Untersuchung ihrer Relevanz im Zusammenhang mit der Regierungszusammensetzung.
SE Österreichischer Korporatismus und Wohlfahrtsstaat in Zeiten der Internationalisierung und Wirtschaftskrise.
(c) Daniel Winter, Universität Salzburg
Integration durch Medien – Eine ethische Einführung
Braucht die Sozialpartnerschaft eine große Koalition?
1. FB Politikwissenschaft und Soziologie
SE Österreichischer Korporatismus und Wohlfahrtsstaat in Zeiten
der Internationalisierung und Wirtschaftskrise
Braucht die Sozialpartnerschaft eine große Koalition?
Untersuchung ihrer Relevanz im Zusammenhang mit der
Regierungszusammensetzung.
vorgelegt bei Univ.-Prof. Dr. Mag Reinhard Heinisch
verfasst von Daniel Winter (0820567)
Salzburg, 01. Februar 2010
1
2. Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 3
1. Problemstellung 3
2. Fragestellung 4
3. Hypothese 4
4. Methodik und Operationalisierung 4
II. Rolle, Einfluss und Relevanz 5
1. Rolle 6
2. Einfluss 7
2.1. Regierung und Gesetzgebung 7
2.2. Sozialpartner im Nationalrat und in der Regierung 8
3. Relevanz 9
3.1. Gesellschaftliche Relevanz 9
3.1.1. Österreichischer Gewerkschaftsbund 10
3.1.2. Die Kammern: Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer 12
3.1.3. Vertrauen in die Kammern 14
3.1.4. Vertrauen in die Sozialpartnerschaft 16
3.2. Relevanz der Kooperation zwischen den Sozialpartnern 16
3.2.1. Pfadabhängigkeiten 16
3.2.2. Wirtschaftliche Faktoren 19
III. Resümee 21
1. Fragestellungen 21
2. Hypothese 22
IV. Literaturverzeichnis 24
V. Anhang 27
2
3. I. Einleitung
1. Problemstellung
Österreich wurde in den Jahren 1987 bis 1999 durchgehend von großen Koalitionen (SPÖ-ÖVP)
regiert, nach den Nationalratswahlen 1999 bis 2006 durch eine kleine Koalition (ÖVP-FPÖ/BZÖ)
abgelöst, allerdings seit 2007 erneut von einer großen Koalition regiert.1 Seit dem Ende der 1980er-
Jahre wird in der wissenschaftlichen Literatur von merkbaren wirtschaftlichen, sozialen
Veränderungen gesprochen. Auch die politischen Rahmenbedingungen haben sich verändert, denn
obwohl die 1990er-Jahre durchgehend von Großen Koalitionen regiert wurden, ist das Duopol von
SPÖ und ÖVP bereits in den 1980er-Jahren zersplittert worden. Eine ebenso starke Veränderung ist
durch den Beitritt Österreichs zur EU eingetreten und hat die Voraussetzungen für verbandliche
Interessenpolitik nachhaltig verändert. Unter der ÖVP-FPÖ-Regierungsphase kam es zu einem
vehementen Abbau der sozialpartnerschaftlichen Einflussmöglichkeiten.2 Im Verlauf der
Gesetzgebung wurden Gesetzesentwürfe regelmäßig als Initiativanträge eingebracht, um das Recht
auf Begutachtung durch die Sozialpartner zu unterbinden.
Von einer Krise der Sozialpartnerschaft spricht man seit der Mitte der 1980er-Jahre. Die Gründe
dafür sind mannigfaltig. Das österreichische Wirtschaftsmodell schien an seine Grenzen gestoßen.
Obwohl Österreich im Vergleich zu anderen OECD-Ländern immer noch besser abschnitt, zeigte
sich das Wirtschaftswachstum abgeschwächt (1981: 0% und 1982: 1%). Gleichzeitig stieg die
Arbeitslosenrate massiv an. 3 Außerdem zeigt sich ab dem Jahr 1982 ein konstanter Rückgang bei
den Mitgliedern des ÖGB.
Diese Seminararbeit versucht einen weiteren Aspekt dafür zu finden, warum es die
Sozialpartnerschaft 25 Jahre, nachdem sie totgesagt wurde, immer noch gibt. Untersucht wird
1vgl. Bundeskanzleramt Österreich: Kanzler und Regierungen seit 1945; Url: http://www.austria.gv.at/site/3355/
default.aspx (abgerufen am: 10. Nov. 2009)
2vgl. Talós, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Austrokorporatismus am Ende?; in: Dachs, Herbert (Hg.): Politk in
Österreich – Das Handbuch; Wien, 2006, 436ff
3 vgl. Grande, Edgar/Müller, Wolfgang: Sozialpartnerschaftiche Krisensteuerung oder Krise der Sozialpartnerschaft?;
in: Gerlich Peter/Grande, Edgar/ Müller, Wolfgang C.: Sozialpartnerschaft in der Krise. Leistungen und Grenzen des
Neokorporatismus in Österreich, Wien, 1985, 15
3
4. hierbei, in welchem Zusammenhang die Rolle der Sozialpartnerschaft mit der
Regierungskonstellation steht.
2. Fragestellung
Die Seminararbeit möchte sich mit mehreren Fragen auseinandersetzen:
1. Besteht tatsächlich ein Zusammenhang zwischen den Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten der
Sozialpartner und der Regierungskonstellation?
a. Braucht die Sozialpartnerschaft eine große Koalition?
b. falls ein Zusammenhang bestehen sollte: bestehen dennoch Einflussmöglichkeiten?
2. In welchem Zusammenhang stehen Einfluss und Relevanz der Sozialpartnerschaft?
a. gesellschaftlicher Aspekt
b. struktureller Aspekt
c. wirtschaftlicher Aspekt
3. Hypothese
Je stärker die Sozialpartnerschaft gesellschaftlich und strukturell manifestiert ist, desto weniger
hängt ihre Relevanz von der Regierungskonstellation ab.
4. Methodik und Operationalisierung
Neben der Analyse von Literatur werden zur Messung der gesellschaftlichen Relevanz der
Sozialpartner die Beteiligung an den Kammerwahlen (der WK und AK), beziehungsweise, um die
Relevanz des ÖGB messen zu können, die Entwicklung der Mitgliederzahlen den
Regierungskonstellationen ab 1987 (Bundesregierung Franitzky II) gegenübergestellt;
gleichermaßen werden Statistiken zum Vertrauen in die Kammern und die Sozialpartnerschaft
generell in diesem Kontext behandelt.
4
5. II. Rolle, Einfluss und Relevanz
„Theoretisch müsste der Korporatismus tot sein. Der Übergang zum pluralistisch-konfliktiven
Typus der Interessenvermittlung müsste schon längst vollzogen sein“4, schreibt Armingeon und
führt diese Tatsache darauf zurück, dass es keine bessere Alternative gebe. Eine Demontage der
Sozialpartnerschaft würde sowohl beim Staat, als auch bei den Arbeitgebern Risiken und Kosten
verursachen.5
In dieser Seminararbeit wird der Versuch unternommen, zwischen den Begriffen Einfluss, Relevanz
und Rolle zu differenzieren. Es ist offensichtlich, dass sich die Rolle der österreichischen
Sozialpartnerschaft gewandelt hat.6 In welchem Zusammenhang dies jedoch mit der Relevanz und
dem politischen Einfluss der österreichischen Sozialpartnerschaft steht, erfordert eine genauere
Untersuchung; denn: nur weil sich die Rolle des Neokorporatismus gewandelt hat, muss dies nicht
mit einem politischen Bedeutungsverlust einhergehen. Besonders die Unterscheidung zwischen
Einfluss und Relevanz fällt nicht leicht, da die Termini eng miteinander verknüpft sind; sie leuchtet
allerdings ein, weil die Begriffe nicht synonym sind.
Möchte man sich dem Wort Einfluss nähern, so kommt man nicht am Begriff der Macht vorbei.
Inwiefern sich diese beiden Begriffe wiederum unterscheiden, soll nicht Bestandteil dieser
Abhandlung sein. Dennoch kann nicht darauf verzichtet werden, ihren Zusammenhang zu klären.
Max Weber definiert Macht als die „Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen
Willen auch gegen das Widerstreben anderer durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance
beruht.“7 Obwohl er in seiner Theorie von der Herrschaft zwischen Einfluss und Macht
unterscheidet, formuliert er für den Einfluss keine Definition. Man wird aber das Ausnutzen der
Möglichkeit, seinen eigenen Willen durchzusetzen, als Einflussnahme bezeichnen können.
Zumindest verwende ich diese stipulative Definition als Beschreibung für den Begriff Einfluss in
dieser Arbeit.
4 Armingeon,Klaus: Probleme des Übergangs vom Korporatismus zum Pluralismus; in: Karlhofer, Ferdinand/Talós,
Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven; Wien, 2005, 135
5 vgl. ebd., 136
6 vgl. ebd., 155
7 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft; Tübingen, 1972, 28
5
6. Der Begriff Relevanz, um welchen sich diese Seminararbeit primär dreht, wird solchermaßen
verwendet, dass er die gesellschaftliche, wirtschaftliche und strukturelle Bedeutsamkeit der
Sozialpartnerschaft umfasst. Im Verhältnis zum Einfluss lässt sich feststellen, dass die Relevanz
diesem vorgelagert ist und - um an Weber anzuschließen - das bezeichnet, woraus sich überhaupt
eine ernsthafte Chance zur Willensdurchsetzung ergibt; allerdings lässt sich Relevanz nicht darauf
beschränken. Gewissermaßen verhalten sich Begriffspaare Einfluss-Macht und Relevanz-
Herrschaft. „Zusammengefasst ist Herrschaft institutionalisierte Macht, auf Dauer angelegt,
zweiseitig vermittelt und durch Verfahren legitimiert.“8 Obwohl zwar kaum verrechtlicht, lässt sich
beim österreichischen Korporatismus in der 2. Republik ein quasi-institutioneller Charakter
feststellen. Dies zeigt sich besonders in der Tatsache, dass die Sozialpartner weniger einer Logik
folgen, die am Ergebnis der Verhandlung interessiert ist, sondern primär am Verhandlungsprozess
interessiert sind.
1. Rolle
Der österreichische Neokorporatismus lässt sich, möchte man ihn grob umfassen, als Kooperation
und Interessenkoordination zwischen den Interessenverbänden, konkret den Kammern (BAK,
WKÖ, LKÖ) und dem ÖGB. 9 Ebenso eine Rolle spielte in ab den 1980er- bis Mitte der 1990er-
Jahre die IV, welche sich aber zunehmend aus dem Prozess der Sozialpartnerschaft zurücknahm und
dem Lobbyismus zuwandte.10 „Die Zusammenarbeit der Verbände hat sich seit 1957 wesentlich in
den Einrichtungen der Paritätischen Kommission vollzogen. In dieser sind die
Spitzenrepräsentanten von Regierung und den vier großen Interessenverbänden vertreten.“11 Die
Rolle der Paritätischen Kommission hat sich insofern gewandelt, dass sie heute weniger ein
Instrument zur Preiskontrolle und Inflationsbekämpfung, sondern viel mehr die „institutionalisierte
8Dimmel, Nikolaus/Hagen, Johann J.: Strukturen der Gesellschaft. Familien, soziale Kontrolle, Organisation und
Politik; Wien, 2005, 303
9vgl. Talós, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Austrokorporatismus am Ende?; in: Dachs, Herbert (Hg.): Politk in
Österreich – Das Handbuch; Wien, 2006, 425
10vgl. Karlhofer, Ferdinand: Verbände: Mitgliederorientierung und strategische Neuausrichtung; in: Karlhofer,
Ferdinand/Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven; Wien, 2005, 18f
11Die Sozialpartner Österreich: Die österreichische Sozialpartnerschaft - Was ist das?; Url: http://www.sozialpartner.at/
sozialpartner/Sozialpartnerschaft_mission_de.pdf (abgerufen am: 12. Dez 2009), 2
6
7. Gesprächsebene zwischen Sozialpartnern und Regierung“12 darstellt. Die Sozialpartner selbst
definieren das Wesen der Sozialpartnerschaft als Zusammenarbeit für gemeinsame längerfristige
Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik, welche anstatt von Konfliktaustragung durch die
Bereitschaft zum Kompromiss und Koordination erreicht werden sollen. Kompromisse werden nach
dem Konsensprinzip vereinbart und von den Verbänden sowohl nach innen, als auch nach außen
vertreten. 13 Im Gegensatz zum Neokorporatismus in anderen Staaten (etwa Deutschland) ist nicht
der Kompromiss selbst das Ziel, sondern das Mittel zur Erreichung der genannten Ziele. Heinisch
bezeichnet diese Form als Consensus on Process, da sich der Verhandlungsprozess nicht schlicht am
Ergebnis bzw. Ausgang der Verhandlungen (Conesensus on the Outcome) orientiert, sondern an
einem langfristigen Geben und Nehmen.14
Die Tatsache, dass man in Österreich im Bezug auf die Phasen der Großen Koalition von einer
Verhandlungsdemokratie spricht, lässt die berechtigte Vermutung aufkommen, dass ein
untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Konkordanzmodell auf Parteienebene und dem
Korporatismus auf der Ebene der Sozialpartner besteht.15 Inwiefern allerdings der Einfluss,
besonders aber die Relevanz des Korporatismus von der Konkordanz (einer großen Koalition)
abhängig ist, soll im weiteren Verlauf geklärt werden.
2. Einfluss
2.1. Regierung und Gesetzgebung
Spricht man im Zusammenhang mit der Sozialpartnerschaft von einem Einflussverlust, so meint
man gemeinhin einen Verlust der informellen Mitbestimmung bei der Gesetzgebung. Dadurch, dass
die Vorschläge der Sozialpartner in den Regierungsperioden Schüssel I und Schüssel II kaum
Berücksichtigung fanden, lässt sich ein einschneidender Verlust der Möglichkeit zur Einflussnahme
12 ebd.
13 vgl. ebd., 1ff
14vgl. Heinisch, Reinhard: Coping with Economic Integration: Corporist Strategies in Germany and Austria in the
1990s; in: West European Politics, 23 (3); 2000, 69ff
15vgl. Tálos, Emmerich/Stromberger, Christian: Zäsuren der österreichischen Verhandlungsdemokratie; in: Karlhofer,
Ferdinand/Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven; Wien, 2005, 79
7
8. konstatieren. So wurden etwa von der Regierung ausgearbeitete Gesetzesvorschläge nicht als
Regierungsvorlage, sondern als parlamentarische Initiativanträge eingebracht, um das
Begutachtungsrecht der Sozialpartner zu vermeiden. 16
„Bis in jüngste Zeit wurde durchwegs die Annahme geteilt, dass Sozialpartnerschaft zwar an
Bedeutung verlieren, jedoch als relevantes Muster der Konfliktregelung und der
Interessenvermittlung bzw. [...] die korporatistische Verhandlungsdemokratie auch zukünftig
andauern wird. Mit Blick auf den Veränderungsprozess unter der ÖVP-FPÖ-Regierung gehen wir
von einer anderen These aus.“ 17
Andere Faktoren als der Einfluss auf die Gesetzgebung sollen daher ebenso herangezogen werden,
um zu prüfen, ob die Relevanz der Sozialpartnerschaft bereits dann verlorengeht, wenn sie mangels
Großer Koalition keinen Einfluss mehr auf die Gesetzgebung ausüben kann. Abstrakter formuliert
stellt sich die Frage, ob durch eine eingeschränkte korporatistische Verhandlungsdemokratie in
Bezug auf die Legislative der Korporatismus selbst irrelevant wird.
2.2. Sozialpartner im Nationalrat und in der Regierung
Neben dem Rückgang des politischen Einflusses der Sozialpartner auf die Gesetzgebung führte die
Koalition zwischen ÖVP und FPÖ zu gewissen Änderungen. Zwar nicht als strukturelle, dennoch
als faktische Änderung lässt sich für diesen Zeitraum und auch die Regierungsphase unter
Gusenbauer konstatieren, dass mit der Ausnahme von Martin Bartenstein 18, der vor seiner
Ministertätigkeit zwar nicht in Spitzenämtern, aber doch in der Wirtschaftskammer tätig war, keine
Akteure der Sozialpartner auf der Regierungsbank saßen. In der Bundesregierung Faymann sind mit
Rudolf Hundstorfer19 , vor seinem Ministeramt ÖGB-Präsident und mit Reinhold Mitterlehner, der
16 vgl. ebd., 98
17 ebd., 81
18
vgl. Republik Österreich Parlament: Abgeordneter zum Nationalrat. Dr. Martin Bartenstein; Url: http://
www.parlament.gv.at/WW/DE/PAD_00060/pad_00060.shtml (abgerufen am: 29.Dez.2009)
19vgl. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: Lebenslauf Bundesminister Rudolf
Hundstorfer; Url: http://www.bmask.gv.at/cms/site/dokument.html?doc=CMS1228124331305&channel=CH0513
(abgerufen am: 29.Dez.2009)
8
9. zuvor der WKÖ als Generalsekretär-Stellvertreter vorstand, die Kernbereiche wieder
sozialpartnerschaftlich besetzt.
Zu einer kurzfristigen strukturellen Änderung, was die Ausübung des Nationalratsmandates neben
jenem als ÖGB-Spitzenfunktionär betraf, kam es unter Bundeskanzler Gusenbauer zu einem Verbot
dieser Doppelausübung innerhalb der SPÖ. Interessanterweise nicht durch die ÖVP initiiert, welche
bereits 2001 folgende Haltung dazu hatte: „Das [die grundsätzliche Verbannung der Sozialpartner
aus dem Nationalrat] wäre nicht klug und demokratisch nicht zu rechtfertigen. [...] Ob es richtig
ist, dass die SPÖ-Gewerkschafter weiterhin ihre ranghöchsten Funktionäre ins Parlament
entsenden, ist eine andere Frage.“ 20
Unter dem neuen Parteichef Faymann verabschiedete man sich allerdings wieder von dieser
Regelung des Ausschlusses von Spitzengewerkschaftern aus dem Parlament, womit die Chefs der
Teilgewerkschaften wieder bei der Nationalratswahl 2008 kandidieren durften.21
3. Relevanz
3.1. Gesellschaftliche Relevanz
Um die gesellschaftliche Relevanz der Verbände im Verhältnis zur Regierungskonstellation
untersuchen zu können, wird beim ÖGB die Entwicklung seiner Mitglieder sowie bei den Kammern
die Wahlbeteiligung als Quelle herangezogen. Darüber hinaus werden Statistiken zum Vertrauen in
die Akteure und zur Akzeptanz deren Agierens im Kontext zur Fragestellung der Seminararbeit
analysiert.
20
Rauch-Kallat, Maria; zitiert nach: News: Spitzenfunktionäre sollen verbannt werden; 20.07.2001; Url: http://
www.news.at/articles/0129/10/17815/spitzenfunktionaere (abgerufen am 29.Dez.2009)
21vgl. Wiener Zeitung Online: SPÖ Spitzengewerkschafter wieder im Parlament; 11.07.2008; Url: http://
www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4969&Alias=wahlen&cob=360392&Page16472=51 (abgerufen
am 30.Dez.2009
9
10. 3.1.1. Österreichischer Gewerkschaftsbund
Dass der ÖGB seit 1982 im Gegensatz zu den Jahrzehnten zuvor sukzessive Mitglieder verliert,
lässt sich leicht feststellen und weist wenig überraschend einen Relevanzverlust auf. Deshalb wäre
es widersinnig, überhaupt den Versuch zu unternehmen, den Mitgliederverlust als solchen der
jeweiligen Regierungskonstellation gegenüberzustellen. Das ist auch nicht das Ziel der folgenden
Untersuchung.
1660453
1238590
1983 2008
Rückgang der Mitgliederzahlen um 29,70%.22 23
Aufschlussreicher erscheint es daher, den Verlauf des Mitgliederschwundes in Bezug auf die
Regierungskonstellation dahingehend zu prüfen, ob sich ein relativer Einfluss auf die Stärke des
Rückgangs an Mitgliedern ereignete. Konkret soll damit festgestellt werden, ob der
Mitgliederverlust des ÖGB während der der Kleinen Koalition (2000-2006) verstärkt wurde.
Während der vierjährigen Regierungsphase zwischen SPÖ/FPÖ von 1983 bis 1986 lässt sich keine
große Bewegung bei den Mitgliederzahlen feststellen. Dennoch verlor der ÖGB 0,07% an
Mitgliedern.
22vgl. ÖGB Frauen: Frauenbericht 2002. Entwicklung des Mitgliederstandes 1945-2002; Url: http://www.oegb.at/
servlet/BlobServer?blobcol=urldokument&blobheadername1=content-type&blobheadername2=content-
disposition&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D%22T
%25E4tigkeitsbericht_2002.pdf
%22&blobkey=id&root=OEGBZ&blobnocache=false&blobtable=Dokument&blobwhere=1130942641341 (abgerufen
am: 14.Dez.2009), 33
23vgl. ÖGB: Zahlen und Fakten. ÖGB intern. Leistungsbilanz, Mitgliederentwicklung und Finanzbericht des ÖGB; Url:
http://www.oegb.at/servlet/ContentServer?pagename=OEGBZ/Page/OEGBZ_Index&n=OEGBZ_2.1.c (abgerufen am:
15.Dez.2009)
10
11. Die Jahre 1987 bis 1999 zeigen
eine äußerst negative
Entwicklung des Mitglieder-
standes während der Großen
Koalition, nämlich 13,04%
weniger Mitglieder des ÖGB.
Zwar waren die Verluste in den
ersten Jahren dieser Phase noch
gering (1989 sowie 1990 sogar
ein geringes Wachstum), so
stieg diese in den nächsten
Jahren aber rapide an.
1500000
Die Entwicklung des
Mitgliederstandes beim ÖGB
1400000
entwickelte sich weiterhin
negativ, wie sich bereits aus der
1300000
Darstellung für den Zeitraum
1200000 von 1983-2008 entnehmen lässt.
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Insgesamt nahm die
Gewerkschaftsmitgliedschaft in
den sieben Jahren ohne Regierungsbeteiligung der SPÖ (2000-2006) um 13,95% ab. Das bedeutet
einen stärkeren Rückgang als in den dreizehn Jahren Große Koalition und spricht auf den ersten
Blick dafür, dass sich die Regierungskonstellation Schwarz-Blau tatsächlich negativ auf die
Mitgliedszahlen auswirkte. Diesbezüglich müssen allerdings mehrere Faktoren beachtet werden:
allein im Jahr 2006 verbuchte der ÖGB einen Mitgliederschwund von 4,75%. Das ist eine Höhe, die
in keinem Verhältnis zu den Jahren davor und danach steht und deswegen auf den Bawag-Skandal
im selben Jahr zurückgeführt werden kann. Betrachtet man daher bloß die sechs Jahre von
2000-2005, so kommt man auf einen Rückgang von 9,20%. Zum Vergleich: in den letzten sechs
Jahren der Großen Koalition (1994-1999) verlor der ÖGB 9,70% seiner Mitglieder.
11
12. Es lässt sich daher anhand der Zahlen kein Zusammenhang zwischen der Regierungskonstellation
und dem Mitgliederschwund des ÖGB herstellen. Feststellen lässt sich einzig, dass die ÖGB-
Mitglieder seit den 1990er-Jahren weniger werden, was insofern bemerkenswert ist, da die Anzahl
unselbstständiger Beschäftigter im Zeitraum zwischen 1987 und 2006 um 11,32%24 angestiegen ist.
Um einen Trugschluss bei der Gegenüberstellung zwischen dem Mitgliederrückgang und der
jeweiligen Regierungskonstellation auszuschließen, sei an dieser Stelle ebenso ein Vergleich
zwischen den Regierungskonstellationen und dem Beschäftigungszuwachs angeführt.
Der Beschäftigungszuwachs ist zwar tatsächlich höher
Periode Beschäftigungszuwachs in der Regierungsphase Schwarz-Blau als in den letzten
sieben Jahren der großen Koalition, allerdings in einem
1987-1999 8,24 % bloß marginalem Ausmaß und hat deswegen keinen
1993-1999 2,63 % verfälschenden Einfluss auf die Erkenntnis, dass der
Österreichische Gewerkschaftsbund unabhängig von der
2000-2006 3,08 %
jeweiligen Regierungszusammensetzung Mitglieder
verliert.
3.1.2. Die Kammern: Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer
Ebenso wenig, wie unter 3.1.1. die Gründe an sich für die Mitgliederentwicklung des ÖGB
untersucht wurden, darf die folgende Auflistung der Wahlbeteiligung an den
Arbeiterkammerwahlen (Zeitraum 1984-2009) und ihre Gegenüberstellung zur jeweiligen
Regierungskonstellation als Erklärungsversuch für eben diese verstanden werden. Sollte ein
gravierenderer Rückgang der Wahlbeteiligung unter Schwarz-Blau festgestellt werden, wäre dieser
24
vgl. Arbeiterkammer Österreich: Wirtschafts- und sozialstatistisches Taschenbuch 2009; Url: http://
www1.arbeiterkammer.at/taschenbuch/tbi2009/seite_111.htm (abgerufen am: 03.Jan.2010); 111
12
13. natürlich auch auf unzählige andere Faktoren zu prüfen, welche ausschlaggebend dafür sein
könnten. Allerdings geben die Zahlen der Wahlbeteiligung25 26 keinen Grund dazu:
Jahr 1984 1989 1994 2000 2004 2009
% Wahlbeteiligung 63,6 % 48,9 % 31,3 % 49,1 % 48,8 % 49,8 %
Plasser/Ulram bezeichnen die Beteiligungsraten bei den Kammerwahlen als harte „Indikatoren der
Legitimation einer Interessenvertretungsorganisation“ 27. Wie die Ergebnisse der AK-Wahlen
1984-2009 zeigen, folgt die Beteiligungsbereitschaft der Kammermitglieder in keiner Weise einer
Logik, die von einer Regierungskonstellation abhängig wäre. In diesem Kontext lässt sich auch der
Erklärungsansatz von Plasser/Ulram verneinen, wonach sich veränderte bundespolitische
Kräftekonstellationen, im Besonderen Wählereinbrüche bei den beiden Großparteien auf
Beteiligungsraten bei Interessenvertretungswahlen auswirken würden; zumindest die AK-Wahlen
betreffend zeigt sich diesbezüglich keinerlei Synchronität.28
Selbstverständlich ist für die gestiegene Wahlbeteiligung der Arbeiterkammer eine strategische
Neuorientierung verantwortlich. Dadurch, dass man eine serviceorientierteren Weg einschlug,
indem ein Ausbau der Kundenbeziehungen erfolgte (Anzahl der Beratungen wurden 1999-2000
mehr als verdoppelt), erhielt die Arbeiterkammer wieder eine stärkere gesellschaftliche
Bedeutung.29 Karlhofer bewertet die besonders hohen Beteiligungsraten an den AK-Wahlen 2000
und 2004 zudem sogar als politische Reaktion auf die konfliktbehafteten Beziehungen zwischen
Regierung und Arbeitnehmerverbänden. Da seine Abhandlung 2005 erschien, muss diese
Einschätzung mit Blick auf die Beteiligungsquote 2009 hinterfragt werden.
25vgl. Plasser, Fritz/Ulram, Peter A.: Akzeptanz und Unterstützung sozialpartnerschaftlicher Interessenvertretung in
Österreich; in: Pelinka, Anton/Smekal, Christian: Kammern auf dem Prüfstand: Vergleichende Analysen; Wien, 1995,
103
26
vgl. Arbeiterkammer Österreich: AK Wahlen 2009. Das österreichische AK-Wahlergebnis in Prozent; Url: http://
www.arbeiterkammer.at/bilder/d99/AK_Wahl09_in_Prozent.pdf (abgerufen am: 26.Jan.2010); 1
27
Plasser, Fritz/Ulram, Peter A.: Akzeptanz und Unterstützung sozialpartnerschaftlicher Interessenvertretung in
Österreich; in: Pelinka, Anton/Smekal, Christian: Kammern auf dem Prüfstand: Vergleichende Analysen; Wien, 1995,
28 vgl. ebd., 103f
29vgl. Karlhofer, Ferdinand: Verbände: Mitgliederorientierung und strategische Neuausrichtung; in: Karlhofer,
Ferdinand/Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven, Wien, 2005, 10f
13
14. Die Wirtschaftskammer kam ab den späten 1980er-Jahren in gleicher Weise wie die
Arbeiterkammer unter Druck. Die Wählerquoten bei den Kammerwahlen sanken ebenso rapide,
was letztlich zu einer Neufassung des Wirtschaftskammergesetzes 1998 und einer weiteren
Novellierung 2001 führte. Die zunehmend kritischere Betrachtung der WKÖ lag in erster Linie an
der Höhe der Kammerumlagen sowie in einem mangelnden Serviceangebot, welchem
gegengesteuert werden musste. 30
3.1.3. Vertrauen in die Kammern
Die Reformen schlugen sich sowohl bei der Wirtschaftskammer, als auch der Arbeiterkammer
neben den Beteiligungsquoten an den Wahlen in einem stärkeren Vertrauen in die Institutionen
nieder.
Generelles Vertrauen in Institutionen:
62 % haben (sehr) großes Vertrauen in die AK
Statistik31 2000-2008 nach Quartalen in Prozent:
70 67
65 64 65 64
65 64 63 63 63 6464 63 64 64 63
61 61 61 62 61 61 61 62
60 60 60 60 60 60 59
60 58
56 57 5756 56 56
54 55
55 53 52 52
49 52 5150 52 52 52 51 51
50 5049 5050 50 50
49
50 48 4949 46 49 48 49
46
44 44
45 43 43
46
40
AK
35 Quelle: IFES/ÖNB WKO
30
200 400 201 401 202 402 203 403 204 404 205 405 206 406 207 407 208 408
Wie in der Abbildung 1 bei Karlhofer für die Jahre 1997-2000 (Quartal 1) erkennbar ist, bewegten
wien.arbeiterkammer.at
sich die Prozentzahlen bezüglich Vertrauen zwischen minimal 38% und maximal 41% bei der
30 vgl. ebd., 9ff
31vgl. Arbeiterkammer Wien: Generelles Vertrauen in Institutionen; Url: http://wien.arbeiterkammer.at/bilder/d96/
Grafik.pdf (abgerufen am: 26.Jan.2010)
14
15. WKÖ; das Vertrauen in die AK bewegte sich zwischen 44-53%.32 Zuletzt genossen AK und WKÖ
im ersten Quartal des Jahres 1997 Vertrauen im gleichen Ausmaß (jeweils 46%). Seither gewann die
Arbeiterkammer relativ zur Wirtschaftskammer an Vertrauen seitens der Pflichtmitglieder. Die
Bemühungen um eine strategische Neuausrichtung wirkten sich bei beiden Kammern in einer
tendenziell steigenden Vertrauensquote aus.
Mit dem Regierungswechsel 2000 wurden die AK (und der ÖGB) im Vergleich zur WKÖ nicht
mehr als gleichwertige Akteure in wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen anerkannt, womit ein
Grundgedanke der Sozialpartnerschaft, nämlich jener der Parität missachtet wurde. Die Literatur
findet dafür äußerst eindeutige Worte, wenn von einer offensichtlichen Ungleichbehandlung und
der Privilegierung von Wirtschaftsverbänden die Rede ist.33
Obwohl es dadurch zu einer heftigen Polarisierung zwischen den sozialdemokratisch dominierten
Akteuren der Sozialpartnerschaft und der Regierung kam, wirkte sich der dadurch entstandene
Zustand einer Quasi-Opposition nicht negativ auf das Vertrauen in die Arbeiterkammer aus.
Offensichtlich spielt nicht die Leistungsfähigkeit (in Bezug auf den Einfluss bei der Gesetzgebung)
die entscheidende Rolle für die Anerkennung der Mitglieder. Wie bereits ausgeführt wurde, führte
die serviceorientierte Neuausrichtung, welche in beiden Kammern quasi parallel vonstatten ging,
zu einem Vertrauensgewinn bei den Mitgliedern; dass aber die AK in relativen Prozentpunkten als
auch der relativen Entwicklung der Vertrauenshaltung im Vergleich zur WK besser abschneidet,
wirkt in Bezug auf ihre massiv geschwächten Einflussmöglichkeiten zumindest paradox und lässt
die begründete Vermutung aufkommen, dass aktive (wenn auch quasi-oppositionelle)
Interessenvertretung zu einem stärkeren Vertrauen führen kann. Ein weiterer Faktor, den man nicht
vernachlässigen darf, besteht in der bekannten Problematik, dass starke Einflussmöglichkeiten
einen Vorzug gegenüber der Bindung zu den eigenen Mitgliedern erhalten können.
32vgl. Karlhofer, Ferdinand: Verbände: Mitgliederorientierung und strategische Neuausrichtung; in: Karlhofer,
Ferdinand/ Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven, Wien, 2005, 11
33 vgl. ebd., 24f
15
16. 3.1.4. Vertrauen in die Sozialpartnerschaft
Selbst die Abhandlung von Plasser/Ulram, welche sich mit Krise der Verbände in den 1990er-Jahren
auseinandersetzt, konstatiert, dass der Begriff der Sozialpartnerschaft unabhängig zur Akzeptanz der
Akteure von der österreichischen Bevölkerung als positiv bewertet wird. Demnach wurde den
Sozialpartnern in diesem Zeitraum noch das stärkste Maß an Wirtschaftskompetenz eingeräumt. 34
Trotz wirtschaftlicher und realpolitischer Veränderungen bleibt die Sozialpartnerschaft gemessen an
der öffentlichen Akzeptanz bis in die Gegenwart konstant hoch. So lässt sich aus langfristigen
Zeitreihen ablesen, dass ihre Einflussnahme weitgehend akzeptiert wird, obwohl ein Einflussverlust
während der ÖVP-FPÖ-Regierung registriert wurde. Die Bevölkerung räumt ihr immer noch eine
starke Problemlösungskompetenz ein und erwartet sich auch für die Zukunft eine stärkere
Gewichtung des Neokorporatismus. In einer Umfrage 2001 wünschten sich 59% der befragten
Personen eine stärkere Einbindung; eine Zurückdrängen des Einflusses, wie er unter Schwarz-Blau
erfolgte, stieß dabei ebenfalls auf breite Ablehnung. 35
3.2. Relevanz der Kooperation zwischen den Sozialpartnern
3.2.1. Pfadabhängigkeiten
„Je länger eine institutionelle Grundsatzentscheidung zurückliegt, desto aufwändiger wird der
Wechsel zu einer anderen institutionellen Ordnung. Dies schließt Wandel nicht aus, aber er wird
nicht im vollständigen Auswechseln dieser Institutionen bestehen. Vielmehr werden zu ändernden
Kernelementen einer überkommenden Ordnung nur neue Elemente hinzugefügt.“36
Das österreichische Verbändesystem ist insofern institutionell verankert, da die Kammern
verfassungsrechtlich verankerte sonstige Selbstverwaltungskörper darstellen.37 Obwohl das B-VG
34vgl. Plasser, Fritz/Ulram, Peter A.: Akzeptanz und Unterstützung sozialpartnerschaftlicher Interessenvertretung in
Österreich; in: Pelinka, Anton/Smekal, Christian: Kammern auf dem Prüfstand: Vergleichende Analysen; Wien, 1995,
76f
35vgl. Tálos, Emmerich: Vom Vorzeige- zum Auslaufmodell? Österreichs Sozialpartnerschaft 1945 bis 2005; in
Karlhofer, Ferdinand/Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven, Wien,
2005, 204f
36 Armingeon,
Klaus: Probleme des Übergangs vom Korporatismus zum Pluralismus; in: Karlhofer, Ferdinand/Talós,
Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven; Wien, 2005, 154
37vgl. Berka, Walter: Lehrbuch Verfassungsrecht. Grundzüge des österreichischen Verfassungsrecht für das juristische
Studium; Wien, 2008, 205f
16
17. nicht festlegt, welche öffentlichen Aufgaben Selbstverwaltungskörper gemeinhin wahrnehmen
können, wird die Rolle seit der Sozialpartner seit dem 01. Jänner 2008 im neu geschaffenen Art
120a Abs 2 B-VG explizit herausgehoben und die Förderung ihrer Autonomie gesichert.
„Artikel 120a. (2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie
und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von
Selbstverwaltungskörpern.“38
Damit wurde das Vertretungsmonopol der Kammern, welches realpolitisch bereits aufgrund der
Pflichtmitgliedschaft bestand, zusätzlich verfassungsrechtlich legitimiert. Die Relevanz der
Kooperation zwischen den Sozialpartnern ergibt sich neben den formellen durch informelle
Interaktionen zwischen den großen Dachverbänden. Neben dem vertikalen Netzwerk, welches die
sozialpartnerschaftlichen Akteure zur jeweils nahestehenden Großpartei pflegen, existiert davon
unabhängig ein horizontales Netzwerk zwischen den Kammern und dem ÖGB.39
Talós konstatierte noch vor der Novelle zum B-VG, dass die letzten Jahrzehnte Anzeichen einer
Erosion des neokorporatistischen Institutionensystems gezeigt hätten. So sei etwa die Paritätische
Kommission für Preis- und Lohnfragen in relativer Bedeutungslosigkeit verschwunden.40
Unübersehbar hat daher ein Wandel der Sozialpartnerschaft stattgefunden. Da man die Paritätische
Kommission allerdings als quasi-subinstitutionelles Konstrukt der Sozialpartner bezeichnen kann,
die Sozialpartnerschaft selbst aber als solche außer Frage steht, wurde die informelle Institution
sogar rechtlich verankert. Obwohl institutionelle Veränderungen stattfinden, befindet sich die
Institution Sozialpartnerschaft nicht im Zusammenbrechen.
Armingeon sieht als wesentlichen Grund für die andauernde Kooperationsbereitschaft zwischen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern die Unverzichtbarkeit auf jene wechselseitigen
institutionellen Abhängigkeiten, welche sich entwickelt haben. Da es für die Akteure keine adäquate
pluralistische Alternative zum Neokorporatismus gibt, bleibt er bestehen. Arbeitnehmervertretungen
sind von den sozialpartnerschaftlichen Arenen abhängig, um tätig werden zu können, während die
38 BGBl. I Nr. 2/2008
39
vgl. Talós, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Austrokorporatismus am Ende?; in: Dachs, Herbert (Hg.): Politk in
Österreich – Das Handbuch; Wien, 2006, 430f
40vgl. Tálos, Emmerich: Vom Vorzeige- zum Auslaufmodell? Österreichs Sozialpartnerschaft 1945 bis 2005; in
Karlhofer, Ferdinand/Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven, Wien,
2005, 198
17
18. Kosten seitens Arbeitgebervertreter zu hoch wären, um mit der Tradition der Sozialpartnerschaft zu
brechen. Neben gemeinsamen Interessengebieten wie etwa der Berufsausbildung würde durch
mangelnden Kooperationswillen seitens der Arbeiterkammer und des ÖGB die Stabilität der
Arbeitnehmer-Arbeitgeberbeziehungen gefährdet.41 Um solch ein Risiko zu vermeiden, halten die
Sozialpartner am etablierten Weg der Kompromissfindung fest42, was sich speziell in der
Vergleich der Streikzahlen
Streikstatistik 43 widerspiegelt:
Beteiligte Anzahl Streikstunden Streikdauer Beschäftigte Arbeit- Streikdauer je
Jahr
ArbeitnehmerInnen Streiktage Gesamt jeTeilnehmerIn nehmerInnen* Beschäftigten
1989 3.715 2.986 23.887 00 Std 06 Min 26 Sek 2.822.000 00 Min 30 Sek
1990 5.274 8.870 70.962 13 Std 27 Min 00 Sek 2.929.000 01 Min 28 Sek
1991 92.707 58.341 466.731 05 Std 02 Min 00 Sek 2.997.000 09 Min 18 Sek
1992 18.039 23.437 181.502 10 Std 01 Min 12 Sek 3.072.000 03 Min 32 Sek
1993 6.869 13.008 104.063 15 Std 15 Min 00 Sek 3.108.000 02 Min 02 Sek
1994 0 0 0 00 Std 00 Min 00 Sek 3.226.000 00 Min 00 Sek
1995 60 120 894 14 Std 55 Min 55 Sek 3.192.000 00 Min 1,5 Sek
1996 0 0 0 00 Std 00 Min 00 Sek 3.047.000 00 Min 00 Sek
1997 25.800 2 153.000 05 Std 55 Min 49 Sek 3.055.569 03 Min 00 Sek
1998 0 0 0 00 Std 00 Min 00 Sek 3.075.900 00 Min 00 Sek
1999 0 0 0 00 Std 00 Min 00 Sek 3.106.100 00 Min 00 Sek
2000 19.439 2.947 23.579 01 Std 12 Min 47 Sek 3.133.173 00 Min 27,1 Sek
2001 0 0 0 00 Std 00 Min 00 Sek 3.148.177 00 Min 00 Sek
2002 6.305 9.306 74.445 11 Std 48 Min 26 Sek 3.154.512 01 Min 25 Sek
2003 779.182 1.305.466 10.443.727 13 Std 24 Min 12 Sek 3.184.117 3 Std 16 Min 48 Sek
2004 30 178 1.422 47 Std 24 Min 00 Sek 3.199.012 00 Min 1,6 Sek
2005 0 0 0 00 Std 00 Min 00 Sek 3.234.636 00 Min 00 Sek
2006 0 0 0 00 Std 00 Min 00 Sek 3.278.444 00 Min 00 Sek
*Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Mit Ausnahme des Jahres 2003 lässt sich die Streikdauer in den Jahren 1989-2006 in Minuten oder
gar Sekunden angeben. Den Ausschlag für den Sonderfall der für österreichische Verhältnisse
heftigen Streiks 2003 gab eine Regierungsvorlage zur Pensionsreform der Koalition ÖVP/FPÖ,
welche darauf verzichtete, die Sozialpartner in den Prozess einzubeziehen.
41 Armingeon,
Klaus: Probleme des Übergangs vom Korporatismus zum Pluralismus; in: Karlhofer, Ferdinand/Talós,
Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven; Wien, 2005, 136ff
42Talós, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Austrokorporatismus am Ende?; in: Dachs, Herbert (Hg.): Politk in Österreich
– Das Handbuch; Wien, 2006, 433
43ÖGB Organisation/Koordination: Vergleich der Streikzahlen; Url: http://www.oegb.at/servlet/BlobServer?
blobcol=urldokument&blobheadername1=content-type&blobheadername2=content-
disposition&blobheadervalue1=application%2Fpdf&blobheadervalue2=inline%3B+filename%3D
%22Streikstatistik_2006.pdf
%22&blobkey=id&root=OEGBZ&blobnocache=false&blobtable=Dokument&blobwhere=1192029265780 (abgerufen
am: 11.Jan.2010)
18
19. Allerdings gestalteten sich die Streiks nicht als Auseinandersetzung zwischen den Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertretern, sondern als Protest gegen das Vorhaben der Regierung. Um dennoch einem
Schaden für die sozialpartnerschaftlichen Beziehungen vorzubeugen, versuchten WK-Präsident
Leitl und ÖGB-Präsident Verzetnitsch öffentlich den Eindruck zu vermitteln, dass keine
Differenzen zwischen den Verbänden bestünden und man am gemeinsamen Bekenntnis zum
Korporatismus festhalte. Obwohl sich die WKÖ von den Streikmaßnahmen des ÖGB distanzierte,
stellte sie sich nicht euphorisch hinter die Regierungsvorlage der Regierung. 44
„Das Angebot der Sozialpartner, eine umfassende Pensionsreform anzugehen, wurde von Ihnen
schroff abgelehnt. Mitterlehner, der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, hat am 10. April
erklärt, er verstehe überhaupt nicht die Hast, es gebe keine budgetäre Notwendigkeit, so rasch eine
so umfassende Reform anzugehen, es wäre viel sinnvoller, gemeinsam an einer umfassenden Reform
zu arbeiten.“45 Der angeführte Auszug aus der Rede von Verzetnitsch im Nationalrat vom 11. Juni
2003 lässt erkennen, dass die Sozialpartner die Ereignisse nicht als Traditionsbruch ihrerseits,
sondern von Seiten der Regierung wahrnahmen. Er spricht geschlossen von den Sozialpartnern und
verweist, indem er Mitterlehner zitiert, auf den präferierten Weg konsensuell entstehender
Kompromisslösungen.
3.2.2. Wirtschaftliche Faktoren
„EU-Erweiterung und Globalisierung, neue Technologien und Kommunikationsmethoden stellen
völlig neue Anforderungen an die Gesellschaft. Einerseits entstehen neue Chancen, andererseits
auch Verunsicherungen durch verstärkte Anpassungsnotwendigkeiten. [...] Risiken bestmöglich zu
beseitigen, und die großen Chancen zu nützen, ist die wichtigste Aufgabe der Sozialpartner in den
kommenden zehn Jahren. Österreich kann keinen Kostenwettbewerb gewinnen. Unsere Stärken sind
vielmehr unsere Begabungen, Kreativität und Innovationen. [...] Der Zukunftserfolg Österreichs
hängt daher von der bestmöglichen Nutzung und Förderung dieses Potenzials ab. [...]Die
Sozialpartner stehen für eine umfassende Mitgestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik
durch faire Zusammenarbeit und Partnerschaft mit allen verantwortlichen Entscheidungsträgern.
Sie sehen sich als Mitgestalter der Zukunft und werden ihre Expertise, Praxisorientiertheit und
44vgl. Karlhofer, Ferdinand: Verbände: Mitgliederorientierung und strategische Neuausrichtung; in: Karlhofer,
Ferdinand/Tálos, Emmerich: Sozialpartnerschaft. Österreichische und Europäische Perspektiven; Wien, 2005, 26f
45
Verzetnitsch, Friedrich: [Wortmeldung]; Stenographisches Protokoll. Tagesordnungspunkt 1 in der 20. Sitzung des
Nationalrates (Debatte Nr. 3) 111 d.B. (XXII. GP); 11.06.2003; Url: http://www.parlament.gv.at/pd/steno/PG/DE/XXII/
NRSITZ/NRSITZ_00020/SEITE_0211.html (abgerufen am: 25.Jan.2010), 211
19
20. Handlungskompetenz in so wichtigen Bereichen wie der Aus- und Weiterbildung, der
Wirtschaftspolitik, dem Arbeitsmarkt und der Sozialen Sicherheit verstärken.“ 46
So formulierten die Sozialpartner 2006 in einer gemeinsamen Veröffentlichung die neuen
Herausforderungen. Unabhängig davon, wie die Beziehungen zwischen einzelnen Akteuren auf
vertikaler Ebene zur Regierung sein mag, erscheint das Netzwerk der Zusammenarbeit auf
horizontaler Ebene als unverzichtbar.
Biffl verortet die Aufgabe der Sozialpartner als notwendige Maßnahme infolge der Liberalisierung
und Globalisierung darin, auf der Arbeitnehmerseite das Erwerbsrisiko und auf der Arbeitgeberseite
die Verluste der Unternehmen zu kompensieren. Um den Marktrisiken entgegenzutreten und
sozialen Konflikten vorzubeugen, sieht sie die Sozialpartner als wichtige Ergänzung zu den
Martkmechanismen. Die neue relevante Rolle des österreichischen Neokorporatismus sei jene eines
sozialen Konfliktmanagers; der wirtschaftliche Erfolg Österreichs werde von der Organisation des
Wandels am Arbeitsmarkt abhängen.47 Heinisch verwendet für die neuen Herausforderungen den
Begriff Supply-side Corporatism, da die sozialpartnerschaftlichen Akteure eine relevante Rolle in
der Schaffung von Rahmenbedingungen und Standorten zur Gewährung von Arbeitsplätzen und
volkswirtschaftlichen Wachstums einnehmen. Wie anhand des Beispiels Südost-Steiermark deutlich
wird, treten die die Sozialpartner kooperativ als supply-supporter auf, indem sie attraktive Standorte
schaffen und damit fremde Investoren anlocken48 ; Standortattraktivität soll dadurch erreicht
werden, dass man in hochspezialisierten Nischensegmenten Know-How anhäuft und für
funktionierende Rahmenbedingungen sorgt.
46Die Sozialpartner Österreich: Wachstum und Vollbeschäftigung. Vorschläge der Sozialpartner; Wien, 2006; Url:
http://www.google.at/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=2&ved=0CA8QFjAB&url=http%3A%2F
%2Fwww.sozialpartner.at%2Fsozialpartner
%2Fpaper_Wachstum_Beschaeftigung.pdf&ei=5x5kS4yQEYuPsAax1bnsBA&usg=AFQjCNG9rhlVCpoKbJImkylrH5t
mAVMulg&sig2=qDWsBp3BQQiTL4_cRF5j-Q (abgerufen am: 26.Jan.2009), 2f
47vgl. Biffl, Gudrun: Der Arbeitsmarkt in der Zukunft - Implikationen für die Sozialpartnerschaft; in: Karlhofer,
Ferdinand/Talós, Emmerich: Zukunft der Sozialpolitik. Veränderungsdynamik und Reformbedarf; Wien, 1999, 209ff
48
vgl. Heinisch, Reinhard: Defying neoliberal converence: Austria‘s sucessful supply-side corporatism in the 1990s; in:
Government and Policy. volume 19; 2001, 32f
20
21. III. Resümee
1. Fragestellungen
Die Seminararbeit vermag nicht zu erklären, ob sich ein mangelnder Einfluss der
Sozialpartnerschaft langfristig auf ihre gesellschaftliche Relevanz auswirken würde. Es ließ sich
daher nur der Versuch unternehmen, zu untersuchen, inwiefern sich die kleine Koalitionsregierung
unter Schüssel auf die Relevanz der Sozialpartnerschaft ausgewirkt hat.
Die Frage, ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen den Einflussmöglichkeiten der Sozialpartner
im Vergleich zur Regierungskonstellation besteht, lässt sich konkret in Bezug auf den Einfluss auf
die Gesetzgebung nicht bestreiten (vgl. II.2.). Möchte die Sozialpartnerschaft daher an der
Gesetzgebung mitwirken, so ist eine Regierungskonstellation - Große Koalition-, durch welche sie
eingebunden wird, Voraussetzung. Der Versuch der Gewerkschaft, durch den Druck von
Streikmaßnahmen ein Umlenkung der Regierung zu erreichen, scheiterte; die Streiks hatten
allerdings keine negativen Auswirkungen auf die horizontalen Beziehungen zwischen den Akteuren
der Sozialpartnerschaft selbst.
Dass zwischen Einfluss und Relevanz ein Zusammenhang besteht, ist evident. Weniger naheliegend
ist allerdings die Frage danach, ob sich der zurückgegangene Einfluss auf die Gesetzgebung a)
kurzfristig oder sogar b) langfristig auf die gesellschaftliche Wahrnehmung und Anerkennung der
Sozialpartnerschaft ausgewirkt hat. Da sich leider nicht feststellen lässt, wie der Verlauf der Dinge
gewesen wäre, hätte es keine kleine Koalition gegeben, kann man leider nicht sagen, ob die Rolle
der Sozialpartnerschaft nicht doch etwa einen vollkommen anderen Lauf hätte einschlagen können.
Vergleicht man allerdings die vorliegenden Zahlen und Statistiken, so kommt man zum Ergebnis,
dass die sinkende Mitgliederquote des Österreichischen Gewerkschaftsbundes im selben Ausmaß,
wie in den Jahren der Großen Koalition zuvor, seinen Lauf nahm. Stellt man zum Beispiel die
letzten sechs Jahre der Großen Koalition den ersten sechs Jahren der schwarz-blauen Koalition
gegenüber (1994-1999; 2000-2005, 2006 nicht eingerechnet, weil durch den Bawag-Skandal
verfälscht), so nahm die Mitgliederschaft in den Jahren 2000-2005 sogar um 0,5% weniger ab als in
den letzten sechs Jahren der großen Koalition. 49
49 vgl. Anhang
21
22. Die Krise der Beteiligungsquoten an den Arbeiterkammer- und Wirtschaftskammerwahlen konnten
durch eine serviceorientierte Neuausrichtung und gesetzliche Änderungen des Wahlmodus doch
einigermaßen bewältigt werden (vgl. II.3.1.2.). Eine Statistik, welche das Vertrauen der Mitglieder
in die Kammern zeigt (vgl. II.3.1.3.), zeigt außerdem, dass die AK relativ zur WK betrachtet
während der Kleinen Koalition an Vertrauen seitens der Mitglieder gewann, obwohl diese weniger
Einfluss auf die Regierung ausüben konnte als die WKÖ. Der Begriff Sozialpartnerschaft verlor
während der Phase der Zurückdrängung seiner Akteure nicht an seiner gesellschaftlichen positiven
Bedeutung; man darf daher den Schluss ziehen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz und Relevanz
der Sozialpartnerschaft durch die neue Regierungskonstellation nicht gemindert wurde.
Die Sozialpartnerschaft ist seit dem 01. Jänner 2008 durch die Einführung des Art 120a Abs 2 B-
VG verfassungsrechtlich verankert. Wie in dieser Seminararbeit aufgezeigt wird, unterliegt der
österreichische Neokorporatismus einem durchgehenden Wandel, während die Akteure der
Sozialpartnerschaft dieselben bleiben. Vor allem aus Mangel an Alternativen und aufgrund von
Risiken, welche durch einen Bruch Zusammenarbeit zwischen den Verbänden entstehen würden,
lässt sich in Bezug auf diese eine Pfadabhängigkeit konstatieren.
Darüberhinaus nahmen die Sozialpartner in wirtschaftlichen Belangen die Rolle von supply-
supportism ein (vgl. II.3.2.2.), indem sie ihre strukturellen Verbindungen dafür nutzen, innovative
Wirtschaftsstandorte Arbeitsplätze zu schaffen, als auch durch die Akkumulierung von fremden
Investoren in die Konjunktur positiv einzugreifen.
2. Hypothese
Je stärker die Sozialpartnerschaft gesellschaftlich und strukturell manifestiert ist, desto weniger
hängt ihre Relevanz von der Regierungskonstellation ab.
Dementsprechend wie Sartori es formuliert, dass aus Fallstudien keine allgemeinen Hypothesen
abgeleitet werden sollen 50, ist es natürlich schwer, solch eine gewichtige Hypothese allein anhand
50 vgl. Sartori, Giovanni: Comparing and Miscomparing; in: Journal of Theoretical Politics; 1991, 251f
22
23. der schwarz-blauen Regierungsphase verifizieren zu wollen, weswegen besser darauf verzichtet
werden soll.
Jedoch kommt die Seminararbeit zum Ergebnis, dass die Relevanz von neokorporatistischen
Akteuren sehr wohl von Phasen der Einflusszurückdrängung unberührt bleiben kann, da
gesellschaftliche, strukturelle sowie wirtschaftliche Faktoren bestehen bleiben.
23
24. IV. Literaturverzeichnis
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