2. Was ist Social Media? (1)
1:1-Kommunikation (individuelle Kommunikation)
Anbieter User
1:n-Kommunikation (klassische Massenkommunikation)
User
User
Anbieter
User
…
2
3. Was ist Social Media (2)
n:n-Kommunikation (Social Media)
User User
User User
Anbieter User
… …
3
4. Was ist Social Media (3) 1
Betreiber
Information
Nutzungsbedingungen
Social Media
Plattform
n Inf
tio orm
orma ati
on
Inf
Nutzer Dritter
1 Vereinfachte Darstellung
4
6. Bestehende Vorgaben
Persönlichkeitsrecht
Ausländisches Recht Datenschutzrecht
Immaterialgüterrecht
Schweizer Recht
Bestehende Lauterkeitsrecht
Vorgaben
Nutzerbestimmungen Obligationenrecht
Arbeitsrecht
Weitere
Börsengesetze
Weitere
6
7. Themenauswahl
Rufschädigung
Persönlichkeitsrecht
Weitere
Datenschutzrecht
Schweizer Immaterialgüterrecht Arbeitnehmer in sozialen
Recht wie z.B. Urheberrecht Medien
Lauterkeitsrecht
Buchführungspflicht
Obligationenrecht
Weitere
Arbeitsrecht
Ad hoc-Publizität
Börsenrecht
Weitere
Weitere
7
8. Arbeitnehmer in Social Media (1)
Quelle: http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/bund-sperrt-facebook-127870
8
10. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (3)
Tangierte Interessen des Arbeitgebers
- Geheimhaltung von vertraulichen Informationen
- Ruf des Arbeitgebers
- Haftungsrisiken
- Arbeitszeit und andere finanzielle Interessen
- Viren, Würmer, trojanische Pferde etc.
- Beanspruchung von Speicherkapazität
- Weitere
10
11. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (4)
Social Media Richtlinien
Präventiv «Scharfe» NDAs
Überwachung von
Arbeitnehmern
Möglichkeiten, um Weitere
Risiken zu minimieren
Verwarnung
Kündigung
Repressiv Zivilverfahren einleiten
Strafverfahren einleiten
Weitere
11
12. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (5)
Social Media Richtlinien:
• Freiheiten aufzeigen
• Schranken setzen
12
13. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (6)
Verantwortlich für Social Media Richtlinien
- Ausarbeitung durch verschiedene Abteilungen (insb.
Kommunikation und Recht)
- Beizug von externen Spezialisten
- Genehmigt durch Top-Management
13
14. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (7)
Umsetzung von Social Media Richtlinien
- Kurz und verständlich
- Schriftliche Zustimmung durch Arbeitnehmer
- Unter Umständen Schulungen und Kontrollen erforderlich
14
15. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (8)
«Scharfe» Non-Disclosure Agreements
- Möglichst umfassende Definition der vertaul. Information
- Präzise Definition der Geheimhaltungspflichten
- Geheimhaltung über Dauer des Arbeitsvertrags hinaus
- Konventionalstrafe
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16. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (9)
Quelle: http://www.faz.net/artikel/C30563/internet-das-buero-als-big-brother-container-30254398.html
16
17. Der Arbeitnehmer in sozialen Medien (10)
Überwachung der Arbeitnehmer
- Rechtsgrundlagen: Art. 26 Abs. 1 Verordnung 3 zum
Arbeitsgesetz, Art. 328 und 328b OR, datenschutz-
rechtliche Normen etc.
- Grundsatz: Kontrollen des Arbeitnehmers nur beschränkt
möglich
- Leitfaden des EDÖB1 über Internet- und E-Mail-
Überwachung am Arbeitsplatz
1 Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
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19. Ad hoc-Publizität (2)
Zwei Konstellationen
Konstellation 1:
Potentiell
kursrelevante
Tatsache
Konstellation 2:
Nicht potentiell
kursrelevante
Tatsache
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20. Ad hoc-Publizität (3)
Grundsätze
- Potentiell kursrelevante Tatsachen dürfen über soziale
Medien verbreitet werden, aber nur unter Beachtung der
bestehenden Vorgaben
- Nicht potentiell kursrelevante Tatsachen dürfen
grundsätzlich beliebig über soziale Medien verbreitet
werden
20
21. Ad hoc-Publizität (4)
Alter Wein in neuen Schläuchen?
- Es besteht grundsätzlich kein Regelungs-, jedoch
Klärungs- und allenfalls Handlungsbedarf
- Soziale Medien begünstigen den Grundsatz, dass Ad hoc-
Mitteilungen möglichst breit zu streuen sind
- Faktische Beschränkungen in sozialen Medien (z.B.
Twitter mit 140 Zeichen) stellen grundsätzlich kein
Problem dar
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22. Ad hoc-Publizität (5)
Herausforderungen (i)
- Vielschichtigkeit der Kommunikation von IR-
Verantwortlichen aufgrund der sozialen Medien
- Umgang mit falschen, unvollständigen oder unklaren
Kommentaren von Dritten
- Zunahme der Komplexität, Verantwortlichkeit für korrekte
Erfüllung liegt aber nach wie vor beim Emittenten
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23. Ad hoc-Publizität (6)
Herausforderungen (ii)
- Wahrscheinlichkeit von Informationslecks im Falle eines
Bekanntgabeaufschubs
- Erkennung von Informationslecks trotz Informationsflut in
sozialen Medien
23
24. Praktische Tipps
Der Umgang der Arbeitnehmer mit Social Media sollte in
Richtlinien klar festgelegt werden
Unkontrollierter Informationsfluss der Arbeitnehmer ist
vertraglich abzusichern
Arbeitnehmer sind (im gesetzlich zulässigen Rahmen) zu
überwachen
Soziale Medien erfordern keine neuen Regelungen
betreffend Ad hoc-Publizität, bestehende
Kommunikationskonzepte sollten aber überprüft werden
24
26. Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.
Wenger & Vieli AG
Dufourstrasse 56, Postfach 1285, CH-8034 Zürich
T +41 (0)58 958 58 58, www.wengervieli.ch
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