2. Head of Corporate, M&A and Capital
Markets (RAK Wien)
Schwerpunkte als Rechtsanwalt:
•
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
•
Internationale Transaktionen
•
Kapitalmarkt- und Börsenrecht
Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte GmbH
Biberstraße 5, 1010 Wien, Österreich
T +43 1 533 33 30-5309
Mag. Ronald Frankl
F +43 1 532 84 83
E frankl@lansky.at
W www.lansky.at
3. Rechtsanwältin (RAK Saarbrücken,
RAK Wien)
Schwerpunkte:
•
Strafrecht
•
Wirtschaftsstrafrecht
•
Deutsches Recht
Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte GmbH
Biberstraße 5, 1010 Wien, Österreich
T +43 1 533 33 30-5204
Dipl.iur. Tatiana
Urdaneta-Wittek
F +43 1 532 84 83
E wittek@lansky.at
W www.lansky.at
4. Attraktive Aspekte
Österreich ist für Unternehmen attraktiv:
• Hoher Kaufkraft (31% über EU-Durchschnitt)
• Hohe Arbeitsproduktivität (15% über EUDurchschnitt)
• Hoher sozialer Friede (0.8 Streiktage pro Jahr;
4.3 EU-Durchschnitt)
• Moderate Abgabenquote (im EU-Durchschnitt)
• Vorreiterrolle in E-Government
6. Gesellschaftsrecht
Das österreichische Gesellschaftsrecht ist
dem deutschen sehr ähnlich
In der Praxis wesentlichste Rechtsformen:
• OG (Offene Gesellschaft) = OHG
• KG = KG
• GmbH = GmbH
• AG = AG
6
7. Gesellschaftsrecht
Jedoch kleine Unterschiede:
• In Österreich keine UG, KaA
• GmbH in Österreich: Mindest-Stammkapital
EUR 10.000 (neue „Mini-GmbH“)
• AG in Österreich: Grundkapital EUR 70.000
7
8. Gesellschaftsrecht
Spezifikum in Österreich: Privatstiftung
• Juristische Person mit Vermögen zur Erreichung
eines bestimmten Zwecks
• Keine gewerbsmäßige Tätigkeit (außer als
Nebentätigkeit)
• Mindeststiftungsvermögen EUR 70.000
• Organe: Vorstand, Prüfer, evt. Aufsichtsrat
8
9. Firmenbuch
In Österreich kein Handelsregister, sondern das
sehr ähnliche Firmenbuch
• Publizitätsprinzip
Was eingetragen ist, gilt; was nicht eingetragen ist,
gilt nicht
• Umfassender Vertrauens- und Verkehrsschutz
• Anders als in Deutschland: In Österreich teilweise
Durchbrechung
Unrichtige Eintragung gilt nicht, wenn Dritte nicht
im Vertrauen auf Eintragung handelte oder
Unrichtigkeit grob fahrlässig nicht kannte
10. Vollmacht und Prokura
Geregelt im Unternehmensgesetzbuch ( = ö
HGB)
• Handlungsvollmacht (im Wesentlichen wie in
Deutschland)
Kann nach Belieben gestaltet werden
Beschränkungen Dritten grundsätzlich unwirksam,
außer Dritte kennt Beschränkung
• Prokura (im Wesentlichen wie in Deutschland)
Muss ins Firmenbuch eingetragen werden
Gesetzlich Dritten gegenüber unbeschränkbar
11. Gewerberecht
In Österreich durch Gewerbeordnung geregelt
• Unterschied reglementierte, Teil- und freie
Gewerben
• Immer erforderlich vor Anfang der Ausübung:
Anmeldung
• Bei Teil- und reglementierten Gewerben zusätzlich:
Befähigungsnachweis
Üblicherweise Ausbildung/Arbeitserfahrung
Bei Unternehmen: Geschäftsführer braucht
Befähigungsnachweis
12. Vertragsrecht
In Österreich im Wesentlichen wie in
Deutschland
• Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie)
• Für Vertragsabschluss erforderlich:
Geschäftsfähigkeit
Angebot und Annahme (übereinstimmend)
AGBs:
• Geltungskontrolle und Inhaltskontrolle
• Unklare Klauseln zum Nachteil des Verwenders
ausgelegt
13. Vertragsrecht
Leistungsstörungen ähnlich wie in
Deutschland geregelt
• Aufrechterhaltung des Vertrags bevorzugt
• Bei Mängeln u.U. Recht auf Gewährleistung
Verbesserung, Austausch, Preisminderung,
Wandlung
• …oder Schadenersatz bei Verschulden
14. Eigentumserwerb
in Österreich
• Titel
• Modus
Grundsätzlich
Übergabe oder
Eintragung
• Berechtigung des
Vormannes
Ohne Berechtigung ist
u.U. gutgläubiger
Erwerb möglich
in Deutschland
• Einigung
• Übergabe /
Besitzmittlungsverhältnis /
Abtretung
• Berechtigung des
Verfügenden
Ohne Berechtigung ist
u.U. gutgläubiger
Erwerb möglich
15. Eigentum
Eigentumsvorbehalt in Österreich nicht
gesetzlich geregelt, jedoch möglich
• Einfacher Eigentumsvorbehalt
• Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Bei
Weiterverarbeitung und -veräußerung
Erweiterter Eigentumsvorbehalt anders als in
Deutschland in Österreich nicht zulässig
In Österreich anders als in Deutschland keine
gesetzliche Vermutung eines Vorbehalts
16. Handelsvertreterrecht
Im öHandelsvertretergesetz geregelt
(ähnliche Bestimmungen im deutschen
HGB)
• Selbstständige und gewerbsmäßige Vermittlung
oder Abschluss von Geschäften für einen
Unternehmer
• Provisionsanspruch des Handelsvertreters
• Nach Beendigung der Tätigkeit
Ausgleichsanspruch
Bei neuen Kunden, Vorteilen
Evt. kein Anspruch bei Kündigung
17. Wettbewerbsrecht
In EU weitgehend harmonisiert
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Keine irreführende, aggressive Werbung
• Kartellgesetz
Kartellverbot
Kein Missbrauch einer marktbeherrschender Stellung
18. Geistiges Eigentum
Wie in Deutschland umfassender Schutz des
geistigen Eigentums, z.B. durch das…
•
•
•
•
Urheberrechtsgesetz
Patentgesetz
Gebrauchsmustergesetz
Markenschutzgesetz
Bei Verletzungen:
• Unterlassungsanspruch
• Schadenersatzanspruch
• Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung
19. Steuern
Einkommenssteuer
Umsatzsteuer
Bis €11.000: 0%
Ermäßigter Satz: 10%
€11.000-€25.000: 36.5%
Normaler Satz: 20%
€25.000-€60.000: 42.2%
Ab €60.000: 50%
Körperschaftsteuer und
Kapitalertragsteuer
25%
Gewerbesteuer
abgeschafft, für Arbeitgeber
3% Kommunalsteuer über
Bruttolohn
20. Sozialversicherung
Setzt sich in Österreich zusammen aus:
•
•
•
•
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Pensionsversicherung
Arbeitslosenversicherung
Anteil vom Arbeitgeber zu tragen: ca. 22%
Anteil vom Arbeitnehmer zu tragen: ca. 18%
21. Rechtsdurchsetzung
Zuständigkeit der Bezirksgerichte
• Einzelrichter
• Streitwert bis EUR 10.000
• Bestimmte Arten von Rechtssachen, z.B. Mietrecht,
Familienrecht
Zuständigkeit der Landesgerichte
• Gerichtshof erster Instanz für nicht den
Bezirksgerichten zugewiesenen Sachen
• Entscheidet im Dreirichtersenat über Rechtsmittel
gegen Entscheidungen Bezirksgerichte
22. Rechtsdurchsetzung
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte
• Für Rechtsmittel gegen erstinstanzliche
Entscheidungen Landesgerichte
• Grundsätzlich Dreirichtersenat
Oberste Gerichtshof (OGH)
• Grundsätzlich Rechtsmittel an OGH nur zulässig
bei „Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung“
• Entscheidung üblicherweise in
Fünfrichtersenaten
23. Schiedsgerichtsbarkeit
„Arbitration“
• Ermöglicht individuellere und flexible Gestaltung
des Verfahrens
• Parteien bestimmen mit, wer über Streitigkeit
entscheiden wird
• Wirtschaftskammer Österreich bietet
Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung
Internationales Schiedsgerichtszentrum für
internationale Parteien
24. Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit!
Lansky, Ganzger + Partner Rechtsanwälte GmbH
Biberstraße 5, 1010 Wien, Österreich
T +43 1 533 33 300
F +43 1 532 84 83
E frankl@lansky.at
W www.lansky.at