Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Posselt, Mascher: Der Verein in Krise und Insolvenz
1. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
Der (Kultur-)Verein in Krise und Insolvenz
Dr. Jens-Christian Posselt
Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts-
recht und Partner der Sozietät Dierkes Partner, Hamburg
Dietrich Mascher
Steuerberater und Partner der Sozietät Dierkes Partner, Hamburg
C
Inhalt Seite 2.16
S. 1
1. Der Kulturverein in der Krise. Ein Überblick 3
1.1 Wirtschaftliche Krise oder Insolvenz? 3
1.2 Ursachen der wirtschaftlichen Krise 4
2. Der gemeinnützige Kulturverein in der Insolvenz 5
2.1 Insolvenzfähigkeit des Kulturvereins 5
2.2 Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren 6
3. Der Insolvenzantrag 12
3.1 Antragsberechtigte 12
3.2 Antragspflichtige 12
3.3 Antragsfrist 13
3.4 Übersicht über Rechte und Pflichten der Organe 15
4. Zuständiges Insolvenzgericht 16
5. Phase bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens 16
6. Eröffnung des Insolvenzverfahrens 16
7. Besonderheiten aufgrund der vereinsrechtlichen
Körperschaftsstruktur 18
7.1 Vereinsabteilungen (Sparten) 18
7.2 Internationale Tätigkeit des Vereins – Auslandsvermögen 19
7.3 Insolvenzbeschlag der Mitgliedschaften 19
8. Wirkung und Folgen des Insolvenzverfahrens 19
8.1 Befriedigung der Gläubiger 19
8.2 Gläubiger mit Ab- und Aussonderungsrechten 20
8.3 Die Betreibung von Forderungen 21
8.4 Anfechtung von Rechtshandlungen (§§ 129 ff. InsO) 22
9. Sanierung des Vereins? 24
9.1 Einstellung des Insolvenzverfahrens (§ 213 InsO) 24
9.2 Insolvenzplanverfahren 25
9.3 Übertragende Sanierung 26
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2. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
Das Insolvenzrecht ist eine Spezialmaterie, die einer Querschnittswissenschaft
gleicht: In der Insolvenz eines Unternehmens, einer Privatperson oder auch eines
Vereins werden die rechtlichen Beziehungen zu z. B. den Vereinsmitgliedern,
Spendern, Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten, Finanzbehörden u.a. aus dem
Blickwinkel des Insolvenzrechts betrachtet und rechtlich bewertet, teilweise auch
abweichend vom z. B. Zivilrecht gestaltet,. Die Autoren, Partner einer interdis-
ziplinären, wirtschaftsberatenden Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern
und Wirtschaftsprüfern mit einem Schwerpunkt in der Beratung gemeinnütziger
Einrichtungen, stellen in der Praxis besonders relevante Aspekte der Krise und
Insolvenz von (Kultur-)Vereinen vor. Im vorliegenden ersten Teil werden die
Grundlagen des Insolvenzrechts mit Bezug zu der wirtschaftlichen und rechtli-
C chen Situation des Vereins dargestellt. In einer der kommenden Ausgaben werden
2.16 dann speziell steuerrechtliche Aspekte sowie die Konsequenzen für die Organe
S. 2 des Vereins, die durch die Krise bzw. Insolvenz aufgeworfen werden, dargestellt.
Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass der Verein nicht nur selbst in die
Insolvenz geraten, sondern auch von der Insolvenz z. B. ihrer Spender betroffen
sein kann.
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3. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
1. Der Kulturverein in der Krise.
Ein Überblick
Wer das Wort „Insolvenz“ hört, denkt zunächst an spektakuläre Fälle wie Kar-
stadtQuelle, Bremer Vulkan oder Philipp Holzmann. Doch gleich danach wird
man gewahr, dass jedes Jahr Tausende von kleineren und größeren Unternehmen
in die Insolvenz geraten. So haben in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils
1
rund dreißigtausend Unternehmen in Deutschland Insolvenz angemeldet.
Doch nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Vereinswelt ist von Insolvenzen
bedroht. Immer wieder geraten die Krisen insbesondere von Sportvereinen an die C
Öffentlichkeit wie z. B. die jüngsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten des 2.16
2
DSC Arminia Bielefeld , oder der vermutlich kurz bevorstehende Insolvenzan- S. 3
3
trag des Handball Bundesligisten DHC Rheinland , um nur ein paar Beispiele zu
nennen. Bisweilen kann das Insolvenzrisiko auch nicht mehr abgewendet werden.
So hat der Traditionsclub „Tennis Borussia“ (Berlin) bereits im Mai 2010 Insol-
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venz angemeldet.
Auch die (gemeinnützige) Kulturszene ist nicht von Insolvenzen verschont.
Jüngstes Beispiel ist die Insolvenz der Yehudi-Menuhin-Stiftung, die im Januar
2011 Insolvenz angemeldet hat, nachdem sie keine Fördergelder mehr erhalten
5
hatte. Bereits im Jahre 2006 musste der „Verein Komödie Kassel e.V.“ Insolvenz
anmelden.
Dies zeigt, dass Vereine, ihre Mitglieder und Organe genauso von einer Insolvenz
bedroht sein können wie Wirtschaftsunternehmen. Dabei spielt es für die Insol-
venz keine Rolle, ob der Verein gemeinnützig oder als Wirtschaftsverein tätig ist.
Für sie alle gelten – mit einigen wenigen Besonderheiten – die insolvenzrechtli-
chen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Insolvenz-
ordnung (InsO).
1.1 Wirtschaftliche Krise oder Insolvenz?
Die Gründe für eine Krise oder sogar Insolvenz einer Kultureinrichtung sind viel-
fältig. Dabei ist zwischen dem betriebswirtschaftlichen Krisenbegriff und dem
Krisenbegriff bzw. der Insolvenz in der Rechtswissenschaft zu unterscheiden. Im
Kern bezeichnet der Krisenbegriff übereinstimmend diejenige Wirtschaftslage, in
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der die Existenz des Unternehmens bedroht ist . Auch aus insolvenzrechtlicher
Sicht herrscht insoweit Einvernehmen, allerdings knüpft das Insolvenzrecht eine
erhöhte Bedeutung an den Begriff der Krise, die sich in den Insolvenzgründen
und den daraus resultierenden Pflichten, einen Insolvenzantrag zu stellen, mani-
festiert.
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4. C Betriebsformen-Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
C2 Gesellschaften, Vereine, Stiftungen
1.2 Ursachen der wirtschaftlichen Krise
Die Gründe für eine Krisensituation sind vielschichtig. Allerdings lassen sich
einige Konstanten beobachten, die auch für gemeinnützige Kulturvereine ein-
schlägig sind. Einen gemeinnützigen Verein zu führen, ist häufig die dauerhafte
Verwaltung eines Mangels. Ursachen sind die Diskrepanz zwischen der Vielfäl-
tigkeit des Aufgabengebiets und den in der Praxis häufig eher als überschaubar zu
bezeichnenden finanziellen Möglichkeiten; faktisch verfügt der Verein nur selten
über nachhaltige Einnahmequellen. Insbesondere knappe finanzielle Ressourcen
sind auch außerhalb der Gemeinnützigkeit regelmäßig ein Grund für existenzbe-
drohende Krisen von Unternehmen. Zu dieser schwierigen Ausgangslage gesellen
C sich bei krisengeplagten Vereinen immer wieder einzeln oder kumulativ die dem
2.16 Gemeinnützigkeitssektor eigenen Probleme in der Vermögensverwaltung und/
S. 4 oder Probleme in der körperschaftlichen Organisationsstruktur, die insbesondere
den „Spielregeln“ des Gemeinnützigkeitsrechts geschuldet sind.
Wer die Steuerprivilegien der Gemeinnützigkeit genießt, hat als Eckpunkte fol-
gende Grundvoraussetzungen zu beachten:
- ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des in der Satzung bestimmten
gemeinnützigen Zwecks,
- Übereinstimmung von Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung,
- Erfüllung des Gebots der zeitnahen und satzungskonformen Mittelverwen-
dung,
- Beachtung der steuerlich unschädlichen Betätigung.
Daraus ergeben sich sogleich die entsprechenden „Stolpersteine“:
- Nichterfüllung der satzungsmäßigen Zwecke bei Einstellung der Tätigkeit des
Vereins
- Spendenmanagement, Gefälligkeitsbescheinigungen für Spender
- Mangelhafte Buchführung, Vermögensaufstellung und Überschussrechnung
- Steuererklärungen werden nicht abgegeben.
- Verluste aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden mit Einnahmen
aus dem ideellen Bereich verrechnet.
- Zahlung von überhöhten Vergütungen, unangemessene Begünstigung von
Organen und die damit möglicherweise bevorstehende Aberkennung des Sta-
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tus der Gemeinnützigkeit
- weitere, strafrechtlich relevante, Rechtsverstöße, z. B. Steuerhinterziehung
- Ansammlung von erheblichen Finanzmitteln, die nicht oder nicht zeitnah
satzungsgemäß ausgegeben werden
- finanzielle Probleme in Folge mangelnder steuerlicher Beratung, z.B. nicht
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einkalkulierte Sozialabgaben, wie Künstlersozialkasse
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