8. Eckdaten
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Trägerschaft: Kantone und Bund
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Programmstart: Januar 2010
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Programmdauer: 10 Jahre
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Fördermittel: Jährlich gegen 300 Mio. Franken
9. •
Gebäude vor 2000 erstellt
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nur für (bereits bisher) beheizte Gebäudeteile
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Förderbeitrag mindestens Fr. 3‘000
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Fördergesuch vor Baubeginn
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Fenster nur förderberechtigt, wenn gleichzeitig die umgebende Fassaden- oder Dachfläche saniert wird
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Für alle Gebäudearten, auch öffentliche Bauten
Förderbedingungen
10.
11. Förderung ab 2010: Effiziente Haustechnik
Energieeffizienz + erneuerbare Energien
Bund
100 Mio.
Kantone
60 - 80 Mio.
Global- budget
Kantonales Budget
Via Kantone
Teilzweckbindung CO2-Abgabe
(1/3 der CO2-Abgabe = max. 300 Mio.)
Gebäudehüllensanierung
DasGebäudeprogramm
(200 Mio.)
via EnDK
Gebäudehülle
z.B. Bonus Minergie-Sanierung
z.B. Förderung erneuerbarer Energien
z.B. VHKA
Mind. 2/3
Max. 1/3
12. www.energie.zh.ch/subvention
Sanieren und profitieren (Förderprogramm Kanton Zürich 2013)
Unter anderem:
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Minergie-Sanierung
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Minergie-P/A-Ersatzneubauten
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Thermische Solaranlagen
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Ersatz Elektroheizung
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Wärmezähler/Heizkostenverteiler Förderprogramm effiWatt:
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Ersatz Elektro- durch Wärmepumpenboiler
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Ersatz Umwälzpumpen Heizung www.effiwatt.ch ACHTUNG: Ab 1. Oktober 2014!
13. Energiebedarf senken: MINERGIE-Sanierung
Auszahlungen in 2013:
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MINERGIE-Sanierung Fr. 2‘182‘390, mehr als 50‘400 m2 von insgesamt 95‘000 m2 zertifizierten Sanierungen
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Minergie-P-Ersatzneubau Fr. 1‘662‘350, 36‘320 m2 zertifiziert
ZH-5173: Sanierung Postgebäude Effretikon
15. •
Bund: Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
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Kantonale Förderprogramme
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Kommunale Förderprogramme
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Programme von Energieversorgern
Übersicht über Förderprogramme
www.energiefranken.ch
16. Investitionen die dem Energiesparen dienen, sind abzugsberechtigt
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Massnahmen zur Verminderung der Energieverlust Wärmedämmung, Fenster mit tieferem U-Wert, Fugendichtungen, etc.
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Massnahmen zur rationellen Energienutzung Wärmepumpen, Nutzung erneuerbarer Energien, Sonnenenergie-Anlagen, Ersatz von Haushaltsgeräten mit grossem Stromverbrauch, Anschluss an Fernwärmenetze
Steuererleichterung
17. Unterstützung der ZKB
Ihr Vorteil
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Zinsvergünstigung von maximal 0.8 % pro Jahr, während 5 Jahren
LaufzeitZinssatzZKB FesthypothekDurch das ZKB Umweltdarlehen vergünstigter Zinssatz (max. 0.8 %)
ZKB Umweltdarlehen – zinsvergünstigtes Darlehen für energetische Modernisierungen, die
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den MINERGIE®-Standard erreichen,
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den Kriterien des Gebäudeprogramms entsprechen,
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oder auf klimafreundliche Heizsysteme setzen.
19. GEAK Gebäude – Energieausweis der Kantone
Energie-Beratungsangebot/Produkte:
Heizungsersatz
Gebäudecheck | GEAK®
Gebäudestrategie | GEAK®Plus
Gebäudestrategie + Schallschutz | GEAK®Plus
20. Solaranlagen: Befreiung von der Bewilligungspflicht
Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern
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in Bau- und Landwirtschaftszonen, die
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genügend angepasst sind, d.h.
a.) die übrige Dachfläche um höchstens 20 cm überragen und
b.) nicht über Dachfläche seitlich hinausragen und
c.) nach Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt sind und
d.) eine zusammenhängende Fläche bilden.
Bewilligungsfreie Vorhaben sind 30 Tage vor Baubeginn der Bewilligungs- behörde mit Meldeformular (baugesuche.zh.ch) und Beilagen zu melden.
Sie sind bewilligungspflichtig in Kernzonen sowie auf Kulturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung.