Am 24.2.2018 konnte ich im Rahmen der IRIS 2018 in Salzburg vortragen. Anbei finden Sie die Folien, die sich mit urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten von Online-Spielen beschäftigen.
2. Magister Who?
RA Magister Michael Lanzinger
office@kanzlei-lanzinger.at
www.rechtsanwalt-lanzinger.at
Seit 2011 externer Lektor im Bereich Zivil- & Internetrecht
Seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt in Wels (OÖ) mit
Schwerpunkt im IT-Recht und Cybercrime sowie Mitglied der
Law Busters
Seit 2017 Senior Berater bei O.P.P.-Beratungsgruppe
(Datenschutz)
4. Problemstellung
Games früher
• Erwerb von Datenträger
• Allenfalls Internet-Verbindung für den Download von
Updates oder Add-Ons
• De facto keine Verbindung zu sozialen Netzwerken
• Gespielt wurde offline oder über LAN
• Spiele auf mobilen Devices nur vereinzelt (zB Snakes)
und kein Online-Zugang benötigt
• Erste Entwicklungen zB durch BattleNET von Blizzard
5. Problemstellung
Games heute
• Games werden primär digital erworben, zB via Steam
• Benötigen in der Regel eine Verbindung zum Web =
Spielen nur noch wenn online, va MMORPGs wie World
of Warcraft
• Login/Authentifizierung notwendig und auch via soziale
Netzwerke bzw Google etc. möglich
• Inhalte können ausgelesen und geteilt werden
• Starke Verflechtung von Games und Communities
6. Rechtsfolgen
Grundsätzlich
• Verlagerung von Games von dem ‚heimischen Stand-
PC‘ hin ins Web bzw auf mobile Endgeräte
• Urheberrecht: Weg von physischen Datenträger hin zu
Applikationen, dh weg vom Eigentum und hin zur Lizenz
• Datenschutzrecht: Daten der SpielerInnen sind für
Hersteller/Betreiber der Games besser verfügbar
8. Rechtsfolgen
Urheberrecht
• Freeblade:
– User Generated Content gehört Pixel Games für immer und darf
für jeden Zweck verwendet werden, Verantwortung bleibt beim
User, keine Gegenleistung durch Pixel Games
• Star Trek Online:
– Modifikationen usw gehören Perfect World Europe und der User
tritt sämtliche (Urheber- & Patent-) Rechte ab. Keine Vergütung
und Perfect World darf diese ohne Gegenleistung nutzen
– Rechte an Nutzerinhalten liegen bei Perfect World, keine
Vergütung, Verantwortung bei User, Anspruchsverzicht
9. Rechtsfolgen
Urheberrecht
• World of Warcraft:
– Mehrere anwendbare Regelwerke, zB WoW-
Nutzungsbedingungen und Urheberrechtsinformation
– Urheberrechtsinformation = Überblick über Rechteinhaber
seitens Blizzard
– Blizzard gehört der Content, User dürfen keine Mods
verwenden, Items dürften nicht ‚für echtes Geld‘ verkauft werden
– Nutzung für eSport (va StarCraft) nur mit Genehmigung
– User Generated Content gehört Blizzard, auch kommerzielle
Verwendung und kein Entgelt, Verantwortung beim User
10. Rechtsfolgen
Datenschutzrecht
• Freeblade:
– eMail-Adresse, Geräte-ID, IP-Adresse, Standort-Daten werden
‚unter Anderem‘ verarbeitet
– Datenübermittlung an Dritte bzw an soziale Netzwerke
– Zustimmung zu Werbung durch AGB ohne tatsächliche Opt-out-
Möglichkeit (Opt-out zwar vorgesehen, führt jedoch nicht dazu,
dass User keine Werbung mehr erhält)
11. Rechtsfolgen
Datenschutzrecht
• Star Trek Online:
– Perfect World arbeitet mit Privacy Shield Agreement
– Unterliegt jedoch der US-Aufsicht und gibt uU Daten an die US-
Behörden weiter bzw Datenübertragung in USA
– Erfasst werden Nutzerkennungen, Geräte-ID, Standortdaten
– Datenverarbeitung in Bedingungen weit gefasst, dh auch Job-
Bewerbung und Vertragserfüllung erfasst
– Nutzung auch für Werbung, die nach der Ansicht von Perfect
World für den User ‚interessant sein könnte‘
– Überwachung jeglicher In-Game-Kommunikation
12. Rechtsfolgen
Datenschutzrecht
• World of Warcraft:
– Umfassender als mancher Wikipedia-Artikel ...
– Personenbezogene Daten primär zur Vertragserfüllung
– Standortdaten, Computer-ID, Nutzungsdaten zum Zweck der
Datensicherheit
– Daten nur an Blizzard bzw dessen Tochterunternehmen,
Weitergabe an Dritte nur mit User-Zustimmung
– Hinweis auf Recht zur Änderung bzw Beschwerde direkt bei
Blizzard
13. Rechtsfolgen
Zu den Nutzungsbedingungen
• Alle drei Games stimmen bei Urheberrecht und
Datenschutz stark überein
• World of Warcraft verfügt über das umfassenste
Regelwerk, unterteilt in diverse einzelne
Nutzungsbestimmungen und als einzige Plattform eSport
berücksichtigt
• Star Trek Online und Freeblade unterteilen klar in
Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung
• Freeblade geht nicht zusätzlich auf Patentrecht ein
14. Rechtsfolgen
Fazit I
• Alle drei Games sichern sich maximale Rechte an dem
User-Content, teilweise sogar in Richtung Patentrecht
und damit über das Urheberrecht hinaus
– Auch kommerziell nutzbar
– Content weltweit nutzbar
• Verantwortung für Content bleibt jedoch beim User
• Bei Datenschutz lediglich Blizzard (halbwegs) gut
aufgestellt, sonst Widerspruch zur (kommenden)
DSGVO
15. Rechtsfolgen
Fazit II
• Urheberrecht-Novellierung seitens der EU geplant, hier
Auswirkungen fraglich
• Freie Werknutzung dennoch unberührt
• Alle drei Games müssen hinsichtlich DSGVO
nachbessern, va bei Informationen zu
Betroffenenrechten und Zustimmungen nicht mehr in
den AGB
• Bei Cookies dann (zusätzlich) ePrivacyVO zu beachten
16. In diesem Sinne ...
Vielen Dank!
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Live long an prosper!
For the Horde!
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