Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
Welche Aufgabe hat die gesetzliche Unfallversicherung?
• Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten,
• die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mindern,
• Versicherte oder Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigen.
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Welche Aufgabe hat die gesetzliche Unfallversicherung?
• Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren verhüten,
• die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mindern,
• Versicherte oder Hinterbliebene durch Geldleistungen entschädigen.
Sie soll „mit allen geeigneten Mitteln”
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Arbeitsunfall
Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung?
Wegeunfall
Berufskrankheit
drohende Berufskrankheit
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Wer ist abgesichert?
• Arbeitnehmer
• Praktikanten, Aushilfen, geringfügig Beschäftigte
• Schüler, Studenten, Kindergartenkinder
• …
Unternehmer sind grundsätzlich nicht selbst unfallversichert
Quelle: Unknown/ fotolia.de
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Versicherung des Unternehmers:
Welche Möglichkeiten gibt es?
• Versicherung kraft Gesetz
- Selbständige im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
(Hebamme, Krankengymnast, Masseur, Logopäde..)
- Küstenschiffer und Küstenfischer
- Landwirte
• Versicherung kraft Satzung
- Entscheidung der Selbstverwaltung
• Freiwillige Versicherung
Schutzbedürftigkeit
obligatorisch
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Wo melde ich mein Unternehmen an?
• Jede gewerbliche Berufsgenossenschaft ist für Unternehmen
bestimmter Branchen zuständig
• Bei Unternehmen, die Tätigkeiten unterschiedlicher Branchen
ausüben, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Unternehmens-
schwerpunkt
• Die Infoline berät sie gern 0800 60 50 40 4
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Die gewerblichen Berufsgenossenschaften
• BG der Bauwirtschaft
• BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
• BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
• BG für Transport und Verkehrswirtschaft
• BG Handel und Warendistribution
• BG Holz und Metall
• BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
• BG Rohstoffe und chemische Industrie
• Verwaltungs-BG