Schon 2014, noch vor dem Paris Agreement 2015, hat sich Tirol das Ziel
der Energieautonomie bis 2050 gesetzt. Die EU zieht mit dem Green
Deal, der die Klimaneutralität bis 2050 beinhaltet, nach. Die Österreichische
Bundesregierung hat mit dem aktuellen Regierungsprogramm die
Klimaneutralität bis 2040 vorgesehen.
3
Neuzulassungen (BEV u. PHEV)
8
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Deutschland
Österreich
Schweiz
Italien
Niederlande
Belgien
Luxemburg
Frankreich
Norwegen
Dänemark
Schweden
EU
2017
2021
in %
Bestand (BEV u. PHEV)
9
0 5 10 15 20 25
Deutschland
Österreich
Schweiz
Italien
Niederlande
Belgien
Luxemburg
Frankreich
Norwegen
Dänemark
Schweden
EU
2017
2021
in %
„Die Anzahl an Autos mit externer Lademöglichkeit wird
in den nächsten Jahren massiv steigen.“
Quelle:
Energie
Tirol
10
Eine Frage von Zielgruppe und
Abrechnung…
18
Chargepoint Operator (CPO)
> Betreiber einer Ladestationen – z.B.: Hotel
> Kombination aus Installation, Betrieb, Abrechnung, Wartung und Service
E-Mobility Service Provider (EMP)
> Anbieter eines Ladenetzwerkes – z.B. Energieversorger
> EMP = CPO möglich
Abrechnung
19
Zielgruppe Abgeltung Zahlungsart
nicht öffentlich (Fuhrpark,
MitarbeiterInnen)
> Kostenlos
> Pauschale
> in bestehende Kosten inkludiert
> Rechnungslegung/ Sachbezug
(halb-)öffentlich
(ohne externem CPO)
> Einpreisung Package
> Pauschale
> Nach kWh
> Nach Standzeit
> Zimmerpreis/ Hotelrechnung
> Kreditkartenzahlung
> Münzeinwurf
(halb-)öffentlich
(mit externem CPO)
> Nach kWh
> Nach Standzeit
> Ladekarte/RFID-Chip
> QR-Code/App
Lt. Technische Bauvorschriften § 37b
21
> betrifft Neubau und größere Renovierung
> Ausstattung mit Leitungsinfrastruktur für die spätere Errichtung von Ladepunkten
> behördlich vorgeschriebene Pflichtabstellplätze
> Leerverrohrung oder Kabeltrasse für Elektrokabel, Platzreserven für Stromzähler, etc.
Bedingung Verpflichtung
Wohngebäude Ab 10 Abstellmöglichkeiten 100% Ausstattung mit Leitungsinfrastruktur
Nicht-Wohngebäude Ab 10 Abstellmöglichkeiten > Errichtung von mind. 1 Ladepunkt und
> Ausstattung jeder 5. Abstellmöglichkeit
mit Leitungsinfrastruktur
Nicht-Wohngebäude
(Bestand)
Mehr als 20
Abstellmöglichkeiten
Bis 1. Jänner 2025 Errichtung von
mindestens 1 Ladepunkt