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Eine erste Bewertung makroprudenzieller
Instrumente in der Immobilienfinanzierung
IW policy paper · 8/2016
Autoren:
Daniel Bendel
Telefon: 0221 4981-881
E-Mail: bendel@iwkoeln.de
Markus Demary
Telefon: 0221 4981-732
E-Mail: demary@iwkoeln.de
Michael Voigtländer
Telefon: 0221 4981-741
E-Mail: voigtlaender@iwkoeln.de
31. Mai 2016
2
Inhalt
Zusammenfassung..................................................................................................... 3
1. Hintergrund............................................................................................................. 4
2. Instrumente der makroprudenziellen Steuerung in der Immobilienfinanzierung ..... 4
2.1 Instrumente der Eigenkapitalrichtlinie........................................................................... 5
2.2 Instrumente der Eigenkapitalregulierung...................................................................... 7
2.3 Instrumente für den Immobilienmarkt........................................................................... 7
3. Empirische Befunde zur Verschuldung deutscher Haushalte................................. 9
4. Diskussion der makroprudenziellen Instrumente.................................................. 14
4.1 Marktversagen in der Immobilienfinanzierung? ...........................................................15
4.2 Basel III und makroprudenzielle Steuerung.................................................................18
4.3 Auswirkungen auf den Eigenkapitalaufbau der Banken...............................................20
5. Schlussfolgerungen .............................................................................................. 21
JEL-Klassifikation:
G01: Finanzkrisen
G21: Banken, Hypothekarkreditvergabe
G28: Staatliche Eingriffe und Regulierung
3
Zusammenfassung
Der Ausschuss für Finanzstabilität hat die Einführung makroprudenzieller Instrumen-
te für die Immobilienfinanzierung vorgeschlagen. Darunter fallen Beschränkungen bei
den Beleihungsausläufen, bei der Gesamtverschuldung, bei dem Zinsdienst sowie
Anforderungen an die Tilgung. Diese Instrumente sollen Ausfälle bei Krediten verrin-
gern und einer Überhitzung des Immobilienmarktes entgegenwirken. Die Bundesre-
gierung plant derzeit unter Berufung auf diese Vorschläge die Schaffung gesetzlicher
Voraussetzung für die Einführung dieser Instrumente.
Anders als in vielen anderen Ländern folgt die Finanzierung in Deutschland aber e-
her dem Vorsichtsprinzip. Hohe Beleihungsausläufe weisen vor allem Haushalte mit
höherem Einkommen auf, Haushalte mit geringeren Einkommen finanzieren eher
konservativ. Vor allem werden die Schuldendienste im Verhältnis zum Einkommen
eher moderat gewählt. Für Haushalte mit höheren Einkommen stellen die Einschrän-
kungen einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, der Effekt auf die
Finanzstabilität bleibt hingegen eher unbestimmt aufgrund der geringen Risiken bei
Haushalten mit wenig Einkommen.
Für Banken bedeuten die Einschränkungen eine Belastung, da Zinseinnahmen redu-
ziert werden. Damit fällt der Eigenkapitalaufbau noch schwerer, was die Robustheit
des Finanzsektors beeinträchtigt. Zudem sind die Wirkungen von Basel III noch nicht
absehbar, geschweige denn die Wechselwirkungen mit den darin enthaltenen mak-
roprudenziellen Instrumenten für Banken.
Für Deutschland zeigen sich keine makroprudenziellen Risiken. Die Verschuldung
der Haushalte ist seit dem Jahr 2000 rückläufig und ein übermäßiges Wachstum von
Krediten und Immobilienpreisen ist ebenfalls nicht zu beobachten. Insgesamt könnte
die Kreditvergabe in Deutschland sogar ausgeweitet werden. Die makroprudenziellen
Instrumente können damit kaum zur weiteren Erhöhung der Finanzstabilität beitra-
gen, hingegen aber schädlich für Banken und Kreditnehmer wirken.
4
1. Hintergrund
Die Bestrebung, das Finanzsystem zu stabilisieren und künftige Krisen zu vermeiden
prägte die Regulierung des Finanzsystems im Allgemeinen und der Banken im Spe-
ziellen in den letzten Jahren. Hierzu wurden eine Reform der Aufsichtsarchitektur,
zusätzliche quantitative und qualitative Anforderungen an das Eigenkapital der Ban-
ken, höhere Liquiditätspflichten und eine Reihe weiterer begleitender Maßnahmen
beschlossen. Diese weiteren Maßnahmen regeln sowohl die Marktinfrastruktur
(EMIR – European Market Infrastruktur Regulation) als auch die entsprechenden
Produkte (MiFiD 2 – Markets in Financial Instruments Directive 2), nicht aber den
Zugang zu Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Haushalte. Im aktuellen Fi-
nanzstabilitätsbericht schlägt der Ausschuss für Finanzstabilität (2015) nun erstmals
eine direkte Regulierung der Kreditvergabe in Form von schuldnerbasierten Instru-
menten vor. Konkret werden Grenzen für die Immobilienkreditvergabe in Form von
Begrenzungen der Beleihungsausläufe, Grenzen für die Gesamtverschuldung, Gren-
zen für das Verhältnis von Zinszahlungen zum Einkommen sowie Anforderungen an
die Tilgung diskutiert. Kennwerte hierfür wurden noch nicht genannt, aber es gilt als
sicher, dass in naher Zukunft die gesetzlichen Voraussetzungen für diese makropru-
denziellen Instrumente geschaffen werden. Solche Einschränkungen bei der Immo-
bilienkreditvergabe als eine Ausgestaltungsform makroprudenzieller Eingriffe werden
bereits in vielen Ländern genutzt, allerdings mit ambivalenten Ergebnissen (Demary /
Haas, 2015). Im Folgenden wird diskutiert, ob solche Instrumente in Deutschland
sinnvoll sind und welche Auswirkungen zu erwarten sind.
Das Ziel solcher Eingriffe liegt in der Vermeidung spekulativer Blasen im Immobili-
enmarkt bzw. in der Begrenzung möglicher Folgeeffekte selbiger auf die Volkswirt-
schaft. Dem steht gegenüber, dass durch feste Grenzen für die Kreditvergabe die
Vertragsfreiheit erheblich eingeschränkt und der Zugang zum Wohneigentum er-
schwert wird.
Nach einer Einordnung der neuen Instrumente in das bestehende Instrumentarium
makroproduzenzieller Maßnahmen erfolgt eine erste Diskussion der möglichen Fol-
gen für deutsche Kreditnehmer. Hierzu wurde der Household Finance and
Comsumption Survey (HFCS) der Europäischen Zentralbank ausgewertet. Darauf-
folgend wird die Rationalität der geplanten Maßnahmen diskutiert. Der Beitrag endet
mit einigen Schlussfolgerungen.
2. Instrumente der makroprudenziellen Steuerung in der Immobili-
enfinanzierung
Makroprudenzielle Instrumente, die der Vermeidung systemischer Risiken im Fi-
nanzmarkt gelten, sind bereits in verschiedenen Formen in den letzten Jahren einge-
führt bzw. beschlossen worden. Im Rahmen der Finanzmarktreform der EU sind
5
makroprudenzielle Instrumente für den Bankensektor in der Eigenkapitalrichtlinie
(Capital Requirements Directive IV, kurz: CRD IV) und der Eigenkapitalregulierung
(Capital Requirements Regulation, kurz: CRR) festgelegt worden (ESRB, 2015).
Während die CRR auf EU-Gesetzgebung beruht und für die nationalen Aufsichtsbe-
hörden als geltendes Recht angewendet werden muss, musste die CRD IV erst in
nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das CRD IV-
Umsetzungsgesetz seit dem 28. August 2013 in Kraft. Die Instrumente der Eigenka-
pitalrichtlinie CRD IV richten sich ausschließlich an Banken und deren Kreditvergabe.
Diese Instrumente gelten damit nicht für alle Anbieter von Immobilienkrediten, wie
zum Beispiel Versicherungen. Neben diesen gläubigerbasierten Instrumenten sind
auch die hier im Fokus stehenden schuldnerbasierten Instrumente für Deutschland in
der Planung, die für alle Anbieter von Immobilienkrediten gelten sollen (AFS, 2015).
Die zur Verfügung stehenden Instrumente der makroprudenziellen Eingriffe werden
hier zunächst vorgestellt.
2.1 Instrumente der Eigenkapitalrichtlinie
Bei den Instrumenten der CRD IV handelt es sich zu einem großen Teil um Eigenka-
pitalpuffer, die als Prozentsatz des Kernkapitals (Common Equity Tier 1, CET 1) ge-
genüber den Risikoaktiva definiert sind und makroprudenziell eingesetzt werden
können (ESRB, 2015):
 Der antizyklische Eigenkapitalpuffer soll der Prozyklizität des Finanzsys-
tems entgegenwirken. Die Prozyklizität entsteht dadurch, dass die Banken im
Aufschwung des Kreditzyklus ihre Kreditvergabe ausweiten ohne gleichzeitig
Eigenkapital gegen die Risiken des Abschwungs aufbauen zu müssen (Aik-
man et al., 2013). Ein Eigenkapitalaufbau ist allein als Reaktion auf die mikro-
prudenziellen Risiken gegeben. Dieser Eigenkapitalaufbau reicht aber nicht
gegen die Rückwirkungen des Kreditzyklus aus. Denn mit dem Aufschwung
des Kreditzyklus geht in der Regel ein Aufschwung der Gesamtwirtschaft ein-
her. Risiken sind in einem solchen Aufschwung nicht erkennbar. Der Ab-
schwung des Kreditzyklus wird dann durch Verluste im Bankensektor, bei-
spielsweise durch das Platzen einer Vermögenspreisblase, ausgelöst. Sollte
den Banken das nötige Eigenkapital zur Abfederung dieser Verluste fehlen,
dann müssen diese ihre Risikoaktiva zurückfahren, um ihre regulatorischen
Eigenkapitalquoten zu halten. Wenn die Banken gemeinsam ihre Risikoaktiva
zurückfahren müssen, so entsteht eine Kreditklemme, die die Gesamtwirt-
schaft in eine so genannte Bilanzrezession führen kann (Koo, 2011). Diese
wirkt in der Regel deutlich länger als eine normale Rezession, denn Banken
fehlt in einer solchen Rezession das Eigenkapital zur Kreditvergabe, während
den verschuldeten Unternehmen und Haushalten die Refinanzierungsmög-
6
lichkeiten wegfallen. Sie sind dann gezwungen, ihre Ausgaben für Investitio-
nen und Konsum zurückzufahren, was einen Aufschwung verhindert. Ein feh-
lender Aufschwung erschwert zudem die Konsolidierung, so dass eine Bilanz-
rezession mit einer lang anhaltenden Output-Lücke einhergeht (Buttiglione et
al., 2014). Dies ist die Situation, in der sich der Euroraum seit 2008 befindet
(Demary/Hüther, 2015).
Der antizyklische Eigenkapitalpuffer soll eine solche Situation verhindern oder
zumindest abfedern. Er ist als CET 1 in Höhe von 0 bis 2,5 Prozent der Risi-
koaktiva definiert. Dieser Eigenkapitalpuffer soll in Zeiten des Aufschwungs
des Kreditzyklus aufgebaut werden, damit Banken im Abschwung über genü-
gend Eigenkapital als Verlustpuffer verfügen. Durch dieses Eigenkapital soll
verhindert werden, dass Banken im Abschwung gezwungen sind ihre Risiko-
aktiva zurückzufahren und damit eine Kreditklemme verursachen. Vor dem
Hintergrund, dass ein Immobilienboom mit einer Kreditblase einhergeht, ist
der antizyklische Eigenkapitalpuffer das naheliegende Instrument der CRD IV,
auf das die Aufsichtsbehörden bei einer drohenden Immobilienblase eingrei-
fen werden.
 Der Eigenkapitalpuffer für global systemrelevante Institute ist ein ver-
pflichtender Eigenkapitalpuffer für Banken, die als global systemrelevant iden-
tifiziert wurden. Sein Zweck ist es, die Risiken, die aus der Systemrelevanz
einzelner Banken entstehen, abzumildern. Dazu müssen diese Banken zu-
sätzliches CET 1 in Höhe von 1,0 bis 3,5 Prozent ihrer Risikoaktiva halten.
Dieser Kapitalpuffer stellt zwar ein makroprudenzielles Instrument dar, adres-
siert jedoch Systemrisiken in der Querschnittsdimension und wirkt demnach
unabhängig vom Finanzzyklus. Für die hier adressierte Fragestellung ist er
deshalb irrelevant.
 Für andere systemrelevante Institute, die eher für das heimische Finanzsys-
tem systemrelevant sind, sieht CRD IV Eigenkapitalpuffer in Höhe von bis zu 2
Prozent der Risikoaktiva vor. Auch dieser Eigenkapitalpuffer adressiert Sys-
temrisiken in der Querschnittsdimension und ist deshalb für die Fragestellung
dieses Papier nicht relevant.
 Der systemische Risikopuffer soll einer exzessiven Verschuldung der Insti-
tute entgegenwirken. Hierzu können die Aufsichtsbehörden für einige oder
auch alle Banken einen Eigenkapitalpuffer von bis zu 3 Prozent der Risikoak-
tiva vorschreiben. Dieses Instrument kann sowohl in der Querschnittsdimensi-
on als auch in der zeitlichen Dimension eingesetzt werden.
7
 Die Säule 2 sieht ebenfalls Instrumente für einen makroprudenziellen Einsatz
vor. Sofern der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch
die European Banking Authority (EBA) feststellt, dass eine oder mehrere Ban-
ken zu einem Systemrisiko beitragen, können diese Instrumente in Kooperati-
on zwischen makroprudenziellen und mikroprudenziellen Aufsichtsbehörden
eingesetzt werden.
2.2 Instrumente der Eigenkapitalregulierung
Über die Eigenkapitalregulierung (CRR) sind ebenfalls makroprudenzielle Instrumen-
te verfügbar (ESRB, 2015):
 Sogenannte „National Flexibility Measures“ erlauben es den nationalen
Aufsichtsbehörden die bisherigen Vorgaben für Banken für ihr Land zu ver-
stärken, nicht aber zu lockern. Zu den Instrumenten gehören Vorgaben für die
Eigenmittelausstattung von Banken, Großkreditbeschränkungen, Offenle-
gungspflichten, die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers, Liquiditätsvorgaben,
Risikogewichte für die Immobilienkreditvergabe und Maßnahmen gegen
die Vernetzung der Banken untereinander.
 In die Immobilienkreditvergabe können die Aufsichtsbehörden über die soge-
nannten sektoralen Risikogewichte eingreifen. So können sie die Risikoge-
wichtung von Immobilienkrediten auf bis zu 150 Prozent heraufsetzen und
striktere Loss Given Default (LGD) Parameter verlangen. Während der anti-
zyklische Eigenkapitalpuffer mit Hilfe eines breiten Kreditaggregats kalibriert
wird, kann mit Hilfe des sektoralen Risikogewichts den Banken die Immobili-
enkreditvergabe bei einer drohenden Immobilienblase erschwert werden.
2.3 Instrumente für den Immobilienmarkt
Während es sich bei den Instrumenten der CRD IV und der CRR um gläubigerbasier-
te Instrumente handelt, die ausschließlich für Banken gelten, wurden speziell für den
Immobilienmarkt sogenannte schuldnerbasierte Instrumente vorgeschlagen und in
einigen Ländern auch angewendet. Diese sind nicht Teil von CRD IV und CRR. Ihr
Einsatz unterliegt der nationalen Gesetzgebung und der nationalen Aufsichtsbehör-
den. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat für Deutschland die Einführung der
folgenden Instrumente vorgeschlagen (AFS, 2015):
 Das Loan-to-Value Ratio (LTV) setzt eine Obergrenze auf das Kreditvolu-
men, das ein Haushalt zur Finanzierung einer Immobilie aufnehmen kann.
Dieses Instrument soll sicherstellen, dass der Haushalt die Immobilie mit ge-
8
nügend Eigenkapital finanziert. Hierdurch soll der Verlust für die Bank im Falle
der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eingeschränkt werden.
 Das Debt-Service-to-Income Ratio (DSTI) stellt eine Obergrenze für die fi-
nanziellen Belastungen eines Haushalts aus Zins- und Tilgungszahlungen in
Relation zu seinem Einkommen dar. Dieses Instrument soll verhindern, dass
ein Haushalt einen Kredit beantragt und zugesprochen bekommt, dessen
Schuldendienst seine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt. Aus Sicht der
Bank soll dieses Instrument verhindern, dass ein Kredit notleidend wird.
 Das Debt-to-Income Ratio (DTI) stellt eine Obergrenze für die Gesamtver-
schuldung des Kreditnehmers in Bezug auf sein Einkommen dar. Auch dieses
Instrument soll verhindern, dass ein Kreditnehmer einen Kredit beantragt und
auch zugesprochen bekommt, der seine finanzielle Leistungsfähigkeit über-
steigt und deshalb mit einer hohen Wahrscheinlichkeit notleidend wird.
 Eine Amortisationsanforderung an Immobiliendarlehen soll sicherstellen,
dass ein Kreditnehmer einen Teil seines Kredits zu einer festgelegten Zeit be-
reits getilgt hat.
Konkrete Grenzwerte für diese Kennziffern wurden bisher nicht genannt, allerdings
soll es für Banken Kontingente geben, die in Einzelfällen Überschreitungen erlauben.
Auch diese wurde aber bisher nicht näher spezifiziert.
Während die gläubigerbasierten Instrumente der CRD IV und der CRR in einem
möglichen Konflikt mit der Geldpolitik stehen könnten, so stehen die schuldnerbasier-
ten Instrumente in einer Nähe zum Verbraucherschutz. Im Unterschied zum Ver-
braucherschutz, der Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe zum Schutz des
Kreditnehmers definiert, dienen die makroprudenziellen Instrumente zur ex-ante
Vermeidung von Kreditausfällen für Banken und der negativen Konsequenzen aus
einem Deleveraging der Banken. Die makroprudenziellen Instrumente können in ei-
nem Kreditboom verschärft werden und stellen damit Politikparameter dar. Der mak-
roprudenzielle Einsatz unterscheidet sich somit vom Verbraucherschutz darin, dass
Instrumente vorliegen, die der Aufsicht einen schnellen Eingriff in den Immobilien-
markt gestatten.
Der Ausschuss für Finanzstabilität begründet den Einsatz der schuldnerbasierten
Instrumente damit, dass die CRD IV und CRR nicht alle gewerblichen Darlehensge-
ber im Immobilienbereich erfassen. Während über die Instrumente von CRD IV und
CRR kein direkter Einfluss auf die Kreditvergabestandards ausgeübt werden kann,
so ist dies über die schuldnerbasierten Instrumente möglich (AFS, 2015).
9
3. Empirische Befunde zur Verschuldung deutscher Haushalte
Im europäischen Vergleich zählt Deutschland zu den Ländern, in denen die Ver-
schuldung der Haushalte vergleichsweise niedrig ist. Noch im Jahr 2005 wurde von
der EU Kommission sogar ein Gutachten beauftragt, dass für Deutschland (und
Frankreich) zu dem Schluss kommt, dass zu wenige Kredite vergeben werden und
dadurch der Zugang zum Wohneigentum erschwert wird (London Economics, 2005).
Abbildung 1 verdeutlicht, dass Deutschland mit einer Verschuldung der Haushalte
von rund 60 Prozent des BIP im unteren Drittel der EU-Staaten liegt. Unter anderem
in Spanien, Italien und vor allem in Dänemark und den Niederlanden ist die Ver-
schuldung deutlich höher.
Abbildung 1: Verschuldung der Haushalte in Europa
Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck, in Prozent des BIP
Quelle: Europäische Zentralbank
Besonders aufschlussreich ist aber die Betrachtung der vom Ausschuss für Finanz-
stabilität anvisierten Kennziffern für Deutschland. Die Verteilung der Kreditvolumen
relativ zum Kaufpreis der Immobilie und des Zinsdienstes im Verhältnis zum aktuel-
len Einkommen lassen sich anhand des Household Finance and Consumption Sur-
10
vey (HFCS) der EZB für verschiedene Einkommensgruppen für Deutschland darstel-
len. Die Befragung wurde 2010 durchgeführt und 2013 veröffentlicht. Lediglich die
Tilgungen lassen sich anhand dieser Datenquelle nicht darstellen. Nachfolgend wird
auch auf eine Betrachtung der DTI verzichtet, da in der HFCS das Einkommen zum
Zeitpunkt der Kreditaufnahme nicht mit abgefragt wurde. Bei der Betrachtung der
DSTI werden die aktuellen Schuldendienste relativ zum aktuellen Einkommen analy-
siert. Auch hierdurch können Verzerrungen nicht ausgeschlossen werden. Alle nach-
folgenden Zahlen sind dem ersten Datensatz der imputierten Beobachtungswelle der
Befragung entnommen und beziehen sich auf die Hypothekendarlehen, die der be-
fragte Haushalt zur Finanzierung des Kaufes seines Hauptwohnsitzes aufgenommen
hat. Es werden keine refinanzierenden Kredite betrachtet. Außerdem werden nur
Haushalte in die Studie aufgenommen, die die Immobilie vollständig besitzen.
Dadurch werden auch Kredite berücksichtigt, die beispielsweise zur Anzahlung einer
Immobilie verwendet wurden. Der Kreditbetrag, der in der Loan-to-Value Ratio (LTV)
verwendet wird, kann also auch die Summe mehrerer Einzelkredite sein. Als Wert
der Immobilie wird der Kaufpreis der Immobilie zum Zeitpunkt der Aufnahme des
Immobilienkredites verwendet. Bei der Debt-Service-to-Income Ratio (DSTI) wird die
zum Zeitpunkt der Befragung aktuelle jährliche Summe aller Zahlungen, die im Zu-
sammenhang mit dem Immobilienkredit stehen, in Relation zum aktuellen Bruttojah-
reseinkommen gesetzt, wobei unter aktuell wieder der Zeitpunkt der Befragung ver-
standen wird. Die Anzahl der befragten Immobilienbesitzer, die diese Kriterien erfül-
len, entspricht hochgerechnet rund 17 Millionen Personen in Deutschland. Die Hypo-
these hinter einer Auswertung für verschiedene Einkommensgruppen ist die, dass
Kredite von Haushalten mit einem hohen Einkommen und hohen Vermögen mit einer
geringeren Wahrscheinlichkeit ausfallen werden als die Kredite von Haushalten mit
einem geringeren Einkommen und geringeren Vermögen. In der nachfolgenden Ana-
lyse wurden negative Bruttoäquivalenzeinkommen wie in der Literatur üblich durch
den Wert null ersetzt. Abschließend werden die statistischen Eigenschaften der
deutschen Immobilienkreditnehmer mit denen der restlichen europäischen Länder
verglichen.
Zunächst soll untersucht werden, welche Immobilienbesitzer von einer verschärften
LTV bzw. einer Begrenzung des Beleihungsauslaufs betroffen wären. Zur Analyse
werden die statistischen Eigenschaften der zum Zeitpunkt der Befragung aktuellen
Nettovermögen verschiedener Immobilienbesitzer unterteilt nach der jeweiligen LTV
dargestellt. Abbildung 2 zeigt die Verteilung der Nettovermögen der Haushalte mit
einer LTV von mehr als 90 Prozent grafisch, Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse tabella-
risch für verschiedene Beleihungsausläufe.
11
Abbildung 2: Nettovermögen der deutschen Haushalte mit Immobilienkrediten
und einer Loan-To-Value Ratio von mehr als 90 Prozent
Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Abbildung 2 zeigt, dass der Großteil der Haushalte mit einem Beleihungsauslauf von
90 Prozent über ein Nettovermögen von mehr als 50.000 Euro verfügt. Viele Haus-
halte mit einem solchen Beleihungsauslauf weisen sogar deutlich höhere aktuelle
Vermögen auf, nur wenige Haushalte sind überschuldet. Hierbei ist es wichtig zu be-
rücksichtigen, dass dies das Nettovermögen zum Zeitpunkt der Befragung ist und
nicht das Vermögen zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme.
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
-190.000
-150.000
-110.000
-70.000
-30.000
10.000
50.000
90.000
130.000
170.000
210.000
250.000
290.000
330.000
370.000
410.000
450.000
490.000
530.000
570.000
610.000
650.000
690.000
730.000
770.000
810.000
850.000
890.000
930.000
970.000
Anzahl
Nettovermögen in Euro
12
Tabelle 1: Nettovermögen der deutschen Haushalte mit Immobilienkrediten
nach LTV-Gruppen
LTV bezieht sich auf den Summe aller Kredite, die für einen Immobilienkauf verwen-
det wurden, in Relation zum Kaufpreis der Immobilie
LTV -
Gruppe
Nettovermögen (in €) Anteil der Kre-
ditnachfrager
aller Kreditnach-
frager mit positi-
ver LTV (in %)
Kumulierte
Verteilung
der Kredit-
nachfrager
(in %)
25%-Quantil Median 75%-Quantil
(0 – 80] 130.430 249.300 355.900 60,8 60,8
(80 - 90] 41.000 76.000 166.800 12,8 73,6
(90 - 100] 48.400 71.200 106.150 11,8 85,4
(100 - 110] 34.100 81.300 221.250 2,6 88
(110 - 120] 11.000 44.600 88.300 4,4 92,4
(120 - 225] 1.800 47.200 101.100 7,5 99,9
Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Tabelle 1 bestätigt im Wesentlichen dieses Bild. So ergibt sich etwa ein mittleres
Median-Nettovermögen von rund 81.000 Euro für Haushalte mit einem Beleihungs-
auslauf von 100 bis 110 Prozent. Insgesamt liegt der Wert des Nettovermögens bei
97.000 Euro für alle Haushalte mit einer LTV bis inklusive 140 Prozent. Diese Haus-
halte umfassen rund 96 Prozent aller deutschen Haushalte mit einem Immobilienkre-
dit, der die oben genannten Eigenschaften erfüllt. Trotz einer teilweise sehr hohen
Beleihung weisen die Haushalte also eine starke und vor allem überdurchschnittliche
Vermögenssituation auf, die Kreditausfälle unwahrscheinlicher macht. Nach Tabelle
1 ist lediglich das Nettovermögen bei Beleihungen über 110 Prozent geringer als in
den anderen Gruppen. Gerade in der Gruppe mit Beleihungen von mehr als 120
Prozent ist das Nettovermögen teilweise sehr niedrig. Dies sind aber eher Sonderfäl-
le, bei denen auch statistische Fehler oder Sondereffekte zu berücksichtigen sind,
wie etwa die Finanzierung von Immobilien mit Hypothekardarlehen und persönlichen
(bonitätsabhängigen) Krediten. Geht man von einer Beschränkung der LTV von 80
Prozent aus, hätten insgesamt rund 40 Prozent der Haushalte mit einem Immobilien-
kredit diesen nicht erhalten. Von dieser betroffenen Gruppe weisen jedoch rund 84
Prozent ein mittleres Median-Nettovermögen von rund 77.000 Euro auf, zählen also
zu den Haushalten mit einem höheren Vermögen. Lediglich 16 Prozent der betroffe-
nen Haushalte (oder 6 Prozent aller Haushalte mit einem Immobilienkredit) sind der
unteren Vermögensgruppe, mit einem mittleren Median-Nettovermögen von rund
40.000 Euro, zuzurechnen. Daraus lässt sich schließen, dass der Großteil der Kredi-
te mit einer LTV größer als 80 Prozent von eher vermögenden Haushalten aufge-
13
nommen wurde. Eine Verschärfung der LTV würde also besonders diese Gruppe
treffen. Zieht man eine Begrenzung der LTV auf 90 Prozent (100 Prozent) in Be-
tracht, dann würden rund 28 Prozent (18 Prozent) der Kreditnehmer keinen Kredit
erhalten. Das Median-Nettovermögen der betroffenen Gruppe liegt bei 63.000 Euro
(63.000 Euro).
Als nächstes werden die statistischen Eigenschaften der zum Zeitpunkt der Befra-
gung aktuellen Bruttoäquivalenzeinkommen verschiedener Immobilienbesitzer unter-
teilt nach der jeweiligen aktuellen DSTI dargestellt. Tabelle 2 fasst die Ergebnisse
zusammen.
Tabelle 2: Jahresbruttoäquivalenzeinkommen der deutschen Haushalte mit
Immobilienkrediten nach DSTI-Gruppen
DSTI (in
%)
Jahresbruttoäquivalenzeinkommen
(in €)
Anteil der Kre-
ditnachfrager
aller Kredit-
nachfrager mit
positiver DSTI
(in %)
Kumulierte Ver-
teilung der Kre-
ditnachfrager
(in %)
25%-Quantil Medi-
an
75%-
Quantil
(0 - 20] 25.547 34.875 51.100 77,9 77,9
(20 - 40] 18.762 26.800 38.833 17,9 95,8
(40 -
545]
6.733 19.000 29.110 4,2 100
Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Tabelle 2 zeigt, dass der Großteil deutscher Immobilienkredite der betrachteten Im-
mobilienbesitzer Kreditverträge mit moderater Belastung bedient. So haben knapp 78
Prozent der Immobilienkreditnehmer ein Median-Bruttoäquivalenzeinkommen von
34.875 Euro und weisen ein DSTI von bis zu 20 Prozent auf. Erst bei einem DSTI
von 60 Prozent fällt dieses mittlere Median-Bruttoäquivalenzeinkommen auf rund
7.400 Euro. Diese Gruppe umfasst jedoch nur rund 0,8 Prozent aller Immobilienkre-
ditnachfrager. Auch hier ist zu beachten, dass das aktuelle Einkommen und nicht das
Einkommen zum Vertragsabschluss betrachtet wird. Ginge man von einer Begren-
zung der DSTI auf 20 Prozent aus, so hätten rund 22 Prozent aller Haushalte, die
nun einen Kredit mit den oben genannten Eigenschaften bedienen, diesen nicht er-
halten. Insgesamt kann man festhalten, dass Haushalte mit einem höheren Jahres-
bruttoeinkommen prozentual weniger von diesem für ihre Schuldendienste verwen-
den als Haushalte mit einem geringeren Bruttojahreseinkommen. Ginge man von
einer Begrenzung der DSTI auf 30 Prozent (40 Prozent) aus, hätten rund 10 Prozent
14
(4 Prozent) der Kreditnehmer den gewünschten Kredit nicht erhalten. Das Median-
Bruttojahresäquivalenzeinkommen liegt bei der betroffenen Gruppe bei 22.000 Euro
(19.000 Euro).
In einem weiteren Schritt wird geprüft, welche Haushalte sowohl einen hohen LTV
als auch einen hohen DSTI aufweisen. Bei diesen Haushalten wäre die Gefahr eines
Kreditausfalls besonders hoch. Haushalte mit einem Beleihungswert von mehr als 80
Prozent und einem Schuldendienst von mehr als 20 Prozent weisen mit einem Netto-
Äquivalenzeinkommen von 30.500 Euro und einem Nettovermögen von 34.500 Euro
immer noch recht hohe Werte auf (Tabelle 3). Besonders bemerkenswert ist jedoch,
dass nur 3,2 Prozent der Haushalte beide Schwellenwerte erfüllen, d. h. der Anteil
derjenigen, die sich sowohl stark verschulden als auch hohe Schuldendienste auf
sich nehmen ist sehr gering. Wird der Schwellenwert auf 90 Prozent Beleihung ge-
setzt, sind es sogar nur noch 2,7 Prozent der Haushalte und bei einem Schwellen-
wert von 90 Prozent Beleihung und 30 Prozent Schuldendienst sinkt die Quote sogar
auf 1,12 Prozent.
Alles in allem spricht dies dafür, dass die Haushalte keine großen Risiken auf sich
nehmen. Insbesondere die im Verhältnis zum Einkommen moderaten Schulden-
dienste sprechen gegen eine Überschuldung der Haushalte. Darüber hinaus wählen
vor allem Haushalte mit höherem Vermögen höhere Beleihungsausläufe. Die Kombi-
nation aus beidem (hoher Schuldendienst und hohe Beleihung) ist kaum anzutreffen.
Die Finanzierung in Deutschland folgt daher eher dem Vorsichtsprinzip.
Tabelle 3: Median-Einkommen und Vermögen der Haushalte mit hohem LTV
und hohem DSTI
LTV / DSTI
höher als…
80% / 20% 90% / 20% 90% / 30% 80% / 30% 100% / 40% 100% / 20%
Median-
Vermögen
34.500,00 € 34.500,00 € 11.000,00 € 11.000,00 € 1.800,00 € 20.100,00 €
Median-
Einkommen
30.500,00 € 23.952,38 € 30.500,00 € 30.500,00 € 15.762,50 € 30.500,00 €
Anteil der
Betroffenen
3,21% 2,70% 1,12% 1,14% 0,25% 2,03%
Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln
4. Diskussion der makroprudenziellen Instrumente
Nach der Darstellung der Instrumente und der Ableitung der Betroffenheit nach Ein-
kommensgruppen stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, solche Instrumente in
15
Deutschland einzuführen. Zu berücksichtigen sind dabei die Kosten durch eine Ein-
schränkung der Vertragsfreiheit, die Auswirkungen auf den Eigenkapitalaufbau der
Banken und die Wechselwirkungen mit anderen Instrumenten.
4.1 Marktversagen in der Immobilienfinanzierung?
Ein makroprudenzieller Eingriff in die Immobilienfinanzierung rechtfertigt sich nur,
wenn ein Marktversagen vorliegt, das ein systemisches Risiko für die Volkswirtschaft
darstellt. Schließlich stellt die Begrenzung der Kreditvergabe einen gewichtigen Ein-
griff in die Vertragsfreiheit dar. Ein makroprudenzieller Eingriff wird häufig über den
Finanzakzelerator begründet. Dieser entsteht durch den Einsatz von Immobilien als
Kreditsicherheit. Mit dem Anstieg der Immobilienpreise steigt der Wert der Kreditsi-
cherheiten, so dass ein größeres Kreditvolumen beantragt und genehmigt werden
kann. Ein Anstieg im aggregierten Kreditvolumen begünstigt eine höhere Nachfrage
nach Immobilien, die wiederum einen Anstieg im Wert der Kreditsicherheiten nach
sich zieht. Es kann ein langer Kreditboom entstehen, der von einem Immobilienboom
begleitet wird (Aikman et al., 2013; Kiyotaki / Moore, 1997). Eine Bedingung für das
Wirken des Finanzakzelerators ist allerdings, dass eine Immobilie nach einem Wert-
anstieg zusätzlich beliehen werden kann. Dieses ist zwar in den USA möglich, nicht
aber in Deutschland. Aus diesem Grund ist der Finanzakzelerator in Deutschland nur
eingeschränkt wirksam. Die Daten zur Kreditvergabe und zur Immobilienpreisent-
wicklung für Deutschland bestätigen diese Einschätzung.
Da Banken im Kreditboom keinen Anreiz haben, den Finanzakzelerator zu unterbre-
chen, könnte ein makroprudenzieller Eingriff gerechtfertigt sein. Ein Indikator für ein
schnelles Kreditwachstum ist die Kreditlücke, die auch zur Kalibrierung des anti-
zyklischen Eigenkapitalpuffers herangezogen wird. Diese begründet sich aus den
Arbeiten von Drehmann und Tsatsaronis (2014). Abbildung 3 bildet die Kreditlücken
für europäische Länder ab. Im Jahr 2008 bestanden positive Kreditlücken in Belgien,
der Tschechischen Republik, Zypern, Dänemark, Spanien, Irland, Portugal und Lu-
xemburg. Diese waren ein Anzeichen für einen Kreditboom, der in einer Bilanzrezes-
sion endete, in der sich immer noch viele europäische Länder befinden. Am aktuellen
Rand besteht nur noch für die Tschechische Republik eine leicht positive Kreditlücke.
Deutschland weist seit vielen Jahren eine negative Kreditlücke auf, d. h. die Kredit-
vergabe könnte hier sogar noch stärker ausfallen, ohne dass Gefahr für eine nicht
nachhaltige Kreditentwicklung entstehen könnte. Die Daten der Kreditlücke deuten
für Deutschland nicht auf die Existenz eines Finanzakzelerators hin.
16
Abbildung 3: Kreditlücken in den EU-Ländern
Heimische Kreditvergabe in Relation zum heimischen BIP, Abweichung vom langfris-
tigen Trend, in Prozent
Quelle: Europäische Zentralbank
Ein ähnliches Bild zeigt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Kredite an
private Haushalte, von denen Immobilienkredite den Großteil ausmachen (Abbildung
4). Im Vergleich zu Ländern wie Belgien, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Malta
und der Slowakei wächst das Kreditvolumen in Deutschland im Vergleich sehr lang-
sam. Anzeichen für einen drohenden Finanzakzelerator zeigen sich hier ebenfalls
nicht.
17
Abbildung 4: Wachstum der Kredite an private Haushalte
Durchschnittliche Jahreswachstumsrate, in Prozent
Quelle: Europäische Zentralbank
Bei der Entwicklung der Verschuldung der Haushalte zeigt sich für Deutschland eher
eine Beruhigung (Fehler! Ungültiger Eigenverweis auf Textmarke.). Im ersten
Quartal des Jahres 2000 lag die Verschuldung der privaten Haushalte noch bei 105,6
Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Der Durchschnittswert für den Euroraum lag
zu dieser Zeit bei 73,0 Prozent, der Vergleichswert für Spanien bei 64,6 Prozent. Bis
zum vierten Quartal 2010 reduzierten die deutschen Haushalte ihre Verschuldung
auf 89,9 Prozent ihres verfügbaren Einkommens, während die spanischen Haushalte
ihre Verschuldung auf 131,1 Prozent steigerten. Am aktuellen Rand liegt die Ver-
schuldung der privaten Haushalte bei 84,5 Prozent und damit um 10,1 Prozentpunkte
unter dem Durchschnittswert des Euroraums. Die spanischen Haushalte haben seit
dem Platzen der Immobilienpreisblase ihre Verschuldung auf 106,0 Prozent redu-
ziert. Die Schuldenquote der deutschen Haushalte deutet daher nicht auf makropru-
denzielle Risiken hin.
18
Abbildung 5: Verschuldung der Haushalte
In Prozent des verfügbaren Einkommens
Quelle: Europäische Zentralbank
Der Befund zu einem Finanzakzelerator für Deutschland bestätigt sich anhand des
Wachstums der Immobilienpreise ebenfalls nicht (Abbildung 6). Diese steigen im
Vergleich zu Ländern wie Belgien und Schweden nur sehr langsam an. Länder mit
einer Immobilienblase, wie Spanien oder Irland zeigten in den 2000er Jahren um ein
Vielfaches höhere Wachstumsraten. Sollte in Deutschland die Gefahr eines Finanz-
akzelerators bestehen, der einen makroprudenziellen Eingriff erforderlich macht, so
müssten hierzu ein starkes Wachstum von Immobilienpreisen und Kreditvolumen
sowie eine positive Kreditlücke vorliegen. Hinzu kommt, dass auch bei höheren Be-
leihungsausläufen, Verschuldungen und Zinsdiensten die Gefahren von Zahlungs-
ausfällen für die Banken als gering erscheinen. Schließlich sind es vor allem Haus-
halte mit hohen Einkommen, die derartige Kreditprodukte nachfragen. Insgesamt
können die makroprudenziellen Instrumente die systemischen Risiken kaum weiter
mindern, stellen aber auf der anderen Seite einen erheblichen Eingriff dar, der sich
daher kaum rechtfertigen lässt.
19
Abbildung 6: Entwicklung der Wohnimmobilienpreise
Durchschnittliche Jahreswachstumsrate, in Prozent
Quelle: Europäische Zentralbank
4.2 Basel III und makroprudenzielle Steuerung
Die Instrumente der CRD IV und der CRR setzen bei der Kreditvergabe der Banken
an, nicht aber bei den Kreditnehmern. Ziel dieser Instrumente ist es, die Prozyklizität
im Finanzsystem zu vermindern.
Im Falle eines Immobilienbooms würden die Aufsichtsbehörden den Aufbau des anti-
zyklischen Eigenkapitalpuffers anordnen, wie aktuell im Falle Großbritanniens, und
darüber hinaus möglicherweise das sektorale Risikogewicht für die Immobilienkredit-
vergabe anheben. Dies würde die Kreditvergabe der Banken bremsen, sofern der
Aufbau des Eigenkapitalpuffers nicht ausschließlich durch die Einbehaltung von Ge-
winnen erzielt werden kann. In diesem Fall wären die Banken auf der einen Seite
zwar robuster gegenüber einem Abschwung des Kreditzyklus, auf der anderen Seite
wäre allerdings auch ihre Kreditvergabe eingeschränkt. Da andere Anbieter von Im-
20
mobilienkrediten (beispielsweise Versicherungen) nicht in den Rahmen von CRD IV
und CRR fallen, wäre deren Immobilienkreditvergabe hiervon nicht betroffen. Dies
spricht aber eher für eine einheitliche Regulierung aller Kreditgeber als für ein weite-
res makroprudenzielles Instrument. Dass makroprudenzielle Politik stärker über die
gläubigerbasierten Instrumente erfolgen sollte und weniger über die schuldnerbasier-
ten Instrumente, rechtfertigt sich auch aus den folgenden Gründen:
 Der Eigenkapitalaufbau im Aufschwung macht Banken robuster gegen einen
Abschwung des Kreditzyklus. Da von einem Deleveraging der Banken nach
einer geplatzten Immobilienblase auch die Unternehmensfinanzierung betrof-
fen ist, trägt der antizyklische Eigenkapitalpuffer auch zur Stabilität der Unter-
nehmensfinanzierung bei. Im Gegensatz zu einem Eigenkapitalpuffer können
die schuldnerbasierten Instrumente ein Deleveraging nicht verhindern.
 Die neuen Instrumente der CRD IV und der CRR sind noch gar nicht vollum-
fänglich eingeführt, die Wirkungen werden erst in einigen Jahren messbar
sein. Die Vielzahl von Regulierungen führt bereits jetzt zu einer großen Unsi-
cherheit. Weitere Regulierungen können unintendierte Wechselwirkungen er-
zielen, die die Funktionsfähigkeit des Finanzierungsmarktes einschränken.
Angesichts der geringen Gefahren einer Überschuldung der Haushalte sowie
der insgesamt moderaten Kreditvergabe erscheint es geboten, zunächst die
Wirkungen der bereits eingeführten und beschlossenen Instrumente abzuwar-
ten.
4.3 Auswirkungen auf den Eigenkapitalaufbau der Banken
Der Einsatz makroprudenzieller Instrumente wird zwar uniform auf alle Banken an-
gewendet, aufgrund der unterschiedlichen Profitabilität der einzelnen Bankengruppen
werden sich diese Maßnahmen aber unterschiedlich auf deren Eigenkapitalaufbau
auswirken. Die vollständige Implementierung der höheren Eigenkapitalquoten von
Basel III wird erst zum 1. Januar 2019 vollständig umgesetzt sein. Der Aufbau des
antizyklischen Eigenkapitalpuffers kann aber schon ab dem 1. Januar 2016 angeord-
net werden. Der Eigenkapitalaufbau der Banken erfordert jedoch entweder die Ein-
behaltung von Gewinnen oder aber den Abbau von Risikoaktiva. Während der Ei-
genkapitalaufbau über die Einbehaltung von Gewinnen den profitableren Banken
einfacher gelingt, sind die weniger profitablen Banken gezwungen ihre Risikoaktiva
zu reduzieren. Mit der Rückführung der Risikoaktiva geht ein Rückgang der Zinsein-
nahmen einher, was sich wiederum negativ auf die Profitabilität und damit auch den
Eigenkapitalaufbau auswirken wird. Vor dem Hintergrund, dass gerade die schuld-
nerbasierten Instrumente die Kreditvergabe beeinflussen, ist bei einer Verschärfung
21
dieser Instrumente mit einem Rückgang der Zinseinnahmen und damit auch mit ei-
nem erschwerten Eigenkapitalaufbau der Banken zu rechnen.
Abbildung 7: Eigenkapitalrentabilität der Banken
Jahresüberschuss vor Steuern in Prozent des durchschnittlichen bilanziellen Eigen-
kapitals
Quelle: Deutsche Bundesbank, IW Köln
Zudem muss beachtet werden, dass ein möglicher Einsatz der makroprudenziellen
Instrumente in einem Niedrigzinsumfeld stattfindet. Die niedrigen Zinsen am Kapital-
markt gehen vor allem mit einem Rückgang der Zinseinnahmen der Banken einher
und weniger mit einem Rückgang ihrer Zinsaufwendungen. Insgesamt hat das Nied-
rigzinsumfeld zu einem Rückgang des Zinsergebnisses der Banken geführt (Demary/
Matthes, 2014). Würde der Einsatz der makroprudenziellen Instrumente das Zinser-
gebnis der Banken zusätzlich senken, so würde es ihnen entweder den Eigenkapi-
talaufbau erschweren oder Anreize zu einer höheren Risikoübernahme setzen, wo-
raus wiederum Risiken für die Finanzstabilität entstünden.
22
5. Schlussfolgerungen
Deutschland hat einen der stabilsten Immobilienmärkte der Welt. Ein Grund hierfür
ist die Immobilienfinanzierung. Hohe Beleihungsausläufe gibt es zwar auch in
Deutschland, aber sie werden eher von Haushalten mit hohen Einkommen gewählt,
die gegebenenfalls noch zu wenig Zeit zum Sparen hatten. Außerdem sind auch die
Schuldendienste im Verhältnis zum Einkommen sehr gering und es gibt nur sehr we-
nig Haushalte, die sowohl hohe Beleihungen als auch hohe Schuldendienste wählen.
Auch Daten zur Kreditlücke, zur Immobilienpreisentwicklung oder zur gesamtwirt-
schaftlichen Verschuldung für die deutschen Haushalte zeigen, dass die Kredit-
vergabe in Deutschland nach wie vor konservativ ist und dem Vorsichtsprinzip folgt.
Dennoch wären von Einschränkungen bei der Kreditvergabe relativ viele Haushalte
betroffen. Die geplanten makroprudenziellen Instrumente werden daher im Zweifel
mehr Schaden als Nutzen anrichten. Gerade bei einer sehr engen Definition der
Grenzen wird damit primär Haushalten mit hohen Einkommen der Weg zum Eigen-
tum versperrt. Weiterhin ist zu befürchten, dass sich damit die Zinseinnahmen der
Banken weiter verringern und damit der dringend notwendige Aufbau des Eigenkapi-
tals weiter stockt. Außerdem ist noch nicht absehbar, wie die vorgeschlagene Regu-
lierung in Kombination mit den bereits eingeführten und / oder in Umsetzung befindli-
chen Maßnahmen wirken wird. Insgesamt sollte daher auf die Einführung neuer mak-
roprudenzieller Instrumente in der Immobilienfinanzierung verzichtet werden.
Selbstverständlich ist es erforderlich, den Markt für Immobilienfinanzierungen konti-
nuierlich und sorgsam zu untersuchen. Aktuell erscheinen Begrenzungen der Kredit-
vergabe jedoch als wenig zielführend, weshalb die Finanzaufsicht gefordert ist, zu-
nächst die Wirkung von CRD IV und CRR abzuwarten, bevor mit neuen Instrumenten
experimentiert wird.
23
Literatur
Aikman, David / Haldane, Andrew / Nelson, Benjamin, 2013, Curbing the Credit Cy-
cle, The Economic Journal, Vol. 125 (585), DOI: 10.1111/ecoj.12113
Ausschuss für Finanzstabilität, 2015, Zweiter Bericht an den Deutschen Bundestag
zur Finanzstabilität in Deutschland, Berlin
Bernanke, Ben / Gertler, Mark / Gilchrist, Simon, 1999, The Financial Accelerator in a
Quantitative Business Cycle Framework, in: Taylor, John / Woodford, Michael
(Hsrg.), Handbook of Macroeconomics, Vol. 1, S. 1342–1385
Buttiglione, Luigi / Lane, Philip / Reichlin, Lucrezia / Reinhart, Vincent, 2014, Delev-
eraging? What Deleveraging?, Geneva Reports on the World Economy, Nr. 16, In-
ternational Center for Monetary and Banking Studies, Genf
Demary, Markus / Hüther, Michael, 2015, Gefährden die unkonventionelle Maßnah-
men der EZB den Ausstieg aus dem Niedrigzinsumfeld? IW policy paper Nr. 7-2015,
Köln
Demary, Markus / Matthes, Jürgen, 2014, Das aktuelle Niedrigzinsumfeld: Ursachen,
Wirkungen und Auswege, Studie für den Gesamtverband der Deutschen Versiche-
rungswirtschaft e. V., Köln
Drehmann, Mathias / Tsatsaronis, Kostas, 2014, The Credit-to-GDP gap and coun-
tercyclical capital buffers: questions and answers, in: BIS Quarterly Review, März, S.
55–73
European Systemic Risk Board, 2015, Flagship Report on Macro-prudential Policy in
the Banking Sector, Frankfurt
Kiyotaki, Nobuhiro / Moore, John, 1997, Credit Cycles, in: The Journal of Political
Economy, 105. Jg., Nr. 2, S. 211–248
Koo, Richard C., 2011, The world in balance sheet recession: causes, cure, and poli-
tics, in: Real-world Economics Review, Nr. 58, S. 19–37

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Eine erste Bewertung makroprudenzieller Instrumente in der Immobilienfinanzierung

  • 1. Eine erste Bewertung makroprudenzieller Instrumente in der Immobilienfinanzierung IW policy paper · 8/2016 Autoren: Daniel Bendel Telefon: 0221 4981-881 E-Mail: bendel@iwkoeln.de Markus Demary Telefon: 0221 4981-732 E-Mail: demary@iwkoeln.de Michael Voigtländer Telefon: 0221 4981-741 E-Mail: voigtlaender@iwkoeln.de 31. Mai 2016
  • 2. 2 Inhalt Zusammenfassung..................................................................................................... 3 1. Hintergrund............................................................................................................. 4 2. Instrumente der makroprudenziellen Steuerung in der Immobilienfinanzierung ..... 4 2.1 Instrumente der Eigenkapitalrichtlinie........................................................................... 5 2.2 Instrumente der Eigenkapitalregulierung...................................................................... 7 2.3 Instrumente für den Immobilienmarkt........................................................................... 7 3. Empirische Befunde zur Verschuldung deutscher Haushalte................................. 9 4. Diskussion der makroprudenziellen Instrumente.................................................. 14 4.1 Marktversagen in der Immobilienfinanzierung? ...........................................................15 4.2 Basel III und makroprudenzielle Steuerung.................................................................18 4.3 Auswirkungen auf den Eigenkapitalaufbau der Banken...............................................20 5. Schlussfolgerungen .............................................................................................. 21 JEL-Klassifikation: G01: Finanzkrisen G21: Banken, Hypothekarkreditvergabe G28: Staatliche Eingriffe und Regulierung
  • 3. 3 Zusammenfassung Der Ausschuss für Finanzstabilität hat die Einführung makroprudenzieller Instrumen- te für die Immobilienfinanzierung vorgeschlagen. Darunter fallen Beschränkungen bei den Beleihungsausläufen, bei der Gesamtverschuldung, bei dem Zinsdienst sowie Anforderungen an die Tilgung. Diese Instrumente sollen Ausfälle bei Krediten verrin- gern und einer Überhitzung des Immobilienmarktes entgegenwirken. Die Bundesre- gierung plant derzeit unter Berufung auf diese Vorschläge die Schaffung gesetzlicher Voraussetzung für die Einführung dieser Instrumente. Anders als in vielen anderen Ländern folgt die Finanzierung in Deutschland aber e- her dem Vorsichtsprinzip. Hohe Beleihungsausläufe weisen vor allem Haushalte mit höherem Einkommen auf, Haushalte mit geringeren Einkommen finanzieren eher konservativ. Vor allem werden die Schuldendienste im Verhältnis zum Einkommen eher moderat gewählt. Für Haushalte mit höheren Einkommen stellen die Einschrän- kungen einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, der Effekt auf die Finanzstabilität bleibt hingegen eher unbestimmt aufgrund der geringen Risiken bei Haushalten mit wenig Einkommen. Für Banken bedeuten die Einschränkungen eine Belastung, da Zinseinnahmen redu- ziert werden. Damit fällt der Eigenkapitalaufbau noch schwerer, was die Robustheit des Finanzsektors beeinträchtigt. Zudem sind die Wirkungen von Basel III noch nicht absehbar, geschweige denn die Wechselwirkungen mit den darin enthaltenen mak- roprudenziellen Instrumenten für Banken. Für Deutschland zeigen sich keine makroprudenziellen Risiken. Die Verschuldung der Haushalte ist seit dem Jahr 2000 rückläufig und ein übermäßiges Wachstum von Krediten und Immobilienpreisen ist ebenfalls nicht zu beobachten. Insgesamt könnte die Kreditvergabe in Deutschland sogar ausgeweitet werden. Die makroprudenziellen Instrumente können damit kaum zur weiteren Erhöhung der Finanzstabilität beitra- gen, hingegen aber schädlich für Banken und Kreditnehmer wirken.
  • 4. 4 1. Hintergrund Die Bestrebung, das Finanzsystem zu stabilisieren und künftige Krisen zu vermeiden prägte die Regulierung des Finanzsystems im Allgemeinen und der Banken im Spe- ziellen in den letzten Jahren. Hierzu wurden eine Reform der Aufsichtsarchitektur, zusätzliche quantitative und qualitative Anforderungen an das Eigenkapital der Ban- ken, höhere Liquiditätspflichten und eine Reihe weiterer begleitender Maßnahmen beschlossen. Diese weiteren Maßnahmen regeln sowohl die Marktinfrastruktur (EMIR – European Market Infrastruktur Regulation) als auch die entsprechenden Produkte (MiFiD 2 – Markets in Financial Instruments Directive 2), nicht aber den Zugang zu Finanzdienstleistungen für Unternehmen und Haushalte. Im aktuellen Fi- nanzstabilitätsbericht schlägt der Ausschuss für Finanzstabilität (2015) nun erstmals eine direkte Regulierung der Kreditvergabe in Form von schuldnerbasierten Instru- menten vor. Konkret werden Grenzen für die Immobilienkreditvergabe in Form von Begrenzungen der Beleihungsausläufe, Grenzen für die Gesamtverschuldung, Gren- zen für das Verhältnis von Zinszahlungen zum Einkommen sowie Anforderungen an die Tilgung diskutiert. Kennwerte hierfür wurden noch nicht genannt, aber es gilt als sicher, dass in naher Zukunft die gesetzlichen Voraussetzungen für diese makropru- denziellen Instrumente geschaffen werden. Solche Einschränkungen bei der Immo- bilienkreditvergabe als eine Ausgestaltungsform makroprudenzieller Eingriffe werden bereits in vielen Ländern genutzt, allerdings mit ambivalenten Ergebnissen (Demary / Haas, 2015). Im Folgenden wird diskutiert, ob solche Instrumente in Deutschland sinnvoll sind und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Das Ziel solcher Eingriffe liegt in der Vermeidung spekulativer Blasen im Immobili- enmarkt bzw. in der Begrenzung möglicher Folgeeffekte selbiger auf die Volkswirt- schaft. Dem steht gegenüber, dass durch feste Grenzen für die Kreditvergabe die Vertragsfreiheit erheblich eingeschränkt und der Zugang zum Wohneigentum er- schwert wird. Nach einer Einordnung der neuen Instrumente in das bestehende Instrumentarium makroproduzenzieller Maßnahmen erfolgt eine erste Diskussion der möglichen Fol- gen für deutsche Kreditnehmer. Hierzu wurde der Household Finance and Comsumption Survey (HFCS) der Europäischen Zentralbank ausgewertet. Darauf- folgend wird die Rationalität der geplanten Maßnahmen diskutiert. Der Beitrag endet mit einigen Schlussfolgerungen. 2. Instrumente der makroprudenziellen Steuerung in der Immobili- enfinanzierung Makroprudenzielle Instrumente, die der Vermeidung systemischer Risiken im Fi- nanzmarkt gelten, sind bereits in verschiedenen Formen in den letzten Jahren einge- führt bzw. beschlossen worden. Im Rahmen der Finanzmarktreform der EU sind
  • 5. 5 makroprudenzielle Instrumente für den Bankensektor in der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive IV, kurz: CRD IV) und der Eigenkapitalregulierung (Capital Requirements Regulation, kurz: CRR) festgelegt worden (ESRB, 2015). Während die CRR auf EU-Gesetzgebung beruht und für die nationalen Aufsichtsbe- hörden als geltendes Recht angewendet werden muss, musste die CRD IV erst in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das CRD IV- Umsetzungsgesetz seit dem 28. August 2013 in Kraft. Die Instrumente der Eigenka- pitalrichtlinie CRD IV richten sich ausschließlich an Banken und deren Kreditvergabe. Diese Instrumente gelten damit nicht für alle Anbieter von Immobilienkrediten, wie zum Beispiel Versicherungen. Neben diesen gläubigerbasierten Instrumenten sind auch die hier im Fokus stehenden schuldnerbasierten Instrumente für Deutschland in der Planung, die für alle Anbieter von Immobilienkrediten gelten sollen (AFS, 2015). Die zur Verfügung stehenden Instrumente der makroprudenziellen Eingriffe werden hier zunächst vorgestellt. 2.1 Instrumente der Eigenkapitalrichtlinie Bei den Instrumenten der CRD IV handelt es sich zu einem großen Teil um Eigenka- pitalpuffer, die als Prozentsatz des Kernkapitals (Common Equity Tier 1, CET 1) ge- genüber den Risikoaktiva definiert sind und makroprudenziell eingesetzt werden können (ESRB, 2015):  Der antizyklische Eigenkapitalpuffer soll der Prozyklizität des Finanzsys- tems entgegenwirken. Die Prozyklizität entsteht dadurch, dass die Banken im Aufschwung des Kreditzyklus ihre Kreditvergabe ausweiten ohne gleichzeitig Eigenkapital gegen die Risiken des Abschwungs aufbauen zu müssen (Aik- man et al., 2013). Ein Eigenkapitalaufbau ist allein als Reaktion auf die mikro- prudenziellen Risiken gegeben. Dieser Eigenkapitalaufbau reicht aber nicht gegen die Rückwirkungen des Kreditzyklus aus. Denn mit dem Aufschwung des Kreditzyklus geht in der Regel ein Aufschwung der Gesamtwirtschaft ein- her. Risiken sind in einem solchen Aufschwung nicht erkennbar. Der Ab- schwung des Kreditzyklus wird dann durch Verluste im Bankensektor, bei- spielsweise durch das Platzen einer Vermögenspreisblase, ausgelöst. Sollte den Banken das nötige Eigenkapital zur Abfederung dieser Verluste fehlen, dann müssen diese ihre Risikoaktiva zurückfahren, um ihre regulatorischen Eigenkapitalquoten zu halten. Wenn die Banken gemeinsam ihre Risikoaktiva zurückfahren müssen, so entsteht eine Kreditklemme, die die Gesamtwirt- schaft in eine so genannte Bilanzrezession führen kann (Koo, 2011). Diese wirkt in der Regel deutlich länger als eine normale Rezession, denn Banken fehlt in einer solchen Rezession das Eigenkapital zur Kreditvergabe, während den verschuldeten Unternehmen und Haushalten die Refinanzierungsmög-
  • 6. 6 lichkeiten wegfallen. Sie sind dann gezwungen, ihre Ausgaben für Investitio- nen und Konsum zurückzufahren, was einen Aufschwung verhindert. Ein feh- lender Aufschwung erschwert zudem die Konsolidierung, so dass eine Bilanz- rezession mit einer lang anhaltenden Output-Lücke einhergeht (Buttiglione et al., 2014). Dies ist die Situation, in der sich der Euroraum seit 2008 befindet (Demary/Hüther, 2015). Der antizyklische Eigenkapitalpuffer soll eine solche Situation verhindern oder zumindest abfedern. Er ist als CET 1 in Höhe von 0 bis 2,5 Prozent der Risi- koaktiva definiert. Dieser Eigenkapitalpuffer soll in Zeiten des Aufschwungs des Kreditzyklus aufgebaut werden, damit Banken im Abschwung über genü- gend Eigenkapital als Verlustpuffer verfügen. Durch dieses Eigenkapital soll verhindert werden, dass Banken im Abschwung gezwungen sind ihre Risiko- aktiva zurückzufahren und damit eine Kreditklemme verursachen. Vor dem Hintergrund, dass ein Immobilienboom mit einer Kreditblase einhergeht, ist der antizyklische Eigenkapitalpuffer das naheliegende Instrument der CRD IV, auf das die Aufsichtsbehörden bei einer drohenden Immobilienblase eingrei- fen werden.  Der Eigenkapitalpuffer für global systemrelevante Institute ist ein ver- pflichtender Eigenkapitalpuffer für Banken, die als global systemrelevant iden- tifiziert wurden. Sein Zweck ist es, die Risiken, die aus der Systemrelevanz einzelner Banken entstehen, abzumildern. Dazu müssen diese Banken zu- sätzliches CET 1 in Höhe von 1,0 bis 3,5 Prozent ihrer Risikoaktiva halten. Dieser Kapitalpuffer stellt zwar ein makroprudenzielles Instrument dar, adres- siert jedoch Systemrisiken in der Querschnittsdimension und wirkt demnach unabhängig vom Finanzzyklus. Für die hier adressierte Fragestellung ist er deshalb irrelevant.  Für andere systemrelevante Institute, die eher für das heimische Finanzsys- tem systemrelevant sind, sieht CRD IV Eigenkapitalpuffer in Höhe von bis zu 2 Prozent der Risikoaktiva vor. Auch dieser Eigenkapitalpuffer adressiert Sys- temrisiken in der Querschnittsdimension und ist deshalb für die Fragestellung dieses Papier nicht relevant.  Der systemische Risikopuffer soll einer exzessiven Verschuldung der Insti- tute entgegenwirken. Hierzu können die Aufsichtsbehörden für einige oder auch alle Banken einen Eigenkapitalpuffer von bis zu 3 Prozent der Risikoak- tiva vorschreiben. Dieses Instrument kann sowohl in der Querschnittsdimensi- on als auch in der zeitlichen Dimension eingesetzt werden.
  • 7. 7  Die Säule 2 sieht ebenfalls Instrumente für einen makroprudenziellen Einsatz vor. Sofern der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durch die European Banking Authority (EBA) feststellt, dass eine oder mehrere Ban- ken zu einem Systemrisiko beitragen, können diese Instrumente in Kooperati- on zwischen makroprudenziellen und mikroprudenziellen Aufsichtsbehörden eingesetzt werden. 2.2 Instrumente der Eigenkapitalregulierung Über die Eigenkapitalregulierung (CRR) sind ebenfalls makroprudenzielle Instrumen- te verfügbar (ESRB, 2015):  Sogenannte „National Flexibility Measures“ erlauben es den nationalen Aufsichtsbehörden die bisherigen Vorgaben für Banken für ihr Land zu ver- stärken, nicht aber zu lockern. Zu den Instrumenten gehören Vorgaben für die Eigenmittelausstattung von Banken, Großkreditbeschränkungen, Offenle- gungspflichten, die Höhe des Kapitalerhaltungspuffers, Liquiditätsvorgaben, Risikogewichte für die Immobilienkreditvergabe und Maßnahmen gegen die Vernetzung der Banken untereinander.  In die Immobilienkreditvergabe können die Aufsichtsbehörden über die soge- nannten sektoralen Risikogewichte eingreifen. So können sie die Risikoge- wichtung von Immobilienkrediten auf bis zu 150 Prozent heraufsetzen und striktere Loss Given Default (LGD) Parameter verlangen. Während der anti- zyklische Eigenkapitalpuffer mit Hilfe eines breiten Kreditaggregats kalibriert wird, kann mit Hilfe des sektoralen Risikogewichts den Banken die Immobili- enkreditvergabe bei einer drohenden Immobilienblase erschwert werden. 2.3 Instrumente für den Immobilienmarkt Während es sich bei den Instrumenten der CRD IV und der CRR um gläubigerbasier- te Instrumente handelt, die ausschließlich für Banken gelten, wurden speziell für den Immobilienmarkt sogenannte schuldnerbasierte Instrumente vorgeschlagen und in einigen Ländern auch angewendet. Diese sind nicht Teil von CRD IV und CRR. Ihr Einsatz unterliegt der nationalen Gesetzgebung und der nationalen Aufsichtsbehör- den. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat für Deutschland die Einführung der folgenden Instrumente vorgeschlagen (AFS, 2015):  Das Loan-to-Value Ratio (LTV) setzt eine Obergrenze auf das Kreditvolu- men, das ein Haushalt zur Finanzierung einer Immobilie aufnehmen kann. Dieses Instrument soll sicherstellen, dass der Haushalt die Immobilie mit ge-
  • 8. 8 nügend Eigenkapital finanziert. Hierdurch soll der Verlust für die Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eingeschränkt werden.  Das Debt-Service-to-Income Ratio (DSTI) stellt eine Obergrenze für die fi- nanziellen Belastungen eines Haushalts aus Zins- und Tilgungszahlungen in Relation zu seinem Einkommen dar. Dieses Instrument soll verhindern, dass ein Haushalt einen Kredit beantragt und zugesprochen bekommt, dessen Schuldendienst seine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt. Aus Sicht der Bank soll dieses Instrument verhindern, dass ein Kredit notleidend wird.  Das Debt-to-Income Ratio (DTI) stellt eine Obergrenze für die Gesamtver- schuldung des Kreditnehmers in Bezug auf sein Einkommen dar. Auch dieses Instrument soll verhindern, dass ein Kreditnehmer einen Kredit beantragt und auch zugesprochen bekommt, der seine finanzielle Leistungsfähigkeit über- steigt und deshalb mit einer hohen Wahrscheinlichkeit notleidend wird.  Eine Amortisationsanforderung an Immobiliendarlehen soll sicherstellen, dass ein Kreditnehmer einen Teil seines Kredits zu einer festgelegten Zeit be- reits getilgt hat. Konkrete Grenzwerte für diese Kennziffern wurden bisher nicht genannt, allerdings soll es für Banken Kontingente geben, die in Einzelfällen Überschreitungen erlauben. Auch diese wurde aber bisher nicht näher spezifiziert. Während die gläubigerbasierten Instrumente der CRD IV und der CRR in einem möglichen Konflikt mit der Geldpolitik stehen könnten, so stehen die schuldnerbasier- ten Instrumente in einer Nähe zum Verbraucherschutz. Im Unterschied zum Ver- braucherschutz, der Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe zum Schutz des Kreditnehmers definiert, dienen die makroprudenziellen Instrumente zur ex-ante Vermeidung von Kreditausfällen für Banken und der negativen Konsequenzen aus einem Deleveraging der Banken. Die makroprudenziellen Instrumente können in ei- nem Kreditboom verschärft werden und stellen damit Politikparameter dar. Der mak- roprudenzielle Einsatz unterscheidet sich somit vom Verbraucherschutz darin, dass Instrumente vorliegen, die der Aufsicht einen schnellen Eingriff in den Immobilien- markt gestatten. Der Ausschuss für Finanzstabilität begründet den Einsatz der schuldnerbasierten Instrumente damit, dass die CRD IV und CRR nicht alle gewerblichen Darlehensge- ber im Immobilienbereich erfassen. Während über die Instrumente von CRD IV und CRR kein direkter Einfluss auf die Kreditvergabestandards ausgeübt werden kann, so ist dies über die schuldnerbasierten Instrumente möglich (AFS, 2015).
  • 9. 9 3. Empirische Befunde zur Verschuldung deutscher Haushalte Im europäischen Vergleich zählt Deutschland zu den Ländern, in denen die Ver- schuldung der Haushalte vergleichsweise niedrig ist. Noch im Jahr 2005 wurde von der EU Kommission sogar ein Gutachten beauftragt, dass für Deutschland (und Frankreich) zu dem Schluss kommt, dass zu wenige Kredite vergeben werden und dadurch der Zugang zum Wohneigentum erschwert wird (London Economics, 2005). Abbildung 1 verdeutlicht, dass Deutschland mit einer Verschuldung der Haushalte von rund 60 Prozent des BIP im unteren Drittel der EU-Staaten liegt. Unter anderem in Spanien, Italien und vor allem in Dänemark und den Niederlanden ist die Ver- schuldung deutlich höher. Abbildung 1: Verschuldung der Haushalte in Europa Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck, in Prozent des BIP Quelle: Europäische Zentralbank Besonders aufschlussreich ist aber die Betrachtung der vom Ausschuss für Finanz- stabilität anvisierten Kennziffern für Deutschland. Die Verteilung der Kreditvolumen relativ zum Kaufpreis der Immobilie und des Zinsdienstes im Verhältnis zum aktuel- len Einkommen lassen sich anhand des Household Finance and Consumption Sur-
  • 10. 10 vey (HFCS) der EZB für verschiedene Einkommensgruppen für Deutschland darstel- len. Die Befragung wurde 2010 durchgeführt und 2013 veröffentlicht. Lediglich die Tilgungen lassen sich anhand dieser Datenquelle nicht darstellen. Nachfolgend wird auch auf eine Betrachtung der DTI verzichtet, da in der HFCS das Einkommen zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme nicht mit abgefragt wurde. Bei der Betrachtung der DSTI werden die aktuellen Schuldendienste relativ zum aktuellen Einkommen analy- siert. Auch hierdurch können Verzerrungen nicht ausgeschlossen werden. Alle nach- folgenden Zahlen sind dem ersten Datensatz der imputierten Beobachtungswelle der Befragung entnommen und beziehen sich auf die Hypothekendarlehen, die der be- fragte Haushalt zur Finanzierung des Kaufes seines Hauptwohnsitzes aufgenommen hat. Es werden keine refinanzierenden Kredite betrachtet. Außerdem werden nur Haushalte in die Studie aufgenommen, die die Immobilie vollständig besitzen. Dadurch werden auch Kredite berücksichtigt, die beispielsweise zur Anzahlung einer Immobilie verwendet wurden. Der Kreditbetrag, der in der Loan-to-Value Ratio (LTV) verwendet wird, kann also auch die Summe mehrerer Einzelkredite sein. Als Wert der Immobilie wird der Kaufpreis der Immobilie zum Zeitpunkt der Aufnahme des Immobilienkredites verwendet. Bei der Debt-Service-to-Income Ratio (DSTI) wird die zum Zeitpunkt der Befragung aktuelle jährliche Summe aller Zahlungen, die im Zu- sammenhang mit dem Immobilienkredit stehen, in Relation zum aktuellen Bruttojah- reseinkommen gesetzt, wobei unter aktuell wieder der Zeitpunkt der Befragung ver- standen wird. Die Anzahl der befragten Immobilienbesitzer, die diese Kriterien erfül- len, entspricht hochgerechnet rund 17 Millionen Personen in Deutschland. Die Hypo- these hinter einer Auswertung für verschiedene Einkommensgruppen ist die, dass Kredite von Haushalten mit einem hohen Einkommen und hohen Vermögen mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit ausfallen werden als die Kredite von Haushalten mit einem geringeren Einkommen und geringeren Vermögen. In der nachfolgenden Ana- lyse wurden negative Bruttoäquivalenzeinkommen wie in der Literatur üblich durch den Wert null ersetzt. Abschließend werden die statistischen Eigenschaften der deutschen Immobilienkreditnehmer mit denen der restlichen europäischen Länder verglichen. Zunächst soll untersucht werden, welche Immobilienbesitzer von einer verschärften LTV bzw. einer Begrenzung des Beleihungsauslaufs betroffen wären. Zur Analyse werden die statistischen Eigenschaften der zum Zeitpunkt der Befragung aktuellen Nettovermögen verschiedener Immobilienbesitzer unterteilt nach der jeweiligen LTV dargestellt. Abbildung 2 zeigt die Verteilung der Nettovermögen der Haushalte mit einer LTV von mehr als 90 Prozent grafisch, Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse tabella- risch für verschiedene Beleihungsausläufe.
  • 11. 11 Abbildung 2: Nettovermögen der deutschen Haushalte mit Immobilienkrediten und einer Loan-To-Value Ratio von mehr als 90 Prozent Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Abbildung 2 zeigt, dass der Großteil der Haushalte mit einem Beleihungsauslauf von 90 Prozent über ein Nettovermögen von mehr als 50.000 Euro verfügt. Viele Haus- halte mit einem solchen Beleihungsauslauf weisen sogar deutlich höhere aktuelle Vermögen auf, nur wenige Haushalte sind überschuldet. Hierbei ist es wichtig zu be- rücksichtigen, dass dies das Nettovermögen zum Zeitpunkt der Befragung ist und nicht das Vermögen zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme. 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 -190.000 -150.000 -110.000 -70.000 -30.000 10.000 50.000 90.000 130.000 170.000 210.000 250.000 290.000 330.000 370.000 410.000 450.000 490.000 530.000 570.000 610.000 650.000 690.000 730.000 770.000 810.000 850.000 890.000 930.000 970.000 Anzahl Nettovermögen in Euro
  • 12. 12 Tabelle 1: Nettovermögen der deutschen Haushalte mit Immobilienkrediten nach LTV-Gruppen LTV bezieht sich auf den Summe aller Kredite, die für einen Immobilienkauf verwen- det wurden, in Relation zum Kaufpreis der Immobilie LTV - Gruppe Nettovermögen (in €) Anteil der Kre- ditnachfrager aller Kreditnach- frager mit positi- ver LTV (in %) Kumulierte Verteilung der Kredit- nachfrager (in %) 25%-Quantil Median 75%-Quantil (0 – 80] 130.430 249.300 355.900 60,8 60,8 (80 - 90] 41.000 76.000 166.800 12,8 73,6 (90 - 100] 48.400 71.200 106.150 11,8 85,4 (100 - 110] 34.100 81.300 221.250 2,6 88 (110 - 120] 11.000 44.600 88.300 4,4 92,4 (120 - 225] 1.800 47.200 101.100 7,5 99,9 Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Tabelle 1 bestätigt im Wesentlichen dieses Bild. So ergibt sich etwa ein mittleres Median-Nettovermögen von rund 81.000 Euro für Haushalte mit einem Beleihungs- auslauf von 100 bis 110 Prozent. Insgesamt liegt der Wert des Nettovermögens bei 97.000 Euro für alle Haushalte mit einer LTV bis inklusive 140 Prozent. Diese Haus- halte umfassen rund 96 Prozent aller deutschen Haushalte mit einem Immobilienkre- dit, der die oben genannten Eigenschaften erfüllt. Trotz einer teilweise sehr hohen Beleihung weisen die Haushalte also eine starke und vor allem überdurchschnittliche Vermögenssituation auf, die Kreditausfälle unwahrscheinlicher macht. Nach Tabelle 1 ist lediglich das Nettovermögen bei Beleihungen über 110 Prozent geringer als in den anderen Gruppen. Gerade in der Gruppe mit Beleihungen von mehr als 120 Prozent ist das Nettovermögen teilweise sehr niedrig. Dies sind aber eher Sonderfäl- le, bei denen auch statistische Fehler oder Sondereffekte zu berücksichtigen sind, wie etwa die Finanzierung von Immobilien mit Hypothekardarlehen und persönlichen (bonitätsabhängigen) Krediten. Geht man von einer Beschränkung der LTV von 80 Prozent aus, hätten insgesamt rund 40 Prozent der Haushalte mit einem Immobilien- kredit diesen nicht erhalten. Von dieser betroffenen Gruppe weisen jedoch rund 84 Prozent ein mittleres Median-Nettovermögen von rund 77.000 Euro auf, zählen also zu den Haushalten mit einem höheren Vermögen. Lediglich 16 Prozent der betroffe- nen Haushalte (oder 6 Prozent aller Haushalte mit einem Immobilienkredit) sind der unteren Vermögensgruppe, mit einem mittleren Median-Nettovermögen von rund 40.000 Euro, zuzurechnen. Daraus lässt sich schließen, dass der Großteil der Kredi- te mit einer LTV größer als 80 Prozent von eher vermögenden Haushalten aufge-
  • 13. 13 nommen wurde. Eine Verschärfung der LTV würde also besonders diese Gruppe treffen. Zieht man eine Begrenzung der LTV auf 90 Prozent (100 Prozent) in Be- tracht, dann würden rund 28 Prozent (18 Prozent) der Kreditnehmer keinen Kredit erhalten. Das Median-Nettovermögen der betroffenen Gruppe liegt bei 63.000 Euro (63.000 Euro). Als nächstes werden die statistischen Eigenschaften der zum Zeitpunkt der Befra- gung aktuellen Bruttoäquivalenzeinkommen verschiedener Immobilienbesitzer unter- teilt nach der jeweiligen aktuellen DSTI dargestellt. Tabelle 2 fasst die Ergebnisse zusammen. Tabelle 2: Jahresbruttoäquivalenzeinkommen der deutschen Haushalte mit Immobilienkrediten nach DSTI-Gruppen DSTI (in %) Jahresbruttoäquivalenzeinkommen (in €) Anteil der Kre- ditnachfrager aller Kredit- nachfrager mit positiver DSTI (in %) Kumulierte Ver- teilung der Kre- ditnachfrager (in %) 25%-Quantil Medi- an 75%- Quantil (0 - 20] 25.547 34.875 51.100 77,9 77,9 (20 - 40] 18.762 26.800 38.833 17,9 95,8 (40 - 545] 6.733 19.000 29.110 4,2 100 Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln Tabelle 2 zeigt, dass der Großteil deutscher Immobilienkredite der betrachteten Im- mobilienbesitzer Kreditverträge mit moderater Belastung bedient. So haben knapp 78 Prozent der Immobilienkreditnehmer ein Median-Bruttoäquivalenzeinkommen von 34.875 Euro und weisen ein DSTI von bis zu 20 Prozent auf. Erst bei einem DSTI von 60 Prozent fällt dieses mittlere Median-Bruttoäquivalenzeinkommen auf rund 7.400 Euro. Diese Gruppe umfasst jedoch nur rund 0,8 Prozent aller Immobilienkre- ditnachfrager. Auch hier ist zu beachten, dass das aktuelle Einkommen und nicht das Einkommen zum Vertragsabschluss betrachtet wird. Ginge man von einer Begren- zung der DSTI auf 20 Prozent aus, so hätten rund 22 Prozent aller Haushalte, die nun einen Kredit mit den oben genannten Eigenschaften bedienen, diesen nicht er- halten. Insgesamt kann man festhalten, dass Haushalte mit einem höheren Jahres- bruttoeinkommen prozentual weniger von diesem für ihre Schuldendienste verwen- den als Haushalte mit einem geringeren Bruttojahreseinkommen. Ginge man von einer Begrenzung der DSTI auf 30 Prozent (40 Prozent) aus, hätten rund 10 Prozent
  • 14. 14 (4 Prozent) der Kreditnehmer den gewünschten Kredit nicht erhalten. Das Median- Bruttojahresäquivalenzeinkommen liegt bei der betroffenen Gruppe bei 22.000 Euro (19.000 Euro). In einem weiteren Schritt wird geprüft, welche Haushalte sowohl einen hohen LTV als auch einen hohen DSTI aufweisen. Bei diesen Haushalten wäre die Gefahr eines Kreditausfalls besonders hoch. Haushalte mit einem Beleihungswert von mehr als 80 Prozent und einem Schuldendienst von mehr als 20 Prozent weisen mit einem Netto- Äquivalenzeinkommen von 30.500 Euro und einem Nettovermögen von 34.500 Euro immer noch recht hohe Werte auf (Tabelle 3). Besonders bemerkenswert ist jedoch, dass nur 3,2 Prozent der Haushalte beide Schwellenwerte erfüllen, d. h. der Anteil derjenigen, die sich sowohl stark verschulden als auch hohe Schuldendienste auf sich nehmen ist sehr gering. Wird der Schwellenwert auf 90 Prozent Beleihung ge- setzt, sind es sogar nur noch 2,7 Prozent der Haushalte und bei einem Schwellen- wert von 90 Prozent Beleihung und 30 Prozent Schuldendienst sinkt die Quote sogar auf 1,12 Prozent. Alles in allem spricht dies dafür, dass die Haushalte keine großen Risiken auf sich nehmen. Insbesondere die im Verhältnis zum Einkommen moderaten Schulden- dienste sprechen gegen eine Überschuldung der Haushalte. Darüber hinaus wählen vor allem Haushalte mit höherem Vermögen höhere Beleihungsausläufe. Die Kombi- nation aus beidem (hoher Schuldendienst und hohe Beleihung) ist kaum anzutreffen. Die Finanzierung in Deutschland folgt daher eher dem Vorsichtsprinzip. Tabelle 3: Median-Einkommen und Vermögen der Haushalte mit hohem LTV und hohem DSTI LTV / DSTI höher als… 80% / 20% 90% / 20% 90% / 30% 80% / 30% 100% / 40% 100% / 20% Median- Vermögen 34.500,00 € 34.500,00 € 11.000,00 € 11.000,00 € 1.800,00 € 20.100,00 € Median- Einkommen 30.500,00 € 23.952,38 € 30.500,00 € 30.500,00 € 15.762,50 € 30.500,00 € Anteil der Betroffenen 3,21% 2,70% 1,12% 1,14% 0,25% 2,03% Quelle: HFCS - Europäische Zentralbank, Institut der deutschen Wirtschaft Köln 4. Diskussion der makroprudenziellen Instrumente Nach der Darstellung der Instrumente und der Ableitung der Betroffenheit nach Ein- kommensgruppen stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, solche Instrumente in
  • 15. 15 Deutschland einzuführen. Zu berücksichtigen sind dabei die Kosten durch eine Ein- schränkung der Vertragsfreiheit, die Auswirkungen auf den Eigenkapitalaufbau der Banken und die Wechselwirkungen mit anderen Instrumenten. 4.1 Marktversagen in der Immobilienfinanzierung? Ein makroprudenzieller Eingriff in die Immobilienfinanzierung rechtfertigt sich nur, wenn ein Marktversagen vorliegt, das ein systemisches Risiko für die Volkswirtschaft darstellt. Schließlich stellt die Begrenzung der Kreditvergabe einen gewichtigen Ein- griff in die Vertragsfreiheit dar. Ein makroprudenzieller Eingriff wird häufig über den Finanzakzelerator begründet. Dieser entsteht durch den Einsatz von Immobilien als Kreditsicherheit. Mit dem Anstieg der Immobilienpreise steigt der Wert der Kreditsi- cherheiten, so dass ein größeres Kreditvolumen beantragt und genehmigt werden kann. Ein Anstieg im aggregierten Kreditvolumen begünstigt eine höhere Nachfrage nach Immobilien, die wiederum einen Anstieg im Wert der Kreditsicherheiten nach sich zieht. Es kann ein langer Kreditboom entstehen, der von einem Immobilienboom begleitet wird (Aikman et al., 2013; Kiyotaki / Moore, 1997). Eine Bedingung für das Wirken des Finanzakzelerators ist allerdings, dass eine Immobilie nach einem Wert- anstieg zusätzlich beliehen werden kann. Dieses ist zwar in den USA möglich, nicht aber in Deutschland. Aus diesem Grund ist der Finanzakzelerator in Deutschland nur eingeschränkt wirksam. Die Daten zur Kreditvergabe und zur Immobilienpreisent- wicklung für Deutschland bestätigen diese Einschätzung. Da Banken im Kreditboom keinen Anreiz haben, den Finanzakzelerator zu unterbre- chen, könnte ein makroprudenzieller Eingriff gerechtfertigt sein. Ein Indikator für ein schnelles Kreditwachstum ist die Kreditlücke, die auch zur Kalibrierung des anti- zyklischen Eigenkapitalpuffers herangezogen wird. Diese begründet sich aus den Arbeiten von Drehmann und Tsatsaronis (2014). Abbildung 3 bildet die Kreditlücken für europäische Länder ab. Im Jahr 2008 bestanden positive Kreditlücken in Belgien, der Tschechischen Republik, Zypern, Dänemark, Spanien, Irland, Portugal und Lu- xemburg. Diese waren ein Anzeichen für einen Kreditboom, der in einer Bilanzrezes- sion endete, in der sich immer noch viele europäische Länder befinden. Am aktuellen Rand besteht nur noch für die Tschechische Republik eine leicht positive Kreditlücke. Deutschland weist seit vielen Jahren eine negative Kreditlücke auf, d. h. die Kredit- vergabe könnte hier sogar noch stärker ausfallen, ohne dass Gefahr für eine nicht nachhaltige Kreditentwicklung entstehen könnte. Die Daten der Kreditlücke deuten für Deutschland nicht auf die Existenz eines Finanzakzelerators hin.
  • 16. 16 Abbildung 3: Kreditlücken in den EU-Ländern Heimische Kreditvergabe in Relation zum heimischen BIP, Abweichung vom langfris- tigen Trend, in Prozent Quelle: Europäische Zentralbank Ein ähnliches Bild zeigt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Kredite an private Haushalte, von denen Immobilienkredite den Großteil ausmachen (Abbildung 4). Im Vergleich zu Ländern wie Belgien, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Malta und der Slowakei wächst das Kreditvolumen in Deutschland im Vergleich sehr lang- sam. Anzeichen für einen drohenden Finanzakzelerator zeigen sich hier ebenfalls nicht.
  • 17. 17 Abbildung 4: Wachstum der Kredite an private Haushalte Durchschnittliche Jahreswachstumsrate, in Prozent Quelle: Europäische Zentralbank Bei der Entwicklung der Verschuldung der Haushalte zeigt sich für Deutschland eher eine Beruhigung (Fehler! Ungültiger Eigenverweis auf Textmarke.). Im ersten Quartal des Jahres 2000 lag die Verschuldung der privaten Haushalte noch bei 105,6 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Der Durchschnittswert für den Euroraum lag zu dieser Zeit bei 73,0 Prozent, der Vergleichswert für Spanien bei 64,6 Prozent. Bis zum vierten Quartal 2010 reduzierten die deutschen Haushalte ihre Verschuldung auf 89,9 Prozent ihres verfügbaren Einkommens, während die spanischen Haushalte ihre Verschuldung auf 131,1 Prozent steigerten. Am aktuellen Rand liegt die Ver- schuldung der privaten Haushalte bei 84,5 Prozent und damit um 10,1 Prozentpunkte unter dem Durchschnittswert des Euroraums. Die spanischen Haushalte haben seit dem Platzen der Immobilienpreisblase ihre Verschuldung auf 106,0 Prozent redu- ziert. Die Schuldenquote der deutschen Haushalte deutet daher nicht auf makropru- denzielle Risiken hin.
  • 18. 18 Abbildung 5: Verschuldung der Haushalte In Prozent des verfügbaren Einkommens Quelle: Europäische Zentralbank Der Befund zu einem Finanzakzelerator für Deutschland bestätigt sich anhand des Wachstums der Immobilienpreise ebenfalls nicht (Abbildung 6). Diese steigen im Vergleich zu Ländern wie Belgien und Schweden nur sehr langsam an. Länder mit einer Immobilienblase, wie Spanien oder Irland zeigten in den 2000er Jahren um ein Vielfaches höhere Wachstumsraten. Sollte in Deutschland die Gefahr eines Finanz- akzelerators bestehen, der einen makroprudenziellen Eingriff erforderlich macht, so müssten hierzu ein starkes Wachstum von Immobilienpreisen und Kreditvolumen sowie eine positive Kreditlücke vorliegen. Hinzu kommt, dass auch bei höheren Be- leihungsausläufen, Verschuldungen und Zinsdiensten die Gefahren von Zahlungs- ausfällen für die Banken als gering erscheinen. Schließlich sind es vor allem Haus- halte mit hohen Einkommen, die derartige Kreditprodukte nachfragen. Insgesamt können die makroprudenziellen Instrumente die systemischen Risiken kaum weiter mindern, stellen aber auf der anderen Seite einen erheblichen Eingriff dar, der sich daher kaum rechtfertigen lässt.
  • 19. 19 Abbildung 6: Entwicklung der Wohnimmobilienpreise Durchschnittliche Jahreswachstumsrate, in Prozent Quelle: Europäische Zentralbank 4.2 Basel III und makroprudenzielle Steuerung Die Instrumente der CRD IV und der CRR setzen bei der Kreditvergabe der Banken an, nicht aber bei den Kreditnehmern. Ziel dieser Instrumente ist es, die Prozyklizität im Finanzsystem zu vermindern. Im Falle eines Immobilienbooms würden die Aufsichtsbehörden den Aufbau des anti- zyklischen Eigenkapitalpuffers anordnen, wie aktuell im Falle Großbritanniens, und darüber hinaus möglicherweise das sektorale Risikogewicht für die Immobilienkredit- vergabe anheben. Dies würde die Kreditvergabe der Banken bremsen, sofern der Aufbau des Eigenkapitalpuffers nicht ausschließlich durch die Einbehaltung von Ge- winnen erzielt werden kann. In diesem Fall wären die Banken auf der einen Seite zwar robuster gegenüber einem Abschwung des Kreditzyklus, auf der anderen Seite wäre allerdings auch ihre Kreditvergabe eingeschränkt. Da andere Anbieter von Im-
  • 20. 20 mobilienkrediten (beispielsweise Versicherungen) nicht in den Rahmen von CRD IV und CRR fallen, wäre deren Immobilienkreditvergabe hiervon nicht betroffen. Dies spricht aber eher für eine einheitliche Regulierung aller Kreditgeber als für ein weite- res makroprudenzielles Instrument. Dass makroprudenzielle Politik stärker über die gläubigerbasierten Instrumente erfolgen sollte und weniger über die schuldnerbasier- ten Instrumente, rechtfertigt sich auch aus den folgenden Gründen:  Der Eigenkapitalaufbau im Aufschwung macht Banken robuster gegen einen Abschwung des Kreditzyklus. Da von einem Deleveraging der Banken nach einer geplatzten Immobilienblase auch die Unternehmensfinanzierung betrof- fen ist, trägt der antizyklische Eigenkapitalpuffer auch zur Stabilität der Unter- nehmensfinanzierung bei. Im Gegensatz zu einem Eigenkapitalpuffer können die schuldnerbasierten Instrumente ein Deleveraging nicht verhindern.  Die neuen Instrumente der CRD IV und der CRR sind noch gar nicht vollum- fänglich eingeführt, die Wirkungen werden erst in einigen Jahren messbar sein. Die Vielzahl von Regulierungen führt bereits jetzt zu einer großen Unsi- cherheit. Weitere Regulierungen können unintendierte Wechselwirkungen er- zielen, die die Funktionsfähigkeit des Finanzierungsmarktes einschränken. Angesichts der geringen Gefahren einer Überschuldung der Haushalte sowie der insgesamt moderaten Kreditvergabe erscheint es geboten, zunächst die Wirkungen der bereits eingeführten und beschlossenen Instrumente abzuwar- ten. 4.3 Auswirkungen auf den Eigenkapitalaufbau der Banken Der Einsatz makroprudenzieller Instrumente wird zwar uniform auf alle Banken an- gewendet, aufgrund der unterschiedlichen Profitabilität der einzelnen Bankengruppen werden sich diese Maßnahmen aber unterschiedlich auf deren Eigenkapitalaufbau auswirken. Die vollständige Implementierung der höheren Eigenkapitalquoten von Basel III wird erst zum 1. Januar 2019 vollständig umgesetzt sein. Der Aufbau des antizyklischen Eigenkapitalpuffers kann aber schon ab dem 1. Januar 2016 angeord- net werden. Der Eigenkapitalaufbau der Banken erfordert jedoch entweder die Ein- behaltung von Gewinnen oder aber den Abbau von Risikoaktiva. Während der Ei- genkapitalaufbau über die Einbehaltung von Gewinnen den profitableren Banken einfacher gelingt, sind die weniger profitablen Banken gezwungen ihre Risikoaktiva zu reduzieren. Mit der Rückführung der Risikoaktiva geht ein Rückgang der Zinsein- nahmen einher, was sich wiederum negativ auf die Profitabilität und damit auch den Eigenkapitalaufbau auswirken wird. Vor dem Hintergrund, dass gerade die schuld- nerbasierten Instrumente die Kreditvergabe beeinflussen, ist bei einer Verschärfung
  • 21. 21 dieser Instrumente mit einem Rückgang der Zinseinnahmen und damit auch mit ei- nem erschwerten Eigenkapitalaufbau der Banken zu rechnen. Abbildung 7: Eigenkapitalrentabilität der Banken Jahresüberschuss vor Steuern in Prozent des durchschnittlichen bilanziellen Eigen- kapitals Quelle: Deutsche Bundesbank, IW Köln Zudem muss beachtet werden, dass ein möglicher Einsatz der makroprudenziellen Instrumente in einem Niedrigzinsumfeld stattfindet. Die niedrigen Zinsen am Kapital- markt gehen vor allem mit einem Rückgang der Zinseinnahmen der Banken einher und weniger mit einem Rückgang ihrer Zinsaufwendungen. Insgesamt hat das Nied- rigzinsumfeld zu einem Rückgang des Zinsergebnisses der Banken geführt (Demary/ Matthes, 2014). Würde der Einsatz der makroprudenziellen Instrumente das Zinser- gebnis der Banken zusätzlich senken, so würde es ihnen entweder den Eigenkapi- talaufbau erschweren oder Anreize zu einer höheren Risikoübernahme setzen, wo- raus wiederum Risiken für die Finanzstabilität entstünden.
  • 22. 22 5. Schlussfolgerungen Deutschland hat einen der stabilsten Immobilienmärkte der Welt. Ein Grund hierfür ist die Immobilienfinanzierung. Hohe Beleihungsausläufe gibt es zwar auch in Deutschland, aber sie werden eher von Haushalten mit hohen Einkommen gewählt, die gegebenenfalls noch zu wenig Zeit zum Sparen hatten. Außerdem sind auch die Schuldendienste im Verhältnis zum Einkommen sehr gering und es gibt nur sehr we- nig Haushalte, die sowohl hohe Beleihungen als auch hohe Schuldendienste wählen. Auch Daten zur Kreditlücke, zur Immobilienpreisentwicklung oder zur gesamtwirt- schaftlichen Verschuldung für die deutschen Haushalte zeigen, dass die Kredit- vergabe in Deutschland nach wie vor konservativ ist und dem Vorsichtsprinzip folgt. Dennoch wären von Einschränkungen bei der Kreditvergabe relativ viele Haushalte betroffen. Die geplanten makroprudenziellen Instrumente werden daher im Zweifel mehr Schaden als Nutzen anrichten. Gerade bei einer sehr engen Definition der Grenzen wird damit primär Haushalten mit hohen Einkommen der Weg zum Eigen- tum versperrt. Weiterhin ist zu befürchten, dass sich damit die Zinseinnahmen der Banken weiter verringern und damit der dringend notwendige Aufbau des Eigenkapi- tals weiter stockt. Außerdem ist noch nicht absehbar, wie die vorgeschlagene Regu- lierung in Kombination mit den bereits eingeführten und / oder in Umsetzung befindli- chen Maßnahmen wirken wird. Insgesamt sollte daher auf die Einführung neuer mak- roprudenzieller Instrumente in der Immobilienfinanzierung verzichtet werden. Selbstverständlich ist es erforderlich, den Markt für Immobilienfinanzierungen konti- nuierlich und sorgsam zu untersuchen. Aktuell erscheinen Begrenzungen der Kredit- vergabe jedoch als wenig zielführend, weshalb die Finanzaufsicht gefordert ist, zu- nächst die Wirkung von CRD IV und CRR abzuwarten, bevor mit neuen Instrumenten experimentiert wird.
  • 23. 23 Literatur Aikman, David / Haldane, Andrew / Nelson, Benjamin, 2013, Curbing the Credit Cy- cle, The Economic Journal, Vol. 125 (585), DOI: 10.1111/ecoj.12113 Ausschuss für Finanzstabilität, 2015, Zweiter Bericht an den Deutschen Bundestag zur Finanzstabilität in Deutschland, Berlin Bernanke, Ben / Gertler, Mark / Gilchrist, Simon, 1999, The Financial Accelerator in a Quantitative Business Cycle Framework, in: Taylor, John / Woodford, Michael (Hsrg.), Handbook of Macroeconomics, Vol. 1, S. 1342–1385 Buttiglione, Luigi / Lane, Philip / Reichlin, Lucrezia / Reinhart, Vincent, 2014, Delev- eraging? What Deleveraging?, Geneva Reports on the World Economy, Nr. 16, In- ternational Center for Monetary and Banking Studies, Genf Demary, Markus / Hüther, Michael, 2015, Gefährden die unkonventionelle Maßnah- men der EZB den Ausstieg aus dem Niedrigzinsumfeld? IW policy paper Nr. 7-2015, Köln Demary, Markus / Matthes, Jürgen, 2014, Das aktuelle Niedrigzinsumfeld: Ursachen, Wirkungen und Auswege, Studie für den Gesamtverband der Deutschen Versiche- rungswirtschaft e. V., Köln Drehmann, Mathias / Tsatsaronis, Kostas, 2014, The Credit-to-GDP gap and coun- tercyclical capital buffers: questions and answers, in: BIS Quarterly Review, März, S. 55–73 European Systemic Risk Board, 2015, Flagship Report on Macro-prudential Policy in the Banking Sector, Frankfurt Kiyotaki, Nobuhiro / Moore, John, 1997, Credit Cycles, in: The Journal of Political Economy, 105. Jg., Nr. 2, S. 211–248 Koo, Richard C., 2011, The world in balance sheet recession: causes, cure, and poli- tics, in: Real-world Economics Review, Nr. 58, S. 19–37