1. Europa in Vielfalt geeint?
Die Wirtschafts- und Währungsunion
auf dem Prüfstand
Modul 5:
Überlegungen anderer Krisenmechanismen in der Eurozone
Die Zukunft der Europäischen Union (2)
RA Bettina Schmitt, Arndt + Schmitt Rechtsanwälte, Düsseldorf München Berlin
2. Übersicht Modul 5
Europa in Vielfalt geeint?
• Politische Momentaufnahme
• Überlegungen „anderer Krisenmechanismen“:
Aktuelles Beispiel: Regulierung von Ratingagenturen
• Zur Zukunft der Europäischen Union:
Bietet der Lissabon Vertrag ein tragfähiges Gerüst?
• Zur Zukunft der Europäischen Union:
Wie erweiterungsfähig sind wir?
4. Politische Momentaufnahme (2)
Die vier Hauptziele der Vorschläge für eine Richtlinie und eine Verordnung
1. icherstellen, dass sich die Finanzinstitute bei ihrer Anlagetätigkeit nicht blind
S
auf Ratings stützen
2.
Transparentere und häufigere Länderratings
3.
Mehr Vielfalt und strikte Unabhängigkeit der Ratingagenturen
zur Vermeidung von Interessenkonflikten
4.
Umfassendere Haftung der Ratingagenturen für die erstellten Ratings
6. Mehr Effizienz für die Europäische Union (2): Beispiel Rat
der Europäischen Union
Die „alte dreifache“ qualifizierte Mehrheit:
- Mehrheit der Mitgliedstaaten (14/27)
- 255 von 345 gewichteten Stimmen
Die „neue zweifache“ Mehrheit:
- Auf Antrag: 62 % der EU-Bevölkerung
Die „neue zweifache“ qualifizierte Mehrheit:
- 55% der Mitgliedstaaten
- 65 % der Bevölkerung
7. Mehr Effizienz für die Europäische Union (3): Beispiel
Kommission
Entwurf:
Die Zahl der Kommissionsmitglieder soll ab 2014 zwei
drittel der Zahl der Mitgliedstaaten entsprechen.
Geltende Anzahl der Kommissionsmitglieder:
27 Kommissarinnen und Kommissare
8. Mehr Demokratie (1): Beispiel
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?id=46pageRank=4language=DE
9. Mehr Demokratie (2): Beispiel
Subsidiaritätsrüge und Bürgerbegehren
Subsidiaritätsrüge:
Ein Drittel der Stimmen der nationalen Parlamente kann den Urheber
eines Rechtsaktes innerhalb von acht Wochen ab dessen Übermittlung
verpflichten, diesen zu „überprüfen“.
Bürgerbegehren:
Eine Million Staatsangehörige aus einer erheblichen Anzahl von
Mitgliedstaaten können die Europäische Kommission zur Vorlage eines
Vorschlags in einem in ihre Zuständigkeit fallenden Bereich
auffordern.
10. Mehr Transparenz für die Europäische Union: Beispiel
Hohe Vertreterin
Die drei „Hüte“ der Hohen Vertreterin:
Art 18 I EUV: „Frau“ GASP
Art 18 II EUV Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“
Art 18 III EUV Kommission im Bereich
11. Aufnahme und Austritt aus der Europäischen
Union
Art 49 EUV
Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten
Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann
beantragen, Mitglied der Union zu werden. (...) Die vom
Europäischen Rat vereinbarten Kriterien werden
berücksichtigt.
Art. 50 EUV
Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen
verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der
Union auszutreten.
(...)
13. Aufnahmeverfahren
„Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten
Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann
beantragen, Mitglied der Union zu werden. Das
Europäische Parlament und die nationalen Parlamente
werden über diesen Antrag unterrichtet. Der
antragstellende Staat richtet seinen Antrag an den Rat;
dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der
Kommission und nach Zustimmung des Europäischen
Parlaments, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder
beschließt. Die vom Europäischen Rat vereinbarten
Kriterien werden berücksichtigt.“
14. Kandidatenstatus und Aufnahmeverhandlungen
Der Ablauf des Verfahrens lässt sich grob in zwei Stufen einteilen:
Stufe 1: Entscheidung über den Kanditatenstatus („Ob“)
Antragsstellung seitens eines beitrittswilligen Landes
Der „Entscheider“ über den Kandidatenstatus ist der Rat (Einstimmig!)
Kommission: Aufgabe der Stellungnahme
Stufe 2 Die Verhandlungen („Ob und Wie“)
Verhandlungen zwischen Rat und Kandidat
Kommission: Screening Reporte
Parlament: Zustimmungsrecht (absolute Mehrheit)
Rat: Einstimmige Entscheidung über Beitritt
15. Länder im Verfahren des Art 49 EUV
Der Ablauf des Verfahrens lässt sich grob in zwei Stufen einteilen:
Stufe 1: Entscheidung über den Kanditatenstatus („Ob“)
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Serbien
Kosovo
Stufe 2 Die Verhandlungen („Ob und Wie“)
Island
Kroatien
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Montenegro
Türkei