1. Pressemeldung
Frankfurt, 29. Juni 2010
ALBTRAUMURLAUB
Bei Mängeln am Urlaubsort hilft die Rechtsschutzversicherung
Nach einer Analyse des Leipziger Instituts für
empirische Forschung (LEIF) betreffen drei Viertel
aller Reisereklamationen das Hotel. „Das ist kaum
verwunderlich, denn zum Erfolg des Urlaubs trägt in
sehr starkem Maße die Qualität der Unterkunft bei“,
sagt Freizeitforscher Dr. Harald Schmidt. Mit einer
Rechtsschutzversicherung im Gepäck sparen sich
Urlauber schlaflose Nächte. Denn wer jederzeit
kostenfrei seinen Rechtsberater anrufen kann, der
schont im Streitfall seine Nerven. Um von speziellen
Rechtsschutz: Reisemängel, die vor Ort nicht Serviceleistungen zu profitieren, sollten Interessierte
behoben werden, sind ein Fall für den Anwalt
vor dem Abschluss einer Police eine individuelle
Beratung zum richtigen Rechtsschutz, beispiels-
weise von einem Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), in Anspruch
nehmen. Die Vermögensberater, zu deren Allfinanzkonzept auch das Thema Rechtsschutz
gehört, geben Tipps zum Verhalten vor Ort im Fall der Fälle und erklären, was die
Rechtsschutzversicherung zahlt:
Was tun, wenn die Hotelanlage nicht die Vorgaben aus dem Reisekatalog erfüllt?
Wer den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen will, sollte sich gut informieren. Zunächst
muss geprüft werden, ob es sich um einen Mangel oder um bloße Unannehmlichkeiten
handelt. Zu letzteren zählen beispielsweise Flugverspätungen oder unfreundliches
Hotelpersonal. Ein Mangel besteht nur, wenn Vertragsleistungen nicht erbracht werden.
„Geschädigte können sich hier auf den Grundsatz der Prospektwahrheit berufen: Was im
Katalog versprochen wurde, muss am Urlaubsort auch geleistet werden“, sagt Anja-Mareen
Knoop, Leiterin der Advocard-Rechtsabteilung. Mängel müssen unbedingt vor Ort bei der
Reiseleitung beanstandet werden. Wenn der Veranstalter sie daraufhin nicht behebt, kann
bis spätestens einen Monat nach der Rückkehr schriftlich reklamiert werden. Wichtig:
Urlauber sollten die Mängel möglichst gut dokumentieren, etwa durch Fotos oder
Zeugenaussagen.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
• Die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten gewählten
Rechtsanwaltes
• Die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein ausländisches Gericht
zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr als 100 Kilometer zwischen Wohnort
und Gerichtsstand
• Die Gerichtskosten
• Die Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
• Die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt, www.dvag.com 1 von 2
E-Mail: pressemeldung@dvag-pressemeldungen.de, Tel.: 069-2384-127, Fax: 069-2384-804
Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag-aktuell.de.
2. Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögens-
beratung mehr als 5,4 Millionen Kunden branchenübergreifend rund um das Thema ‚Vermögen planen, sichern
und mehren’. Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb erzielte im Geschäftsjahr 2009
Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro und einen Jahresüberschuss von rund 140 Millionen Euro.
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