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DATUM 16. April 2012
NUMMER 107
SPERRFRIST
Deiche schützen auf 1200 Kilometer die Küsten
von Nord- und Ostsee
Bundesministerin Aigner und Landesministerin Rumpf ziehen
Bilanz der erfolgreichen Bund-Länder-Arbeit im Küstenschutz
Deutschland hat nach Einschätzung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner an
den Küsten einen hohen Schutzstandard erreicht. „Wir haben enorme Anstrengungen unter-
nommen zur Sicherung unserer Städte und Gemeinden an Nord- und Ostsee. Aber darauf
dürfen wir uns nicht ausruhen. Die Bedrohung durch das Meer nimmt nicht ab, sondern
weiter zu. Deshalb müssen Bund und Länder den Schutz der Küsten weiter vorantreiben“,
sagte Aigner am Montag bei einer Besichtigung der Deichbaustelle am Schöpfwerk
Brunsbüttel-Altenhafen. Mit drei Kilometer Länge und Gesamtkosten von 21 Millionen Euro
handelt es sich um die derzeit größte Deichverstärkungsmaßnahme an der Westküste
Schleswig-Holsteins. Die Baukosten werden aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert. „Mit finanzieller Unterstützung
des Bundes und der EU und einer erheblichen Kraftanstrengung des Landes ist es uns
gelungen, die Bauarbeiten in Brunsbüttel weit voranzubringen. Im Rahmen des guten
Baufortschritts rechne ich in diesem Jahr mit der Fertigstellung des neuen Deichsieles
Bellmer Fleth, des neuen Deiches, der Deichrampen und Deichverteidigungs- und
Treibselabfuhrwege. Darüber hinaus werden das neue Schöpfwerk Brunsbüttel-Nord, die
Uferwand nördlich des alten Schöpfwerkes und die erforderliche Hochwasserschutzwand
hergestellt. 2013 ist das planmäßige Ende der Deichverstärkung absehbar“, so Dr. Juliane
Rumpf, Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig
Holstein. Die seit 2001 verstärkten Deiche seien mit einer „Klimareserve“ von 0,5 Metern
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ausgebaut worden, die den möglichen Meeresspiegelanstieg bis zum Jahr 2100
berücksichtige.
Bundesministerin Aigner erinnerte bei ihrem Besuch an die Sturmflut vor 50 Jahren, die in
Schleswig-Holstein verheerende Schäden hinterlassen hatte. „Bund und Länder haben
daraus die Lehren gezogen und massiv in die Sicherheit der Küstenregionen investiert“, so
Aigner. „Der Küstenschutz ist vorsorgende Katastrophenabwehr und damit eine
Daueraufgabe.“ Intensiver Küstenschutz sei die Voraussetzung für den Erhalt und die
Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes in den Niederungsgebieten an Nord und
Ostsee. Diese Niederungsgebiete umfassen mehr als eine Million Hektar Fläche und
befinden sich überwiegend im ländlichen Raum.
Nach einer aktuellen Übersicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums schützen an der
Nordsee 1.083 Kilometer Deiche und einige Sperrwerke die Niederungsgebiete vor
schweren Sturmfluten. Damit werden rund 90 Prozent der gesamten Nordseeküstenlinien
geschützt; der Rest wird durch Steilufer und Dünen gebildet, die erforderlichenfalls ebenfalls
gesichert werden. An der Ostsee wird die 668 Kilometer lange Außenküste durch 142
Kilometer Deiche und 144 Kilometer Hochwasserschutzdünen gesichert. 65 Prozent der
Außenküste ist Rückgangsküste, an der Küstenschutzmaßnahmen dort durchgeführt
werden, wo Siedlungen zu schützen sind.
Als Folge des globalen Klimawandels ist nach Einschätzung des Bundesministeriums mit
einem weiteren Anstieg des Meeresspiegels sowie einer Zunahme der Wellenenergie und
einer Häufung von Stürmen zu rechnen. Die derzeitige Küstenschutzplanung berücksichtigt
einen Meeresspiegelanstieg von bis zu 50 Zentimeter. Die hydrodynamischen und hydro-
morphologischen Entwicklungen werden fortlaufend sorgfältig beobachtet und ausgewertet,
um falls erforderlich künftige Planungen frühzeitig an neue Erkenntnisse anpassen zu
können.
Hintergrund zur Bundesfinanzierung von Küstenschutzmaßnahmen:
Die Planung und Durchführung des Küstenschutzes ist in Deutschland gemäß Grundgesetz
Aufgabe der Küstenländer. Der Bund übernimmt aber bis zu 70 Prozent der Investitions-
kosten von Küstenschutzmaßnahmen der Länder, die im Rahmen der Gemeinschaftaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) durchgeführt werden. Über
die GAK hat der Bund bisher im Zeitraum 1973 bis 2010 die Küstenschutzmaßnahmen der
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Küstenländer mit insgesamt 2,8 Milliarden Euro mitfinanziert. Allein in den Jahren 2008 bis
2011 wurden die Küstenschutzmaßnahmen der fünf Küstenländer mit insgesamt rund 330
Millionen Euro Bundesmitteln, d.h. jährlich rund 82 Millionen Euro gefördert.
Darüber hinaus wird seit 2009 der Sonderrahmenplan für „Maßnahmen des Küstenschutzes
in Folge des Klimawandels“ umgesetzt. Mit diesem Sonderrahmenplan stellt der Bund den
Küstenländern in den Jahren 2009 bis 2025 für Küstenschutzmaßnahmen in Folge des
Klimawandels zusätzlich insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Küstenschutz finden Sie im Internet:
www.bmelv.de/kuestenschutz
Aktuelle Informationen des BMELV auch auf Twitter: http://twitter.com/BMELV_Aktuelles