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Wege in die moderne Energiewirtschaft

Anforderungen an eine zukunftsfähige
Energiepolitik bis 2020




Berlin, Oktober 2009
BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik   2




Kontakt für Rückfragen:
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Björn Klusmann
Geschäftsführer
Tel. 030-2 75 81 70-0
bjoern.klusmann@bee-ev.de


Daniel Kluge
Referent für Medien und Politik
Tel. 030-2 75 81 70-15
daniel.kluge@bee-ev.de
BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik                                  3




1.     Einleitung und Zusammenfassung
Eine zukunftsfähige Energiepolitik muss sich an dem Zieldreieck aus Versorgungssicherheit,
Umwelt- und Klimaschutz sowie Wirtschaftlichkeit ausrichten. Die Erneuerbaren Energien
können zu allen drei Perspektiven dieses Dreiecks erhebliche Beiträge leisten, wenn die
energiepolitischen Rahmenbedingungen optimal auf ihren weiteren effizienten und zügigen
Ausbau ausgerichtet sind. „Wege in eine moderne Energiewirtschaft“ fasst die Anforderungen
an eine zukunftsfähige Energiepolitik zusammen, die notwendig sind, um die in den drei
Ausbauprognosen „Stromversorgung 2020“, „Wärmeversorgung 2020“ und „Verkehr 2020“
vorgelegten Ausbaupfade der Erneuerbare-Energien-Branche umzusetzen.
Insgesamt, so die Ergebnisse der drei vorgelegten Prognosen, werden die Erneuerbaren
Energien 2020 rund 28 Prozent des deutschen Energieverbrauchs abdecken. Dies sind im
Einzelnen Anteile von rund
47 Prozent im Stromsektor,
25 Prozent im Wärmesektor und
18 Prozent im Verkehrssektor.
Die Erneuerbaren Energien sind damit 2020 bereits auf einem guten Wege, das prägende
Element der zukünftigen Energieversorgung zu werden. Das Jahr 2020 stellt auf diesem
Wege jedoch allenfalls einen Zwischenschritt dar. In den kommenden Jahren kommt es
darauf an, alle energiepolitischen Weichenstellungen darauf hin zu überprüfen, ob sie dem
Ziel einer vollständigen Umstellung unserer Energieversorgung dienen oder diese etwa in der
Zeit nach 2020 gar verzögern. Die wichtigsten Anforderungen lauten
o    In allen Bereichen der Energieversorgung verlässliche Investitionsbedingungen für
     Erneuerbare Energien zu schaffen, ihren Vorrang zu bewahren beziehungsweise
     verankern und technologiespezifische Ausbauinstrumente aufzubauen.
o    Im Stromsektor den Umbau des Kraftwerkspark von zentralen, wenig flexiblen Strukturen
     hin zu mehr dezentralen Konzepten fortzusetzen. Bestehende Flexibilitäten im
     Stromversorgungssystem (etwa Pumpspeicher) im Sinne einer regenerativen
     Stromversorgung auszunutzen, neue Speicher zu erschließen, regenerative
     Kombikraftwerke zu entwickeln und die Netzinfrastruktur den Erfordernissen einer
     Erneuerbaren Energieversorgung anzupassen.
o    Im Wärmesektor den Sanierungsstau aufzulösen, Mindeststandards zu setzen,
     Effizienzpotenziale zu erschließen und damit den Energieverbrauch zu minimieren sowie
     durch den Einbau regenerativer Heizsysteme den verbleibenden Wärmebedarf mit
     Erneuerbaren Energien abzudecken; hierzu Fehlanreize abzubauen, die einem Einbau
     regenerativer Heizungen entgegenstehen und die Interessen verschiedener Akteure des
     Gebäudesektors im Sinne dieses Umbaus zu vereinbaren; außerdem Wärmenetze und
     Wärmespeicher auszubauen, um eine optimale Integration der Erneuerbaren Energien in
     das Gesamtenergieversorgungssystem zu erleichtern.
o    Im Verkehrssektor einerseits die Vermeidung von Verkehrsströmen, die möglichst schnelle
     Verbreitung elektrischer Antriebe und leichterer Fahrzeuge zu betreiben, um den
     gesamten Energieverbrauch des Verkehrssektors zu reduzieren; außerdem die Potenziale
     nachhaltiger Biokraftstoffe und der regenerativen Stromerzeugung zu nutzen, um den
     verbleibenden Energieverbrauch zu einem möglichst hohen Anteil mit Erneuerbaren
     Energien abzudecken; hierzu spezifische Anreize für Elektromobile zu schaffen, die eine
     Integration flexibel einspeisender Erneuerbarer Energien in das Stromversorgungssystem
     erleichtern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Biokraftstoffproduktion
     wieder herzustellen.
Die Branche der Erneuerbaren Energien ist in vielen Bereichen weltweiter Technologieführer
und industrieller Vorreiter. Allein im Jahr 2008 wurden rund 13,1 Mrd. Euro in neue Anlagen
investiert. In der neuen Legislaturperiode besteht die große Chance, diese Investitions- und
BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik                               4




Innovationsdynamik fortzuschreiben, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Erneuerbare-
Energien-Branche zu sichern und auszubauen. Die Branche erneuert mit der Vorlage ihrer
Ausbauprognosen die Zusage, in den Jahren von 2005 bis 2020 insgesamt mehr als 200
Milliarden Euro am Standort Deutschland zu investieren und insgesamt 500.000 Arbeitsplätze
zu schaffen. Zudem werden im Jahre 2020 jährlich 287 Millionen Tonnen CO2 vermieden.
Hierzu benötigt die Branche verlässliche Rahmenbedingungen und erwartet von der künftigen
Bundesregierung eine Fortsetzung des bereits 1991 mit dem Stromeinspeisegesetz
begonnenen, 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zuletzt mit dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fortgesetzten Weges, der vor allem mittelständische
Strukturen stärkt, und so zu mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten beiträgt.
BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik                                 5




2.   Energiepolitik für den Stromsektor

2.1 Investitionssicherheit als Grundlage des weiteren Ausbaus
Der Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor ist das Erfolgsbeispiel für die Wirksamkeit
verlässlicher Rahmenbedingungen. Seit Einführung des Stromeinspeisegesetzes im Jahre
1991 und noch einmal beschleunigt seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG) im Jahre 2000 hat sich der Beitrag Erneuerbarer Energien zur Stromversorgung von
rund drei auf jetzt mehr als 15 Prozent verfünffacht.
Das EEG hat sich als effektives und effizientes Instrument für den Ausbau Erneuerbarer
Energien im Stromsektor in allen seinen Grundprinzipien bewährt. Wesentlicher Erfolgsfaktor
ist insbesondere der Vorrang für Erneuerbare Energien sowie die verlässliche,
technologiedifferenzierte Einspeisevergütung. Beide Komponenten haben Investitionen in
Erneuerbare Energien trotz eines insgesamt verzerrten Wettbewerbs, in dem beispielsweise
die externen Kosten fossiler Stromerzeugung nicht vollständig im Preis abgebildet werden,
verlässlich kalkulierbar werden lassen. Zahlreiche neue, zumeist mittelständische
Stromproduzenten sind so als Akteure der Energiewirtschaft entstanden.
Die aktuellen Rahmenbedingungen sind erst zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft getreten. Im
Sinne des Vertrauensschutzes sollte daher die Höhe der Vergütungssätze, die eine
wirtschaftliche Betriebsführung der Anlagen erlauben müssen, erst nach Vorlage des
Erfahrungsberichts ab Ende 2011 überprüft und gegebenenfalls weiteren Effizienzfortschritten
der einzelnen Technologien angepasst werden.
Wichtig ist, auch bei der Rechtsetzung für die übrigen Bereiche der Energiewirtschaft die
dynamische Weiterentwicklung Erneuerbarer Energien im Blick zu behalten. So ist bei der
Schaffung eines Rechtsrahmens für Pilotprojekte zur unterirdischen Einlagerung von
Kohlendioxid (CCS) sicherzustellen, dass die bestehenden Nutzungskonkurrenzen zwischen
CCS, Tiefengeothermie und Energiespeichern (z.B. Druckluftspeichern) nicht zum Nachteil
der Erneuerbaren Energien und ihrer verbesserten Systemintegration ausfallen.
Allgemein steht der Betrieb von inflexiblen Großkraftwerken, die auf eine dauerhafte
Stromproduktion angewiesen sind, im Widerspruch zu einem weiteren zügigen Ausbau
Erneuerbarer Energien. Die Erneuerbare-Energien-Branche lehnt aus diesen systematischen
Gründen die verlängerte Nutzung der Kernenergie sowie den Bau zusätzlicher inflexibler
Kohlekraftwerke in Deutschland ab. Sie verstopfen die Netze und können das Stromangebot
aus Erneuerbaren Energien nicht bedarfsgerecht ergänzen. Es muss daher sichergestellt
werden, dass der gesetzlich verankerte Vorrang Erneuerbarer Energien in keiner Weise durch
zu hohe Grundlastkapazitäten eingeschränkt wird. Dies ist als Teil der verlässlichen
Investitionsbedingungen für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien unerlässlich.

2.2 Anpassung weiterer Klimaschutzinstrumente
Der Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor ist in den vergangenen Jahren deutlich
schneller verlaufen als allgemein erwartet. Um die volle Klimaschutzwirkung dieses Ausbaus
zu nutzen, müssen die übrigen Klimaschutzinstrumente kontinuierlich angepasst werden. In
den vergangenen Monaten ist in der öffentlichen Debatte zu Recht häufig geäußert worden,
dass beispielsweise der Emissionshandel und das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht
hinreichend aufeinander abgestimmt sind. Während einige Ökonomen deshalb die
Abschaffung des EEG gefordert haben, empfiehlt der BEE hingegen eine Anpassung des
Emissionshandels. Verläuft der Ausbau Erneuerbarer Energien schneller als bei Erstellung
des Nationalen Allokationsplans im Rahmen des europäischen Emissionshandels
abgeschätzt wurde, muss dieses Emissionsbudget dem tatsächlichen Ausbau angepasst und
nach unten korrigiert werden. Gleiches gilt auch für den Erfolg spezifischer
Ausbauinstrumente in anderen Verwendungsbereichen, da es ansonsten tendenziell zu
Verlagerungseffekten der durch den Einsatz Erneuerbarer Energien vermiedenen Emissionen
kommen kann.
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2.3 Verbesserte Systemintegration
Schon heute, bei einem Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von gut 15
Prozent, stellt die Systemintegration des Stroms aus teilweise flexibel einspeisenden
Regenerativanlagen regional eine besondere Herausforderung dar. Dies liegt nicht zuletzt an
den in der Vergangenheit deutlich zu zögerlich angegangenen Netzausbauvorhaben.
Unabhängig vom weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur, müssen zur besseren
Systemintegration immer größerer Strommengen aus Erneuerbaren Energien weitere Ansätze
verfolgt werden. Einer davon ist die zunehmende Verbreitung Regenerativer Kombikraftwerke,
mit denen die Branche einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit und
nachfragegerechter Stromproduktion leisten kann. Der Ausbau Regenerativer
Kombikraftwerke sollte daher mit einem eigenen Instrument beschleunigt und angereizt
werden. Auch die Erschließung von Batteriespeichern der künftig zahlreicheren
Elektrofahrzeuge für eine verbesserte Systemintegration Erneuerbarer Energien sollte bei der
Gestaltung eines Anreizes für Regenerative Kombikraftwerke innerhalb des EEG
berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist eine Speicherstrategie erforderlich, die der Erschließung von
Energiespeichern aller Art dient. Insbesondere mittelständische Akteure sollten mit Hilfe
dieser Strategie in die Lage versetzt werden, in Energiespeicher zu investieren. Bei der
Erschließung von Energiespeichern ist über die Grenzen der klassischen
Verwendungsbereiche Strom, Wärme und Verkehr hinweg zu denken. Schon das Beispiel
Elektromobilität zeigt die zunehmende Verwischung dieser Grenzen. Auch die Erschließung
von Wärmespeichern kann der besseren Systemintegration Erneuerbarer Energien dienen.
So können Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ihren Betrieb erst dann an den Erfordernissen
des elektrischen Systems ausrichten, wenn die Versorgung ihres Wärmeabnehmers mit Hilfe
ausreichend großer Wärmespeicher gesichert ist. Ebenso kann die Erschließung der
Wärmepumpen als regelbarer Verbraucher erst über entsprechende Speichervolumina
erfolgen.
Der speicherfähigen Bioenergie kommt bei der Verbesserung der Systemintegration
Erneuerbarer Energien ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. Auch aus diesem Grund
sollte analog zum EEG ein Einspeisegesetz für Biogas eingeführt werden, das den Vorrang
für die Verwendung von Biogas sicherstellt.
Es sollten außerdem zusätzliche Anreize entwickelt werden, den in einer Erneuerbare-
Energien-Anlage erzeugten Strom selbst oder im direkten Umfeld der Anlage zu verbrauchen
und damit das Stromnetz zu entlasten.

2.4 Direktvermarktung
In Folge der zunehmenden Verbreitung von Regenerativen Kombikraftwerken und weiteren
Speicher, bzw. regelbaren Verbrauchern, kann die Direktvermarktung von Strom aus
Erneuerbaren Energien leichter erfolgen. Hierzu sind weitere diesem Ziel entgegenstehende
Hemmnisse abzubauen. Beispielsweise sollte die systemwidrige Erhebung von Stromsteuer
auf Strom aus EE-Anlagen beendet werden. Hingegen müsste die Befreiung solcher
Stromanbieter von der EEG-Umlage, die mehr als 50 Prozent ihres Stroms aus Erneuerbaren
Energien beziehen, erhalten bleiben. Hier wächst ein perspektivisch ohne Unterstützung
funktionierendes Marktsegment heran, das dieser Unterstützung auf Grund der
grundsätzlichen Marktverzerrung zugunsten fossiler Stromerzeuger noch einiger Zeit bedarf.
Ebenfalls sollten Wege untersucht werden, mit denen die direkte Vermarktung auch von
Teilen der Stromproduktion der Regenerativanlagen beispielsweise an Abnehmer im
regionalen Umfeld erleichtert werden kann. Hiermit kann etwa dem wachsenden Interesse
regionaler Stadtwerke an der Vermarktung von rein regenerativen Angeboten Rechnung
getragen werden.
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3.    Energiepolitik für den Wärmesektor
Mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Energieverbrauchs dient zur Wärmeproduktion,
gleichzeitig sind nur 12 Prozent der Heizungen in Deutschland auf dem Stand der Technik.
Eine Erneuerung des Heizungsbestandes und der Ausbau Erneuerbarer Energien bieten
daher enorme Potenziale für den Schutz des Klimas. Gleichzeitig schützt diese Strategie die
Verbraucher vor unbezahlbaren Öl- und Gaspreisen. Das Potenzial der Erneuerbaren
Energien ist mit einem Anteil etwa 9 Prozent am Wärmeverbrauch erst zu einem kleinen Teil
erschlossen. Zudem ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nur ein erster Schritt, den
Einsatz von regenerativen Heizungen voranzubringen. In den kommenden Jahren müssen die
vorhandenen Instrumente für den Wärmemarkt überprüft, weiterentwickelt und auf die weitere
Reduktion des Energieverbrauchs und den zügigen Ausbau Erneuerbarer Energien optimiert
werden.
Eine der zentralen Herausforderungen im Wärmemarkt besteht in der Überwindung des
Sanierungsstaus. Die jährliche Modernisierungsrate bei Heizungsanlagen liegt derzeit bei nur
drei Prozent, sie muss auf mindestens sechs Prozent verdoppelt werden. Der BEE empfiehlt
vor diesem Hintergrund eine Weiterentwicklung der mit dem Erneuerbare-Energien-
Wärmegesetz eingeführten Prinzipien des Förderns und Forderns. Die gesetzlichen energeti-
schen Mindeststandards sollten sowohl im Neubausektor als auch im Gebäudebestand
besser greifen, um den energetischen Qualitätsstandard in Deutschland auf ein zeitgemäßes
und bezahlbares Niveau zu heben. Der Einbau und Betrieb von Heizungen auf fossiler Basis
ist nur noch für eine Übergangszeit akzeptabel. Möglichst bald sollte im Wärmemarkt der
Einsatz fossiler Primärenergieträger auf hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung begrenzt
werden. Konventionelle fossile Heizungen müssen baldmöglichst durch regenerative
Heizungssysteme abgelöst werden.
Wird aufgrund der Nichterfüllung eines energetischen Qualitätsstandards eine
Heizungssanierung erforderlich, empfiehlt der BEE dass hier, wie für den Neubausektor schon
erfolgreich etabliert, ein Mindestanteil Erneuerbarer Energien verbindlich wird. Durch einen
solchen regenerativen Mindeststandard zum Teil frei werdende Fördermittel könnten gezielt
zur Vermeidung sozialer Härtefälle eingesetzt werden.
Ein regenerativer Mindeststandard allein kann aber selbst bei einer Ausweitung auf den
Gebäudebestand nicht das erhebliche Potenzial Erneuerbarer Energien erschließen.
Aufgrund des bisher relativ kleinen Marktvolumens, des vergleichsweise jungen Alters der
eingesetzten Technologien und der Wettbewerbsverzerrung aufgrund mangelnder
Berücksichtigung der Folgekosten fossiler Wärmeproduktion sind regenerative Heizsysteme
auf ein weiteres spezifisches Förderinstrument angewiesen. Die vergleichsweise hohen
Anfangsinvestitionen, wenngleich ihnen bei weiter steigenden Ölpreisen eine
Wirtschaftlichkeit über die Gesamtlebensdauer der Anlage gegenübersteht, stehen ansonsten
weiter als entscheidendes Hemmnis einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien
entgegen. Deshalb empfiehlt der BEE parallel hierzu eine Weiterentwicklung des Systems
finanzieller Anreize. Das derzeitige Marktanreizprogramm sollte für den Wärmebereich zu
einem haushaltsunabhängigen, bedarfsgerechten und weiterhin technologiedifferenzierten
Förderinstrument fortentwickelt werden.
Die Mindestausstattung des Instruments sollte gesetzlich verankert sein, um das für den
Aufbau industrieller Fertigungskapazitäten erforderliche Vertrauen in die Entwicklung des
Marktes zu schaffen. Bei der Bemessung der Mindestausstattung sollte der von regenerativen
Heizungen erwirtschaftete Umweltnutzen berücksichtigt werden. So vermeiden die
Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt derzeit rund 23 Millionen Tonnen CO2. Setzt man
einen Wert von 70 Euro pro vermiedener Tonne CO2 an1, hat ihr Umweltnutzen bereits heute
einen Wert von 1,6 Milliarden Euro. Im Jahre 2020 werden es bei einer CO2-Vermeidung von
dann etwa 57 Millionen Tonnen pro Jahr bereits knapp 4 Milliarden Euro sein. Derzeit werden

1
 Siehe beispielsweise Krewitt/Schlomann (2006), Externe Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Im Auftrag des BMU, Stuttgart 2006.
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die externen Kosten des CO2-Ausstoßes im Wärmemarkt durch den europäischen
Emissionshandel nicht abgebildet, daher erscheint eine jährliche Mindestausstattung des
Ausbauinstruments in Höhe von einer Milliarde Euro durchaus angemessen.
Idealerweise sollte dieses Instrument zudem haushaltsunabhängig ausgestattet sein. Die
Erfahrungen des verlässlich wirkenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes belegen den Vorteil
einer solchen Ausgestaltung. Würde das Parlament aufgrund nicht vorhersehbarer
Erwägungen zu dem Schluss kommen, dass aus öffentlichen Mitteln die Mindestausstattung
des Instruments nicht abgesichert werden kann, müsste ein alternativer
Finanzierungsmechanismus greifen. So könnten etwa diejenigen zur Finanzierung des
Umweltnutzens der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt herangezogen werden, die
ihrerseits fossile Primärenergieträger in Verkehr bringen. Eine solche Regelung würde
gleichzeitig zu faireren Wettbewerbsbedingungen für die Erneuerbaren Energien im
Wärmemarkt beitragen.
Neben diesen Maßnahmen, die insbesondere private Akteure adressieren, kommt der
öffentlichen Hand eine besondere Vorbildfunktion bei der Verbreitung regenerativer
Heizungssysteme im Gebäudebestand zu. So sollte in öffentlichen Gebäuden jede
energetische Sanierungsmaßnahme als Anlass zur vollständigen Umstellung auf Erneuerbare
Energien genutzt werden.
Als ein weiteres systematisches Hemmnis eines schnelleren Erneuerbare-Energien-Ausbaus
konnte das so genannte Nutzer-Investor-Dilemma identifiziert werden. Wird in vermieteten
Gebäuden eine Verbesserung des energetischen Qualitätsstandards vorgenommen
(Effizienzsanierung oder EE-Einbau), profitiert insbesondere der Mieter von den geringeren
Betriebskosten, während der Besitzer die Investition nahezu allein tragen muss. Um dieses
Dilemma aufzulösen, müssen künftig Investitionen in Erneuerbare Energien auf die
Bruttomiete umgelegt bzw. die produzierte Wärme als Betriebskosten in Ansatz gebracht wer-
den können. Gleichzeitig sollte jedoch auch den Mietern ein Hebel in die Hand gegeben
werden, um den jeweiligen Hauseigentümer zu einer energetischen Sanierung zu bewegen.
So könnte etwa die Umlagefähigkeit von Heizkosten bei einem schlechten energetischen
Zustand des Gebäudes begrenzt bzw. dem Mieter ein Mietkürzungsrecht eingeräumt werden.
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4.   Energiepolitik für den Verkehrssektor
Annähernd ein Drittel des deutschen Energieverbrauchs entfällt auf den Verkehrssektor. In
keinem anderen Sektor ist die Abhängigkeit vom Erdöl so groß wie in diesem Bereich. Allein
der deutsche PKW-Verkehr trägt bereits mit rund 100 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß zur
Belastung des Klimas bei. Dem Ausbau Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor kommt vor
diesem Hintergrund mit Blick auf Klima- und Verbraucherschutz eine besondere Bedeutung
zu. Außerdem trägt er in diesem Sektor insbesondere zur schrittweisen Reduktion der hohen
Energieimportabhängigkeit bei.
Die Strategie zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor basiert auf zwei Säulen:
dem Ausbau nachhaltig produzierter Biokraftstoffe und dem Ausbau der Elektromobilität.
Während die Biokraftstoffe die einzige derzeit in nennenswertem Umfang verfügbare
Alternative zum Einsatz fossiler Rohstoffe im Verkehrssektor sind, kommt der Elektromobilität
vor allem perspektivisch eine bedeutende Rolle zu. Die Speicherkapazität der
Elektrofahrzeuge wird künftig ebenfalls einen großen Beitrag zur verbesserten Integration
Erneuerbarer Energien in das Stromversorgungssystem leisten. Zudem eröffnet die
zunehmende Elektrifizierung des Verkehrssektors die Möglichkeit, aufgrund des zügigen
Ausbaus Erneuerbarer Energien im Stromsektor einen Teil der damit verbundenen
Klimaschutzwirkung im Verkehrssektor wirksam werden zu lassen. Erneuerbare Energien und
Elektromobilität sind damit natürliche Partner.

4.1 Biokraftstoffpolitik
Die Biokraftstoffpolitik der vergangenen Jahre war von schnell wechselnden
Rahmenbedingungen geprägt. Dies hat zunächst zu großen Investitionen in
Produktionskapazitäten und gegen Ende der letzten Legislaturperiode einem massiven
Einbruch der deutschen Biokraftstoffindustrie geführt. Die Aufgabe der Biokraftstoffpolitik der
kommenden Jahre ist demnach die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer,
nachhaltiger Biokraftstoffproduktion. Ein erster Schritt dieser Rückkehr zu einer verlässlichen
Politik für diesen Sektor sollte die Rücknahme der letzten Absenkung der Biokraftstoffquoten
sein. Danach sollten diese Quoten schrittweise auf 8 Prozent im Jahre 2015 angehoben
werden wie es bereits im Biokraftstoffquotengesetz festgeschrieben war.
Über eine Steuerdifferenzierung kann zudem wieder ein Marktsegment für Reinkraftstoffe
geschaffen werden. Beispielsweise könnten besonders CO2-effiziente Reinkraftstoffe, die
einen größeren Beitrag zum Klimaschutz als die erforderliche 35%-ige-
Treibhausgaseinsparung leisten, einen Umweltbonus in Form einer geringeren Besteuerung
erhalten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei geeigneten politischen Rahmenbedingungen den
Anteil der Biokraftstoffe am gesamten Kraftstoffsektor entsprechend der BEE-Prognose zu
erhöhen. Dabei sind die technischen Möglichkeiten im Betrachtungszeitraum mit
berücksichtigt. Als geeignete Maßnahmen erscheinen die Einführung einer 10%igen
Biodieselbeimischung für Dieselkraftstoff im PKW-Sektor (B10), einer 30%igen
Biodieselbeimischung für Nutzfahrzeuge (B30), einer 10%igen Beimischung von Bioethanol
zu Benzin sowie der Reinkraftstoffmarkt vor allem in Nischenanwendungen.
Im Zuge der dringend erforderlichen Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen
fossilen und Erneuerbaren Energieträgern, sollte auch für fossile Kraftstoffe ein
Herkunftsnachweis eingeführt werden, so wie dies für Biokraftstoffe bereits vorgesehen ist.
Kraftstoffe, die bestimmten sozialen und ökologischen Standards nicht genügen, sollten
demnach verboten werden.
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4.2 Gasförmige Kraftstoffe
Die Verbreitung von gasförmigen Kraftstoffen (Autogas, Erdgas) kann ein Beitrag zur
Erschließung eines attraktiven Marktes für die zunehmende Biogasnutzung sein. Insofern ist
die Förderung dieser fossilen Kraftstoffe für eine Übergangszeit akzeptabel. Allerdings ist sie
an die Bedingung zu knüpfen, dass diesen Kraftstoffen ein schrittweise wachsender Anteil
Biogas zugesetzt wird. Die Steuerbefreiung für Biogas im Kraftstoffsektor sollte zudem bis
2020 verlängert werden, um die notwendigen Investitionen in diesen Bereich abzusichern. Ein
Einspeisegesetz für Biogas kann die breitere Anwendung von Biogas als Kraftstoff
unterstützen.

4.3 Elektromobilität
Um die Markteinführung von Elektrofahrzeugen zu beschleunigen, sollte ein
Marktanreizprogramm eingeführt werden. Dies trägt dazu bei, dass Deutschland bei
Elektrofahrzeugen nicht gegenüber anderen Industriestandorten ins Hintertreffen gerät.
Aufgrund der Vorreiterposition Deutschlands bei der Nutzung und dem weiteren Ausbau
Erneuerbarer Energien im Stromsektor, sollte die Markteinführung von Elektromobilität
hierzulande jedoch zusätzlich die verbesserte Systemintegration der Erneuerbaren Energien
zum Ziel haben. Die Speicherkapazitäten der Elektrofahrzeuge könnten hierzu beispielsweise
als Teil Regenerativer Kombikraftwerke einen Ausbauimpuls über das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) erhalten.
Daneben könnten den Nutzern von Elektrofahrzeugen, die ihr Fahrzeug mit Strom aus
Erneuerbaren Energien betreiben (Ökostrom), besondere steuerliche Vorteile eingeräumt
werden.
Damit die Elektromobilität für breite Käuferschichten attraktiv ist, sind zudem
ordnungsrechtliche Vorteile denkbar. So könnten Städte und Gemeinden für Elektrofahrzeuge
beispielsweise die Busspuren freigeben, die Einfahrt in ansonsten gesperrte Innenstadtlagen
genehmigen oder kostenfreie Parkzonen bereithalten. Um die Einführung solcher an das
Fahrzeug gebundenen Nutzervorteile zu erleichtern, ist eine eigene Nullemissionsplakette ein-
zuführen. Sachlich sind diese Vorteile insbesondere aufgrund der geringen lokalen
Emissionen der Elektrofahrzeuge begründbar.

4.4 Schienenverkehr
In dem wichtigen Segment des Schienenverkehrs ist die Elektromobilität bereits eingeführte
Praxis. Gerade hier spielt die Nutzung Erneuerbarer Energien allerdings eine eher
untergeordnete Rolle. So sind die Schienenverkehrsunternehmen derzeit von der Zahlung der
EEG-Umlage befreit. Im Sinne des weiteren Ausbaus Erneuerbarer Energien sollte jedoch die
Nutzung Erneuerbarer Energien im Schienenverkehr mindestens auf den Anteil Erneuerbarer
Energien an der allgemeinen Versorgung angehoben werden. Der Anteil Erneuerbarer
Energien am Fahrstrom, den diese Fahrzeuge nutzen, sollte schrittweise erhöht werden. Die
Befreiung von der EEG-Umlage müsste demnach an diese Bedingung geknüpft werden.
Insbesondere, da Anlagen zur Eigenerzeugung des Bahnstroms zur Erneuerung anstehen, ist
dieser Zusammenhang relevant. Zudem bedeutet die Installation von Erneuerbare-Energien-
Anlagen entlang der Bahnlinien in der Regel keine zusätzliche Immissionsbelastung, so dass
die Bahn ein starker Partner beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Fläche
sein könnte.
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5.   Europa und Internationales

5.1 EU
Der Europäischen Union kommt für die deutsche Erneuerbare-Energien-Branche eine
wachsende Bedeutung zu. Mit der Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien gibt es
erstmals einen alle Sektoren umfassenden EU-weiten Rechtsrahmen mit verbindlichen Zielen
für die Mitgliedstaaten. Der Stärkung und Optimierung der erfolgreichen nationalen
Fördersysteme kommt nach dieser Richtlinie eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig
eröffnet eine zunehmend engagierte Erneuerbare-Energien-Politik auf EU-Ebene einen
bedeutenden Absatzmarkt für regenerative Anlagentechnik aus Deutschland. Schon aus
diesem industriepolitischen Eigeninteresse sollte sich die Bundesregierung mit aller Kraft
dafür einsetzen, dass die Erneuerbare-Energien-Richtlinie zum Erfolg wird. Die Aufstellung
der Nationalen Aktionspläne muss die Bundesregierung engagiert verfolgen. Die Branche der
Erneuerbaren Energien bringt sich hier gerne beratend ein. Gemeinsam mit Partnerverbänden
aus ganz Europa ist der BEE hierzu bereits in einem europäischen Verbundprojekt tätig.
Im Zuge der Aufstellung des Nationalen Aktionsplans im Rahmen der EU-Richtlinie für
Erneuerbare Energien muss innerhalb Deutschlands sichergestellt werden, dass auch die
Bundesländer einen verbindlichen Beitrag zum Erreichen dieser Mindestausbauziele leisten.
Hierzu sollte die Bundesregierung im engen Dialog mit den Bundesländern ein gemeinsames
Vorgehen vereinbaren. Beispielsweise können die Bundesländer über ihre landes- und
raumplanerischen Kompetenzen einen Beitrag zur Erschließung von Standorten für
Erneuerbare-Energien-Anlagen leisten.
Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit dem EEG muss dieses erfolgreiche
Mindestpreissystem in der EU weiter verbreitetet und optimiert werden. Zwischen mehreren
Mitgliedstaaten abgestimmte Mindestpreissysteme können ein wichtiger Schritt zu einer EU-
weiten Einspeiseregelung sein. Die übrigen Klimaschutzinstrumente der EU müssen mit
diesem Ausbauinstrument für Erneuerbare Energien sinnvoll abgestimmt werden. Verläuft der
Ausbau Erneuerbarer Energien beispielsweise schneller als bei Erstellung der
Allokationspläne im Rahmen des europäischen Emissionshandels abgeschätzt wurde, muss
dieses Emissionsbudget dem tatsächlichen Ausbau angepasst und nach unten korrigiert
werden.

5.2 International
Auch über die Europäische Union hinaus bietet das weltweite Umsteuern zu Gunsten der
Erneuerbaren Energien erhebliche Wachstumschancen für den Industriestandort
Deutschland. Schon heute exportiert die Branche in jedem Jahr Anlagentechnik im Wert von
mehr als 10 Milliarden Euro. Der neu gegründeten IRENA kommt daher auch in Hinblick auf
die Öffnung neuer Märkte eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesregierung sollte daher dazu
beitragen, IRENA zu einem wirksamen Akteur für den weltweiten Ausbau der Erneuerbaren
Energien werden zu lassen. Hierzu müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt und die
Arbeit der IRENA aktiv und konstruktiv begleitet werden.

5.3 Export
Erneuerbare Energien sind bereits ein Exportschlager. Im vergangenen Jahr hat das
Exportvolumen der Branche bereits 12 Mrd. Euro betragen. Perspektivisch wird der Export
von Erneuerbare-Energien-Anlagentechnik die gleiche Bedeutung für die deutsche
Volkswirtschaft erringen wie heute die Automobilbranche.
Die Bundesregierung sollte daher die Exportinitiative für Erneuerbare Energien fortführen und
in deren Rahmen untersuchen, wie den Unternehmen der Erneuerbaren Energien der Zugang
zu Exportförderung erleichtert werden kann. Da weltweit immer mehr Staaten auf den Ausbau
Erneuerbarer Energien setzen, entstehen tendenziell, in dem Bestreben, die jeweils
heimische Industrie vermeintlich zu schützen, neue Handelshemmnisse. In diesem
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Zusammenhang sollten sich die zuständigen Ministerien international gemeinsam für den
Abbau solcher Handelshemmnisse einsetzen, die einem weiter steigenden Exportanteil der
deutschen Regenerativunternehmen entgegenstehen.


6.   Forschung

6.1 Umbau zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit Forschung
    beschleunigen
Der Dynamik des Klimawandels durch eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen entge-
gen zu treten, ist ein wichtiges Anliegen der G8-Staaten, der EU und der Bundesrepublik
Deutschland. Um die gesetzten Ziele für eine nachhaltige Energieversorgung zu erreichen,
muss die Erschließung Erneuerbarer Energien und von Energieeffizienztechnologien
entscheidend beschleunigt werden.
Hierzu bedarf es permanenter Impulse aus einer aktiven Forschungsgemeinschaft, die inno-
vative Technologieentwicklungen rasch in die vor allem mittelständisch geprägte Branche
transferiert. Die notwendige Leistungsfähigkeit der Forschung muss dem Wachstum der
Märkte entsprechend über eine zunehmende Bereitstellung von Forschungsmitteln gewähr-
leistet werden. Aus Sicht des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien (FVEE e.V.) und
dem BEE kann Deutschland die technologischen und ökonomischen Herausforderungen nur
dann erfolgreich bewältigen, wenn die Umsetzung der gesetzlichen und ordnungspolitischen
Maßnahmen der Bundesregierung durch eine verstärkte Förderung von Forschung, Innova-
tion und Technologietransfer flankiert wird.

6.2 Priorität für die Forschung zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
Der FVEE empfiehlt die jährliche Steigerung der Fördermittel für Forschung und Entwicklung
im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz von jährlich 20 Prozent wie in
den vergangenen drei Jahren beizubehalten, um mittelfristig zumindest eine Verdopplung zu
erreichen. Der vierte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) fordert sogar eine
Verzehnfachung der weltweiten Forschungsmittel in diesem Bereich.
Nur so wird Deutschland mit der globalen Marktdynamik mithalten, den Anforderungen der EU
und seinen eigenen energiepolitischen Zielen bis 2020 und darüber hinaus gerecht werden
können. Nur so kann die deutsche Industrie ihre Spitzenstellung in einem stark zunehmenden
internationalen Wettbewerb behaupten.
Der Forschung und Entwicklung für einen erneuerbaren Energiemix muss deshalb innerhalb
der Energieforschung Priorität eingeräumt werden. Die gegenwärtige Forschungsförderung ist
noch nicht komplementär zum Ziel der Bundesrepublik, bis Mitte des Jahrhunderts den
Energiebedarf deutlich zu reduzieren und die Hälfte des Energieverbrauchs durch
Erneuerbare Energien abzudecken. Der FVEE und der BEE empfehlen daher die Erarbeitung
einer High-Tech-Strategie speziell für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz-
technologien.

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091015 Bee Hg Energiepolitik2020 Final

  • 1. Wege in die moderne Energiewirtschaft Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik bis 2020 Berlin, Oktober 2009
  • 2. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 2 Kontakt für Rückfragen: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Björn Klusmann Geschäftsführer Tel. 030-2 75 81 70-0 bjoern.klusmann@bee-ev.de Daniel Kluge Referent für Medien und Politik Tel. 030-2 75 81 70-15 daniel.kluge@bee-ev.de
  • 3. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 3 1. Einleitung und Zusammenfassung Eine zukunftsfähige Energiepolitik muss sich an dem Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz sowie Wirtschaftlichkeit ausrichten. Die Erneuerbaren Energien können zu allen drei Perspektiven dieses Dreiecks erhebliche Beiträge leisten, wenn die energiepolitischen Rahmenbedingungen optimal auf ihren weiteren effizienten und zügigen Ausbau ausgerichtet sind. „Wege in eine moderne Energiewirtschaft“ fasst die Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik zusammen, die notwendig sind, um die in den drei Ausbauprognosen „Stromversorgung 2020“, „Wärmeversorgung 2020“ und „Verkehr 2020“ vorgelegten Ausbaupfade der Erneuerbare-Energien-Branche umzusetzen. Insgesamt, so die Ergebnisse der drei vorgelegten Prognosen, werden die Erneuerbaren Energien 2020 rund 28 Prozent des deutschen Energieverbrauchs abdecken. Dies sind im Einzelnen Anteile von rund 47 Prozent im Stromsektor, 25 Prozent im Wärmesektor und 18 Prozent im Verkehrssektor. Die Erneuerbaren Energien sind damit 2020 bereits auf einem guten Wege, das prägende Element der zukünftigen Energieversorgung zu werden. Das Jahr 2020 stellt auf diesem Wege jedoch allenfalls einen Zwischenschritt dar. In den kommenden Jahren kommt es darauf an, alle energiepolitischen Weichenstellungen darauf hin zu überprüfen, ob sie dem Ziel einer vollständigen Umstellung unserer Energieversorgung dienen oder diese etwa in der Zeit nach 2020 gar verzögern. Die wichtigsten Anforderungen lauten o In allen Bereichen der Energieversorgung verlässliche Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien zu schaffen, ihren Vorrang zu bewahren beziehungsweise verankern und technologiespezifische Ausbauinstrumente aufzubauen. o Im Stromsektor den Umbau des Kraftwerkspark von zentralen, wenig flexiblen Strukturen hin zu mehr dezentralen Konzepten fortzusetzen. Bestehende Flexibilitäten im Stromversorgungssystem (etwa Pumpspeicher) im Sinne einer regenerativen Stromversorgung auszunutzen, neue Speicher zu erschließen, regenerative Kombikraftwerke zu entwickeln und die Netzinfrastruktur den Erfordernissen einer Erneuerbaren Energieversorgung anzupassen. o Im Wärmesektor den Sanierungsstau aufzulösen, Mindeststandards zu setzen, Effizienzpotenziale zu erschließen und damit den Energieverbrauch zu minimieren sowie durch den Einbau regenerativer Heizsysteme den verbleibenden Wärmebedarf mit Erneuerbaren Energien abzudecken; hierzu Fehlanreize abzubauen, die einem Einbau regenerativer Heizungen entgegenstehen und die Interessen verschiedener Akteure des Gebäudesektors im Sinne dieses Umbaus zu vereinbaren; außerdem Wärmenetze und Wärmespeicher auszubauen, um eine optimale Integration der Erneuerbaren Energien in das Gesamtenergieversorgungssystem zu erleichtern. o Im Verkehrssektor einerseits die Vermeidung von Verkehrsströmen, die möglichst schnelle Verbreitung elektrischer Antriebe und leichterer Fahrzeuge zu betreiben, um den gesamten Energieverbrauch des Verkehrssektors zu reduzieren; außerdem die Potenziale nachhaltiger Biokraftstoffe und der regenerativen Stromerzeugung zu nutzen, um den verbleibenden Energieverbrauch zu einem möglichst hohen Anteil mit Erneuerbaren Energien abzudecken; hierzu spezifische Anreize für Elektromobile zu schaffen, die eine Integration flexibel einspeisender Erneuerbarer Energien in das Stromversorgungssystem erleichtern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Biokraftstoffproduktion wieder herzustellen. Die Branche der Erneuerbaren Energien ist in vielen Bereichen weltweiter Technologieführer und industrieller Vorreiter. Allein im Jahr 2008 wurden rund 13,1 Mrd. Euro in neue Anlagen investiert. In der neuen Legislaturperiode besteht die große Chance, diese Investitions- und
  • 4. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 4 Innovationsdynamik fortzuschreiben, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Erneuerbare- Energien-Branche zu sichern und auszubauen. Die Branche erneuert mit der Vorlage ihrer Ausbauprognosen die Zusage, in den Jahren von 2005 bis 2020 insgesamt mehr als 200 Milliarden Euro am Standort Deutschland zu investieren und insgesamt 500.000 Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem werden im Jahre 2020 jährlich 287 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Hierzu benötigt die Branche verlässliche Rahmenbedingungen und erwartet von der künftigen Bundesregierung eine Fortsetzung des bereits 1991 mit dem Stromeinspeisegesetz begonnenen, 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zuletzt mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz fortgesetzten Weges, der vor allem mittelständische Strukturen stärkt, und so zu mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten beiträgt.
  • 5. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 5 2. Energiepolitik für den Stromsektor 2.1 Investitionssicherheit als Grundlage des weiteren Ausbaus Der Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor ist das Erfolgsbeispiel für die Wirksamkeit verlässlicher Rahmenbedingungen. Seit Einführung des Stromeinspeisegesetzes im Jahre 1991 und noch einmal beschleunigt seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahre 2000 hat sich der Beitrag Erneuerbarer Energien zur Stromversorgung von rund drei auf jetzt mehr als 15 Prozent verfünffacht. Das EEG hat sich als effektives und effizientes Instrument für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor in allen seinen Grundprinzipien bewährt. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist insbesondere der Vorrang für Erneuerbare Energien sowie die verlässliche, technologiedifferenzierte Einspeisevergütung. Beide Komponenten haben Investitionen in Erneuerbare Energien trotz eines insgesamt verzerrten Wettbewerbs, in dem beispielsweise die externen Kosten fossiler Stromerzeugung nicht vollständig im Preis abgebildet werden, verlässlich kalkulierbar werden lassen. Zahlreiche neue, zumeist mittelständische Stromproduzenten sind so als Akteure der Energiewirtschaft entstanden. Die aktuellen Rahmenbedingungen sind erst zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft getreten. Im Sinne des Vertrauensschutzes sollte daher die Höhe der Vergütungssätze, die eine wirtschaftliche Betriebsführung der Anlagen erlauben müssen, erst nach Vorlage des Erfahrungsberichts ab Ende 2011 überprüft und gegebenenfalls weiteren Effizienzfortschritten der einzelnen Technologien angepasst werden. Wichtig ist, auch bei der Rechtsetzung für die übrigen Bereiche der Energiewirtschaft die dynamische Weiterentwicklung Erneuerbarer Energien im Blick zu behalten. So ist bei der Schaffung eines Rechtsrahmens für Pilotprojekte zur unterirdischen Einlagerung von Kohlendioxid (CCS) sicherzustellen, dass die bestehenden Nutzungskonkurrenzen zwischen CCS, Tiefengeothermie und Energiespeichern (z.B. Druckluftspeichern) nicht zum Nachteil der Erneuerbaren Energien und ihrer verbesserten Systemintegration ausfallen. Allgemein steht der Betrieb von inflexiblen Großkraftwerken, die auf eine dauerhafte Stromproduktion angewiesen sind, im Widerspruch zu einem weiteren zügigen Ausbau Erneuerbarer Energien. Die Erneuerbare-Energien-Branche lehnt aus diesen systematischen Gründen die verlängerte Nutzung der Kernenergie sowie den Bau zusätzlicher inflexibler Kohlekraftwerke in Deutschland ab. Sie verstopfen die Netze und können das Stromangebot aus Erneuerbaren Energien nicht bedarfsgerecht ergänzen. Es muss daher sichergestellt werden, dass der gesetzlich verankerte Vorrang Erneuerbarer Energien in keiner Weise durch zu hohe Grundlastkapazitäten eingeschränkt wird. Dies ist als Teil der verlässlichen Investitionsbedingungen für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien unerlässlich. 2.2 Anpassung weiterer Klimaschutzinstrumente Der Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor ist in den vergangenen Jahren deutlich schneller verlaufen als allgemein erwartet. Um die volle Klimaschutzwirkung dieses Ausbaus zu nutzen, müssen die übrigen Klimaschutzinstrumente kontinuierlich angepasst werden. In den vergangenen Monaten ist in der öffentlichen Debatte zu Recht häufig geäußert worden, dass beispielsweise der Emissionshandel und das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind. Während einige Ökonomen deshalb die Abschaffung des EEG gefordert haben, empfiehlt der BEE hingegen eine Anpassung des Emissionshandels. Verläuft der Ausbau Erneuerbarer Energien schneller als bei Erstellung des Nationalen Allokationsplans im Rahmen des europäischen Emissionshandels abgeschätzt wurde, muss dieses Emissionsbudget dem tatsächlichen Ausbau angepasst und nach unten korrigiert werden. Gleiches gilt auch für den Erfolg spezifischer Ausbauinstrumente in anderen Verwendungsbereichen, da es ansonsten tendenziell zu Verlagerungseffekten der durch den Einsatz Erneuerbarer Energien vermiedenen Emissionen kommen kann.
  • 6. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 6 2.3 Verbesserte Systemintegration Schon heute, bei einem Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von gut 15 Prozent, stellt die Systemintegration des Stroms aus teilweise flexibel einspeisenden Regenerativanlagen regional eine besondere Herausforderung dar. Dies liegt nicht zuletzt an den in der Vergangenheit deutlich zu zögerlich angegangenen Netzausbauvorhaben. Unabhängig vom weiteren Ausbau der Netzinfrastruktur, müssen zur besseren Systemintegration immer größerer Strommengen aus Erneuerbaren Energien weitere Ansätze verfolgt werden. Einer davon ist die zunehmende Verbreitung Regenerativer Kombikraftwerke, mit denen die Branche einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit und nachfragegerechter Stromproduktion leisten kann. Der Ausbau Regenerativer Kombikraftwerke sollte daher mit einem eigenen Instrument beschleunigt und angereizt werden. Auch die Erschließung von Batteriespeichern der künftig zahlreicheren Elektrofahrzeuge für eine verbesserte Systemintegration Erneuerbarer Energien sollte bei der Gestaltung eines Anreizes für Regenerative Kombikraftwerke innerhalb des EEG berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist eine Speicherstrategie erforderlich, die der Erschließung von Energiespeichern aller Art dient. Insbesondere mittelständische Akteure sollten mit Hilfe dieser Strategie in die Lage versetzt werden, in Energiespeicher zu investieren. Bei der Erschließung von Energiespeichern ist über die Grenzen der klassischen Verwendungsbereiche Strom, Wärme und Verkehr hinweg zu denken. Schon das Beispiel Elektromobilität zeigt die zunehmende Verwischung dieser Grenzen. Auch die Erschließung von Wärmespeichern kann der besseren Systemintegration Erneuerbarer Energien dienen. So können Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ihren Betrieb erst dann an den Erfordernissen des elektrischen Systems ausrichten, wenn die Versorgung ihres Wärmeabnehmers mit Hilfe ausreichend großer Wärmespeicher gesichert ist. Ebenso kann die Erschließung der Wärmepumpen als regelbarer Verbraucher erst über entsprechende Speichervolumina erfolgen. Der speicherfähigen Bioenergie kommt bei der Verbesserung der Systemintegration Erneuerbarer Energien ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. Auch aus diesem Grund sollte analog zum EEG ein Einspeisegesetz für Biogas eingeführt werden, das den Vorrang für die Verwendung von Biogas sicherstellt. Es sollten außerdem zusätzliche Anreize entwickelt werden, den in einer Erneuerbare- Energien-Anlage erzeugten Strom selbst oder im direkten Umfeld der Anlage zu verbrauchen und damit das Stromnetz zu entlasten. 2.4 Direktvermarktung In Folge der zunehmenden Verbreitung von Regenerativen Kombikraftwerken und weiteren Speicher, bzw. regelbaren Verbrauchern, kann die Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien leichter erfolgen. Hierzu sind weitere diesem Ziel entgegenstehende Hemmnisse abzubauen. Beispielsweise sollte die systemwidrige Erhebung von Stromsteuer auf Strom aus EE-Anlagen beendet werden. Hingegen müsste die Befreiung solcher Stromanbieter von der EEG-Umlage, die mehr als 50 Prozent ihres Stroms aus Erneuerbaren Energien beziehen, erhalten bleiben. Hier wächst ein perspektivisch ohne Unterstützung funktionierendes Marktsegment heran, das dieser Unterstützung auf Grund der grundsätzlichen Marktverzerrung zugunsten fossiler Stromerzeuger noch einiger Zeit bedarf. Ebenfalls sollten Wege untersucht werden, mit denen die direkte Vermarktung auch von Teilen der Stromproduktion der Regenerativanlagen beispielsweise an Abnehmer im regionalen Umfeld erleichtert werden kann. Hiermit kann etwa dem wachsenden Interesse regionaler Stadtwerke an der Vermarktung von rein regenerativen Angeboten Rechnung getragen werden.
  • 7. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 7 3. Energiepolitik für den Wärmesektor Mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Energieverbrauchs dient zur Wärmeproduktion, gleichzeitig sind nur 12 Prozent der Heizungen in Deutschland auf dem Stand der Technik. Eine Erneuerung des Heizungsbestandes und der Ausbau Erneuerbarer Energien bieten daher enorme Potenziale für den Schutz des Klimas. Gleichzeitig schützt diese Strategie die Verbraucher vor unbezahlbaren Öl- und Gaspreisen. Das Potenzial der Erneuerbaren Energien ist mit einem Anteil etwa 9 Prozent am Wärmeverbrauch erst zu einem kleinen Teil erschlossen. Zudem ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nur ein erster Schritt, den Einsatz von regenerativen Heizungen voranzubringen. In den kommenden Jahren müssen die vorhandenen Instrumente für den Wärmemarkt überprüft, weiterentwickelt und auf die weitere Reduktion des Energieverbrauchs und den zügigen Ausbau Erneuerbarer Energien optimiert werden. Eine der zentralen Herausforderungen im Wärmemarkt besteht in der Überwindung des Sanierungsstaus. Die jährliche Modernisierungsrate bei Heizungsanlagen liegt derzeit bei nur drei Prozent, sie muss auf mindestens sechs Prozent verdoppelt werden. Der BEE empfiehlt vor diesem Hintergrund eine Weiterentwicklung der mit dem Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz eingeführten Prinzipien des Förderns und Forderns. Die gesetzlichen energeti- schen Mindeststandards sollten sowohl im Neubausektor als auch im Gebäudebestand besser greifen, um den energetischen Qualitätsstandard in Deutschland auf ein zeitgemäßes und bezahlbares Niveau zu heben. Der Einbau und Betrieb von Heizungen auf fossiler Basis ist nur noch für eine Übergangszeit akzeptabel. Möglichst bald sollte im Wärmemarkt der Einsatz fossiler Primärenergieträger auf hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung begrenzt werden. Konventionelle fossile Heizungen müssen baldmöglichst durch regenerative Heizungssysteme abgelöst werden. Wird aufgrund der Nichterfüllung eines energetischen Qualitätsstandards eine Heizungssanierung erforderlich, empfiehlt der BEE dass hier, wie für den Neubausektor schon erfolgreich etabliert, ein Mindestanteil Erneuerbarer Energien verbindlich wird. Durch einen solchen regenerativen Mindeststandard zum Teil frei werdende Fördermittel könnten gezielt zur Vermeidung sozialer Härtefälle eingesetzt werden. Ein regenerativer Mindeststandard allein kann aber selbst bei einer Ausweitung auf den Gebäudebestand nicht das erhebliche Potenzial Erneuerbarer Energien erschließen. Aufgrund des bisher relativ kleinen Marktvolumens, des vergleichsweise jungen Alters der eingesetzten Technologien und der Wettbewerbsverzerrung aufgrund mangelnder Berücksichtigung der Folgekosten fossiler Wärmeproduktion sind regenerative Heizsysteme auf ein weiteres spezifisches Förderinstrument angewiesen. Die vergleichsweise hohen Anfangsinvestitionen, wenngleich ihnen bei weiter steigenden Ölpreisen eine Wirtschaftlichkeit über die Gesamtlebensdauer der Anlage gegenübersteht, stehen ansonsten weiter als entscheidendes Hemmnis einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien entgegen. Deshalb empfiehlt der BEE parallel hierzu eine Weiterentwicklung des Systems finanzieller Anreize. Das derzeitige Marktanreizprogramm sollte für den Wärmebereich zu einem haushaltsunabhängigen, bedarfsgerechten und weiterhin technologiedifferenzierten Förderinstrument fortentwickelt werden. Die Mindestausstattung des Instruments sollte gesetzlich verankert sein, um das für den Aufbau industrieller Fertigungskapazitäten erforderliche Vertrauen in die Entwicklung des Marktes zu schaffen. Bei der Bemessung der Mindestausstattung sollte der von regenerativen Heizungen erwirtschaftete Umweltnutzen berücksichtigt werden. So vermeiden die Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt derzeit rund 23 Millionen Tonnen CO2. Setzt man einen Wert von 70 Euro pro vermiedener Tonne CO2 an1, hat ihr Umweltnutzen bereits heute einen Wert von 1,6 Milliarden Euro. Im Jahre 2020 werden es bei einer CO2-Vermeidung von dann etwa 57 Millionen Tonnen pro Jahr bereits knapp 4 Milliarden Euro sein. Derzeit werden 1 Siehe beispielsweise Krewitt/Schlomann (2006), Externe Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Im Auftrag des BMU, Stuttgart 2006.
  • 8. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 8 die externen Kosten des CO2-Ausstoßes im Wärmemarkt durch den europäischen Emissionshandel nicht abgebildet, daher erscheint eine jährliche Mindestausstattung des Ausbauinstruments in Höhe von einer Milliarde Euro durchaus angemessen. Idealerweise sollte dieses Instrument zudem haushaltsunabhängig ausgestattet sein. Die Erfahrungen des verlässlich wirkenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes belegen den Vorteil einer solchen Ausgestaltung. Würde das Parlament aufgrund nicht vorhersehbarer Erwägungen zu dem Schluss kommen, dass aus öffentlichen Mitteln die Mindestausstattung des Instruments nicht abgesichert werden kann, müsste ein alternativer Finanzierungsmechanismus greifen. So könnten etwa diejenigen zur Finanzierung des Umweltnutzens der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt herangezogen werden, die ihrerseits fossile Primärenergieträger in Verkehr bringen. Eine solche Regelung würde gleichzeitig zu faireren Wettbewerbsbedingungen für die Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt beitragen. Neben diesen Maßnahmen, die insbesondere private Akteure adressieren, kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildfunktion bei der Verbreitung regenerativer Heizungssysteme im Gebäudebestand zu. So sollte in öffentlichen Gebäuden jede energetische Sanierungsmaßnahme als Anlass zur vollständigen Umstellung auf Erneuerbare Energien genutzt werden. Als ein weiteres systematisches Hemmnis eines schnelleren Erneuerbare-Energien-Ausbaus konnte das so genannte Nutzer-Investor-Dilemma identifiziert werden. Wird in vermieteten Gebäuden eine Verbesserung des energetischen Qualitätsstandards vorgenommen (Effizienzsanierung oder EE-Einbau), profitiert insbesondere der Mieter von den geringeren Betriebskosten, während der Besitzer die Investition nahezu allein tragen muss. Um dieses Dilemma aufzulösen, müssen künftig Investitionen in Erneuerbare Energien auf die Bruttomiete umgelegt bzw. die produzierte Wärme als Betriebskosten in Ansatz gebracht wer- den können. Gleichzeitig sollte jedoch auch den Mietern ein Hebel in die Hand gegeben werden, um den jeweiligen Hauseigentümer zu einer energetischen Sanierung zu bewegen. So könnte etwa die Umlagefähigkeit von Heizkosten bei einem schlechten energetischen Zustand des Gebäudes begrenzt bzw. dem Mieter ein Mietkürzungsrecht eingeräumt werden.
  • 9. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 9 4. Energiepolitik für den Verkehrssektor Annähernd ein Drittel des deutschen Energieverbrauchs entfällt auf den Verkehrssektor. In keinem anderen Sektor ist die Abhängigkeit vom Erdöl so groß wie in diesem Bereich. Allein der deutsche PKW-Verkehr trägt bereits mit rund 100 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß zur Belastung des Klimas bei. Dem Ausbau Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor kommt vor diesem Hintergrund mit Blick auf Klima- und Verbraucherschutz eine besondere Bedeutung zu. Außerdem trägt er in diesem Sektor insbesondere zur schrittweisen Reduktion der hohen Energieimportabhängigkeit bei. Die Strategie zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor basiert auf zwei Säulen: dem Ausbau nachhaltig produzierter Biokraftstoffe und dem Ausbau der Elektromobilität. Während die Biokraftstoffe die einzige derzeit in nennenswertem Umfang verfügbare Alternative zum Einsatz fossiler Rohstoffe im Verkehrssektor sind, kommt der Elektromobilität vor allem perspektivisch eine bedeutende Rolle zu. Die Speicherkapazität der Elektrofahrzeuge wird künftig ebenfalls einen großen Beitrag zur verbesserten Integration Erneuerbarer Energien in das Stromversorgungssystem leisten. Zudem eröffnet die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrssektors die Möglichkeit, aufgrund des zügigen Ausbaus Erneuerbarer Energien im Stromsektor einen Teil der damit verbundenen Klimaschutzwirkung im Verkehrssektor wirksam werden zu lassen. Erneuerbare Energien und Elektromobilität sind damit natürliche Partner. 4.1 Biokraftstoffpolitik Die Biokraftstoffpolitik der vergangenen Jahre war von schnell wechselnden Rahmenbedingungen geprägt. Dies hat zunächst zu großen Investitionen in Produktionskapazitäten und gegen Ende der letzten Legislaturperiode einem massiven Einbruch der deutschen Biokraftstoffindustrie geführt. Die Aufgabe der Biokraftstoffpolitik der kommenden Jahre ist demnach die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit heimischer, nachhaltiger Biokraftstoffproduktion. Ein erster Schritt dieser Rückkehr zu einer verlässlichen Politik für diesen Sektor sollte die Rücknahme der letzten Absenkung der Biokraftstoffquoten sein. Danach sollten diese Quoten schrittweise auf 8 Prozent im Jahre 2015 angehoben werden wie es bereits im Biokraftstoffquotengesetz festgeschrieben war. Über eine Steuerdifferenzierung kann zudem wieder ein Marktsegment für Reinkraftstoffe geschaffen werden. Beispielsweise könnten besonders CO2-effiziente Reinkraftstoffe, die einen größeren Beitrag zum Klimaschutz als die erforderliche 35%-ige- Treibhausgaseinsparung leisten, einen Umweltbonus in Form einer geringeren Besteuerung erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei geeigneten politischen Rahmenbedingungen den Anteil der Biokraftstoffe am gesamten Kraftstoffsektor entsprechend der BEE-Prognose zu erhöhen. Dabei sind die technischen Möglichkeiten im Betrachtungszeitraum mit berücksichtigt. Als geeignete Maßnahmen erscheinen die Einführung einer 10%igen Biodieselbeimischung für Dieselkraftstoff im PKW-Sektor (B10), einer 30%igen Biodieselbeimischung für Nutzfahrzeuge (B30), einer 10%igen Beimischung von Bioethanol zu Benzin sowie der Reinkraftstoffmarkt vor allem in Nischenanwendungen. Im Zuge der dringend erforderlichen Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen fossilen und Erneuerbaren Energieträgern, sollte auch für fossile Kraftstoffe ein Herkunftsnachweis eingeführt werden, so wie dies für Biokraftstoffe bereits vorgesehen ist. Kraftstoffe, die bestimmten sozialen und ökologischen Standards nicht genügen, sollten demnach verboten werden.
  • 10. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 10 4.2 Gasförmige Kraftstoffe Die Verbreitung von gasförmigen Kraftstoffen (Autogas, Erdgas) kann ein Beitrag zur Erschließung eines attraktiven Marktes für die zunehmende Biogasnutzung sein. Insofern ist die Förderung dieser fossilen Kraftstoffe für eine Übergangszeit akzeptabel. Allerdings ist sie an die Bedingung zu knüpfen, dass diesen Kraftstoffen ein schrittweise wachsender Anteil Biogas zugesetzt wird. Die Steuerbefreiung für Biogas im Kraftstoffsektor sollte zudem bis 2020 verlängert werden, um die notwendigen Investitionen in diesen Bereich abzusichern. Ein Einspeisegesetz für Biogas kann die breitere Anwendung von Biogas als Kraftstoff unterstützen. 4.3 Elektromobilität Um die Markteinführung von Elektrofahrzeugen zu beschleunigen, sollte ein Marktanreizprogramm eingeführt werden. Dies trägt dazu bei, dass Deutschland bei Elektrofahrzeugen nicht gegenüber anderen Industriestandorten ins Hintertreffen gerät. Aufgrund der Vorreiterposition Deutschlands bei der Nutzung und dem weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor, sollte die Markteinführung von Elektromobilität hierzulande jedoch zusätzlich die verbesserte Systemintegration der Erneuerbaren Energien zum Ziel haben. Die Speicherkapazitäten der Elektrofahrzeuge könnten hierzu beispielsweise als Teil Regenerativer Kombikraftwerke einen Ausbauimpuls über das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) erhalten. Daneben könnten den Nutzern von Elektrofahrzeugen, die ihr Fahrzeug mit Strom aus Erneuerbaren Energien betreiben (Ökostrom), besondere steuerliche Vorteile eingeräumt werden. Damit die Elektromobilität für breite Käuferschichten attraktiv ist, sind zudem ordnungsrechtliche Vorteile denkbar. So könnten Städte und Gemeinden für Elektrofahrzeuge beispielsweise die Busspuren freigeben, die Einfahrt in ansonsten gesperrte Innenstadtlagen genehmigen oder kostenfreie Parkzonen bereithalten. Um die Einführung solcher an das Fahrzeug gebundenen Nutzervorteile zu erleichtern, ist eine eigene Nullemissionsplakette ein- zuführen. Sachlich sind diese Vorteile insbesondere aufgrund der geringen lokalen Emissionen der Elektrofahrzeuge begründbar. 4.4 Schienenverkehr In dem wichtigen Segment des Schienenverkehrs ist die Elektromobilität bereits eingeführte Praxis. Gerade hier spielt die Nutzung Erneuerbarer Energien allerdings eine eher untergeordnete Rolle. So sind die Schienenverkehrsunternehmen derzeit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Im Sinne des weiteren Ausbaus Erneuerbarer Energien sollte jedoch die Nutzung Erneuerbarer Energien im Schienenverkehr mindestens auf den Anteil Erneuerbarer Energien an der allgemeinen Versorgung angehoben werden. Der Anteil Erneuerbarer Energien am Fahrstrom, den diese Fahrzeuge nutzen, sollte schrittweise erhöht werden. Die Befreiung von der EEG-Umlage müsste demnach an diese Bedingung geknüpft werden. Insbesondere, da Anlagen zur Eigenerzeugung des Bahnstroms zur Erneuerung anstehen, ist dieser Zusammenhang relevant. Zudem bedeutet die Installation von Erneuerbare-Energien- Anlagen entlang der Bahnlinien in der Regel keine zusätzliche Immissionsbelastung, so dass die Bahn ein starker Partner beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Fläche sein könnte.
  • 11. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 11 5. Europa und Internationales 5.1 EU Der Europäischen Union kommt für die deutsche Erneuerbare-Energien-Branche eine wachsende Bedeutung zu. Mit der Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien gibt es erstmals einen alle Sektoren umfassenden EU-weiten Rechtsrahmen mit verbindlichen Zielen für die Mitgliedstaaten. Der Stärkung und Optimierung der erfolgreichen nationalen Fördersysteme kommt nach dieser Richtlinie eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig eröffnet eine zunehmend engagierte Erneuerbare-Energien-Politik auf EU-Ebene einen bedeutenden Absatzmarkt für regenerative Anlagentechnik aus Deutschland. Schon aus diesem industriepolitischen Eigeninteresse sollte sich die Bundesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Erneuerbare-Energien-Richtlinie zum Erfolg wird. Die Aufstellung der Nationalen Aktionspläne muss die Bundesregierung engagiert verfolgen. Die Branche der Erneuerbaren Energien bringt sich hier gerne beratend ein. Gemeinsam mit Partnerverbänden aus ganz Europa ist der BEE hierzu bereits in einem europäischen Verbundprojekt tätig. Im Zuge der Aufstellung des Nationalen Aktionsplans im Rahmen der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien muss innerhalb Deutschlands sichergestellt werden, dass auch die Bundesländer einen verbindlichen Beitrag zum Erreichen dieser Mindestausbauziele leisten. Hierzu sollte die Bundesregierung im engen Dialog mit den Bundesländern ein gemeinsames Vorgehen vereinbaren. Beispielsweise können die Bundesländer über ihre landes- und raumplanerischen Kompetenzen einen Beitrag zur Erschließung von Standorten für Erneuerbare-Energien-Anlagen leisten. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit dem EEG muss dieses erfolgreiche Mindestpreissystem in der EU weiter verbreitetet und optimiert werden. Zwischen mehreren Mitgliedstaaten abgestimmte Mindestpreissysteme können ein wichtiger Schritt zu einer EU- weiten Einspeiseregelung sein. Die übrigen Klimaschutzinstrumente der EU müssen mit diesem Ausbauinstrument für Erneuerbare Energien sinnvoll abgestimmt werden. Verläuft der Ausbau Erneuerbarer Energien beispielsweise schneller als bei Erstellung der Allokationspläne im Rahmen des europäischen Emissionshandels abgeschätzt wurde, muss dieses Emissionsbudget dem tatsächlichen Ausbau angepasst und nach unten korrigiert werden. 5.2 International Auch über die Europäische Union hinaus bietet das weltweite Umsteuern zu Gunsten der Erneuerbaren Energien erhebliche Wachstumschancen für den Industriestandort Deutschland. Schon heute exportiert die Branche in jedem Jahr Anlagentechnik im Wert von mehr als 10 Milliarden Euro. Der neu gegründeten IRENA kommt daher auch in Hinblick auf die Öffnung neuer Märkte eine Schlüsselrolle zu. Die Bundesregierung sollte daher dazu beitragen, IRENA zu einem wirksamen Akteur für den weltweiten Ausbau der Erneuerbaren Energien werden zu lassen. Hierzu müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt und die Arbeit der IRENA aktiv und konstruktiv begleitet werden. 5.3 Export Erneuerbare Energien sind bereits ein Exportschlager. Im vergangenen Jahr hat das Exportvolumen der Branche bereits 12 Mrd. Euro betragen. Perspektivisch wird der Export von Erneuerbare-Energien-Anlagentechnik die gleiche Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft erringen wie heute die Automobilbranche. Die Bundesregierung sollte daher die Exportinitiative für Erneuerbare Energien fortführen und in deren Rahmen untersuchen, wie den Unternehmen der Erneuerbaren Energien der Zugang zu Exportförderung erleichtert werden kann. Da weltweit immer mehr Staaten auf den Ausbau Erneuerbarer Energien setzen, entstehen tendenziell, in dem Bestreben, die jeweils heimische Industrie vermeintlich zu schützen, neue Handelshemmnisse. In diesem
  • 12. BEE – Anforderungen an eine zukunftsfähige Energiepolitik 12 Zusammenhang sollten sich die zuständigen Ministerien international gemeinsam für den Abbau solcher Handelshemmnisse einsetzen, die einem weiter steigenden Exportanteil der deutschen Regenerativunternehmen entgegenstehen. 6. Forschung 6.1 Umbau zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit Forschung beschleunigen Der Dynamik des Klimawandels durch eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen entge- gen zu treten, ist ein wichtiges Anliegen der G8-Staaten, der EU und der Bundesrepublik Deutschland. Um die gesetzten Ziele für eine nachhaltige Energieversorgung zu erreichen, muss die Erschließung Erneuerbarer Energien und von Energieeffizienztechnologien entscheidend beschleunigt werden. Hierzu bedarf es permanenter Impulse aus einer aktiven Forschungsgemeinschaft, die inno- vative Technologieentwicklungen rasch in die vor allem mittelständisch geprägte Branche transferiert. Die notwendige Leistungsfähigkeit der Forschung muss dem Wachstum der Märkte entsprechend über eine zunehmende Bereitstellung von Forschungsmitteln gewähr- leistet werden. Aus Sicht des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien (FVEE e.V.) und dem BEE kann Deutschland die technologischen und ökonomischen Herausforderungen nur dann erfolgreich bewältigen, wenn die Umsetzung der gesetzlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung durch eine verstärkte Förderung von Forschung, Innova- tion und Technologietransfer flankiert wird. 6.2 Priorität für die Forschung zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz Der FVEE empfiehlt die jährliche Steigerung der Fördermittel für Forschung und Entwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz von jährlich 20 Prozent wie in den vergangenen drei Jahren beizubehalten, um mittelfristig zumindest eine Verdopplung zu erreichen. Der vierte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) fordert sogar eine Verzehnfachung der weltweiten Forschungsmittel in diesem Bereich. Nur so wird Deutschland mit der globalen Marktdynamik mithalten, den Anforderungen der EU und seinen eigenen energiepolitischen Zielen bis 2020 und darüber hinaus gerecht werden können. Nur so kann die deutsche Industrie ihre Spitzenstellung in einem stark zunehmenden internationalen Wettbewerb behaupten. Der Forschung und Entwicklung für einen erneuerbaren Energiemix muss deshalb innerhalb der Energieforschung Priorität eingeräumt werden. Die gegenwärtige Forschungsförderung ist noch nicht komplementär zum Ziel der Bundesrepublik, bis Mitte des Jahrhunderts den Energiebedarf deutlich zu reduzieren und die Hälfte des Energieverbrauchs durch Erneuerbare Energien abzudecken. Der FVEE und der BEE empfehlen daher die Erarbeitung einer High-Tech-Strategie speziell für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz- technologien.