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Empfehlung für die Ausstellung von Zeugnissen
(Beschluss der Mitgliederversammlung des DFV (jetzt Forum DistancE-Learning) am
12.10.1990, geändert durch Beschluss des DFV (jetzt Forum DistancE-Learning) am
19.3.1998 sowie erneut am 7. Dezember 2003)
1. Jedes Mitgliedsinstitut ist grundsätzlich frei, seine eigene Zertifizierung zu
wählen. Dabei sollten Bezeichnungen und Inhalte den folgenden Regeln
entsprechen. Das Zertifikat darf nicht zu Verwechslungen mit bestehenden
öffentlich-rechtlichen oder staatlichen Zertifikaten führen.
2. Möglich sind z.B. folgende Zertifikatsbezeichnungen:
- Teilnahmebescheinigung
- Zwischenzeugnis
- Zeugnis (oder Abschlusszeugnis oder Lehrgangszeugnis)
- Zertifikat
3. Bemerkungen zu den Bezeichnungen im einzelnen:
a) Teilnahmebescheinigung
Diese schwächste Form eines Zertifikats bestätigt lediglich die Teilnahme
am Lehrgang, ohne eine Bewertung der Leistung zu enthalten. Sie darf nur
den Zeitraum umfassen, in dem der Teilnehmer/die Teilnehmerin die
Leistungen des Fernlehrinstituts in Anspruch genommen hat. Wird sie vor
Abschluss des Lehrgangs ausgestellt, darf sie nur den Zeitraum bis zum
Ausstellungstag bestätigen. Werden in einer Teilnahmebescheinigung
Leistungsbeurteilungen aufgeführt, so gilt das unter 4. e) – g) und 5.
Gesagte.
b) Zeugnis
Die Bezeichnung „Zeugnis“ soll solchen Zertifikaten vorbehalten bleiben, in
denen Leistungsbeurteilungen abgegeben werden. Am Ende eines
Ausbildungsabschnitts, zum Beispiel eines Semesters, kann ein Zwischen-
oder Semesterzeugnis, am Ende eines Lehrgangs ein Zeugnis (auch
Abschluss- oder Lehrgangszeugnis) ausgestellt werden. Für die Bewertung
der Leistung gilt das unter 4. e) - g) und 5. Gesagte.
c) Zertifikat
Statt „Zeugnis“ kann der Begriff „Zertifikat“ gewählt werden.
4. Zertifikate gemäß den Abschnitten 2. und 3. müssen mindestens folgende
Bestandteile enthalten:
a) Name des Teilnehmers/der Teilnehmerin ggf. mit Wohnort oder
Geburtsdatum;
b) Name des Fernlehrinstituts;
c) Bezeichnung des Lehrgangs und Angabe, dass es sich um einen
Fernlehrgang handelt;
d) Eine Kurzbeschreibung der vermittelten Inhalte, soweit sie sich nicht aus
der Lehrgangsbezeichnung eindeutig ergeben;
e) ZFU- Zulassungssiegel (mit eingedruckter ZFU-Zulassungsnummer oder
Siegel ohne eingedruckte Nummer bei separater Angabe der
Zulassungsnummer);
f) Angabe über die Art der Leistungsermittlung, z.B. Einsendeaufgaben,
Klausuren, Abschlussarbeiten, Hausarbeiten, Aufsichtsarbeiten, mündliche
Prüfungen u.a.;
g) Angabe von Noten nur, wenn durch Einsendearbeiten, Seminarklausuren,
Abschlussarbeiten oder andere Prüfungen belegbar.
- Die Note einer Abschlussarbeit soweit sie im Lehrgang vorgesehen ist
– soll nur angegeben werden,
- wenn die Abschlussarbeit die Erklärung des Teilnehmers/der
Teilnehmerin enthält, dass er/sie die
- Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt hat. In diesem Fall sollte auch der
Begriff „Abschlussarbeit“ in das
- Zertifikat eingefügt werden.
h) Unterschrift der Institutsleitung oder des zuständigen Pädagogen.
5. Zeugnisse bzw. Zertifikate dürfen nur vergeben werden, wenn sich die
Teilnehmenden mindestens 75% der in jedem Lernabschnitt (z.B. Semester,
Fachgebiet) vorgesehenen Leistungsnachweise unterzogen haben.
6. Wenn das Zertifikat die Regeln gemäß Nr. 1. bis 5. erfüllt, hat das dem Forum
DistancE-Learning angehörende Institut das Recht, folgenden Zusatz in das
Zertifikat aufzunehmen:
„Dieses Zertifikat entspricht den Regeln des Forums DistancE-Learning
e.V.“

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Empfehlung für die Ausstellung von Zeugnissen

  • 1. Empfehlung für die Ausstellung von Zeugnissen (Beschluss der Mitgliederversammlung des DFV (jetzt Forum DistancE-Learning) am 12.10.1990, geändert durch Beschluss des DFV (jetzt Forum DistancE-Learning) am 19.3.1998 sowie erneut am 7. Dezember 2003) 1. Jedes Mitgliedsinstitut ist grundsätzlich frei, seine eigene Zertifizierung zu wählen. Dabei sollten Bezeichnungen und Inhalte den folgenden Regeln entsprechen. Das Zertifikat darf nicht zu Verwechslungen mit bestehenden öffentlich-rechtlichen oder staatlichen Zertifikaten führen. 2. Möglich sind z.B. folgende Zertifikatsbezeichnungen: - Teilnahmebescheinigung - Zwischenzeugnis - Zeugnis (oder Abschlusszeugnis oder Lehrgangszeugnis) - Zertifikat 3. Bemerkungen zu den Bezeichnungen im einzelnen: a) Teilnahmebescheinigung Diese schwächste Form eines Zertifikats bestätigt lediglich die Teilnahme am Lehrgang, ohne eine Bewertung der Leistung zu enthalten. Sie darf nur den Zeitraum umfassen, in dem der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Leistungen des Fernlehrinstituts in Anspruch genommen hat. Wird sie vor Abschluss des Lehrgangs ausgestellt, darf sie nur den Zeitraum bis zum Ausstellungstag bestätigen. Werden in einer Teilnahmebescheinigung Leistungsbeurteilungen aufgeführt, so gilt das unter 4. e) – g) und 5. Gesagte. b) Zeugnis Die Bezeichnung „Zeugnis“ soll solchen Zertifikaten vorbehalten bleiben, in denen Leistungsbeurteilungen abgegeben werden. Am Ende eines Ausbildungsabschnitts, zum Beispiel eines Semesters, kann ein Zwischen- oder Semesterzeugnis, am Ende eines Lehrgangs ein Zeugnis (auch Abschluss- oder Lehrgangszeugnis) ausgestellt werden. Für die Bewertung der Leistung gilt das unter 4. e) - g) und 5. Gesagte. c) Zertifikat Statt „Zeugnis“ kann der Begriff „Zertifikat“ gewählt werden. 4. Zertifikate gemäß den Abschnitten 2. und 3. müssen mindestens folgende Bestandteile enthalten: a) Name des Teilnehmers/der Teilnehmerin ggf. mit Wohnort oder Geburtsdatum; b) Name des Fernlehrinstituts; c) Bezeichnung des Lehrgangs und Angabe, dass es sich um einen Fernlehrgang handelt;
  • 2. d) Eine Kurzbeschreibung der vermittelten Inhalte, soweit sie sich nicht aus der Lehrgangsbezeichnung eindeutig ergeben; e) ZFU- Zulassungssiegel (mit eingedruckter ZFU-Zulassungsnummer oder Siegel ohne eingedruckte Nummer bei separater Angabe der Zulassungsnummer); f) Angabe über die Art der Leistungsermittlung, z.B. Einsendeaufgaben, Klausuren, Abschlussarbeiten, Hausarbeiten, Aufsichtsarbeiten, mündliche Prüfungen u.a.; g) Angabe von Noten nur, wenn durch Einsendearbeiten, Seminarklausuren, Abschlussarbeiten oder andere Prüfungen belegbar. - Die Note einer Abschlussarbeit soweit sie im Lehrgang vorgesehen ist – soll nur angegeben werden, - wenn die Abschlussarbeit die Erklärung des Teilnehmers/der Teilnehmerin enthält, dass er/sie die - Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt hat. In diesem Fall sollte auch der Begriff „Abschlussarbeit“ in das - Zertifikat eingefügt werden. h) Unterschrift der Institutsleitung oder des zuständigen Pädagogen. 5. Zeugnisse bzw. Zertifikate dürfen nur vergeben werden, wenn sich die Teilnehmenden mindestens 75% der in jedem Lernabschnitt (z.B. Semester, Fachgebiet) vorgesehenen Leistungsnachweise unterzogen haben. 6. Wenn das Zertifikat die Regeln gemäß Nr. 1. bis 5. erfüllt, hat das dem Forum DistancE-Learning angehörende Institut das Recht, folgenden Zusatz in das Zertifikat aufzunehmen: „Dieses Zertifikat entspricht den Regeln des Forums DistancE-Learning e.V.“