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C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen


C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen




Der (Kultur-)Verein in Krise und Insolvenz

Dr. Jens-Christian Posselt
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts-
recht und Partner der Sozietät Dierkes Partner, Hamburg

Dietrich Mascher
Steuerberater und Partner der Sozietät Dierkes Partner, Hamburg

                                                                                  C
Inhalt                                                                   Seite    2.16
                                                                                  S. 1
1.    Der Kulturverein in der Krise. Ein Überblick                           3
1.1   Wirtschaftliche Krise oder Insolvenz?                                  3
1.2   Ursachen der wirtschaftlichen Krise                                    4
2.    Der gemeinnützige Kulturverein in der Insolvenz                        5
2.1   Insolvenzfähigkeit des Kulturvereins                                   5
2.2   Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren                            6
3.    Der Insolvenzantrag                                                   12
3.1   Antragsberechtigte                                                    12
3.2   Antragspflichtige                                                     12
3.3   Antragsfrist                                                          13
3.4   Übersicht über Rechte und Pflichten der Organe                        15
4.    Zuständiges Insolvenzgericht                                          16
5.    Phase bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens                       16
6.    Eröffnung des Insolvenzverfahrens                                     16
7.    Besonderheiten aufgrund der vereinsrechtlichen
      Körperschaftsstruktur                                                 18
7.1   Vereinsabteilungen (Sparten)                                          18
7.2   Internationale Tätigkeit des Vereins – Auslandsvermögen               19
7.3   Insolvenzbeschlag der Mitgliedschaften                                19
8.    Wirkung und Folgen des Insolvenzverfahrens                            19
8.1   Befriedigung der Gläubiger                                            19
8.2   Gläubiger mit Ab- und Aussonderungsrechten                            20
8.3   Die Betreibung von Forderungen                                        21
8.4   Anfechtung von Rechtshandlungen (§§ 129 ff. InsO)                     22
9.    Sanierung des Vereins?                                                24
9.1   Einstellung des Insolvenzverfahrens (§ 213 InsO)                      24
9.2   Insolvenzplanverfahren                                                25
9.3   Übertragende Sanierung                                                26




                                                   53 Kultur & Recht April 2011
C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen


       C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen




       Das Insolvenzrecht ist eine Spezialmaterie, die einer Querschnittswissenschaft
       gleicht: In der Insolvenz eines Unternehmens, einer Privatperson oder auch eines
       Vereins werden die rechtlichen Beziehungen zu z. B. den Vereinsmitgliedern,
       Spendern, Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten, Finanzbehörden u.a. aus dem
       Blickwinkel des Insolvenzrechts betrachtet und rechtlich bewertet, teilweise auch
       abweichend vom z. B. Zivilrecht gestaltet,. Die Autoren, Partner einer interdis-
       ziplinären, wirtschaftsberatenden Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern
       und Wirtschaftsprüfern mit einem Schwerpunkt in der Beratung gemeinnütziger
       Einrichtungen, stellen in der Praxis besonders relevante Aspekte der Krise und
       Insolvenz von (Kultur-)Vereinen vor. Im vorliegenden ersten Teil werden die
       Grundlagen des Insolvenzrechts mit Bezug zu der wirtschaftlichen und rechtli-
C      chen Situation des Vereins dargestellt. In einer der kommenden Ausgaben werden
2.16   dann speziell steuerrechtliche Aspekte sowie die Konsequenzen für die Organe
S. 2   des Vereins, die durch die Krise bzw. Insolvenz aufgeworfen werden, dargestellt.
       Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass der Verein nicht nur selbst in die
       Insolvenz geraten, sondern auch von der Insolvenz z. B. ihrer Spender betroffen
       sein kann.




       53 Kultur & Recht April 2011
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1.     Der Kulturverein in der Krise.
       Ein Überblick
Wer das Wort „Insolvenz“ hört, denkt zunächst an spektakuläre Fälle wie Kar-
stadtQuelle, Bremer Vulkan oder Philipp Holzmann. Doch gleich danach wird
man gewahr, dass jedes Jahr Tausende von kleineren und größeren Unternehmen
in die Insolvenz geraten. So haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils
                                                                     1
rund dreißigtausend Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet.

Doch nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Vereinswelt ist von Insolvenzen
bedroht. Immer wieder geraten die Krisen insbesondere von Sportvereinen an die       C
Öffentlichkeit wie z. B. die jüngsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten des           2.16
                       2
DSC Arminia Bielefeld , oder der vermutlich kurz bevorstehende Insolvenzan-          S. 3
                                                 3
trag des Handball Bundesligisten DHC Rheinland , um nur ein paar Beispiele zu
nennen. Bisweilen kann das Insolvenzrisiko auch nicht mehr abgewendet werden.
So hat der Traditionsclub „Tennis Borussia“ (Berlin) bereits im Mai 2010 Insol-
                 4
venz angemeldet.

Auch die (gemeinnützige) Kulturszene ist nicht von Insolvenzen verschont.
Jüngstes Beispiel ist die Insolvenz der Yehudi-Menuhin-Stiftung, die im Januar
2011 Insolvenz angemeldet hat, nachdem sie keine Fördergelder mehr erhalten
      5
hatte. Bereits im Jahre 2006 musste der „Verein Komödie Kassel e.V.“ Insolvenz
anmelden.

Dies zeigt, dass Vereine, ihre Mitglieder und Organe genauso von einer Insolvenz
bedroht sein können wie Wirtschaftsunternehmen. Dabei spielt es für die Insol-
venz keine Rolle, ob der Verein gemeinnützig oder als Wirtschaftsverein tätig ist.
Für sie alle gelten – mit einigen wenigen Besonderheiten – die insolvenzrechtli-
chen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Insolvenz-
ordnung (InsO).


1.1    Wirtschaftliche Krise oder Insolvenz?

Die Gründe für eine Krise oder sogar Insolvenz einer Kultureinrichtung sind viel-
fältig. Dabei ist zwischen dem betriebswirtschaftlichen Krisenbegriff und dem
Krisenbegriff bzw. der Insolvenz in der Rechtswissenschaft zu unterscheiden. Im
Kern bezeichnet der Krisenbegriff übereinstimmend diejenige Wirtschaftslage, in
                                                6
der die Existenz des Unternehmens bedroht ist . Auch aus insolvenzrechtlicher
Sicht herrscht insoweit Einvernehmen, allerdings knüpft das Insolvenzrecht eine
erhöhte Bedeutung an den Begriff der Krise, die sich in den Insolvenzgründen
und den daraus resultierenden Pflichten, einen Insolvenzantrag zu stellen, mani-
festiert.




                                                     53 Kultur & Recht April 2011
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       1.2    Ursachen der wirtschaftlichen Krise

       Die Gründe für eine Krisensituation sind vielschichtig. Allerdings lassen sich
       einige Konstanten beobachten, die auch für gemeinnützige Kulturvereine ein-
       schlägig sind. Einen gemeinnützigen Verein zu führen, ist häufig die dauerhafte
       Verwaltung eines Mangels. Ursachen sind die Diskrepanz zwischen der Vielfäl-
       tigkeit des Aufgabengebiets und den in der Praxis häufig eher als überschaubar zu
       bezeichnenden finanziellen Möglichkeiten; faktisch verfügt der Verein nur selten
       über nachhaltige Einnahmequellen. Insbesondere knappe finanzielle Ressourcen
       sind auch außerhalb der Gemeinnützigkeit regelmäßig ein Grund für existenzbe-
       drohende Krisen von Unternehmen. Zu dieser schwierigen Ausgangslage gesellen
C      sich bei krisengeplagten Vereinen immer wieder einzeln oder kumulativ die dem
2.16   Gemeinnützigkeitssektor eigenen Probleme in der Vermögensverwaltung und/
S. 4   oder Probleme in der körperschaftlichen Organisationsstruktur, die insbesondere
       den „Spielregeln“ des Gemeinnützigkeitsrechts geschuldet sind.

       Wer die Steuerprivilegien der Gemeinnützigkeit genießt, hat als Eckpunkte fol-
       gende Grundvoraussetzungen zu beachten:

       -   ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des in der Satzung bestimmten
           gemeinnützigen Zwecks,
       -   Übereinstimmung von Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung,
       -   Erfüllung des Gebots der zeitnahen und satzungskonformen Mittelverwen-
           dung,
       -   Beachtung der steuerlich unschädlichen Betätigung.

       Daraus ergeben sich sogleich die entsprechenden „Stolpersteine“:

       -   Nichterfüllung der satzungsmäßigen Zwecke bei Einstellung der Tätigkeit des
           Vereins
       -   Spendenmanagement, Gefälligkeitsbescheinigungen für Spender
       -   Mangelhafte Buchführung, Vermögensaufstellung und Überschussrechnung
       -   Steuererklärungen werden nicht abgegeben.
       -   Verluste aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden mit Einnahmen
           aus dem ideellen Bereich verrechnet.
       -   Zahlung von überhöhten Vergütungen, unangemessene Begünstigung von
           Organen und die damit möglicherweise bevorstehende Aberkennung des Sta-
                                       7
           tus der Gemeinnützigkeit
       -   weitere, strafrechtlich relevante, Rechtsverstöße, z. B. Steuerhinterziehung
       -   Ansammlung von erheblichen Finanzmitteln, die nicht oder nicht zeitnah
           satzungsgemäß ausgegeben werden
       -   finanzielle Probleme in Folge mangelnder steuerlicher Beratung, z.B. nicht
                                                                   8
           einkalkulierte Sozialabgaben, wie Künstlersozialkasse




       53 Kultur & Recht April 2011

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Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
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Posselt, Mascher: Der Verein in Krise und Insolvenz

  • 1. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen Der (Kultur-)Verein in Krise und Insolvenz Dr. Jens-Christian Posselt Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- recht und Partner der Sozietät Dierkes Partner, Hamburg Dietrich Mascher Steuerberater und Partner der Sozietät Dierkes Partner, Hamburg C Inhalt Seite 2.16 S. 1 1. Der Kulturverein in der Krise. Ein Überblick 3 1.1 Wirtschaftliche Krise oder Insolvenz? 3 1.2 Ursachen der wirtschaftlichen Krise 4 2. Der gemeinnützige Kulturverein in der Insolvenz 5 2.1 Insolvenzfähigkeit des Kulturvereins 5 2.2 Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren 6 3. Der Insolvenzantrag 12 3.1 Antragsberechtigte 12 3.2 Antragspflichtige 12 3.3 Antragsfrist 13 3.4 Übersicht über Rechte und Pflichten der Organe 15 4. Zuständiges Insolvenzgericht 16 5. Phase bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens 16 6. Eröffnung des Insolvenzverfahrens 16 7. Besonderheiten aufgrund der vereinsrechtlichen Körperschaftsstruktur 18 7.1 Vereinsabteilungen (Sparten) 18 7.2 Internationale Tätigkeit des Vereins – Auslandsvermögen 19 7.3 Insolvenzbeschlag der Mitgliedschaften 19 8. Wirkung und Folgen des Insolvenzverfahrens 19 8.1 Befriedigung der Gläubiger 19 8.2 Gläubiger mit Ab- und Aussonderungsrechten 20 8.3 Die Betreibung von Forderungen 21 8.4 Anfechtung von Rechtshandlungen (§§ 129 ff. InsO) 22 9. Sanierung des Vereins? 24 9.1 Einstellung des Insolvenzverfahrens (§ 213 InsO) 24 9.2 Insolvenzplanverfahren 25 9.3 Übertragende Sanierung 26 53 Kultur & Recht April 2011
  • 2. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen Das Insolvenzrecht ist eine Spezialmaterie, die einer Querschnittswissenschaft gleicht: In der Insolvenz eines Unternehmens, einer Privatperson oder auch eines Vereins werden die rechtlichen Beziehungen zu z. B. den Vereinsmitgliedern, Spendern, Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten, Finanzbehörden u.a. aus dem Blickwinkel des Insolvenzrechts betrachtet und rechtlich bewertet, teilweise auch abweichend vom z. B. Zivilrecht gestaltet,. Die Autoren, Partner einer interdis- ziplinären, wirtschaftsberatenden Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit einem Schwerpunkt in der Beratung gemeinnütziger Einrichtungen, stellen in der Praxis besonders relevante Aspekte der Krise und Insolvenz von (Kultur-)Vereinen vor. Im vorliegenden ersten Teil werden die Grundlagen des Insolvenzrechts mit Bezug zu der wirtschaftlichen und rechtli- C chen Situation des Vereins dargestellt. In einer der kommenden Ausgaben werden 2.16 dann speziell steuerrechtliche Aspekte sowie die Konsequenzen für die Organe S. 2 des Vereins, die durch die Krise bzw. Insolvenz aufgeworfen werden, dargestellt. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass der Verein nicht nur selbst in die Insolvenz geraten, sondern auch von der Insolvenz z. B. ihrer Spender betroffen sein kann. 53 Kultur & Recht April 2011
  • 3. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen 1. Der Kulturverein in der Krise. Ein Überblick Wer das Wort „Insolvenz“ hört, denkt zunächst an spektakuläre Fälle wie Kar- stadtQuelle, Bremer Vulkan oder Philipp Holzmann. Doch gleich danach wird man gewahr, dass jedes Jahr Tausende von kleineren und größeren Unternehmen in die Insolvenz geraten. So haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 1 rund dreißigtausend Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet. Doch nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Vereinswelt ist von Insolvenzen bedroht. Immer wieder geraten die Krisen insbesondere von Sportvereinen an die C Öffentlichkeit wie z. B. die jüngsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten des 2.16 2 DSC Arminia Bielefeld , oder der vermutlich kurz bevorstehende Insolvenzan- S. 3 3 trag des Handball Bundesligisten DHC Rheinland , um nur ein paar Beispiele zu nennen. Bisweilen kann das Insolvenzrisiko auch nicht mehr abgewendet werden. So hat der Traditionsclub „Tennis Borussia“ (Berlin) bereits im Mai 2010 Insol- 4 venz angemeldet. Auch die (gemeinnützige) Kulturszene ist nicht von Insolvenzen verschont. Jüngstes Beispiel ist die Insolvenz der Yehudi-Menuhin-Stiftung, die im Januar 2011 Insolvenz angemeldet hat, nachdem sie keine Fördergelder mehr erhalten 5 hatte. Bereits im Jahre 2006 musste der „Verein Komödie Kassel e.V.“ Insolvenz anmelden. Dies zeigt, dass Vereine, ihre Mitglieder und Organe genauso von einer Insolvenz bedroht sein können wie Wirtschaftsunternehmen. Dabei spielt es für die Insol- venz keine Rolle, ob der Verein gemeinnützig oder als Wirtschaftsverein tätig ist. Für sie alle gelten – mit einigen wenigen Besonderheiten – die insolvenzrechtli- chen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Insolvenz- ordnung (InsO). 1.1 Wirtschaftliche Krise oder Insolvenz? Die Gründe für eine Krise oder sogar Insolvenz einer Kultureinrichtung sind viel- fältig. Dabei ist zwischen dem betriebswirtschaftlichen Krisenbegriff und dem Krisenbegriff bzw. der Insolvenz in der Rechtswissenschaft zu unterscheiden. Im Kern bezeichnet der Krisenbegriff übereinstimmend diejenige Wirtschaftslage, in 6 der die Existenz des Unternehmens bedroht ist . Auch aus insolvenzrechtlicher Sicht herrscht insoweit Einvernehmen, allerdings knüpft das Insolvenzrecht eine erhöhte Bedeutung an den Begriff der Krise, die sich in den Insolvenzgründen und den daraus resultierenden Pflichten, einen Insolvenzantrag zu stellen, mani- festiert. 53 Kultur & Recht April 2011
  • 4. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen 1.2 Ursachen der wirtschaftlichen Krise Die Gründe für eine Krisensituation sind vielschichtig. Allerdings lassen sich einige Konstanten beobachten, die auch für gemeinnützige Kulturvereine ein- schlägig sind. Einen gemeinnützigen Verein zu führen, ist häufig die dauerhafte Verwaltung eines Mangels. Ursachen sind die Diskrepanz zwischen der Vielfäl- tigkeit des Aufgabengebiets und den in der Praxis häufig eher als überschaubar zu bezeichnenden finanziellen Möglichkeiten; faktisch verfügt der Verein nur selten über nachhaltige Einnahmequellen. Insbesondere knappe finanzielle Ressourcen sind auch außerhalb der Gemeinnützigkeit regelmäßig ein Grund für existenzbe- drohende Krisen von Unternehmen. Zu dieser schwierigen Ausgangslage gesellen C sich bei krisengeplagten Vereinen immer wieder einzeln oder kumulativ die dem 2.16 Gemeinnützigkeitssektor eigenen Probleme in der Vermögensverwaltung und/ S. 4 oder Probleme in der körperschaftlichen Organisationsstruktur, die insbesondere den „Spielregeln“ des Gemeinnützigkeitsrechts geschuldet sind. Wer die Steuerprivilegien der Gemeinnützigkeit genießt, hat als Eckpunkte fol- gende Grundvoraussetzungen zu beachten: - ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des in der Satzung bestimmten gemeinnützigen Zwecks, - Übereinstimmung von Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung, - Erfüllung des Gebots der zeitnahen und satzungskonformen Mittelverwen- dung, - Beachtung der steuerlich unschädlichen Betätigung. Daraus ergeben sich sogleich die entsprechenden „Stolpersteine“: - Nichterfüllung der satzungsmäßigen Zwecke bei Einstellung der Tätigkeit des Vereins - Spendenmanagement, Gefälligkeitsbescheinigungen für Spender - Mangelhafte Buchführung, Vermögensaufstellung und Überschussrechnung - Steuererklärungen werden nicht abgegeben. - Verluste aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden mit Einnahmen aus dem ideellen Bereich verrechnet. - Zahlung von überhöhten Vergütungen, unangemessene Begünstigung von Organen und die damit möglicherweise bevorstehende Aberkennung des Sta- 7 tus der Gemeinnützigkeit - weitere, strafrechtlich relevante, Rechtsverstöße, z. B. Steuerhinterziehung - Ansammlung von erheblichen Finanzmitteln, die nicht oder nicht zeitnah satzungsgemäß ausgegeben werden - finanzielle Probleme in Folge mangelnder steuerlicher Beratung, z.B. nicht 8 einkalkulierte Sozialabgaben, wie Künstlersozialkasse 53 Kultur & Recht April 2011