3. AUSGANGSPUNKT
Aufgrund des steigenden Bundesbeitrages, der nicht
nachhaltigen Konzeption (fehlende Berücksichtigung der
steigenden Lebenserwartung) und der zukünftigen
demografischen Herausforderungen bekommt die Diskussion
über die Pensionen ein zunehmend größeres Gewicht.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass unser derzeitiges
Pensionssystem durch die letzten Reformen schon deutliche
Fortschritte gemacht hat. Insofern ist eine völlige Umstellung auf
eine neue Systematik nicht notwendig und vor Allem auch
politisch nicht durchsetzbar.
4. STATUS QUO
Um als ersten Schritt Klarheit über den Status Quo, über
zukünftige Entscheidungen und über die generelle
Finanzierbarkeit zu erlangen, ist die Einrichtung eines
permanenten
Automatischen Bilanzierungsmechanismus (ABM)
nach schwedischem Vorbild („Automatic Balance Mechanism“)
erforderlich. Der ABM vergleicht die Aktiva des Pensionssystems
(aktuelle und zukünftige Einzahlungen; ggfs. Ausgleichfonds) mit
den Passiva (aktuelle und zukünftige Pensionszahlungen).
Wenn die Aktiva größer sind als die Passiva, dann ist das
System im Gleichgewicht und man hat sogar noch einen
Überschuss.
5. STATUS QUO/2
Sollten die Passiva größer sein, sind Maßnahmen (Änderung
Aufwertungsfaktoren, geringere Pensionsanpassung, …)
erforderlich, um das Gleichgewicht wieder herzustellen. Der
Vorteil eines solchen Mechanismus ist auch das Wissen über die
Auswirkungen von relevanten Entscheidungen.
Damit kann man z.B. korrigierende Maßnahmen so gestalten,
dass Aktive und Pensionisten gleich stark be- oder entlastet
werden.
Im Sinne dieser Transparenz ist es ferner sinnvoll die
unterschiedlichen österreichischen Pensionssysteme
anzugleichen und damit durch die Zusammenlegung von
Pensionsversicherungs-Anstalten zusätzliche Einsparungen zu
gewinnen.
6. VISION - BEITRAGSORIENTIERTES
PENSIONSKONTO
Wollen wir es wirklich? Ist es Realistisch?
Was daraus ist umsetzbar?
•Derzeit sind die Beiträge für die Pensionshöhe nicht
ausschlaggebend
•trotz deutlich unterschiedlicher Beitragsleistungen werden über
die gesamte Beitragszeit gleiche Pensionen ausbezahlt
•Menschen mit hohen Beitragsätzen finanzieren die Pensionen
jener mit, die ein Arbeitsleben lang viel weniger Beiträge
aufbringen
•Keine klare Information, ob man Nettozahler oder
Nettoempfänger des Pensionssystems ist
•Ist aber oft nicht Beitrag zur Umverteilung zugunsten anderer,
einkommensschwacher Personen.
7. VISION - BEITRAGSORIENTIERTES
PENSIONSKONTO/2
• Aber auch die Pensionen einzelner Gruppen werden noch
immer an verschiedenen Bemessungsgrundlagen bemessen
• Z.B. Durchschnittseinkommen über das ganze Arbeitsleben
• wenige gute Einkommensjahr
• Einheitswert einer Liegenschaft für die Pensionshöhe
bestimmend, ohne dass am Ende die aufgebrachten
Eigenbeiträge bei der Pensionsbemessung eine Rolle spielen
• Es geht nicht darum, Umverteilung in Frage zu stellen,
sondern darum, diese transparent und treffsicher von oben
nach unten zu gestalten. Der Übergang zu einer
Pensionsversicherung mit Beitragskonten nach dem
Umlageverfahren stellt diese Transparenz her.
8. LEITLINIEN UND MASSNAHMEN
Da diese Lösung aber derzeit von den Regierungsparteien
abgelehnt wird, zielen unsere Leitlinien und Maßnahmen darauf
ab, das bestehende System zu verbessern.
Trotz vieler Pensionsreformen in den letzten Jahren ist das
bestehende Pensionssystem geprägt von Intransparenz und
Ungerechtheiten. Wenn schon nicht auf ein neues System
umgestellt wird, müssen im bestehenden System die größten
Missstände abgestellt werden
9. Transparenz bei den PK - Gutschriften
Pensionskontogutschriften unterteilt in
•„Durch Eigenbeiträge finanzierte Gutschrift „ und
•„Aus allgemeinen Steuermittel finanzierte Gutschrift“
•wobei neben den aus Steuermittel finanzierten Gutschriften die
für den Betrag aufkommende Stelle angeführt werden soll. Damit
erkennt man bereits während der Aktivphase, welcher Teil der
künftigen Pension durch „Eigenbeiträge“ finanziert wird.
•Diese Aufsplittung ist auch notwendig, um für den geforderten
Automatischen Bilanzierungsmechanismus (ABM) die
notwendigen Daten zu erhalten bzw. für die unterschiedlichen
Gruppen von Versicherten den Bedeckungsgrad durch
Eigenbeiträge offen zu legen.
10. Gleichbehandlung Pensionen – PK-
Gutschriften
Künftig sollen bestehende Pensionen und die bereits erfolgten
Pensionskontogutschriften gleich angepasst/aufgewertet
werden. Der Faktor sollte sich aus dem Wachstums der Summe
der jährlichen Beitragsgrundlage (Lohnsumme) ergeben.
Bei einer negativen Entwicklung erfolgt keine
Veränderung/Anpassung – es gibt also keine
Abwertung/Reduktion.
11. Berücksichtigung der Lebenserwartung bei
der Pensionsberechnung
• In die Berechnung der Pensionshöhe soll künftig die
Entwicklung der Lebenserwartung als Automatismus
aufgenommen werden.
• Beinhaltet ein Abschaffen des gesetzlichen Pensionsalters
• „Jeder kann gehen wann er will“
• Der Pensionsantritt kann – von jedem individuell zwischen 62
und 67 erfolgen und man braucht keine Zu- und Abschläge
mehr und daher auch keine Anpassung derselben.
• Kalkulierte Pensionslebenssumme nach der Formel 45/65/80
wird bei jedem Pensionsantritt ausbezahlt, d.h. jeder
bekommt gleich viel Pensionssumme
12. Kindererziehung/Pensionssplitting
Bei Eltern gilt für die Zeit der Kindererziehung bis zum 10.
Lebensjahres des Kindes ein striktes, verpflichtendes
Pensionssplitting. Die Pensionskontogutschriften werden
zwischen den Kindeseltern gleichmäßig auf die Konten
aufgeteilt. Splittingpflicht besteht für die leiblichen Eltern
unabhängig von einer Ehe oder einer aufrechten Partnerschaft.
Bei mehreren Kindern endet das Splitting mit Vollendung des 10.
Lebensjahres des jüngsten Kindes.
13. Pensionsgerechtigkeit
• Es gibt keine Pension über der ASVG/APG Höchstpension.
Das sind maximal 1,78% aller monatlichen
Höchstbeitragsgrundlagen des Arbeitslebens dividiert durch
die Monatsanzahl! Alle noch bestehenden Sonderregelungen
gehören in der kürzesten, rechtlich möglichen Zeit
abgeschafft.
• Das Pensionsharmonisierungsgesetz 2005 muss umgehend
umgesetzt werden. Alle Menschen in diesem Land haben –
bei gleicher Leistung – Anspruch auf die gleiche Pension.
Besonders die Länder müssen die vom Bund bereits
umgesetzten Maßnahmen bei den Beamtenpensionen
übernehmen.
14. Individueller Ausgleichsfonds
• Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ist das
Finanzierungsproblem allerdings noch nicht gelöst, weil neben
der höheren Lebenserwartung auch die demografische
Entwicklung für eine Belastung des Systems sorgt.
• Hier geht es nicht um die Ersetzung des Umlageverfahren
durch das Kapitaldeckungsverfahren, sondern um eine
gezielte Unterstützung der Umlage in Zeiten, in denen der
Prozentsatz der Pensionisten im Vergleich zu den Aktiven so
hoch wird, dass signifikante Leistungskürzungen
unvermeidlich werden.
• Das führt zur Schaffung eines individuellen Ausgleichfonds.
15. Individueller Ausgleichsfonds/2
• Vorschlag für eine Beitragsregelung:
• 3 % Arbeitgeberbeitrag obligatorisch
• 6 % steuerfreier Arbeitnehmerbeitrag optional
• Um die 3%-Arbeitgeberbeitrag muss der
Pensionsversicherungsbeitrag reduziert werden, damit die
Lohnnebenkosten nicht höher werden. Der Arbeitnehmer
erhält ein Recht auf die Leistung eines Beitrages nach dem
Vorbild der Riester-Rente in Deutschland. Die dortige
Produktintransparenz und das hohe Kostenniveau sollten
jedoch vermieden werden.
16. Individueller Ausgleichsfonds/3
• standardisierte, kostengünstige Produkte
• Wie Betriebliche Kollektivversicherung, Pensionskasse,
Vorsorgekasse
• Leistung sollte immer eine Pension sein
• Integrierung von Pflegevorsorge (Pflegerente)
• Evtl. könnten auch andere vom Staat nur noch schwer zu
erbringende Sozialleistungen mit in diesem Beitragsmodell
abgedeckt werden.
• Wenn man sich nicht zu einer „großen“ Ausgleichfondslösung
durchringen kann, ist zumindest die Beitragsgrenze von 300
Euro in Verbindung mit § 3 (1) 15a EStG (steuerfreie
Zukunftssicherung) auf bis zu einem 1/14 des Jahresbezuges
zu erhöhen.