Contenu connexe
Similaire à Wie Institutionen Mädchen und Jungen vor sexuellem Übergriffen und Missbrauch schützen können (20)
Plus de Zartbitter e.V. (8)
Wie Institutionen Mädchen und Jungen vor sexuellem Übergriffen und Missbrauch schützen können
- 1. © Zartbitter 2015
Wie Institutionen Mädchen und Jungen vor
sexuellem Übergriffen und Missbrauch schützen
können…
Zartbitter Köln 2015
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Grenzen achten!
- 2. © Zartbitter 2015
Zunahme der
Fallzahlen
• Mein Körper gehört mir
• Jedes Kind darf selber bestimmen, wer ihnen nahe kommen darf, wer sie
anfassen darf und wer nicht. Sie entscheiden, mit wem sie wann schmusen und
kuscheln möchten.
• Es gibt schöne und blöde Gefühle
• Kinder, die mit der Vielfalt an Gefühlen vertraut sind, ihre Gefühle ernst nehmen
und ausdrücken können, haben einen wertvollen Schutz vor Grenzverletzungen
erlernt.
• Angenehme und unangenehme Berührungen
• An den Po fassen, in die Wange kneifen, Hose runterziehen oder Rock hochheben
ist nicht in Ordnung. Kein Erwachsener, kein Jugendlicher und auch kein Kind darf
andere sexuell belästigen und an unangenehmen Stellen berühren.
Botschaften der Präventionsarbeit
- 3. © Zartbitter 2015
Zunahme der
Fallzahlen
• Nein sagen
• Jedes Mädchen und jeder Junge hat eine eigene Art Nein zu sagen. Kinder dürfen
ihre eigenen Grenzen setzen.
• Gute und blöde Geheimnisse
• Die Kinder lernen zwischen guten und blöden Geheimnissen zu unterscheiden.
Blöde Geheimnisse sind keine richtigen Geheimnisse und dürfen weitergesagt
werden.
• Hilfe holen ist kein Petzen
• Manchmal ist es viel zu schwer, sich alleine gegen Gemeinheiten zu wehren. Es
ist
völlig normal, wenn ein Mädchen oder Junge oder auch Erwachsene dann Hilfe
holen.
Botschaften der Präventionsarbeit
- 4. © Zartbitter 2015
Zunahme der
Fallzahlen
• Dein Foto gehört dir!
• Jedes Kind darf selber bestimmen, wer sie/ihn wann fotografieren oder ihr/sein
Foto posten darf.
Botschaften der Präventionsarbeit
- 10. Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikanntInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Dienstan-
weisungen
Information/
Fortbildung
Verfahrens-
regeln
Bewerbungs-
verfahren
Arbeitsverträge
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote
Partizipation
© Zartbitter 2014
- 14. © Zartbitter 2015
Beispiel: Schule
• Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, sich in
der Schule wohl zu fühlen.
• Alle Kinder dürfen Ideen einbringen, damit der
Schulalltag interessant und fair gestaltet werden kann.
• Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, fair
und gerecht behandelt zu werden.
- 20. © Zartbitter 2015
Institutionelle Strukturen
klare und transparente Strukturen
• verbindliche Leitungs- und Entscheidungsstrukturen
• eindeutige Zuständigkeiten
• Aufgaben/Kompetenzen entsprechend Status und
Qualifikation
• Differenzierung zwischen pädagogischen und
nichtpädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
- 21. © Zartbitter 2015
Kinderrechte und institutionelle Strukturen
• Aufnahme des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung
in die Leitsätze/Leitbilder der Kita
• Verbindlichkeit für alle institutionellen Ebenen
• positiv formulierte Selbstverpflichtungen, keine
unbegründeten/strikte Verbote
- 23. © Zartbitter 2015
Ausführlicher Untersuchungsbericht
über Missbrauch durch Erzieher in Kita
mit vielen Anregungen für die
Entwicklung eines institutionellen
Schutzkonzeptes
Google:
Schlussbericht Nordkirche Missbrauch
Im Anhang
- 24. Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikanntInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote
Partizipation
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
© Zartbitter 2014
- 40. Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikanntInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Dienstan-
weisungen
Information/
Fortbildung
Verfahrens-
regeln
Bewerbungs-
verfahren
Arbeitsverträge
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote
Partizipation
© Zartbitter 2014
- 41. © Zartbitter 2015
Information und Fortbildung
• regelmäßige Informationsveranstaltungen für Mütter
und Väter
• Materialien für Mütter und Väter
• verpflichtende Informationsveranstaltungen für
Mitarbeiter/innen
- 42. © Zartbitter 2015
Dienstanweisungen
• fachlich adäquater Umgang mit Nähe und
Distanz
Beispiele:
Berufskleidung
Trennung von Berufs- und Privatbereich …
Achtung der Intimsphäre von Kindern
• Verantwortung für Opferschutz
Verpflichtung aktiv einzugreifen
Fachberatung bei Übergriffen durch Kinder oder Jugendliche
- 46. © Zartbitter 2015
• Transparenz von privaten Kontakten
• keine „Privatgeschenke“
• keine Kosenamen
• Teambuch über Grenzverletzungen
• keine Sanktionen durch nichtpädagogische
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Quelle: Sichere Orte für Kinder. Berlin 2003
Beispiele für Dienstanweisungen
- 49. Sichere Räume für Mädchen und Jungen
ehrenamt. MitarbeiterInnen
PraktikantInnen/Aushilfen
hauptamt. MitarbeiterInnen
Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte
Mütter und Väter
Mädchen und Jungen
Dienstan-
weisungen
Information/
Fortbildung
Verfahrens-
regeln
Bewerbungs-
verfahren
Arbeitsverträge
AnsprechpartnerInnen
intern und von außen
Kinderrechte
institutionelle
Strukturen
und Regeln
Beschwerde-
management
Präventions-
angebote
Partizipation
© Zartbitter 2014