VIETNAM - Country Update Securities and Banking 2024
Verbesserter Zugang zur Auslandsbeteiligung
1. Verbesserter Zugang zur Auslandsbeteiligung
Zum Juli treten geänderte Investitions- und Unternehmensgesetze in Vietnam in Kraft. Die Tätigkeit und
Führung von ausländisch finanzierten Unternehmen werden sie vereinfachen.
VON OLIVER MASSMANN
Im Sommer steht in Vietnam ein neuer Liberalisierungsschritt an. Mit Inkrafttreten des neuen
Investitionsgesetzes und des Unternehmensgesetzes öffnet sich das Land weiter für ausländische
Investoren. Und versucht, ihnen den Einstieg in den Markt zu vereinfachen. So reduziert das
Investitionsgesetz die Anzahl der verbotenen und beschränkten Geschäftszweige von zuvor 51 auf
nunmehr sechs. Auch die Anzahl der beschränkten Wirtschaftszweige wurde herabgesetzt: von 386 auf
267. Generell erlaubt das neue Gesetz den Investoren nun ein Engagement in allen Branchen, die nicht
ausdrücklich davon ausgeschlossen sind. Das ist im Vergleich zum alten Gesetz, das Investitionen nur in
ausdrücklich erlaubten Branchen genehmigte, ein Fortschritt. Folglich besteht mehr Transparenz und
Investoren steht eine größere Bandbreite an Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Begriffsdefinition des ausländischen Investors
Darüber hinaus definiert das Investitionsgesetz den Begriff des ausländischen Investors neu. Bisher wurde
ein ausländischer Investor als jede Art von juristischer oder natürlicher ausländischer Person definiert, die
Mittel aufwendet, um in Vietnam zu investieren. Diese Definition hat in den vergangenen Jahren viel
Verwirrung darüber gestiftet, ob von einem ausländischen Investor zu sprechen ist, wenn ein Ausländer 1
%, 49 % oder 51 % der Firmenanteile hält. In diesem Punkt schafft das Investitionsgesetz Klarheit. Denn es
führt eine einfachere Definition ein. Den Begriff des „ausländisch-finanzierten Unternehmens“ ersetzt es
durch die Formulierung „Wirtschaftsunternehmen mit ausländischem Kapital“. Ein ausländischer Investor ist
demnach nun jede ausländische Rechtsperson nach ausländischem Recht.
Allerdings erhellt das neue Leitbild vom „ ausländisch beherrschten Unternehmen“ – eine Entsprechung
zum früheren „Unternehmen mit ausländischem Kapital“ – nicht die Bedeutung des vorherigen Begriffs. Ein
„ausländisch beherrschtes Unternehmen“ ist als Wirtschaftsunternehmen definiert, das einen
Gesellschafter oder Anteilseigner hat, der ausländischer Investor ist. Welches Beteiligungsverhältnis dafür
nötig ist, ist nicht definiert.
Projekte werden nach Zweck eingestuft
Einstweilen wird durch das Investitionsgesetz aus dem Jahr 2014 das Beteiligungsverhältnis über die
Zulassung zu Investmentvorhaben ausländischer Investoren bestimmen. Sofern das nicht ausreichend in
den Durchführungsbestimmungen dargelegt sein wird, werden Schwierigkeiten bei Investitionsanträgen
unvermeidbar zunehmen. Weiterhin unterscheidet das Investitionsgesetz nicht mehr zwischen direkten
oder indirekten Investitionen. Stattdessen werden Projekte nach ihrem Zweck eingestuft:
2. • Gründung eines neuen Unternehmens für ein Investitionsvorhaben,
• Investition als öffentlich-private Partnerschaft (PPP),
• Investition als Kooperationsvertrag,
• Kapitaleinlage, Kauf von Anteilen oder Einzahlung von Einlagen in ein Unternehmen.
Gewisse Änderungen ergeben sich dadurch auch auf die Ausgestaltung von Investitionenin Vietnam.
Noch wichtiger ist, dass das Gesetz Abschreibungsrichtlinien für Fusionen und Übernahmen enthält.
Getrennte Anträge bei IRC und ERC
Ein bei Neugründungen interessanter Punk ist die Abschaffung des Investitionsanmeldungsnachweises
(IRC) für Investitionsvorhaben inländischer Investoren. Das gilt unabhängig von der Höhe der
Investitionssumme. Ferner findet die Zulassung – zuvor in Form von Investitionsanmeldung und
Wertermittlung – nicht mehr zweistufig statt. Wenn ausländische Investoren ein Unternehmen in Vietnam
gründen möchten, müssen sie anstelle der gleichzeitigen Beantragung von IRC und
Unternehmensanmeldung (ERC) nun zwei unterschiedliche Anträge stellen: für das IRC und das ERC. Das
könnte hinsichtlich der Kosten und der Zeit für ausländische Investoren schwieriger sein.
Ändern wird sich durch das Investitionsgesetz auch der Umgang mit Kapitaleinlagen. Sie können nun
folgendermaßen abgewickelt werden:
• Kapitaleinlage, die zum ersten Mal oder von Aktiengesellschaften ausgegeben wird
• Kapitaleinlagen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Partnerschaftsgesellschaften
• Kapitaleinlagen in Unternehmen, die nicht in die beiden erstgenannten Kategorien fallen.
Ausländische Investoren, die Kapitaleinlagen, Beteiligungs- oder Anteilskäufe vornehmen, müssen dies
beim lokalen Ministerium für Industrie und Handel melden. Dazu zählt, wenn sie in Unternehmen, die zu
für ausländische Investoren beschränkten Wirtschaftszweige gehören, Kapital einlegen, Beteiligungen
oder Anteile kaufen. Auch wenn die Investition im Ergebnis auf einen Anteil von 51% des Stammkapitals
oder mehr abzielt, muss sie angemeldet werden. Davon betroffen sind auch Unternehmen, an denen ein
ausländischer Investor 51% oder mehr des Stammkapitals hält oder die Mehrheit der Partner
ausländische Personen sind.
Bitte kontaktieren Sie den Autor Oliver Massmann direkt unter omassmann@duanemorris.com wenn
Sie Fragen haben. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.
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