Das Zentrale Personenstandsregister: Ein weiterer Schritt in eine hochmoderne Verwaltung. – OR Dipl.-Ing. (FH) Markus Blank, MBA (Bundesministerium für Inneres)
OR Dipl.-Ing. (FH) Markus Blank, MBA (Bundesministerium für Inneres)
1. Wirtschaft = Staat
AGENDA AUSTRIA 2020
4. Mai 2015
OR DI (FH) Markus Blank, MBA
BM.I – Bundesministerium für Inneres
Das Zentrale Personenstandsregister –
der nächste Schritt in eine
hochmoderne Verwaltung
2. Voraussetzungen für eine
moderne, erfolgreiche Verwaltung
gemeinsames Vorgehen und Kooperation aller Verwaltungsebenen (Bund, Länder,
Städten und Gemeinden )
effizientes Service, Transparenz und Kundenorientierung
Reorganisation von Arbeitsabläufen und Kommunikationswegen
Interoperabilität und offene Schnittstellen (z.B. einheitliches Registerkonzept,
Beispiel: Der elektronische Personenkern des BM.I)
Schaffung universaler Anlaufstellen (One-Stop-Government)
Gesicherte Kommunikation in der Verwaltung, zur Wirtschaft und zur/zum
Bürgerin/Bürger
Bekämpfung elektronischer Bedrohungen (CYBERCRIME)
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3. Der elektronische
Personenkern des BM.I
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Register des Personenkerns
Zentrales Personenstandsregister - ZPR
Zentrales Staatsbürgerschaftsregister - ZSR
Zentrales Melderegister - ZMR
Ergänzungsregister natürliche Personen - ERnP
Stammzahlenregister - SZR
SZR
(Rechen-
register)
ZPR
ZMR
ZSR
ERnP
ZSR
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4. Aufgaben des Personenkerns
Die Register des elektronischen Personenkerns des BM.I
Zentrale Erfassung, Speicherung und Verwaltung aller Personendaten und aller
Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Tod, etc.) österreichweit
Ersatz der Bücher (Geburtenbuch, Sterbebuch, etc.)
Zentrale Erfassung, Speicherung und Verwaltung aller Staatsbürgerschaftsevidenz-Daten
österreichweit
Enge Kommunikation mit dem ZPR (Einfluss auf Personen- und Personenstandsdaten)
Zentrale Erfassung, Speicherung und Verwaltung aller Melde(Adress)daten aller in
Österreich gemeldeten Personen (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, etc.)
Grundlage vieler Prozesse der elektronischen Verwaltung (zB. für die Finanz, für die
Sozialversicherung, für den Gesundheitsbereich ELGA, für die Privatwirtschaft, etc.)
Speicherung und Verwaltung aller Personen die nicht in Österreich gemeldet sind aber in
einem elektronischen Verfahren eingebunden sind (zB. Auslandsösterreicher, Diplomaten,
Arbeitskräfte die in Österreich bei der Sozialversicherung gemeldet sind, etc.)
Reines Rechenregister zur Berechnung des eindeutigen Schlüssels (Stammzahl)
Grundlage für die Bürgerkarte und des sektoralen Bereichskonzeptes (bPK)
ZSR
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8. ZPR – Rahmenbedingungen
Beschluss des Ministerrates
Ministerrat vom 11. Mai 2010 (MR 60/32)
Das Bundesministerium für Inneres wurde beauftragt die Voraussetzungen für die Umsetzung
eines zentralen Personenstandsregisters in Kooperation mit den Ländern und
Kommunalverbänden zu schaffen.
Projektauftrag der Bundesministerin für Inneres
Prüfung der Rahmenbedingungen in einem Vorprojekt („Big Picture“)
Projekt unter Einbeziehung der betroffenen Organisationen und Institutionen einberufen
Ministerratsvortrag über Errichtung eines ZPR am 5. Juli 2011
Resolution des Städtetages 2005
Äußerung des Wunsches nach einem zentralen Personenstandsregister
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9. ZPR – Das Projekt
Projektauftrag im August 2011
Konzeption und Errichtung eines zentralen Personenstandsregisters unter Einbindung der
Staatsbürgerschaftsevidenzen
Breite Einbindung der betroffenen Organisationen: Vertreter der Länder Wien, NÖ, OÖ, Stmk,
Tirol, Magistrate Graz und Innsbruck, des Städtebunde- und Gemeindebundes,
Fachverbandes der Standesbeamten, der Statistik Austria, des Bundeskanzleramt und des
Innenministeriums
Projektverantwortlich: BM.I – Nutzung des vorhandenen Know-Hows im Registerbereich
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10. ZPR - Projektziele
Effizienzsteigerung durch…
Konsequente Umsetzung des E-Government-Gedankens
Erhöhung der Datenqualität und der Datenaktualität – Sofortige Nutzung der Daten durch
andere Personenstandsbehörden und Evidenzstellen
Steigerung der Auffindbarkeit durch Schaffung eindeutiger Personendaten – Zentrale
Verarbeitung statt Verteilung auf Bücher und Evidenzen bei mehreren Behörden (keine
Fortführung der Bücher)
Effizienzsteigerung – z.B. durch automationsunterstützte Abwicklung von Verständigungen
Synergie zur Staatsbürgerschaftsevidenz
One-Stop-Shop Verfahren für Bürgerinnen und Bürger – durch die Zusammenlegung der
Daten in einem Register ist nur noch ein Behördenkontakt notwendig
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11. ZPR - Projektziele
Effizienzsteigerung durch…
Wegfall des Urkundennachweises bei der Behörde – Registerdaten gelten als beurkundet
Zugang zu Dokumenten für die Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Ort – Freie Wahl der
Behörde durch zentrale Zugriffsmöglichkeit aller Personenstandsbehörden
Umsetzung des E-Government-Gedankens (bPK-Konzept) - Eindeutige Personenkennung und
Schaffung der Möglichkeit von Online-Diensten für Bürgerinnen und Bürger
Automatisierte Übernahme von Änderungen der Personendaten auch in anderen Registern
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12. ZPR – Grundsätze I
Datenmigration
Die Daten wurden aus den lokalen Systemen über eine vorgegebene Schnittstelle in das ZPR
migriert
Migriert wurden Personenstandsdaten und die Daten der Staatsbürgerschaftsevidenzen
Jede Behörde konnte selbst bestimmen, welche Daten migriert werden (Datenqualität)
Daten, die eine Person betrafen wurden automatisch zusammengeführt
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13. ZPR - Grundsätze II
Datenerfassung
Die Erfassung neuer Daten und die Prüfung migrierter Daten erfolgt zwingend im Anlassfall
Beispiel: Bei der Geburt eines Kindes – Daten des Kindes sind vollständig; Daten der Eltern
fragmentarisch
Der Umfang der Datenerfassung im Anlassfall wurde durch VO festgelegt
Jede Behörde ist für Ihre Daten verantwortlich
IM ZPR wird die Person von der Geburt bis zum Tod abgebildet
Jede Behörde ist in der Lage nach Personen zu suchen
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14. Was musste bewältigt werden?
Umsetzung
Insgesamt:
ca. 190.000 Personenstandsfälle/Jahr
davon:
Geburt: 75.000/Jahr
Ehe: 36.000/Jahr
Tod: 75.000/Jahr
Weiters z.B. Namensänderungen, Adoptionen usw.
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15. 1.11.2014 – ein erfolgreicher Start
Umsetzung
Seit 1.11.2014 Online Verbindung mit allen Standesämtern, Standesamtsverbänden und
Staatsbürgerschaftsevidenzstellen in Österreich (ca. 1.400) sowie zu den
Bezirkshauptmannschaften und den Vertretungsbehörden im Ausland
Jede Behörde hat nach Umfang der gesetzlichen Grundlage Abfragemöglichkeiten im ZPR
Schnittstellen zu: Hauptverband, BMF, AMS, Statistik Austria, BFA, LPD, Gerichte, JWT,
Spitäler
Registerkommunikation des BM.I auf Basis des Portalverbunds
Direkte Ein / Anbindung von ZMR , ERnP und SZR
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16. ZPR Kennzahlen
ZPR Performance Daten
Mehr als 70 Use Cases und mehr als 100 unterschiedliche Urkunden / Niederschriften werden
über das ZPR abgebildet
24,6 Millionen migrierte Verfahren aus den lokalen Datenbeständen
pro Tag arbeiten durchschnittlich 1661 User im System
pro Minute werden durchschnittlich 1.322 Requests behandelt
Die Antwortzeiten liegen durchschnittlich im 0,2 bis 0,4 Sekunden Bereich
130 Keyuser wurden bundesweit vom BM.I geschult
34 Projektteamsitzungen
8 Lenkungsausschüsse
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17. Beispiele aus der Praxis
Verwaltungsvereinfachung durch….
Bsp.: Änderung Personenstand Auslandsösterreicher - Früher: Papiermitteilung wurde von
Botschaft an BMEIA an BMI an zuständiges Standesamt
übermittelt
Seit 1.11.2014: Botschaft übermittelt gescanntes Dokument elektronisch über das ZPR direkt
an das zuständige Standesamt (Zeit- u. Kostenersparnis)
Bsp.: Änderung Personenstand im Inland - Früher: Papiermitteilung wurde vom zuständigen
Standesamt per Post an alle betroffenen Behörden übermittelt (ca. 1 Millionen
Verständigungen pro Jahr)
Seit 1.11.2014: automatische, elektronische Verständigung der Behörden mittels ZPR
Vereinfachung für den Bürger: Antrag auf Familienbeihilfe durch den Bürger entfällt –
Mitteilung über Geburt wird automatisch im ZPR generiert und an das BMF übermittelt
(ab Mai 2015)
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18. Ausblick
Ausblick
Einbindung der Wirtschaft – Onlineabfrage des Sterbedatums
Statistiken über Personenstandsfälle für Standesämter und Evidenzstellen
Urkundendruck für Bürgerinnen und Bürger mittels Bürgerkarte
Nachmigration bis Ende September 2015 möglich
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19. Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
OR DI (FH) Markus Blank, MBA
BM.I – Bundesministerium für Inneres
Referat IV/2/d – Registerservices und KIT-Budget
Berggasse 43
1090 Wien
Tel: +43-(0)1 90600 989 400
Markus.blank@bmi.gv.at