1. Region Hannover
Team Jugendhilfeplanung und Jugendberufshilfe
Hildesheimer Str. 20 · 30169 Hannover
Tel.: 0511 61622129 Fachbereich Jugend
Fax: 0511 6161123796
www.hannover-region.de Jugendhilfeplanung
Hilfen zur Erziehung 2009
2. Hilfen zur Erziehung
Berichtsjahr 2009
Region Hannover
Fachbereich Jugend
Jugendhilfeplanung
Hildesheimer Str. 18-20
30169 Hannover
4
3. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Zuständigkeitsgebiet der Region Hannover
als öffentlicher Jugendhilfeträger
Die Region Hannover, Fachbereich Jugend, ist nach dem Regionsgesetz für 15 Städte und Ge-
meinden der zuständige Jugendhilfeträger. Die dezentrale Organisationsstruktur ermöglicht eine
ortsnahe Versorgung bzw. Leistungserbringung. Gewährleistet wird dies durch die in Barsing-
hausen, Burgwedel, Garbsen und Neustadt am Rbge. installierten Jugendhilfestationen und den
ergänzend eingerichteten Sprechstellen.
Als eigenständige Jugendhilfeträger nehmen Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte, Springe und
die Landeshauptstadt Hannover die entsprechenden Aufgaben selbständig wahr.
4 4
4. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Geleistete Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige im Überblick ............9
1.1 Entwicklung der Fallzahlen..................................................................................10
1.2 Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulant und
stationäre Hilfegruppen absolut .........................................................................12
2 Laufende Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Altersgruppen ..........................18
2.1 Ambulante Hilfen................................................................................................18
2.2 Stationäre Hilfen .................................................................................................19
3 Dauer der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung für Minderjährige ..............24
4 Hilfen zur Erziehung für Minderjährige mit Migrationshintergrund ..............................28
5 Verteilung der Ausgaben für geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährigen .........31
6 Tabellenverzeichnis .....................................................................................................35
7 Diagrammverzeichnis ..................................................................................................36
4 5
5. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Einleitung
Die Grundlage für den vorliegenden Bericht stellt das 2006 eingeführte Berichtssystem zur Jugend-
hilfe der Region Hannover dar. Ziel des Berichtssystems ist es, Daten sowohl für die fachliche wie
auch für die fiskalische Steuerung der Jugendhilfe zu liefern.
Das Berichtssystem ermöglicht eine differenzierte Datengenerierung auf Stadt- und Gemeinde-
ebene, auf Einzugsbereiche der Jugendhilfestationen sowie bezogen auf den Zuständigkeitsbereich
des Fachbereichs Jugend der Region Hannover als Ganzes. Alle Daten können auch nach Hilfearten
aufbereitet werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Berichtes sind einzelne
Hilfearten zu Hilfegruppen zusammengefasst. Auf die Darstellungsebene „Jugendhilfestationen“
wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Im vorliegenden Bericht werden nicht alle
zur Verfügung stehenden Daten und Tabellen präsentiert, sondern lediglich die nach fachlicher Auf-
fassung für die allgemeine Steuerung der Jugendhilfe relevanten Daten abgebildet. Den Team-
leitungen und der Fachbereichsleitung stehen selbstverständlich sämtliche Daten und Tabellen in
digitaler Form für die tägliche Arbeit zur Verfügung.
Alle Daten des Berichtssystems werden auf zwei Generierungsebenen zur Verfügung gestellt:
• Zuständigkeit der Region als Jugendhilfeträger
• Städte und Gemeinden
Ziele des Berichtssystems
• Verbesserung der fachlichen Steuerung von Jugendhilfeleistungen durch differenzierte Dar-
stellung der Verteilung von Leistungen nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund
• Verbesserung der Grundlagen für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Hilfen zur Erziehung
(z. B. auch durch Darstellung der Leistungsverteilung auf verschiedene Anbieter und der räum-
lichen Verteilung der Leistungen nach Städten und Gemeinden)
• Verbesserung der fiskalischen Steuerung durch Verknüpfung von Leistungen des Fachbereichs
mit den anfallenden Kosten
• Ausblick: Zusammenfassende Berichterstattung über alle Leistungen des Fachbereichs in einem
Bericht (derzeit: Bereich Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige)
Das hier vorliegende Jugendhilfe - Berichtssystem unterscheidet sich in zwei Punkten vom landes-
weit entwickelten System „Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN)“.
IBN integriert Sozialstrukturdaten und Jugendhilfedaten (nicht nur Leistungen der Jugendhilfe)
IBN generiert die Daten nur auf der Ebene des örtlichen Jugendhilfeträgers
Beide Berichtssysteme ergänzen sich. Während IBN einen Vergleich unterschiedlicher Jugendhilfe-
träger auf Landesebene ermöglicht, dient das örtliche differenziertere Berichtssystem der Region
der Feinsteuerung im Detail.
Darstellungs- und Generierungsebenen
Die in den Tabellen gewählte Generierungsebene in Promille der gleichaltrigen Wohnbevölkerung
bietet eine Vergleichsgrundlage im Hinblick auf bestehende Bedarfslagen und die Möglichkeit, die
Entwicklung einer sozialräumlichen Verteilung des Jugendhilfebedarfs auf Städte- und Gemeinde-
ebene zu verfolgen.
6 6
6. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Der Anteil von Hilfen für junge Volljährige an den Gesamthilfen liegt im Berichtsjahr bei 5,51 % und
stellt somit aktuell keine steuerungsrelevante Größe dar. Daher wird, abgesehen von den Dia-
grammen 1-A (S.8) auf eine weitere Darstellung der Hilfen für diese Altersgruppe verzichtet.
Im Bericht nicht berücksichtigt wurden außerdem die Hilfen gem. §§ 19 (Mutter-Vater/Kind-
Einrichtungen), 20 (Hilfe in Notsituationen), und 42 (Inobhutnahmen) SGB VIII, da diese innerhalb
des SGB VIII eine eigene rechtliche Bedeutung haben und in Abgrenzung zu den anderen Hilfen zur
Erziehung nur über den Einzelfall zu steuern sind.
Kurzübersicht der Inhalte und Ergebnisse des Berichtes
Als wesentliche Ergebnisse des vorliegenden Berichts kann im Vorgriff auf die Darstellungen in den
einzelnen Kapiteln folgendes festgehalten werden:
Bezogen auf die Gesamtentwicklung der Jugendhilfeleistungen der Region Hannover ist seit
2006 eine kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen. Bezogen auf die Be-
richtsjahre 2008 und 2009 beträgt die prozentuale Steigerung im Bereich der insgesamt ge-
leisteten Hilfen 4,36 %. Hintergrund für diese Entwicklung ist unter anderem, dass die An-
forderungen an die Jugendhilfe sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben.
Verbesserte Kooperation und Vernetzung z. B. mit Schulen, Kindertagesstätten und Polizei
sowie eine durch die öffentliche Kinderschutzdiskussion entstandene Sensibilisierung der
Bevölkerung zur Wahrnehmung der Bedürfnislagen von Kindern führen dazu, dass Hilfe-
bedarfe vermehrt sichtbar werden und in Unterstützungsangebote der Jugendhilfe münden.
Darüber hinaus scheint die Akzeptanz der Betroffenen Unterstützung im Rahmen der
Jugendhilfe anzunehmen tendenziell gestiegen zu sein.
Nach vorläufigen Beobachtungen ist auch für das Berichtsjahr 2010 mit einem Anstieg der
Jugendhilfeleistungen zu rechnen.
Insgesamt erhalten, wie bereits in den vergangenen Jahren, mehr Jungen als Mädchen Ju-
gendhilfeleistungen. Dies zeigt sich insbesondere bei den ambulanten Hilfsangeboten. An-
ders verhält es sich bei den Hilfen in Vollzeitpflege. In dieser Hilfeart überwiegt nach wie
vor der Anteil der Mädchen.
Seit 2006 kann beobachtet werden, dass Jugendhilfeleistungen zunehmend und in be-
sonderem Maße von Kindern und Jugendlichen in der Altersgruppe der 6 bis 14 Jährigen in
Anspruch genommen werden. Dies deutet darauf hin, dass erzieherische Bedarfe der
Kinder und Jugendlichen verstärkt im Schulalter auffallen und an die Jugendhilfe vermittelt
werden. Um diesem Anstieg im Schulalter mittel- bis langfristig entgegen zu wirken,
werden seit 2007 gezielte Präventionsmaßnahmen im Vorschulalter, die sowohl die Kinder
wie auch die Familien erreichen und unterstützen sollen, installiert.
Die Daten über die Dauer der einzelnen Jugendhilfeleistungen zeigen, dass Jungen verstärkt
ambulante Jugendhilfemaßnahmen über mittlere bis lange Laufzeiten (Kapitel 3) in An-
spruch nehmen, während Mädchen tendenziell kürzer in diesen Maßnahmen verbleiben.
Jugendhilfe wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in
Anspruch genommen (Kapitel 4). Mittlerweile entfallen über ⅓ der stationären und eben-
falls beinahe ⅓ der ambulanten Jugendhilfeleistungen auf Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund. Auf der bestehenden Datenbasis ist es allerdings nicht möglich fest-
zustellen, ob der Anteil an der Vergleichsgruppe der Wohnbevölkerung bei Minderjährigen
mit Migrationshintergrund höher oder niedriger liegt als bei der Vergleichsgruppe der
Minderjährigen ohne Migrationshintergrund.
Ebenso wie die Fallzahlen haben sich auch die Ausgaben für Jugendhilfemaßnahmen in den
vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Im Bereich der geleisteten Hilfen für Minder-
jährige stiegen die Ausgaben 2009 im Vergleich zum Vorjahr sogar um 14,1 % an. Diese
Steigerung der Ausgaben ist in besonderem Maße einer Verteuerung der Jugendhilfe-
angebote zu schulden, die unter anderem aufgrund steigender Sachkosten und Tariflöhne
entstanden sind und angepasst werden mussten.
4 7
7. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Bei der Verteilung der Ausgaben in der Jugendhilfe zeigt sich unverändert, dass ca. ⅓ der
Gesamtausgaben auf die ambulanten Maßnahmen entfallen, welche ⅔ der Fallzahlen aus-
machen. Entsprechend umgekehrt ist das Verhältnis bei den stationären Leistungen.
Insgesamt zeigt sich sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den Ausgaben ein sehr diffe-
renziertes Bild der sozialräumlichen Verteilung der Jugendhilfe. Für nähere Ausführungen
notwendige Sozialstrukturdaten werden in der Region an anderer Stelle erfasst und können
zur weiteren Interpretation der Jugendhilfedaten herangezogen werden.
8 8
8. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
1 Geleistete Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige im Überblick 1
Die Tabelle 1-A auf Seite 10 fasst Hilfen zur Erziehung (HzE) für Minderjährige und Hilfen für junge
Volljährige zusammen. Sie gibt einen Überblick zu begonnenen und beendeten Hilfen im Berichts-
jahr, zur Entwicklung der Fallzahlen insgesamt sowie zur Geschlechterverteilung.
Fluktuation, im Sinne von beendeten und neu begonnenen Hilfen, sowie die Veränderungen der
Hilfeart, ist ein wichtiges Steuerungsdatum da mit jedem begonnenen Fall Kosten in erheblichem
Umfang gebunden werden. Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der Hilfen kann die Fluktua-
tion ein Faktor für eine Prognose bzgl. der Höhe des Mittelbedarfs sein. Darüber hinaus haben diese
Bewegungen auch Einfluss auf die Personalbemessung da Einleitung, Beendigung oder Überleitung
einer Maßnahme erheblich mehr Personalkapazitäten des Sozialen Dienstes erfordern als die
pädagogische Begleitung und Kontrolle eines laufenden Falles.
Die Verteilung der geleisteten Hilfen auf die Städte und Gemeinden stellt sich in Anlehnung an den
Regionsdurchschnitt (34,6 pro 1000 der Wohnbevölkerung von 0 bis unter 21 Jahren) wie folgt dar 2 :
Abweichung vom Regionsdurchschnitt (34,6) in Promillepunkten
Barsinghausen 14,5 ‰
Burgwedel -8,4 ‰
Garbsen 7,3 ‰
Gehrden 4,0 ‰
Hemmingen -11,3 ‰
Isernhagen
-13,0 ‰
Neustadt a. Rbge. -1,7 ‰
Pattensen -5,8 ‰
Ronnenberg -7,1 ‰
Seelze 10,6 ‰
Sehnde -7,0 ‰
Uetze 4,6 ‰
Wedemark -8,4 ‰
Wennigsen -0,7 ‰
Wunstorf -0,5 ‰
Berichtsjahr
Diagramm 1-A: Übersicht Abweichung der geleisteten Hilfen vom Regionsdurchschnitt pro 1000 der Wohnbe-
völkerung von 0 bis unter 21 Jahren
1
Die geleisteten Hilfen umfassen auch die Kostenerstattungsfälle
2
Die Vergleichsgröße „Regionsdurchschnitt“ basiert ausschließlich auf den jeweiligen Daten der 15 Städte und Gemeinden im
Zuständigkeitsbereich der Region Hannover. Dieser Wert stellt die Beziehung der betrachteten Größe zur Einwohnerzahl pro 1000
her
4 9
9. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
1.1 Entwicklung der Fallzahlen
Entwicklung der Gesamtfallzahlen
Fallzahlen
3500
3017
2891
3000 2646
2573
2500
Geleistete Hilfen
2000
Begonnene Hilfen
1500 1197 1205 1133
1171 1097 1156
Beendete Hilfen
952 1015
1000
500
0
2006 2007 2008 2009
Berichtsjahr
Diagramm 1-B: Jahresvergleich geleistete, begonnene und beendete Hilfen
In den Berichtsjahren 2006 bis 2009 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen im Bereich der
geleisteten Jugendhilfemaßnahmen von insgesamt 17,26 % zu beobachten. Daraus ergibt sich
rechnerisch eine durchschnittliche Steigerungsrate von 5,49 % pro Jahr.
Eine bedeutende Beeinflussung oder Reduzierung des Jugendhilfebedarfs erscheint nur möglich,
wenn die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen nachhaltig durch eine Ausweitung und
Qualifizierung der sozialen Infrastruktur verbessert werden. Dabei kommt es insbesondere darauf
an, die kognitive, soziale, gesundheitliche und emotionale Entwicklung von Kindern in einem frü-
hen Alter umfassend und gezielt zu fördern sowie die Beratungs- und Qualifizierungsangebote für
junge Familien zu erweitern. Die seit 2007 neu initiierten familienunterstützenden Projekte greifen
diese Ansätze in besonderem Maße auf. Ebenfalls erforderlich ist jedoch auch eine qualitative Ver-
besserung und Sicherstellung von Kontinuität in der Tagesbetreuung von Kindern.
Die Verteilung der Fallzahlen nach Städten und Gemeinden in Tabelle 1-A zeigt, dass der Jugend-
hilfebedarf sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten hoch sein kann. Über dem
Regionsdurchschnitt von 34,6 Leistungsfällen auf 1000 der 0 bis unter 21 Jährigen liegen außer
Barsinghausen auch Seelze, Garbsen, Uetze und Gehrden.
10 10
11. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
1.2 Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulant und statio-
näre Hilfegruppen absolut
Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten ambulanten und stationären Hilfen für Minderjährige in
den Berichtsjahren 2006 bis 2009 im Überblick. Im Betrachtungszeitraum ist ein Gesamtfallanstieg
von rund 15 % zu verzeichnen.
Geleistete Hilfen Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Fallsteigerung in %
(0 bis unter 18 Jahre) 2006 2007 2008 2009 2006 bis 2009
Stationär §§ 33, 34, 35, 35a 767 765 854 873 13,82%
Ambulant §§ 27, 29-32, 35a 1575 1597 1727 1822 15,68%
Hilfen gesamt 2342 2362 2581 2695 15,07%
Tabelle 1-B: Jahresvergleich geleistete ambulante und stationäre Hilfen für Minderjährige u. prozentuale Gesamt-
entwicklung
In den Tabellen 1-C wird ein Überblick über die HzE- Fälle für das Berichtsjahr, differenziert nach
ambulanten und stationären Hilfen für Minderjährige auf Stadt- bzw. Gemeindeebene gegeben. In
Tabelle 1-D werden die geleisteten Hilfen für Minderjährige im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit
zusätzlich in Promille der 0 bis unter 18 jährigen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz (BevHw) ab-
gebildet.
In beiden Tabellen ist der Anteil an Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfen besonders zu
berücksichtigen. Der innerhalb der Hilfen zur Erziehung relativ hohe Anteil an Hilfen gem. § 35 a
SGB VIII / Teilleistungsstörungen wird daher separat ausgewiesen. Zu dieser Hilfeart wird auf den
nachfolgenden Exkurs verwiesen.
Die Hilfen zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) werden ebenfalls gesondert benannt,
da es sich hierbei um eine besondere Betreuungsform der stationären Jugendhilfe handelt, die in
einem bestehenden familiären System umgesetzt wird.
Hervorzuheben ist, dass das Geschlechterverhältnis im Bereich der Hilfen zur Erziehung gem. § 33
SGB VIII im Vergleich zu den anderen Jugendhilfeleistungen tendenziell gegenläufig ist. Während im
Allgemeinen in der Jugendhilfe überwiegend Leistungen für Jungen vorgehalten werden, sind im
Bereich der Vollzeitpflege derzeit noch mehr Mädchen anzutreffen. Bei Betrachtung der absoluten
Zahlen im Jahresvergleich zeigt sich, dass der Jungenanteil in dieser Hilfeart sich anzugleichen
scheint. Berücksichtigt man jedoch die Geschlechterverteilung bezogen auf die Wohnbevölkerung
wird deutlich, dass Jungen in dieser Maßnahme nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind.
Die Jugendhilfe verfolgt das fachliche Ziel, Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in ihrer Her-
kunftsfamilie und in ihrem gewohnten sozialen Umfeld zu ermöglichen. Jugendhilfe ist „lebens-
welt- und familienorientiert“, d. h. es gilt der Grundsatz: Wo immer möglich, werden ambulante
und teilstationäre Hilfen vermittelt, um eine stationäre Maßnahme zu vermeiden. Diesem Ansatz
trägt die Jugendhilfe der Region Hannover durch ihre dezentralisierte und damit sozialräumlich
angelegte Organisationsstruktur (vier Jugendhilfestationen, Sprechstunden in allen Städten und
Gemeinden) Rechnung. Die Tabellen 1-C und 1-D geben Auskunft darüber, dass die Jugendhilfe-
leistungen mit 1822 Leistungsfällen zu ⅔ in ambulanter und teilstationärer Form und nur zu etwa
⅓ (873 Maßnahmen) in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien erfolgen. Es handelt sich
hierbei um ein positiv zu wertendes Ergebnis der Jugendhilfeentwicklung der letzten 17 Jahre, da zu
Beginn der 90er Jahre noch die überwiegende Zahl der Leistungsfälle in der Jugendhilfe aus Heim-
unterbringungen und Vollzeitpflegen bestand.
Innerhalb der Leistungsgruppen der ambulanten und stationären Hilfen ergibt sich aus Tabelle 1-D
bezogen auf die Städte und Gemeinden pro 1000 der gleichaltrigen Wohnbevölkerung der 0 bis
12 12
12. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
unter 18 Jährigen in Anlehnung an den Regionsdurchschnitt ( stationär 11,9‰, ambulant 24,8‰)
folgende Verteilung:
Abweichung vom Regionsdurchschnitt in Promillepunkten
Barsinghausen 8,8 ‰
8,0 ‰
-4,9 ‰
Burgwedel -4,7 ‰
Garbsen 2,5 ‰
6,4 ‰
Gehrden -2,1 ‰
7,8 ‰
Hemmingen -4,6 ‰
-6,7 ‰
Isernhagen -6,1 ‰
-8,1 ‰
Neustadt a. Rbge. -0,4 ‰
0,7 ‰
Pattensen -6,7 ‰
-2,2 ‰
Ronnenberg -4,5 ‰
-2,1 ‰
Seelze 5,6 ‰
4,4 ‰
Sehnde 0,5 ‰
-7,8 ‰
Uetze 0,3 ‰
3,9 ‰
Wedemark -8,5 ‰ -2,3 ‰
Wennigsen -0,8 ‰
-0,3 ‰
Wunstorf 0,8 ‰
-1,7 ‰
stationäre Hilfen Regionsdurchschnitt 11,9 ‰
ambulante Hilfen Regionsdurchschnitt 24,8 ‰
Diagramm 1-C: Übersicht Abweichung ambulanter und stationärer Leistungen für Minderjährige vom Regionsdurch-
schnitt im Berichtsjahr
Exkurs:
Allgemeine Anmerkungen zu den Hilfen gem. § 35a SGB VIII / Teilleistungsstörungen
In den Fallzahlen der Tabelle 1-C sind die Leistungen gem. § 35a SGB VIII im Zusammenhang mit
Teilleistungsstörungen enthalten. Es handelt sich hierbei um eine Fallgruppe, die für die Hilfen zur
Erziehung eher untypisch ist, da hier ein therapeutisches Instrument zur Vermeidung / Linderung
einer seelischen Behinderung, Vermittlung schulischer Fertigkeiten und der Verbesserung schuli-
scher Leistungsfähigkeit in den Fächern Deutsch und Mathematik genutzt wird. Die Fallzahl macht,
wie in den Tabellen 1-C und 1-D ausgewiesen wird, mit 833 von insgesamt 3017 ca. 28% der ge-
samten Leistungsfälle aus.
In den vorliegenden Tabellen wird der Begriff Teilleistungsstörung sowohl für Lese- und Recht-
schreibstörungen als auch für die Rechenstörungen verwandt.
Im folgenden Text wird zwischen Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen diffe-
renziert.
In anerkannten Forschungsstudien variieren die Angaben über die Anzahl der von Lese- und Recht-
schreibstörungen bzw. Rechenstörungen betroffenen Kinder und Jugendlichen zwischen 3 - 10 %.
Das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen schwankt den Studien zufolge im Bereich der Lese-
4
13
13. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
und Rechtschreibstörungen zwischen 4:1 und 3:1. Bei den Rechenstörungen wird von einer Über-
repräsentation der Mädchen ausgegangen.
Faktoren wie die eigene Leistungsmotivation der Schüler und Schülerinnen, Fähigkeiten und
Möglichkeiten der Eltern ihre Kinder in schulischen Belangen zu unterstützen, die didaktische
Qualität des Unterrichtes und die Motivation der Schüler und Schülerinnen durch die Lehrkräfte
haben auf den Grad des Erfolges beim Erlernen des Lesens, Schreibens, und Rechnens erheblichen
Einfluss. Erkennbar ist ein unterschiedlicher Informationsstand der Eltern und Lehrkräfte hinsichtlich
der Fördermöglichkeit für Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII. Dies lässt unterschiedliche
Antragszahlen in den verschiedenen Kommunen vermuten.
Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen können aufgrund des Einschulungsalters in
der Bundesrepublik frühestens Ende des ersten Schuljahres / Anfang des zweiten Schuljahres fest-
gestellt werden, also in der Regel frühestens ab einem Alter von 7 Jahren. Hauptbezugsalters-
gruppe für Therapien bei Lese- Rechtschreibstörungen bzw. Rechenstörungen sind daher die 6 bis
unter 18 jährigen Kinder und Jugendlichen.
Seit dem 01.01.2008 wird mit allen potentiellen Antragstellern eines Erstantrages aus dem Zu-
ständigkeitsbereich der Region Hannover (ohne die Städte Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langen-
hagen, Lehrte und Springe) ein verpflichtendes Vorgespräch geführt. Im Jahr 2009 fanden 481 Vor-
gespräche statt. 2009 wurden im Regionsdurchschnitt 68,5 % der Anträge im Zusammenhang mit
Lese- und Rechtschreibstörungen, 25,8 % im Zusammenhang mit Rechenstörungen und 5,7 % im
Zusammenhang mit kombinierten Störungen (Lese- und Rechtschreibstörungen und Rechen-
störungen) gestellt.
Dabei handelte es sich bei 57,1 % (2008=56,3 %) der Anträge um Erstanträge, bei 42,9 %
(2008=43,7 %) der Anträge um sogenannte Folgeanträge. Bei 9,0 % (2008=8,2 %) der Anträge lag
ein Migrationshintergrund vor.
81,8 % (2008=79,4 %) der Anträge wurden bewilligt, 18,2 % (2008=20,6 %) der Anträge wurden
abgelehnt bzw. von den Antragstellern zurückgezogen.
Entwicklung der Antragsstellung 2006 bis 2009
%
80
72,2
70 68,5
66,6 65,5 Lese und
60
Rechtschreibstörung
50
Rechenstörung
40
27,9 29,5
30 kombinierte Störung
21,6 25,8
20
10
6,2 5,7
0 5,5 5
2006 2007 2008 2009
Berichtsjahre
Diagramm 1-D: Jahresvergleich Anträge für Lese- und Rechtschreibstörung, Rechensstörung und kombinierte Störung
14 14
14. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Für die Behandlung der Kinder und Jugendlichen mit Lese- und Rechtschreibstörungen bzw. Re-
chenstörungen und einer seelischen Behinderung standen 2009 im Bereich der Region Hannover 73
gemäß Qualitätsstandard der Region Hannover geprüfte Einrichtungen und Praxen mit ca. 124 ge-
prüften Fachkräften zur Verfügung.
Die in den Tabellen 1-C und 1-D genannten Zahlen beziehen sich auf die geleisteten Hilfen, also die
bewilligten Anträge.
4 15
16. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Fallzahlen/Kennzahlen
Stationär geleistete Hilfen (§§ Ambulant geleistete Hilfen (§§
33, 34, 35, 35a) für Anteil gel. Hilfen gem. § 33 27, 29 - 32 u. 35a) für Anteil gel. Hilfen gem.§ 35 a
Minderjährige im Berichtsjahr SGB VIII für Minderj. im Minderjährige im Berichtsjahr Teilleistungsstörungen SGB VIII für
absolut Berichtsjahr absolut (0-unter absolut Minderj. im Berichtsjahr absolut ( 0-
(0-unter 18 J.) pro 1.000 der 0- 18 J.) pro 1000 der 0- bis (0-unter 18 J.) pro 1000 unter 18 J.) pro 1000 der 0- bis unter
bis unter 18- jährigen unter 18-jährigen der 0 bis unter 18-jährigen 18-jährigen
(Stand:31.12. Vorjahr) (Stand:31.12. Vorjahr)
Gemeinde/Stadt
insgesamt w m insges. w m insges. w m insges. w m
Region (Zuständigkeitsb. FB) 11,9 12,3 7,0 4,7 5,2 2,5 24,8 19,2 18,3 11,3 8,9 8,3
Barsinghausen 20,7 19,7 21,6 7,0 8,0 6,0 32,9 31,7 34,0 11,5 10,9 12,0
Burgwedel 7,0 8,2 5,7 3,3 4,1 2,6 20,1 11,3 29,0 12,6 8,2 17,1
Garbsen 14,4 16,2 12,7 4,9 5,8 4,0 31,3 28,4 33,9 10,0 9,6 10,3
Gehrden 9,8 12,2 7,6 3,9 4,1 3,8 32,6 31,0 34,2 15,7 10,6 20,5
Hemmingen 7,3 6,8 7,7 3,6 3,1 4,1 18,2 14,9 21,3 12,4 9,3 15,4
Isernhagen 5,8 6,5 5,2 2,1 2,7 1,6 16,7 11,4 21,9 8,0 7,0 8,8
Neustadt a. Rbge. 11,5 11,8 11,2 5,4 6,5 4,3 25,6 15,8 34,8 10,5 5,0 15,7
Pattensen 5,2 6,5 3,9 2,8 4,1 1,6 22,6 16,2 28,7 14,7 8,1 20,9
Ronnenberg 7,4 7,0 7,8 4,0 4,5 3,4 22,7 14,5 30,8 14,3 11,5 17,1
Seelze 17,5 15,5 19,4 5,6 3,7 7,4 29,2 19,9 38,0 14,9 11,1 18,7
Sehnde 12,4 11,2 13,5 3,5 3,9 3,1 17,0 11,2 22,5 9,8 8,7 10,8
Uetze 12,2 12,6 11,7 6,9 7,1 6,6 28,7 27,8 29,6 14,7 15,2 14,3
Wedemark 9,6 10,1 9,0 4,1 3,7 4,3 16,3 12,7 19,4 8,9 10,1 7,6
Wennigsen 11,1 14,4 8,1 5,0 7,2 2,9 24,5 15,2 33,1 12,2 8,0 16,2
Wunstorf 12,7 13,5 11,9 4,6 6,1 3,2 23,1 16,6 29,4 8,3 5,0 11,4
17
Tabelle 1-D: Geleistete ambulante und stationäre Hilfegruppen in Promille der gleichaltrigen Wohnbevölkerung
17
17. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
2 Laufende Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Altersgruppen
Die folgenden Tabellen bieten einen differenzierten Einblick in die Verteilung von Hilfen zur Er-
ziehung nach Altersklassen. Über periodische Betrachtungen ermöglicht diese Generierungsebene
u.a. die Entwicklung altersgerechter differenzierter Angebotsstrukturen von ambulanten, teil-
stationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen. Regionale und wohnortnahe Jugendhilfe-
angebote können daraus abgeleitet und familiengerecht angeboten werden.
Die für diese Tabellen gewählte Erhebungssystematik unterscheidet sich zwangsläufig von der Er-
hebung der geleisteten Hilfen zur Erziehung. Um eine altersbezogene Auswertung durchführen zu
können, ist wegen der Altersberechnung / Alterszuordnung eine Stichtagsabfrage (hier 31.12.2009)
notwendig.
2.1 Ambulante Hilfen
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der ambulanten Hilfen für 0 bis unter 6
jährige Kinder in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) geleistet wird. Statistisch wird
das jeweils jüngste Kind der Familie erfasst, während ebenfalls betreute, ältere Geschwisterkinder
zwar in den Akten dokumentiert, nicht aber im Datenprogramm erfasst werden. Daher ist der Aus-
sagewert zur Geschlechterverteilung und zur Alterstruktur der von dem Hilfsangebot Familienhilfe
tatsachlich partizipierenden Kinder und Jugendliche als relativ gering einzuschätzen.
Dennoch sollte im Bereich der SPFH in Anbetracht des deutlich höheren Anteils an Jungen, ins-
besondere in den Altersgruppen 6 bis unter 14 Jahren, das Augenmerk verstärkt auf geschlechts-
spezifische Ausrichtungen der Angebote gelegt werden. Ebenfalls zu berücksichtigen ist bei Kindern
und Jugendlichen dieser Altersgruppe, dass ein großer Anteil der ambulanten Hilfen auf Leistungen
gemäß § 35a SGB VIII im Zusammenhang mit Teilleistungsstörungen entfällt.
Zahlreiche Jugendhilfemaßnahmen setzen erst bei Kindern im Schulalter ein. Der Jugendhilfebedarf
in den Altersgruppen der 6 bis unter 10 Jährigen und der 10 bis unter 14 Jährigen ist in den ver-
gangenen Jahren tendenziell angestiegen. Ein Ziel der Jugendhilfe ist es auch weiterhin mit wir-
kungsvoller Prävention, die eine intensive und ganzheitliche Förderung umfasst, in einem Alter bis
unter 6 Jahren in dem sich die erzieherische Einflussnahme effektiver und effizienter gestalten
lässt, einen späteren Jugendhilfebedarf zu vermeiden.
In Tabelle 2-A wird sichtbar, dass bei der Altersgruppe der Klein- und Vorschulkinder im Jahresver-
gleich bereits eine sichtbare Zunahme der ambulanten Unterstützungsangebote zu verzeichnen ist.
Zu beobachten bleibt, ob sich dieser Trend fortsetzt und in wie weit diese Veränderungen bzw.
Verschiebungen Auswirkungen auf einen späteren Jugendhilfebedarf zur Folge haben könnten.
Altersgruppe Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Steigerung
2006 2007 2008 2009 2006-2009
0 bis unter 3 Jahre 5,2‰ 6,1‰ 9,5‰ 8,8‰ 69,2%
3 bis unter 6 Jahre 2,2‰ 4,0‰ 6,3‰ 8,4‰ 281,8%
6 bis unter 10 Jahre 21,8‰ 20,8‰ 22,7‰ 23,7‰ 22,5%
10 bis unter 14 Jahre 16,6‰ 21,0‰ 19,9‰ 23,2‰ 39,8%
Tabelle 2-A: Jahresvergleich laufende ambulante Hilfen absolut pro 1000 der Bevölkerung der jeweiligen Alters-
gruppe und prozentuale Gesamtentwicklung
18 18
18. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Fallzahlen/Kennzahlen Laufende stat ionär e Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige zum Stichtag 31.12.09 im Berichtsjahr
(0-unter 18 J.) pro 1000 in der jeweiligen Altersgruppe auf Stadt-/Gemeindeebene (Stand. 31.12.
Vorjahr) *
0 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 10 J. 10 bis unter.14 J. 14 bis unter 18 J.
Gemeinde/Stadt
insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m insges. w m
Region (Zuständigkeitsb. FB) 6,5 6,4 6,6 4,4 4,0 4,8 7,3 6,9 7,8 9,7 8,6 10,8 11,9 13,7 10,1
Barsinghausen 11,7 15,4 8,4 6,4 2,5 10,7 16,7 16,2 17,1 18,4 16,9 20,0 14,0 12,0 16,0
Burgwedel 8,1 12,9 3,8 3,5 3,3 3,8 4,6 4,5 4,7 6,1 6,0 6,1 7,3 8,5 6,1
Garbsen 4,2 4,4 4,0 5,2 5,5 4,8 8,3 8,3 8,2 11,0 11,4 10,6 17,8 22,0 14,0
Gehrden 2,8 0,0 5,5 0,0 0,0 0,0 7,6 3,8 11,5 4,8 9,8 0,0 13,4 21,8 5,7
Hemmingen 5,0 10,6 0,0 2,0 0,0 4,0 6,7 2,6 10,9 2,4 0,0 4,6 3,7 5,2 2,4
Isernhagen 1,9 0,0 3,5 3,3 3,5 3,1 0,0 0,0 0,0 8,0 11,4 4,6 6,7 4,7 8,6
Neustadt a. R bge. 7,7 7,8 7,6 2,5 5,0 0,0 7,8 10,2 5,5 11,8 6,1 17,1 9,0 10,9 7,3
Pattensen 3,0 6,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7,7 6,2 9,3 6,6 10,9 3,0
Ronnenberg 0,0 0,0 0,0 3,6 7,3 0,0 5,8 4,6 7,0 7,1 6,2 8,0 6,5 3,8 9,2
Seelze 8,6 2,4 14,9 7,1 0,0 14,5 13,9 12,1 15,6 14,4 9,2 19,5 17,0 22,0 12,5
Sehnde 5,4 3,9 6,6 11,1 9,5 12,7 7,2 4,2 10,2 5,5 7,5 3,5 10,7 10,4 11,0
Uetze 12,1 8,5 15,4 9,3 7,5 11,2 7,7 12,8 2,3 7,9 1,9 14,3 11,1 18,6 4,0
Wedemark 4,6 3,1 5,9 1,3 2,6 0,0 4,9 3,4 6,3 7,8 8,7 7,0 12,6 14,2 10,8
Wennigsen 0,0 0,0 0,0 5,5 5,6 5,4 3,4 3,6 3,3 9,0 6,3 11,4 17,9 25,2 11,3
Wunstorf 13,2 14,4 12,0 2,9 4,0 1,9 5,9 4,9 6,7 10,9 11,3 10,5 11,9 9,6 14,3
*Die grau hinterlegten Felder markieren Werte über dem Regionsdurchschnitt
23
Tabelle 2-F: Stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 in Promille der jeweiligen Altersgruppe
23
19. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
3 Dauer der im Berichtsjahr beendeten Hilfen zur Erziehung für Minderjährige
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die Laufzeit von Hilfen zur Erziehung bei Minderjährigen
von 0 bis unter 18 Jahren. Die Erfassungsgrundlage stellen die beendeten Hilfen zur Erziehung im
Berichtsjahr dar. Die Information über die durchschnittliche Laufzeit einer Hilfeart ist sowohl fachlich
als auch fiskalisch ein wichtiges Planungsdatum.
Über die Gesamtdauer der Gewährung von Hilfen zur Erziehung im Einzelfall geben die Tabellen
keine Auskunft. Des Weiteren sind keine Rückschlüsse darüber möglich, in wie weit auf eine be-
endete stationäre Maßnahme zur weiteren Begleitung ein ambulantes Angebot erfolgt.
Auf eine Abbildung der Daten in Promille der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe wird in diesem
Kapitel verzichtet, da die Fallzahlen nach Dauer auf kommunaler Ebene nur sehr niedrige Zahlen-
werte ergeben.
Die folgenden Tabellen zeigen die prozentuale Verteilung bezogen auf den Bereich der kürzesten
und längsten Laufzeiten bei ambulanten und stationären Hilfen im Jahresvergleich der letzten vier
Berichtsjahre.
Ambulante Hilfen Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr
2006 2007 2008 2009
Laufzeit über 3 Jahre 13,0% 12,0% 12,7% 12,5%
Laufzeit unter 3 Monaten 12,0% 20,3% 13,1% 16,3%
Tabelle 3-A: Jahresvergleich beendete ambulante Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung
Stationäre Hilfen Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Berichtsjahr
2006 2007 2008 2009
Laufzeit über 3 Jahre 20,0% 13,7% 15,2% 11,0%
Laufzeit unter 3 Monaten 24,1% 27,5% 31,6% 31,3%
Tabelle 3-B: Jahresvergleich beendete stationäre Hilfen nach Dauer und prozentuale Gesamtentwicklung
Der Umfang ambulanter Maßnahmen mit einer Verlaufsdauer von über 3 Jahren ist im Be-
trachtungszeitraum 2006 bis 2009 als weitestgehend gleich bleibend anzusehen.
Deutliche Schwankungen bestehen bei den geleisteten ambulanten Hilfen mit einer Laufzeit unter
3 Monaten. Tendenziell deutet sich hier eine Zunahme im Bereich der kurzen Laufzeiten an, die
derzeit nicht eindeutig zuzuordnen ist und deshalb in den kommenden Berichtsjahren weiter zu
beobachten bleibt.
Der ansteigende und relativ hohe Anteil an beendeten stationären Hilfen mit einer Dauer von unter
3 Monaten wird im Abgleich mit den Erfahrungen aus der Praxis erklärbar. Alle im Zusammenhang
mit einer Krisenintervention / einem Clearing kurzfristig notwendigen stationären Hilfen finden sich
innerhalb dieses Zeitfensters wieder. Diese Erklärung ist gleichermaßen auf die in Tabelle 3-F ab-
gebildeten beendeten stationären Hilfen zu übertragen.
Der Anteil beendeter stationärer Hilfen mit einer Dauer von über 3 Jahren ist im Berichtsjahr 2009
im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlich abgesunken und als niedrig zu bezeichnen. Dies
kann auf eine optimierte Fallsteuerung, z.B. durch geordnete Rückführung in die Herkunftsfamilie,
ggf. unter Inanspruchnahme ambulanter Leistungen zurückgeführt werden.
24 24
20. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Bereits in den vergangenen Berichtsjahren konnte beobachtet werden, dass im Bereich der be-
endeten ambulanten Hilfen nach Dauer Jungen tendenziell länger in Jugendhilfemaßnahmen ver-
blieben sind als Mädchen. Aktuell kann weiter festgestellt werden, dass Jungen verstärkt in
ambulanten Angeboten die einen Zeitrahmen von 3 Monaten bis zu drei Jahren umfassen vertreten
sind, während Mädchen verstärkt Hilfen über einen Zeitraum von unter 3 Monaten bis zu 2 Jahren
in Anspruch genommen werden.
Während im Bereich der stationären Leistungen die Unterschiede in der Geschlechterverteilung im
vorherigen Berichtsjahr kaum von Relevanz waren, zeigt sich bei den aktuellen Zahlen, dass der
Jungenanteil im Zeitrahmen der Unterbringungen von über drei Monaten bis zu zwei Jahren ver-
stärkt vertreten sind und folglich tendenziell länger in stationären Maßnahmen verbleiben als Mäd-
chen. Diese sind vermehrt im Bereich von Unterbringungen mit relativ kurzen Laufzeiten von unter
3 Monate bis zu einem Jahr anzutreffen.
Beendete ambulante
Hilfen nach Dauer und Geschle cht Jungen(n=407) Mädchen(n=249)
unter 3 Monate 13,0 21,7
3 Monate bis 1 Jahr 21,9 28,5
1 Jahre bis 2 Jahre 35,6 23,3
2 Jahre bis 3 Jahre 17,9 12,4
über 3 Jahre 11,5 14,1
Tabelle 3-C: Ambulante Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent
Beendete stationäre
Hilfen nach Dauer und Geschle cht Jungen(n=110) Mädchen(n=136)
unter 3 Monate 27,3 34,6
3 Monate bis 1 Jahr 35,5 28,7
1 Jahre bis 2 Jahre 20,9 16,9
2 Jahre bis 3 Jahre 6,4 8,1
über 3 Jahre 10,0 11,8
Tabelle 3-D: Beendete stationäre Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent
4 25
23. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
4 Hilfen zur Erziehung für Minderjährige mit Migrationshintergrund
Die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ ist in der Fachliteratur nicht eindeutig und vari-
iert in verschiedenen Erhebungen. Die häufig verwendeten Indikatoren „Ausländer“ und „Deutsche
mit zweiter Staatsbürgerschaft“ sind ungenau. Zum einen erfassen diese Indikatoren die Population
der sogenannten „Aussiedler“ nicht, da diese die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zum
zweiten sind viele Familien ausländischer Herkunft zwar eingebürgert, der Integrationsprozess,
insbesondere der jungen Generationen, jedoch nicht abgeschlossen. Um die Bevölkerungsgruppe
„Minderjährige mit Migrationshintergrund“ möglichst einheitlich erfassen zu können wird hier fol-
gende Definition verwandt:
„Alle Kinder und Jugendlichen bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren ist.“
In diesem Kapitel muss auf eine Darstellung der geleisteten Hilfen für Minderjährige mit einem
Migrationshintergrund in Bezug zur Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund (Angaben in Pro-
mille) verzichtet werden, da die Wohnbevölkerungsstatistik lediglich die Ausländerinnen und Aus-
länder oder Deutsche mit zweiter Staatsangehörigkeit ausweist. Trotz dieser Differenz hat sich der
FB Jugend für die erweiterte Definition des Migrationshintergrundes entschieden, da dieser einen
sinnvollen Indikator für das Maß der sozialen Problematik in Bezug auf die Integration dieser Be-
völkerungsgruppe darstellt.
Der Migrationshintergrund ist für die zukünftige Ausrichtung von Angeboten in der Jugendhilfe ein
wichtiges Kriterium. Tradierte Sozialisationsbedingungen unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen
erfordern veränderte Konzepte in der Jugendhilfe.
Der Hilfeanteil von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergund an den gesamt geleisteten
Jugendhilfemaßnahmen ist im Verlauf der Jahre von 2006 bis 2009 im ambulanten Bereich um 29,4
% angestiegen, bei den stationären Hilfen ist ein Mehr von 37,7 % zu verzeichnen. Damit macht
der Anteil an stationären Hilfsangeboten für Minderjährige mit Migrationshintergrund nun über ⅓
aller Maßnahmen in diesem Bereich aus. Ambulante Hilfen werden mittlerweile ebenfalls zu bei-
nahe ⅓ des Gesamtanteils in Familien mit Migrationshintergrund geleistet.
Dennoch erschweren sprachliche Barrieren, geschlossene Familiensysteme und unterschiedlich
traditionell geprägte Erziehungsvorstellungen nicht selten die Kooperation zwischen Familien mit
Migrationshintergrund und der Jugendhilfe. Hilfsangebote in Form von Beratung oder ambulanten
Maßnahmen finden in den Familien nicht immer Akzeptanz. Vielfach wird erst bei massiven Prob-
lemlagen einem Unterstützungsangebot von Seiten der Familien zugestimmt. In diesen Fällen ist
eine stationäre Unterbringung des Kindes / Jugendlichen oft unvermeidbar. Gleichwohl ist eine
positive Entwicklung beim Anteil der ambulanten Hilfen seit 2006 zu verzeichnen. Es kann davon
ausgegangen werden, dass diese Zielgruppe auch weiterhin mit entsprechenden Förderangeboten
zu erreichen ist.
28 28
24. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Hilfen für Minderjährige mit Migrationshintergrund
%
40
36,0 37,7
35
32,4 Stationäre Hilfen
30
29,0 29,4 Ambulante Hilfen
25 26,0 25,4
20
18,4
15
2006 2007 2008 2009
Berichtsjahre
Diagramm 4-A: Jahresvergleich Anteil stationäre und ambulanter Hilfen für Minderjährige mit Migrationshintergrund
an den insgesamt geleisteten Hilfen
4 29
25. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Fallzahlen/Kennzahlen
30
Stationär geleistete Hilfen A mbulant geleistete Hilfen (§§
Stationär geleistete Hilfen (§§ (§§ 33, 34, 35, 35a) f ür Ambula nt geleistete Hilfen (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für
33, 34, 35, 35a) für Minderjährige mit 27, 29 - 32 u. 35a) für Minderjährige mit
Minderjährige im Berichtsjahr Mirationshintergrund im Minderjährige im Berichtsjahr Migrationshintergrund im
insgesamt (0-unter 18 J.) Berichtsjahr absolut insgesamt (0-unter 18 J.) Berichtsjahr absolut
(0-unter 18 J.) (0-unter 18 J.)
Gemeinde/Stadt
insgesamt w m in sges. w m insges. w m insges. w m
Region (Zuständigkeitsb. FB) 873 442 431 329 162 167 1822 691 11 31 535 21 1 324
Barsinghausen 115 54 61 48 20 28 18 3 87 96 82 42 40
Burgwedel 27 16 11 12 9 3 78 22 56 20 6 14
Garbsen 150 81 69 44 19 25 32 6 142 184 103 41 62
Gehrden 25 15 10 12 7 5 83 38 45 29 18 11
Hemm ingen 24 11 13 8 7 1 60 24 36 8 5 3
Isernhagen 22 12 10 3 1 2 63 21 42 19 6 13
Neustadt a. R bge. 94 47 47 43 23 20 20 9 63 146 64 27 37
Pattensen 13 8 5 2 2 0 57 20 37 10 4 6
Ronnenberg 30 14 16 10 4 6 92 29 63 13 2 11
Seelze 97 42 55 51 23 28 16 2 54 108 45 16 29
Sehnde 53 23 30 26 10 16 73 23 50 15 4 11
Uetze 48 25 23 20 9 11 11 3 55 58 37 14 23
Wedemark 52 27 25 14 6 8 88 34 54 19 2 17
Wennigsen 29 18 11 9 7 2 64 19 45 21 3 18
Wunstorf 94 49 45 27 15 12 17 1 60 111 50 21 29
Tabelle 4-A: Geleistete stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung absolut für Minderjährige mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den insgesamt geleisteten Hilfen zur Erziehung im
Berichtsjahr
30
26. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
5 Verteilung der Ausgaben für geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährigen
Bei den Daten in diesem Kapitel handelt es sich um Ausgaben, nicht um Kosten (Ausgaben / Ein-
nahmen) der Jugendhilfe, da die Einnahmen einzelnen Hilfearten bisher nicht zugeordnet werden
können. Mit der bei der Region Hannover Anfang 2010 begonnenen schrittweise Einführung der
Kosten- Leistungsrechnung soll es in Zukunft möglich sein, Einnahmen und Ausgaben differenziert
auswerten und zuordnen zu können.
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen EDV Umstellung des Finanzprogramms ist es zum aktuel-
len Zeitpunkt nicht möglich die exakte Einnahmequote für das Berichtsjahr 2009 zu ermitteln
(2008= 14% / 2007=12,9 % / 2006=11,0 %).
Die für 2009 hier dargestellten Ausgaben lassen sich lediglich mit den Ausgaben der Berichtsjahre
2007 und 2008 vergleichen, da im Jahr 2006 die Abfrage der Daten aus der Software Info51 noch
nicht in der erforderlichen Differenzierung erfolgen konnte.
Insgesamt sind die Ausgaben im Bereich der geleisteten Hilfen für Minderjährige im Zeitraum 2007
bis 2009 um 27,49 % angestiegen. Bei den ambulanten Maßnahmen erhöhten sich die Ausgaben
um rund 32,93 %, bei den stationären Hilfen ist eine Gesamtsteigerung von 25,01 % im Be-
trachtungszeitraum zu verzeichnen.
Ausgaben geleistete Hilfen für Minderjährige
30.000.000 €
25.220.171 €
25.000.000 €
22.109.462 €
19.781.702 €
20.000.000 €
16.975.880 €
Ausgaben gesamt
14.968.477 €
15.000.000 € 13.579.581 € Ausgaben stationär
Ausgaben ambulant
10.000.000 € 7.140.985 € 8.244.291 €
6.202.120 €
5.000.000 €
0€
2007 2008 2009
Berichtsjahr
Diagramm 5-A: Jahresvergleich 2007 bis 2009 Ausgaben gesamt, stationär und ambulant
In den nachfolgenden Tabellen ist der fiskalische Jugendhilfebedarf dargestellt. Bezogen auf je
1000 der minderjährigen Wohnbevölkerung (BevHw) zeigt sich in den Städten und Gemeinden ein
sehr unterschiedlicher Bedarf. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Steuerung im FB Jugend der
Region Hannover ist auch hier eine Schnittstelle zwischen zu erhebenden Falldaten und den heran-
zuziehenden Sozialstrukturdaten im Hinblick auf eine effektivere Steuerung auf kommunaler Ebene
zu sehen.
Orientiert am Regionsdurchschnitt (stationär 231.257 €, ambulant 112.309 €) stellt sich die Ab-
weichung der Ausgaben für stationäre und ambulante Maßnahmen für Minderjährige pro 1000 der
Bevölkerung für die Städte und Gemeinden wie folgt dar:
4 31
27. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Abweichung der Ausgaben vom Regionsdurchschnitt in Euro
Barsinghausen 165.259 €
112.405 €
Burgwedel -49.854 €
-60.998 €
Garbsen 76.122 €
95.893 €
Gehrden -49.641 €
702 €
-123.939 €
Hemmingen -82.844 €
Isernhagen -109.051 € -56.398 €
Neustadt a. Rbge. -33.150 €
-30.044 €
Pattensen -121.039 €
-24.615 €
Ronnenberg -105.899 €
-31.328 €
Seelze 118.796 €
20.962 €
Sehnde 7.930 €
-22.177 €
Uetze -41.795 €
-14.925 €
Wedemark -38.820 €
-56.684 €
Wennigsen -21.584 €
21.689 €
Wunstorf 22.629 €
-24.924 €
stationäre Hilfen (231.257 €) ambulante Hilfen (112.309 €)
Diagramm 5-B: Übersicht Abweichung der Ausgaben für ambulante und stationäre Hilfen in den Städten und Ge-
meinden zum Regionsdurchschnitt
Im Vergleich der Verteilung der Fallzahlen zeigt sich, dass 67 % der Ausgaben auf stationäre Leis-
tungen entfallen, die aber lediglich ca. ⅓ der Fallzahlen ausmachen. 33 % der Kosten entfallen
hingegen auf ambulante Leistungen, diese machen 68 % der Leistungsfälle aus.
Ausgaben ge- Fälle Ausgaben Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen
samt gesamt stationäre stationäre ambulante ambulante
Hilfen Hilfen Hilfen Hilfen
25.220.171 € 2695 16.975.880 € 873 8.244.291€ 1822
(100 %) (100%) (67%) (32%) (33%) (68 %)
Tabelle 5-A: Übersicht Verhältnis von Ausgaben und Fallzahlen nach stationären und ambulanten Hilfegruppen
32 32
28. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Fallzahlen/Kennzahlen
Ausgaben für stationär geleistete Hilfen Ausgaben für ambulant geleistete Hilfen
A usgaben gesamt (§§ 33, 34, 35, 35a) für Minderjährige im (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für Minderjährige
Berichtsjahr absolut (0-unter 18 J. ) im Berichtsjahr absolut (0- unter 18 J. )
Gemeinde/Stadt
Region (Zuständigkeitsb. FB) 25.220.171 € 16.975.880 € 8.244.291 €
Barsinghausen 3.459.635 € 2.208.198 € 1.251.437 €
Burgwedel 903.162 € 704.024 € 199.138 €
Garbsen 5.376.999 € 3.205.656 € 2.171.343 €
Gehrden 749.238 € 461.850 € 287.388 €
Hemmingen 451.932 € 354.577 € 97.355 €
Isernhagen 670.787 € 460.226 € 210.561 €
Neustadt a. Rbge. 2.292.046 € 1.619.528 € 672.518 €
Pattensen 498.738 € 277.749 € 220.989 €
Ronnenberg 835.471 € 507.576 € 327.895 €
Seelze 2.683.901 € 1.943.844 € 740.057 €
Sehnde 1.410.804 € 1.024.675 € 386.129 €
Uetze 1.129.314 € 745.911 € 383.403 €
Wedemark 1.337.796 € 1.037.811 € 299.985 €
Wennigsen 898.701 € 548.295 € 350.406 €
Wunstorf 2.521.647 € 1.875.960 € 645.687 €
33
Tabelle 5-B: Verteilung der Ausgaben auf geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in stationäre und ambulante Hilfegruppen im Berichtsjahr
29. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
Fallzahlen/Kennzahlen
34
A usgaben gesamt für geleistete Ausga ben für stationär geleistete Ausga ben für ambula nt geleistete
Hilfen für Minderjährige im Hilfen (§§ 33, 34, 35, 35a) für Hilfen (§§ 27, 29 - 32 u. 35a) für
Berichtsjahr absolut (0-unter 18 Minderjährige im Berichtsjahr absolut Minderjährige im Berichtsjahr
J.) pro 1.000 der 0 - unter 18- (0-unter 18 J.) pro 1.000 der 0 - unter absolut (0-unter 18 J.) pro
jährigen BevHw (Stand: 31.12. 18- jährigen BevHw (Stand: 31.12. 1.000 der 0 - unter 18- jährigen
Vorjahr) Vorjahr) BevH w (Stand: 31.12. Vorjahr)
Gemeinde/Stadt
Region (Zuständigkeitsb. FB) 343.566 € 231.257 € 112.309 €
Barsinghausen 621.231 € 396.516 € 224.715 €
Burgwedel 232.714 € 181.403 € 51.311 €
Garbsen 515.581 € 307.379 € 208.202 €
Gehrden 294.628 € 181.616 € 113.011 €
Hemmingen 136.783 € 107.317 € 29.466 €
Isernhagen 178.117 € 122.206 € 55.911 €
Neustadt a. Rbge. 280.373 € 198.107 € 82.265 €
Pattensen 197.912 € 110.218 € 87.694 €
Ronnenberg 206.340 € 125.358 € 80.982 €
Seelze 483.325 € 350.053 € 133.272 €
Sehnde 329.319 € 239.187 € 90.133 €
Uetze 286.846 € 189.462 € 97.385 €
Wedemark 248.062 € 192.437 € 55.625 €
Wennigsen 343.672 € 209.673 € 133.998 €
Wunstorf 341.270 € 253.886 € 87.385 €
Tabelle 5-C: Verteilung der Ausgaben auf geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige in Promille der BevHw von 0 bis unter 18 Jahren unterteilt in stationäre und ambulante Hilfegruppen
im Berichtsjahr
34
30. Jugendhilfeplanung der Region Hannover HzE Bericht 2009
6 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1-A: Geleistete Hilfen zur Erziehung/Hilfen für jg. Volljährige und verwandte Leistungen
auf Gemeinde-/Stadtebene ............................................................................11
Tabelle 1-B: Jahresvergleich geleistete ambulante und stationäre Hilfen für Minderjährige u.
prozentuale Gesamtentwicklung .....................................................................12
Tabelle 1-C: Geleistete Hilfen zur Erziehung für Minderjährige unterteilt in ambulante und
stationäre Hilfegruppen absolut.......................................................................16
Tabelle 1-D: Geleistete ambulante und stationäre Hilfegruppen in Promille der gleichaltrigen
Wohnbevölkerung...........................................................................................17
Tabelle 2-A: Jahresvergleich laufende ambulante Hilfen absolut pro 1000 der Bevölkerung der
jeweiligen Altersgruppe und prozentuale Gesamtentwicklung..........................18
Tabelle 2-B: Jahresvergleich laufende stationäre Hilfen absolut pro 1000 der
Bevölkerungsgruppe der jeweiligen Altersgruppe und prozentuale
Gesamtentwicklung ........................................................................................19
Tabelle 2-C: Laufende ambulante Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag
31.12.2009 absolut .........................................................................................20
Tabelle 2-D: Laufende ambulante Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag
31.12.2009 in Promille der jeweiligen Altersgruppe.........................................21
Tabelle 2-E: Laufende stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag
31.12.2009 absolut .........................................................................................22
Tabelle 2-F: Stationäre Hilfen nach Altersgruppen für Minderjährige zum Stichtag 31.12.2009 in
Promille der jeweiligen Altersgruppe...............................................................23
Tabelle 3-A: Jahresvergleich beendete ambulante Hilfen nach Dauer und prozentuale
Gesamtentwicklung ........................................................................................24
Tabelle 3-B: Jahresvergleich beendete stationäre Hilfen nach Dauer und prozentuale
Gesamtentwicklung ........................................................................................24
Tabelle 3-C: Ambulante Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent ....................................25
Tabelle 3-D: Beendete stationäre Hilfen nach Dauer und Geschlecht in Prozent......................25
Tabelle 3-E: Beendete ambulante Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im
Berichtsjahr, absolut .......................................................................................26
Tabelle 3-F: Beendete stationäre Hilfen zur Erziehung für Minderjährige nach Dauer im
Berichtsjahr, absolut .......................................................................................27
Tabelle 4-A: Geleistete stationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung absolut für
Minderjährige mit Migrationshintergrund im Vergleich zu den insgesamt
geleisteten Hilfen zur Erziehung im Berichtsjahr...............................................30
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