SlideShare une entreprise Scribd logo
1  sur  17
Télécharger pour lire hors ligne
1
1
2
Bundesfreiwilligendienst
… kommt in Frage …
 nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (Klasse 9 / 10)
 für alle Geschlechter und für jedes Alter
 für alle deutschen Staatsangehörigen sowie für viele
ausländische Staatsangehörige
Hinweis: Neben dem BFD gibt es noch spezielle
Jugendfreiwilligendienste, und zwar FSJ und FÖJ
3
Bundesfreiwilligendienst
Dadurch kann man vor allem …
sich beruflich und persönlich orientieren
eine Wartezeit bis zur Ausbildung oder zum Studium
sinnvoll überbrücken
nach Schule, Ausbildung oder Studium praktisch tätig sein,
und zwar für die Gesellschaft an sich
im Rahmen einer Auszeit etwas für andere Menschen tun
4
Bundesfreiwilligendienst
dauert in der Regel 12 Monate (Gesetz: 6 – 18 Monate)
kann grundsätzlich immer im Jahr begonnen werden
ist ein Vollzeitdienst
(Teilzeit ist möglich bei einem berechtigten Interesse daran)
5
Bundesfreiwilligendienst
Begleitende Bildungstage (Seminare)
25 Bildungstage pro Jahr für Freiwillige bis 26 Jahre.
Finden meist in einem Bildungszentrum und einer festen Kursgruppe statt.
Dafür wird man von seiner Einsatzstelle bezahlt freigestellt.
6
Bundesfreiwilligendienst
… gibt es …
► in allen dafür anerkannten Einsatzstellen
Bis heute gibt es davon über 70.000
► in ganz Deutschland
Hinweis: Es gibt auch spezielle Freiwilligendienste im Ausland,
die aber kein BFD sind
7
Bundesfreiwilligendienst
Einsatzfelder sind zum Beispiel …
► der soziale Bereich
KiTa / Seniorenheim / Krankenhaus / Rettungsdienst / Obdachlosenhilfe
► der ökologische Bereich
Umweltamt / Schutzstation / gemeinnütziges Gartenprojekt / Zoos und Parks
► der Kulturbereich
Theater / Museum / Denkmalpflege / archäologische Ausgrabungen
► der Sportbereich
Verein / Gesundheitssport / Bewegungskindergarten
8
Bundesfreiwilligendienst
► der Bildungsbereich
Schulunterstützung / Nachmittagsbetreuung / Nachhilfeprojekt
► der Bereich der Integration
Projekt mit Menschen mit Migrationshintergrund / Flüchtlingshilfe
► Sonderbereiche
Zivil- und Katastrophenschutz / Forschungseinrichtungen
9
Bundesfreiwilligendienst
Was bekommt man ?
Ein monatliches Taschengeld (maximal 423 € sind zulässig)
Möglicherweise auch weitere finanzielle Leistungen
(z.B. Verpflegungsgeld oder Fahrtkostenerstattung),
manchmal bei Bedarf auch eine Unterkunft
Die Einsatzstellen zahlen für die Freiwilligen alle notwendigen
Sozialversicherungsabgaben
10
Bundesfreiwilligendienst
► Die Einsatzstellen arbeiten die Freiwilligen ein und betreuen sie
 Die ersten 6 Wochen gelten als Probezeit
► Alle Freiwilligen sind durch die Einsatzstellen haftpflicht- und
unfallversichert
► Notwendige Schutzkleidung sowie Impfungen bezahlt die Einsatzstelle
► Nebenjobs müssen von der Einsatzstelle genehmigt werden
► Freiwillige können den BFD jederzeit kündigen (Kündigungsfrist
maximal 4 Wochen), auch Auflösungsvereinbarungen sind möglich
11
Bundesfreiwilligendienst
• Anspruch auf Erholungsurlaub mindestens
im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
bzw. 24 Tage im Jahr (bei einer 6-Tage-Woche)
• Nach 12 Monaten BFD besteht Anspruch auf ALG 1, falls man
danach arbeitslos sein sollte
• Schriftliches Zeugnis und Bescheinigung über die Dienstzeit
wird durch die Einsatzstellen ausgestellt
 Bei anderen Stellen (z.B. Hochschule, Ausbildungsbetrieb)
erfragen, ob der BFD anerkannt oder angerechnet wird.
12
Bundesfreiwilligendienst
Kindergeld läuft weiter
Eltern von volljährigen Freiwilligen können bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres der / des Freiwilligen Kindergeld erhalten
Für Empfänger / -innen von Rentenleistungen:
Klärung mit der zuständigen Rentenstelle,
wie viel man im BFD hinzuverdient werden darf
13
Bundesfreiwilligendienst
Für Bezieher/innen von ALG 2 (sog. Hartz 4)
und Grundsicherung (Sozialhilfe):
250 € Taschengeld dürfen nebenher verdient werden (Freibetrag);
bitte unbedingt vorab mit dem Jobcenter bzw.
dem Sozialamt besprechen
14
Bundesfreiwilligendienst
Bewerbung und
Abschluss der BFD-Vereinbarung
Bewerbung direkt bei den gewünschten Einsatzstellen. Diese informieren über
die verschiedenen Einsatzbereiche vor Ort
Ggf. in der Einsatzstelle vorab einen Tag mitarbeiten (hospitieren)
Gemeinsame BFD-Vereinbarung abschließen
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
als Vertragspartner genehmigt die Vereinbarung
15
Bundesfreiwilligendienst
Amtliche Informationsquellen
Platz-/ Einsatzstellensuche auf www.bundesfreiwilligendienst.de
BFD Servicetelefon
im BAFzA unter (Köln) 0221 / 36730
BFD-Berater/ -innen des BAFzA unter
< > auf www.bundesfreiwilligendienst.de)
16
Bundesfreiwilligendienst
Meine Daten: Andreas Kramme
Berater im Bundesfreiwilligendienst für
Dortmund, Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Herne, Bochum, Essen, Duisburg,
Mülheim an der Ruhr, Kreis Mettmann, Düsseldorf, Solingen, Wuppertal, Remscheid
Telefon: (Festnetz) 02330 / 603414 , (mobil) 0173- 5426513
Telefax: 02330 / 603512
E-Mail: Andreas.Kramme@bafza.bund.de
Internet: www.bundesfreiwilligendienst.de
17
Bundesfreiwilligendienst
Vielen Dank !

Contenu connexe

Plus de Team Studienorientierung (Universität Duisburg-Essen)

Plus de Team Studienorientierung (Universität Duisburg-Essen) (20)

bauingenieurwesen_2023.pptx
bauingenieurwesen_2023.pptxbauingenieurwesen_2023.pptx
bauingenieurwesen_2023.pptx
 
Angewandte Informatik_2023.pdf
Angewandte Informatik_2023.pdfAngewandte Informatik_2023.pdf
Angewandte Informatik_2023.pdf
 
Chemie (Bachelor of Science)
Chemie (Bachelor of Science)Chemie (Bachelor of Science)
Chemie (Bachelor of Science)
 
Bewerbung und Einschreibung
Bewerbung und EinschreibungBewerbung und Einschreibung
Bewerbung und Einschreibung
 
Lehramt_06_23 .pptx
Lehramt_06_23 .pptxLehramt_06_23 .pptx
Lehramt_06_23 .pptx
 
psychologie_wock_06_23.pptx
psychologie_wock_06_23.pptxpsychologie_wock_06_23.pptx
psychologie_wock_06_23.pptx
 
psychologie_wock_11_22.pptx
psychologie_wock_11_22.pptxpsychologie_wock_11_22.pptx
psychologie_wock_11_22.pptx
 
medizin_wock_11_22.pptx
medizin_wock_11_22.pptxmedizin_wock_11_22.pptx
medizin_wock_11_22.pptx
 
Lehramt_11_22 .pptx
Lehramt_11_22 .pptxLehramt_11_22 .pptx
Lehramt_11_22 .pptx
 
Bewerbung_Einschreibung
Bewerbung_EinschreibungBewerbung_Einschreibung
Bewerbung_Einschreibung
 
Numerus Clausus NC, Zugang und Zulassung zum Studium
Numerus Clausus NC, Zugang und Zulassung zum StudiumNumerus Clausus NC, Zugang und Zulassung zum Studium
Numerus Clausus NC, Zugang und Zulassung zum Studium
 
medizin_wock_05_22.pptx
medizin_wock_05_22.pptxmedizin_wock_05_22.pptx
medizin_wock_05_22.pptx
 
Lehramt_4_22.pptx
Lehramt_4_22.pptxLehramt_4_22.pptx
Lehramt_4_22.pptx
 
Wirtschaftsinformatik.pdf
Wirtschaftsinformatik.pdfWirtschaftsinformatik.pdf
Wirtschaftsinformatik.pdf
 
Physik_Lehramtstudium_2022_Gym_BK.pdf
Physik_Lehramtstudium_2022_Gym_BK.pdfPhysik_Lehramtstudium_2022_Gym_BK.pdf
Physik_Lehramtstudium_2022_Gym_BK.pdf
 
VWL.pdf
VWL.pdfVWL.pdf
VWL.pdf
 
Physik_Lehramtstudium_2022_HRSGE.pdf
Physik_Lehramtstudium_2022_HRSGE.pdfPhysik_Lehramtstudium_2022_HRSGE.pdf
Physik_Lehramtstudium_2022_HRSGE.pdf
 
Mathematik_Grundschule_Sonderpädagogik.pdf
Mathematik_Grundschule_Sonderpädagogik.pdfMathematik_Grundschule_Sonderpädagogik.pdf
Mathematik_Grundschule_Sonderpädagogik.pdf
 
Soziologie_Globale und Transnationale Soziologie.pptx
Soziologie_Globale und Transnationale Soziologie.pptxSoziologie_Globale und Transnationale Soziologie.pptx
Soziologie_Globale und Transnationale Soziologie.pptx
 
Wirtschaft_Politik_Sozialwissenschaften_Lehramt.pdf
Wirtschaft_Politik_Sozialwissenschaften_Lehramt.pdfWirtschaft_Politik_Sozialwissenschaften_Lehramt.pdf
Wirtschaft_Politik_Sozialwissenschaften_Lehramt.pdf
 

Bundesfreiwilligendienst.pdf

  • 1. 1 1
  • 2. 2 Bundesfreiwilligendienst … kommt in Frage …  nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (Klasse 9 / 10)  für alle Geschlechter und für jedes Alter  für alle deutschen Staatsangehörigen sowie für viele ausländische Staatsangehörige Hinweis: Neben dem BFD gibt es noch spezielle Jugendfreiwilligendienste, und zwar FSJ und FÖJ
  • 3. 3 Bundesfreiwilligendienst Dadurch kann man vor allem … sich beruflich und persönlich orientieren eine Wartezeit bis zur Ausbildung oder zum Studium sinnvoll überbrücken nach Schule, Ausbildung oder Studium praktisch tätig sein, und zwar für die Gesellschaft an sich im Rahmen einer Auszeit etwas für andere Menschen tun
  • 4. 4 Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate (Gesetz: 6 – 18 Monate) kann grundsätzlich immer im Jahr begonnen werden ist ein Vollzeitdienst (Teilzeit ist möglich bei einem berechtigten Interesse daran)
  • 5. 5 Bundesfreiwilligendienst Begleitende Bildungstage (Seminare) 25 Bildungstage pro Jahr für Freiwillige bis 26 Jahre. Finden meist in einem Bildungszentrum und einer festen Kursgruppe statt. Dafür wird man von seiner Einsatzstelle bezahlt freigestellt.
  • 6. 6 Bundesfreiwilligendienst … gibt es … ► in allen dafür anerkannten Einsatzstellen Bis heute gibt es davon über 70.000 ► in ganz Deutschland Hinweis: Es gibt auch spezielle Freiwilligendienste im Ausland, die aber kein BFD sind
  • 7. 7 Bundesfreiwilligendienst Einsatzfelder sind zum Beispiel … ► der soziale Bereich KiTa / Seniorenheim / Krankenhaus / Rettungsdienst / Obdachlosenhilfe ► der ökologische Bereich Umweltamt / Schutzstation / gemeinnütziges Gartenprojekt / Zoos und Parks ► der Kulturbereich Theater / Museum / Denkmalpflege / archäologische Ausgrabungen ► der Sportbereich Verein / Gesundheitssport / Bewegungskindergarten
  • 8. 8 Bundesfreiwilligendienst ► der Bildungsbereich Schulunterstützung / Nachmittagsbetreuung / Nachhilfeprojekt ► der Bereich der Integration Projekt mit Menschen mit Migrationshintergrund / Flüchtlingshilfe ► Sonderbereiche Zivil- und Katastrophenschutz / Forschungseinrichtungen
  • 9. 9 Bundesfreiwilligendienst Was bekommt man ? Ein monatliches Taschengeld (maximal 423 € sind zulässig) Möglicherweise auch weitere finanzielle Leistungen (z.B. Verpflegungsgeld oder Fahrtkostenerstattung), manchmal bei Bedarf auch eine Unterkunft Die Einsatzstellen zahlen für die Freiwilligen alle notwendigen Sozialversicherungsabgaben
  • 10. 10 Bundesfreiwilligendienst ► Die Einsatzstellen arbeiten die Freiwilligen ein und betreuen sie  Die ersten 6 Wochen gelten als Probezeit ► Alle Freiwilligen sind durch die Einsatzstellen haftpflicht- und unfallversichert ► Notwendige Schutzkleidung sowie Impfungen bezahlt die Einsatzstelle ► Nebenjobs müssen von der Einsatzstelle genehmigt werden ► Freiwillige können den BFD jederzeit kündigen (Kündigungsfrist maximal 4 Wochen), auch Auflösungsvereinbarungen sind möglich
  • 11. 11 Bundesfreiwilligendienst • Anspruch auf Erholungsurlaub mindestens im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) bzw. 24 Tage im Jahr (bei einer 6-Tage-Woche) • Nach 12 Monaten BFD besteht Anspruch auf ALG 1, falls man danach arbeitslos sein sollte • Schriftliches Zeugnis und Bescheinigung über die Dienstzeit wird durch die Einsatzstellen ausgestellt  Bei anderen Stellen (z.B. Hochschule, Ausbildungsbetrieb) erfragen, ob der BFD anerkannt oder angerechnet wird.
  • 12. 12 Bundesfreiwilligendienst Kindergeld läuft weiter Eltern von volljährigen Freiwilligen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der / des Freiwilligen Kindergeld erhalten Für Empfänger / -innen von Rentenleistungen: Klärung mit der zuständigen Rentenstelle, wie viel man im BFD hinzuverdient werden darf
  • 13. 13 Bundesfreiwilligendienst Für Bezieher/innen von ALG 2 (sog. Hartz 4) und Grundsicherung (Sozialhilfe): 250 € Taschengeld dürfen nebenher verdient werden (Freibetrag); bitte unbedingt vorab mit dem Jobcenter bzw. dem Sozialamt besprechen
  • 14. 14 Bundesfreiwilligendienst Bewerbung und Abschluss der BFD-Vereinbarung Bewerbung direkt bei den gewünschten Einsatzstellen. Diese informieren über die verschiedenen Einsatzbereiche vor Ort Ggf. in der Einsatzstelle vorab einen Tag mitarbeiten (hospitieren) Gemeinsame BFD-Vereinbarung abschließen Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) als Vertragspartner genehmigt die Vereinbarung
  • 15. 15 Bundesfreiwilligendienst Amtliche Informationsquellen Platz-/ Einsatzstellensuche auf www.bundesfreiwilligendienst.de BFD Servicetelefon im BAFzA unter (Köln) 0221 / 36730 BFD-Berater/ -innen des BAFzA unter < > auf www.bundesfreiwilligendienst.de)
  • 16. 16 Bundesfreiwilligendienst Meine Daten: Andreas Kramme Berater im Bundesfreiwilligendienst für Dortmund, Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Herne, Bochum, Essen, Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Kreis Mettmann, Düsseldorf, Solingen, Wuppertal, Remscheid Telefon: (Festnetz) 02330 / 603414 , (mobil) 0173- 5426513 Telefax: 02330 / 603512 E-Mail: Andreas.Kramme@bafza.bund.de Internet: www.bundesfreiwilligendienst.de