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Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und die Stellung des Veranstalters in der Insolvenz der Vorverkaufsstelle
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Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und die Stellung des Veranstalters in der Insolvenz der Vorverkaufsstelle

  1. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge Rechtsbeziehungen beim Ticketverkauf über Vorverkaufsstellen und die Stellung des Veranstalters in der Insolvenz der Vorverkaufsstelle Prof. Dr. Gereon Röckrath Geschäftsführer der HamburgMusik gGmbH – Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft und Geschäftsführer der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH, Lehrbeauftragter am Institut für Kultur- und Medienmanagement der Hochschule für Musik und Theater Hamburg Inhalt Seite 1. Einleitung 3 2. Absatzwege für den Ticketverkauf 3 2.1 Ticketverkauf über eigene Vertriebsmöglichkeiten des Veranstalters4 2.2 Verkauf im elektronischen Geschäftsverkehr 4 2.3 Ticketverkauf über Vorverkaufsstellen 6 3. Rechtsbeziehungen beim Ticketverkauf über Vorverkaufsstellen6 3.1 Die Dreiecksbeziehung 7 3.2 Inhalte des Vorverkaufsstellenvertrages 8 3.3 Rechtliche Einordnung des Vorverkaufsstellenvertrages 10 3.4 Erscheinungsformen des Handelsvertreters 11 3.5 Rechte und Pflichten des Veranstalters als Handelsherr und der Vorverkaufsstelle als Handelsvertreter 14 3.6 Inhalt und Wirkung des von der Vorverkaufsstelle abgeschlossenen Vertrages 18 3.7 Befugnis zur Verwendung der Kundendaten 21 3.8 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen 22 3.9 Abrechnung zwischen Vorverkaufsstelle und Veranstalter unter Berücksichtung des Insolvenzrechts 25 3.10 Die Bürgschaft als Sicherungsinstrument für die Ticketgelder 39 3.11 Alternativen zur Bürgschaft 46 L 3.12 Treuhänderische Verwahrung 48 7.10 S. 1 53 Kultur & Recht April 2011
  2. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge Vertragsmuster für Vorverkaufsstellenvertrag 9 Mustertext Handlungsvollmacht für den Ticketverkauf 12 Mustertext für den Abbuchungsauftrag für Lastschriften 28 Mustertext für die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften, die der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger erteilt 29 Mustertext für SEPA-Lastschriftmandat 32 Muster für einen Avalkreditvertrag 41 Muster einer Bürgschaftserklärung 44 L 7.10 S. 2 53 Kultur & Recht April 2011
  3. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge 1. Einleitung Auch wenn Kultureinrichtungen ein ideelles Produkt anbieten, müssen sie zeit- gemäße Vermarktungs- und Vertriebsstrategien entwickeln, die ihrem Unterneh- menszweck angemessen sind und ihren wirtschaftlichen Erfolg sichern. Die Be- sucherauslastung, die für die Höhe der Ticketeinnahmen ausschlaggebend ist, hängt dabei primär von der künstlerischen Attraktivität der Veranstaltung ab. Gleichwohl sind zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen, die eine breite Öffentlichkeit auf das Kulturereignis aufmerksam machen, und die Wahl wirksa- mer Absatzkanäle für die Eintrittskarten wichtige Erfolgsfaktoren. Den Vertrieb und Verkauf der Eintrittskarten muss eine Kultureinrichtung höchst effizient steuern, um die gewünschte Besucherauslastung zu erreichen. 2. Absatzwege für den Ticketverkauf Die Betriebswirtschaftlehre fasst unter den Begriff „Direktvertrieb“ sowohl die Distribution über den Hersteller als auch den Vertrieb über Absatzhelfer, die zwar rechtlich selbstständig sind, aber im Auftrag des Herstellers für diesen tätig wer- den. Als indirekter Absatz wird der Vertrieb über wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (z.B. Groß- und Einzelhandel, Franchising) bezeichnet, auf die der Hersteller nur einen geringen Einfluss hat1. Für den Ticketverkauf spielt der indi- rekte Vertrieb keine Rolle. Als Vorteile des Direktabsatzes werden der Einfluss des Herstellers auf den Ab- satzkanal und der direkte Zugang zu Kundeninformationen angesehen. Als wich- tige Kriterien für die Wahl des Direktabsatzes gelten die Erklärungsbedürftigkeit der Produkte und die „monopolähnliche“ Stellung als Spezialhersteller.2 Diese betriebswirtschaftlichen Aspekte sind auf den Ticketverkauf übertragbar. Kultur- einrichtungen wollen die Servicequalität gegenüber dem Kunden selbst definieren und suchen die Nähe zum Kunden als „Lieferanten“ wichtiger Informationen über seine künstlerischen Präferenzen. Außerdem möchten die Kultureinrichtun- gen eine kompetente Information über das künstlerische Angebot und die für die Platzwahl wichtigen Gegebenheiten ihrer Spielstätte gewährleisten. Die Kultureinrichtungen stehen zwar in Konkurrenz zu den anderen Freizeitan- bietern aus den Bereichen Sport und Unterhaltung, gleichwohl lässt sich zumin- dest für einzelne Kultursparten eine „monopolähnliche Stellung“ rechtfertigen. Mit Ausnahme einzelner Metropolen (Berlin/München/Hamburg) unterhalten L Städte ein einziges Opern- und ein einziges Schauspielhaus. Die von diesen Häu- 7.10 sern angebotenen künstlerischen Darbietungen sind jedenfalls in der Stadt kon- kurrenzlos. Im Konzertbereich sind sowohl in der E-Musik als auch in der U- S. 3 Musik unterschiedliche Veranstalter aktiv. Außerdem handelt es sich bei den von den Kultureinrichtungen angebotenen künstlerischen Darbietungen in den aller- meisten Fällen um Unikate, die die Annahme einer quasi „monopolähnlichen“ 53 Kultur & Recht April 2011
  4. L Vertragsgestaltungen in den einzelnen Kultursparten L7 Allgemeine Verträge Stellung der Kultureinrichtung begründen. Künstlerische Werke und Darbietun- gen sind überaus „heterogene“ Güter, die untereinander weder gut vergleichbar sind noch leicht substituiert werden können.3 Ein Klavierrecital von Marta Arge- rich ist etwas völlig anderes als ein Arienprogramm mit Anna Netrebko. Martinek bringt dies treffend mit dem Satz auf den Punkt: „Ein ‚Günter Grass’ ist nur schwer durch einen ‚Patrick Süskind’ zu ersetzen.“4 Diese Unvergleichlichkeit künstlerischer Darbietungen wird noch stärker bei einer Kultursparten übergreifenden Betrachtung (Oper/Theater/Konzert/Musical) sichtbar. Die Heterogenisierung von Gütern verringert tendenziell den Wettbe- werb, dem die Veranstalter mit ihren künstlerischen Darbietungen auf ihrem Teilmarkt ausgesetzt sind.5 Kultureinrichtungen können also für ihren Direktvertrieb eigene Verkaufsorgane errichten und/oder unternehmensfremde Verkaufsstätten einsetzen. Meist kombi- nieren die Kultureinrichtungen beide Absatzkanäle.6 2.1 Ticketverkauf über eigene Vertriebsmöglichkeiten des Veranstalters Tageskassen dienen dem Einzelkartenverkauf und Abonnementbüros betreuen die für die Publikumsauslastung der Opern und Schauspielhäuser so wichtigen Abonnenten. Der mit der Einrichtung und Unterhaltung derartiger Kartenver- triebseinrichtungen verbundene personelle, organisatorische und finanzielle Auf- wand wird in Kauf genommen, da die eigenen Verkaufspunkte der Kultureinrich- tungen Kundennähe und -bindung gewährleisten. Die Kultureinrichtungen lernen ihre Besucher besser kennen und können sie gezielt für Marketingmaßnahmen ansprechen. Zudem bietet der eigene Ticketservice eine höhere Qualität der Kun- denberatung als der Service externer Verkaufseinrichtungen. Die eigenen Ver- kaufsmitarbeiter sind in der Regel mit dem künstlerischen Programm des Hauses besser vertraut und verfügen über genauere Kenntnisse der Gegebenheiten der eigenen Spielstätte – insbesondere der Hör- und Sichtqualität der verschiedenen Plätze. 2.2 Verkauf im elektronischen Geschäftsverkehr Daneben bieten die Kultureinrichtungen ihre Tickets über die eigene Homepage im Internet an und nutzen damit die Vorteile auch dieses Absatzkanals. In Abhän- L gigkeit von der Qualität der Homepage können dem interessierten Publikum 7.10 kostengünstig Informationen zum Programm und den Künstlern (z.B. Werkdar- S. 4 stellungen, Künstlerbiografien, Künstlerinterviews sowie Hörbeispiele) vermittelt werden. Aufwendige, teils sogar dreidimensionale Saalplananimationen und Funktionalitäten wie Bestplatzbuchungen bieten komfortable Hilfestellungen bei der Platzwahl. Der Kunde kann in dafür vorgesehenen Feldern mit Anklicken 53 Kultur & Recht April 2011
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