4. Definition von Open Government Data
„Als „Open Government Data (OGD)“ werden die
offene Zugänglichkeit und freie Wiederverwendung
von Behördendaten bezeichnet, sofern dadurch
nicht Datenschutz-, Urheberrechts- oder
Informationsschutzbestimmungen verletzt werden.“
Golliez, André u. a.: Open Government Data Studie Schweiz, 2012,
http://www.itopia.ch/repository/Publikationen/OGD_Studie_Schweiz_
Juni_2012.pdf, Seite 3
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 4 18.09.2014
6. Vision der
OGD-Strategie Schweiz 2014-2018:
* OGD ermöglicht Innovation und
wirtschaftliches Wachstum
* OGD fördert Transparenz und
Partizipation
* OGD erhöht die Effizienz der
Verwaltung
D: http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/3493.pdf
F: http://www.admin.ch/opc/fr/federal-gazette/2014/3347.pdf
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 6 18.09.2014
7. Ähnliche Zielsetzungen und Erwartungen:
*G-8 Open Data Charter (Juni 2013)
*Europäische Union
• EU-Direktive mit Open Data Regeln (EU Parlament und Rat, Juni 2013)
• Leitlinien für empfohlene Standardlizenzen, Datensätze und Gebühren
für die Weiterverwendung von Dokumenten (EU Kommission, Juli 2014)
*USA
• ODG-Initiative (Beginn der ersten Amtszeit von US-Präsident Obama)
• Executive Order (Mai 2013)
*OECD …
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 7 18.09.2014
9. Open Data
Pure Plays
Better
Business
Through
Open Data
Open
Data
Terminologie gemäss Joel Gurin:
Open Data Now, 2014, p. 15f.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 9 18.09.2014
10. OGD Ökosystem
Quelle: Golliez, André u. a.: Open Government Data Studie Schweiz, 2012,
http://www.itopia.ch/repository/Publikationen/OGD_Studie_Schweiz_Juni_2012.pdf
18.09.2014
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 10
11. Entsorgung Zürich App
https://www.stadt-zuerich.
ch/portal/de/index/ogd/anwendungen/mobileapp/entsorgung-zuerich-
app.html
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 11 18.09.2014
17. Beispiele für Open (Government) Data
Anwendungen
*Zeitersparnis: Verkehr, Entsorgungsstandorte, …
*Erbringung einer Dienstleistung: Mobilitätsvermittlung,
Begleitung von Gewichtsabnahme, ...
*Risikominderung
*Datenjournalismus
• http://blog.tagesanzeiger.ch/datenblog/
• http://www.nzz.ch/data/
• http://www.zeit.de/datenjournalismus
• http://www.sueddeutsche.de/thema/DataGraph
• http://www.theguardian.com/data
*Konsumenteninformation: „Choice“-Anwendungen
*BrightScope
*Comparis
*Tools: Entwicklungstools, Analysetools, …
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 17 18.09.2014
18. Wirkungskanäle der IKT
IWSB (Borner, Silvio u. a): eEconomy in der Schweiz: Monitoring und Report 2012: Studie im Auftrag
des Staatssekretariats für Wirtschaft seco, 2012, p.12
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/27750.pdf
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 18 18.09.2014
19. Bundesamt für Statistik: Informationsgesellschaft - Indikatoren: IKT-Sektor - IKT-Sektor
Wertschöpfung, Bruttowertschöpfung
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/16/04/key/approche_globale.indicat
or.30604.306.html?open=325#325
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 19 18.09.2014
21. Gebühren- bzw. Kostenkonzepte
* Gewinnmaximierung (Englisch: „Profit Maximization“): Die Preise bzw.
Gebühren werden so festgesetzt, dass der Ertrag aus der gegebenen Nachfrage
am höchsten ist. Wenn es keinen Wettbewerb gibt, handelt es sich um
Monopolpreise. Somit kann sich der „Besitzer“ der betreffenden
Behördeninformation durch den Ertrag vollständig finanzieren und allfällige
Gewinne an den Staat zurückgeben.
* Vollkosten oder Durchschnittskosten oder Kostenüberwälzung (Englisch:
„Average Cost“): Die Preise bzw. Gebühren werden gleich den langfristigen
Kosten, also z.B. einschliesslich aller Fixkosten, festgelegt. Wie im Fall der
Gewinnmaximierung wird angenommen, dass keine direkte staatliche
Finanzierung notwendig ist.
* Grenzkosten oder Gratisabgabe oder Nullkosten (Englisch: “Marginal Cost, Zero
Cost”): Die Preise und Gebühren werden gleich der kurzfristigen Grenzkosten
festgesetzt, d.h. gleich der Kosten, die entstehen um einen weiteren Nutzer mit
den Daten zu versorgen. In der digitalen Welt sind diese Kosten praktisch gleich
Null, so dass Grenzkosten und Nullkosten identisch sind. In diesem Fall muss der
Staat für die Fixkosten aufkommen.
In Anlehnung an Pollock, Rufus: The Economics of Public Sector Information: Cambridge Working Papers
in Economics 0920 2008-2009, p. 8f. http://rufuspollock.org/papers/economics_of_psi.pdf
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 21 18.09.2014
22. Herkömmlicher Ansatz:
Gebührenerhebung für Behördendaten
Daten
Gebühren-erhebung
(Kommer-zielle)
Nutzung
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 22 18.09.2014
23. Neuer Ansatz:
Generierung von Steuern aus (den Innovationen) der
Nutzung von Behördendaten
Daten
Steuer-einnahmen
(Kommer-zielle)
Nutzung
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 23 18.09.2014
24. Heutige Formulierung des Bundesgesetzes über die
Meteorologie und Klimatologie MetG (SR 429.1)
Art. 3
Grundangebot an Dienstleistungen
1
Der Bundesrat legt im Rahmen der Bundesaufgaben nach Artikel 1 ein benutzergerechtes
Grundangebot an meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen fest. Er regelt
die Bedingungen für dessen Nutzung.
2
Das Bundesamt sorgt für die Bereitstellung des Grundangebots, stellt die im Rahmen der
Bundesaufgaben erhobenen Daten und Informationen Dritten zur Verfügung und betreibt
Auskunfts- und Beratungsdienste.
3
Es erhebt für diese Dienstleistungen Gebühren. Sie
können nach der Art der Nutzung abgestuft werden. Bei
der Bemessung der Gebühren ist dem Allgemeinnutzen
der meteorologischen und klimatologischen Informationen
sowie den Bedürfnissen der Kantone und der Wissenschaft
angemessen Rechnung zu tragen.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 24 18.09.2014
25. Vorschlag des Bundesrats für die bis zum 19.9.2014 in
Vernehmlassung befindliche Teilrevision des Bundesgesetzes
über die Meteorologie und Klimatologie MetG (SR 429.1)
Art. 3 Abs. 3
Aufgehoben
Art. 3a
Unentgeltliche und entgeltliche Dienstleistungen des Grundangebots
1
Das Bundesamt macht die erhobenen Daten, insbesondere Mess- und
Beobachtungsdaten, sowie Informationen von allgemeinem Interesse, namentlich
Wettervorhersagen, Grundlagen zur Klimaentwicklung und Warnungen vor
Gefahren des Wetters kostenlos zugänglich. Der kostenlose Zugang zu den Daten
und Informationen erfolgt über elektronische Medien.
2
Der Bundesrat kann für weitere Dienstleistungen aus dem Grundangebot, die über
die Bereitstellung der Daten und Informationen nach Absatz 1 hinausgehen,
Gebühren vorsehen. Die Regelung der Gebühren richtet sich nach Artikel 46a des
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19974.
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#EDI
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 25 18.09.2014
26. Kann der Staat auf seine
«Rechnung» kommen?
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 26 18.09.2014
28. Sind Daten das neue Öl?
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 28 18.09.2014
29. Die Schweiz hat im April 2014 per
Bundesratsbeschluss die folgende
ökonomische Einordnung vorgenommen:
„Im Gegensatz zu materiellen Rohstoffen
verknappen die Daten bei der
Informations- und Wissensproduktion
nicht, sondern führen zu neuen Daten,
Informationen, Erkenntnissen und
Dienstleistungen“.
D: http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2014/3493.pdf
F: http://www.admin.ch/opc/fr/federal-gazette/2014/3347.pdf
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 29 18.09.2014
30. Wichtigste Merkmale
digitaler öffentlicher Güter*
1. Die Grenzkosten, d.h. die Kosten für die Bereitstellung eines
zusätzlichen „Stückes“ sind gleich Null („zero marginal costs“).
2. Beim Konsum eines „Stückes“ besteht keine Rivalität, d.h. der Konsum
eines „Stückes“ durch eine Person hindert andere nicht daran, es ebenfalls
zu konsumieren („non-rivalrous“).
3. Es ist unmöglich, andere Individuen von der Nutzung des Angebots
auszuschliessen. In einigen Bereichen versuchen Patent- und
Copyrightregelungen diesen Punkt anzugehen. Dies gilt aber nur für
bestimmte Bereiche. Beispielsweise ist die Landesverteidigung „wirksam“
für alle (non-excludable“).
*Stiglitz, Joseph E./Orszag, Peter R./Orszag, Jonathan M.: The role of Government in a Digital Age:
Commissioned by the Computer & Communications Industry Association, 2000, pp.42-44
http://www.dol.gov/ebsa/pdf/ccia.pdf
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 30 18.09.2014
31. OGD funktioniert ähnlich wie
ein bestehender Leuchtturm
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 31 18.09.2014
32. “If nature has made any one thing less
susceptible than all others of exclusive
property, it is the action of the thinking
power called an idea, which an individual
may exclusively possess as long as he keeps
it to himself; but the moment it is divulged,
it forces itself into the possession of every
one, and the receiver cannot dispossess
himself of it. Its peculiar character, too, is
that no one possesses the less, because
every other possesses the whole of it.”
Thomas Jefferson
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 32 18.09.2014
33. Gebühren für OGD sind ökonomisch ineffizient
Ein wichtiger Aspekt der „Preisdebatte“ ist die
Frage danach, was ökonomisch effizient ist. Der
Nobelpreisträger Stiglitz äussert sich dezidiert zu
Preisen für Güter mit Nicht-Rivalität, wozu Public
Sector Information und OGD gehören. Er
argumentiert, dass Preise und Gebühren für solche
Güter verhindern, dass sie genutzt werden. Die
resultierende Unternutzung sei eine Form von
ökonomischer Ineffizienz.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 33 18.09.2014
35. Wirtschaftlicher Nutzen
von OGD
Gebührenstrategie der Grenzkosten
18.09.2014
Benutzter Ansatz OGD-Nutzen
Ökonomische Theorie Effizienz nur erzielbar durch
Adaption von EU-Studien
Zeitersparnis
Anwendung von
Multiplikatoren
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 35
36. Berechnungsansätze zur
Abschätzung des Nutzens
* Adaption der Resultate von anderen
Studien zu Public Sector Information PSI
oder zu Open (Government) Data
* Summierung von Resultaten aus
Teilbereichen
* Analyse vorhandener Daten
* Umfragen
* Zeitersparnisansatz
* Wohlfahrtsansätze inkl. Multiplikatoren
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 36 18.09.2014
37. Übersicht über die Resultate der wichtigsten
PSI-Studien für die EU
PIRA International Ltd. 2000, Executive Summary ; European Commission (Dekkers u.
a.) 2006; Vickery 2011; Deloitte (de Vries u. a.) 2011
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 37 18.09.2014
38. Zum Vergleich
Die im Juni 2014
erschienene
Studie „Open for Business“
rechnet mit einer
BIP-Steigerung um
$ 13‘000 Mia. über 5 Jahre
für die G-20 Länder.
http://www.omidyar.com/sites/default/files/file_archive/insights/ON%20Report_061114_FNL.pdf
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 38 18.09.2014
39. Übertragung auf die Schweiz
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 39 18.09.2014
40. Wirtschaftlicher Nutzen
von OGD
Gebührenstrategie der Grenzkosten
18.09.2014
Benutzter Ansatz OGD-Nutzen
Ökonomische Theorie Effizienz nur erzielbar durch
Adaption von EU-Studien CHF 1,2 Mia.- CHF 6,5 Mia.
Zeitersparnis
Anwendung von
Multiplikatoren
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 40
41. Wirtschaftlicher Nutzen
von OGD
Gebührenstrategie der Grenzkosten
18.09.2014
Benutzter Ansatz OGD-Nutzen
Ökonomische Theorie Effizienz nur erzielbar durch
Adaption von EU-Studien CHF 1,2 Mia.- CHF 6,5 Mia.
Zeitersparnis CHF 1,3 Mia.
Anwendung von
Multiplikatoren
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 41
42. Der Wohlfahrtsansatz
Preise und Gebühren haben einen grossen Einfluss
auf den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen eines
Guts.
Wesentliche Bestandteile für eine Nutzenberechnung
nach dem Wohlfahrtsansatz sind Konsumentenrente,
Produzentenrente und Preiselastizität.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 42 18.09.2014
43. Konsumentenrente, Produzentenrente und Preiselastizität
Die Konsumentenrente ist die Differenz zwischen dem höchsten Preis,
den ein Verbraucher bereit ist zu bezahlen, und dem tatsächlichen Preis,
den er bezahlt. Sie ist der Geldwert dafür, dass der Verbraucher ein
Produkt günstiger kaufen konnte, als er allenfalls bereit gewesen wäre,
dafür zu bezahlen.
Analog zur Konsumentenrente bezeichnet die Produzentenrente die
Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkaufspreis und dem niedrigsten
Preis, für den der Produzent bereit gewesen wäre das Produkt zu
verkaufen.
Die Preiselastizität misst, wie sich die Angebote bzw. Nachfragen
verändern, wenn der Preis sich ändert. Beispielsweise kann bei einer
Preissenkung die Nachfrage steigen.
Die Definitionen gehören zu den ökonomischen Grundlagen. Sie finden sich u.a. bei Stiglitz, Nilsen 2007,
31-34, Houghton, John [2011]: Costs and Benefits of Data Provision: Report to the Australian National Data
Service, Center fpr Strategic Economic Studies - Victoria University, 2011, p. 13
http://ands.org.au/resource/cost-benefit.html und natürlich Wikipedia
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 43 18.09.2014
44. Formel für eine Kosten-/Nutzenberechnung pro Jahr
Houghton, John: Costs and Benefits of Data Provision: Report to the Australian National Data
Service, Center for Strategic Economic Studies - Victoria University, 2011, p. iv und p. 7
http://ands.org.au/resource/cost-benefit.html
44
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 18.09.2014
45. Übersicht über die Nutzen-/Kostenrechnung für Australien
Statistik Geodaten
Einnahmeverlust bei Übergang zu
Grenzkosten
$ 3,586,500 $ 1,300,000
Geschätzter Gesamtnutzen
(einschliesslich Multiplikatoren-und
Übertragungseffekten)
$24,666,000 $17,548,400
Benefit/cost ratio (einschliesslich
Multiplikatoren- und
Übertragungseffekten)
6.9 13.5
Houghton, John: Costs and Benefits of Data Provision: Report to the Australian National Data
Service, Center for Strategic Economic Studies - Victoria University, 2011, p. 31 und p. 39
http://ands.org.au/resource/cost-benefit.html. Houghton rechnet vermutlich mit australischer
Währung, was aber völlig unerheblich ist für seine Methodik und sein Resultat. Am 12.8.2013
betrug der Wechselkurs: 1 $A = $0.9151.
Ebenso: Berlin, Wien etc.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 45 18.09.2014
47. Umfrage in der Bundesverwaltung 2013
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 47 18.09.2014
48. Hochrechnung mittels Finanzstatistik
2010 betrugen die Gesamteinnahmen des
gesamten Staatssektors CHF192 Mia., die
Gesamteinnahmen des Bundes betrugen CHF63
Mia.
Die gesuchte Schätzung für die
Gesamtgebühreneinnahmen aus OGD in der
Schweiz beträgt also CHF125 Mio.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 48 03.09.2014
49. Wirtschaftlicher Nutzen
von OGD
Gebührenstrategie der Grenzkosten
CHF 0,863 Mia. – CHF 1,688 Mia. (Netto-
Nutzen)
18.09.2014
Benutzter Ansatz OGD-Nutzen
Ökonomische Theorie Effizienz nur erzielbar durch
Adaption von EU-Studien CHF 1,2 Mia.- CHF 6,5 Mia.
Zeitersparnis CHF 1,3 Mia.
Anwendung von
Multiplikatoren
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 49
50. Budgetneutralität ist wahrscheinlich:
Aufwandsschätzung gemäss Umfrage in der
Bundesverwaltung (Ertragsausfall, über 3 Jahre
amortisierte Investition und über 3 Jahre amortisierte
Kosteneinsparung)
Fr. 41.3 Mio.
Ertragsschätzung auf der Basis des ökonomischen
Nutzens (MWSt und Bundesanteil Einkommenssteuer)
Fr. 44.2 Mio. bis
Fr. 61.6 Mio.
Saldo Fr. 2.9 Mio. bis
Fr. 20.3 Mio.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 50 03.09.2014
52. Kann der Staat auf seine
«Rechnung» kommen?
Ja, es gibt wahrscheinlich doppelte «OGD-Gewinne»:
Transparenz und wirtschaftliches Potential
OGD fördert nicht nur die Transparenz,
sondern lohnt sich auch wirtschaftlich. Aber
der «Gewinn für alle» kommt nicht
automatisch. Man, d.h. Verwaltungsstellen und
Nutzerinnen und Nutzer, müssen etwas dafür
tun.
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 52 18.09.2014
53. “Information is the currency
of democracy.”
Thomas Jefferson
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 53 18.09.2014
54. Links zur Studie
„Wirtschaftliche Auswirkungen von OGD“ und
einem Prezi dazu:
* http://www.bar.admin.ch/themen/01648/01651/index.html?lang=de&downl
oad=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDeIR4e2
ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
* http://prezi.com/4d1dtjcs65eh/open-government-data-ogd-finanzierung-von-
gebuhrenausfallen-durch-wirtschaftliche-impulse-komplett/?
utm_campaign=share&utm_medium=copy
A. Bürgi-Schmelz, Wirtschaftsberaterin EDI 54 18.09.2014