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Deutscher Wetterdienst




      Vorschriften und Betriebsunterlagen

                     Nr.2

                   (VuB 2)

     Besondere Anweisung des Amtes für
GeoInformationswesen der Bundeswehr Nr. 2-125

      (BesAnAGeoInfoDBw 2-125, Teil B)




    WETTERSCHLÜSSELHANDBUCH

                  BAND D




                   2. Ausgabe

               Offenbach am Main
                November 2008
Deutscher Wetterdienst
            Abteilung
        Messnetzeund Daten

Deutscher   Wetterdienst   - Postfach   10 04 65 - 63004 Offenbach

                                                                                                 Ansprechpartner:               Telefon:
                                                                                                 Dr.Olaf Schulze                069-8062-2423
Deutscher Wetterdienst                                                                                                          Fax:
                                                                                                 Geschäftszeichen:
-gesonderter Verteiler-                                                                          TI21/40.01.02/Bh1-570          069-8062-3809
                                                                                                  E-Mail:                       Internet:
                                                                                                  Olaf.Schulze@dwd.de           http://www.dwd.de
                                                                                                                                UST-ID: DE221793973
Amt für Geoinformationswesen der Bw.
Dezernat 11I (1) - Anforderungszentrale
           3
Frauenberger Straße 250
Mercator-Kaserne                                                                                  Offenbach, 03. November 2008

53879 EUSKIRCHEN




nachr. m.d.B. um Beachtuna

Alfred-Wegener-Institut, Bremerhaven
Alfred-Wegener-Institut, Potsdam
Bundesamt für Strahlenschutz, Oberschleißheim
Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz
Deutsche Flugsicherung (DFS), Langen
Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt, Weßling
Ernst Basler & Partner GmbH, Potsdam
FHS Oldenburg I FB Seefahrt, Elsfleth
Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich
Frei Universität Berlin, FB Geowissenschaften, Berlin
Lido GmbH, Lufthansa Aeronautical Services, Frankfurt
Meteo Service Weather Research GmbH, Berlin
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Wien
Österr. Geophysikalischer Beratungsdienst, Langenlebarn
Universität Leipzig, Institutfür Meteorologie, Leipzig
ZDF Wetterredaktion, Mainz
Leibniz-Institutfür Meereswissenschaften, Kiel
Direction des Services techno l'Agriculture,Luxemburg
USAFESembach,Heuberg




                                        Dienstgebaude:                        -
                                                       Frankfurter Straße 135 63067 Offenbach am Main, Tel. 069 I 8062 - 0
                   Kontoverbindung:      Bundeskasse Trier - Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken - Kto-Nr.":59001020 - BlZ: 590 000 00
                             DerDeutsche
                                       Wetterdienst
                                                  isteineteilrechtsfähige nstaltdesöffentlichen
                                                                        A                     Rechtsim Geschäftsbereich
                                                  des Bundesministeriums   für Verkehr,   Bau und Stadtentwicklung.
                           Das QuailttJtsmanagementdes DWD Ist zertifiziert nach D/N ISO 9001 2000 (Reg -Nr 816/2324 ZER-QMS)
Seite: 2
Geschäftszeichen:    TI21/40.01.02lBh1-570

Datum: 03. November 2008




Vorschriften und Betriebsunterlagen Nr.2 (VuB 2)
-Wetterschlüsselhandbuch-
hier: Änderungen zum Band D - gültig ab 05. November 2008

1. Supplement No. 6 to the Manual on Codes, WMO-No.306, Vol. 1-1,August 2007
2. Amendments for Supp. No. 6 to the Manual on Codes, WMO-No.306, Vol. 1-1,September 2007
3. Corrigendum for Supp. No. 6 to the Manual on Codes, WMO-No.306, Vol. 1-1,September 2008



Anliegend erhalten Sie die Änderungen zum Band D der VuB 2
Fachlich
Die geänderte Ausgabe der VuB2 Band D beinhaltet größere Änderungen beim MREP-Schlüssel,
der den Warnschwellwerten der Abteilung Basisvorhersagen angepasst und in seinem Umfang
wesentlich vereinfacht wurde. Es erfolgt primär nur noch die Übermittlungder warnauslösenden
Parameter.

Neu eingefügt wurde der Schlüssel für Meldungen aus dem Sturmwarnnetz (kurz SWN-Schlüssel).

Die Informationenzur Generierung von halbstündigen synoptischen Meldungen erfolgen in einem
Nachtrag.Generellsind halbstündige Wettermeldungen im BUFR-Code
                                                     nur              übermittelbar, a der
                                                                                     d
FM12keineMöglichkeithierzugewährt.
Administrativ
Die wesentliche Neuerung ist, dass die Änderungen nicht mehr in gedruckter Form versandt
werden, sondern ausschließlich in elektronischer Form (pdf-Format). Die Bereitstellung erfolgt
DWD-intern im Mitarbeiterportal unter "Prozesse -7 Datengewinnung, Datenmanagement -7
Hauptamtliches Messnetz -7 mehr -7 VuB 2 Band D".

Externe Kunden erhalten die VuB per Mail bzw. auf Wunsch auf Datenträger (CD).

Es werden zwei Dateien bereitgestellt, wobei die eine Datei die komplette VuB 2 Band D enthält
und die andere Datei lediglich alle Seiten mit den aktuellen Änderungen. Diese können ausge-
druckt und in das vorhandene Druckexemplar eingearbeitet werden.

In der Fußzeile steht auf allen Seiten "VuB 2 Band D - November 2008", auch auf den Seiten, die
nicht geändert wurden. Die Seiten mit den Änderungen sind an den betreffenden Stellen mit einem
schwarzen Balken gekennzeichnet. In Zukunft wird auf den geänderten Seiten immer der Monat
und das Jahr der Änderung vermerkt und so der Stand dokumentiert.

Das pdf-Dokument mit der kompletten VuB umfasst insgesamt 349 Seiten. Mittels Lesezeichen,
die jederzeit eingeblendet werden können, kann schnell an die gewünschte Stelle, wie z.B. zu
bestimmten Schlüsselgruppen oder Tabellen navigiert werden. Auch innerhalb des Textes ist das


                                       Dienstgebäude: Kaiserleistraße   29/35 - 63067 Offen bach am Main, Tel. 0691 8062 - 0
                    Kontoverbindung:                       -
                                       Bundeskasse Trier Deutsche       Bundesbank, Filiale Saarbrücken - Kto-Nr.: 59001020 - BLZ: 590 000 00
                             DerDeutsche
                                       Wetterdienst
                                                 isteineteilrechtsfähige desöffentlichen
                                                                     Anstalt          Rechts
                                                                                           imGeschäftsbereich
                                                 des Bundesministeriums     für Verkehr,   Bau und Stadtentwicklung.
                           Das Qualitätsmanagementdes DWDist zertifiziertnach DINISO 9001 2000 (Reg-Nr 816/2324 ZER-QMS)
Seite: 3
Geschaftszeichen: TI21/40.01.02lBh1-570
Datum: 03. November 2008




möglich, so z.B. aus der Übersicht der "Schlüsselform" zur gewünschten Schlüsselgruppe                                                     und von
den Schlüsselgruppen ggf. zu einer dazugehörigen Tabelle.

Dagegen ist es nicht möglich, dass bei den Lesezeichen für einige Schlüsselgruppen bestimmte
Buchstaben tief gestellt werden, so dass diese lediglich als Kleinbuchstaben dargestellt werden
(Bsp.: dndndnVdxdxdx - hier müssten n und x tief gestellt sein).


Im Auftrag

                                                                                                   Beglaubigt:
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Dr. Olaf Schulze
Referat Messnetze
                                                                                                Je1               &~,
                                                                                                                  o 3. Nov. 200&
                                                                                                                                              (äfS




                                  Dienstgebäude: Kaiserleistraße   29/35 - 63067 Offenbach am Main, Tel. 0691 8062 - 0
               Kontoverbindung:                       -
                                  Bundeskasse Trier Deutsche       Bundesbank, Filiale Saarbrücken - Kto-Nr.: 59001020 - BLZ: 590 000 00
                        DerDeutsche
                                  Wetterdienst eineteilrechtsfähige nstaltdesöffentlichen
                                             ist                  A                     RechtsimGeschäftsbereich
                                            des Bundesministeriums     für Verkehr,   Bau und Stadtentwicklung.
                      Das Q(lalit<'ltsmanagement es DWD Ist zertifiziert nach DIN ISO 9001 2000 rReg oNr 816/2324 ZER-QNiSi
                                               d
Inhaltsverzeichnis

                                                                Seite


Inhaltsverzeichnis                                              1

Änderungsverzeichnis                                            2

Änderungsübersicht                                              3…

Allgemeines                                                     4 ...


FM – Globale Schlüsselformen

       Übersicht                                                FM-1...

       Schlüsselformen                                          FM 12-14-1...


RF – Regionale Schlüsselformen der RA VI und Antarktis

       Übersicht                                                RF-1

       Schlüsselformen                                          RF 6/02-1...


NF – Nationale Schlüsselformen der Bundesrepublik Deutschland

       Übersicht                                                NF-1

       Schlüsselformen                                          NF 01-1...


TAB. – Schlüsseltabellen

       Globale Schlüsseltabellen                                IV-1, IV-0101....

       Regionale Schlüsseltabellen                              IV-2, IV-642...

       Nationale Schlüsseltabellen                              IV-3, IV-01...

       Anhang




VuB 2 Band D - November 2008                                                        1
Änderungsverzeichnis



               Dateiname - Stand     eingearbeitet von   Sig.   Datum




VuB 2 Band D - November 2008                                            2
Änderungsübersicht

Stand: VuB 2 Band D - Stand 2008-11.pdf

Datum: 01. November 2008


Folgende Änderungen sind durchgeführt worden:


Teil Seite            Absatz / Stelle     Änderung
      Deckblatt                           Textänderung: 2. Ausgabe / November 2008
      Inhalts-
                      Seite 1             Neue Seite
      verzeichnis
      Änderungs-
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      verzeichnis
      Änderungs-
                      Seite 3-1 bis 3-3   Neue Seiten
      übersicht
      Allgemeines 4   1.1 und 1.2         Textänderung: VuB 2 Band A u. B gibt es nicht mehr
I     FM 12-14-0      Abschnitt 0         Wegfall: YYGGggiw (laut WMO nicht vorgesehen)
      FM 12-14-2      b)                  Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl
      FM 12-14-3      i)                  Textergänzung: Hinweis zu Halbstundenterminen (S)
      FM 12-14-5      p)                  Wegfall: S für Halbstundentermin
                      0.5                 Wegfall: yyGGggiw und gg in der Tabelle
      FM 12-14-7      0.5                 Wegfall: letzter Absatz: Im DWD und GeoInfoDBw….
                      0.6                 Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl
      FM 12-14-11     1.3.1               vorher falsch bezeichnet mit 1.3
                      1.11.3              Wegfall: AWst Typ IV
      FM 12-14-15
                      1.12                Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten
                      1.12.1.1.3          Textänderung: bzw. statt und
      FM 12-14-16
                      1.12.2              Wegfall: 1. Absatz: 2. Satz
                      1.12.2.3.6          Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten
      FM 12-14-17
                      1.12.2.3.8          Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten
                      1.12.2.5            Wegfall: Verweis auf 9.2.4
      FM 12-14-18
                      1.12.3.2            Wegfall: 2. Satz
                      1.12.3.3.2          Textergänzung: …während der letzten Stunde…
      FM 12-14-19     1.12.3.3.2          Textänderung: (W1 oder W2 > 2)
                      1.12.3.3.5          Textergänzung: Gilt nicht für W1 oder W2 = 0, 1 oder 2
      FM 12-14-23     2.3.2               Wegfall: ganzer Satz
      FM 12-14-31     3.7                 Wegfall: ganzer Satz
                      3.8                 Textänderung: Minuten
      FM 12-14-32     3.10                Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten
                      3.10.3              Wegfall: und bei S-Terminen in den letzten 30 Minuten
                      3.11                Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten
      FM 12-14-33     3.14                Textergänzung: (gefallen oder abgesetzt)
                      3.14                Textergänzung: Fällt die automatische Niederschlags...
                      3.15                Textergänzung: aufgetreten (gefallen oder abgesetzt)
      FM 12-14-34
                      3.16.2              Textänderung: Beispiele neu eingefügt unter „ohne Cb“


VuB 2 Band D - November 2008                                                                   3-1
Teil Seite            Absatz / Stelle   Änderung
      FM 12-14-35     3.16.2            Textänderung: „mit Cb“ geändert und neue Beispiele
      FM 12-14-36     3.17.2.4          Wegfall: …bzw. GG30 bei Halbstundenterminen
                      5.3.1             Textergänzung: aufgetreten (gefallen oder abgesetzt)
                      5.3.3             Wegfall: …bzw. der letzten 30 Minuten
      FM 12-14-43
                      5.3.3             Textänderung: 1//// statt 1999/
                      5.3.3             Wegfall: In beiden Fällen wird r = / gemeldet
      FM 12-14-44     5.7               Wegfall: S-Termine : 30 Minuten      tr = 5
      FM 12-14-46     5.10.2            Textergänzung: (AMDA IE nur zwischen 06 + 18 UTC)
                      5.12              Wegfall: zu S-Terminen
      FM 12-14-47
                      5.13              Wegfall: S bzw. H, Z, N an WST III
                      5.14
      FM 12-14-48                       Wegfall: bzw. den letzten 30 Minuten
                      5.15
      FM 12-14-50     5.23              Textänderung: täglich anstatt montags, mittwochs u. fr..
                      6.2
      FM 12-14-52                       Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten
                      6.2.1
                                        Wegfall: SKC (wird ab 05.11.08 nicht mehr verwendet)
                                        Textänderung: WS RDRDR Wegfall WY
      FM 15/16-1      1 Schlüsselform
                                        Textänderung / Textergänzung:
                                        RDRDR/ERCReReRBRBR
                      3.6               Textänderung: Gradzahlen bei DV
      FM 15/16-7
                      3.6.1             Textänderung: gesamter Absatz
      FM 15/16-8      3.6.2 + 3.6.3     Textänderung: gesamter Absatz
      FM 15/16-9      3.8.1             Textergänzung: (bzw. im GeoInfoDBw < 2000 m)
                      3.8.9             Änderung / Ergänzung der Beispiele
      FM 15/16-11
                      3.8.10            Wegfall: komplett
                      3.9.3             Textergänzung: Wenn ein automatisches….UP…
                      3.9.4             Textänderung: Tornados (vorher: Großtromben)
                      3.9.5             Textänderung: Tornado (vorher: Großtrombe)
      FM 15/16-12
                      3.9.5             Textergänzung: bis 16 km
                      3.9.5             Textänderung: Flughafen-Bezugspunkt
                      3.9.5             Wegfall: ganzer Satz: Im DWD und GeoInfoDBw…
                      3.9.10            Textergänzung: (nur DWD: oder ein Blitz zu sehen)
      FM 15/16-13
                      3.9.10 c)         Textänderung: Flughafen-Bezugspunkt
                                        Wegfall: (markante Bö im 30 Minuten Zeitraum….)
      FM 15/16-14     3.9.18
                                        Textänderung: 2. Satz: Im DWD……aufgetreten ist.
      FM 15/16-16     3.11              Wegfall: SKC (wird ab 05.11.08 nicht mehr verwendet)
                      Überschrift       Wegfall: SKC
      FM 15/16-17
                      3.11.3            Textergänzung: Beispiel: SCT022 usw.
                      Überschrift       Wegfall: SKC
                      3.11.8            Textergänzung: Hinweis auf Entfall SKC ab 05.11.08
      FM 15/16-18     3.11.10           Wegfall: SKC
                      3.12              Textergänzung: kein Towering Cumulus (TCU)
                      3.13.1            Textänderung: andere Formulierung
                      Überschrift       Wegfall: WY bei RWYDRDR
                      3.15.1            Ergänzung REw’w’: Schneeregen (RERASN)
                      3.15.1            Textänderung: Tornado (Großtrombe, Wasserhose…)
      FM 15/16-20
                      3.15.1            Textergänzung: REUP kann auch mit folgenden…
                      3.15.2            Wegfall: WY bei RWYDRDR
                      3.15.2            Textergänzung: ALL RWY


VuB 2 Band D - November 2008                                                                   3-2
Teil Seite             Absatz / Stelle   Änderung
                       3.15.2 + 2        Textänderung und Textergänzung: R und DRDR
      FM 15/16-21
                       3.15.2 + 2.1      Textänderung und Textergänzung: gesamt
      FM 15/16-21-1    neue Seite        Textänderung und Textergänzung: bis 3.15.2+.2.3
      FM 15/16-25      3.16.5.5          Textänderung: neue Einteilung in a) und b) u. Tornado
                                         Textergänzung: …und kein Towering Cumulus…
      FM 15/16-26      3.16.5.6
                                         Wegfall: 1. Absatz wegen SKC
      FM 32-34-7       3.1.5             Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl
                                         Textänderung: Nationale Stationskennung statt Inter-
      FM 35-38-8       3.1.7
                                         nationale Stationsnummer
                       1 Schlüsselform   Textänderung: komplett geändert
      FM 51-1
                       2.4+1             Textänderung: Kenngruppen statt Schlüsselnamen
      FM 51-2          2.5               Textergänzung: YY, Y2Y2, YeYe
                       Überschrift       Textergänzung: Y2Y2
      FM 51-3          3.4               Textergänzung: Y2Y2
                       3.4.2             Wegfall: Beträgt der Vorhersagezeitraum…
      FM 51-4          3.6.1             Textänderung: angegeben statt gemeldet
                       3.6.4             Textergänzung: …in Übereinstimmung mit...
      FM 51-5          3.8.2             Textänderung: Tornado (Großtrombe, Wasserhose…)
                       3.8.2             Textänderung: neue Einteilung in a) und b)
      FM 51-6          3.8.6             Textänderung: Tornado (Großtrombe……...Windhose)
                       Überschrift
      FM 51-7                            Wegfall: SKC
                       3.9
                       Überschrift
      FM 51-8                            Wegfall: SKC
                       3.9.7
                       Überschrift
      FM 51-9                            Textergänzung: YY, YeYe, Y1Y1, Y2Y2 / Tag (in Tab.)
                       3.16 ff.
                       Überschrift
      FM 51-10                           Textergänzung: YY, YeYe, Y1Y1, Y2Y2
                       3.16.4.1.1 ff.
                       Überschrift
      FM 51-11                           Textergänzung: YY, YeYe / Tag (in Tab.) / Beispiele
                       3.17 ff.


                       Überschrift
      FM 51-12                           Textergänzung: YFYF / Beispiele
                       3.18 ff.
      FM 71-3          0.2               Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl
II    RF 6/04-2        3.3               Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl
III   NF 1             Übersicht         Hinzufügen NF 05 SWN - Sturmwarnmeldung
      NF 03-1 – 03-7   MREP              Kompletter Schlüssel überarbeitet
      NF 05-1 – 05-3   SWN               Neue Schlüsselform SWM - Sturmwarnmeldung
      NF 41-1          2.3               Textänderung: …sind in der AMDA unter…einzutragen
      NF 41-1          3.1               Textänderung: Stationskennung statt Stationskennziffer
      NF 41-2          3.1               Hinzufügen von Vogelarten u. Änderung Mindestanzahl
IV    IV-1             Übersicht         Tabelle 3870 im Inhaltsverzeichnis eingefügt
      IV-0515/0519     Tab. 0519         Textänderung: Schlüsselzahl 1       < 10 %


VuB 2 Band D - November 2008                                                                    3-3
Teil Seite             Absatz / Stelle   Änderung
      IV-3870          Tab. 3870         Tabelle 3870 im Tabellenteil eingefügt
      IV-3             Übersicht         Entfall der Tabellen 64/65/66/67
      IV-03-D          Tab. 03-D         Textänderung: Teilgebiete, Höhen und neue Karte
                                         Neu: Osterberg (Göttingen) und Rotstein (Görlitz)
      IV-32            Tab. 32           Entfall: Löbauer Berg (Görlitz), Pröller (Straubing)
                                         Entfall: Bad Salzuflen, Oschatz, Mittelndorf u. Bamberg
      IV-64/65/66/67   Tab. 64 – 67      Entfall der Tabellen 64-67   „Seite z. Zt. ohne Inhalt“
      IV-84a / 85      Tab. 85           Textänderung: Wegfall „oder“ bei Schlüsselzahl 1




VuB 2 Band D - November 2008                                                                       3-4
Allgemeines


0   Einleitung

Dieser Band D ist Bestandteil der Vorschriften und Betriebsunterlagen Nr. 2 VuB 2. Er ist ein selbständiges
Wetterschlüsselhandbuch zur Verschlüsselung von Wettermeldungen im Netz der Wettermeldestellen des
Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (GeoInfoDBw) sowie zur
Entschlüsselung von Wettermeldungen.

Nachträge bestehen aus auszuwechselnden und/oder einzufügenden Seiten bzw. in Ausnahmefällen aus
handschriftlichen Änderungen. Ihre Einarbeitung ist im Nachtragsverzeichnis einzutragen. Die in einem
Nachtrag vorgenommenen Änderungen sind an der rechten Außenseite der betreffenden Seite mit einem
fetten Längsbalken gekennzeichnet.

Die VuB 2 Band D gilt auch als Dienstvorschrift für den Bereich des GeoInfoDBw. Sie ist der Teil B der
Besonderen Anweisung des AGeoInfo 2-125. Globale, regionale und nationale Regelungen, die für den
GeoInfoDBw nicht explizit aufgehoben oder präzisiert werden, gelten auch für den GeoInfoDBw.




1   Inhalt des Bandes D


1.1 Allgemeines

Der Band D enthält die im Netz der Wettermeldestellen des DWD und des GeoInfoDBw verwendeten
Wetterschlüssel. Weitere Wetterschlüssel sind in VuB 2 Band C enthalten.


1.2 Aufbau des Bandes D

In Abweichung zur Struktur der Darstellung der Wetterschlüssel in Band C bildet im Band D jeder Schlüssel
eine abgeschlossene Einheit. Jeder Schlüssel enthält mit Ausnahme des Inhalts der Schlüsseltabellen alle für
die Ver- und Entschlüsselung der Wettermeldungen notwendigen Informationen. Aus diesem Grund besteht
der Band D aus den beiden Hauptteilen:

    - globale, regionale und nationale Schlüsselformen
    - globale, regionale und nationale Schlüsseltabellen.

Diese beiden Hauptteile enthalten alle erforderlichen Angaben.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                             4
2   Arten der Wettermeldungen


2.1 Bodenwettermeldungen

Bodenwettermeldungen enthalten meteorologische Beobachtungsdaten und Messwerte, die an Land oder auf
See durch Augenbeobachtungen oder mit Hilfe von Instrumenten in der Atmosphäre, am und im Erdboden und
an der Wasseroberfläche gewonnen werden. Meldungen für die Luftfahrt bilden eine spezielle Gruppe der
Bodenwettermeldungen.

Zu den Bodenwettermeldungen gehören auch Meldungen über gefährliche Wettererscheinungen.


2.2 Aerologische Meldungen

Aerologische Meldungen enthalten meteorologische Beobachtungsdaten und Messwerte aus der freien
Atmosphäre. Hierzu werden Radiosondenaufstiege/-abstiege mittels Ballonen, Fallschirmen oder Raketen
durchgeführt oder Messungen an Bord von Luftfahrzeugen vorgenommen.


2.3 Vorhersagen für den Flugwetterdienst

Diese Meldungen sind für die besonderen Zwecke der Luftfahrt bestimmt und enthalten spezielle Angaben
über erwartete Wetterbedingungen an Flughäfen, in Lufträumen oder entlang von Flugstrecken und- gebieten
während besonders angegebener Zeiträume.


2.4 Meldungen für besondere Zwecke

Dazu gehören Meldungen über klimatologische Monatswerte für den Boden und die freie Atmosphäre, über
ornithologische Informationen, über Radarinformationen, über atmosphärische Radioaktivitätsdaten, über
agrarmeteorologische Informationen sowie Warnmeldungen und ggf. andere Meldungen.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                     5
3     Zeitangaben


3.1 Allgemeines

Alle Zeitangaben in oder im Zusammenhang mit Wettermeldungen des DWD erfolgen in koordinierter Weltzeit
"Universal Time Coordinated" (UTC), die des GeoInfoDBw mit der Zeitzonenbezeichnung "Z".



3.2 Beobachtungstermine

Wettermeldungen sind nur dann miteinander vergleichbar, wenn die entsprechenden Beobachtungen zur
selben Zeit durchgeführt werden. Solche Beobachtungen werden synoptische Beobachtungen genannt. Es
werden folgende Termine für synoptische Beobachtungen (synoptische Termine) unterschieden:

synoptische Haupttermine:                     00, 06, 12, 18 UTC

synoptische Zwischentermine :                 03, 09, 15, 21 UTC

synoptische Nebentermine:                     01, 02, 04, 05, 07, 08, 10, 11,
                                              13, 14, 16, 17, 19, 20, 22, 23 UTC

Die synoptischen Haupt- und Zwischentermine sind von der WMO als die Standardtermine für die
Durchführung synoptischer Beobachtungen festgelegt worden.

Im Flugwetterdienst werden Wetterbeobachtungen auch in halbstündigen Intervallen durchgeführt.

Wenn festgelegte Kriterien bestimmter Wetterelemente erfüllt sind, werden zum entsprechenden Zeitpunkt
unabhängig von den Terminmeldungen ereignisbezogene Sonderwettermeldungen abgesetzt.

Aerologische Messungen werden zu den Hauptterminen 00, 06, 12 und 18 UTC durchgeführt. Bei einer
zwölfstündigen Aufstiegsfolge sind die Termine 00 und 12 UTC wahrzunehmen. Aufgrund besonderer
Anforderungen können aerologische Aufstiege auch zu den Zwischenterminen 03, 09, 15 und 21 UTC
durchgeführt werden. Für den GeoInfoDBw gelten besondere Regelungen.


3.3    Im DWD verwendete Zeitangaben

3.3.1 Standard- oder Terminzeit (standard time of observation)

Unter Standardzeit wird die jeweils volle Stunde (H±00) der o.a. Standardtermine verstanden. Da diese Zeit
(H±00) auch für Nebentermine angewendet wird, kann auch der Begriff Terminzeit verwendet werden.

3.3.2 Offizielle Beobachtungszeit (official time of observation)
Dieser Begriff wird nur im Zusammenhang mit METAR-Meldungen verwendet. Es ist die vom jeweiligen
meteorologischen Dienst in Übereinstimmung mit regionalen Luftfahrtabkommen festgelegte Terminzeit für
METAR-Meldungen.

Im DWD gilt: H + 20 und H + 50.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                           6
3.3.3 Tatsächliche Beobachtungszeit (actual time of observation)

Als tatsächliche Beobachtungszeit gilt:

    - für Bodenwetterbeobachtungen                      der Zeitpunkt der Luftdruckmessung
                                                        (letztes Element der Datengewinnung)

    - für aerologische Beobachtungen                    Start des Ballons, der Rakete, Abwurf
                                                        der Dropsonde

    - für aerologische Messungen/
      Beobachtungen mit Luftfahr-
      zeugen (Vertikalsondierung)                       Start des Luftfahrzeuges

    - für Messungen/Beobachtungen
      während des Fluges (auf einer
      Flugstrecke)                                      Abschluss der Messung/Beobachtung

    - für weitere nichttermingebundene                  Zeitpunkt des Auftretens des
      Beobachtungen                                     auslösenden Ereignisses


Im DWD gilt als tatsächliche Beobachtungszeit:

SYNOP/SHIP:      offiziell wird die tatsächliche Beobachtungszeit mit H-10 festgelegt (auch wenn bei
                 konventioneller Luftdruckmessung die Ablesung bereits vorher erfolgt)

METAR:           H + 20, H + 50 bei automatischer Luftdruckmessung
                 H + 18, H + 48 bei konventioneller Luftdruckmessung

TEMP/PILOT:      frühestens H-75 (für Nachstart bis H±00)


Die Beobachtungszeit der anderen Elemente für SYNOP/SHIP beginnt je nach Ausrüstung der Wetterwarten
mit automatischer Mess- und Verschlüsselungstechnik und der Entfernung des Messfeldes vom Gebäude
bereits vor der tatsächlichen Beobachtungszeit; jedoch in keinem Fall vor 30 Minuten vor der Standard- bzw.
Terminzeit (Zeitpunkt der Temperaturablesung am Trocken- und Feuchtthermometer).
Für METAR liegt diese Zeit bei H+10 bis H+20 und H+40 bis H+50.

3.3.4 Absetzzeit (filing time)
Die Absetzzeit ist der Zeitpunkt der Abgabe der Meldung von der Wetterwarte an die Sammelstelle.

3.3.5 Sendezeit (time of dissemination)
Die Sendezeit ist die im Sendeplan des Nachrichtenrechners in der Zentrale festgelegte Übermittlungszeit.


3.4 Im GeoInfoDBw verwendete Zeitangaben

3.4.1 Offizielle Beobachtungszeit

Die offizielle Beobachtungszeit ist der für den Abschluss einer planmäßigen Bodenwetterbeobachtung fest-
gesetzte Zeitpunkt. Bei amtlichen Bodenwetterbeobachtungen wird sie vom Amt für GeoInformationswesen der
Bundeswehr (AGeoInfoDBw) festgesetzt.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                           7
3.4.2 Tatsächliche Beobachtungszeit

Die tatsächliche Beobachtungszeit ist der Zeitpunkt der Feststellung des letzten Wetterelementes. Bei
planmäßigen Bodenwetterbeobachtungen soll von der offiziellen Beobachtungszeit (3.4.1) nicht abgewichen
werden. Bei außerplanmäßigen Bodenwetterbeobachtungen gilt als tatsächliche Beobachtungszeit der
Zeitpunkt der Feststellung des Ereignisses.



3.4.3 Abgabezeit

Abgabezeit ist der Zeitpunkt der Weitergabe der Bodenwettermeldung. Die Weitergabe erfolgt in
verschlüsselter Form durch den Beobachter.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                       7a
4   System der Wetterschlüssel

Wetterschlüssel werden entsprechend ihrem Anwendungsgebiet unterschieden in:

    globale Wetterschlüssel                         Abkürzung FM (form of message)

    regionale Wetterschlüssel                       Abkürzung RF (regional form of message)

    nationale Wetterschlüssel                       Abkürzung NF (national form of message)


Die komplette Schlüsselbezeichnung setzt sich wie folgt zusammen:

    - Abkürzung FM, RF oder NF

    - Schlüsselnummer

    - Schlüsselname

    - Schlüsselinhalt


In WMO-Dokumenten schließt sich der Schlüsselnummer mit Bindestrich eine römische Zahl an, die anzeigt,
auf welcher Tagung der Fachkommission für Basissysteme der WMO der Schlüssel beschlossen bzw.
geändert wurde (wird in dieser Vorschrift nicht verwendet).

Den regionalen Schlüsseln wird der Schlüsselnummer mit Schrägstrich die Nummer des Regionalverbandes
(z.B. RA VI = Europa) vorangesetzt.

Beispiele:

FM 12 SYNOP Meldung einer Landstation über Bodenwetter

RF 6/03 WAREP Warnmeldung über aufgetretene gefährliche Wettererscheinungen


Wetterschlüssel bestehen aus Schlüsselgruppen, die in der Regel 5-stellige Zahlengruppen sind (z.B.
SYNOP, TEMP), aber auch von unterschiedlicher Länge sein können (z.B. METAR). Ggf. sind Zahlen-
gruppen mit Kennbuchstaben kombiniert bzw. werden durch Schlüsselworte ersetzt. In verschiedenen
Schlüsseln werden Schlüsselgruppen zu Abschnitten zusammengefasst.

Bedeutung und Inhalt der Schlüsselgruppen und Abschnitte ist der Schlüsselform (symbolische Darstellung
des Schlüssels) in Verbindung mit Schlüsseltabellen und den festgelegten Maßeinheiten zu entnehmen.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                         8
Die Schlüsselform stellt den Schlüssel mit Hilfe von

       - Buchstabensymbolen                            für die zu verschlüsselnden Elemente

       - Kennzahlen                                    zur Kennzeichnung von Schlüsselgruppen und
                                                       Schlüsselabschnitten

       - Kennbuchstaben                                zur Kennzeichnung spezieller Elemente und
                                                       Maßeinheiten

       - Kennworten                                    zur Kennzeichnung spezieller Zustände

dar.

Kennzahlen, Kennbuchstaben und Kennworte sind feststehend und werden unverändert in die
verschlüsselte Meldung aufgenommen.

Die Regelungen über die Meldung bzw. Nichtmeldung der Gruppen und Abschnitte sind in den textlichen
Bemerkungen zu den jeweiligen Gruppen und Abschnitten enthalten.

Kann in einer Schlüsselgruppe ein Wert nicht gemeldet werden, ist er in der verschlüsselten Meldung durch
die entsprechende Anzahl von Schrägstrichen zu ersetzen. Fehlen alle Werte einer Schlüsselgruppe, entfällt
diese Gruppe in der Meldung, sofern nichts anderes festgelegt ist.




5      System der Schlüsseltabellen

In der Regel werden die zu meldenden Elemente einer Meldung mit Hilfe von Schlüsseltabellen
verschlüsselt.

In Anlehnung an das System der Wetterschlüssel werden auch die Schlüsseltabellen entsprechend ihrer
Anwendung unterschieden in

       globale Schlüsseltabellen                       Nr. 0001 bis 9999 (immer vierstellig)

       regionale Schlüsseltabellen                     Nr. 001 bis 999   (immer dreistellig)

       nationale Schlüsseltabellen                     Nr. 01 bis 99     (immer zweistellig)


Die Schlüsseltabellen enthalten die Tabellennummer, Buchstabensymbol und Bezeichnung der zu
verschlüsselnden Elemente, die Code- Zahlen und ihre entsprechende Bedeutung.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                           9
6   Vorbemerkungen zu den Wetterschlüsseln

Die Darstellung der einzelnen Wetterschlüssel ist in dem vorliegenden Band D wie folgt aufgebaut:


6.1 Schlüsselbezeichnung

Die Schlüsselbezeichnung enthält die Kennzeichnung, ob es sich um einen globalen, regionalen oder
nationalen Schlüssel handelt, die Schlüsselnummer, den Schlüsselnamen und den Inhalt des Schlüssels-.


6.2 Schlüsselform

Die Schlüsselform enthält die komplette Übersicht über alle im jeweiligen Schlüssel enthaltenen Schlüssel-
gruppen. In Klammern gesetzte Schlüsselgruppen werden nur unter bestimmten Bedingungen gemeldet; die
entsprechenden Vorschriften sind im Text enthalten.


6.3 Allgemeine Bemerkungen

Die allgemeinen Bemerkungen enthalten allgemeine Vorschriften, Regelungen und Hinweise auf die
Anwendung des jeweiligen Schlüssels.


6.4 Bemerkungen zu den Schlüsselgruppen


Die Bemerkungen enthalten für jede Schlüsselgruppe alle erforderlichen Informationen, Vorschriften und
Regelungen. Sofern nichts anderes vermerkt, handelt es sich stets um globale Regelungen; nationale
Regelungen sind mit "im DWD", "im GeoInfoDBw" oder "im DWD und GeoInfoDBw", regionale Regelungen
mit "in der RA VI" besonders hervorgehoben.

Die Bemerkungen enthalten eine tabellarische Übersicht über die Schlüsselgruppe mit Angabe der
Buchstabensymbole, des Inhaltes der Schlüsselgruppe, ggf. der Meldetermine und der verwendeten
Maßeinheit bzw. Schlüsseltabelle. Unter den Tabellen sind in Textform die erforderlichen Vorschriften,
Regelungen und Hinweise aufgeführt.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                          10
Übersicht
                                   Globale Schlüsselformen



FM 12 SYNOP       Meldung über Bodenwetter von einer ortsfesten Landstation
FM 13 SHIP        Meldung über Bodenwetter von einer Seestation                 FM 12-14-0...
FM 14 SYNOP MOBIL Meldung über Bodenwetter von einer mobilen Landstation


FM 15 METAR            Flugplatz-Routinewettermeldung
                                                                                FM 15/16-1...
FM 16 SPECI            Flugplatz-Sonderwettermeldung


FM 32 PILOT            Höhenwindmeldung von einer ortsfesten Landstation
FM 33 PILOT SHIP       Höhenwindmeldung von einer Seestation                    FM 32-34-1...
FM 34 PILOT MOBIL      Höhenwindmeldung von einer mobilen Landstation


FM 35 TEMP             Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck,
                       Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind von einer
                       ortsfesten Landstation

FM 36 TEMP SHIP        Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck,
                       Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind von einer
                       Seestation

                                                                                FM 35-38-1...
FM 37 TEMP DROP        Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck,
                       Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind, gemessen
                       durch eine DROP-Sonde


FM 38 TEMP MOBIL       Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck,
                       Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind von einer
                       mobilen Landstation


FM 51 TAF              Flugplatz-Wettervorhersage                               FM 51-1...


FM 71 CLIMAT           Meldung klimatologischer Monatswerte einer Landstation   FM 71-1...




VuB 2 Band D - November 2008                                                         FM-1
SYNOP . . . . .


Meldung über Bodenwetter

FM 12 SYNOP                         von einer ortsfesten Landstation
FM 13 SHIP                          von einer Seestation
FM 14 SYNOP MOBIL                   von einer mobilen Landstation

Schlüsselform

                                         D . . . . D1)                              IIiii3)
Abschnitt 0           MiMiMjMj           oder                 YYGGiw                C'C'C'C'4)
                                         A1bwnbnbnb2)                               99LaLaLa QcLoLoLoLo

                      MMMULaULo5)        hohohohoim5)

                                                                                    2snTdTdTd
Abschnitt 1           iRixhVV    Nddff          (00fff)    1snTTT                   oder      3PoPoPoPo
                                                                                    29UUU

                      4PPPP                                         7wwW1W2
                      oder       5appp           6RRRtR             oder                8NhCLCMCH       9GGgg
                      4a3hhh                                        7wawaWa1Wa2


Abschnitt 2           222Dsvs    0ssTwTwTw                1PwaPwaHwaHwa          2PwPwHwHw
                                 3dw1dw1dw2dw2            4Pw1Pw1Hw1Hw1          5Pw2Pw2Hw2Hw2


                                 6IsEsEsRs                                                              ciSibiDizi
                                 oder             70HwaHwaHwa               8swTbTbTb       ICE +       oder
                                 ICING + Klartext                                                       Klartext


Abschnitt 3           333        (0 . . . . )     1snTxTxTx   2snTnTnTn         (3Ejjj) = 3EsnTgTg    4E'sss

                                 (5j1j2j3j4 j5j6j7j8j9) = 55SSS     2F24F24F24F24       3F24F24F24F24     4F24F24F24F24
                                 553SS           2FFFF     3FFFF     4FFFF
                                 6RRRtR           7R24R24R24R24      8NsChshs       8....     8....     8....
                                 (9SPSPspsp) = 910ff (00fff) 911ff (00fff) 902tt 912ff 903tt 912ff
                                 (00fff) 919MwDa 925TwTw 929S8S'8 932RR 960ww 962ww 964ww
                                 980VsVs 9 . . . .        9....     9....       9....

                                 (80000 (0 . . . . ) (1 . . . . ) . . . . . )


1)   angewendet im FM 13 und FM 14
2)   angewendet im FM 13
3)   angewendet im FM 12
4)   angewendet von Fremdnetzen und nebenamtlichen Stationen im FM 12
5)   angewendet im FM 14




VuB 2 Band D - November 2008                                                                                   FM 12-14-0
SYNOP . . . . .

Abschnitt 4       444   N'C'H'H'Ct




Abschnitt 5       555   0snTBTBTB      1R1R1R1r      2snTmTmTm          22fff   23SS        24WRtR   25wzwz
                        25 . . 25 . . 25 . . 26fff    3LGLGLsLs         5s's's'tR     7h'h'ZD'   8Ns / hshs
                        (9SPSPspsp) = 910ff      911ff 912ff      PIC INP . . . . BOT hesnTTT . . . . . . . . . .
                        80000 0R24R24R24R24WR 1RRRRWR 2SSSS 3fkfkfk 4fxkfxkfxk 5RwRw
                        6VAVAVBVBVCVC       7snTxkTxkTxk     8snTnkTnkTnk       9snTgTgTgsTg




Abschnitt 6       666   6VMxVMxVMxVMx / VMnVMnVMnVMn          7VMVMVMVM             7....   .....
                        80000 0RRRrx 1RRRrx 2RRRrx 3RRRrx 4RRRrx 5RRRrx




Abschnitt 9       999   0dxdxfxfx    2snTgTgTg   3E / / /   4E' / / /    7RRRzR




VuB 2 Band D - November 2008                                                                            FM 12-14-1
SYNOP . . . . .

Meldung von Stationen des GeoInformationsdienstes der Bundeswehr (GeoInfoDBw) über Bodenwetter

_________________________________________________________________________________________



Abschnitt 0     MiMiMjMj   YYGGiw           IIiii


Abschnitt 1     iRixhVV    Nddff       (00fff)        1snTTT      2snTdTdTd       3PoPoPoPo

                4PPPP
                oder       5appp          6RRRtR        7wwW1W2          8NhCLCMCH             9GGgg
                4a3hhh


Abschnitt 2     222Dsvs              0ssTwTwTw           2PwPwHwHw          3dw1dw1 / /

                4Pw1Pw1Hw1Hw1        ICING/ICE (Klartext)


Abschnitt 3     333   1snTxTxTx       2snTnTnTn          3EsnTgTg      4E'sss

                      55SSS        7R24R24R24R24           8NsChshs         8....        8....

                      8....       910ff      (00fff)    911ff     (00fff)      912ff     (00fff)


Abschnitt 5     555   2snTmTmTm           5s's's'tR     PIC INP      PIC INP           .....       BOT   0snTTT    1snTTT

                      2snTTT       3snTTT           4snTTT      5snTTT


Abschnitt 9     999   0dxdxfxfx     (00fxfxfx)        2snTgTgTg     3E / / /     4E' / / /     7RRRzR




VuB 2 Band D - November 2008                                                                                  FM 12-14-1/1
SYNOP .....

Allgemeine Bemerkungen

a)   Der Schlüssel FM 12 SYNOP, FM 13 SHIP und FM 14 SYNOP MOBIL dient der Meldung von Boden-
     wetterbeobachtungen bemannter und unbemannter oder mobiler Land-, Küsten- und Seestationen.
     Unbemannte Stationen sind grundsätzlich mit einer Automatischen Meteorologischen Datenerfassungs-
     Anlage (AMDA) ausgerüstet; bemannte Stationen sind mit oder ohne AMDA in Betrieb.

     Die Meldungen können enthalten:

     -   nur konventionelle Daten (bemannter Stationen ohne AMDA)
     -   konventionelle und automatisch gewonnene Daten (bemannter Stationen mit AMDA)
     -   nur automatisch gewonnene Daten (ständig oder zeitweise unbemannter Stationen mit AMDA).

     AMDA sind Anlagen, die meteorologische Daten automatisch gewinnen, prüfen, verschlüsseln und an eine
     Sammelstelle absetzen.

     Wenn an bemannten Stationen mit AMDA Daten wegen Geberausfalls nicht vorliegen, sind diese im
     weitestgehend möglichen Umfang durch konventionell gewonnene Daten zu ersetzen.

b)   Mobile Landstationen sind keine ortsfesten Landstationen und haben demzufolge keine Stationskennung.
     Diese Stationen melden FM 14 SYNOP MOBIL. Im GeoInfoDBw wird der FM 14 SYNOP MOBIL nicht
     angewendet.

c)   Küstenstationen sind Wetterwarten, die im Bereich der Küstenstreifen auf Land liegen (Wasser in
     Sichtweite).

d)   Zu den Seestationen zählen
     - Ozeanwetterschiffe (bemannt)
     - Schiffe mit Bordwetterwarten des DWD
     - Handelsschiffe, auf denen Wetterbeobachtungsdienst durchgeführt wird
     - andere Schiffe (militärische Schiffe, Fährschiffe, u.ä.)
     - feste Bauwerke (Plattformen) auf See (z. T. mit AMDA ausgerüstet)
     - unbemannte Feuerschiffe (mit AMDA ausgerüstet)
     - Bojen (driftende und feste Bojen).

e)   Im DWD wird die Schlüsselform FM 12 SYNOP zur Meldung von Bodenwetterbeobachtungen von Wst I,
     Wst IE, Wst II und Wst III sowie von ortsfesten Seestationen in Küstennähe (Unbemannte Feuerschiffe und
     Leuchttürme) verwendet.

     SYNOP-Meldungen von Wst I, Wst IE, Wst II und Wst III des DWD, die mit einer AMDA I, AMDA II oder
     AMDA III/S ausgerüstet sind, werden in der Zentrale aus den uncodierten Daten dieser Stationen (UDA -
     Universeller Datensatz an AMDA) generiert.

     Für die Eingaben konventioneller Messungen u. Beobachtungen in den UDA durch die Beobachter an Wst I
     gelten die Regelungen dieser Vorschrift für die jeweiligen Daten entsprechend.

     SYNOP-Meldungen von Wst II und III enthalten ausschließlich automatisch gewonnene Daten.

f)   Im GeoInfoDBw werden auch bei Betrieb einer AMDA SYNOP-Meldungen an den Stationen generiert.

g)   Die Schlüsselform FM 12 SYNOP wird auch von Fremdnetzen genutzt.
     Auf abweichende und/oder ergänzende Festlegungen für Fremdnetze wird im Text besonders hingewiesen.




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SYNOP .....

h)   Inhalt und Verbreitung der Schlüsselabschnitte sind wie folgt festgelegt:

     Abschnitt         Kenngruppe          Inhalt                            Verbreitung

     0                 -                   Erkennungsdaten                   global
     1                 -                   meteorologische Daten             global
     2                 222                 maritime Daten                    global
     3                 333                 meteorologische Daten             regional (zz. auch global)
     4                 444                 zu Wolken unterhalb               national
                                           Stationsniveau
     5                 555                 meteorologische Daten             national
     6                 666                 meteorologische Daten             national




i)   Es werden folgende Beobachtungstermine unterschieden:


         Haupttermine (H)                                   Zwischentermine (Z)
         UTC      (MEZ)      (MESZ)                         UTC    (MEZ)        (MESZ)

         00.00    (01.00)    (02.00)                        03.00     (04.00)     (05.00)
         06.00    (07.00)    (08.00)                        09.00     (10.00)     (11.00)
         12.00    (13.00)    (14.00)                        15.00     (16.00)     (17.00)
         18.00    (19.00)    (20.00)                        21.00     (22.00)     (23.00)


         Nebentermine (N)
         UTC      (MEZ)      (MESZ)

         01.00     (02.00)    (03.00)
         02.00     (03.00)    (04.00) usw.
         sämtliche unter Haupt- u. Zwischenterminen nicht
         erwähnte volle Stunden in UTC.



     Die tatsächliche Beobachtungszeit liegt im DWD und im GeoInfoDBw 10 Minuten vor der Terminzeit. Das
     heißt, die automatischen Messungen und der Abschluss der konventionellen Messungen und
     Beobachtungen erfolgen einheitlich für alle Parameter jeweils GG50 UTC.
     (siehe dazu auch 0.5!)

     Die Meldungen zum Halbstundentermin werden im DWD ausschließlich im BUFR-Code
     verschlüsselt (der FM 12 – Code lässt sich für Halbstundentermine nicht anwenden)!

j)   Bei den Bemerkungen zu den Schlüsselgruppen (nachfolgend kurz "Gruppe(n)" genannt) sind die globalen,
     regionalen und nationalen Vorschriften zusammen zur jeweiligen Gruppe aufgeführt und ggf. explizit
     ausgewiesen (z.B. im DWD wird ...).

k)   Der Schlüsselname SYNOP, SHIP oder SYNOP MOBIL wird nicht übermittelt.

l)   Von bemannten Seestationen, Feuerschiffen und bemannten Küstenstationen sind zumindest die Gruppen
     der Abschnitte 0, 1 und 2 zu melden.




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SYNOP .....

m) Die Küstenstationen des DWD melden darüber hinaus die Gruppen der Abschnitte 3, 5 und 6, sofern
   entsprechende Daten vorliegen.

n)   Bestimmte Schiffe anderer Nationen (supplementary ships), die bislang Meldungen in abgekürzter Form
     abgesetzt haben, melden Gruppen aus folgenden Abschnitten:

     1)   Aus Abschnitt 0 alle Gruppen

     2)   Aus Abschnitt 1 folgende Gruppen:

          iRixhVV Nddff (00fff) 1snTTT 4PPPP 7wwW1W2 8NhCLCMCH

          für iR (Tab. 1819) wird die Schlüsselzahl 4,
          für ix (Tab. 1860) werden die jeweils zutreffenden Schlüsselzahlen 1 oder 3 gemeldet.

     3)   Aus Abschnitt 2 folgende Gruppen in der Form:

                                         ciSibiDizi
          222 / / 6IsEsEsRs ICE +            oder
                                         Klartext


      Beobachtungen sind zu den synoptischen Hauptterminen 00, 06, 12 und 18 UTC anzustellen und zu
      übermitteln.


o)   Hilfsschiffe (auxilliary ships) melden Gruppen aus folgenden Abschnitten:

     1)   Aus Abschnitt 0 alle Gruppen

     2)   Aus Abschnitt 1 folgende Gruppen:

          iRixhVV Nddff (00fff) 1snTTT 4PPPP 7wwW1W2

          für iR wird die Schlüsselzahl 4,
          für ix werden die jeweils zutreffenden Schlüsselzahlen 1 oder 3 gemeldet.

          Schiffe, die nicht über geprüfte Instrumente verfügen, melden die Lufttemperatur in ganzen Grad
          Celsius in der Form snTT / und den Luftdruck über NN in ganzen Hektopascal in der Form PPP / .
          Kann die Untergrenze der tiefsten Wolken nicht bestimmt werden, wird für h ebenfalls / gemeldet.

     3)   Aus Abschnitt 2 folgende Gruppen:

                                         ciSibiDizi
          222 / / 6IsEsEsRs ICE +            oder
                                         Klartext

     Beobachtungen sind zu den synoptischen Hauptterminen 00, 06, 12 und 18 UTC anzustellen und zu
     übermitteln.

     In Gebieten mit wenig Schiffsverkehr oder bei Sturmwetterlagen können Wetterdaten auch im Klartext
     abgesetzt werden, falls die Verwendung des Schlüssels Schwierigkeiten bereitet.




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SYNOP .....

p)   Die in den nachfolgenden Bemerkungen aufgeführten tabellarischen Erläuterungen sind wie folgt aufgebaut:


      Schlüsselelement           Bedeutung                                 verwendete Maßein-      Meldetermin
                                                                           heit und/oder Tabelle

      dd                         Windrichtung am Boden                     Dekagrad                I     :   H, Z, N
      (Beispiel)                                                           Tab. 0877               II    :   H, Z, N
                                                                                                   III   :   H, Z, N


     Bei Meldetermin steht H für Haupttermin, Z für Zwischentermin, N für Nebentermin bzw. die konkret
     festgelegte Standardzeit in UTC (z.B. TxTx: 06, 18), oder E für Ereignisfall. Bei " - " entfällt die Gruppe.

     Die Meldetermine werden für den DWD und GeoInfoDBw getrennt für

      Wst I, Wst IFw und Wst IG              (=   I     :)
      Wst IE                                 (=   I     : ) während der Besetztzeit
                                             (=   II    : ) während der Nichtbesetztzeit
      Wst II                                 (=   II    :)
      Wst III                                (=   III   :)

     dargestellt.

     Sofern keine Pflicht-Meldetermine vorliegen erfolgt in dem Feld "Meldetermin" keine Angabe.


q)   Regelungen, die für den DWD und den GeoInfoDBw gelten, sind im Text kenntlich gemacht.


r)   Schlüsselgruppen sind entsprechend der in den folgenden Abschnitten festgelegten Meldepflicht immer
     vollständig zu melden.

     Sind für ein oder mehrere Elemente einer Gruppe wegen Sensorausfalls oder aus anderen Gründen Mess-
     bzw. Beobachtungsdaten nicht verfügbar, sind anstelle der fehlenden Werte Schrägstriche zu melden.

     Beispiel:      3EsnTgTg

                    3 / snTgTg       AWst ohne Sensor für Erdbodenzustand

                    3E / / /         keine Meldepflicht für TgTg oder Sensor defekt

                    3////            Wst nicht mit Beobachter besetzt, Sensor defekt




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SYNOP .....

MiMiMjMj D....D                                                                                    Abschnitt 0




Bemerkungen zu den Schlüsselgruppen

0         Abschnitt 0

0.1       Allgemeines

Dieser Abschnitt enthält globale Gruppen zur Erkennung der Schlüsselformen SYNOP, SHIP oder SYNOP
MOBIL ohne Einleitung durch eine gesonderte Zahlenkenngruppe. Die zugeordneten Gruppen zu den einzelnen
Schlüsselformen sind in jeder entsprechenden Meldung zu übermitteln.


0.2       MiMiMjMj


 MiMiMjMj               Kennung für Schlüsselform und Schlüsselteil          Tab. 2582      I : H, Z, N
                                                                                            II : H, Z, N
                                                                                            III : H, Z, N

Dabei gilt:

MiMiMjMj = AAXX für Meldung einer ortsfesten Landstation (FM 12)

MiMiMjMj = BBXX für Meldung einer Seestation (FM 13)

MiMiMjMj = OOXX für Meldung einer mobilen Landstation (FM 14)

Diese Buchstaben-Kenngruppe steht grundsätzlich in der ersten Zeile nach dem Fernschreibkopf eines
Wiederverbreitungsbulletins.
Abweichend zur Kennung für Schlüsselform und Schlüsselteil (Tab. 2582) ist für die Kennung von Fremdnetzen
MiMiMjMj = SXSX festgelegt.


0.3       D....D


 D....D                 Funkrufzeichen eines meldenden Schiffes bzw.
                        einer mobilen Landstation

0.3.1
Das Funkrufzeichen besteht aus 3 oder mehr alphanumerischen Zeichen.

0.3.2
Kann das Schiff kein Rufzeichen übermitteln, wird unter D . . . . D das Wort "SHIP" gemeldet.

0.3.3
Für Meldungen von mobilen Landstationen wird empfohlen, diese Gruppe in der Form A1A2DDD anzuwenden.
A1A2 ist die 2-Buchstabenkennung des jeweiligen Landes (Deutschland = DL); mit DDD sind die ersten 3
Buchstaben der Stadt oder der Ortschaft, in der bzw. in deren Nähe die Beobachtungen durchgeführt werden,
anzugeben.




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SYNOP .....

A1bwnbnbnb YYGGiw lliii                                                                            Abschnitt 0



0.4       A1bwnbnbnb


 A1                     Gebiet des Regionalverbandes, in dem die Boje       Tab. 0161
                        ausgesetzt wurde oder in dem sich die Plattform
                        befindet

 bw                     Unterteilung des Gebietes von A1                    Tab. 0161

 nbnbnb                 Typ und Kennzahl der Boje oder Plattform

Diese Gruppe enthält Angaben über die geographische Position und die Art der Boje oder Plattform.


0.5       YYGGiw


 YY                     Monatstag des Beobachtungstermins nach UTC                           I : H, Z, N

 GG                     Beobachtungszeit                                    Std. UTC         II : H, Z, N

 iw                     Kennung für die Art der Windangaben                 Tab. 1855
                                                                                             III : H, Z, N

Im DWD und im GeoInfoDBw ist iw immer mit 1 zu verschlüsseln. Es ist auch iw = 1 zu verschlüsseln, wenn die
Windwerte geschätzt sind. Der Grund für den Ausfall des Windmessgerätes (gilt nicht für GeoInfoDBw) ist sofort
der zuständigen RMG und dem Referat Messnetze, Offenbach, mitzuteilen.
Von Fremdnetzen wird iw = 1 gemeldet; wird kein Wind gemeldet, ist in Fremdnetzen iw = " / " zu setzen.

Im GeoInfoDBw wird die Meldung an der Station in Knoten verschlüsselt, damit ist hier iw immer mit 4
anzugeben. Bei der Verschlüsselung im GeoInfoDBw an der Station gelten weiterhin die Schwellenwerte in
Knoten gemäß BesAnAWGeophys 2-125. Die Umschlüsselung in ms-1 erfolgt vor der weiteren nationalen und
internationalen Verbreitung zentral im AGeoBw, erst dort ist iw = 1 zu setzen.




0.6       IIiii


 II                     Internationale Blocknummer                                           I : H, Z, N

 iii                    Nationale Stationskennung                                            II : H, Z, N


Die internationale Stationskennung (IIiii), bestehend aus internationaler Blocknummer (II) und nationaler
Stationskennung (iii), ist stets als Gruppe zu melden. Diese Gruppe ist jeweils als erste Gruppe auf der nächsten
Zeile zu melden.




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SYNOP .....

C'C'C'C' 99LaLaLa QcLoLoLoLo MMMULaULo hohohohoim                                              Abschnitt 0



0.7       C'C'C'C'


 C'C'C'C'                 Stationskennung der Meldestelle                                 III : H, Z, N

Diese Art der Stationskennung wird national für nebenamtliche Stationen und Fremdnetze angewendet.


0.8       99LaLaLa     QcLoLoLoLo


 LaLaLa                   Geographische Breite                            1/10o

 Qc                       Erdquadrant                                     Tab. 3333

 LoLoLoLo                 Geographische Länge                             1/10o

Diese beiden Gruppen (mit der Kennung 99 in der ersten Gruppe) geben die Position einer Seestation oder einer
mobilen Landstation in geographischen Koordinaten an.


0.9       MMMULaULo


 MMM                      Nummer des Marsden-Quadrats, in dem die
                          Station z.Z. der Beobachtung liegt
                                                                           Tab. 2590
 ULa                      Einerzahl der geographischen Breite

 ULo                      Einerzahl der geographischen Länge

Die Meldung dieser Gruppe erfolgt nur im SYNOP MOBIL.
Nähere Erläuterungen siehe unter Tabelle 2590.


0.10      hohohohoim


 hohohoho                 Höhe über NN einer mobilen Landstation         m oder ft

 im                       Einheit und Genauigkeit der Höhenangaben der   Tab. 1845
                          Höhe einer mobilen Landstation

Diese Gruppe wird nur in SYNOP MOBIL gemeldet.




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SYNOP .....

iRixhVV                                                                                           Abschnitt 1




1         Abschnitt 1

1.1     Allgemeines
Dieser globale Abschnitt enthält keine gesonderte Zahlenkenngruppe.

1.1.1
Die Gruppe iRixhVV mit wichtigen Angaben über die Art der Station und den Einschluss von Gruppen sowie die
Gruppe Nddff sind grundsätzlich, die übrigen Gruppen nur zu melden, wenn Beobachtungs- und Messdaten
vorliegen.
Bei Ausfall von Messdaten in o.g. Gruppen werden die entsprechenden Elemente mit " . / / / " gemeldet
(z.B. Ndd / / ).

1.1.2
Im DWD und im GeoInfoDBw sind auch die Gruppen 1 . . . . bis 5 . . . . grundsätzlich zu melden.
Bei Ausfall von Daten wird " . / / / / " eingesetzt.

1.1.3
In Fremdnetzen wird die Gruppe iRixhVV stets in der Form 46 / / / und die Gruppe Nddff in der Form / / / / /
gemeldet, wenn keine Daten für hVV bzw. Nddff vorliegen.


1.2       iRixhVV


 iR                 Indikator für die Gruppe 6RRRtR                     Tab. 1819   I     :   H, Z, N
                                                                                    II    :   H, Z, N
 ix                 Indikator für die Betriebsart der Station und für   Tab. 1860   III   :   H, Z
                    die Gruppen 7wwW1W2 oder 7wawaWa1Wa2

 h                  Höhe der Untergrenze der tiefsten Wolken über       Tab. 1600   I     :   H, Z, N
                    Stationshöhe                                                    II    :   H, Z, N
                                                                                    III   :     -
 VV                 Horizontale Sichtweite am Boden                     Tab. 4377

Von Wst III mit AMDA III wird diese Gruppe immer in der Form iR6 / / / gemeldet.

1.2.1
Mit iR wird angegeben:

a)    der Grund, wenn die Niederschlagsgruppe 6RRRtR in Abschnitt 1 und/oder 3 nicht gemeldet wird;
b)    in welchen Abschnitten (1 und/oder 3) die Niederschlagsgruppe 6RRRtR gemeldet wird.

Zu Hauptterminen (H) sind iR = 2, 3 und 4 nicht zulässig.


1.2.2
Mit ix wird angegeben:

a)    die Betriebsart der Station (Station besetzt oder nicht besetzt; Datengewinnung automatisch oder nicht
      automatisch);
b)    die Meldung der Gruppe 7 . . . . ;
c)    der Grund der Nicht-Meldung der Gruppe 7 . . . . ;

Beachte Festlegungen für FM 13 SHIP (siehe 1.12.1.3)




VuB 2 Band D - November 2008                                                                      FM 12-14-9
SYNOP .....

iRixhVV                                                                                           Abschnitt 1




1.2.3       Bemerkungen zu h

Mit h werden Angaben zur Höhe der Untergrenze der tiefsten Wolken gemacht.

h = 0...8        auch bei Nebel, Schneetreiben, Sand- oder Staubsturm o. ä. und gleichzeitig "Himmel erkennbar"
                 wird mit h die Untergrenze der tiefsten beobachteten Wolken gemeldet;

h=9              wird gemeldet, wenn keine Wolken mit Wolkenuntergrenze zwischen der Stationshöhe und 2500
                 m über Grund beobachtet werden und bei wolkenlos.

h= /             wird gemeldet:
                 a) bei aufliegenden Wolken (N = 9, Himmel nicht erkennbar);

                 b)   an höher gelegenen Stationen, wenn die Untergrenze der Wolken unterhalb und die
                      Obergrenze oberhalb der Stationshöhe liegen (d. h. auch bei einhüllenden Wolken, N = 9,
                      "Himmel nicht erkennbar");

                 c)   wenn keine sicheren Angaben gemacht werden können bei
                      - Starkniederschlag
                      - Dunkelheit oder Blendwirkung in der Nacht;

                 d)   von unbesetzten (unbemannten) automatischen Stationen, wenn keine Wolkenuntergrenze
                      gemessen werden kann (kein Messgerät im Einsatz oder defekt).


1.2.4     Bemerkungen zu VV

1.2.4.1
In Bodenwettermeldungen wird als Sichtweite VV bei Tag die meteorologische Sichtweite und bei Nacht die
Feuersichtweite stets unter Verwendung der Schlüsselzahlen 00 bis 89 verschlüsselt. Bei Sichtweiten unter 50 m
wird VV = 90 verschlüsselt.
Im vollautomatischen Betrieb wird mit VV die Meteorological Optical Range (MOR) gemeldet.

1.2.4.2
Liegt die Sichtweite zwischen zwei Werten (00 bis 89) der Schlüsseltabelle, ist der niedrigere Tabellenwert zu
melden.

1.2.4.3
Ist die Sicht in verschiedenen Himmelsrichtungen nicht einheitlich, so ist die schlechteste Sichtweite zu melden.
Sichtbeschränkungen, die lediglich in einem Sektor von ≤ 30 Grad auftreten, bleiben unberücksichtigt (im
GeoInfoDBw - auf Flugplätzen der Bundeswehr - nur dann, wenn sie nicht flugbetriebsrelevant sind).

1.2.4.4
Fehlen an Stationen Sichtmarken in genügend weiter Entfernung, dann muss bei guten Sichtverhältnissen die
Sichtweite nach dem Grad der Sichtbarkeit der am weitesten entfernten Sichtmarke geschätzt werden.

1.2.4.5
Schiffe auf See melden die Sichtweite stets unter Benutzung der Schlüsselzahlen 90 bis 99.

1.2.4.6
Beachte:       Im GeoInfoDBw werden die Begriffe Sicht bei Augenbeobachtungen (Schätzungen) und Sichtweite
               bei Messungen verwendet.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                    FM 12-14-10
SYNOP .....

Nddff                                                                                         Abschnitt 1



1.3     Nddff


 N                     Betrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit        Achtel
                       Wolken                                            Tab. 2700
                                                                                        I : H, Z, N
 dd                    Richtung des Bodenwindes                          Dekagrad       II : H, Z, N
                                                                         Tab. 0877      III : H, Z, N
 ff                    Geschwindigkeit des Bodenwindes                   ms-1, kn


1.3.1   Bemerkungen zu N

1.3.1.1
Mit N wird der Betrag der Gesamtbedeckung der oberhalb des Stationsniveaus beobachteten Wolken aller
Stockwerke gemeldet.

Verwendete Maßeinheit: Achtel des Himmelsgewölbes

1.3.1.2
Horizontnahe Bewölkung wird nur mit dem Flächenanteil des Himmelsgewölbes berücksichtigt, der sich aus dem
Blickwinkel des Beobachters ergibt. Bei Vorhandensein von Wolken in verschiedenen Höhen stimmt die
Gesamtbedeckung des Himmels nur dann mit der Gesamtmenge der Bewölkung überein, wenn die Wolken in
verschiedenen Schichten sich nicht überdecken. Verdeckte Teile höherer Wolken werden nicht berücksichtigt.

1.3.1.3
N = 0 bedeutet, dass überhaupt keine Wolken vorhanden sind. N = 0 wird auch gemeldet, wenn die Station in
Nebel gehüllt ist, aber blauer Himmel oder Sterne durchschimmern und keine Spur von Wolken oberhalb des
Nebels zu erkennen ist.

1.3.1.4
N = 1 wird beim Vorhandensein geringster Wolkenspuren bis zu einer Gesamtbedeckung von 1/8 gemeldet.

1.3.1.5
N = 7 wird auch bei den geringsten Lücken in einer Wolkendecke (≥ 7/8) gemeldet. Breitet sich also eine
aufgelockerte Wolkenschicht (z.B. Sc str, pe ; Ac str, la) über den ganzen Himmel aus, darf nicht N = 8
verschlüsselt werden, solange noch blauer Himmel oder vereinzelte Sterne durch einzelne Lücken erkennbar
sind.

1.3.1.6
N = 9 ist zu melden, wenn die Station von Nebel, Staub, Schneetreiben oder ähnlichen Erscheinungen derart
eingehüllt ist, dass der Himmel oder die Himmelsbedeckung nicht mehr sicher erkannt werden kann.

Von Wst II mit AMDA II und Wst IE während der Nichtbesetztzeit ist dann N = 9 zu geben, wenn vom
Wolkenuntergrenzensensor anstelle einer definierten Untergrenze eine Vertikalsicht ermittelt wird. Kann ein
Gesamtbedeckungsgrad von 8/8 ermittelt werden, so ist N = 8 zu verschlüsseln. In allen anderen Fällen wird
von diesen Stationen N = / gemeldet.

1.3.1.7
Bei N = 0, 9 oder / entfällt die Meldung der Wolkengruppe 8NhCLCMCH (beachte 1.14.8.1 !).
Beachte Festlegungen für FM 13 SHIP (siehe 1.14.8.2).




VuB 2 Band D - November 2008                                                                FM 12-14-11
SYNOP .....

Nddff                                                                                             Abschnitt 1


Wst III und Wst II ohne Wolkenuntergrenzensensor melden immer N = / ; von diesen Stationen entfällt immer die
Gruppe 8NhCLCMCH.

1.3.1.8
Sind bei Nebel Wolken erkennbar, ist der Betrag der Gesamtbedeckung zu schätzen und unter N zu melden, so
als ob kein Nebel vorhanden wäre.

1.3.1.9
Bei höher gelegenen Stationen werden bei der Bestimmung von N sämtliche Wolken oder Wolkenteile
berücksichtigt, deren Obergrenze sich über Stationshöhe befindet, ohne Rücksicht darauf, ob die Untergrenze
unterhalb oder oberhalb der Station liegt.

1.3.1.10
Nur beständige Kondensstreifen (≥ 15 Minuten) und Wolken, die sich offensichtlich ganz oder teilweise aus
ihnen gebildet haben, werden als Wolke unter Verwendung der entsprechenden CH -Schlüsselzahl gemeldet.


1.3.2   Bemerkungen zu dd

1.3.2.1
Mit dd wird die mittlere Windrichtung (geogr.) in Dekagrad, aus der der Wind kommt, gemeldet.

Alle Richtungsangaben beziehen sich auf geogr. Nord.

1.3.2.2
Als Richtung des Bodenwindes ist die mittlere Richtung während der letzten 10 Minuten vor der Beobachtung zu
melden. Ist während dieser 10 Minuten eine markante, plötzliche Änderung des Windes (Windsprung)
eingetreten, wird der für die Zeit nach dem Windsprung geltende Mittelwert gemeldet; der Mittelungszeitraum ist
dann < 10 Minuten.

Im DWD gelten als Windsprung folgende Änderungen des Windes:

Windrichtung:             ≥ ± 30 Grad bei einer Windgeschwindigkeit von ≥ 5 (≥ 4.5) ms-1 vor und/oder nach der
                          Änderung, mindestens 2 Minuten anhaltend
und/oder
Windgeschwindigkeit:      ≥ ± 5 (≥ ± 5.0) ms-1, mindestens 2 Minuten anhaltend.

Im DWD wird umlaufender Wind dd = 99 bei Windgeschwindigkeiten ≤ 1 (≤ 1.4) ms-1 und einer Schwankung
der Windrichtung von ≥ 180° gemeldet.
Im GeoInfoDBw wird umlaufender Wind bei Windgeschwindigkeiten ≤ 1 (≤ 1.4) ms-1 und einer Schwankung der
Windrichtung von > 90° gemeldet.

Ist die Angabe einer Windrichtung nicht sinnvoll (z.B. beim Durchzug eines Gewitters), ist von Wst I, Wst IE, Wst
IFw und Wst IG auch bei Windgeschwindigkeiten > 1 (> 1.4) ms-1 und einer Schwankung der Windrichtung von ≥
180° umlaufender Wind zu melden. Die Angabe von dd = 99 erfolgt in diesen Fällen durch Handeingabe des
Beobachters (Überschreiben des automatisch ermittelten Wertes der Windrichtung an der Station) bzw.
manuelle Eingabe der Windrichtung im UDA unter Kontroll- und Ersatzmessung an Wst mit AMDA I).

1.3.2.3
Windmessungen an Bord fahrender Schiffe sind nach Fahrtrichtung und -geschwindigkeit zu korrigieren.

1.3.2.4
Stationen im Umkreis von 1° Breite um den Nordpol benutzen Tab. 0878. Stationen im Umkreis von 1° Breite um
den Südpol benutzen Tab. 0877.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                    FM 12-14-12
SYNOP .....

Nddff     (00fff) 1snTTT 2snTdTdTd                                                                 Abschnitt 1



1.3.3 Bemerkungen zu ff

1.3.3.1
Mit ff wird die mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10 Minuten vor der Beobachtung am Boden in Einheiten
gemäß iw gemeldet. Wenn während dieser 10 Minuten ein Windsprung (siehe Ziffer 1.3.2.2) eingetreten ist, wird
unter ff der Mittelwert nach der Änderung verschlüsselt.

Verwendete Maßeinheit im DWD und im GeoInfoDBw: ms-1 (beachte Ziffer 0.5).

1.3.3.2
Ist das Windmessgerät defekt, muss die Windgeschwindigkeit nach der Beaufort-Skala geschätzt werden und
unter Zuhilfenahme der Windgeschwindigkeitsumrechnungstabelle (Anhang Tabellenteil) verschlüsselt werden.

1.3.3.3
Windmessungen an Bord fahrender Schiffe sind entsprechend der Fahrtrichtung und -geschwindigkeit zu
korrigieren.

1.3.3.4
Verschlüsselung von ff bei einer Windgeschwindigkeit ab ≥ 99 Einheiten :

                      Windgruppe               Zusätzliche Verschlüsselung       Verwendete Maßeinheit

 Abschnitt 1          Nddff                    00fff

 Abschnitt 3                                                                     entspricht iw
 9SPSPspsp            910ff                    00fff
                      911ff                    00fff
                      912ff                    00fff
                      913ff                    00fff

Beispiele:     a) Windgeschwindigkeit 99 kn; gemeldet wird:        Ndd99 00099
               b) Windgeschwindigkeit 112 kn; gemeldet wird:       Ndd99 00112
               c) Windspitze 112 kn; gemeldet wird:                91199 00112

Da mittlere Windgeschwindigkeiten ≥ 99 ms-1 in Deutschland nicht auftreten, wird diese Regelung im DWD und
GeoInfoDBw praktisch nicht zur Anwendung kommen.


1.4       1snTTT

 sn                    Vorzeichen von TTT                                    Tab. 3845      I : H, Z, N
                                                                                            II : H, Z, N
 TTT                   Lufttemperatur                                        1/10 °C        III : H, Z, N


1.5       2snTdTdTd

 sn                    Vorzeichen von TdTdTd                                 Tab. 3845      I : H, Z, N
                                                                                            II : H, Z, N
 TdTdTd                Taupunkttemperatur                                    1/10 °C        III : H, Z, N

Im DWD und im GeoInfoDBw wird bei einer rel. Luftfeuchte von 97 % oder mehr und wenn zugleich bei einer
Aufrundung der Luft- und Abrundung der Taupunkttemperatur auf ganze Grad Celsius eine Differenz von 1 K
entstehen würde, als Taupunkttemperatur der Wert der Lufttemperatur verschlüsselt.



VuB 2 Band D - November 2008                                                                     FM 12-14-13
SYNOP .....

29UUU        3PoPoPoPo   4PPPP    4a3hhh                                                             Abschnitt 1



1.6          29UUU

    9 (sn)               Indikator für die Meldung der rel. Luftfeuchte     Tab. 3845

    UUU                  Relative Luftfeuchte in Prozent                    %

Mit dieser Gruppe darf international anstelle der Taupunkttemperatur die rel. Luftfeuchte gemeldet werden.

Im DWD und im GeoInfoDBw wird die Gruppe 29UUU nicht gemeldet.


1.7          3PoPoPoPo

    PoPoPoPo             Korrigierter Luftdruck in Barometerhöhe (unter     1/10 hPa        I : H, Z, N
                         Fortlassung der Tausenderziffer)                                   II : H, Z, N
                                                                                            III : -

Im DWD und im GeoInfoDBw wird diese Gruppe von allen Stationen (außer Wst III) gemeldet.


1.8          4PPPP

    PPPP                 Reduzierter Luftdruck auf NN; (unter Fortlassung   1/10 hPa        I : H, Z, N
                         der Tausenderziffer)                                               II : H, Z, N
                                                                                            III : -

Im DWD und im GeoInfoDBw wird diese Gruppe von Wetterwarten (außer Wst III) mit einer Barometerhöhe <
750 m gemeldet.


1.9          4a3hhh

    a3                   Haupt-Luftdruckfläche, für die das Geopotenzial    Tab. 0264       I : H, Z, N
                         gemeldet wird
                                                                                            II : H, Z, N
    hhh                  Geopotenzial der durch a3 bezeichneten Haupt-      gpm
                         Luftdruckfläche (unter Fortlassung der                             III :   -
                         Tausenderziffer)

Im DWD und im GeoInfoDBw wird diese Gruppe von Wetterwarten (außer Wst III) mit einer Barometerhöhe ≥
750 m gemeldet.

1.9.1.
Im DWD und im GeoInfoDBw melden Stationen mit einer Barometerhöhe
-    von 750 m bis 2300 m NN den Geopotenzialwert der 850-hPa-Fläche (a3 = 8)
-    über 2300 m bis 3700 m NN den Geopotenzialwert der 700-hPa-Fläche (a3 = 7).




VuB 2 Band D - November 2008                                                                        FM 12-14-14
SYNOP .....

4a3hhh   5appp    6RRRtR    7wwW1W2                                                                 Abschnitt 1



1.9.2.
Im DWD und im GeoInfoDBw werden die Gruppen 3 . . . . und 4 . . . . von den Wetterwarten in folgender
Kombination gemeldet:

bei einer Barometerhöhe     < 750 m über NN: 3PoPoPoPo und 4PPPP
                            ≥ 750 m über NN: 3PoPoPoPo und 4a3hhh.


1.10     5appp

 a                     Art der 3-stündigen Luftdruckänderung               Tab. 0200      I : H, Z, N

                       Betrag der 3-stündigen Luftdruckänderung                           I : H, Z, N
 ppp                   (berechnet aus der auf 0°C und Normalschwere        1/10 hPa
                       korrigierten Barometerablesung)                                    III :   -

1.11     6RRRtR

                                                                           mm             I : H
 RRR                   Niederschlagshöhe
                                                                           Tab. 3590      II : H
 tR                    Bezugszeitraum für die Niederschlagshöhe            Tab. 4019      III : H


Diese Gruppe kann in Abschnitt 1 und 3 gemeldet werden. Sie wird im Abschnitt 1 auch gemeldet, wenn kein
Niederschlag gefallen ist oder sich abgesetzt hat (RRR = 000).

1.11.1
Wird sie in Abschnitt 1 gemeldet, kann mit dieser Gruppe die Niederschlagshöhe der vorangegangenen 6, 12, 18
oder 24 Stunden gemeldet werden.

1.11.2
Im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) wird im Abschnitt 1 (iR = 0 oder 1) 00 und 12 UTC mit RRR die
Niederschlagshöhe der letzten 6 Stunden (tR = 1) und 06 und 18 UTC die Niederschlagshöhe der letzten
12 Stunden (tR = 2) gemeldet.
Im GeoInfoDBw wird vorerst nur 06 und 18 UTC gemeldet.

1.11.3
Die Gruppe wird nicht gemeldet, wenn
- die Messung zum Termin nicht vorgesehen ist (iR = 4);
- kein gefallener oder abgesetzter Niederschlag während des Bezugszeitraumes aufgetreten ist (iR = 3),
   (gilt nur für MILOS).

1.11.4
Besteht Meldepflicht für die Gruppe und kann RRR nicht angegeben werden, ist RRR = / / / zu verschlüsseln.


1.12     7wwW1W2

                       Wetterzustand zur Zeit der Beobachtung oder in                     I : H, Z, N
 ww                    der letzten Stunde vor der tatsächlichen            Tab. 4677
                                                                                          II :      -
                       Beobachtungszeit
                                                                                          III :     -
 W1W2                  Wetterverlauf                                       Tab. 4561




VuB 2 Band D - November 2008                                                                      FM 12-14-15
SYNOP .....


7wwW1W2                                                                                        Abschnitt 1


1.12.1 Bemerkungen zur Gruppe 7wwW1W2

1.12.1.1
Meldung/Nicht-Meldung der Gruppe im FM 12 SYNOP / FM 14 SYNOP MOBIL

1.12.1.1.1
Diese Gruppe ist zu melden, wenn die Wettererscheinungen nach der ww-Tabelle und/oder der W1W2-Tabelle
meteorologisch signifikant sind (ix = 1).

1.12.1.1.2
Diese Gruppe entfällt, wenn
- zur Zeit der Beobachtung kein signifikantes Wetter (ww) herrscht und für W1W2 keine Angaben gemacht
   werden können (ix = 3)
   oder
- weder unter ww noch unter W1W2 signifikantes Wetter zu melden ist (ix =2).

1.12.1.1.3
Bei Dienstbeginn bzw. nach Ende der Nichtbesetztzeit ist diese Gruppe jedoch in der ersten Synop-Meldung
auch dann immer zu melden, wenn W1W2 nicht bekannt sind und kein signifikantes Wetter (ww) beobachtet wird.

1.12.1.2
Als nicht signifikant gelten ww = 00, 01, 02, 03 und W1, W2 = 0, 1, 2.

1.12.1.3
Meldung/Nicht-Meldung der Gruppe in FM 13 SHIP

1.12.1.3.1
Diese Gruppe ist immer zu melden, wenn Wetterbeobachtungen durchgeführt werden und gemäß Tab. 4677
und Tab. 4561 verschlüsselt werden können (ix = 1).
D.h., auch die nicht signifikanten Wettererscheinungen sind zu melden.

   Beispiel:   7wwW1W2 = 70200

1.12.1.3.2
Diese Gruppe entfällt, wenn keine Beobachtungen durchgeführt wurden bzw. Daten nicht verfügbar sind (ix = 3).


1.12.2   Bemerkungen zu ww (Wetterzustand)

Mit ww wird der Wetterzustand zur Zeit der Beobachtung (GG50) oder in der letzten Stunde vor der tatsäch-
lichen Beobachtungszeit gemeldet.

Im folgenden werden solche ww-Schlüsselzahlen erläutert, bei denen es zweckmäßig ist. Wenn die Anwendung
von ww-Schlüsselzahlen ohne weiteres aus Tab. 4677 verständlich erscheint und keine besonderen
Abhängigkeiten zu anderen Schlüsselzahlen bestehen, werden sie nicht kommentiert.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der VuB 3.

1.12.2.1
Im DWD und GeoInfoDBw (im GeoInfoDBw wird der volle Meldedienst erst mit AMDA IG aufgenommen) werden
Wettererscheinungen, die im Abschnitt 1 noch nicht oder nur unzureichend beschrieben worden sind, in
Abschnitt 3 mit 9SPSPspsp-Gruppen bzw. in Abschnitt 5 mit den Schlüsselbuchstaben wzwz in der Gruppe
25wzwz näher erläutert.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                    FM 12-14-16
SYNOP .....

7wwW1W2                                                                                       Abschnitt 1



1.12.2.2
Beim Auftreten mehrerer Wettererscheinungen ist die mit der höchsten Schlüsselzahl unter ww zu verschlüsseln.
ww = 17 hat jedoch Vorrang vor ww = 20 bis ww = 49.
ww = 28 hat Vorrang vor ww = 40.

1.12.2.3
Es gelten folgende Bestimmungen:

1.12.2.3.1
ww = 04 kann auch noch bei Sichtweiten unter 1 km und einer höheren rel. Luftfeuchte als 80 % gemeldet
werden, wenn die Sichttrübung hauptsächlich auf Rauch zurückzuführen ist.

1.12.2.3.2
Im DWD und im GeoInfoDBw: ww = 05 wird nur bei Sichtweiten von 1 km bis < 8 km gemeldet, wenn die
Sichttrübung durch Lithometeore verursacht wird. Die rel. Luftfeuchte muss dabei unter 80 % liegen.

1.12.2.3.3
ww = 06 kann auch bei einer Sichtweite unter 1 km gemeldet werden, wenn weder Rauch noch Nebel als
Ursache der Trübung anzusehen sind.

1.12.2.3.4
Im DWD und im GeoInfoDBw: ww = 10 wird nur bei Sichtweiten von 1 bis < 8 km gemeldet, wenn die Sicht-
trübung durch Wassertröpfchen und/oder Eisteilchen verursacht wird. Die relative Luftfeuchte muss ≥ 80 %
betragen.

1.12.2.3.5
ww = 11, 12 wird gemeldet, wenn flacher Nebel (Bodennebel) oder Eisnebel an der Station oder in deren
Umgebung bis zu einer Entfernung von 5 km auftritt.

1.12.2.3.6
ww = 18 wird gemeldet, wenn markante Böen an der Station und/oder im Gesichtskreis zur Zeit der
Beobachtung und/oder in der letzten Stunde vor der tatsächlichen Beobachtungszeit auftreten. Unter einer
markanten Bö wird die plötzliche Zunahme der Windgeschwindigkeit um ≥ 8 (≥ 8.0) ms verstanden, wobei die
                                                                                  -1

Windgeschwindigkeit auf ≥ 11 (≥ 10.5) ms zunimmt und mindestens 1 Minute anhält.
                                        -1



1.12.2.3.7.
ww = 23 wird gemeldet, wenn in der letzten Stunde "Schneeregen" und/oder "Sprühregen mit Schnee" (ww = 68,
69) oder "Eiskörner" (ww = 79) beobachtet wurde. Wenn der beobachtete Niederschlag aus "Eiskörnern" (ww =
79) bestand, wird im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) Abschnitt 5, wzwz = 23 gemeldet.

1.12.2.3.8
ww = 27 wird gemeldet, wenn in der letzten Stunde "Graupelschauer mit/ohne Regen oder Schneeregen oder
Schnee" (ww = 87, 88) oder "Hagelschauer mit/ohne Regen oder Schneeregen oder Schnee" (ww = 89, 90)
beobachtet wurde.

1.12.2.3.9
ww = 29 wird gemeldet, wenn während der letzten 10 Minuten vor Abgabe der Meldung kein Donner mehr
gehört wurde und z.Z. der Beobachtung kein Niederschlag fällt.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                   FM 12-14-17
SYNOP .....

7wwW1W2                                                                                      Abschnitt 1



1.12.2.3.10
ww = 40, 41. Innerhalb der Nebelbank oder in den Nebelschwaden beträgt die Sichtweite weniger als 1000 m.
Die unter VV gegebene Sichtweite ist bei ww = 40 stets ≥ 1 km, bei ww = 41 kann VV ≥ 1 km sein.

1.12.2.3.11
ww = 48, 49 werden gemeldet, wenn zur Zeit der Beobachtung bei Nebel der Zustand und/oder Vorgang von
Nebelfrostablagerungen beobachtet werden. Die Ablagerungsart wird im DWD (im GeoInfoDBw erst mit
AMDA IG) in Abschnitt 5 mit wzwz = 07, 08 oder 09 gemeldet.

1.12.2.3.12
ww = 56, 57, 66, 67 ist zu verschlüsseln, wenn Sprühregen/Regen beim Auftreffen auf den Boden oder
Gegenständen gefriert (Glatteisbildung/Eisansatz).

1.12.2.3.13
Die Schlüsselzahlen ww = 76 (Eisnadeln), ww = 77 (Schneegriesel) und ww = 79 (Eiskörner) können nur
gemeldet werden, wenn die Niederschlagsart in reiner Form zur Zeit der Beobachtung an der Station auftritt.
Treten diese Erscheinungen nicht in reiner Form auf, ist mit ww die jeweils andere Niederschlagsart zu ver-
schlüsseln. Informationen über Schneegriesel und Eiskörner sind in diesen Fällen im DWD (im GeoInfoDBw erst
mit AMDA IG) mit 960ww zu melden.

Nach ww = 76 folgt weder ww = 22, noch W1 oder W2 = 7, noch die Gruppe 6RRRtR.
Nach ww = 77 folgt ww = 20 und W1 oder W2 = 7.
Nach ww = 79 folgt ww = 23 und W1 oder W2 = 7.

1.12.2.3.14
ww = 27, 89, 90, 93, 94, 96, 98, 99. Bei Auftreten von Hagel ist im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) im
Abschnitt 3 die Gruppe 932RR zu melden.


1.12.2.4
Im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) werden in Abschnitt 5 zusätzliche Mitteilungen über eine auch nur
teilweise zusammenhängende Decke aus Schneegriesel, Eiskörner, Graupel und Hagel mit wzwz gemeldet.


1.12.2.5
Zur Unterscheidung der Niederschlagsarten und -stärken und der Bedeutung der Angaben "ohne Unter-
brechung" und "mit Unterbrechung" siehe VuB 3.


1.12.3 Bemerkungen zu W1W2

1.12.3.1
Die Schlüsselzahlen für W1 und W2 sollen so ausgewählt werden, dass W1W2 und ww zusammen eine möglichst
vollständige Beschreibung des Wetterverlaufs im Bezugszeitraum geben.

1.12.3.2
Der mit W1W2 zu beschreibende Zeitraum beträgt zu den Hauptterminen 6 Stunden, zu den Zwischenterminen 3
Stunden und zu den Nebenterminen 1 Stunde.

1.12.3.3
Im DWD und im GeoInfoDBw wird bei der Verschlüsselung von ww und W1W2 wie folgt verfahren:




VuB 2 Band D - November 2008                                                                 FM 12-14-18
SYNOP .....

7wwW1W2                                                                                           Abschnitt 1


1.12.3.3.1
Haupt- und Zwischentermine:
Mit ww wird der Wetterzustand verschlüsselt, der zur Zeit der Beobachtung herrscht bzw. in der letzten Stunde
vor der Beobachtung geherrscht hat. Wettererscheinungen, die außerhalb der letzten Stunde des W1W2-
Bezugszeitraumes aufgetreten sind, werden mit W1W2 gemeldet, unabhängig davon, ob sie in der letzten Stunde
noch auftreten oder nicht. Es werden mit W1W2 auch die Wettererscheinungen gemeldet, die ausschließlich in
der letzten Stunde des W1W2-Bezugszeitraumes aufgetreten sind, jedoch nicht mit ww zum Ausdruck gebracht
werden können.

1.12.3.3.2
Nebentermine:
Wegen der identischen Bezugszeiträume für ww und W1W2 gelten für Nebentermine folgende Regelungen:
Mit ww wird der Wetterzustand verschlüsselt, der zur Zeit der Beobachtung herrscht bzw. in der letzten Stunde
vor der Beobachtung geherrscht hat.

Mit W1W2 werden gemeldet:
- Wettererscheinungen der letzten Stunde, die nicht mit ww gemeldet werden (unabhängig von der Andauer
   der Erscheinung)
- Wettererscheinungen der letzten Stunde, die mit ww zum Ausdruck gebracht werden, bereits zu Beginn der
   letzten Stunde auftraten und während der letzten Stunde insgesamt mindestens 30 Minuten(*) anhielten; in
   diesen Fällen ist W1 = W2, sofern keine weitere signifikante Wettererscheinung (W1 oder W2 > 2) beobachtet
   wurde.
- Wettererscheinungen der letzten Stunde, die mit ww zum Ausdruck gebracht werden, innerhalb der letzten
   Stunde begonnen und insgesamt mindestens 30 Minuten(*) anhielten (in diesen Fällen ist W1 ≠ W2)

1.12.3.3.3
Wenn unter Berücksichtigung von Bemerkung 1.12.3.1 mehrere Schlüsselzahlen für den Wetterverlauf zutreffen,
ist unter W1 die Wettererscheinung mit der höchsten und unter W2 die mit der nächstniedrigeren Schlüsselzahl
zu melden.

1.12.3.3.4
Wenn unter Berücksichtigung von Bemerkung 1.12.3.1 nur eine Schlüsselzahl für den Wetterverlauf zutrifft, ist
sie unter W1 und W2 zu melden.

1.12.3.3.5
Kann der Wetterverlauf nur für einen Teil des Bezugszeitraumes W1W2 angegeben werden, so wird dieser unter
W1 verschlüsselt und für W2 = / gesetzt. Gilt nicht für W1 oder W2 = 0, 1 oder 2.

1.12.3.3.6
Ist der Wetterverlauf nicht bekannt und das gegenwärtige Wetter nicht signifikant, so entfällt die Gruppe
7wwW1W2 und es wird ix = 3 verschlüsselt.

1.12.3.3.7
Gefallener fester Niederschlag (außer Eisnadeln) wird, soweit er nicht in Schauerform auftritt, in W1 bzw. W2 mit
7 verschlüsselt.

1.12.3.3.8
Wenn Schauer und Gewitter mit Hagel in dem durch W1W2 überdeckten Zeitraum aufgetreten sind, ist im DWD
(im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) in Abschnitt 3 die Gruppe 932RR zu melden; ggf. ist die Gruppe 964ww in
Abschnitt 3 zu melden.

1.12.3.3.9
ww = 58 oder 59 wird im Wetterverlauf mit 6 gemeldet. ww = 68 oder 69 wird im Wetterverlauf mit 7 gemeldet.

(*) Diese Zeitangabe bezieht sich auf jede einzelne Wettererscheinung




VuB 2 Band D - November 2008                                                                       FM 12-14-19
SYNOP .....

7wawaWa1Wa2 8NhCLCMCH                                                                                   Abschnitt 1



1.13          7wawaWa1Wa2

     wawa                   Automatisch ermittelter Wetterzustand zum         Tab. 4680         I :     -
                            Beobachtungstermin                                                  II : H, Z, N
     Wa1Wa2                 Automatisch ermittelter Wetterverlauf             Tab. 4531         III :   -


Diese Gruppe wird nur für automatische Wetterstationen benutzt; wobei ix stets mit 7 angegeben wird.

Im DWD wird diese Gruppe von Wst II mit AMDA II gemeldet. Im GeoInfoDBw wird diese Gruppe b.a.w. nicht
angewendet.


1.14          8NhCLCMCH

     Nh                     Bedeckungsgrad der gesamten CL-Wolken oder,       Achtel
                            falls keine vorhanden, der CM-Wolken              Tab. 2700         I : H, Z, N

     CL                     Gattung bzw. Art der tiefen Wolken                Tab. 0513
                                                                                                II : H, Z, N
     CM                     Gattung bzw. Art der mittel hohen Wolken          Tab. 0515

     CH                     Gattung bzw. Art der hohen Wolken                 Tab. 0509         III :   -


1.14.1
Für die Klassifizierung der Wolken (CL, CM, CH) gelten die Bezeichnungen und Erläuterungen des Inter-
nationalen Wolkenatlasses.

1.14.2
Bei der Verschlüsselung ist zu beachten, dass wegen der relativ geringen Anzahl der Schlüsselzahlen der
teilweise recht komplizierte Aufbau der Bewölkung häufig nicht vollständig beschrieben werden kann. Deswegen
soll der für die Beurteilung des atmosphärischen Zustandes bedeutsamste Bewölkungsanteil vorrangig
herausgestellt werden.

Ihre rangmäßige Reihenfolge ist im Internationalen Wolkenatlas festgelegt und lautet für die

CL-Bewölkung                        CM-Bewölkung                        CH-Bewölkung

          9                         ohne Ac         mit Ac                    9
          3                         2 , 1            9                  ohne Cs        mit Cs
          4                                          8                   4              7
          8                                          71)                 3              8
          2                                          6                  1,2             6
     1,5, 6,7                                        5                                  5
                                                     4
                                                     72)
                                                    3 , 73)


1)
     Zusammen mit As oder Ns; kein Ac mit Türmchen oder Flocken.
2)
     Ac sich kaum verändernd, aber in zwei oder mehreren Schichten.
3)
     In einer einzigen Höhe dichter Ac vorherrschend.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                                FM 12-14-20
SYNOP .....

8NhCLCMCH                                                                                      Abschnitt 1



Zu beachten ist, dass der Bedeckungsgrad bei der Auswahl der Schlüsselzahl zunächst außer Betracht bleibt.
Dieser ist nur bei Wolken mit gleicher Rangstufe entscheidend (CL: 1, 5, 6, 7; CM: 2,1; 3, 7; CH: 1, 2).

Einzelheiten sind im Internationalen Wolkenatlas erläutert.

1.14.3
Wolken, die sich unterhalb des Stationsniveaus befinden, werden in den Gruppen Nddff und 8NhCLCMCH nicht
berücksichtigt, sondern im Abschnitt 4 unter N'C'H'H'Ct gemeldet. Nur wenn diese Wolken über das Stations-
niveau hinausragen, wird der Teil der Wolken, der von der Stationshöhe bis zur Obergrenze reicht, in den
Gruppen Nddff und 8NhCLCMCH berücksichtigt.

1.14.4
Durch Nebel erkennbare CL-, CM- und CH-Wolken werden so verschlüsselt, als ob kein Nebel vorhanden wäre.

1.14.5
Werden durch die Lücken einer Wolkenschicht noch Wolken darüber beobachtet, so werden diese verschlüsselt,
als ob die tieferen Wolken nicht vorhanden wären.

1.14.6
Sich schnell auflösende Kondensstreifen werden nicht gemeldet. Beständige Kondensstreifen (≥ 15 Min.) und
Wolken, die sich offensichtlich ganz oder zum Teil aus solchen gebildet haben, werden als CH-Wolken
verschlüsselt. Sie sind dann auch bei der Verschlüsselung von N und h (sowie Ns, C und hshs in Abschnitt 3)
zu berücksichtigen.

1.14.7
Die Schlüsselzahl CH = 9 soll nur benutzt werden, wenn Cirrocumulus die vorherrschende CH-Wolke ist. Besteht
nur ein kleiner Teil der CH-Wolken aus Cirrocumulus, soll CH = 1 bis 8 gemeldet werden.

1.14.8
Mit dem Schlüsselbuchstaben N werden Aussagen gemacht, ob und wie die Gruppe 8.... gemeldet wird.

1.14.8.1
Im SYNOP entfällt die Gruppe bei N = 0,9 oder / , wenn die Station mit einem Beobachter besetzt ist
(ix = 1, 2 oder 3).
Im vollautomatischen Betrieb (ix = 4 bis 7) wird die Gruppe in der Form 8Nh / / / gemeldet, wenn der Gesamtbe-
deckungsgrad der tiefen bzw. der mittelhohen Wolken ermittelt werden kann.
Hat eine Messung stattgefunden und wurden keine Wolken unterhalb 7000 m festgestellt und trifft N = 9 nicht
zu, dann ist diese Gruppe in der Form 80 / / / zu melden.
In allen anderen Fällen entfällt diese Gruppe im vollautomatischen Betrieb.

1.14.8.2
Im SHIP wird die Gruppe stets gemeldet, wobei folgende Beziehungen bestehen:

             N=0        Gruppe 8.... = 80000
              =9                     = 89 / / /
              =/                     = 8////

Im GeoInfoDBw werden N = / und 8 . . . . = 8 / / / / nicht verwendet.




VuB 2 Band D - November 2008                                                                    FM 12-14-21
SYNOP .....

 9GGgg                                                                               Abschnitt 1



 1.15    9GGgg


  GGgg                Angabe der tatsächlichen Beobachtungszeit    Std., Min.
                                                                   UTC

 Diese Gruppe wird gemeldet, wenn die tatsächliche Beobachtungszeit um mehr als 10 Minuten von der
 Terminzeit abweicht.

 Im DWD und GeoInfoDBw wird diese Gruppe nicht gemeldet.




VuB 2 Band D - November 2008                                                        FM 12-14-22
Vu b2 band_d_komplett
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  • 1. Deutscher Wetterdienst Vorschriften und Betriebsunterlagen Nr.2 (VuB 2) Besondere Anweisung des Amtes für GeoInformationswesen der Bundeswehr Nr. 2-125 (BesAnAGeoInfoDBw 2-125, Teil B) WETTERSCHLÜSSELHANDBUCH BAND D 2. Ausgabe Offenbach am Main November 2008
  • 2. Deutscher Wetterdienst Abteilung Messnetzeund Daten Deutscher Wetterdienst - Postfach 10 04 65 - 63004 Offenbach Ansprechpartner: Telefon: Dr.Olaf Schulze 069-8062-2423 Deutscher Wetterdienst Fax: Geschäftszeichen: -gesonderter Verteiler- TI21/40.01.02/Bh1-570 069-8062-3809 E-Mail: Internet: Olaf.Schulze@dwd.de http://www.dwd.de UST-ID: DE221793973 Amt für Geoinformationswesen der Bw. Dezernat 11I (1) - Anforderungszentrale 3 Frauenberger Straße 250 Mercator-Kaserne Offenbach, 03. November 2008 53879 EUSKIRCHEN nachr. m.d.B. um Beachtuna Alfred-Wegener-Institut, Bremerhaven Alfred-Wegener-Institut, Potsdam Bundesamt für Strahlenschutz, Oberschleißheim Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz Deutsche Flugsicherung (DFS), Langen Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt, Weßling Ernst Basler & Partner GmbH, Potsdam FHS Oldenburg I FB Seefahrt, Elsfleth Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich Frei Universität Berlin, FB Geowissenschaften, Berlin Lido GmbH, Lufthansa Aeronautical Services, Frankfurt Meteo Service Weather Research GmbH, Berlin Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Wien Österr. Geophysikalischer Beratungsdienst, Langenlebarn Universität Leipzig, Institutfür Meteorologie, Leipzig ZDF Wetterredaktion, Mainz Leibniz-Institutfür Meereswissenschaften, Kiel Direction des Services techno l'Agriculture,Luxemburg USAFESembach,Heuberg Dienstgebaude: - Frankfurter Straße 135 63067 Offenbach am Main, Tel. 069 I 8062 - 0 Kontoverbindung: Bundeskasse Trier - Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken - Kto-Nr.":59001020 - BlZ: 590 000 00 DerDeutsche Wetterdienst isteineteilrechtsfähige nstaltdesöffentlichen A Rechtsim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das QuailttJtsmanagementdes DWD Ist zertifiziert nach D/N ISO 9001 2000 (Reg -Nr 816/2324 ZER-QMS)
  • 3. Seite: 2 Geschäftszeichen: TI21/40.01.02lBh1-570 Datum: 03. November 2008 Vorschriften und Betriebsunterlagen Nr.2 (VuB 2) -Wetterschlüsselhandbuch- hier: Änderungen zum Band D - gültig ab 05. November 2008 1. Supplement No. 6 to the Manual on Codes, WMO-No.306, Vol. 1-1,August 2007 2. Amendments for Supp. No. 6 to the Manual on Codes, WMO-No.306, Vol. 1-1,September 2007 3. Corrigendum for Supp. No. 6 to the Manual on Codes, WMO-No.306, Vol. 1-1,September 2008 Anliegend erhalten Sie die Änderungen zum Band D der VuB 2 Fachlich Die geänderte Ausgabe der VuB2 Band D beinhaltet größere Änderungen beim MREP-Schlüssel, der den Warnschwellwerten der Abteilung Basisvorhersagen angepasst und in seinem Umfang wesentlich vereinfacht wurde. Es erfolgt primär nur noch die Übermittlungder warnauslösenden Parameter. Neu eingefügt wurde der Schlüssel für Meldungen aus dem Sturmwarnnetz (kurz SWN-Schlüssel). Die Informationenzur Generierung von halbstündigen synoptischen Meldungen erfolgen in einem Nachtrag.Generellsind halbstündige Wettermeldungen im BUFR-Code nur übermittelbar, a der d FM12keineMöglichkeithierzugewährt. Administrativ Die wesentliche Neuerung ist, dass die Änderungen nicht mehr in gedruckter Form versandt werden, sondern ausschließlich in elektronischer Form (pdf-Format). Die Bereitstellung erfolgt DWD-intern im Mitarbeiterportal unter "Prozesse -7 Datengewinnung, Datenmanagement -7 Hauptamtliches Messnetz -7 mehr -7 VuB 2 Band D". Externe Kunden erhalten die VuB per Mail bzw. auf Wunsch auf Datenträger (CD). Es werden zwei Dateien bereitgestellt, wobei die eine Datei die komplette VuB 2 Band D enthält und die andere Datei lediglich alle Seiten mit den aktuellen Änderungen. Diese können ausge- druckt und in das vorhandene Druckexemplar eingearbeitet werden. In der Fußzeile steht auf allen Seiten "VuB 2 Band D - November 2008", auch auf den Seiten, die nicht geändert wurden. Die Seiten mit den Änderungen sind an den betreffenden Stellen mit einem schwarzen Balken gekennzeichnet. In Zukunft wird auf den geänderten Seiten immer der Monat und das Jahr der Änderung vermerkt und so der Stand dokumentiert. Das pdf-Dokument mit der kompletten VuB umfasst insgesamt 349 Seiten. Mittels Lesezeichen, die jederzeit eingeblendet werden können, kann schnell an die gewünschte Stelle, wie z.B. zu bestimmten Schlüsselgruppen oder Tabellen navigiert werden. Auch innerhalb des Textes ist das Dienstgebäude: Kaiserleistraße 29/35 - 63067 Offen bach am Main, Tel. 0691 8062 - 0 Kontoverbindung: - Bundeskasse Trier Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken - Kto-Nr.: 59001020 - BLZ: 590 000 00 DerDeutsche Wetterdienst isteineteilrechtsfähige desöffentlichen Anstalt Rechts imGeschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das Qualitätsmanagementdes DWDist zertifiziertnach DINISO 9001 2000 (Reg-Nr 816/2324 ZER-QMS)
  • 4. Seite: 3 Geschaftszeichen: TI21/40.01.02lBh1-570 Datum: 03. November 2008 möglich, so z.B. aus der Übersicht der "Schlüsselform" zur gewünschten Schlüsselgruppe und von den Schlüsselgruppen ggf. zu einer dazugehörigen Tabelle. Dagegen ist es nicht möglich, dass bei den Lesezeichen für einige Schlüsselgruppen bestimmte Buchstaben tief gestellt werden, so dass diese lediglich als Kleinbuchstaben dargestellt werden (Bsp.: dndndnVdxdxdx - hier müssten n und x tief gestellt sein). Im Auftrag Beglaubigt: tJ2~ f~ Dr. Olaf Schulze Referat Messnetze Je1 &~, o 3. Nov. 200& (äfS Dienstgebäude: Kaiserleistraße 29/35 - 63067 Offenbach am Main, Tel. 0691 8062 - 0 Kontoverbindung: - Bundeskasse Trier Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken - Kto-Nr.: 59001020 - BLZ: 590 000 00 DerDeutsche Wetterdienst eineteilrechtsfähige nstaltdesöffentlichen ist A RechtsimGeschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das Q(lalit<'ltsmanagement es DWD Ist zertifiziert nach DIN ISO 9001 2000 rReg oNr 816/2324 ZER-QNiSi d
  • 5. Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 1 Änderungsverzeichnis 2 Änderungsübersicht 3… Allgemeines 4 ... FM – Globale Schlüsselformen Übersicht FM-1... Schlüsselformen FM 12-14-1... RF – Regionale Schlüsselformen der RA VI und Antarktis Übersicht RF-1 Schlüsselformen RF 6/02-1... NF – Nationale Schlüsselformen der Bundesrepublik Deutschland Übersicht NF-1 Schlüsselformen NF 01-1... TAB. – Schlüsseltabellen Globale Schlüsseltabellen IV-1, IV-0101.... Regionale Schlüsseltabellen IV-2, IV-642... Nationale Schlüsseltabellen IV-3, IV-01... Anhang VuB 2 Band D - November 2008 1
  • 6. Änderungsverzeichnis Dateiname - Stand eingearbeitet von Sig. Datum VuB 2 Band D - November 2008 2
  • 7. Änderungsübersicht Stand: VuB 2 Band D - Stand 2008-11.pdf Datum: 01. November 2008 Folgende Änderungen sind durchgeführt worden: Teil Seite Absatz / Stelle Änderung Deckblatt Textänderung: 2. Ausgabe / November 2008 Inhalts- Seite 1 Neue Seite verzeichnis Änderungs- Seite 2 Neue Seite verzeichnis Änderungs- Seite 3-1 bis 3-3 Neue Seiten übersicht Allgemeines 4 1.1 und 1.2 Textänderung: VuB 2 Band A u. B gibt es nicht mehr I FM 12-14-0 Abschnitt 0 Wegfall: YYGGggiw (laut WMO nicht vorgesehen) FM 12-14-2 b) Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl FM 12-14-3 i) Textergänzung: Hinweis zu Halbstundenterminen (S) FM 12-14-5 p) Wegfall: S für Halbstundentermin 0.5 Wegfall: yyGGggiw und gg in der Tabelle FM 12-14-7 0.5 Wegfall: letzter Absatz: Im DWD und GeoInfoDBw…. 0.6 Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl FM 12-14-11 1.3.1 vorher falsch bezeichnet mit 1.3 1.11.3 Wegfall: AWst Typ IV FM 12-14-15 1.12 Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten 1.12.1.1.3 Textänderung: bzw. statt und FM 12-14-16 1.12.2 Wegfall: 1. Absatz: 2. Satz 1.12.2.3.6 Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten FM 12-14-17 1.12.2.3.8 Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten 1.12.2.5 Wegfall: Verweis auf 9.2.4 FM 12-14-18 1.12.3.2 Wegfall: 2. Satz 1.12.3.3.2 Textergänzung: …während der letzten Stunde… FM 12-14-19 1.12.3.3.2 Textänderung: (W1 oder W2 > 2) 1.12.3.3.5 Textergänzung: Gilt nicht für W1 oder W2 = 0, 1 oder 2 FM 12-14-23 2.3.2 Wegfall: ganzer Satz FM 12-14-31 3.7 Wegfall: ganzer Satz 3.8 Textänderung: Minuten FM 12-14-32 3.10 Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten 3.10.3 Wegfall: und bei S-Terminen in den letzten 30 Minuten 3.11 Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten FM 12-14-33 3.14 Textergänzung: (gefallen oder abgesetzt) 3.14 Textergänzung: Fällt die automatische Niederschlags... 3.15 Textergänzung: aufgetreten (gefallen oder abgesetzt) FM 12-14-34 3.16.2 Textänderung: Beispiele neu eingefügt unter „ohne Cb“ VuB 2 Band D - November 2008 3-1
  • 8. Teil Seite Absatz / Stelle Änderung FM 12-14-35 3.16.2 Textänderung: „mit Cb“ geändert und neue Beispiele FM 12-14-36 3.17.2.4 Wegfall: …bzw. GG30 bei Halbstundenterminen 5.3.1 Textergänzung: aufgetreten (gefallen oder abgesetzt) 5.3.3 Wegfall: …bzw. der letzten 30 Minuten FM 12-14-43 5.3.3 Textänderung: 1//// statt 1999/ 5.3.3 Wegfall: In beiden Fällen wird r = / gemeldet FM 12-14-44 5.7 Wegfall: S-Termine : 30 Minuten tr = 5 FM 12-14-46 5.10.2 Textergänzung: (AMDA IE nur zwischen 06 + 18 UTC) 5.12 Wegfall: zu S-Terminen FM 12-14-47 5.13 Wegfall: S bzw. H, Z, N an WST III 5.14 FM 12-14-48 Wegfall: bzw. den letzten 30 Minuten 5.15 FM 12-14-50 5.23 Textänderung: täglich anstatt montags, mittwochs u. fr.. 6.2 FM 12-14-52 Wegfall: bzw. in den letzten 30 Minuten 6.2.1 Wegfall: SKC (wird ab 05.11.08 nicht mehr verwendet) Textänderung: WS RDRDR Wegfall WY FM 15/16-1 1 Schlüsselform Textänderung / Textergänzung: RDRDR/ERCReReRBRBR 3.6 Textänderung: Gradzahlen bei DV FM 15/16-7 3.6.1 Textänderung: gesamter Absatz FM 15/16-8 3.6.2 + 3.6.3 Textänderung: gesamter Absatz FM 15/16-9 3.8.1 Textergänzung: (bzw. im GeoInfoDBw < 2000 m) 3.8.9 Änderung / Ergänzung der Beispiele FM 15/16-11 3.8.10 Wegfall: komplett 3.9.3 Textergänzung: Wenn ein automatisches….UP… 3.9.4 Textänderung: Tornados (vorher: Großtromben) 3.9.5 Textänderung: Tornado (vorher: Großtrombe) FM 15/16-12 3.9.5 Textergänzung: bis 16 km 3.9.5 Textänderung: Flughafen-Bezugspunkt 3.9.5 Wegfall: ganzer Satz: Im DWD und GeoInfoDBw… 3.9.10 Textergänzung: (nur DWD: oder ein Blitz zu sehen) FM 15/16-13 3.9.10 c) Textänderung: Flughafen-Bezugspunkt Wegfall: (markante Bö im 30 Minuten Zeitraum….) FM 15/16-14 3.9.18 Textänderung: 2. Satz: Im DWD……aufgetreten ist. FM 15/16-16 3.11 Wegfall: SKC (wird ab 05.11.08 nicht mehr verwendet) Überschrift Wegfall: SKC FM 15/16-17 3.11.3 Textergänzung: Beispiel: SCT022 usw. Überschrift Wegfall: SKC 3.11.8 Textergänzung: Hinweis auf Entfall SKC ab 05.11.08 FM 15/16-18 3.11.10 Wegfall: SKC 3.12 Textergänzung: kein Towering Cumulus (TCU) 3.13.1 Textänderung: andere Formulierung Überschrift Wegfall: WY bei RWYDRDR 3.15.1 Ergänzung REw’w’: Schneeregen (RERASN) 3.15.1 Textänderung: Tornado (Großtrombe, Wasserhose…) FM 15/16-20 3.15.1 Textergänzung: REUP kann auch mit folgenden… 3.15.2 Wegfall: WY bei RWYDRDR 3.15.2 Textergänzung: ALL RWY VuB 2 Band D - November 2008 3-2
  • 9. Teil Seite Absatz / Stelle Änderung 3.15.2 + 2 Textänderung und Textergänzung: R und DRDR FM 15/16-21 3.15.2 + 2.1 Textänderung und Textergänzung: gesamt FM 15/16-21-1 neue Seite Textänderung und Textergänzung: bis 3.15.2+.2.3 FM 15/16-25 3.16.5.5 Textänderung: neue Einteilung in a) und b) u. Tornado Textergänzung: …und kein Towering Cumulus… FM 15/16-26 3.16.5.6 Wegfall: 1. Absatz wegen SKC FM 32-34-7 3.1.5 Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl Textänderung: Nationale Stationskennung statt Inter- FM 35-38-8 3.1.7 nationale Stationsnummer 1 Schlüsselform Textänderung: komplett geändert FM 51-1 2.4+1 Textänderung: Kenngruppen statt Schlüsselnamen FM 51-2 2.5 Textergänzung: YY, Y2Y2, YeYe Überschrift Textergänzung: Y2Y2 FM 51-3 3.4 Textergänzung: Y2Y2 3.4.2 Wegfall: Beträgt der Vorhersagezeitraum… FM 51-4 3.6.1 Textänderung: angegeben statt gemeldet 3.6.4 Textergänzung: …in Übereinstimmung mit... FM 51-5 3.8.2 Textänderung: Tornado (Großtrombe, Wasserhose…) 3.8.2 Textänderung: neue Einteilung in a) und b) FM 51-6 3.8.6 Textänderung: Tornado (Großtrombe……...Windhose) Überschrift FM 51-7 Wegfall: SKC 3.9 Überschrift FM 51-8 Wegfall: SKC 3.9.7 Überschrift FM 51-9 Textergänzung: YY, YeYe, Y1Y1, Y2Y2 / Tag (in Tab.) 3.16 ff. Überschrift FM 51-10 Textergänzung: YY, YeYe, Y1Y1, Y2Y2 3.16.4.1.1 ff. Überschrift FM 51-11 Textergänzung: YY, YeYe / Tag (in Tab.) / Beispiele 3.17 ff. Überschrift FM 51-12 Textergänzung: YFYF / Beispiele 3.18 ff. FM 71-3 0.2 Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl II RF 6/04-2 3.3 Textänderung: Stationskennung statt Stationskennzahl III NF 1 Übersicht Hinzufügen NF 05 SWN - Sturmwarnmeldung NF 03-1 – 03-7 MREP Kompletter Schlüssel überarbeitet NF 05-1 – 05-3 SWN Neue Schlüsselform SWM - Sturmwarnmeldung NF 41-1 2.3 Textänderung: …sind in der AMDA unter…einzutragen NF 41-1 3.1 Textänderung: Stationskennung statt Stationskennziffer NF 41-2 3.1 Hinzufügen von Vogelarten u. Änderung Mindestanzahl IV IV-1 Übersicht Tabelle 3870 im Inhaltsverzeichnis eingefügt IV-0515/0519 Tab. 0519 Textänderung: Schlüsselzahl 1 < 10 % VuB 2 Band D - November 2008 3-3
  • 10. Teil Seite Absatz / Stelle Änderung IV-3870 Tab. 3870 Tabelle 3870 im Tabellenteil eingefügt IV-3 Übersicht Entfall der Tabellen 64/65/66/67 IV-03-D Tab. 03-D Textänderung: Teilgebiete, Höhen und neue Karte Neu: Osterberg (Göttingen) und Rotstein (Görlitz) IV-32 Tab. 32 Entfall: Löbauer Berg (Görlitz), Pröller (Straubing) Entfall: Bad Salzuflen, Oschatz, Mittelndorf u. Bamberg IV-64/65/66/67 Tab. 64 – 67 Entfall der Tabellen 64-67 „Seite z. Zt. ohne Inhalt“ IV-84a / 85 Tab. 85 Textänderung: Wegfall „oder“ bei Schlüsselzahl 1 VuB 2 Band D - November 2008 3-4
  • 11. Allgemeines 0 Einleitung Dieser Band D ist Bestandteil der Vorschriften und Betriebsunterlagen Nr. 2 VuB 2. Er ist ein selbständiges Wetterschlüsselhandbuch zur Verschlüsselung von Wettermeldungen im Netz der Wettermeldestellen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (GeoInfoDBw) sowie zur Entschlüsselung von Wettermeldungen. Nachträge bestehen aus auszuwechselnden und/oder einzufügenden Seiten bzw. in Ausnahmefällen aus handschriftlichen Änderungen. Ihre Einarbeitung ist im Nachtragsverzeichnis einzutragen. Die in einem Nachtrag vorgenommenen Änderungen sind an der rechten Außenseite der betreffenden Seite mit einem fetten Längsbalken gekennzeichnet. Die VuB 2 Band D gilt auch als Dienstvorschrift für den Bereich des GeoInfoDBw. Sie ist der Teil B der Besonderen Anweisung des AGeoInfo 2-125. Globale, regionale und nationale Regelungen, die für den GeoInfoDBw nicht explizit aufgehoben oder präzisiert werden, gelten auch für den GeoInfoDBw. 1 Inhalt des Bandes D 1.1 Allgemeines Der Band D enthält die im Netz der Wettermeldestellen des DWD und des GeoInfoDBw verwendeten Wetterschlüssel. Weitere Wetterschlüssel sind in VuB 2 Band C enthalten. 1.2 Aufbau des Bandes D In Abweichung zur Struktur der Darstellung der Wetterschlüssel in Band C bildet im Band D jeder Schlüssel eine abgeschlossene Einheit. Jeder Schlüssel enthält mit Ausnahme des Inhalts der Schlüsseltabellen alle für die Ver- und Entschlüsselung der Wettermeldungen notwendigen Informationen. Aus diesem Grund besteht der Band D aus den beiden Hauptteilen: - globale, regionale und nationale Schlüsselformen - globale, regionale und nationale Schlüsseltabellen. Diese beiden Hauptteile enthalten alle erforderlichen Angaben. VuB 2 Band D - November 2008 4
  • 12. 2 Arten der Wettermeldungen 2.1 Bodenwettermeldungen Bodenwettermeldungen enthalten meteorologische Beobachtungsdaten und Messwerte, die an Land oder auf See durch Augenbeobachtungen oder mit Hilfe von Instrumenten in der Atmosphäre, am und im Erdboden und an der Wasseroberfläche gewonnen werden. Meldungen für die Luftfahrt bilden eine spezielle Gruppe der Bodenwettermeldungen. Zu den Bodenwettermeldungen gehören auch Meldungen über gefährliche Wettererscheinungen. 2.2 Aerologische Meldungen Aerologische Meldungen enthalten meteorologische Beobachtungsdaten und Messwerte aus der freien Atmosphäre. Hierzu werden Radiosondenaufstiege/-abstiege mittels Ballonen, Fallschirmen oder Raketen durchgeführt oder Messungen an Bord von Luftfahrzeugen vorgenommen. 2.3 Vorhersagen für den Flugwetterdienst Diese Meldungen sind für die besonderen Zwecke der Luftfahrt bestimmt und enthalten spezielle Angaben über erwartete Wetterbedingungen an Flughäfen, in Lufträumen oder entlang von Flugstrecken und- gebieten während besonders angegebener Zeiträume. 2.4 Meldungen für besondere Zwecke Dazu gehören Meldungen über klimatologische Monatswerte für den Boden und die freie Atmosphäre, über ornithologische Informationen, über Radarinformationen, über atmosphärische Radioaktivitätsdaten, über agrarmeteorologische Informationen sowie Warnmeldungen und ggf. andere Meldungen. VuB 2 Band D - November 2008 5
  • 13. 3 Zeitangaben 3.1 Allgemeines Alle Zeitangaben in oder im Zusammenhang mit Wettermeldungen des DWD erfolgen in koordinierter Weltzeit "Universal Time Coordinated" (UTC), die des GeoInfoDBw mit der Zeitzonenbezeichnung "Z". 3.2 Beobachtungstermine Wettermeldungen sind nur dann miteinander vergleichbar, wenn die entsprechenden Beobachtungen zur selben Zeit durchgeführt werden. Solche Beobachtungen werden synoptische Beobachtungen genannt. Es werden folgende Termine für synoptische Beobachtungen (synoptische Termine) unterschieden: synoptische Haupttermine: 00, 06, 12, 18 UTC synoptische Zwischentermine : 03, 09, 15, 21 UTC synoptische Nebentermine: 01, 02, 04, 05, 07, 08, 10, 11, 13, 14, 16, 17, 19, 20, 22, 23 UTC Die synoptischen Haupt- und Zwischentermine sind von der WMO als die Standardtermine für die Durchführung synoptischer Beobachtungen festgelegt worden. Im Flugwetterdienst werden Wetterbeobachtungen auch in halbstündigen Intervallen durchgeführt. Wenn festgelegte Kriterien bestimmter Wetterelemente erfüllt sind, werden zum entsprechenden Zeitpunkt unabhängig von den Terminmeldungen ereignisbezogene Sonderwettermeldungen abgesetzt. Aerologische Messungen werden zu den Hauptterminen 00, 06, 12 und 18 UTC durchgeführt. Bei einer zwölfstündigen Aufstiegsfolge sind die Termine 00 und 12 UTC wahrzunehmen. Aufgrund besonderer Anforderungen können aerologische Aufstiege auch zu den Zwischenterminen 03, 09, 15 und 21 UTC durchgeführt werden. Für den GeoInfoDBw gelten besondere Regelungen. 3.3 Im DWD verwendete Zeitangaben 3.3.1 Standard- oder Terminzeit (standard time of observation) Unter Standardzeit wird die jeweils volle Stunde (H±00) der o.a. Standardtermine verstanden. Da diese Zeit (H±00) auch für Nebentermine angewendet wird, kann auch der Begriff Terminzeit verwendet werden. 3.3.2 Offizielle Beobachtungszeit (official time of observation) Dieser Begriff wird nur im Zusammenhang mit METAR-Meldungen verwendet. Es ist die vom jeweiligen meteorologischen Dienst in Übereinstimmung mit regionalen Luftfahrtabkommen festgelegte Terminzeit für METAR-Meldungen. Im DWD gilt: H + 20 und H + 50. VuB 2 Band D - November 2008 6
  • 14. 3.3.3 Tatsächliche Beobachtungszeit (actual time of observation) Als tatsächliche Beobachtungszeit gilt: - für Bodenwetterbeobachtungen der Zeitpunkt der Luftdruckmessung (letztes Element der Datengewinnung) - für aerologische Beobachtungen Start des Ballons, der Rakete, Abwurf der Dropsonde - für aerologische Messungen/ Beobachtungen mit Luftfahr- zeugen (Vertikalsondierung) Start des Luftfahrzeuges - für Messungen/Beobachtungen während des Fluges (auf einer Flugstrecke) Abschluss der Messung/Beobachtung - für weitere nichttermingebundene Zeitpunkt des Auftretens des Beobachtungen auslösenden Ereignisses Im DWD gilt als tatsächliche Beobachtungszeit: SYNOP/SHIP: offiziell wird die tatsächliche Beobachtungszeit mit H-10 festgelegt (auch wenn bei konventioneller Luftdruckmessung die Ablesung bereits vorher erfolgt) METAR: H + 20, H + 50 bei automatischer Luftdruckmessung H + 18, H + 48 bei konventioneller Luftdruckmessung TEMP/PILOT: frühestens H-75 (für Nachstart bis H±00) Die Beobachtungszeit der anderen Elemente für SYNOP/SHIP beginnt je nach Ausrüstung der Wetterwarten mit automatischer Mess- und Verschlüsselungstechnik und der Entfernung des Messfeldes vom Gebäude bereits vor der tatsächlichen Beobachtungszeit; jedoch in keinem Fall vor 30 Minuten vor der Standard- bzw. Terminzeit (Zeitpunkt der Temperaturablesung am Trocken- und Feuchtthermometer). Für METAR liegt diese Zeit bei H+10 bis H+20 und H+40 bis H+50. 3.3.4 Absetzzeit (filing time) Die Absetzzeit ist der Zeitpunkt der Abgabe der Meldung von der Wetterwarte an die Sammelstelle. 3.3.5 Sendezeit (time of dissemination) Die Sendezeit ist die im Sendeplan des Nachrichtenrechners in der Zentrale festgelegte Übermittlungszeit. 3.4 Im GeoInfoDBw verwendete Zeitangaben 3.4.1 Offizielle Beobachtungszeit Die offizielle Beobachtungszeit ist der für den Abschluss einer planmäßigen Bodenwetterbeobachtung fest- gesetzte Zeitpunkt. Bei amtlichen Bodenwetterbeobachtungen wird sie vom Amt für GeoInformationswesen der Bundeswehr (AGeoInfoDBw) festgesetzt. VuB 2 Band D - November 2008 7
  • 15. 3.4.2 Tatsächliche Beobachtungszeit Die tatsächliche Beobachtungszeit ist der Zeitpunkt der Feststellung des letzten Wetterelementes. Bei planmäßigen Bodenwetterbeobachtungen soll von der offiziellen Beobachtungszeit (3.4.1) nicht abgewichen werden. Bei außerplanmäßigen Bodenwetterbeobachtungen gilt als tatsächliche Beobachtungszeit der Zeitpunkt der Feststellung des Ereignisses. 3.4.3 Abgabezeit Abgabezeit ist der Zeitpunkt der Weitergabe der Bodenwettermeldung. Die Weitergabe erfolgt in verschlüsselter Form durch den Beobachter. VuB 2 Band D - November 2008 7a
  • 16. 4 System der Wetterschlüssel Wetterschlüssel werden entsprechend ihrem Anwendungsgebiet unterschieden in: globale Wetterschlüssel Abkürzung FM (form of message) regionale Wetterschlüssel Abkürzung RF (regional form of message) nationale Wetterschlüssel Abkürzung NF (national form of message) Die komplette Schlüsselbezeichnung setzt sich wie folgt zusammen: - Abkürzung FM, RF oder NF - Schlüsselnummer - Schlüsselname - Schlüsselinhalt In WMO-Dokumenten schließt sich der Schlüsselnummer mit Bindestrich eine römische Zahl an, die anzeigt, auf welcher Tagung der Fachkommission für Basissysteme der WMO der Schlüssel beschlossen bzw. geändert wurde (wird in dieser Vorschrift nicht verwendet). Den regionalen Schlüsseln wird der Schlüsselnummer mit Schrägstrich die Nummer des Regionalverbandes (z.B. RA VI = Europa) vorangesetzt. Beispiele: FM 12 SYNOP Meldung einer Landstation über Bodenwetter RF 6/03 WAREP Warnmeldung über aufgetretene gefährliche Wettererscheinungen Wetterschlüssel bestehen aus Schlüsselgruppen, die in der Regel 5-stellige Zahlengruppen sind (z.B. SYNOP, TEMP), aber auch von unterschiedlicher Länge sein können (z.B. METAR). Ggf. sind Zahlen- gruppen mit Kennbuchstaben kombiniert bzw. werden durch Schlüsselworte ersetzt. In verschiedenen Schlüsseln werden Schlüsselgruppen zu Abschnitten zusammengefasst. Bedeutung und Inhalt der Schlüsselgruppen und Abschnitte ist der Schlüsselform (symbolische Darstellung des Schlüssels) in Verbindung mit Schlüsseltabellen und den festgelegten Maßeinheiten zu entnehmen. VuB 2 Band D - November 2008 8
  • 17. Die Schlüsselform stellt den Schlüssel mit Hilfe von - Buchstabensymbolen für die zu verschlüsselnden Elemente - Kennzahlen zur Kennzeichnung von Schlüsselgruppen und Schlüsselabschnitten - Kennbuchstaben zur Kennzeichnung spezieller Elemente und Maßeinheiten - Kennworten zur Kennzeichnung spezieller Zustände dar. Kennzahlen, Kennbuchstaben und Kennworte sind feststehend und werden unverändert in die verschlüsselte Meldung aufgenommen. Die Regelungen über die Meldung bzw. Nichtmeldung der Gruppen und Abschnitte sind in den textlichen Bemerkungen zu den jeweiligen Gruppen und Abschnitten enthalten. Kann in einer Schlüsselgruppe ein Wert nicht gemeldet werden, ist er in der verschlüsselten Meldung durch die entsprechende Anzahl von Schrägstrichen zu ersetzen. Fehlen alle Werte einer Schlüsselgruppe, entfällt diese Gruppe in der Meldung, sofern nichts anderes festgelegt ist. 5 System der Schlüsseltabellen In der Regel werden die zu meldenden Elemente einer Meldung mit Hilfe von Schlüsseltabellen verschlüsselt. In Anlehnung an das System der Wetterschlüssel werden auch die Schlüsseltabellen entsprechend ihrer Anwendung unterschieden in globale Schlüsseltabellen Nr. 0001 bis 9999 (immer vierstellig) regionale Schlüsseltabellen Nr. 001 bis 999 (immer dreistellig) nationale Schlüsseltabellen Nr. 01 bis 99 (immer zweistellig) Die Schlüsseltabellen enthalten die Tabellennummer, Buchstabensymbol und Bezeichnung der zu verschlüsselnden Elemente, die Code- Zahlen und ihre entsprechende Bedeutung. VuB 2 Band D - November 2008 9
  • 18. 6 Vorbemerkungen zu den Wetterschlüsseln Die Darstellung der einzelnen Wetterschlüssel ist in dem vorliegenden Band D wie folgt aufgebaut: 6.1 Schlüsselbezeichnung Die Schlüsselbezeichnung enthält die Kennzeichnung, ob es sich um einen globalen, regionalen oder nationalen Schlüssel handelt, die Schlüsselnummer, den Schlüsselnamen und den Inhalt des Schlüssels-. 6.2 Schlüsselform Die Schlüsselform enthält die komplette Übersicht über alle im jeweiligen Schlüssel enthaltenen Schlüssel- gruppen. In Klammern gesetzte Schlüsselgruppen werden nur unter bestimmten Bedingungen gemeldet; die entsprechenden Vorschriften sind im Text enthalten. 6.3 Allgemeine Bemerkungen Die allgemeinen Bemerkungen enthalten allgemeine Vorschriften, Regelungen und Hinweise auf die Anwendung des jeweiligen Schlüssels. 6.4 Bemerkungen zu den Schlüsselgruppen Die Bemerkungen enthalten für jede Schlüsselgruppe alle erforderlichen Informationen, Vorschriften und Regelungen. Sofern nichts anderes vermerkt, handelt es sich stets um globale Regelungen; nationale Regelungen sind mit "im DWD", "im GeoInfoDBw" oder "im DWD und GeoInfoDBw", regionale Regelungen mit "in der RA VI" besonders hervorgehoben. Die Bemerkungen enthalten eine tabellarische Übersicht über die Schlüsselgruppe mit Angabe der Buchstabensymbole, des Inhaltes der Schlüsselgruppe, ggf. der Meldetermine und der verwendeten Maßeinheit bzw. Schlüsseltabelle. Unter den Tabellen sind in Textform die erforderlichen Vorschriften, Regelungen und Hinweise aufgeführt. VuB 2 Band D - November 2008 10
  • 19. Übersicht Globale Schlüsselformen FM 12 SYNOP Meldung über Bodenwetter von einer ortsfesten Landstation FM 13 SHIP Meldung über Bodenwetter von einer Seestation FM 12-14-0... FM 14 SYNOP MOBIL Meldung über Bodenwetter von einer mobilen Landstation FM 15 METAR Flugplatz-Routinewettermeldung FM 15/16-1... FM 16 SPECI Flugplatz-Sonderwettermeldung FM 32 PILOT Höhenwindmeldung von einer ortsfesten Landstation FM 33 PILOT SHIP Höhenwindmeldung von einer Seestation FM 32-34-1... FM 34 PILOT MOBIL Höhenwindmeldung von einer mobilen Landstation FM 35 TEMP Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck, Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind von einer ortsfesten Landstation FM 36 TEMP SHIP Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck, Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind von einer Seestation FM 35-38-1... FM 37 TEMP DROP Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck, Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind, gemessen durch eine DROP-Sonde FM 38 TEMP MOBIL Aerologische Meldung mit Angaben über Luftdruck, Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind von einer mobilen Landstation FM 51 TAF Flugplatz-Wettervorhersage FM 51-1... FM 71 CLIMAT Meldung klimatologischer Monatswerte einer Landstation FM 71-1... VuB 2 Band D - November 2008 FM-1
  • 20. SYNOP . . . . . Meldung über Bodenwetter FM 12 SYNOP von einer ortsfesten Landstation FM 13 SHIP von einer Seestation FM 14 SYNOP MOBIL von einer mobilen Landstation Schlüsselform D . . . . D1) IIiii3) Abschnitt 0 MiMiMjMj oder YYGGiw C'C'C'C'4) A1bwnbnbnb2) 99LaLaLa QcLoLoLoLo MMMULaULo5) hohohohoim5) 2snTdTdTd Abschnitt 1 iRixhVV Nddff (00fff) 1snTTT oder 3PoPoPoPo 29UUU 4PPPP 7wwW1W2 oder 5appp 6RRRtR oder 8NhCLCMCH 9GGgg 4a3hhh 7wawaWa1Wa2 Abschnitt 2 222Dsvs 0ssTwTwTw 1PwaPwaHwaHwa 2PwPwHwHw 3dw1dw1dw2dw2 4Pw1Pw1Hw1Hw1 5Pw2Pw2Hw2Hw2 6IsEsEsRs ciSibiDizi oder 70HwaHwaHwa 8swTbTbTb ICE + oder ICING + Klartext Klartext Abschnitt 3 333 (0 . . . . ) 1snTxTxTx 2snTnTnTn (3Ejjj) = 3EsnTgTg 4E'sss (5j1j2j3j4 j5j6j7j8j9) = 55SSS 2F24F24F24F24 3F24F24F24F24 4F24F24F24F24 553SS 2FFFF 3FFFF 4FFFF 6RRRtR 7R24R24R24R24 8NsChshs 8.... 8.... 8.... (9SPSPspsp) = 910ff (00fff) 911ff (00fff) 902tt 912ff 903tt 912ff (00fff) 919MwDa 925TwTw 929S8S'8 932RR 960ww 962ww 964ww 980VsVs 9 . . . . 9.... 9.... 9.... (80000 (0 . . . . ) (1 . . . . ) . . . . . ) 1) angewendet im FM 13 und FM 14 2) angewendet im FM 13 3) angewendet im FM 12 4) angewendet von Fremdnetzen und nebenamtlichen Stationen im FM 12 5) angewendet im FM 14 VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-0
  • 21. SYNOP . . . . . Abschnitt 4 444 N'C'H'H'Ct Abschnitt 5 555 0snTBTBTB 1R1R1R1r 2snTmTmTm 22fff 23SS 24WRtR 25wzwz 25 . . 25 . . 25 . . 26fff 3LGLGLsLs 5s's's'tR 7h'h'ZD' 8Ns / hshs (9SPSPspsp) = 910ff 911ff 912ff PIC INP . . . . BOT hesnTTT . . . . . . . . . . 80000 0R24R24R24R24WR 1RRRRWR 2SSSS 3fkfkfk 4fxkfxkfxk 5RwRw 6VAVAVBVBVCVC 7snTxkTxkTxk 8snTnkTnkTnk 9snTgTgTgsTg Abschnitt 6 666 6VMxVMxVMxVMx / VMnVMnVMnVMn 7VMVMVMVM 7.... ..... 80000 0RRRrx 1RRRrx 2RRRrx 3RRRrx 4RRRrx 5RRRrx Abschnitt 9 999 0dxdxfxfx 2snTgTgTg 3E / / / 4E' / / / 7RRRzR VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-1
  • 22. SYNOP . . . . . Meldung von Stationen des GeoInformationsdienstes der Bundeswehr (GeoInfoDBw) über Bodenwetter _________________________________________________________________________________________ Abschnitt 0 MiMiMjMj YYGGiw IIiii Abschnitt 1 iRixhVV Nddff (00fff) 1snTTT 2snTdTdTd 3PoPoPoPo 4PPPP oder 5appp 6RRRtR 7wwW1W2 8NhCLCMCH 9GGgg 4a3hhh Abschnitt 2 222Dsvs 0ssTwTwTw 2PwPwHwHw 3dw1dw1 / / 4Pw1Pw1Hw1Hw1 ICING/ICE (Klartext) Abschnitt 3 333 1snTxTxTx 2snTnTnTn 3EsnTgTg 4E'sss 55SSS 7R24R24R24R24 8NsChshs 8.... 8.... 8.... 910ff (00fff) 911ff (00fff) 912ff (00fff) Abschnitt 5 555 2snTmTmTm 5s's's'tR PIC INP PIC INP ..... BOT 0snTTT 1snTTT 2snTTT 3snTTT 4snTTT 5snTTT Abschnitt 9 999 0dxdxfxfx (00fxfxfx) 2snTgTgTg 3E / / / 4E' / / / 7RRRzR VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-1/1
  • 23. SYNOP ..... Allgemeine Bemerkungen a) Der Schlüssel FM 12 SYNOP, FM 13 SHIP und FM 14 SYNOP MOBIL dient der Meldung von Boden- wetterbeobachtungen bemannter und unbemannter oder mobiler Land-, Küsten- und Seestationen. Unbemannte Stationen sind grundsätzlich mit einer Automatischen Meteorologischen Datenerfassungs- Anlage (AMDA) ausgerüstet; bemannte Stationen sind mit oder ohne AMDA in Betrieb. Die Meldungen können enthalten: - nur konventionelle Daten (bemannter Stationen ohne AMDA) - konventionelle und automatisch gewonnene Daten (bemannter Stationen mit AMDA) - nur automatisch gewonnene Daten (ständig oder zeitweise unbemannter Stationen mit AMDA). AMDA sind Anlagen, die meteorologische Daten automatisch gewinnen, prüfen, verschlüsseln und an eine Sammelstelle absetzen. Wenn an bemannten Stationen mit AMDA Daten wegen Geberausfalls nicht vorliegen, sind diese im weitestgehend möglichen Umfang durch konventionell gewonnene Daten zu ersetzen. b) Mobile Landstationen sind keine ortsfesten Landstationen und haben demzufolge keine Stationskennung. Diese Stationen melden FM 14 SYNOP MOBIL. Im GeoInfoDBw wird der FM 14 SYNOP MOBIL nicht angewendet. c) Küstenstationen sind Wetterwarten, die im Bereich der Küstenstreifen auf Land liegen (Wasser in Sichtweite). d) Zu den Seestationen zählen - Ozeanwetterschiffe (bemannt) - Schiffe mit Bordwetterwarten des DWD - Handelsschiffe, auf denen Wetterbeobachtungsdienst durchgeführt wird - andere Schiffe (militärische Schiffe, Fährschiffe, u.ä.) - feste Bauwerke (Plattformen) auf See (z. T. mit AMDA ausgerüstet) - unbemannte Feuerschiffe (mit AMDA ausgerüstet) - Bojen (driftende und feste Bojen). e) Im DWD wird die Schlüsselform FM 12 SYNOP zur Meldung von Bodenwetterbeobachtungen von Wst I, Wst IE, Wst II und Wst III sowie von ortsfesten Seestationen in Küstennähe (Unbemannte Feuerschiffe und Leuchttürme) verwendet. SYNOP-Meldungen von Wst I, Wst IE, Wst II und Wst III des DWD, die mit einer AMDA I, AMDA II oder AMDA III/S ausgerüstet sind, werden in der Zentrale aus den uncodierten Daten dieser Stationen (UDA - Universeller Datensatz an AMDA) generiert. Für die Eingaben konventioneller Messungen u. Beobachtungen in den UDA durch die Beobachter an Wst I gelten die Regelungen dieser Vorschrift für die jeweiligen Daten entsprechend. SYNOP-Meldungen von Wst II und III enthalten ausschließlich automatisch gewonnene Daten. f) Im GeoInfoDBw werden auch bei Betrieb einer AMDA SYNOP-Meldungen an den Stationen generiert. g) Die Schlüsselform FM 12 SYNOP wird auch von Fremdnetzen genutzt. Auf abweichende und/oder ergänzende Festlegungen für Fremdnetze wird im Text besonders hingewiesen. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-2
  • 24. SYNOP ..... h) Inhalt und Verbreitung der Schlüsselabschnitte sind wie folgt festgelegt: Abschnitt Kenngruppe Inhalt Verbreitung 0 - Erkennungsdaten global 1 - meteorologische Daten global 2 222 maritime Daten global 3 333 meteorologische Daten regional (zz. auch global) 4 444 zu Wolken unterhalb national Stationsniveau 5 555 meteorologische Daten national 6 666 meteorologische Daten national i) Es werden folgende Beobachtungstermine unterschieden: Haupttermine (H) Zwischentermine (Z) UTC (MEZ) (MESZ) UTC (MEZ) (MESZ) 00.00 (01.00) (02.00) 03.00 (04.00) (05.00) 06.00 (07.00) (08.00) 09.00 (10.00) (11.00) 12.00 (13.00) (14.00) 15.00 (16.00) (17.00) 18.00 (19.00) (20.00) 21.00 (22.00) (23.00) Nebentermine (N) UTC (MEZ) (MESZ) 01.00 (02.00) (03.00) 02.00 (03.00) (04.00) usw. sämtliche unter Haupt- u. Zwischenterminen nicht erwähnte volle Stunden in UTC. Die tatsächliche Beobachtungszeit liegt im DWD und im GeoInfoDBw 10 Minuten vor der Terminzeit. Das heißt, die automatischen Messungen und der Abschluss der konventionellen Messungen und Beobachtungen erfolgen einheitlich für alle Parameter jeweils GG50 UTC. (siehe dazu auch 0.5!) Die Meldungen zum Halbstundentermin werden im DWD ausschließlich im BUFR-Code verschlüsselt (der FM 12 – Code lässt sich für Halbstundentermine nicht anwenden)! j) Bei den Bemerkungen zu den Schlüsselgruppen (nachfolgend kurz "Gruppe(n)" genannt) sind die globalen, regionalen und nationalen Vorschriften zusammen zur jeweiligen Gruppe aufgeführt und ggf. explizit ausgewiesen (z.B. im DWD wird ...). k) Der Schlüsselname SYNOP, SHIP oder SYNOP MOBIL wird nicht übermittelt. l) Von bemannten Seestationen, Feuerschiffen und bemannten Küstenstationen sind zumindest die Gruppen der Abschnitte 0, 1 und 2 zu melden. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-3
  • 25. SYNOP ..... m) Die Küstenstationen des DWD melden darüber hinaus die Gruppen der Abschnitte 3, 5 und 6, sofern entsprechende Daten vorliegen. n) Bestimmte Schiffe anderer Nationen (supplementary ships), die bislang Meldungen in abgekürzter Form abgesetzt haben, melden Gruppen aus folgenden Abschnitten: 1) Aus Abschnitt 0 alle Gruppen 2) Aus Abschnitt 1 folgende Gruppen: iRixhVV Nddff (00fff) 1snTTT 4PPPP 7wwW1W2 8NhCLCMCH für iR (Tab. 1819) wird die Schlüsselzahl 4, für ix (Tab. 1860) werden die jeweils zutreffenden Schlüsselzahlen 1 oder 3 gemeldet. 3) Aus Abschnitt 2 folgende Gruppen in der Form: ciSibiDizi 222 / / 6IsEsEsRs ICE + oder Klartext Beobachtungen sind zu den synoptischen Hauptterminen 00, 06, 12 und 18 UTC anzustellen und zu übermitteln. o) Hilfsschiffe (auxilliary ships) melden Gruppen aus folgenden Abschnitten: 1) Aus Abschnitt 0 alle Gruppen 2) Aus Abschnitt 1 folgende Gruppen: iRixhVV Nddff (00fff) 1snTTT 4PPPP 7wwW1W2 für iR wird die Schlüsselzahl 4, für ix werden die jeweils zutreffenden Schlüsselzahlen 1 oder 3 gemeldet. Schiffe, die nicht über geprüfte Instrumente verfügen, melden die Lufttemperatur in ganzen Grad Celsius in der Form snTT / und den Luftdruck über NN in ganzen Hektopascal in der Form PPP / . Kann die Untergrenze der tiefsten Wolken nicht bestimmt werden, wird für h ebenfalls / gemeldet. 3) Aus Abschnitt 2 folgende Gruppen: ciSibiDizi 222 / / 6IsEsEsRs ICE + oder Klartext Beobachtungen sind zu den synoptischen Hauptterminen 00, 06, 12 und 18 UTC anzustellen und zu übermitteln. In Gebieten mit wenig Schiffsverkehr oder bei Sturmwetterlagen können Wetterdaten auch im Klartext abgesetzt werden, falls die Verwendung des Schlüssels Schwierigkeiten bereitet. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-4
  • 26. SYNOP ..... p) Die in den nachfolgenden Bemerkungen aufgeführten tabellarischen Erläuterungen sind wie folgt aufgebaut: Schlüsselelement Bedeutung verwendete Maßein- Meldetermin heit und/oder Tabelle dd Windrichtung am Boden Dekagrad I : H, Z, N (Beispiel) Tab. 0877 II : H, Z, N III : H, Z, N Bei Meldetermin steht H für Haupttermin, Z für Zwischentermin, N für Nebentermin bzw. die konkret festgelegte Standardzeit in UTC (z.B. TxTx: 06, 18), oder E für Ereignisfall. Bei " - " entfällt die Gruppe. Die Meldetermine werden für den DWD und GeoInfoDBw getrennt für Wst I, Wst IFw und Wst IG (= I :) Wst IE (= I : ) während der Besetztzeit (= II : ) während der Nichtbesetztzeit Wst II (= II :) Wst III (= III :) dargestellt. Sofern keine Pflicht-Meldetermine vorliegen erfolgt in dem Feld "Meldetermin" keine Angabe. q) Regelungen, die für den DWD und den GeoInfoDBw gelten, sind im Text kenntlich gemacht. r) Schlüsselgruppen sind entsprechend der in den folgenden Abschnitten festgelegten Meldepflicht immer vollständig zu melden. Sind für ein oder mehrere Elemente einer Gruppe wegen Sensorausfalls oder aus anderen Gründen Mess- bzw. Beobachtungsdaten nicht verfügbar, sind anstelle der fehlenden Werte Schrägstriche zu melden. Beispiel: 3EsnTgTg 3 / snTgTg AWst ohne Sensor für Erdbodenzustand 3E / / / keine Meldepflicht für TgTg oder Sensor defekt 3//// Wst nicht mit Beobachter besetzt, Sensor defekt VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-5
  • 27. SYNOP ..... MiMiMjMj D....D Abschnitt 0 Bemerkungen zu den Schlüsselgruppen 0 Abschnitt 0 0.1 Allgemeines Dieser Abschnitt enthält globale Gruppen zur Erkennung der Schlüsselformen SYNOP, SHIP oder SYNOP MOBIL ohne Einleitung durch eine gesonderte Zahlenkenngruppe. Die zugeordneten Gruppen zu den einzelnen Schlüsselformen sind in jeder entsprechenden Meldung zu übermitteln. 0.2 MiMiMjMj MiMiMjMj Kennung für Schlüsselform und Schlüsselteil Tab. 2582 I : H, Z, N II : H, Z, N III : H, Z, N Dabei gilt: MiMiMjMj = AAXX für Meldung einer ortsfesten Landstation (FM 12) MiMiMjMj = BBXX für Meldung einer Seestation (FM 13) MiMiMjMj = OOXX für Meldung einer mobilen Landstation (FM 14) Diese Buchstaben-Kenngruppe steht grundsätzlich in der ersten Zeile nach dem Fernschreibkopf eines Wiederverbreitungsbulletins. Abweichend zur Kennung für Schlüsselform und Schlüsselteil (Tab. 2582) ist für die Kennung von Fremdnetzen MiMiMjMj = SXSX festgelegt. 0.3 D....D D....D Funkrufzeichen eines meldenden Schiffes bzw. einer mobilen Landstation 0.3.1 Das Funkrufzeichen besteht aus 3 oder mehr alphanumerischen Zeichen. 0.3.2 Kann das Schiff kein Rufzeichen übermitteln, wird unter D . . . . D das Wort "SHIP" gemeldet. 0.3.3 Für Meldungen von mobilen Landstationen wird empfohlen, diese Gruppe in der Form A1A2DDD anzuwenden. A1A2 ist die 2-Buchstabenkennung des jeweiligen Landes (Deutschland = DL); mit DDD sind die ersten 3 Buchstaben der Stadt oder der Ortschaft, in der bzw. in deren Nähe die Beobachtungen durchgeführt werden, anzugeben. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-6
  • 28. SYNOP ..... A1bwnbnbnb YYGGiw lliii Abschnitt 0 0.4 A1bwnbnbnb A1 Gebiet des Regionalverbandes, in dem die Boje Tab. 0161 ausgesetzt wurde oder in dem sich die Plattform befindet bw Unterteilung des Gebietes von A1 Tab. 0161 nbnbnb Typ und Kennzahl der Boje oder Plattform Diese Gruppe enthält Angaben über die geographische Position und die Art der Boje oder Plattform. 0.5 YYGGiw YY Monatstag des Beobachtungstermins nach UTC I : H, Z, N GG Beobachtungszeit Std. UTC II : H, Z, N iw Kennung für die Art der Windangaben Tab. 1855 III : H, Z, N Im DWD und im GeoInfoDBw ist iw immer mit 1 zu verschlüsseln. Es ist auch iw = 1 zu verschlüsseln, wenn die Windwerte geschätzt sind. Der Grund für den Ausfall des Windmessgerätes (gilt nicht für GeoInfoDBw) ist sofort der zuständigen RMG und dem Referat Messnetze, Offenbach, mitzuteilen. Von Fremdnetzen wird iw = 1 gemeldet; wird kein Wind gemeldet, ist in Fremdnetzen iw = " / " zu setzen. Im GeoInfoDBw wird die Meldung an der Station in Knoten verschlüsselt, damit ist hier iw immer mit 4 anzugeben. Bei der Verschlüsselung im GeoInfoDBw an der Station gelten weiterhin die Schwellenwerte in Knoten gemäß BesAnAWGeophys 2-125. Die Umschlüsselung in ms-1 erfolgt vor der weiteren nationalen und internationalen Verbreitung zentral im AGeoBw, erst dort ist iw = 1 zu setzen. 0.6 IIiii II Internationale Blocknummer I : H, Z, N iii Nationale Stationskennung II : H, Z, N Die internationale Stationskennung (IIiii), bestehend aus internationaler Blocknummer (II) und nationaler Stationskennung (iii), ist stets als Gruppe zu melden. Diese Gruppe ist jeweils als erste Gruppe auf der nächsten Zeile zu melden. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-7
  • 29. SYNOP ..... C'C'C'C' 99LaLaLa QcLoLoLoLo MMMULaULo hohohohoim Abschnitt 0 0.7 C'C'C'C' C'C'C'C' Stationskennung der Meldestelle III : H, Z, N Diese Art der Stationskennung wird national für nebenamtliche Stationen und Fremdnetze angewendet. 0.8 99LaLaLa QcLoLoLoLo LaLaLa Geographische Breite 1/10o Qc Erdquadrant Tab. 3333 LoLoLoLo Geographische Länge 1/10o Diese beiden Gruppen (mit der Kennung 99 in der ersten Gruppe) geben die Position einer Seestation oder einer mobilen Landstation in geographischen Koordinaten an. 0.9 MMMULaULo MMM Nummer des Marsden-Quadrats, in dem die Station z.Z. der Beobachtung liegt Tab. 2590 ULa Einerzahl der geographischen Breite ULo Einerzahl der geographischen Länge Die Meldung dieser Gruppe erfolgt nur im SYNOP MOBIL. Nähere Erläuterungen siehe unter Tabelle 2590. 0.10 hohohohoim hohohoho Höhe über NN einer mobilen Landstation m oder ft im Einheit und Genauigkeit der Höhenangaben der Tab. 1845 Höhe einer mobilen Landstation Diese Gruppe wird nur in SYNOP MOBIL gemeldet. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-8
  • 30. SYNOP ..... iRixhVV Abschnitt 1 1 Abschnitt 1 1.1 Allgemeines Dieser globale Abschnitt enthält keine gesonderte Zahlenkenngruppe. 1.1.1 Die Gruppe iRixhVV mit wichtigen Angaben über die Art der Station und den Einschluss von Gruppen sowie die Gruppe Nddff sind grundsätzlich, die übrigen Gruppen nur zu melden, wenn Beobachtungs- und Messdaten vorliegen. Bei Ausfall von Messdaten in o.g. Gruppen werden die entsprechenden Elemente mit " . / / / " gemeldet (z.B. Ndd / / ). 1.1.2 Im DWD und im GeoInfoDBw sind auch die Gruppen 1 . . . . bis 5 . . . . grundsätzlich zu melden. Bei Ausfall von Daten wird " . / / / / " eingesetzt. 1.1.3 In Fremdnetzen wird die Gruppe iRixhVV stets in der Form 46 / / / und die Gruppe Nddff in der Form / / / / / gemeldet, wenn keine Daten für hVV bzw. Nddff vorliegen. 1.2 iRixhVV iR Indikator für die Gruppe 6RRRtR Tab. 1819 I : H, Z, N II : H, Z, N ix Indikator für die Betriebsart der Station und für Tab. 1860 III : H, Z die Gruppen 7wwW1W2 oder 7wawaWa1Wa2 h Höhe der Untergrenze der tiefsten Wolken über Tab. 1600 I : H, Z, N Stationshöhe II : H, Z, N III : - VV Horizontale Sichtweite am Boden Tab. 4377 Von Wst III mit AMDA III wird diese Gruppe immer in der Form iR6 / / / gemeldet. 1.2.1 Mit iR wird angegeben: a) der Grund, wenn die Niederschlagsgruppe 6RRRtR in Abschnitt 1 und/oder 3 nicht gemeldet wird; b) in welchen Abschnitten (1 und/oder 3) die Niederschlagsgruppe 6RRRtR gemeldet wird. Zu Hauptterminen (H) sind iR = 2, 3 und 4 nicht zulässig. 1.2.2 Mit ix wird angegeben: a) die Betriebsart der Station (Station besetzt oder nicht besetzt; Datengewinnung automatisch oder nicht automatisch); b) die Meldung der Gruppe 7 . . . . ; c) der Grund der Nicht-Meldung der Gruppe 7 . . . . ; Beachte Festlegungen für FM 13 SHIP (siehe 1.12.1.3) VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-9
  • 31. SYNOP ..... iRixhVV Abschnitt 1 1.2.3 Bemerkungen zu h Mit h werden Angaben zur Höhe der Untergrenze der tiefsten Wolken gemacht. h = 0...8 auch bei Nebel, Schneetreiben, Sand- oder Staubsturm o. ä. und gleichzeitig "Himmel erkennbar" wird mit h die Untergrenze der tiefsten beobachteten Wolken gemeldet; h=9 wird gemeldet, wenn keine Wolken mit Wolkenuntergrenze zwischen der Stationshöhe und 2500 m über Grund beobachtet werden und bei wolkenlos. h= / wird gemeldet: a) bei aufliegenden Wolken (N = 9, Himmel nicht erkennbar); b) an höher gelegenen Stationen, wenn die Untergrenze der Wolken unterhalb und die Obergrenze oberhalb der Stationshöhe liegen (d. h. auch bei einhüllenden Wolken, N = 9, "Himmel nicht erkennbar"); c) wenn keine sicheren Angaben gemacht werden können bei - Starkniederschlag - Dunkelheit oder Blendwirkung in der Nacht; d) von unbesetzten (unbemannten) automatischen Stationen, wenn keine Wolkenuntergrenze gemessen werden kann (kein Messgerät im Einsatz oder defekt). 1.2.4 Bemerkungen zu VV 1.2.4.1 In Bodenwettermeldungen wird als Sichtweite VV bei Tag die meteorologische Sichtweite und bei Nacht die Feuersichtweite stets unter Verwendung der Schlüsselzahlen 00 bis 89 verschlüsselt. Bei Sichtweiten unter 50 m wird VV = 90 verschlüsselt. Im vollautomatischen Betrieb wird mit VV die Meteorological Optical Range (MOR) gemeldet. 1.2.4.2 Liegt die Sichtweite zwischen zwei Werten (00 bis 89) der Schlüsseltabelle, ist der niedrigere Tabellenwert zu melden. 1.2.4.3 Ist die Sicht in verschiedenen Himmelsrichtungen nicht einheitlich, so ist die schlechteste Sichtweite zu melden. Sichtbeschränkungen, die lediglich in einem Sektor von ≤ 30 Grad auftreten, bleiben unberücksichtigt (im GeoInfoDBw - auf Flugplätzen der Bundeswehr - nur dann, wenn sie nicht flugbetriebsrelevant sind). 1.2.4.4 Fehlen an Stationen Sichtmarken in genügend weiter Entfernung, dann muss bei guten Sichtverhältnissen die Sichtweite nach dem Grad der Sichtbarkeit der am weitesten entfernten Sichtmarke geschätzt werden. 1.2.4.5 Schiffe auf See melden die Sichtweite stets unter Benutzung der Schlüsselzahlen 90 bis 99. 1.2.4.6 Beachte: Im GeoInfoDBw werden die Begriffe Sicht bei Augenbeobachtungen (Schätzungen) und Sichtweite bei Messungen verwendet. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-10
  • 32. SYNOP ..... Nddff Abschnitt 1 1.3 Nddff N Betrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit Achtel Wolken Tab. 2700 I : H, Z, N dd Richtung des Bodenwindes Dekagrad II : H, Z, N Tab. 0877 III : H, Z, N ff Geschwindigkeit des Bodenwindes ms-1, kn 1.3.1 Bemerkungen zu N 1.3.1.1 Mit N wird der Betrag der Gesamtbedeckung der oberhalb des Stationsniveaus beobachteten Wolken aller Stockwerke gemeldet. Verwendete Maßeinheit: Achtel des Himmelsgewölbes 1.3.1.2 Horizontnahe Bewölkung wird nur mit dem Flächenanteil des Himmelsgewölbes berücksichtigt, der sich aus dem Blickwinkel des Beobachters ergibt. Bei Vorhandensein von Wolken in verschiedenen Höhen stimmt die Gesamtbedeckung des Himmels nur dann mit der Gesamtmenge der Bewölkung überein, wenn die Wolken in verschiedenen Schichten sich nicht überdecken. Verdeckte Teile höherer Wolken werden nicht berücksichtigt. 1.3.1.3 N = 0 bedeutet, dass überhaupt keine Wolken vorhanden sind. N = 0 wird auch gemeldet, wenn die Station in Nebel gehüllt ist, aber blauer Himmel oder Sterne durchschimmern und keine Spur von Wolken oberhalb des Nebels zu erkennen ist. 1.3.1.4 N = 1 wird beim Vorhandensein geringster Wolkenspuren bis zu einer Gesamtbedeckung von 1/8 gemeldet. 1.3.1.5 N = 7 wird auch bei den geringsten Lücken in einer Wolkendecke (≥ 7/8) gemeldet. Breitet sich also eine aufgelockerte Wolkenschicht (z.B. Sc str, pe ; Ac str, la) über den ganzen Himmel aus, darf nicht N = 8 verschlüsselt werden, solange noch blauer Himmel oder vereinzelte Sterne durch einzelne Lücken erkennbar sind. 1.3.1.6 N = 9 ist zu melden, wenn die Station von Nebel, Staub, Schneetreiben oder ähnlichen Erscheinungen derart eingehüllt ist, dass der Himmel oder die Himmelsbedeckung nicht mehr sicher erkannt werden kann. Von Wst II mit AMDA II und Wst IE während der Nichtbesetztzeit ist dann N = 9 zu geben, wenn vom Wolkenuntergrenzensensor anstelle einer definierten Untergrenze eine Vertikalsicht ermittelt wird. Kann ein Gesamtbedeckungsgrad von 8/8 ermittelt werden, so ist N = 8 zu verschlüsseln. In allen anderen Fällen wird von diesen Stationen N = / gemeldet. 1.3.1.7 Bei N = 0, 9 oder / entfällt die Meldung der Wolkengruppe 8NhCLCMCH (beachte 1.14.8.1 !). Beachte Festlegungen für FM 13 SHIP (siehe 1.14.8.2). VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-11
  • 33. SYNOP ..... Nddff Abschnitt 1 Wst III und Wst II ohne Wolkenuntergrenzensensor melden immer N = / ; von diesen Stationen entfällt immer die Gruppe 8NhCLCMCH. 1.3.1.8 Sind bei Nebel Wolken erkennbar, ist der Betrag der Gesamtbedeckung zu schätzen und unter N zu melden, so als ob kein Nebel vorhanden wäre. 1.3.1.9 Bei höher gelegenen Stationen werden bei der Bestimmung von N sämtliche Wolken oder Wolkenteile berücksichtigt, deren Obergrenze sich über Stationshöhe befindet, ohne Rücksicht darauf, ob die Untergrenze unterhalb oder oberhalb der Station liegt. 1.3.1.10 Nur beständige Kondensstreifen (≥ 15 Minuten) und Wolken, die sich offensichtlich ganz oder teilweise aus ihnen gebildet haben, werden als Wolke unter Verwendung der entsprechenden CH -Schlüsselzahl gemeldet. 1.3.2 Bemerkungen zu dd 1.3.2.1 Mit dd wird die mittlere Windrichtung (geogr.) in Dekagrad, aus der der Wind kommt, gemeldet. Alle Richtungsangaben beziehen sich auf geogr. Nord. 1.3.2.2 Als Richtung des Bodenwindes ist die mittlere Richtung während der letzten 10 Minuten vor der Beobachtung zu melden. Ist während dieser 10 Minuten eine markante, plötzliche Änderung des Windes (Windsprung) eingetreten, wird der für die Zeit nach dem Windsprung geltende Mittelwert gemeldet; der Mittelungszeitraum ist dann < 10 Minuten. Im DWD gelten als Windsprung folgende Änderungen des Windes: Windrichtung: ≥ ± 30 Grad bei einer Windgeschwindigkeit von ≥ 5 (≥ 4.5) ms-1 vor und/oder nach der Änderung, mindestens 2 Minuten anhaltend und/oder Windgeschwindigkeit: ≥ ± 5 (≥ ± 5.0) ms-1, mindestens 2 Minuten anhaltend. Im DWD wird umlaufender Wind dd = 99 bei Windgeschwindigkeiten ≤ 1 (≤ 1.4) ms-1 und einer Schwankung der Windrichtung von ≥ 180° gemeldet. Im GeoInfoDBw wird umlaufender Wind bei Windgeschwindigkeiten ≤ 1 (≤ 1.4) ms-1 und einer Schwankung der Windrichtung von > 90° gemeldet. Ist die Angabe einer Windrichtung nicht sinnvoll (z.B. beim Durchzug eines Gewitters), ist von Wst I, Wst IE, Wst IFw und Wst IG auch bei Windgeschwindigkeiten > 1 (> 1.4) ms-1 und einer Schwankung der Windrichtung von ≥ 180° umlaufender Wind zu melden. Die Angabe von dd = 99 erfolgt in diesen Fällen durch Handeingabe des Beobachters (Überschreiben des automatisch ermittelten Wertes der Windrichtung an der Station) bzw. manuelle Eingabe der Windrichtung im UDA unter Kontroll- und Ersatzmessung an Wst mit AMDA I). 1.3.2.3 Windmessungen an Bord fahrender Schiffe sind nach Fahrtrichtung und -geschwindigkeit zu korrigieren. 1.3.2.4 Stationen im Umkreis von 1° Breite um den Nordpol benutzen Tab. 0878. Stationen im Umkreis von 1° Breite um den Südpol benutzen Tab. 0877. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-12
  • 34. SYNOP ..... Nddff (00fff) 1snTTT 2snTdTdTd Abschnitt 1 1.3.3 Bemerkungen zu ff 1.3.3.1 Mit ff wird die mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10 Minuten vor der Beobachtung am Boden in Einheiten gemäß iw gemeldet. Wenn während dieser 10 Minuten ein Windsprung (siehe Ziffer 1.3.2.2) eingetreten ist, wird unter ff der Mittelwert nach der Änderung verschlüsselt. Verwendete Maßeinheit im DWD und im GeoInfoDBw: ms-1 (beachte Ziffer 0.5). 1.3.3.2 Ist das Windmessgerät defekt, muss die Windgeschwindigkeit nach der Beaufort-Skala geschätzt werden und unter Zuhilfenahme der Windgeschwindigkeitsumrechnungstabelle (Anhang Tabellenteil) verschlüsselt werden. 1.3.3.3 Windmessungen an Bord fahrender Schiffe sind entsprechend der Fahrtrichtung und -geschwindigkeit zu korrigieren. 1.3.3.4 Verschlüsselung von ff bei einer Windgeschwindigkeit ab ≥ 99 Einheiten : Windgruppe Zusätzliche Verschlüsselung Verwendete Maßeinheit Abschnitt 1 Nddff 00fff Abschnitt 3 entspricht iw 9SPSPspsp 910ff 00fff 911ff 00fff 912ff 00fff 913ff 00fff Beispiele: a) Windgeschwindigkeit 99 kn; gemeldet wird: Ndd99 00099 b) Windgeschwindigkeit 112 kn; gemeldet wird: Ndd99 00112 c) Windspitze 112 kn; gemeldet wird: 91199 00112 Da mittlere Windgeschwindigkeiten ≥ 99 ms-1 in Deutschland nicht auftreten, wird diese Regelung im DWD und GeoInfoDBw praktisch nicht zur Anwendung kommen. 1.4 1snTTT sn Vorzeichen von TTT Tab. 3845 I : H, Z, N II : H, Z, N TTT Lufttemperatur 1/10 °C III : H, Z, N 1.5 2snTdTdTd sn Vorzeichen von TdTdTd Tab. 3845 I : H, Z, N II : H, Z, N TdTdTd Taupunkttemperatur 1/10 °C III : H, Z, N Im DWD und im GeoInfoDBw wird bei einer rel. Luftfeuchte von 97 % oder mehr und wenn zugleich bei einer Aufrundung der Luft- und Abrundung der Taupunkttemperatur auf ganze Grad Celsius eine Differenz von 1 K entstehen würde, als Taupunkttemperatur der Wert der Lufttemperatur verschlüsselt. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-13
  • 35. SYNOP ..... 29UUU 3PoPoPoPo 4PPPP 4a3hhh Abschnitt 1 1.6 29UUU 9 (sn) Indikator für die Meldung der rel. Luftfeuchte Tab. 3845 UUU Relative Luftfeuchte in Prozent % Mit dieser Gruppe darf international anstelle der Taupunkttemperatur die rel. Luftfeuchte gemeldet werden. Im DWD und im GeoInfoDBw wird die Gruppe 29UUU nicht gemeldet. 1.7 3PoPoPoPo PoPoPoPo Korrigierter Luftdruck in Barometerhöhe (unter 1/10 hPa I : H, Z, N Fortlassung der Tausenderziffer) II : H, Z, N III : - Im DWD und im GeoInfoDBw wird diese Gruppe von allen Stationen (außer Wst III) gemeldet. 1.8 4PPPP PPPP Reduzierter Luftdruck auf NN; (unter Fortlassung 1/10 hPa I : H, Z, N der Tausenderziffer) II : H, Z, N III : - Im DWD und im GeoInfoDBw wird diese Gruppe von Wetterwarten (außer Wst III) mit einer Barometerhöhe < 750 m gemeldet. 1.9 4a3hhh a3 Haupt-Luftdruckfläche, für die das Geopotenzial Tab. 0264 I : H, Z, N gemeldet wird II : H, Z, N hhh Geopotenzial der durch a3 bezeichneten Haupt- gpm Luftdruckfläche (unter Fortlassung der III : - Tausenderziffer) Im DWD und im GeoInfoDBw wird diese Gruppe von Wetterwarten (außer Wst III) mit einer Barometerhöhe ≥ 750 m gemeldet. 1.9.1. Im DWD und im GeoInfoDBw melden Stationen mit einer Barometerhöhe - von 750 m bis 2300 m NN den Geopotenzialwert der 850-hPa-Fläche (a3 = 8) - über 2300 m bis 3700 m NN den Geopotenzialwert der 700-hPa-Fläche (a3 = 7). VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-14
  • 36. SYNOP ..... 4a3hhh 5appp 6RRRtR 7wwW1W2 Abschnitt 1 1.9.2. Im DWD und im GeoInfoDBw werden die Gruppen 3 . . . . und 4 . . . . von den Wetterwarten in folgender Kombination gemeldet: bei einer Barometerhöhe < 750 m über NN: 3PoPoPoPo und 4PPPP ≥ 750 m über NN: 3PoPoPoPo und 4a3hhh. 1.10 5appp a Art der 3-stündigen Luftdruckänderung Tab. 0200 I : H, Z, N Betrag der 3-stündigen Luftdruckänderung I : H, Z, N ppp (berechnet aus der auf 0°C und Normalschwere 1/10 hPa korrigierten Barometerablesung) III : - 1.11 6RRRtR mm I : H RRR Niederschlagshöhe Tab. 3590 II : H tR Bezugszeitraum für die Niederschlagshöhe Tab. 4019 III : H Diese Gruppe kann in Abschnitt 1 und 3 gemeldet werden. Sie wird im Abschnitt 1 auch gemeldet, wenn kein Niederschlag gefallen ist oder sich abgesetzt hat (RRR = 000). 1.11.1 Wird sie in Abschnitt 1 gemeldet, kann mit dieser Gruppe die Niederschlagshöhe der vorangegangenen 6, 12, 18 oder 24 Stunden gemeldet werden. 1.11.2 Im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) wird im Abschnitt 1 (iR = 0 oder 1) 00 und 12 UTC mit RRR die Niederschlagshöhe der letzten 6 Stunden (tR = 1) und 06 und 18 UTC die Niederschlagshöhe der letzten 12 Stunden (tR = 2) gemeldet. Im GeoInfoDBw wird vorerst nur 06 und 18 UTC gemeldet. 1.11.3 Die Gruppe wird nicht gemeldet, wenn - die Messung zum Termin nicht vorgesehen ist (iR = 4); - kein gefallener oder abgesetzter Niederschlag während des Bezugszeitraumes aufgetreten ist (iR = 3), (gilt nur für MILOS). 1.11.4 Besteht Meldepflicht für die Gruppe und kann RRR nicht angegeben werden, ist RRR = / / / zu verschlüsseln. 1.12 7wwW1W2 Wetterzustand zur Zeit der Beobachtung oder in I : H, Z, N ww der letzten Stunde vor der tatsächlichen Tab. 4677 II : - Beobachtungszeit III : - W1W2 Wetterverlauf Tab. 4561 VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-15
  • 37. SYNOP ..... 7wwW1W2 Abschnitt 1 1.12.1 Bemerkungen zur Gruppe 7wwW1W2 1.12.1.1 Meldung/Nicht-Meldung der Gruppe im FM 12 SYNOP / FM 14 SYNOP MOBIL 1.12.1.1.1 Diese Gruppe ist zu melden, wenn die Wettererscheinungen nach der ww-Tabelle und/oder der W1W2-Tabelle meteorologisch signifikant sind (ix = 1). 1.12.1.1.2 Diese Gruppe entfällt, wenn - zur Zeit der Beobachtung kein signifikantes Wetter (ww) herrscht und für W1W2 keine Angaben gemacht werden können (ix = 3) oder - weder unter ww noch unter W1W2 signifikantes Wetter zu melden ist (ix =2). 1.12.1.1.3 Bei Dienstbeginn bzw. nach Ende der Nichtbesetztzeit ist diese Gruppe jedoch in der ersten Synop-Meldung auch dann immer zu melden, wenn W1W2 nicht bekannt sind und kein signifikantes Wetter (ww) beobachtet wird. 1.12.1.2 Als nicht signifikant gelten ww = 00, 01, 02, 03 und W1, W2 = 0, 1, 2. 1.12.1.3 Meldung/Nicht-Meldung der Gruppe in FM 13 SHIP 1.12.1.3.1 Diese Gruppe ist immer zu melden, wenn Wetterbeobachtungen durchgeführt werden und gemäß Tab. 4677 und Tab. 4561 verschlüsselt werden können (ix = 1). D.h., auch die nicht signifikanten Wettererscheinungen sind zu melden. Beispiel: 7wwW1W2 = 70200 1.12.1.3.2 Diese Gruppe entfällt, wenn keine Beobachtungen durchgeführt wurden bzw. Daten nicht verfügbar sind (ix = 3). 1.12.2 Bemerkungen zu ww (Wetterzustand) Mit ww wird der Wetterzustand zur Zeit der Beobachtung (GG50) oder in der letzten Stunde vor der tatsäch- lichen Beobachtungszeit gemeldet. Im folgenden werden solche ww-Schlüsselzahlen erläutert, bei denen es zweckmäßig ist. Wenn die Anwendung von ww-Schlüsselzahlen ohne weiteres aus Tab. 4677 verständlich erscheint und keine besonderen Abhängigkeiten zu anderen Schlüsselzahlen bestehen, werden sie nicht kommentiert. Im übrigen gelten die Bestimmungen der VuB 3. 1.12.2.1 Im DWD und GeoInfoDBw (im GeoInfoDBw wird der volle Meldedienst erst mit AMDA IG aufgenommen) werden Wettererscheinungen, die im Abschnitt 1 noch nicht oder nur unzureichend beschrieben worden sind, in Abschnitt 3 mit 9SPSPspsp-Gruppen bzw. in Abschnitt 5 mit den Schlüsselbuchstaben wzwz in der Gruppe 25wzwz näher erläutert. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-16
  • 38. SYNOP ..... 7wwW1W2 Abschnitt 1 1.12.2.2 Beim Auftreten mehrerer Wettererscheinungen ist die mit der höchsten Schlüsselzahl unter ww zu verschlüsseln. ww = 17 hat jedoch Vorrang vor ww = 20 bis ww = 49. ww = 28 hat Vorrang vor ww = 40. 1.12.2.3 Es gelten folgende Bestimmungen: 1.12.2.3.1 ww = 04 kann auch noch bei Sichtweiten unter 1 km und einer höheren rel. Luftfeuchte als 80 % gemeldet werden, wenn die Sichttrübung hauptsächlich auf Rauch zurückzuführen ist. 1.12.2.3.2 Im DWD und im GeoInfoDBw: ww = 05 wird nur bei Sichtweiten von 1 km bis < 8 km gemeldet, wenn die Sichttrübung durch Lithometeore verursacht wird. Die rel. Luftfeuchte muss dabei unter 80 % liegen. 1.12.2.3.3 ww = 06 kann auch bei einer Sichtweite unter 1 km gemeldet werden, wenn weder Rauch noch Nebel als Ursache der Trübung anzusehen sind. 1.12.2.3.4 Im DWD und im GeoInfoDBw: ww = 10 wird nur bei Sichtweiten von 1 bis < 8 km gemeldet, wenn die Sicht- trübung durch Wassertröpfchen und/oder Eisteilchen verursacht wird. Die relative Luftfeuchte muss ≥ 80 % betragen. 1.12.2.3.5 ww = 11, 12 wird gemeldet, wenn flacher Nebel (Bodennebel) oder Eisnebel an der Station oder in deren Umgebung bis zu einer Entfernung von 5 km auftritt. 1.12.2.3.6 ww = 18 wird gemeldet, wenn markante Böen an der Station und/oder im Gesichtskreis zur Zeit der Beobachtung und/oder in der letzten Stunde vor der tatsächlichen Beobachtungszeit auftreten. Unter einer markanten Bö wird die plötzliche Zunahme der Windgeschwindigkeit um ≥ 8 (≥ 8.0) ms verstanden, wobei die -1 Windgeschwindigkeit auf ≥ 11 (≥ 10.5) ms zunimmt und mindestens 1 Minute anhält. -1 1.12.2.3.7. ww = 23 wird gemeldet, wenn in der letzten Stunde "Schneeregen" und/oder "Sprühregen mit Schnee" (ww = 68, 69) oder "Eiskörner" (ww = 79) beobachtet wurde. Wenn der beobachtete Niederschlag aus "Eiskörnern" (ww = 79) bestand, wird im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) Abschnitt 5, wzwz = 23 gemeldet. 1.12.2.3.8 ww = 27 wird gemeldet, wenn in der letzten Stunde "Graupelschauer mit/ohne Regen oder Schneeregen oder Schnee" (ww = 87, 88) oder "Hagelschauer mit/ohne Regen oder Schneeregen oder Schnee" (ww = 89, 90) beobachtet wurde. 1.12.2.3.9 ww = 29 wird gemeldet, wenn während der letzten 10 Minuten vor Abgabe der Meldung kein Donner mehr gehört wurde und z.Z. der Beobachtung kein Niederschlag fällt. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-17
  • 39. SYNOP ..... 7wwW1W2 Abschnitt 1 1.12.2.3.10 ww = 40, 41. Innerhalb der Nebelbank oder in den Nebelschwaden beträgt die Sichtweite weniger als 1000 m. Die unter VV gegebene Sichtweite ist bei ww = 40 stets ≥ 1 km, bei ww = 41 kann VV ≥ 1 km sein. 1.12.2.3.11 ww = 48, 49 werden gemeldet, wenn zur Zeit der Beobachtung bei Nebel der Zustand und/oder Vorgang von Nebelfrostablagerungen beobachtet werden. Die Ablagerungsart wird im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) in Abschnitt 5 mit wzwz = 07, 08 oder 09 gemeldet. 1.12.2.3.12 ww = 56, 57, 66, 67 ist zu verschlüsseln, wenn Sprühregen/Regen beim Auftreffen auf den Boden oder Gegenständen gefriert (Glatteisbildung/Eisansatz). 1.12.2.3.13 Die Schlüsselzahlen ww = 76 (Eisnadeln), ww = 77 (Schneegriesel) und ww = 79 (Eiskörner) können nur gemeldet werden, wenn die Niederschlagsart in reiner Form zur Zeit der Beobachtung an der Station auftritt. Treten diese Erscheinungen nicht in reiner Form auf, ist mit ww die jeweils andere Niederschlagsart zu ver- schlüsseln. Informationen über Schneegriesel und Eiskörner sind in diesen Fällen im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) mit 960ww zu melden. Nach ww = 76 folgt weder ww = 22, noch W1 oder W2 = 7, noch die Gruppe 6RRRtR. Nach ww = 77 folgt ww = 20 und W1 oder W2 = 7. Nach ww = 79 folgt ww = 23 und W1 oder W2 = 7. 1.12.2.3.14 ww = 27, 89, 90, 93, 94, 96, 98, 99. Bei Auftreten von Hagel ist im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) im Abschnitt 3 die Gruppe 932RR zu melden. 1.12.2.4 Im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) werden in Abschnitt 5 zusätzliche Mitteilungen über eine auch nur teilweise zusammenhängende Decke aus Schneegriesel, Eiskörner, Graupel und Hagel mit wzwz gemeldet. 1.12.2.5 Zur Unterscheidung der Niederschlagsarten und -stärken und der Bedeutung der Angaben "ohne Unter- brechung" und "mit Unterbrechung" siehe VuB 3. 1.12.3 Bemerkungen zu W1W2 1.12.3.1 Die Schlüsselzahlen für W1 und W2 sollen so ausgewählt werden, dass W1W2 und ww zusammen eine möglichst vollständige Beschreibung des Wetterverlaufs im Bezugszeitraum geben. 1.12.3.2 Der mit W1W2 zu beschreibende Zeitraum beträgt zu den Hauptterminen 6 Stunden, zu den Zwischenterminen 3 Stunden und zu den Nebenterminen 1 Stunde. 1.12.3.3 Im DWD und im GeoInfoDBw wird bei der Verschlüsselung von ww und W1W2 wie folgt verfahren: VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-18
  • 40. SYNOP ..... 7wwW1W2 Abschnitt 1 1.12.3.3.1 Haupt- und Zwischentermine: Mit ww wird der Wetterzustand verschlüsselt, der zur Zeit der Beobachtung herrscht bzw. in der letzten Stunde vor der Beobachtung geherrscht hat. Wettererscheinungen, die außerhalb der letzten Stunde des W1W2- Bezugszeitraumes aufgetreten sind, werden mit W1W2 gemeldet, unabhängig davon, ob sie in der letzten Stunde noch auftreten oder nicht. Es werden mit W1W2 auch die Wettererscheinungen gemeldet, die ausschließlich in der letzten Stunde des W1W2-Bezugszeitraumes aufgetreten sind, jedoch nicht mit ww zum Ausdruck gebracht werden können. 1.12.3.3.2 Nebentermine: Wegen der identischen Bezugszeiträume für ww und W1W2 gelten für Nebentermine folgende Regelungen: Mit ww wird der Wetterzustand verschlüsselt, der zur Zeit der Beobachtung herrscht bzw. in der letzten Stunde vor der Beobachtung geherrscht hat. Mit W1W2 werden gemeldet: - Wettererscheinungen der letzten Stunde, die nicht mit ww gemeldet werden (unabhängig von der Andauer der Erscheinung) - Wettererscheinungen der letzten Stunde, die mit ww zum Ausdruck gebracht werden, bereits zu Beginn der letzten Stunde auftraten und während der letzten Stunde insgesamt mindestens 30 Minuten(*) anhielten; in diesen Fällen ist W1 = W2, sofern keine weitere signifikante Wettererscheinung (W1 oder W2 > 2) beobachtet wurde. - Wettererscheinungen der letzten Stunde, die mit ww zum Ausdruck gebracht werden, innerhalb der letzten Stunde begonnen und insgesamt mindestens 30 Minuten(*) anhielten (in diesen Fällen ist W1 ≠ W2) 1.12.3.3.3 Wenn unter Berücksichtigung von Bemerkung 1.12.3.1 mehrere Schlüsselzahlen für den Wetterverlauf zutreffen, ist unter W1 die Wettererscheinung mit der höchsten und unter W2 die mit der nächstniedrigeren Schlüsselzahl zu melden. 1.12.3.3.4 Wenn unter Berücksichtigung von Bemerkung 1.12.3.1 nur eine Schlüsselzahl für den Wetterverlauf zutrifft, ist sie unter W1 und W2 zu melden. 1.12.3.3.5 Kann der Wetterverlauf nur für einen Teil des Bezugszeitraumes W1W2 angegeben werden, so wird dieser unter W1 verschlüsselt und für W2 = / gesetzt. Gilt nicht für W1 oder W2 = 0, 1 oder 2. 1.12.3.3.6 Ist der Wetterverlauf nicht bekannt und das gegenwärtige Wetter nicht signifikant, so entfällt die Gruppe 7wwW1W2 und es wird ix = 3 verschlüsselt. 1.12.3.3.7 Gefallener fester Niederschlag (außer Eisnadeln) wird, soweit er nicht in Schauerform auftritt, in W1 bzw. W2 mit 7 verschlüsselt. 1.12.3.3.8 Wenn Schauer und Gewitter mit Hagel in dem durch W1W2 überdeckten Zeitraum aufgetreten sind, ist im DWD (im GeoInfoDBw erst mit AMDA IG) in Abschnitt 3 die Gruppe 932RR zu melden; ggf. ist die Gruppe 964ww in Abschnitt 3 zu melden. 1.12.3.3.9 ww = 58 oder 59 wird im Wetterverlauf mit 6 gemeldet. ww = 68 oder 69 wird im Wetterverlauf mit 7 gemeldet. (*) Diese Zeitangabe bezieht sich auf jede einzelne Wettererscheinung VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-19
  • 41. SYNOP ..... 7wawaWa1Wa2 8NhCLCMCH Abschnitt 1 1.13 7wawaWa1Wa2 wawa Automatisch ermittelter Wetterzustand zum Tab. 4680 I : - Beobachtungstermin II : H, Z, N Wa1Wa2 Automatisch ermittelter Wetterverlauf Tab. 4531 III : - Diese Gruppe wird nur für automatische Wetterstationen benutzt; wobei ix stets mit 7 angegeben wird. Im DWD wird diese Gruppe von Wst II mit AMDA II gemeldet. Im GeoInfoDBw wird diese Gruppe b.a.w. nicht angewendet. 1.14 8NhCLCMCH Nh Bedeckungsgrad der gesamten CL-Wolken oder, Achtel falls keine vorhanden, der CM-Wolken Tab. 2700 I : H, Z, N CL Gattung bzw. Art der tiefen Wolken Tab. 0513 II : H, Z, N CM Gattung bzw. Art der mittel hohen Wolken Tab. 0515 CH Gattung bzw. Art der hohen Wolken Tab. 0509 III : - 1.14.1 Für die Klassifizierung der Wolken (CL, CM, CH) gelten die Bezeichnungen und Erläuterungen des Inter- nationalen Wolkenatlasses. 1.14.2 Bei der Verschlüsselung ist zu beachten, dass wegen der relativ geringen Anzahl der Schlüsselzahlen der teilweise recht komplizierte Aufbau der Bewölkung häufig nicht vollständig beschrieben werden kann. Deswegen soll der für die Beurteilung des atmosphärischen Zustandes bedeutsamste Bewölkungsanteil vorrangig herausgestellt werden. Ihre rangmäßige Reihenfolge ist im Internationalen Wolkenatlas festgelegt und lautet für die CL-Bewölkung CM-Bewölkung CH-Bewölkung 9 ohne Ac mit Ac 9 3 2 , 1 9 ohne Cs mit Cs 4 8 4 7 8 71) 3 8 2 6 1,2 6 1,5, 6,7 5 5 4 72) 3 , 73) 1) Zusammen mit As oder Ns; kein Ac mit Türmchen oder Flocken. 2) Ac sich kaum verändernd, aber in zwei oder mehreren Schichten. 3) In einer einzigen Höhe dichter Ac vorherrschend. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-20
  • 42. SYNOP ..... 8NhCLCMCH Abschnitt 1 Zu beachten ist, dass der Bedeckungsgrad bei der Auswahl der Schlüsselzahl zunächst außer Betracht bleibt. Dieser ist nur bei Wolken mit gleicher Rangstufe entscheidend (CL: 1, 5, 6, 7; CM: 2,1; 3, 7; CH: 1, 2). Einzelheiten sind im Internationalen Wolkenatlas erläutert. 1.14.3 Wolken, die sich unterhalb des Stationsniveaus befinden, werden in den Gruppen Nddff und 8NhCLCMCH nicht berücksichtigt, sondern im Abschnitt 4 unter N'C'H'H'Ct gemeldet. Nur wenn diese Wolken über das Stations- niveau hinausragen, wird der Teil der Wolken, der von der Stationshöhe bis zur Obergrenze reicht, in den Gruppen Nddff und 8NhCLCMCH berücksichtigt. 1.14.4 Durch Nebel erkennbare CL-, CM- und CH-Wolken werden so verschlüsselt, als ob kein Nebel vorhanden wäre. 1.14.5 Werden durch die Lücken einer Wolkenschicht noch Wolken darüber beobachtet, so werden diese verschlüsselt, als ob die tieferen Wolken nicht vorhanden wären. 1.14.6 Sich schnell auflösende Kondensstreifen werden nicht gemeldet. Beständige Kondensstreifen (≥ 15 Min.) und Wolken, die sich offensichtlich ganz oder zum Teil aus solchen gebildet haben, werden als CH-Wolken verschlüsselt. Sie sind dann auch bei der Verschlüsselung von N und h (sowie Ns, C und hshs in Abschnitt 3) zu berücksichtigen. 1.14.7 Die Schlüsselzahl CH = 9 soll nur benutzt werden, wenn Cirrocumulus die vorherrschende CH-Wolke ist. Besteht nur ein kleiner Teil der CH-Wolken aus Cirrocumulus, soll CH = 1 bis 8 gemeldet werden. 1.14.8 Mit dem Schlüsselbuchstaben N werden Aussagen gemacht, ob und wie die Gruppe 8.... gemeldet wird. 1.14.8.1 Im SYNOP entfällt die Gruppe bei N = 0,9 oder / , wenn die Station mit einem Beobachter besetzt ist (ix = 1, 2 oder 3). Im vollautomatischen Betrieb (ix = 4 bis 7) wird die Gruppe in der Form 8Nh / / / gemeldet, wenn der Gesamtbe- deckungsgrad der tiefen bzw. der mittelhohen Wolken ermittelt werden kann. Hat eine Messung stattgefunden und wurden keine Wolken unterhalb 7000 m festgestellt und trifft N = 9 nicht zu, dann ist diese Gruppe in der Form 80 / / / zu melden. In allen anderen Fällen entfällt diese Gruppe im vollautomatischen Betrieb. 1.14.8.2 Im SHIP wird die Gruppe stets gemeldet, wobei folgende Beziehungen bestehen: N=0 Gruppe 8.... = 80000 =9 = 89 / / / =/ = 8//// Im GeoInfoDBw werden N = / und 8 . . . . = 8 / / / / nicht verwendet. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-21
  • 43. SYNOP ..... 9GGgg Abschnitt 1 1.15 9GGgg GGgg Angabe der tatsächlichen Beobachtungszeit Std., Min. UTC Diese Gruppe wird gemeldet, wenn die tatsächliche Beobachtungszeit um mehr als 10 Minuten von der Terminzeit abweicht. Im DWD und GeoInfoDBw wird diese Gruppe nicht gemeldet. VuB 2 Band D - November 2008 FM 12-14-22