Similaire à [2018-02-25] epicenter.works Koordinationstreffen: Regierungsprogramm und Überwachungspaket 2.0 Analyse aus netzpolitischer Perspektive (20)
3. Die wichtigsten Punkte
• Staat als
ungebremster
Datensammler
• Unterwanderung
von EU-Regelungen
• Netzpolitik für die
Industrie statt die
Menschen
• Kein
Transparenzgesetz
6. …eine digitale „durchgehende Bildungs- und
Leistungsdokumentation für jede Schülerin
und jeden Schüler“ vom Kindergarten bis zum
Ende der Ausbildung
12. Was?
• Anordnung der Staatsanwaltschaft (StA + gerichtl. Bewilligung
• Prüfung und Kontrolle des RSB
• Anwendung:
• Entführung
• > 6 Monate + Zustimmung v. Inhabers d. Geräts
• > 10 Jahre Strafdrohung
• kriminelle o. terroristische Vereinigung
• ab 5 Jahren Strafdrohung bei Gefahr
• Eindringen in Wohnungen (mit gerichtl. Genehmigung)
• Sunset-Clause
In Kraft treten 1. April 2020 - Außer Kraft Treten 31. März 2025
13. Unterschied zum ÜPA1?
• Die Hürde ist höher (schwere der Verbrechen)
• M2M Kommunikation soll ausgenommen werden
• "Nachrichten und Informationen von einer natürlichen Person„
• Datenübermittlungen mit Cloud-Server + Abspeichern von E-Mail-
Entwürfen sollen aber erfasst werden
Etwas besser als der letzte Entwurf.
14. Unsere Kritik:
• Gefahr für die Sicherheit aller Computersysteme!
• Kaum von der Online Durchsuchung zu unterscheiden
• Kann auch an der Straftat völlig unbeteiligte Personen treffen
16. Was?
• Bei "begründetem Anfangsverdacht"
• > 6 Monate Strafdrohung zur Überführung
• > 1 Jahr Strafdrohung um den Aufenthaltsort festzustellen
• „Amts-und Rechtshilfe“?
• Zeitraum bis 12 Monate
• Betroffene Daten:
Nachrichtenübermittlung, Verkehrsdaten, Zugangsdaten, Standortdaten
• Sunset-Clause
In Kraft treten 1. April 2020 - Außer Kraft Treten 31. März 2025
17. Unterschied zum ÜPA1?
• Quick-Freeze ist jetzt in der StPO geregelt, nicht im TKG
• „Amts und Rechtshilfe“ als zusätzlicher Anwendungsfall unklar
18. Unsere Kritik:
• Keine Pflicht fälschlicherweise überwachte Personen zu informieren
• keine gerichtliche Bewilligung für die Speicherung - nur für Auskunft
• es sollen nur „bestimmte Kategorien“ gespeichert werden
– im Gesetz aber nicht definiert
Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
21. Was?
• bisher schon über die Auskunft bei Telkoms möglich
• jetzt aber auch mit IMSI-Catcher ohne deren Mitwirkung
• Ermittelte Daten:
• Standortdaten,
• IMSI (international mobile subscriber identity),
• NICHT: Gesprächsüberwachung
• Bei Anordnung durch die StA, (keine richterl. Bewilligung
notwendig)
Kaum Unterschied zum ÜPA1
22. Unsere Kritik:
• Keine gerichtliche Bewilligung oder Genehmigung durch
RSB erforderlich
• kann faktisch mehr als er darf
• schon bei nicht so schweren Straftaten möglich
• Streubreite, unbeteiligte sind mitbetroffen
• Zeitspanne muss daher möglichst kurz sein
24. Unsere Kritik:
• Massenüberwachung
• Vorratsdatenspeicherung
• Keine gerichtl. Bewilligung, oder Anordnung der StA
Unterschied zum ÜPA1?
• statt 48 h Frist - 2 Wochen
Verschlechterung
26. Unsere Kritik:
• Massenüberwachung
• Vorratsdatenspeicherung
• Für extrem viele Zwecke, kaum eine Einschränkung, und schon zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit, was ein extrem offener Begriff ist
Unterschied zum ÜPA1?
• Aufbewahrungsverpflichtung von zwei auf vier Wochen verlängert
• Länger als drei Tage vorher nur mit Genehmigung d. RSB -
weggefallen
Eindeutige Verschlechterung!
28. Unsere Kritik:
• Studien und Erfahrungen anderer Länder lassen daran zweifeln,
dass das sinnvoll ist (Bspe in alter SN)
• anonyme SIM-Karten wichtig für investigativen Journalismus
Unterschied zum ÜPA1?
• inhaltlich hat sich nichts geändert
• Es wurde konkretisiert und klargestellt, sodass v. Unternehmen besser
durchführbar ist
• Strafe wurde niedriger gemacht (von 58.000)
29. Sicherheitsforen
Die Datenweitergabe ist nicht mehr drin, also eindeutig eine
Verbesserung.
• Die Polizei kann Plattformen einrichten, um
(Sicherheits)Maßnahmen zu erarbeiten und zu koordinieren.
• Vereine, NGOs, Wohnpartner und Menschen die sich engagieren
wollen. Es soll zu einer gemeinschaftlichen Lösungsfindung
kommen.
Unterschied zum ÜPA1?
30. • BuTro höhere Voraussetzungen
• Lauschangriff Voraussetzungen tw erhöht u. Fahrzeuge sind raus
• Netzsperren sind raus
• PUK-Code-Herausgabe ist raus
• Datenweitergabe in den Sicherheitsforen ist raus
Positives (im Vergleich zum letzten Entwurf):
• Kfz-Kennzeichenspeicherung länger
• Videoüberwachung länger
• Lauschangriff tw. erweitert
Negatives (im Vergleich zum letzten Entwurf):
31. Aktuell:
• keine Begutachtung geplant
• nächste Woche noch nicht im Parlament
• weiter Debatte, bis die Politik verstanden hat, was die Gefahren sind,
bis dahin fängt die Debatte eigentlich gar nicht erst an