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1  sur  51
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz        Urheber- und Nutzungsrechte
                     im Kontext von Social Media
  Urheberrecht



Nutzungsregelungen   Dr. Michael Beurskens,
                     LL.M. (Gew. Rechtsschutz),
Fazit
                     LL.M. (University of Chicago),
                     Attorney at Law (New York)


           1 / 51
THE FOLLOWING PRESENTATION HAS BEEN APPROVED FOR

                     ALL ACADEMICS




   IMAGES © MICROSOFT, INC. AND ITS AFFILIATES UNLESS OTHERWISE NOTED
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Was ist eigentlich „Social Media“?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz
                                               Omnipräsent


  Urheberrecht                  Kommunikativ


Nutzungsregelungen


                                   Offener        User
Fazit
                                    Zugriff     Generated
                                                 Content




           4 / 51
Und was bedeutet das für E-Learning?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




           5 / 51
Ein Ausbruch aus dem Gefängnis der
                     Learning Management Systeme (LMS)?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




                     …oder eine Flucht in die Wildnis?
           6 / 51
„Man muss die Studenten da abholen wo sie
                     stehen…“ – und wo ist das?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




           7 / 51
Was ist die beliebteste (oft geheime) Quelle
                     für Anfängerarbeiten?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




           8 / 51
Und was machen wir stattdessen?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




           9 / 51
Gibt es auch Mischlösungen?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          10 / 51
Was ist mit anderen Plattformen? (1)
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          11 / 51
Was ist mit anderen Plattformen? (2)
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          12 / 51
Warum versuchen Universitäten eigene
                     Plattformen bereitzustellen?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz
                                     „Not invented here“
  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit


                         Kontrolle /                       Rechtliche
                       Monopolisierung                     Bedenken


          13 / 51
Warum gibt es Vorbehalte gegenüber Social
                     Media Plattformen?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz
                       „Schutzreservat LMS“    Kommerzialisierung
  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit



                            Seriosität          Publikumsangst



          14 / 51
Was ist bei Nutzung von Social Media-
                     Plattformen zu beachten?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz
                         Datenschutz        Anbieterkennzeichnung
  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit


                       Nutzung fremder             Andere
                           Inhalte           Persönlichkeitsrechte


          15 / 51
Welche allgemeinen Grundsätze gelten?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz
                                      Keine Haftung
                                    für fremde Inhalte

  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit



                                      Vertragliche
                                      Regelungen


          16 / 51
Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind
                     zu beachten?
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                                                                                               it!
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  Datenschutz
                                                                    e
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  Urheberrecht
                                       P
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                                                                       inwi illi
                                                                     e in
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Nutzungsregelungen
                                                         itit lu
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                                                                                                     rt
Fazit
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                                                                                     rs tö   ße
                                                                           an     Ve s
                                                                              n Ve r
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                                   B
          17 / 51
Was ist mit Anbieterkennzeichnung
                     gemeint?
Offene Zukunft?

                     • § 5 Telemediengesetz / § 55
Warum nicht?
                       Rundfunkstaatsvertrag
  Datenschutz
                     • Anbieter und Verantwortlichen benennen
  Urheberrecht
                        • Universität (mit Rektor/Präsident)
Nutzungsregelungen
                     • Kontaktangaben (Email)
Fazit
                     • Umsatzsteuerangabem




          18 / 51
Welche Risiken bestehen bei Nutzung
                     fremder Inhalte?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          19 / 51
Was ist Öffentlichkeit?
                     § 15 Abs. 3 S. 2 UrhG
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit
                     demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den
  Datenschutz
                     anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher
                     Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird,
  Urheberrecht
                     durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Nutzungsregelungen



Fazit




          20 / 51
Warum hilft die „Internetschranke“ nicht?
                     (§ 52a UrhG)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Zulässig ist,

  Datenschutz        1.veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke
                     geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus
  Urheberrecht
                     Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung
Nutzungsregelungen   im Unterricht an […] Hochschulen […] ausschließlich
                     für den bestimmt abgegrenzten Kreis von
Fazit
                     Unterrichtsteilnehmern […]

                     öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem
                     jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht
          21 / 51
                     kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
Exkurs: OLG München
                     Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (1)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     • kleine Teile eines Werkes: maximal 10% eines
                       Werkes, insg. nicht mehr als 100 Seiten eines
  Datenschutz
                       Werkes
  Urheberrecht
                     • Werke geringen Umfangs:
Nutzungsregelungen
                       • ein Druckwerk mit maximal 25 Seiten,
Fazit

                       • alle  enthaltenen     Bilder,   Fotos   und
                         Abbildungen.


          22 / 51
Exkurs: OLG München
                     Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (2)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Eine    öffentliche   Zugänglichmachung     gemäß
                     § 52a UrhG ist nicht zu dem jeweiligen Zweck
  Datenschutz
                     geboten und damit nicht zulässig, wenn das Werk
                     oder der benötigte Werkteil vom jeweiligen
  Urheberrecht
                     Rechteinhaber in digitaler Form für die Nutzung im
Nutzungsregelungen   Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen
                     Bedingungen angeboten wird.
Fazit




          23 / 51
Exkurs: OLG München
                     Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (3)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Die Einrichtungen, die Rechte aus § 1 nutzen,
                     übermitteln unverzüglich […] der VG Wort in
  Datenschutz
                     elektronisch lesbarer Form die notwendigen
                     Informationen über das jeweils genutzte Werk
  Urheberrecht
                     (zumindest ISBN oder ISSN und Seitenzahl, nach
Nutzungsregelungen   Möglichkeit zusätzliche Angaben zu Autor, Titel und
                     Verlag) entsprechend einer von der VG Wort
Fazit
                     bereitgestellten Eingabemaske.




          24 / 51
Wo finde ich diese Eingabemaske?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          25 / 51
                                 https://tom.vgwort.de/intranetanhochschulen/
Exkurs: OLG Stuttgart,
                     Urteil vom 4.4.2012, Az. 4 U 171/11
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Die Beklagte durfte bei der Zugänglichmachung nicht
                     die Anfertigung von digitalen Kopien zulassen,
  Datenschutz
                     denn dabei handelt es sich um die Einräumung einer
                     Vervielfältigungsmöglichkeit im Sinne des § 16 Abs. 1
  Urheberrecht
                     UrhG (auch um eine Verbreitung nach § 17 UrhG) und
Nutzungsregelungen   nicht     mehr      nur     um     eine     öffentliche
                     Zugänglichmachung. […] Auch das Recht zur
Fazit
                     Zugänglichmachung aus § 52a Abs. 1 UrhG i.V.m. §
                     19a UrhG erlaubt nicht die Zulassung eines
                     Ausdrucks, erlaubt ist lediglich das Bereithalten zur
                     Ansicht (read-only, "nur anschauen, nicht anfassen").
          26 / 51
Was erlaubt das Zitatrecht?
                     (§ 51 UrhG)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und
                     öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten
  Datenschutz
                     Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in
                     ihrem Umfang durch den besonderen Zweck
  Urheberrecht
                     gerechtfertigt ist.
Nutzungsregelungen



Fazit




          27 / 51
Was ist mit „User generated Content“? (1)
                     (§ 7 UrhG – Urheber)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          28 / 51
Was ist mit „User generated Content“? (2)
                     (§ 3 UrhG – Bearbeitungen)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines
                     Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen
  Datenschutz
                     des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des
                     Urheberrechts    am    bearbeiteten Werk wie
  Urheberrecht
                     selbständige Werke geschützt. […]
Nutzungsregelungen



Fazit




          29 / 51
Was ist mit „User generated Content“? (3)
                     (§ 8 – Miturheber)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     (1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam
                     geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert
  Datenschutz
                     verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
  Urheberrecht
                     (2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur
Nutzungsregelungen   Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur
                     gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur
Fazit
                     mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein
                     Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur
                     Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht
                     wider Treu und Glauben verweigern. […]
          30 / 51
Was ist mit „User generated Content“? (4)
                     (§ 8 – Miturheber)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     (4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den
                     Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht
  Datenschutz
                     ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären.
                     Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen
  Urheberrecht
                     Miturhebern zu.
Nutzungsregelungen



Fazit




          31 / 51
Was ist mit „User generated Content“? (5)
                     (§ 9 – Urheber verbundener Werke)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Haben      mehrere  Urheber   ihre   Werke      zu
                     gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden,
  Datenschutz
                     so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur
                     Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der
  Urheberrecht
                     verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung
Nutzungsregelungen   dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.

Fazit




          32 / 51
Warum geben Nutzungsbedingungen Anlass
                     zur Besorgnis?
Offene Zukunft?

                     • Erwirbt der Anbieter (ausschließliche) Rechte an
Warum nicht?
                       Inhalten der Hochschule?
  Datenschutz
                     • Darf der Social Media Anbieter mehr als die
                       Hochschule?
  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          33 / 51
Wie ist dies bei Wikipedia?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          34 / 51
Was sind Creative Commons Lizenzen?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz         1.0                              2.0
  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




                      3.0                              DE
          35 / 51                 unported
Moment mal – „Namensnennung“ bei
                     Wikipedia? (1)
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          36 / 51
Moment mal – „Namensnennung“ bei
                     Wikipedia? (2)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Namensnennung: Die Namensnennung ist ein
                     wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten
  Datenschutz
                     dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie
                     Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie
  Urheberrecht
                     zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden:
Nutzungsregelungen

                     •Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern
Fazit
                     möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu
                     dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über eine
                     Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche Autoren
                     und Bearbeiter aufgeführt sind);
          37 / 51
                             http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
Moment mal – „Namensnennung“ bei
                     Wikipedia? (3)
Offene Zukunft?

                     • Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine
Warum nicht?
                       andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist,
                       die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der
  Datenschutz
                       Autoren auf eine Weise gewährleistet, die
                       gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist;
  Urheberrecht
                       oder
Nutzungsregelungen
                     • Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie
Fazit
                       allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert
                       werden kann, um sie um sehr kleine oder
                       irrelevante Beiträge zu bereinigen).



          38 / 51
                              http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
Welchen Lizenzrahmen gibt Youtube vor? (1)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Indem Sie Nutzerübermittlungen         bei    YouTube
                     hochladen oder posten, räumen Sie
  Datenschutz

                     A. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und
  Urheberrecht
                     gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der
Nutzungsregelungen   Unterlizenzierung) […] einschließlich, aber ohne
                     Beschränkung     auf   Werbung     für    und   den
Fazit
                     Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der
                     Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke)
                     in gleich welchem Medienformat und gleich über
                     welche Verbreitungswege;
          39 / 51
                                              http://www.youtube.com/t/terms
Welchen Lizenzrahmen gibt Youtube vor? (2)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-
                     exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich
  Datenschutz
                     des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die
                     Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der
  Urheberrecht
                     Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung
Nutzungsregelungen   derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung
                     solcher Nutzerübermittlung in dem durch die
Fazit
                     Funktionalität der Webseite und nach diesen
                     Bestimmungen erlaubten Umfang.



          40 / 51
                                               http://www.youtube.com/t/terms
Wie sieht es bei Facebook aus?
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Du bist Eigentümer aller Inhalte und Informationen,
                     die du auf Facebook postest. […] Für Inhalte wie
  Datenschutz
                     Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem
                     Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern
  Urheberrecht
                     du       in      deinen        Privatsphäre-       und
Nutzungsregelungen   Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst,
                     die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-
Fazit
                     exklusive,     übertragbare,       unterlizenzierbare,
                     gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung
                     jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im
                     Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).
          41 / 51
                                             http://www.facebook.com/legal/terms
Wie sieht es bei Twitter aus? (1)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     You retain your rights to any Content you submit,
                     post or display on or through the Services. By
  Datenschutz
                     submitting, posting or displaying Content on or
                     through the Services, you grant us a worldwide, non-
  Urheberrecht
                     exclusive, royalty-free license (with the right to
Nutzungsregelungen   sublicense) to use, copy, reproduce, process,
                     adapt, modify, publish, transmit, display and
Fazit
                     distribute such Content in any and all media or
                     distribution methods (now known or later
                     developed).

          42 / 51
                                                   http://www.twitter.com/tos
Wie sieht es bei Twitter aus? (2)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     You agree that this license includes the right for
                     Twitter to provide, promote, and improve the Services
  Datenschutz
                     and to make Content submitted to or through the
                     Services available to other companies, organizations
  Urheberrecht
                     or individuals who partner with Twitter for the
Nutzungsregelungen   syndication, broadcast, distribution or publication of
                     such Content on other media and services, subject to
Fazit
                     our terms and conditions for such Content use.




          43 / 51
                                                    http://www.twitter.com/tos
Wie sieht es bei Twitter aus? (3)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Such additional uses by Twitter, or other companies,
                     organizations or individuals who partner with Twitter,
  Datenschutz
                     may be made with no compensation paid to you with
                     respect to the Content that you submit, post, transmit
  Urheberrecht
                     or otherwise make available through the Services.
Nutzungsregelungen

                     We may modify or adapt your Content in order to
Fazit
                     transmit, display or distribute it over computer
                     networks and in various media and/or make changes
                     to your Content as are necessary to conform and
                     adapt that Content to any requirements or limitations
          44 / 51    of any networks, devices, services or media.
                                                    http://www.twitter.com/tos
Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (1)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Bei einigen unserer Dienste können Sie Inhalte
                     einstellen. Sie behalten Ihre Rechte als Urheber
  Datenschutz
                     und alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an
                     den Inhalten, die Sie in unsere Diensten einstellen.
  Urheberrecht
                     Kurz gesagt: Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres.
Nutzungsregelungen



Fazit




          45 / 51
                                                   http://www.twitter.com/tos
Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (2)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich
                     geschützte Inhalte in unsere Diensten einstellen,
  Datenschutz
                     räumen Sie Google und den zur Google Gruppe
                     gehörenden       Unternehmen        sowie     den
  Urheberrecht
                     Vertragspartnern von Google unentgeltlich die
Nutzungsregelungen   notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten
                     und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese
Fazit
                     Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung
                     des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür
                     nötigen Umfang zu nutzen.

          46 / 51
                            http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (3)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Damit Google den jeweiligen Dienst anbieten kann,
                     müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf
  Datenschutz
                     Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst
                     daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch
  Urheberrecht
                     zu vervielfältigen. Weiterhin räumen Sie Google das
Nutzungsregelungen   Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer
                     Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie
Fazit
                     wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine
                     öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen
                     oder     Sie     ausdrücklich     eine   öffentliche
                     Zugänglichmachung bestimmt haben.
          47 / 51
                             http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (4)
Offene Zukunft?



Warum nicht?
                     Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet
                     mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten
  Datenschutz
                     Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder
                     die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung
  Urheberrecht
                     aufheben. Bestimmte Dienste können zusätzlichen
Nutzungsregelungen   Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung
                     weiterer Rechte vorsehen. Achten Sie darauf, dass
Fazit
                     Sie, wenn Sie Inhalte in unsere Dienste hochladen,
                     Ihrerseits über die hierzu eventuell notwendigen
                     Rechte verfügen.

          48 / 51
                            http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
Fazit: Was sollte ich mir merken?
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          49 / 51
Wo erfahre ich mehr? (1)
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          50 / 51                 http://zfilearn.hhu.de
Wo erfahre ich mehr? (2)
Offene Zukunft?



Warum nicht?



  Datenschutz



  Urheberrecht



Nutzungsregelungen



Fazit




          51 / 51                 beurskens@hhu.de

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E-Learning und offene Plattformen - Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media

  • 1. Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media Urheberrecht Nutzungsregelungen Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Fazit LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) 1 / 51
  • 2. THE FOLLOWING PRESENTATION HAS BEEN APPROVED FOR ALL ACADEMICS IMAGES © MICROSOFT, INC. AND ITS AFFILIATES UNLESS OTHERWISE NOTED
  • 3. Feedback geben Fragen stellen
  • 4. Was ist eigentlich „Social Media“? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Omnipräsent Urheberrecht Kommunikativ Nutzungsregelungen Offener User Fazit Zugriff Generated Content 4 / 51
  • 5. Und was bedeutet das für E-Learning? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 5 / 51
  • 6. Ein Ausbruch aus dem Gefängnis der Learning Management Systeme (LMS)? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit …oder eine Flucht in die Wildnis? 6 / 51
  • 7. „Man muss die Studenten da abholen wo sie stehen…“ – und wo ist das? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 7 / 51
  • 8. Was ist die beliebteste (oft geheime) Quelle für Anfängerarbeiten? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 8 / 51
  • 9. Und was machen wir stattdessen? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 9 / 51
  • 10. Gibt es auch Mischlösungen? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 10 / 51
  • 11. Was ist mit anderen Plattformen? (1) Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 11 / 51
  • 12. Was ist mit anderen Plattformen? (2) Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 12 / 51
  • 13. Warum versuchen Universitäten eigene Plattformen bereitzustellen? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz „Not invented here“ Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit Kontrolle / Rechtliche Monopolisierung Bedenken 13 / 51
  • 14. Warum gibt es Vorbehalte gegenüber Social Media Plattformen? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz „Schutzreservat LMS“ Kommerzialisierung Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit Seriosität Publikumsangst 14 / 51
  • 15. Was ist bei Nutzung von Social Media- Plattformen zu beachten? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Datenschutz Anbieterkennzeichnung Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit Nutzung fremder Andere Inhalte Persönlichkeitsrechte 15 / 51
  • 16. Welche allgemeinen Grundsätze gelten? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Keine Haftung für fremde Inhalte Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit Vertragliche Regelungen 16 / 51
  • 17. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte sind zu beachten? Offene Zukunft? Warum nicht? it! nhe it! en he ng egeleg e leg ren A n nA . de re Datenschutz e dss. d Grrd en: : G rm e m n attfo r l lattfo htig nP lfilcchtig Urheberrecht P rn n e t ten e spf i exxe r lig uung sp ng Bei i e Be wl g inwi illi e in ltung e ng Nutzungsregelungen itit lu t üb nü em berrm Date n e: : D te ate err Dritit te rt Fazit ah t n D BeBeacch töße n rs tö ße an Ve s n Ve r ir ung a kkung tw r Mitiw i te M ewussste us B w te: :B e ch te ea h Bea c B 17 / 51
  • 18. Was ist mit Anbieterkennzeichnung gemeint? Offene Zukunft? • § 5 Telemediengesetz / § 55 Warum nicht? Rundfunkstaatsvertrag Datenschutz • Anbieter und Verantwortlichen benennen Urheberrecht • Universität (mit Rektor/Präsident) Nutzungsregelungen • Kontaktangaben (Email) Fazit • Umsatzsteuerangabem 18 / 51
  • 19. Welche Risiken bestehen bei Nutzung fremder Inhalte? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 19 / 51
  • 20. Was ist Öffentlichkeit? § 15 Abs. 3 S. 2 UrhG Offene Zukunft? Warum nicht? Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den Datenschutz anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, Urheberrecht durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Nutzungsregelungen Fazit 20 / 51
  • 21. Warum hilft die „Internetschranke“ nicht? (§ 52a UrhG) Offene Zukunft? Warum nicht? Zulässig ist, Datenschutz 1.veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Urheberrecht Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung Nutzungsregelungen im Unterricht an […] Hochschulen […] ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Fazit Unterrichtsteilnehmern […] öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht 21 / 51 kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
  • 22. Exkurs: OLG München Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (1) Offene Zukunft? Warum nicht? • kleine Teile eines Werkes: maximal 10% eines Werkes, insg. nicht mehr als 100 Seiten eines Datenschutz Werkes Urheberrecht • Werke geringen Umfangs: Nutzungsregelungen • ein Druckwerk mit maximal 25 Seiten, Fazit • alle enthaltenen Bilder, Fotos und Abbildungen. 22 / 51
  • 23. Exkurs: OLG München Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (2) Offene Zukunft? Warum nicht? Eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 52a UrhG ist nicht zu dem jeweiligen Zweck Datenschutz geboten und damit nicht zulässig, wenn das Werk oder der benötigte Werkteil vom jeweiligen Urheberrecht Rechteinhaber in digitaler Form für die Nutzung im Nutzungsregelungen Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen Bedingungen angeboten wird. Fazit 23 / 51
  • 24. Exkurs: OLG München Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 WG 12/09 (3) Offene Zukunft? Warum nicht? Die Einrichtungen, die Rechte aus § 1 nutzen, übermitteln unverzüglich […] der VG Wort in Datenschutz elektronisch lesbarer Form die notwendigen Informationen über das jeweils genutzte Werk Urheberrecht (zumindest ISBN oder ISSN und Seitenzahl, nach Nutzungsregelungen Möglichkeit zusätzliche Angaben zu Autor, Titel und Verlag) entsprechend einer von der VG Wort Fazit bereitgestellten Eingabemaske. 24 / 51
  • 25. Wo finde ich diese Eingabemaske? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 25 / 51 https://tom.vgwort.de/intranetanhochschulen/
  • 26. Exkurs: OLG Stuttgart, Urteil vom 4.4.2012, Az. 4 U 171/11 Offene Zukunft? Warum nicht? Die Beklagte durfte bei der Zugänglichmachung nicht die Anfertigung von digitalen Kopien zulassen, Datenschutz denn dabei handelt es sich um die Einräumung einer Vervielfältigungsmöglichkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Urheberrecht UrhG (auch um eine Verbreitung nach § 17 UrhG) und Nutzungsregelungen nicht mehr nur um eine öffentliche Zugänglichmachung. […] Auch das Recht zur Fazit Zugänglichmachung aus § 52a Abs. 1 UrhG i.V.m. § 19a UrhG erlaubt nicht die Zulassung eines Ausdrucks, erlaubt ist lediglich das Bereithalten zur Ansicht (read-only, "nur anschauen, nicht anfassen"). 26 / 51
  • 27. Was erlaubt das Zitatrecht? (§ 51 UrhG) Offene Zukunft? Warum nicht? Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Datenschutz Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck Urheberrecht gerechtfertigt ist. Nutzungsregelungen Fazit 27 / 51
  • 28. Was ist mit „User generated Content“? (1) (§ 7 UrhG – Urheber) Offene Zukunft? Warum nicht? Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 28 / 51
  • 29. Was ist mit „User generated Content“? (2) (§ 3 UrhG – Bearbeitungen) Offene Zukunft? Warum nicht? Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen Datenschutz des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie Urheberrecht selbständige Werke geschützt. […] Nutzungsregelungen Fazit 29 / 51
  • 30. Was ist mit „User generated Content“? (3) (§ 8 – Miturheber) Offene Zukunft? Warum nicht? (1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert Datenschutz verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes. Urheberrecht (2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Nutzungsregelungen Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur Fazit mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. […] 30 / 51
  • 31. Was ist mit „User generated Content“? (4) (§ 8 – Miturheber) Offene Zukunft? Warum nicht? (4) Ein Miturheber kann auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten (§ 15) verzichten. Der Verzicht Datenschutz ist den anderen Miturhebern gegenüber zu erklären. Mit der Erklärung wächst der Anteil den anderen Urheberrecht Miturhebern zu. Nutzungsregelungen Fazit 31 / 51
  • 32. Was ist mit „User generated Content“? (5) (§ 9 – Urheber verbundener Werke) Offene Zukunft? Warum nicht? Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, Datenschutz so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der Urheberrecht verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung Nutzungsregelungen dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist. Fazit 32 / 51
  • 33. Warum geben Nutzungsbedingungen Anlass zur Besorgnis? Offene Zukunft? • Erwirbt der Anbieter (ausschließliche) Rechte an Warum nicht? Inhalten der Hochschule? Datenschutz • Darf der Social Media Anbieter mehr als die Hochschule? Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 33 / 51
  • 34. Wie ist dies bei Wikipedia? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 34 / 51
  • 35. Was sind Creative Commons Lizenzen? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz 1.0 2.0 Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 3.0 DE 35 / 51 unported
  • 36. Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (1) Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 36 / 51
  • 37. Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (2) Offene Zukunft? Warum nicht? Namensnennung: Die Namensnennung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Lizenzen. Wir betrachten Datenschutz dies als Anerkennung der Arbeit von Autoren wie Ihnen selbst. Wenn Sie Texte beitragen, stimmen Sie Urheberrecht zu, in einer der folgenden Weisen genannt zu werden: Nutzungsregelungen •Durch einen Hyperlink auf den Artikel (sofern Fazit möglich) oder die Angabe der URL des Artikels, zu dem Sie beigetragen haben (da jeder Artikel über eine Versionsgeschichte verfügt, in der sämtliche Autoren und Bearbeiter aufgeführt sind); 37 / 51 http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
  • 38. Moment mal – „Namensnennung“ bei Wikipedia? (3) Offene Zukunft? • Durch Hyperlink (sofern möglich) oder URL auf eine Warum nicht? andere, stabile Online-Kopie, die frei zugänglich ist, die Lizenz erfüllt und die die Namensnennung der Datenschutz Autoren auf eine Weise gewährleistet, die gleichwertig zu der auf den Projekt-Webseiten ist; Urheberrecht oder Nutzungsregelungen • Durch eine Liste aller Autoren (bitte beachten Sie Fazit allerdings, dass jede Liste von Autoren gefiltert werden kann, um sie um sehr kleine oder irrelevante Beiträge zu bereinigen). 38 / 51 http://wikimediafoundation.org/wiki/Nutzungsbedingungen
  • 39. Welchen Lizenzrahmen gibt Youtube vor? (1) Offene Zukunft? Warum nicht? Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie Datenschutz A. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und Urheberrecht gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Nutzungsregelungen Unterlizenzierung) […] einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Fazit Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege; 39 / 51 http://www.youtube.com/t/terms
  • 40. Welchen Lizenzrahmen gibt Youtube vor? (2) Offene Zukunft? Warum nicht? B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht- exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich Datenschutz des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Urheberrecht Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung Nutzungsregelungen derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Fazit Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang. 40 / 51 http://www.youtube.com/t/terms
  • 41. Wie sieht es bei Facebook aus? Offene Zukunft? Warum nicht? Du bist Eigentümer aller Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. […] Für Inhalte wie Datenschutz Fotos und Videos, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, („IP-Inhalte“) erteilst du uns, sofern Urheberrecht du in deinen Privatsphäre- und Nutzungsregelungen Anwendungseinstellungen nichts anderes einstellst, die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht- Fazit exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). 41 / 51 http://www.facebook.com/legal/terms
  • 42. Wie sieht es bei Twitter aus? (1) Offene Zukunft? Warum nicht? You retain your rights to any Content you submit, post or display on or through the Services. By Datenschutz submitting, posting or displaying Content on or through the Services, you grant us a worldwide, non- Urheberrecht exclusive, royalty-free license (with the right to Nutzungsregelungen sublicense) to use, copy, reproduce, process, adapt, modify, publish, transmit, display and Fazit distribute such Content in any and all media or distribution methods (now known or later developed). 42 / 51 http://www.twitter.com/tos
  • 43. Wie sieht es bei Twitter aus? (2) Offene Zukunft? Warum nicht? You agree that this license includes the right for Twitter to provide, promote, and improve the Services Datenschutz and to make Content submitted to or through the Services available to other companies, organizations Urheberrecht or individuals who partner with Twitter for the Nutzungsregelungen syndication, broadcast, distribution or publication of such Content on other media and services, subject to Fazit our terms and conditions for such Content use. 43 / 51 http://www.twitter.com/tos
  • 44. Wie sieht es bei Twitter aus? (3) Offene Zukunft? Warum nicht? Such additional uses by Twitter, or other companies, organizations or individuals who partner with Twitter, Datenschutz may be made with no compensation paid to you with respect to the Content that you submit, post, transmit Urheberrecht or otherwise make available through the Services. Nutzungsregelungen We may modify or adapt your Content in order to Fazit transmit, display or distribute it over computer networks and in various media and/or make changes to your Content as are necessary to conform and adapt that Content to any requirements or limitations 44 / 51 of any networks, devices, services or media. http://www.twitter.com/tos
  • 45. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (1) Offene Zukunft? Warum nicht? Bei einigen unserer Dienste können Sie Inhalte einstellen. Sie behalten Ihre Rechte als Urheber Datenschutz und alle bestehenden gewerblichen Schutzrechte an den Inhalten, die Sie in unsere Diensten einstellen. Urheberrecht Kurz gesagt: Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres. Nutzungsregelungen Fazit 45 / 51 http://www.twitter.com/tos
  • 46. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (2) Offene Zukunft? Warum nicht? Indem Sie urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte in unsere Diensten einstellen, Datenschutz räumen Sie Google und den zur Google Gruppe gehörenden Unternehmen sowie den Urheberrecht Vertragspartnern von Google unentgeltlich die Nutzungsregelungen notwendigen, nicht ausschließlichen, weltweiten und zeitlich unbegrenzten Rechte ein, diese Fazit Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung des jeweiligen Dienstes und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. 46 / 51 http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
  • 47. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (3) Offene Zukunft? Warum nicht? Damit Google den jeweiligen Dienst anbieten kann, müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf Datenschutz Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch Urheberrecht zu vervielfältigen. Weiterhin räumen Sie Google das Nutzungsregelungen Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Ihrer Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass Sie Fazit wegen der Natur des jeweiligen Dienstes eine öffentliche Zugänglichmachung beabsichtigen oder Sie ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt haben. 47 / 51 http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
  • 48. Und was sagt Google (Drive/Docs/etc.)? (4) Offene Zukunft? Warum nicht? Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem Sie einen eingestellten Datenschutz Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernen oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung Urheberrecht aufheben. Bestimmte Dienste können zusätzlichen Nutzungsregelungen Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung weiterer Rechte vorsehen. Achten Sie darauf, dass Fazit Sie, wenn Sie Inhalte in unsere Dienste hochladen, Ihrerseits über die hierzu eventuell notwendigen Rechte verfügen. 48 / 51 http://www.google.de/intl/en/policies/terms/regional.html
  • 49. Fazit: Was sollte ich mir merken? Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 49 / 51
  • 50. Wo erfahre ich mehr? (1) Offene Zukunft? Warum nicht? Datenschutz Urheberrecht Nutzungsregelungen Fazit 50 / 51 http://zfilearn.hhu.de
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