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UDI – Eindeutige Identifikation
für Medizinprodukte
von Heinrich Oehlmann
© MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.de Sonderdruck aus MTDialog 8/2014
Sonderdruck aus MTDialog 8/2014
Foto:Fotolia
AGILE
PRODUCT LIFECYCLE
MANAGEMENT
führend in der
Medizintechnik
www.oracle.com/plm
Die eindeutige Identifikation von
Medizinprodukten wird Pflicht. Dafür
gibt es Standards. Der Autor verdeut-
licht, was Unique Device Identification
(UDI) bedeutet, den zeitlichen Fahr-
plan, wie der Code aufgebaut ist und
welche Informationen er enthält. Prak-
tische Tipps für Hersteller runden den
Beitrag ab.
B
arcode für die Markierung von Medi-
zinprodukten war bisher eine freiwil-
lige Leistung der Hersteller, jetzt wird es
zurPflicht.DieTerminesindvonderame-
rikanischen Food and Drug Administra-
tion (FDA)gesetzt,nichtsgehtmehrohne,
und zwar nach den akkreditierten Stan-
dards HIBC, GS1 und ISBT. Jeder der
Standards hat seine Merkmale, aus denen
sich Vorteile ziehen lassen. Die Verant-
wortlichen für Einkauf, Materialwirt-
schaft und IT können sich nun auf be-
hördliche Vorgaben beziehen, die welt-
weite Verbreitung erhalten und sich in
zentralen Datenbanken spiegeln. Dies ist
ein großerVorteil. Die Angabe„UDI-kon-
form“ sagt aus, dass ein Medizinprodukt
eindeutig gekennzeichnet ist, andereVor-
gaben erübrigen sich.
Was bedeutet UDI?
UDI (Unique Device Identification) ist
mehr als ein Produktcode, UDI ist ein
System. Dahinter steht das internationa-
le Forum der Gesetzgeber für Medizin-
produkte IMDRF (International Medical
Device Regulatory Forum). Treibende
Mitglieder sind die FDA der USA, die
Europäische Kommission, Schlüssellän-
der rund um den Globus und angeschlos-
sene Organisationen, wie die „World
HealthOrganisationWHO“.DieGesetzge-
ber wollen damit bezwecken, dass die
Rückverfolgbarkeit von Medizinproduk-
ten jederzeit über die gesamte Lieferkette
hinweg gewährleistet wird. So können die
Behörden bei unerwünschten Vorkomm-
nissen sofort erforderliche Schritte in die
Wege leiten und Produkte rückrufen.
UDI als System beinhaltet dazu sowohl
einen eindeutigen Code auf dem Produkt
bzw. derVerpackung als auch die Stamm-
dateneinträge in einer zentralen Daten-
bank. Als Code wird ein ISO-konformer,
optischer Codeträger als AIDC-Medium
– 1 –
(Barcode, 2D-Code) verlangt. Zusätzlich
ist RFID erlaubt. Wegen des geringen
Platzbedarfs und einer automatischen
Fehlerkorrektur ist ISO/IEC 16022 Data
Matrix weit verbreitet. Doch auch Code39
und Code 128 sind in Benutzung.
Die Dateninhalte mit Hersteller, Pro-
duktreferenz und Produktvariable sind
nach ISO-konformen Strukturen von
akkreditierten Stellen zu codieren. Die
Stammdaten werden vom Hersteller/
Etikettierer direkt in die zentrale Daten-
bank „Global Unique Device Identifica-
tion Database (GUDID)“ eingestellt und
gepflegt. Die FDA gestaltet die GUDID als
öffentlichen Referenzkatalog. UDI auf
dem Produkt dient der Rückverfolgbar-
keit, UDI in der Datenbank dient der
Registrierung und damit der Akkreditie-
rung, bietet jedoch ebenfalls Potenzial
zur Optimierung von Logistik und Mate-
rialwirtschaft.
Wer verlangt UDI?
Die US-Behörde FDA hat am 24. Sep-
tember 2013 die Anforderungen für UDI
beschlossen. Demnach wird UDI ab dem
25. September 2014 für Medizinprodukte
der höchsten Gefahrenklasse verpflich-
tend.
In der Türkei besteht die Anforderung
für„Unique Device Identifiers (UDI-DI)“
und Datenbankeintrag bereits seit 2008
für alle Medizinprodukte. Entsprechend
der Aktivitäten der Ministerien und Par-
lamente ist UDI mittelfristig als weltwei-
te Anforderung zu erwarten. Für Planun-
gen der Hersteller kann die gesetzliche
Anforderung des FDA damit als allgemei-
ne Basis angenommen werden.
UDI-Zeitplan
Die US-Behörde FDA hat einen kon-
kreten Zeitplan für die Einführung des
UDI-Systems vorgeschrieben. Dieser be-
zieht sich auf die Lieferung der Medizin-
produkte mit Codierung, einschließlich
des dazugehörigen Eintrags in die Daten-
bank „GUDID“.
Zeitplan für Europa
Der Zeitplan für die Einführung des
UDI-Systems in den europäischen Län-
dern unterliegt den finalen Entscheidun-
gen des Europäischen Parlaments. Die
Europäische Kommission (EC) hat dazu
bereits die Voraussetzungen geschaffen
und zusammen mit den Mitgliedern des
IMDRF, und damit gemeinsam mit der
FDA, am 9. Dezember 2013 das „Final
Document,UDIGuidance–UniqueDevice
Identification (UDI) of Medical Devices“
publiziert (IMDRF/WG/N7FINAL:2013).
Das Dokument zielt auf ein einheitli-
ches UDI-System mit übergreifender
Kompatibilität ab, das heißt auf weltweit
gleiche Funktionalität. Deshalb ist es
sinnvoll, dass Hersteller, die nicht aus-
schließlich in die USA oderTürkei liefern,
Medizinprodukte auch für andere Län-
der mit UDI-konformen Codes versehen.
Somit werden dieVorteile von UDI sofort
und nicht erst nach gesetzlicher Vorgabe
genutzt.
UDI – was steht im Code?
In einem UDI-konformen Code stehen
die für die Rückverfolgbarkeit benötigten
Daten.DerUDI-konformeCode setzt sich
aus zwei Komponenten zusammen. Es
wird zwischen „UDI-Device Identifier
(UDI-DI)“ und „UDI-Production Identi-
fier (UDI-PI)“ unterschieden. Der „UDI-
DI“ enthält als statische Komponente die
ID des Herstellers/Etikettierers, den Refe-
renzcode des Produkts, und er kann eine
optionale Kennzeichnung für eine be-
stimmte Verpackungs-Ebene enthalten.
Der UDI-PI ist die dynamische Kompo-
nente und kann das Verfallsdatum, die
Angabe LOT, eine Seriennummer oder
auch das Herstellungsdatum enthalten
(s. Tabelle 2).
Die genaue Feldauswahl hängt vom
Produkt ab (z. B. chargenpflichtig). Wel-
che Datenelemente in einen Code gehö-
ren, zeigt Tabelle 3.
Die Datenelemente zum UDI-DI sind
in der UDI-Spezifikation von FDA und
IMDRF festgelegt, die Struktur jedoch
wird u. a. durch das gewählte Codesys-
tem bestimmt. Die Auswahl der Daten-
elemente für den UDI-Produktionsiden-
tifikator (UDI-PI) trifft der Hersteller ent-
sprechend den gesetzlichen Vorgaben
und der Produktklasse (siehe Tabelle 3).
UDI-DI wird zusammen mit Schlüs-
seldaten des Herstellers in die zentrale
Datenbank gestellt.„UDI-PI“-Daten wer-
den zurzeit nicht in die zentrale Daten-
bank aufgenommen. Die UDI-PI-Feld-
auswahl (z. B. chargenpflichtig) wird
aber von der Datenbank angekündigt.
Der Begriff „Hersteller“ umfasst dabei
den jeweilsVerantwortlichen als„In-den-
Verkehr-Bringer“ des Produktes, der es
nicht zwingend selbst herstellt und auch
mit „Etikettierer“ bezeichnet wird.
Codiersysteme für UDI-DI & -PI
Als interoperable Codierungssysteme
sind zurzeit das HIBC-, das GS1- und das
ISBT-System akkreditiert. Die Unterschei-
dung liegt in den Merkmalen der Pro-
duktcodes und deren Attributen. ISBT ist
für die Identifikation von Blut undTrans-
plantationen ausgelegt. Bei HIBC und
GS1 sind die Attribute im Wesentlichen
gleich, auch die verwendeten Daten-
träger, z. B. ISO/IEC 16022 DataMatrix.
Allerdings unterscheiden sich die Kapa-
zitäten für die Produktreferenz, die bei
© MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.deSonderdruck aus MTDialog 8/2014
Tabelle 1: Zeitplan FDA.
Tabelle 2: Dateninhalte eines UDI-konformen Codes. (Hinweis zu UDI-PI: Die Relevanz der zu
codierenden Datenelemente ist in Tab. 3 zu finden.)
– 2 –
HIBC für 1 bis 18 Stellen und bei GS1 für
circa 3 bis 5 Stellen numerisch (je nach
Land und Labeler-Code) ausgelegt sind.
Daher ist bei letztgenannten eine Zweit-
referenz üblich bzw. notwendig.Tabelle 4
zeigt das Beispiel einer 5-stelligen und
einer 7-stelligen REF, die in einem pas-
senden Code getragen werden.
Beispiel 2 inTabelle 4 trifft für eine REF
zu, die zwischen 6 und 18 Stellen defi-
niert ist. Da bei HIBC eine REF direkt
codiert werden kann, spricht man auch
von einem „Direkt-Codierungssystem“.
Eine Zweitreferenz auf dem Produkt und
in den Datenbanken ist beim Direkt-
Codierungssystem nicht notwendig.
UDI-Datenelemente für die zentrale
Datenbank GUDID
Die zentrale Datenbank dient der Regis-
trierung von Medizinprodukten mit zu-
gehörigen Herstellerdaten für Zugriff
durch die Behörden, aber auch durch die
Öffentlichkeit. Die Abb. 2 zeigt
Einträge in der GUDID anhand
eines HIBC-Codes.
Neue logistische Möglichkeiten
durch „Public User Interface“
Der Zugriff auf den UDI-DI-
Datensatz eines Produktes bietet
den Anwendern neue Möglich-
keiten für die Logistik. Wo immer
ein gemeldetes UDI-Produkt auf-
taucht, werden auch alle Schlüs-
seldaten verfügbar sein.
UDI leicht gemacht
Leicht ist UDI für alle, die bereits einen
der akkreditierten Standards verwenden.
Hier wird außer einem Check, ob UDI-DI
und UDI-PI korrekt vorhanden sind, kei-
nerlei Änderung verlangt. Hersteller, die
seit den 90er-Jahren HIBC verwenden,
sind gut auf UDI vorbereitet, auch dieje-
nigen, die GS1-Codes einsetzen (aller-
dings mit Rückverfolgungsdaten). UDI-
Beginner können sich für das bestpas-
sende System entscheiden. Abbildung 2
zeigt Auswahlkriterien.
© MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.de Sonderdruck aus MTDialog 8/2014
Tabelle 4: Direkte/indirekte Repräsentation von
Produktreferenzen (REF) im Code-System.
Tabelle 3: Produktgruppen und codierte Datenelemente. Quelle: Laurent Selles, EC
– 3 –
Auswahlkriterien für den Hersteller
Die Auswahlkriterien für Produktmar-
kierung beinhalten die Art des Produkts
und die Datenkapazität für UDI-DIs. Die
Skizze Abb. 2 zeigt die Formel: 2- bis 5-
stellige REF-Nr. können in GS1 wie auch
in HIBC codiert werden, bis 18-stellige
REF-Nr. passen in einen HIBC-Code.
Abbildung 3 zeigt neben der direkten
Codierbarkeit einer REF auch die Alter-
nativlösung für zwei Referenzen zum
gleichen Produkt. REF und Zweit-REF
wandern in die relevanten Dateneinträge
bei Hersteller, Kunde und in der GUDID.
Schlussfolgerung
Für den Hersteller gibt UDI einen kla-
ren Rahmen vor, wie und welche Infor-
mationen auf Produkt beziehungsweise
Verpackung zu codieren und in die Da-
tenbank zu stellen sind. Der Rahmen
sieht für den Barcode zurzeit HIBC, GS1
und ISBT vor. UDI ist damit für langjäh-
rige Nutzer einfach gemacht, für sie ent-
steht kein Mehraufwand beim Barcode
und auch nicht beim Anwender für even-
tuelles Neu-Einrichten der REF-Num-
mern.
Für die Verantwortlichen in den Klini-
ken für Einkauf, Materialwirtschaft und
IT ergeben sich aus dem UDI-System
enorme Vorteile, da man sich den be-
hördlichen Vorgaben anschließen kann,
die der Hersteller erfüllt. Die Vorgabe
„UDI-konform“ beinhaltet alle notwendi-
gen Merkmale, Eindeutigkeit und Inter-
operabilität für zukunftsorientierte Bar-
code-gestützte Systeme. Überdies ent-
steht Zugriff auf den Barcode-Inhalt und
Stammdaten über vernetzte zentrale
Datenbanken. Dies birgt neue logistische
Möglichkeiten. ‹
© MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.deSonderdruck aus MTDialog 8/2014
Abb. 2: Entscheidungspfad für UDI-Codesysteme nach FDA/IMDRF.
Zum Autor
Heinrich Oehlmann ist Obmann im DIN NA 043.01.31 Auto-
ID und CEN TC 225/WG 1 sowie Mitglied im ISO/IEC JTC 1/
SC 31 AutoID und im Gemeinschaftsarbeitskreis AIDC der
Verbände im Gesundheitswesen.
Kontakt unter E-Mail: heinrich.oehlmann@hibc.de
Link: www.hibc.de
Abb. 1: UDI-DI und zugehörige Dateien in der zentralen Datenbank.
UDISoftware
Weitere Informationen
auf www.mtd.de
oder bei ralf.kittel@oracle.com
– 4 –

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Fachaufsatz: UDI – Eindeutige Identifikation

  • 1. UDI – Eindeutige Identifikation für Medizinprodukte von Heinrich Oehlmann © MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.de Sonderdruck aus MTDialog 8/2014 Sonderdruck aus MTDialog 8/2014 Foto:Fotolia AGILE PRODUCT LIFECYCLE MANAGEMENT führend in der Medizintechnik www.oracle.com/plm Die eindeutige Identifikation von Medizinprodukten wird Pflicht. Dafür gibt es Standards. Der Autor verdeut- licht, was Unique Device Identification (UDI) bedeutet, den zeitlichen Fahr- plan, wie der Code aufgebaut ist und welche Informationen er enthält. Prak- tische Tipps für Hersteller runden den Beitrag ab. B arcode für die Markierung von Medi- zinprodukten war bisher eine freiwil- lige Leistung der Hersteller, jetzt wird es zurPflicht.DieTerminesindvonderame- rikanischen Food and Drug Administra- tion (FDA)gesetzt,nichtsgehtmehrohne, und zwar nach den akkreditierten Stan- dards HIBC, GS1 und ISBT. Jeder der Standards hat seine Merkmale, aus denen sich Vorteile ziehen lassen. Die Verant- wortlichen für Einkauf, Materialwirt- schaft und IT können sich nun auf be- hördliche Vorgaben beziehen, die welt- weite Verbreitung erhalten und sich in zentralen Datenbanken spiegeln. Dies ist ein großerVorteil. Die Angabe„UDI-kon- form“ sagt aus, dass ein Medizinprodukt eindeutig gekennzeichnet ist, andereVor- gaben erübrigen sich. Was bedeutet UDI? UDI (Unique Device Identification) ist mehr als ein Produktcode, UDI ist ein System. Dahinter steht das internationa- le Forum der Gesetzgeber für Medizin- produkte IMDRF (International Medical Device Regulatory Forum). Treibende Mitglieder sind die FDA der USA, die Europäische Kommission, Schlüssellän- der rund um den Globus und angeschlos- sene Organisationen, wie die „World HealthOrganisationWHO“.DieGesetzge- ber wollen damit bezwecken, dass die Rückverfolgbarkeit von Medizinproduk- ten jederzeit über die gesamte Lieferkette hinweg gewährleistet wird. So können die Behörden bei unerwünschten Vorkomm- nissen sofort erforderliche Schritte in die Wege leiten und Produkte rückrufen. UDI als System beinhaltet dazu sowohl einen eindeutigen Code auf dem Produkt bzw. derVerpackung als auch die Stamm- dateneinträge in einer zentralen Daten- bank. Als Code wird ein ISO-konformer, optischer Codeträger als AIDC-Medium – 1 –
  • 2. (Barcode, 2D-Code) verlangt. Zusätzlich ist RFID erlaubt. Wegen des geringen Platzbedarfs und einer automatischen Fehlerkorrektur ist ISO/IEC 16022 Data Matrix weit verbreitet. Doch auch Code39 und Code 128 sind in Benutzung. Die Dateninhalte mit Hersteller, Pro- duktreferenz und Produktvariable sind nach ISO-konformen Strukturen von akkreditierten Stellen zu codieren. Die Stammdaten werden vom Hersteller/ Etikettierer direkt in die zentrale Daten- bank „Global Unique Device Identifica- tion Database (GUDID)“ eingestellt und gepflegt. Die FDA gestaltet die GUDID als öffentlichen Referenzkatalog. UDI auf dem Produkt dient der Rückverfolgbar- keit, UDI in der Datenbank dient der Registrierung und damit der Akkreditie- rung, bietet jedoch ebenfalls Potenzial zur Optimierung von Logistik und Mate- rialwirtschaft. Wer verlangt UDI? Die US-Behörde FDA hat am 24. Sep- tember 2013 die Anforderungen für UDI beschlossen. Demnach wird UDI ab dem 25. September 2014 für Medizinprodukte der höchsten Gefahrenklasse verpflich- tend. In der Türkei besteht die Anforderung für„Unique Device Identifiers (UDI-DI)“ und Datenbankeintrag bereits seit 2008 für alle Medizinprodukte. Entsprechend der Aktivitäten der Ministerien und Par- lamente ist UDI mittelfristig als weltwei- te Anforderung zu erwarten. Für Planun- gen der Hersteller kann die gesetzliche Anforderung des FDA damit als allgemei- ne Basis angenommen werden. UDI-Zeitplan Die US-Behörde FDA hat einen kon- kreten Zeitplan für die Einführung des UDI-Systems vorgeschrieben. Dieser be- zieht sich auf die Lieferung der Medizin- produkte mit Codierung, einschließlich des dazugehörigen Eintrags in die Daten- bank „GUDID“. Zeitplan für Europa Der Zeitplan für die Einführung des UDI-Systems in den europäischen Län- dern unterliegt den finalen Entscheidun- gen des Europäischen Parlaments. Die Europäische Kommission (EC) hat dazu bereits die Voraussetzungen geschaffen und zusammen mit den Mitgliedern des IMDRF, und damit gemeinsam mit der FDA, am 9. Dezember 2013 das „Final Document,UDIGuidance–UniqueDevice Identification (UDI) of Medical Devices“ publiziert (IMDRF/WG/N7FINAL:2013). Das Dokument zielt auf ein einheitli- ches UDI-System mit übergreifender Kompatibilität ab, das heißt auf weltweit gleiche Funktionalität. Deshalb ist es sinnvoll, dass Hersteller, die nicht aus- schließlich in die USA oderTürkei liefern, Medizinprodukte auch für andere Län- der mit UDI-konformen Codes versehen. Somit werden dieVorteile von UDI sofort und nicht erst nach gesetzlicher Vorgabe genutzt. UDI – was steht im Code? In einem UDI-konformen Code stehen die für die Rückverfolgbarkeit benötigten Daten.DerUDI-konformeCode setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Es wird zwischen „UDI-Device Identifier (UDI-DI)“ und „UDI-Production Identi- fier (UDI-PI)“ unterschieden. Der „UDI- DI“ enthält als statische Komponente die ID des Herstellers/Etikettierers, den Refe- renzcode des Produkts, und er kann eine optionale Kennzeichnung für eine be- stimmte Verpackungs-Ebene enthalten. Der UDI-PI ist die dynamische Kompo- nente und kann das Verfallsdatum, die Angabe LOT, eine Seriennummer oder auch das Herstellungsdatum enthalten (s. Tabelle 2). Die genaue Feldauswahl hängt vom Produkt ab (z. B. chargenpflichtig). Wel- che Datenelemente in einen Code gehö- ren, zeigt Tabelle 3. Die Datenelemente zum UDI-DI sind in der UDI-Spezifikation von FDA und IMDRF festgelegt, die Struktur jedoch wird u. a. durch das gewählte Codesys- tem bestimmt. Die Auswahl der Daten- elemente für den UDI-Produktionsiden- tifikator (UDI-PI) trifft der Hersteller ent- sprechend den gesetzlichen Vorgaben und der Produktklasse (siehe Tabelle 3). UDI-DI wird zusammen mit Schlüs- seldaten des Herstellers in die zentrale Datenbank gestellt.„UDI-PI“-Daten wer- den zurzeit nicht in die zentrale Daten- bank aufgenommen. Die UDI-PI-Feld- auswahl (z. B. chargenpflichtig) wird aber von der Datenbank angekündigt. Der Begriff „Hersteller“ umfasst dabei den jeweilsVerantwortlichen als„In-den- Verkehr-Bringer“ des Produktes, der es nicht zwingend selbst herstellt und auch mit „Etikettierer“ bezeichnet wird. Codiersysteme für UDI-DI & -PI Als interoperable Codierungssysteme sind zurzeit das HIBC-, das GS1- und das ISBT-System akkreditiert. Die Unterschei- dung liegt in den Merkmalen der Pro- duktcodes und deren Attributen. ISBT ist für die Identifikation von Blut undTrans- plantationen ausgelegt. Bei HIBC und GS1 sind die Attribute im Wesentlichen gleich, auch die verwendeten Daten- träger, z. B. ISO/IEC 16022 DataMatrix. Allerdings unterscheiden sich die Kapa- zitäten für die Produktreferenz, die bei © MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.deSonderdruck aus MTDialog 8/2014 Tabelle 1: Zeitplan FDA. Tabelle 2: Dateninhalte eines UDI-konformen Codes. (Hinweis zu UDI-PI: Die Relevanz der zu codierenden Datenelemente ist in Tab. 3 zu finden.) – 2 –
  • 3. HIBC für 1 bis 18 Stellen und bei GS1 für circa 3 bis 5 Stellen numerisch (je nach Land und Labeler-Code) ausgelegt sind. Daher ist bei letztgenannten eine Zweit- referenz üblich bzw. notwendig.Tabelle 4 zeigt das Beispiel einer 5-stelligen und einer 7-stelligen REF, die in einem pas- senden Code getragen werden. Beispiel 2 inTabelle 4 trifft für eine REF zu, die zwischen 6 und 18 Stellen defi- niert ist. Da bei HIBC eine REF direkt codiert werden kann, spricht man auch von einem „Direkt-Codierungssystem“. Eine Zweitreferenz auf dem Produkt und in den Datenbanken ist beim Direkt- Codierungssystem nicht notwendig. UDI-Datenelemente für die zentrale Datenbank GUDID Die zentrale Datenbank dient der Regis- trierung von Medizinprodukten mit zu- gehörigen Herstellerdaten für Zugriff durch die Behörden, aber auch durch die Öffentlichkeit. Die Abb. 2 zeigt Einträge in der GUDID anhand eines HIBC-Codes. Neue logistische Möglichkeiten durch „Public User Interface“ Der Zugriff auf den UDI-DI- Datensatz eines Produktes bietet den Anwendern neue Möglich- keiten für die Logistik. Wo immer ein gemeldetes UDI-Produkt auf- taucht, werden auch alle Schlüs- seldaten verfügbar sein. UDI leicht gemacht Leicht ist UDI für alle, die bereits einen der akkreditierten Standards verwenden. Hier wird außer einem Check, ob UDI-DI und UDI-PI korrekt vorhanden sind, kei- nerlei Änderung verlangt. Hersteller, die seit den 90er-Jahren HIBC verwenden, sind gut auf UDI vorbereitet, auch dieje- nigen, die GS1-Codes einsetzen (aller- dings mit Rückverfolgungsdaten). UDI- Beginner können sich für das bestpas- sende System entscheiden. Abbildung 2 zeigt Auswahlkriterien. © MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.de Sonderdruck aus MTDialog 8/2014 Tabelle 4: Direkte/indirekte Repräsentation von Produktreferenzen (REF) im Code-System. Tabelle 3: Produktgruppen und codierte Datenelemente. Quelle: Laurent Selles, EC – 3 –
  • 4. Auswahlkriterien für den Hersteller Die Auswahlkriterien für Produktmar- kierung beinhalten die Art des Produkts und die Datenkapazität für UDI-DIs. Die Skizze Abb. 2 zeigt die Formel: 2- bis 5- stellige REF-Nr. können in GS1 wie auch in HIBC codiert werden, bis 18-stellige REF-Nr. passen in einen HIBC-Code. Abbildung 3 zeigt neben der direkten Codierbarkeit einer REF auch die Alter- nativlösung für zwei Referenzen zum gleichen Produkt. REF und Zweit-REF wandern in die relevanten Dateneinträge bei Hersteller, Kunde und in der GUDID. Schlussfolgerung Für den Hersteller gibt UDI einen kla- ren Rahmen vor, wie und welche Infor- mationen auf Produkt beziehungsweise Verpackung zu codieren und in die Da- tenbank zu stellen sind. Der Rahmen sieht für den Barcode zurzeit HIBC, GS1 und ISBT vor. UDI ist damit für langjäh- rige Nutzer einfach gemacht, für sie ent- steht kein Mehraufwand beim Barcode und auch nicht beim Anwender für even- tuelles Neu-Einrichten der REF-Num- mern. Für die Verantwortlichen in den Klini- ken für Einkauf, Materialwirtschaft und IT ergeben sich aus dem UDI-System enorme Vorteile, da man sich den be- hördlichen Vorgaben anschließen kann, die der Hersteller erfüllt. Die Vorgabe „UDI-konform“ beinhaltet alle notwendi- gen Merkmale, Eindeutigkeit und Inter- operabilität für zukunftsorientierte Bar- code-gestützte Systeme. Überdies ent- steht Zugriff auf den Barcode-Inhalt und Stammdaten über vernetzte zentrale Datenbanken. Dies birgt neue logistische Möglichkeiten. ‹ © MTD-Verlag GmbH, Amtzell 2014, www.mtd.deSonderdruck aus MTDialog 8/2014 Abb. 2: Entscheidungspfad für UDI-Codesysteme nach FDA/IMDRF. Zum Autor Heinrich Oehlmann ist Obmann im DIN NA 043.01.31 Auto- ID und CEN TC 225/WG 1 sowie Mitglied im ISO/IEC JTC 1/ SC 31 AutoID und im Gemeinschaftsarbeitskreis AIDC der Verbände im Gesundheitswesen. Kontakt unter E-Mail: heinrich.oehlmann@hibc.de Link: www.hibc.de Abb. 1: UDI-DI und zugehörige Dateien in der zentralen Datenbank. UDISoftware Weitere Informationen auf www.mtd.de oder bei ralf.kittel@oracle.com – 4 –