4. •Jahrgang 1975, ledig, 0 Kinder
•Halb und Halb (deutsch/britisch)
•Ausbildung zum Mediengestalter
(FR Design) in Köln
•Bachelor Graphic Design und
Masters Interactive Multimedia in UK
•Konzepter bei Planetactive (Ogilvy
Group) in Düsseldorf
•Usability, Barrierefreiheit, Design, Web X.X
twitter: cklavery
18. BARRIEREFREIHEIT =
USABILITY?
• Usability betrachtet wie einfach eine Website zu benutzen ist
• Barrierefreiheit
betrachtet wie einfach der Zugang zu einer
Website und den angebotenen Inhalten ist
• Barrierefreiheit
gewissermaßen Voraussetzung, um in den
Genuss der Usability zu kommen
20. EINSCHRÄNKUNGEN IM WEB
• Es gibt nicht DEN oder DIE Behinderten
• Oftmals mehr als eine Behinderung gleichzeitig
• Nicht immer von Geburt an
• Alterserscheinungen
• Temporäre Behinderung z.B. durch Unfall, nach einer OP oder
Krankheit
21. EINGESCHRÄNKTES SEHEN
• Blindheit, starke Sehschwäche
• Farbfehlsichtigkeit
- Ansehen von Bildern und Videos
- Erfassen der Navigation und Struktur einer Seite
•Beispielmaßnahmen: Aussagekräftige Alt-Attribute,längere
Beschreibungen für komplizierte Darstellungen, Farbe nicht
als einziges Unterscheidungsmerkmal, Skalierbarkeit etc.
22. EINGESCHRÄNKTES HÖREN
• Taub oder schwerhörig
- Wahrnehmung von Audio/Videoinhalten
- Teilnahme an Videokonferenzen oder VoIP
• Beispielmaßnahmen: Transkripte von Audio-und Videodateien,
Untertitel für Videos, Gebärdensprache
23. EINGESCHRÄNKTE MOBILITÄT
• Schwierigkeiten die Hände, Arme oder Finger zu bewegen
- Bedienung der Maus
- Auswahl kleiner Buttons und Icons
- Chatten per ICQ, AOL, iChat, Skype etc.
• Beispielmaßnahmen: Tastaturbedienbarkeit, Sprachsteuerung,
Buttons in ordentlicher Größe
24. LERNBEHINDERUNGEN
• Betrifft den Lernprozess bzgl. einer oder mehrerer Fähigkeiten
(z.B. Schreiben, Lesen, Sprechen, Organisieren, Zuhören,
logisches Denken)
- Verständnis der Seitennavigation
- Verständnis von verschachtelten Sätzen oder geballtem
Fachjargon
• Beispielmaßnahmen: Klare Bezeichnung der
Navigationselemente, deutliche Sprache
26. RICHTLINIEN & GESETZE
Basis für alle Gesetze sind die WCAG Richtlinien des W3C, die in Version1
•
von 1999 - 2008 gültig waren
In den USA seit 1998 Gleichstellungsgesetz “Section508“ für staatliche
•
Behörden, Bildungseinrichtungen oder gemeinnützige Institutionen; erste
Klagen gegen private Anbieter
In Deutschland seit 2002 “Barrierefreie Informations-
•
technikverordnung” (BITV) basierend auf dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Sehr unterschiedliche Ansätze in Europa, siehe z.B. Schweden und UK
•
(http://vimeo.com/3955291, http://vimeo.com/3946894)
27. WCAG 2.0
• Seit Dezember 2008 in Kraft
• Zukunftsorientiert, nicht an Techniken oder Formate gebunden
• Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust
• Drei Konformitätsstufen: A, AA, AAA
• http://www.putzhuber.net/2008/12/22/wcag-20-
ueberblick/
29. WEBSTANDARDS WERDEN
FORCIERT
• Trennung
von Inhalt und Design durch
XHTML & CSS
• “Progressive Enhancement”
• Besserer, schlankerer Code
• Verringerte Ladezeiten
• Schnellere Wartung und Modifikationen
30. ZUKUNFTSFÄHIG &
PLATTFORMUNABHÄNGIG
• Desktop-Browser werden immer weniger das Internet
bestimmen
• PDA, Smartphone, Screenreader, RSS-Newsreader, XML-
Mobiltelefone, TV, sprachgestützte Auto Navigationssysteme
etc.
• MultipleMedien und Endgeräte (Druckversion, PDA, Audio-
Screenreader, PDF etc.) nutzen einen Code - quot;Write once,
publish everywherequot;
31. SUCHMASCHINEN-
OPTIMIERUNG
• „Google ist blind.“
• Standardbasierte Websites werden durch Google und andere
Suchmaschinen leichter indiziert
• Effektive und kostengünstige Form der „white hat“ SEO
• “High Accessibility Is Effective Search Engine Optimization”
Andy Hagans auf A List Apart Magazine, “For people who make websites”
(online, 28.11.2005)
32. ZIELGRUPPENERWEITERUNG
•4 von 5 Menschen mit Behinderung nutzen das Internet
• Ältere und Menschen mit Behinderung sind sehr treue User
• JederNutzer, der frustrierende Barrieren im Internet erlebt
hat, wird eher länger bleiben und auch zurückkehren
(Website-Stickiness)
34. GUT FÜR’S BUSINESS
& FÜR DIE BENUTZER
• “Gerade für große Anbieter ist Barrierefreiheit ein integraler
Bestandteil eines umfassenden Qualitätsmanagements. […]Das
hat zum einen handfeste wirtschaftliche Vorteile, vor allem
aber hilft es den Nutzerinnen und Nutzern.”
Jutta Croll, Geschäftsführerin „Stiftung Digitale Chancen“
• http://eafra.de/2009/programm/#business-value
35. ZUM AUSWENDIG LERNEN
„The power of the Web is in its
universality.
Access by everyone regardless
of disability is an essential
aspect.“
Sir Tim Berners-Lee
http://www.flickr.com/photos/pixelydixel/2713802404/
37. VORURTEILE
• Langweiliges, restriktives Design
• “Austoben” mit Flash, AJAX & Co. nicht möglich
• Zu hohe Kosten, zeitaufwändig, wenig ROI
• Nur für eingeschränkten Benutzerkreis nützlich; “unsere Zielgruppe ist nicht blind”
• „Konzern ist nicht Aktion Sorgenkind“
• “Kann man hinterher noch einbauen”
38. AUßENDARSTELLUNG
• Barrierefreiheit als Stolperstein für Designer und Entwickler
• Wenig Kolaboration mit Designern und Marketing
• Gesetze und Klagen als Druckmittel statt guter Beispiele
• Keine europäische Harmonisierung bei Umsetzung der W3C Richtlinien
• Avantgarde unter den Webworkern