2. Aufgaben des Leistungsstaats:die ausgleichende Fürsorge und Vorsorge (als Sozialstaat); die Erstellung der Infrastruktur, auf der die gesellschaftliche Entwicklung beruht die Errichtung und Leitung von Institutionen, die das Leben jedes Einzelnen prägen (Bsp. Schulen) die Bestimmung und Betreuung wichtiger Instrumente der Information und Verständigung zwischen den Menschen (Post, das Telefon, TV) die Steuerung des Verhältnisses der modernen Gesellschaft zur Natur, in der sie lebt (so etwa durch Umweltschutz, Landwirtschaftspolitik, Forschungsförderung), und zur Nachwelt (Nachhaltigkeit).
12. Solidarität fordert welche eine gleichmässige Verteilung der öffentlichen Lasten, indem es von jenen, die mehr haben, mehr zu geben verlangt, auch wenn sie weniger dafür bekommen, mit dem Ziel sozialen Ausgleich zu schaffen.
13. Die Subsidiarität besagt, dass übergeordnete Einheiten nur solche Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Wahrung untergeordnete Einheiten nicht in der Lage sind.