2. 2Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Die unterschiedlichen TVöDs
• TVöD (Bund)
• TV-VKA (Kommunen und Gemeinden)
– TV-AVH (Kommunale Betriebe in HH + Lufthansa-HH)
– TV-KAH (Krankhaus AG-Verband (LBK, UKE, AKK, …)
– …
• TV-L (Länder)
3. 3Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Die wesentlichen Änderungen
• Nur noch eine vereinfachte Grundvergütungstabelle
• 39 Wochenarbeitsstunden (in HH)
• Urlaub- u. Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung im Nov.
zusammengefasst
• Jährliches Leistungsentgelt im Dez.
• Tarifliche Einmalzahlung
• Krankenbezüge
• Strukturausgleiche
• Laufbahn / Aufstiege
• Tariferhöhung um 2,9% zum 1.1.2008
4. 4Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Die Vergütung im BAT
• Grundvergütung
• Allgemeine Zulage
• Ortszuschläge 1, 2, 3…
15. 15Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Das Vergleichsentgelt
Grundvergütung
Allg. Zulage
OZ1 u. ggf. OZ2
Verlgeichsentgelt -> Entgeltstufe=
16. 16Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Grundsätzliche Regeln beim Vergleichsentgelt
• Bestimmung der Individuellen Zwischenstufe für die
Übergangsphase bis Nov. 2008
• Bestimmung der regulären Entgeltstufe ab Nov. 2008
• Grundlage ist das Entgelt im Okt. 2006
• Mindestens Stufe 2
• Bei Überschreiten der max. Stufe =>
Individuelle Endstufe
17. 17Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Besitzstände
• Vergütungsgruppenzulagen
• Ortszuschläge für Kinder (bis z. 31.12.2006 geboren)
– Solange fortwährend Kindergeldbezug besteht (unschädlich
dabei: Unterbrechungen durch Elternzeit, Krankheit, Wehrdienst)
18. 18Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Strukturausgleiche
• Für wegfallende Gehaltssteigerungen, die nach BAT
erreicht worden wären
• Ab frühestens 1.11.2008
• Permanent od. befristet
• Umfangreiche Tabelle (Änderungen noch möglich – ist
noch nicht abschließend verhandelt)
19. 19Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Bewährungsaufstiege
• Bei später folgendem Bewährungsaufstieg nach BAT
– Wenn z. 1.11.2006 die Hälfte der Bewährungszeit erfüllt ist.
– Entweder Neuberechnung der Stufe
(Gilt für EG 2, 9-15)
– Oder höhere Entgeltgruppe
(Gilt für EG 3, 4, 6, 8)
– Beides zum indiv. Aufstiegszeitpunkt
20. 20Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Die neuen Laufbahnen
Die Stufenaufstiege richten sich nach
der Entgeltstufe zum 1.11.2008
21. 21Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Einmalzahlung
Bisherige
Verg.- / Lohngruppen
Juli 2006 Januar 2007 September 2007 Gesamt
EUR EUR EUR EUR
VergGr. X bis Vc,
VergGr. Kr I bis Va,
LohnGr. 1 bis 8a
150 310 450 910
VergGr. Vb bis III,
VergGr. IIb,
VergGr. IIa nach Aufstieg aus
VergGr. III,
VergGr. Kr VI bis XIII,
LohnGr. 9
100 210 300 610
VergGr. IIa (ohne Aufstieg
aus
VergGr. III)
VergGr. Ib bis I
50 60 100 210
22. 22Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Jahressonderzahlung
• Basis: Durchschn. Entgelt in Juli, Aug, Sept (inkl. Zulagen, o. Überstd.)
• Maßgebend für den Prozentsatz ist die EG im Sept
• Voraussetzung: Beschäftigung im Dez
• Anteilige Berechnung bei nicht durchgängiger Beschäftigung im
abgelaufenen Jahr
• Auszahlung im Nov. des laufenden Jahres
• Ausnahme: Vor dem 1.7.2003 Beschäftigte (Garantie f. 2007)
23. 23Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Jährliches Leistungsentgelt
• 12% der regelhaften Sept-Vergütung aus:
– Tabellenentgelt
– Besitzstandszulagen
– Sonstige Zulagen
– Nicht: Strukturausgleiche, unständige Bezüge, Einmalzahlungen
• Auszahlung im Dezember des laufenden Jahres
• Gilt, solange es im jew. Bundesland keine spezifizierte
Regelung zum Leistungsentgelt gibt
• Ziel: Leistungsentgelt bis zu 8% der Jahresvergütung
24. 24Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Arbeitszeit
• In HH: 39 Std/Woche ab 1.1.2007
• Im Gegensatz zur kommunalen Regelung in HH über den
AVH, bei dem es je nach Berufsgruppe unterschiedliche
Wochenarbeitszeiten gibt.
25. 25Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Krankenbezüge
• Lohnfortzahlung
– Bisher
• Für vor dem 1.7.94 Beschäftigte: Bis zu 26 Wochen
• Für ab dem 1.7.94 Beschäftigte: Bis zu 6 Wochen
– Neu
• Bis zu 6 Wochen für alle
• Krankengeldzuschuss
– Bisher
• Bis zu 26 Wochen
– Neu
• Bis zu 39 Wochen
26. 26Der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Sonstiges
• Vermögenswirksame Leistungen
– 6,65 EUR je VZ bleibt
• Bestehende Verträge zur betrieblichen Altersversorgung
bleiben unberührt
• Urlaubstage (keine Neuregelungen)
– Bis zum 30. Lebensjahr: 26 Tage*
– Bis zum 40. Lebensjahr: 29 Tage*
– Ab dem 41. Lebensjahr: 30 Tage*
* bei einer 5-Tg/Wo