"Neuartige Lebensmittel (Novel Foods) Nahrungsergänzungsmittel: Nutzen und Risiko" - DI Klaus Riediger (AGES, Institut für Lebensmittelsicherheit Wien)
1. AGES-BfR-Forum "Nahrungsergänzungsmittel: Nutzen und Risiko", 30. Mai 2012 (AGES, Wien)
Anlässlich des 10-jährigen Bestehens der AGES und der 5-jährigen Kooperation mit dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fand eine Spezialveranstaltung zum Thema Nahrungsergänzungsmittel (NEM) statt, bei der die bisher umfassendste Erhebung zum Thema im deutschen Sprachraum exklusiv präsentiert wurde. Risiken und Nutzen von NEM wurden aus Sicht der Lebensmittel- & Arzneimittelsicherheit, Risikobewertung & Risikokommunikation, die den Verbraucherinteressen gerecht wird, betrachtet. Die ExpertInnen von AGES und BfR diskutierten mit rund 120 Gästen aus Wissenschaft & Forschung, Wirtschaft & Industrie, Ärzteschaft & Apotheken sowie Behörden und Medien.
Dokumentation der Fachtagung mit Präsentationen:
http://www.ages.at/ages/ages-akademie/stakeholderveranstaltungen/wien-nahrungsergaenzungsmittel/
„Lebensmittelsicherheit in der EU: Verantwortung des Herstellers oder der Beh...
"Neuartige Lebensmittel (Novel Foods) Nahrungsergänzungsmittel: Nutzen und Risiko" - DI Klaus Riediger (AGES, Institut für Lebensmittelsicherheit Wien)
1. Neuartige Lebensmittel
(„Novel Foods“)
Nahrungsergänzungsmittel:
Nutzen und Risiko
DI Klaus Riediger
AGES- Institut für Lebensmittelsicherheit Wien
Wien, AGES 30.05.2012
www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
2. Paradigmenwechsel durch die
Novel Food Verordnung
bis 15. Mai 1997 Missbrauchsprinzip
mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 258/97
ab 15. Mai 1997
Verbotsprinzip für Lebensmittel
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3. Definition 1
„Novel Foods“ sind Lebensmittel und Lebensmittelzutaten,
die vor dem Inkrafttreten der „Verordnung (EG) Nr. 258/97
über neuartige Lebensmittel und neuartige
Lebensmittelzutaten“ (Novel Foods-Verordnung) am
15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft noch nicht
in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr
verwendet wurden
und einer der folgenden Kategorien zuzuordnen sind
(Artikel 1, Absatz 2 ohne GVO- a) und b)):
Lebensmittel und Lebensmittelzutaten,
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4. Definition 2
c) mit neuer oder gezielt modifizierter primärer
Molekularstruktur (z.B. Fettersatzstoffe, Tagatose);
d) die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen bestehen oder
aus diesen isoliert werden (z.B. DHA reiches Öl aus
Mikroalgen);
e) die aus Pflanzen bestehen oder isoliert worden sind (z.B.
Nonisaft, Phytosterole), und aus Tieren isolierte
Lebensmittelzutaten. Lebensmittel und
Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen
Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden
und erfahrungsgemäß als unbedenklich gelten, gehören
nicht zum Geltungsbereich der Verordnung.
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5. Definition 3
f) bei deren Herstellung ein nicht übliches Verfahren
angewandt worden ist, wenn das Verfahren eine
bedeutende Veränderung der Zusammensetzung oder
Struktur bewirkt hat, die sich auf den Nährwert, den
Stoffwechsel oder auf die Menge unerwünschter Stoffe
im Lebensmittel auswirkt (z.B. Hochdruck-
pasteurisierung).
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6. NF- Abgrenzungsproblematik
Nicht neuartig Grauzone Neuartig
(not NF) (?) (NF)
• Rezepturänderung Neue • zugelassenes NF:
Extraktions- gleiche Anwendung
• Neue oder (Notifikation)
Technologien
Trennmethoden neue Anwendung
ohne Auswirkung
(Erstzulassung)
• GVO Neuer Extrakt
• Zutat wurde nur in NEM
• FIAP vor 150597 verwendet
Aromen, Reinstoffe
• Zusatzstoffe
Zusatzstoffe,
Enzyme AM? Verwendung z.B. als
Ballaststoff
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11. Hoodia 2
SAN
(Kalahari)
Fa. Phytopharm
wirkt Appetit
zügelnd
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12. Hoodia 3
Bezüglich des Sättigungsgefühls soll das in Hoodia enthaltene
Wirkstoffmolekül P57 einen 10.000 mal stärkeren Wirkungsgrad als
das Glukosemolekül besitzen.
„Deshalb ist Hoodia so effektiv; Sie können einfach nichts mehr
essen, selbst wenn Sie es wollten.“
Realität: Fundierte wissenschaftliche Ergebnisse sind nach wie
vor ausständig- Bewertung als AZM kritisch.
P57 AS3
• Fa. Phytopharm (Handelslizenz 1997)
• Fa. Pfizer (1998)
• Fa. Unilever (2004- Ende 2008) ÖAZ Aktuell (Ausgabe 6/2006)
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13. Kontakt
Dipl.Ing. Klaus Riediger
Telefon: +43(0)5 0555 35170
A-1220 Wien, Spargelfeldstrasse 191
E-Mail: klaus.riediger@ages.at
Mag. Martina Poglitsch
Telefon: +43(0)5 0555 35212
A-1220 Wien, Spargelfeldstrasse 191
E-Mail: martina.poglitsch@ages.at
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