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Planung und Steuerung                                                                      D 1.3

                                                                         Strategie und Entwicklung




Geschäftsfeldentwicklung


Strategisches Management
am Beispiel eines Kulturverbandes


                                                                          Tobias J. Knoblich


Der Beitrag zeigt am Beispiel des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e. V. auf, welche Instru-
mente die Geschäftsfeldentwicklung als Element eines strategischen Managements braucht. Als
Plädoyer für ein gesundes Maß an Formalisierung geht er dabei auf den Zusammenhang zwischen
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung und Verbandspolitik ein. Weiterhin beleuchtet er
auf dieser Grundlage die Möglichkeiten der gezielten Entwicklung identifizierter Geschäftsfelder
sowie die inhärenten Wachstumsmöglichkeiten einer Organisation mit klarem Leitbild. Beispielhaft
verdeutlicht wird dies an der Etablierung eines neuen Geschäftsfeldes im Verband.

Gliederung                                                                                 Seite

1.     Ein Kulturverband und seine Aufgaben – zur Einführung                                    2
2.     Strategische Planung                                                                     3
2.1    Grundlagen der Verbandspolitik                                                           3
2.2    Geschäftsfeldanalyse und politische Effekte                                              6
3.     Entwicklung vorhandener und/oder neuer Geschäftsfelder                                   9
3.1    Wachstum in einem vorhandenen Geschäftsfeld                                             10
3.2    Zur Etablierung eines neuen Geschäftsfeldes                                             14




                                                                                                1
D 1.3                                                                 Planung und Steuerung

Strategie und Entwicklung




                            1.    Ein Kulturverband und seine Aufgaben –
                                  zur Einführung
Kulturverbände als Bau-     Kulturverbände sind mitgliedschaftlich organisierte Interessenvertreter
steine parlamentarischer    von Akteuren oder Institutionen unterschiedlicher Kultursparten. In
Demokratie                  der Rechtsform des eingetragenen Vereins wirken sie mit gemeinnüt-
                            ziger Orientierung im Dritten Sektor, also zwischen Staat und Markt.
                            Sie vermitteln zwischen den durch sie repräsentierten legitimen Wir-
                            kungs- und Geltungsinteressen im Kulturbereich und der politischen
                            Steuerung sowie Förderpolitik des Staates bzw. der Kommunen.

                            Weiterhin übernehmen sie Aufgaben der Vernetzung und Qualifizie-
                            rung der Akteure, beraten in fachlicher oder organisationsbezogener
                            Hinsicht und informieren die Öffentlichkeit über Leistungen oder
                            Probleme im jeweiligen Vertretungsbereich.

                            Verbände gelten allgemein als elementare Bausteine der parlamentari-
                            schen Demokratie. Sie sichern Einflussnahme nach außen und Stabili-
                            tät nach innen. Ihr Aufbau folgt auch im Kulturbereich der föderalen
                            Struktur Deutschlands, so dass wir im wesentlichen Regional-, Lan-
                            des- und Bundesverbände unterscheiden. Der Spitzenverband der
                            Bundeskulturverbände ist der nach Fachsektionen gegliederte Deut-
                            sche Kulturrat e. V.1

                            Der Legitimationsdruck, der auf dem Kulturbereich lastet und vor
                            allem der Krise öffentlicher Haushalte entspringt, macht auch vor
                            Verbänden keinen Halt. Sie müssen sich immer stärker auch als
                            Dienstleister verstehen, die Aufgaben, auch wenn sie nicht zum Kern-
                            geschäft gehören, selbstverständlich übernehmen. Verbandswachstum
                            und Bedeutungssteigerung bleiben jedoch immer stark abhängig vom
                            politischen Rahmen. Ein Beispiel aus der Soziokultur soll dies ver-
                            deutlichen:

Der Staat übergibt          Während die LAG Soziokultur Niedersachsen e. V. als beliehene Un-
Verantwortung, nimmt        ternehmerin des Landes Niedersachsen Fördermittel eigenständig
sie aber auch im strate-    bewirtschaften und an Projektträger weiterreichen durfte, dies jedoch
gischen Eifer zurück        im Zuge eines Regierungswechsels wieder vollständig einstellen
                            musste, übernimmt der Dachverband in Hessen für das Land die Ent-
                            wicklung des Kulturportals im Internet.

                            Deutlich wird an beiden Situationen, dass Verbände insbesondere den
                            Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben entlasten können. Sie sind im
                            Kern kleine, aber kompetente Wissens- und Erfahrungsträger, die die
                            Kulturszene oft weit über ihren unmittelbaren Zuständigkeitsbereich
                            hinaus überblicken. In der Regel verfügen sie über eine effektive Ge-
                            schäftsstelle sowie kurze und erprobte Entscheidungswege, da sie
                            permanent im politischen Raum agieren müssen.




2
Planung und Steuerung                                                                        D 1.3

                                                                           Strategie und Entwicklung




Doch erklärt nicht nur der Druck von außen und die im „schwachen             Zivilgesellschaft und
Politikfeld Kultur“ häufig anzutreffende Angst vor Marginalisierung            aktivierender Staat
die Übernahme neuer Aufgaben, vielmehr verlangt die innerverbandli-
che Erwartungshaltung an Leistung und Prestige der Organisation
nach fortlaufender Analyse des Wirkungsfeldes und Einflussgewinn.
Das Leitbild eines „aktivierenden Staates“ verdeutlicht die Zweisei-
tigkeit dieses Prozesses, in dem Übergabe von Verantwortung an zi-
vilgesellschaftliche Akteure und der Wille zur bürgernahen Umset-
zung von Aufgaben zusammenspielen.

Im Folgenden wird am Beispiel des Verbandsmanagements dargestellt,
wie auf der Grundlage entwickelter und systemimmanenter Manage-
mentansätze sinnvoll geplant und die Erweiterung von Geschäftsfel-
dern erwogen werden kann. Die hier entwickelten Elemente der Pla-
nung und Steuerung von Kulturverbänden lassen sich auch auf andere
Bereiche des Kulturmanagements übertragen.



2.    Strategische Planung
2.1 Grundlagen der Verbandspolitik

Management im Kulturverband heißt zum überwiegenden Teil Reakti-               Zur Dialektik von
on auf Mitgliederanfragen, politische Prozesse oder kulturpolitische       Reaktion und Planung
Diskurse. Da Verbände in der Regel ein bestimmtes Territorium abde-
cken, müssen sie zudem einen erheblichen Teil ihrer Energie für Be-
reisungen aufwenden. Wenn man allein bedenkt, dass Verbandsperso-
nal ausgesprochen knapp und bei einer Förderung der öffentlichen
Hand in seinem Einsatz relativ festgelegt ist, wird klar, wie gering
Spielräume im Alltagsgeschäft ausfallen.

In erster Linie muss es hier also darum gehen, die wenigen Ressour-
cen effektiv zu bewirtschaften, Klarheit in den kurz-, mittel- und lang-
fristigen Aufgaben des Verbandes zu erlangen und mögliche Erweite-
rungen der Geschäftstätigkeit organisch zu entwickeln.

Häufig herrscht die Annahme vor, die Satzung habe mit der Beschrei-
bung grundsätzlicher Aufgaben und Ziele eine universelle Gültigkeit,
weiterer Instrumente bedürfe es nicht. Nicht selten zerfasert der Dis-
kurs über die Stoßrichtung der Verbandsarbeit in konkrete Maßnah-
men, die unzureichend verallgemeinert und planerisch dargestellt
werden. Eine Bündelung der Aufgaben ist aber nicht allein deshalb
notwendig, weil sonst Prioritätensetzungen oder Arbeitsplanungen
unmöglich werden, sondern auch, weil eine gemeinsame Verständi-
gung über die Entwicklung des Verbandes gelingen muss. Nicht zu-
letzt das Zusammengehörigkeitsgefühl und ein Bewusstsein für die
Umsetzung einer gemeinsamen Mission erzwingen die regelmäßige
Erneuerung und Konkretisierung der Arbeitsaufträge, was die Mess-
barkeit (Erfolgskontrolle) von Ergebnissen einschließt.




                                                                                                  3
D 1.3                                                                 Planung und Steuerung

Strategie und Entwicklung




                            Eine Satzung kann hier nur basale Orientierung bieten, bedarf aber
                            gewiss auch von Zeit zu Zeit der Novellierung. Grundsätzlich gilt, was
                            Peter Schwarz festgestellt hat:

Problem: Verbände           „Verbände … zeichnen sich vielfach durch einen sehr geringen For-
meiden Formalisierungen     malisierungsgrad ihrer Tätigkeit aus, ganz besonders im Bereich der
                            Leitungsorgane, der Ausschüsse und der Geschäftsstelle. (…) Man
                            hält sich bei Abläufen lieber an Tradition, Erfahrung und Routine als
                            an offizielle Normen.“2

Kompetenzen und             Für ein gelingendes Arbeiten im operativen Geschäft, das die sat-
Zuständigkeiten regeln      zungsgemäßen Ziele auf der Beschlussgrundlage von Mitgliederver-
                            sammlung und Vorstand umsetzt, müssen zunächst Kompetenzen und
                            Zuständigkeiten klar geregelt sein. Dies geschieht in einer Geschäfts-
                            und Finanzordnung sowie mit Hilfe eines Geschäftsverteilungsplans,
                            die die Satzung näher ausgestalten. Letzterer macht sichtbar, wie kon-
                            kret die Verbandsaufgaben von wem umzusetzen sind. In der Zusam-
                            menschau und Abstimmung mit den Stellenbeschreibungen kann man
                            von einer Grundlage sprechen, die eine gezielte Bewirtschaftung von
                            Personalstellen sowie eine Personalentwicklung erst erlaubt.

                            Zwischen den Beschlüssen der Entscheidungsgremien und der Ge-
                            schäftsstelle, die das operative Geschäft umsetzt, muss nun die Ver-
                            ständigung über die Ziele der Verbandsarbeit stattfinden, wenn es
                            nicht bei „Tradition, Erfahrung und Routine“ bleiben soll, die sich
                            auch kein Verband mehr als alleinige instrumentelle Vernunft leisten
                            sollte.

Selbstbild und              Das Konkrete der Beschlüsse bedarf einer kategorialen Basis, die Ge-
strategische Planung        schäftsfelder abbildet und intern gewichtet. Dazu dient eine ausformu-
                            lierte Verbandspolitik, die im günstigsten Falle mit einem Leitbild
                            oder einer vergleichbaren normativen Grundlage der Selbstvergewis-
                            serung korrespondiert. Beide Dokumente müssen – aufbauend auf
                            Entwürfen der Geschäftsführung und des Vorstandes – von der Mit-
                            gliederversammlung diskutiert, ergänzt oder in Teilen verworfen und
                            schließlich verabschiedet werden.

                            Die Qualität dieser Dokumente umreißt Peter Schwarz wie folgt: „Für
                            Leitbild und Verbandspolitik gilt: Ihr Zweck wird völlig verfehlt,
                            wenn sie bloß aus eleganten, jedoch nichtssagenden Formeln mit einer
                            gewissen PR-Trächtigkeit bestehen. Beide Dokumente müssen Syste-
                            me konkreter Grundsatzentscheidungen sein und Ziele, Verhaltens-
                            richtlinien und Prinzipien (für Strukturen, Leistungen) verbindlicher
                            Art enthalten. Nur dann sind sie auch in dem Sinne gebrauchsfähig,
                            als sie Eckwerte, Richtgrößen und Normen festlegen, welche als Ori-
                            entierungshilfen und Entscheidungskriterien für die nachgelagerten
                            Führungselemente dienen können.“3




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Tobias J. Knoblich: Geschäftsfeldentwicklung. Strategisches Management am Beispiel eines Kulturverbandes

  • 1. Planung und Steuerung D 1.3 Strategie und Entwicklung Geschäftsfeldentwicklung Strategisches Management am Beispiel eines Kulturverbandes Tobias J. Knoblich Der Beitrag zeigt am Beispiel des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e. V. auf, welche Instru- mente die Geschäftsfeldentwicklung als Element eines strategischen Managements braucht. Als Plädoyer für ein gesundes Maß an Formalisierung geht er dabei auf den Zusammenhang zwischen Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung und Verbandspolitik ein. Weiterhin beleuchtet er auf dieser Grundlage die Möglichkeiten der gezielten Entwicklung identifizierter Geschäftsfelder sowie die inhärenten Wachstumsmöglichkeiten einer Organisation mit klarem Leitbild. Beispielhaft verdeutlicht wird dies an der Etablierung eines neuen Geschäftsfeldes im Verband. Gliederung Seite 1. Ein Kulturverband und seine Aufgaben – zur Einführung 2 2. Strategische Planung 3 2.1 Grundlagen der Verbandspolitik 3 2.2 Geschäftsfeldanalyse und politische Effekte 6 3. Entwicklung vorhandener und/oder neuer Geschäftsfelder 9 3.1 Wachstum in einem vorhandenen Geschäftsfeld 10 3.2 Zur Etablierung eines neuen Geschäftsfeldes 14 1
  • 2. D 1.3 Planung und Steuerung Strategie und Entwicklung 1. Ein Kulturverband und seine Aufgaben – zur Einführung Kulturverbände als Bau- Kulturverbände sind mitgliedschaftlich organisierte Interessenvertreter steine parlamentarischer von Akteuren oder Institutionen unterschiedlicher Kultursparten. In Demokratie der Rechtsform des eingetragenen Vereins wirken sie mit gemeinnüt- ziger Orientierung im Dritten Sektor, also zwischen Staat und Markt. Sie vermitteln zwischen den durch sie repräsentierten legitimen Wir- kungs- und Geltungsinteressen im Kulturbereich und der politischen Steuerung sowie Förderpolitik des Staates bzw. der Kommunen. Weiterhin übernehmen sie Aufgaben der Vernetzung und Qualifizie- rung der Akteure, beraten in fachlicher oder organisationsbezogener Hinsicht und informieren die Öffentlichkeit über Leistungen oder Probleme im jeweiligen Vertretungsbereich. Verbände gelten allgemein als elementare Bausteine der parlamentari- schen Demokratie. Sie sichern Einflussnahme nach außen und Stabili- tät nach innen. Ihr Aufbau folgt auch im Kulturbereich der föderalen Struktur Deutschlands, so dass wir im wesentlichen Regional-, Lan- des- und Bundesverbände unterscheiden. Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände ist der nach Fachsektionen gegliederte Deut- sche Kulturrat e. V.1 Der Legitimationsdruck, der auf dem Kulturbereich lastet und vor allem der Krise öffentlicher Haushalte entspringt, macht auch vor Verbänden keinen Halt. Sie müssen sich immer stärker auch als Dienstleister verstehen, die Aufgaben, auch wenn sie nicht zum Kern- geschäft gehören, selbstverständlich übernehmen. Verbandswachstum und Bedeutungssteigerung bleiben jedoch immer stark abhängig vom politischen Rahmen. Ein Beispiel aus der Soziokultur soll dies ver- deutlichen: Der Staat übergibt Während die LAG Soziokultur Niedersachsen e. V. als beliehene Un- Verantwortung, nimmt ternehmerin des Landes Niedersachsen Fördermittel eigenständig sie aber auch im strate- bewirtschaften und an Projektträger weiterreichen durfte, dies jedoch gischen Eifer zurück im Zuge eines Regierungswechsels wieder vollständig einstellen musste, übernimmt der Dachverband in Hessen für das Land die Ent- wicklung des Kulturportals im Internet. Deutlich wird an beiden Situationen, dass Verbände insbesondere den Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben entlasten können. Sie sind im Kern kleine, aber kompetente Wissens- und Erfahrungsträger, die die Kulturszene oft weit über ihren unmittelbaren Zuständigkeitsbereich hinaus überblicken. In der Regel verfügen sie über eine effektive Ge- schäftsstelle sowie kurze und erprobte Entscheidungswege, da sie permanent im politischen Raum agieren müssen. 2
  • 3. Planung und Steuerung D 1.3 Strategie und Entwicklung Doch erklärt nicht nur der Druck von außen und die im „schwachen Zivilgesellschaft und Politikfeld Kultur“ häufig anzutreffende Angst vor Marginalisierung aktivierender Staat die Übernahme neuer Aufgaben, vielmehr verlangt die innerverbandli- che Erwartungshaltung an Leistung und Prestige der Organisation nach fortlaufender Analyse des Wirkungsfeldes und Einflussgewinn. Das Leitbild eines „aktivierenden Staates“ verdeutlicht die Zweisei- tigkeit dieses Prozesses, in dem Übergabe von Verantwortung an zi- vilgesellschaftliche Akteure und der Wille zur bürgernahen Umset- zung von Aufgaben zusammenspielen. Im Folgenden wird am Beispiel des Verbandsmanagements dargestellt, wie auf der Grundlage entwickelter und systemimmanenter Manage- mentansätze sinnvoll geplant und die Erweiterung von Geschäftsfel- dern erwogen werden kann. Die hier entwickelten Elemente der Pla- nung und Steuerung von Kulturverbänden lassen sich auch auf andere Bereiche des Kulturmanagements übertragen. 2. Strategische Planung 2.1 Grundlagen der Verbandspolitik Management im Kulturverband heißt zum überwiegenden Teil Reakti- Zur Dialektik von on auf Mitgliederanfragen, politische Prozesse oder kulturpolitische Reaktion und Planung Diskurse. Da Verbände in der Regel ein bestimmtes Territorium abde- cken, müssen sie zudem einen erheblichen Teil ihrer Energie für Be- reisungen aufwenden. Wenn man allein bedenkt, dass Verbandsperso- nal ausgesprochen knapp und bei einer Förderung der öffentlichen Hand in seinem Einsatz relativ festgelegt ist, wird klar, wie gering Spielräume im Alltagsgeschäft ausfallen. In erster Linie muss es hier also darum gehen, die wenigen Ressour- cen effektiv zu bewirtschaften, Klarheit in den kurz-, mittel- und lang- fristigen Aufgaben des Verbandes zu erlangen und mögliche Erweite- rungen der Geschäftstätigkeit organisch zu entwickeln. Häufig herrscht die Annahme vor, die Satzung habe mit der Beschrei- bung grundsätzlicher Aufgaben und Ziele eine universelle Gültigkeit, weiterer Instrumente bedürfe es nicht. Nicht selten zerfasert der Dis- kurs über die Stoßrichtung der Verbandsarbeit in konkrete Maßnah- men, die unzureichend verallgemeinert und planerisch dargestellt werden. Eine Bündelung der Aufgaben ist aber nicht allein deshalb notwendig, weil sonst Prioritätensetzungen oder Arbeitsplanungen unmöglich werden, sondern auch, weil eine gemeinsame Verständi- gung über die Entwicklung des Verbandes gelingen muss. Nicht zu- letzt das Zusammengehörigkeitsgefühl und ein Bewusstsein für die Umsetzung einer gemeinsamen Mission erzwingen die regelmäßige Erneuerung und Konkretisierung der Arbeitsaufträge, was die Mess- barkeit (Erfolgskontrolle) von Ergebnissen einschließt. 3
  • 4. D 1.3 Planung und Steuerung Strategie und Entwicklung Eine Satzung kann hier nur basale Orientierung bieten, bedarf aber gewiss auch von Zeit zu Zeit der Novellierung. Grundsätzlich gilt, was Peter Schwarz festgestellt hat: Problem: Verbände „Verbände … zeichnen sich vielfach durch einen sehr geringen For- meiden Formalisierungen malisierungsgrad ihrer Tätigkeit aus, ganz besonders im Bereich der Leitungsorgane, der Ausschüsse und der Geschäftsstelle. (…) Man hält sich bei Abläufen lieber an Tradition, Erfahrung und Routine als an offizielle Normen.“2 Kompetenzen und Für ein gelingendes Arbeiten im operativen Geschäft, das die sat- Zuständigkeiten regeln zungsgemäßen Ziele auf der Beschlussgrundlage von Mitgliederver- sammlung und Vorstand umsetzt, müssen zunächst Kompetenzen und Zuständigkeiten klar geregelt sein. Dies geschieht in einer Geschäfts- und Finanzordnung sowie mit Hilfe eines Geschäftsverteilungsplans, die die Satzung näher ausgestalten. Letzterer macht sichtbar, wie kon- kret die Verbandsaufgaben von wem umzusetzen sind. In der Zusam- menschau und Abstimmung mit den Stellenbeschreibungen kann man von einer Grundlage sprechen, die eine gezielte Bewirtschaftung von Personalstellen sowie eine Personalentwicklung erst erlaubt. Zwischen den Beschlüssen der Entscheidungsgremien und der Ge- schäftsstelle, die das operative Geschäft umsetzt, muss nun die Ver- ständigung über die Ziele der Verbandsarbeit stattfinden, wenn es nicht bei „Tradition, Erfahrung und Routine“ bleiben soll, die sich auch kein Verband mehr als alleinige instrumentelle Vernunft leisten sollte. Selbstbild und Das Konkrete der Beschlüsse bedarf einer kategorialen Basis, die Ge- strategische Planung schäftsfelder abbildet und intern gewichtet. Dazu dient eine ausformu- lierte Verbandspolitik, die im günstigsten Falle mit einem Leitbild oder einer vergleichbaren normativen Grundlage der Selbstvergewis- serung korrespondiert. Beide Dokumente müssen – aufbauend auf Entwürfen der Geschäftsführung und des Vorstandes – von der Mit- gliederversammlung diskutiert, ergänzt oder in Teilen verworfen und schließlich verabschiedet werden. Die Qualität dieser Dokumente umreißt Peter Schwarz wie folgt: „Für Leitbild und Verbandspolitik gilt: Ihr Zweck wird völlig verfehlt, wenn sie bloß aus eleganten, jedoch nichtssagenden Formeln mit einer gewissen PR-Trächtigkeit bestehen. Beide Dokumente müssen Syste- me konkreter Grundsatzentscheidungen sein und Ziele, Verhaltens- richtlinien und Prinzipien (für Strukturen, Leistungen) verbindlicher Art enthalten. Nur dann sind sie auch in dem Sinne gebrauchsfähig, als sie Eckwerte, Richtgrößen und Normen festlegen, welche als Ori- entierungshilfen und Entscheidungskriterien für die nachgelagerten Führungselemente dienen können.“3 4