle ein wenig, aber
für keinen genug bietet.
In der Konsequenz können für Familien im Schadenfall schnell einmal ein
paar Tausend Franken Folgekosten entstehen und die finanzielle Sicherheit
und die Zukunft eines Kindes gefährden.
7. Individualität ist Trumpf
Vor diesem Hintergrund sind Eltern gut beraten, für jedes Familienmitglied
separat entsprechend seinem Alter, seiner individuellen Situation und seinen
spezifischen Bedürfnissen eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Hilfreich ist dabei eine unabhängige Beratung, um angesichts der Vielzahl an
Krankenkassen und der unterschiedlichen Modellen die individuell
passenden Lösungen zu finden.
In einem solchen Gespräch wird beispielsweise geklärt, wie die Leistungen
im Fall einer Zahnspange aussehen, welche Leistungen für Alternativmedizin
eingeschlossen sind, ob bei Krankheit und Unfall ein Invaliditätskapital
ausgerichtet wird, ob die Versicherung die Leistungen unbegrenzt erbringt
oder sie limitiert sind, und über welche Vorteile eine private
Spitalzusatzversicherung für Kinder verfügt.
8. Sorgfältige Selektion der Anbieter
Zusatzversicherungen für ambulante Heilungskosten können Eltern in der
Regel ohne Probleme vor der Geburt des Kindes abschliessen. Genau
orientieren sollten sie sich dagegen, bei welchen Krankenkassen sie auch
Kapitalversicherungen oder Spitalzusatzversicherungen für ungeborene
Kinder, d.h. ohne Gesundheitsprüfung, privat oder halbprivat abschliessen
können, um das Risiko eines Geburtsgebrechens abzusichern.
Längst nicht alle Kassen bieten den vorgeburtlichen Abschluss an, weil sie
fürchten, in solchen Fällen ein Leben lang die entsprechenden
Behandlungskosten übernehmen zu müssen. Ein ausreichender Schutz über
die Grundversicherung hinaus ist, je nach Anbieter, Bedürfnis und
Wohnkanton, bereits ab CHF 15 pro Monat erhältlich.
9. TIPPS ZUR OPTIMALEN KRANKENVERSICHERUNG FÜR
FAMILIEN
Der optimale Zeitpunkt für die Anmeldung von Neugeborenen bei der
Krankenkasse ist drei Monate vor deren Geburt.
Mögliche Geburtsgebrechen und deren Folgekosten
unterschätzen und entsprechend zu versichern.
sind
nicht
zu
Vorsicht beim Abschluss von Familienversicherungen: Sie sind in aller Regel
teuer und bieten keine ausreichende Deckung.
Empfehlenswert ist, für jedes Familienmitglied einzeln eine passende
Krankenversicherung abzuschliessen, entsprechend seinem Alter, seiner
persönlichen Situation und seinen individuellen Bedürfnissen.
Eine unabhängige Beratung hilft, im Angebotsdschungel einen Überblick über
die relevanten Leistungen zu bekommen und die passende Lösung zu finden.
10. Stephan M. Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der
Maklerzentrum Schweiz AG, der führenden Anbieterin
von Krankenkassen- und Versicherungslösungen im
Privatkundenbereich in der Schweiz.