Bürokratiebelastung von Bürgerstiftungen
Arbeitskreis 1.6 „Bürokratieentlastung und Digitalisierung
des Dritten Sektors und des bürgerschaftlichen Engagements“
Berlin, 26.11.2019. Dr. Stefan Nährlich, Geschäftsführer
1. Bürokratiebelastung von Bürgerstiftungen
Arbeitskreis 1.6 „Bürokratieentlastung und Digitalisierung
des Dritten Sektors und des bürgerschaftlichen Engagements“
Berlin, 26.11.2019
Dr. Stefan Nährlich
Geschäftsführer
2. Stiftung Aktive Bürgerschaft
• Wir unterstützen Bürgerstiftungen bei Managementaufgaben,
Projekten und der Gewinnung von Stiftern und Aktiven
• Wachsende Stiftergruppe:
410 Bürgerstiftungen
30.000 Stifterinnen und Stifter und 27.000 Ehrenamtliche
• Umfrage Bürokratiebelastung 2019
LINK Positionspapier „Bürokratie-Barometer Bürgerstiftungen 2019“
4. D.h. 32 Minuten pro Stunde Engagement für Bürokratieerfüllung
5.
6. Bürokratieabbau: Was tun?
Stimmen aus der Praxis
Ehrenamtliches Engagement wird zurzeit stark durch Regulierungs-
anforderungen belastet, beispielsweise durch die EU-Geldwäsche-
verordnung oder die EU-Datenschutzverordnung. Es wäre wünschenswert,
wenn Politik und Verwaltung berücksichtigen würden, wen sie außer den
eigentlichen Adressaten der Regulierungen noch treffen.“
7. Bürokratieabbau: Was tun?
Stimmen aus der Praxis
„Viele Bürgerstiftungen arbeiten heute mit über hundert Ehrenamtlichen und
mehreren Millionen Stiftungskapital. Dies rein ehrenamtlich zu verantworten
und aus dem Wohnzimmer zu managen, ist nicht mehr möglich.
Möglichkeiten, Büro- und Personalkosten über eine öffentliche Förderung zu
finanzieren, wären hilfreich.“
8. Bürokratieabbau: Was tun?
Position der Stiftung Aktive Bürgerschaft
1. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbürokratisierung und Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements beherzt und weitreichend umsetzen
2. Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen / Bürgerstiftungen von
gesetzlichen Regelungen, wo möglich – z.B. Transparenzregister /
Geldwäschegesetz – Sind Fälle bekannt, wo die Stiftungsaufsicht versagt
hätte und Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nicht erkannt hat?
9. Bürokratieabbau: Was tun?
Position der Stiftung Aktive Bürgerschaft
3. Abgestufte Anforderungen von gesetzlichen Regelungen je nach
Leistungsfähigkeit der Bürgerstiftungen / gem. Organisationen – z.B.
Jahresabschluss und Jahresbericht an Stiftungsaufsicht.
Kann z.B. auch bis unter 1 Mio. Euro Stiftungsvermögen alle 2 Jahre statt
jährlich erstellt und eingereicht werden
10. Bürokratieabbau: Was tun?
Position der Stiftung Aktive Bürgerschaft
4. Klare Regelungen für die Umsetzung / Anwendung gesetzlicher
Regelungen – viel zu komplex, z.B. Umsatzsteuerrecht; oft unklar, z.B.
EU-DSGVO
5. Gute Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen – z.B.
verständliche Praxishilfen, informierte und kompetente Ansprechpartner
in Stiftungsaufsicht, Finanzamt u.a., die helfen können und dafür Zeit
haben
11. Bürokratieabbau: Was tun?
Position der Stiftung Aktive Bürgerschaft
6. Finanzielle Unterstützung der Bürgerstiftungen, um die Bürokratie-
anforderungen bewältigen zu können, die an sie und die von ihnen
mitverwalteten Stiftungen / Ehrenamtsprojekte gestellt werden –
z.B. zentral über die Stiftung Aktive Bürgerschaft
12. Dr. Stefan Nährlich, Geschäftsführer
Stiftung Aktive Bürgerschaft
Reinhardtstraße 25
10117 Berlin
Tel. 030 24 000 88-0
stefan.naehrlich@aktive-buergerschaft.de
https://twitter.com/stefannaehrlich
https://de.linkedin.com/in/stefan-nährlich