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DS Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave: Chartereinnahmen weit unter Plan,
Ausschüttungen ausgesetzt

Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch


28. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 200 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im
Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave. Die für einen Preis von
32,6 Mio. € gekauften Feedermax-Containerschiffe erzielt weniger als 50 % der prospektierten
Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu
entnehmen ist, gerade einmal 2.687.000 € anstelle der prospektierten 5.683.000 €. Ein
kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von –
857.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.


Ob die im Jahr 2010 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ausreichen werden, um das Überleben
des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Dr. Peters spricht davon, dass aufgrund der schwierigen
Marktverhältnisse weitere Kapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden könnten und auch
weiterhin keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden.


Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?

Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden
spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir
beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten
Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012
schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten
Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose:
Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.

Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg
der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem „allmählichen“ Anstieg zu rechnen. Ob die
beiden Fondsschiffe des DS Fonds 125 diese lange Durststrecke durchhalten werden?


Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Anleger des DS-Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave stehen nun vor der Frage, ob sie der
Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre
Beteiligung im Wege des Schadenersatzes – wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die
Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht
regelmäßig fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der
Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen
wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.



       Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 125 –
        DS Blue Ocean und DS Blue Wave können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit
        kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten
        Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu
        ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden
        werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche
        hinzunehmen.


       Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften
        sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten
        Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten
        führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen
        müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten
        wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko
        hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach
        dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so
        unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
        geschehen.

       Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den
        Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren
        Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine
        Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei
        noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese
        Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über
        die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.


       Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass
        ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde.
        Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen
        Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge
        völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an
        geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

 Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Möchten Sie als Anleger des DS Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave wissen, ob Ihnen
Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt


Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279

Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus)
04103 Leipzig
Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01


www.nittel.co
info@nittel.co

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-fonds-125-ds-blue-ocean-und-ds-blue-wave-
chartereinnahmen-weit-unter-plan-ausschuettungen-ausgesetzt.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

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DS Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt

  • 1. DS Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave: Chartereinnahmen weit unter Plan, Ausschüttungen ausgesetzt Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch 28. November 2012 - Schwere Zeiten für die über 200 Anleger des vom Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave. Die für einen Preis von 32,6 Mio. € gekauften Feedermax-Containerschiffe erzielt weniger als 50 % der prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal 2.687.000 € anstelle der prospektierten 5.683.000 €. Ein kostendeckender Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte Betriebsergebnis von – 857.000 € zeigt, offenbar nicht möglich. Ob die im Jahr 2010 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ausreichen werden, um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Dr. Peters spricht davon, dass aufgrund der schwierigen Marktverhältnisse weitere Kapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden könnten und auch weiterhin keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden. Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln? Als Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht "Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau. Legt man diese Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem signifikanten Anstieg der Charterraten zu rechnen und erst ab 2014 mit einem „allmählichen“ Anstieg zu rechnen. Ob die beiden Fondsschiffe des DS Fonds 125 diese lange Durststrecke durchhalten werden? Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Anleger des DS-Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave stehen nun vor der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des Schadenersatzes – wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
  • 2. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen.  Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten: Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.  Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen: Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks) aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
  • 3. Möchten Sie als Anleger des DS Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave wissen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprechpartner Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Alexander Meyer, Rechtsanwalt Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 – 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Berlin: Rotherstraße 19, 10245 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus) 04103 Leipzig Tel.: 0341 – 21 8296 00 | Fax: 0341 – 21 8296 01 www.nittel.co info@nittel.co Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ds-fonds-125-ds-blue-ocean-und-ds-blue-wave- chartereinnahmen-weit-unter-plan-ausschuettungen-ausgesetzt.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.