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Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich,
bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Unterricht 9
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
weiter los in der Gesaetzen …......
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
TEKNE == MACHT UEBER natuer
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
Etrurien
Ein Beispiel von Erklaerung von
Barbarische Befreiungen
Zurueck zu Barbarische Laendern
Gothicswelt
WELT GEBLIEBEN ZU
PAGANISCHE ROEMERN
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Pubblische Archivierungen:
● Deswegen ist es sehr wichtig zu unterscheiden:
Datei die zu Polizist oder Militaerischer Polizist der die Untersuchungen
ausfuehrt, als getrennten Dokumenten: persoenliche Zweifeln und oder
Vermuetungen; und genau bewiesene STRAFTAT UND/ODER ZIVILTAT.
● Diese Datei koenne nicht geloescht werden aber auch nicht nach
PERSOENLICHE WEGEN VERTEILT WERDEN. Sie sind Besitzungen
des Arbeiter der sie geschrieben hat, aber mit abgegrenzte
Verteilungenmoeglichkeiten. Sie werden von Arbeiter zu Gerichtshoefen
nach bestimmten Filtern die nach unterschiedliche
Gerichtshoefeneinflussen ausgefuehrt werden koennen.
Gerichtshoefen nach Abteilungen
Verteidigungenabteilungen
nur fuer bewiesenen
BESCHAEDIGTE Menschen
Entscheidenabteilungen
Verteidigungenabteilungen
nur fuer bewiesenen
BESCHAEDINGENDE MENSCHEN
UnterAbteilungen:
1) Richtern mit
Richterinnen
2°) Rechtsanwaltern mit
Rechsanwaltinnen
3) Gutachtern mit
Gutachterinnen
4) Besitzungenschuetzendern mit
Besitzungenschutzenderinnen
UnterAbteilungen:
1) Richtern mit
Richterinnen
2°) Gutachtern mit
Gutachterinnen
3) Besitzungenschuetzendern mit
Besitzungenschutzenderinnen
UnterAbteilungen:
1) Richtern mit
Richterinnen
2°) Rechtsanwaltern mit
Rechsanwaltinnen
3) Gutachtern mit
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Unterricht 8 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
in internet
sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
leben erfuellen..
Unterricht 6 wiederhoelungen
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
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sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
leben erfuellen..
Unterricht 6 wiederhoelungen
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 7 DatensicherungArtikel 7 Datensicherung
Auch wenn der Artikel gut geschrieben ist, finde ich besser einAuch wenn der Artikel gut geschrieben ist, finde ich besser ein
andere Titel einzugeben.andere Titel einzugeben.
Sicherung : Sicherung ist nach KEISERMAESSIGER STAAT INSicherung : Sicherung ist nach KEISERMAESSIGER STAAT IN
derSprache EINGEKOMMEN, das heisst dass NICHT abhaengigderSprache EINGEKOMMEN, das heisst dass NICHT abhaengig
von urspruengliche Dateneinkommen, ob gestoehlen oder eigenevon urspruengliche Dateneinkommen, ob gestoehlen oder eigene
oder mit lizenz kopierte, sind auf jeden fall gleich behandelt. Alsoder mit lizenz kopierte, sind auf jeden fall gleich behandelt. Als
Luege es stimmt. Da die Daten werden trOtzdem nachLuege es stimmt. Da die Daten werden trOtzdem nach
Rechten_verpflichtungen behandelt. LEIDER ABER IN DERRechten_verpflichtungen behandelt. LEIDER ABER IN DER
VOHERIGE ARTIKELN IST ALS VETRAG und nicht gesaetzlich denVOHERIGE ARTIKELN IST ALS VETRAG und nicht gesaetzlich den
Verlauf erklaert. Das heisst dass WIE EIN VERTRAG AENDERBARVerlauf erklaert. Das heisst dass WIE EIN VERTRAG AENDERBAR
IST,SCHEINEN AUCH Rechten_verpflichtungen AENDERBAR ZUIST,SCHEINEN AUCH Rechten_verpflichtungen AENDERBAR ZU
SEIN.SEIN.
Speichern : und verteilen Ing.eniuerenSprache sagenwir so....Speichern : und verteilen Ing.eniuerenSprache sagenwir so....
aber darf nicht VERWESCHSELT.aber darf nicht VERWESCHSELT.
Gewaehreleisten : ist genau der juristischer Wort, wobei AUCHGewaehreleisten : ist genau der juristischer Wort, wobei AUCH
BERLUSCONI HAT VOLLIG ANTI Rechten_verpflichtungenBERLUSCONI HAT VOLLIG ANTI Rechten_verpflichtungen
AUSGENUETZT.AUSGENUETZT.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Artikel 7 – Datensicherung
Für den Schutz personenbezogener Daten, die in automatisierten
Dateien/Datensammlungen gespeichert sind, werden geeignete
Sicherungsmaßnahmen getroffen gegen die zufällige oder
unbefugte Zerstörung, gegen zufälligen Verlust sowie unbefugten
Zugang, unbefugte Veränderung oder unbefugtes Bekanntgeben
Sehr Gut
SCHATTEN
SCHATTEN
Sehr Gut
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 8Artikel 8 Zusaetzlicher Schutz fuer den BetroffenenZusaetzlicher Schutz fuer den Betroffenen
Hierher ist bewiesen worden dass DER WILLE DIESES ARTIKELHierher ist bewiesen worden dass DER WILLE DIESES ARTIKEL
IST DASS pubblische Bereichen VON PRIVATEN, SO SCHEINT,IST DASS pubblische Bereichen VON PRIVATEN, SO SCHEINT,
BEREICHEN ERSAETZT WORDEN SIND. Aber DIE PRIVATENBEREICHEN ERSAETZT WORDEN SIND. Aber DIE PRIVATEN
BEREICHEN SIND NACH IHRER EIGENEN EINFASSUNG NACHBEREICHEN SIND NACH IHRER EIGENEN EINFASSUNG NACH
QUANTITAET WIEDER WIE pubblische ABER NICHT mehr vonQUANTITAET WIEDER WIE pubblische ABER NICHT mehr von
Rechten_verpflichtungen angeOrdeneten pubblische Bereichen.Rechten_verpflichtungen angeOrdeneten pubblische Bereichen.
AM ANFANG SCHEINT BEQUEMER FUER TOTO' RIINA UNDAM ANFANG SCHEINT BEQUEMER FUER TOTO' RIINA UND
VOLLIG ZESTOEREND NUR ANTI Falcone und Borsellino; aber istVOLLIG ZESTOEREND NUR ANTI Falcone und Borsellino; aber ist
einfach bewiesbar dass DANACH WIRD AUCH ANTI TOTO' RIINAeinfach bewiesbar dass DANACH WIRD AUCH ANTI TOTO' RIINA
VOLLIG ZESTOERLICH.... NUN BLEIBT AUCH ANTI Falcone undVOLLIG ZESTOERLICH.... NUN BLEIBT AUCH ANTI Falcone und
Borsellino VOLLIG ZESTROEHREND.Borsellino VOLLIG ZESTROEHREND.
Also jeden Vetrag ist gesaetzlich gueltig nur als persoenlich vorAlso jeden Vetrag ist gesaetzlich gueltig nur als persoenlich vor
Zeugnissen, die gesaetzlich als nicht DIEBERN geprueft wordenZeugnissen, die gesaetzlich als nicht DIEBERN geprueft worden
sind, unterschrieben wird. Dieser Absatzt ist begruendungen vonsind, unterschrieben wird. Dieser Absatzt ist begruendungen von
jede art und weise von Gesaetzen auch von NICHT nachjede art und weise von Gesaetzen auch von NICHT nach
Rechten_verpflichtungen gesaetzen.Rechten_verpflichtungen gesaetzen.
MIT DIESEM ARTIKEL WIRD DUETLICH KLAR GESTELLT DASSMIT DIESEM ARTIKEL WIRD DUETLICH KLAR GESTELLT DASS
AUCH EIN VETRAG WIE EIN VIEDEOGAME MIT NUR EIN KLICKENAUCH EIN VETRAG WIE EIN VIEDEOGAME MIT NUR EIN KLICKEN
ABGESCHLOESEN WERDEN KANN UND DARF.ABGESCHLOESEN WERDEN KANN UND DARF.
Auch zu sozialnetwork kann ALS VORTEIL scheinen aber es istAuch zu sozialnetwork kann ALS VORTEIL scheinen aber es ist
einfach bewiesbar dass SO GENAU UNGEQUERT SEIN WIRD,einfach bewiesbar dass SO GENAU UNGEQUERT SEIN WIRD,
UND dass die sozialnetwork VOLLIG VON DIESEM ARTIKELUND dass die sozialnetwork VOLLIG VON DIESEM ARTIKEL
ZESTOERT WERDEN.ZESTOERT WERDEN.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Artikel 8 – Zusätzlicher Schutz für den Betroffenen
Jedermann muß die Möglichkeit haben:
A das Vorhandensein einer automatisierten Datei/Datensammlung
mit personenbezogenen Daten, ihre Hauptzwecke sowie die
Bezeichnung, den gewöhnlichen Aufenthaltsort oder den Sitz des
Verantwortlichen für die Datei/Datensammlung festzustellen;
B in angemessenen Zeitabständen und ohne unzumutbare
Verzögerung oder übermäßige Kosten die Bestätigung zu
erhalten, ob Daten über ihn in einer automatisierten
Datei/Datensammlung mit personenbezogenen Daten gespeichert
sind, sowie zu erwirken, daß ihm diese Daten in verständlicher
Form mitgeteilt werden;
C gegebenenfalls diese Daten berichtigen oder löschen zu lassen,
wenn sie entgegen den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts
verarbeitet worden sind, welche die Grundsätze der Artikel 5 und
6 verwirklichen;
D über ein Rechtsmittel zu verfügen, wenn seiner Forderung
nach Bestätigung oder gegebenenfalls nach Mitteilung,
Berichtigung oder Löschung im Sinne der Buchstaben b und c
nicht entsprochen wird.
Sehr Gut
SCHATTEN
SCHATTEN
Sehr Gut
Sehr Gut SCHATTEN weil nicht genuegen ist
SCHATTEN
SCHATTEN
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 9Artikel 9 Ausnahmen und AbschraenkungenAusnahmen und Abschraenkungen
Der Titel des Artikel ist sehr gut , nicht WIE DANACHDer Titel des Artikel ist sehr gut , nicht WIE DANACH
BESCHRIEBEN WIRD , aber als der einzige ausnahme der nachBESCHRIEBEN WIRD , aber als der einzige ausnahme der nach
Rechten_verpflichtungen gueltig ist und sogar:Rechten_verpflichtungen gueltig ist und sogar:
Im Wiedersprich anti DIESER PROTOKOLLIm Wiedersprich anti DIESER PROTOKOLL
ist auf jeden Fall nur Allgemein Erklaerungist auf jeden Fall nur Allgemein Erklaerung
der Menschenrechten auszufuehren.der Menschenrechten auszufuehren.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Artikel 9 – Ausnahmen und Einschränkungen
1 Ausnahmen von den Artikeln 5, 6 und 8 sind nicht zulässig,
abgesehen von den in diesem Artikel vorgesehenen.
2 Eine Abweichung von den Artikeln 5, 6 und 8 ist zulässig,
wenn sie durch das Recht der Vertragspartei vorgesehen und in
einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige Maßnahme
ist: azum Schutz der Sicherheit des Staates, der öffentlichen
Sicherheit sowie der Währungsinteressen des Staates oder zur
Bekämpfung von Straftaten; bzum Schutz des Betroffenen oder
der Rechte und Freiheiten Dritter.
3 Die Ausübung der Rechte nach Artikel 8 Buchstaben b, c und
d kann durch Gesetz für automatisierte
Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten
eingeschränkt werden, die Zwecken der Statistik oder der
wissenschaftlichen Forschung dienen, wenn offensichtlich keine
Gefahr besteht, daß der Persönlichkeitsbereich der Betroffenen
beeinträchtigt wird
Sehr Gut
SCHATTEN
Sehr Gut
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
ArtikelArtikel 10 Sanktionen und Rechtsmittel10 Sanktionen und Rechtsmittel
Also ich finde mindestens koerent dass hierAlso ich finde mindestens koerent dass hier
RECHTSMITTEL geschrieben wird, weil vonRECHTSMITTEL geschrieben wird, weil von
Rechten_verpflichtungen der Allg.Erkl.derRechten_verpflichtungen der Allg.Erkl.der
Menschenrechten ist nicht ein einzigeMenschenrechten ist nicht ein einzige
Artikel eingetragen worden.Artikel eingetragen worden.
SANKTIONEN ist stelle mich vor dassSANKTIONEN ist stelle mich vor dass
werden noch dazu zu NICHT ausgefuehrtewerden noch dazu zu NICHT ausgefuehrte
verpflichtungen der Allg.Erkl.derverpflichtungen der Allg.Erkl.der
Menschenrechten nach Strafenrechten undMenschenrechten nach Strafenrechten und
Zuvilrechten Sanktionen auch DIEZuvilrechten Sanktionen auch DIE
SANKTIONEN VON DIESEM PROTOKOLLSANKTIONEN VON DIESEM PROTOKOLL
nur zu MENSCHEN, DIE DEN PROTOKOLLnur zu MENSCHEN, DIE DEN PROTOKOLL
RICHTIG FINDEN, ausgefuehrt.RICHTIG FINDEN, ausgefuehrt.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Artikel 10 – Sanktionen und Rechtsmittel
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, geeignete Sanktionen und
Rechtsmittel für Verletzungen der Vorschriften des
innerstaatlichen Rechts, welche die in diesem Kapitel
aufgestellten Grundsätze für den Datenschutz verwirklichen,
festzulegen.
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
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Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
ArtikelArtikel 11 Weitergehender Schutz11 Weitergehender Schutz
Ich verstehe dass dieser Artikel moechte alsIch verstehe dass dieser Artikel moechte als
zweite Schrietten begrenzen damit nicht ZUzweite Schrietten begrenzen damit nicht ZU
VIEL AUFWAND MIT FINANZIERUNGENVIEL AUFWAND MIT FINANZIERUNGEN
VON DIESEM PROTOKOLL EINKOMMENVON DIESEM PROTOKOLL EINKOMMEN
WIRD.WIRD.
Jetzt stelle ich die Frage ?Jetzt stelle ich die Frage ?
WEGEN ELITE VON JEDEMAND ALSWEGEN ELITE VON JEDEMAND ALS
EMPFEHLUNG ?EMPFEHLUNG ?
Weil erlich geschrieben als prOfessionellesWeil erlich geschrieben als prOfessionelles
Empfehlen NACH DISEM PROTOKOLL ichEmpfehlen NACH DISEM PROTOKOLL ich
sehe nicht wie........sehe nicht wie........
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Artikel 11 – Weitergehender Schutz
Dieses Kapitel ist nicht so auszulegen, als ob es die Möglichkeit
begrenze oder auf andere Weise beeinträchtige, daß eine
Vertragspartei den Betroffenen ein größeres Maß an Schutz als
das in diesem Übereinkommen vorgeschriebene gewährt.
Sehr Gut
SCHATTEN
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 9 ist so abgefertigt worden.Unterricht 9 ist so abgefertigt worden.
Unterricht 10 wird die Gesatzen durchsehen undUnterricht 10 wird die Gesatzen durchsehen und
schrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungenschrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungen
eintragen.eintragen.

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  • 1. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Unterricht 9
  • 2. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau weiter los in der Gesaetzen …......
  • 3. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Secure technological environment TEKNE aus ALTER GRIECKISCH ERZEUGEN aus Deutch, wobei Nach Socratische Einfassung, aber TEKNE IST PLATONISCHES ERZEUGEN In Alter Welt sind in Europa Unterschiedliche Ethnische_natuerliche Urspruengen und konsequent unterschiedliche Kulturen: Barbarische Kultur == einfach in natuer zu Leben Mesopotamische und Etruschische Kultur == wie natuer Bauen GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut SCHATTEN SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT TEKNE == MACHT UEBER natuer
  • 4. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Secure technological environment TEKNE aus ALTER GRIECKISCH ERZEUGEN aus Deutch, wobei Nach Socratische Einfassung, aber TEKNE IST PLATONISCHES ERZEUGEN In Alter Welt sind in Europa Unterschiedliche Ethnische_natuerliche Urspruengen und konsequent unterschiedliche Kulturen: Barbarische Kultur == einfach in natuer zu Leben Mesopotamische und Etruschische Kultur == wie natuer Bauen GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut SCHATTEN SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT Etrurien Ein Beispiel von Erklaerung von Barbarische Befreiungen Zurueck zu Barbarische Laendern Gothicswelt WELT GEBLIEBEN ZU PAGANISCHE ROEMERN
  • 5. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen
  • 6. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Pubblische Archivierungen: ● Deswegen ist es sehr wichtig zu unterscheiden: Datei die zu Polizist oder Militaerischer Polizist der die Untersuchungen ausfuehrt, als getrennten Dokumenten: persoenliche Zweifeln und oder Vermuetungen; und genau bewiesene STRAFTAT UND/ODER ZIVILTAT. ● Diese Datei koenne nicht geloescht werden aber auch nicht nach PERSOENLICHE WEGEN VERTEILT WERDEN. Sie sind Besitzungen des Arbeiter der sie geschrieben hat, aber mit abgegrenzte Verteilungenmoeglichkeiten. Sie werden von Arbeiter zu Gerichtshoefen nach bestimmten Filtern die nach unterschiedliche Gerichtshoefeneinflussen ausgefuehrt werden koennen. Gerichtshoefen nach Abteilungen Verteidigungenabteilungen nur fuer bewiesenen BESCHAEDIGTE Menschen Entscheidenabteilungen Verteidigungenabteilungen nur fuer bewiesenen BESCHAEDINGENDE MENSCHEN UnterAbteilungen: 1) Richtern mit Richterinnen 2°) Rechtsanwaltern mit Rechsanwaltinnen 3) Gutachtern mit Gutachterinnen 4) Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschutzenderinnen UnterAbteilungen: 1) Richtern mit Richterinnen 2°) Gutachtern mit Gutachterinnen 3) Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschutzenderinnen UnterAbteilungen: 1) Richtern mit Richterinnen 2°) Rechtsanwaltern mit Rechsanwaltinnen 3) Gutachtern mit Gutachterinnen 4) Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschutzenderinnen Unterricht 8 wiederhoelungen
  • 7. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Moegliche erfuellbares modul um eingene Datei_kenntnissen in internet sozialnetwork zu veroeffentlich zu erlauben. Solche modulen werden vor ein Amter unterschrieben damit sicher ist dass nicht mit G eingereicht werden. Kann man auch nur einmal in eigene leben erfuellen.. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 8. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Moegliche erfuellbares modul um eingene Datei_kenntnissen in internet sozialnetwork zu veroeffentlich zu erlauben. Solche modulen werden vor ein Amter unterschrieben damit sicher ist dass nicht mit G eingereicht werden. Kann man auch nur einmal in eigene leben erfuellen.. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 9. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 7 DatensicherungArtikel 7 Datensicherung Auch wenn der Artikel gut geschrieben ist, finde ich besser einAuch wenn der Artikel gut geschrieben ist, finde ich besser ein andere Titel einzugeben.andere Titel einzugeben. Sicherung : Sicherung ist nach KEISERMAESSIGER STAAT INSicherung : Sicherung ist nach KEISERMAESSIGER STAAT IN derSprache EINGEKOMMEN, das heisst dass NICHT abhaengigderSprache EINGEKOMMEN, das heisst dass NICHT abhaengig von urspruengliche Dateneinkommen, ob gestoehlen oder eigenevon urspruengliche Dateneinkommen, ob gestoehlen oder eigene oder mit lizenz kopierte, sind auf jeden fall gleich behandelt. Alsoder mit lizenz kopierte, sind auf jeden fall gleich behandelt. Als Luege es stimmt. Da die Daten werden trOtzdem nachLuege es stimmt. Da die Daten werden trOtzdem nach Rechten_verpflichtungen behandelt. LEIDER ABER IN DERRechten_verpflichtungen behandelt. LEIDER ABER IN DER VOHERIGE ARTIKELN IST ALS VETRAG und nicht gesaetzlich denVOHERIGE ARTIKELN IST ALS VETRAG und nicht gesaetzlich den Verlauf erklaert. Das heisst dass WIE EIN VERTRAG AENDERBARVerlauf erklaert. Das heisst dass WIE EIN VERTRAG AENDERBAR IST,SCHEINEN AUCH Rechten_verpflichtungen AENDERBAR ZUIST,SCHEINEN AUCH Rechten_verpflichtungen AENDERBAR ZU SEIN.SEIN. Speichern : und verteilen Ing.eniuerenSprache sagenwir so....Speichern : und verteilen Ing.eniuerenSprache sagenwir so.... aber darf nicht VERWESCHSELT.aber darf nicht VERWESCHSELT. Gewaehreleisten : ist genau der juristischer Wort, wobei AUCHGewaehreleisten : ist genau der juristischer Wort, wobei AUCH BERLUSCONI HAT VOLLIG ANTI Rechten_verpflichtungenBERLUSCONI HAT VOLLIG ANTI Rechten_verpflichtungen AUSGENUETZT.AUSGENUETZT. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 7 – Datensicherung Für den Schutz personenbezogener Daten, die in automatisierten Dateien/Datensammlungen gespeichert sind, werden geeignete Sicherungsmaßnahmen getroffen gegen die zufällige oder unbefugte Zerstörung, gegen zufälligen Verlust sowie unbefugten Zugang, unbefugte Veränderung oder unbefugtes Bekanntgeben Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN Sehr Gut
  • 10. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 8Artikel 8 Zusaetzlicher Schutz fuer den BetroffenenZusaetzlicher Schutz fuer den Betroffenen Hierher ist bewiesen worden dass DER WILLE DIESES ARTIKELHierher ist bewiesen worden dass DER WILLE DIESES ARTIKEL IST DASS pubblische Bereichen VON PRIVATEN, SO SCHEINT,IST DASS pubblische Bereichen VON PRIVATEN, SO SCHEINT, BEREICHEN ERSAETZT WORDEN SIND. Aber DIE PRIVATENBEREICHEN ERSAETZT WORDEN SIND. Aber DIE PRIVATEN BEREICHEN SIND NACH IHRER EIGENEN EINFASSUNG NACHBEREICHEN SIND NACH IHRER EIGENEN EINFASSUNG NACH QUANTITAET WIEDER WIE pubblische ABER NICHT mehr vonQUANTITAET WIEDER WIE pubblische ABER NICHT mehr von Rechten_verpflichtungen angeOrdeneten pubblische Bereichen.Rechten_verpflichtungen angeOrdeneten pubblische Bereichen. AM ANFANG SCHEINT BEQUEMER FUER TOTO' RIINA UNDAM ANFANG SCHEINT BEQUEMER FUER TOTO' RIINA UND VOLLIG ZESTOEREND NUR ANTI Falcone und Borsellino; aber istVOLLIG ZESTOEREND NUR ANTI Falcone und Borsellino; aber ist einfach bewiesbar dass DANACH WIRD AUCH ANTI TOTO' RIINAeinfach bewiesbar dass DANACH WIRD AUCH ANTI TOTO' RIINA VOLLIG ZESTOERLICH.... NUN BLEIBT AUCH ANTI Falcone undVOLLIG ZESTOERLICH.... NUN BLEIBT AUCH ANTI Falcone und Borsellino VOLLIG ZESTROEHREND.Borsellino VOLLIG ZESTROEHREND. Also jeden Vetrag ist gesaetzlich gueltig nur als persoenlich vorAlso jeden Vetrag ist gesaetzlich gueltig nur als persoenlich vor Zeugnissen, die gesaetzlich als nicht DIEBERN geprueft wordenZeugnissen, die gesaetzlich als nicht DIEBERN geprueft worden sind, unterschrieben wird. Dieser Absatzt ist begruendungen vonsind, unterschrieben wird. Dieser Absatzt ist begruendungen von jede art und weise von Gesaetzen auch von NICHT nachjede art und weise von Gesaetzen auch von NICHT nach Rechten_verpflichtungen gesaetzen.Rechten_verpflichtungen gesaetzen. MIT DIESEM ARTIKEL WIRD DUETLICH KLAR GESTELLT DASSMIT DIESEM ARTIKEL WIRD DUETLICH KLAR GESTELLT DASS AUCH EIN VETRAG WIE EIN VIEDEOGAME MIT NUR EIN KLICKENAUCH EIN VETRAG WIE EIN VIEDEOGAME MIT NUR EIN KLICKEN ABGESCHLOESEN WERDEN KANN UND DARF.ABGESCHLOESEN WERDEN KANN UND DARF. Auch zu sozialnetwork kann ALS VORTEIL scheinen aber es istAuch zu sozialnetwork kann ALS VORTEIL scheinen aber es ist einfach bewiesbar dass SO GENAU UNGEQUERT SEIN WIRD,einfach bewiesbar dass SO GENAU UNGEQUERT SEIN WIRD, UND dass die sozialnetwork VOLLIG VON DIESEM ARTIKELUND dass die sozialnetwork VOLLIG VON DIESEM ARTIKEL ZESTOERT WERDEN.ZESTOERT WERDEN. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 8 – Zusätzlicher Schutz für den Betroffenen Jedermann muß die Möglichkeit haben: A das Vorhandensein einer automatisierten Datei/Datensammlung mit personenbezogenen Daten, ihre Hauptzwecke sowie die Bezeichnung, den gewöhnlichen Aufenthaltsort oder den Sitz des Verantwortlichen für die Datei/Datensammlung festzustellen; B in angemessenen Zeitabständen und ohne unzumutbare Verzögerung oder übermäßige Kosten die Bestätigung zu erhalten, ob Daten über ihn in einer automatisierten Datei/Datensammlung mit personenbezogenen Daten gespeichert sind, sowie zu erwirken, daß ihm diese Daten in verständlicher Form mitgeteilt werden; C gegebenenfalls diese Daten berichtigen oder löschen zu lassen, wenn sie entgegen den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts verarbeitet worden sind, welche die Grundsätze der Artikel 5 und 6 verwirklichen; D über ein Rechtsmittel zu verfügen, wenn seiner Forderung nach Bestätigung oder gegebenenfalls nach Mitteilung, Berichtigung oder Löschung im Sinne der Buchstaben b und c nicht entsprochen wird. Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN Sehr Gut Sehr Gut SCHATTEN weil nicht genuegen ist SCHATTEN SCHATTEN
  • 11. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 9Artikel 9 Ausnahmen und AbschraenkungenAusnahmen und Abschraenkungen Der Titel des Artikel ist sehr gut , nicht WIE DANACHDer Titel des Artikel ist sehr gut , nicht WIE DANACH BESCHRIEBEN WIRD , aber als der einzige ausnahme der nachBESCHRIEBEN WIRD , aber als der einzige ausnahme der nach Rechten_verpflichtungen gueltig ist und sogar:Rechten_verpflichtungen gueltig ist und sogar: Im Wiedersprich anti DIESER PROTOKOLLIm Wiedersprich anti DIESER PROTOKOLL ist auf jeden Fall nur Allgemein Erklaerungist auf jeden Fall nur Allgemein Erklaerung der Menschenrechten auszufuehren.der Menschenrechten auszufuehren. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 9 – Ausnahmen und Einschränkungen 1 Ausnahmen von den Artikeln 5, 6 und 8 sind nicht zulässig, abgesehen von den in diesem Artikel vorgesehenen. 2 Eine Abweichung von den Artikeln 5, 6 und 8 ist zulässig, wenn sie durch das Recht der Vertragspartei vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige Maßnahme ist: azum Schutz der Sicherheit des Staates, der öffentlichen Sicherheit sowie der Währungsinteressen des Staates oder zur Bekämpfung von Straftaten; bzum Schutz des Betroffenen oder der Rechte und Freiheiten Dritter. 3 Die Ausübung der Rechte nach Artikel 8 Buchstaben b, c und d kann durch Gesetz für automatisierte Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten eingeschränkt werden, die Zwecken der Statistik oder der wissenschaftlichen Forschung dienen, wenn offensichtlich keine Gefahr besteht, daß der Persönlichkeitsbereich der Betroffenen beeinträchtigt wird Sehr Gut SCHATTEN Sehr Gut
  • 12. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : ArtikelArtikel 10 Sanktionen und Rechtsmittel10 Sanktionen und Rechtsmittel Also ich finde mindestens koerent dass hierAlso ich finde mindestens koerent dass hier RECHTSMITTEL geschrieben wird, weil vonRECHTSMITTEL geschrieben wird, weil von Rechten_verpflichtungen der Allg.Erkl.derRechten_verpflichtungen der Allg.Erkl.der Menschenrechten ist nicht ein einzigeMenschenrechten ist nicht ein einzige Artikel eingetragen worden.Artikel eingetragen worden. SANKTIONEN ist stelle mich vor dassSANKTIONEN ist stelle mich vor dass werden noch dazu zu NICHT ausgefuehrtewerden noch dazu zu NICHT ausgefuehrte verpflichtungen der Allg.Erkl.derverpflichtungen der Allg.Erkl.der Menschenrechten nach Strafenrechten undMenschenrechten nach Strafenrechten und Zuvilrechten Sanktionen auch DIEZuvilrechten Sanktionen auch DIE SANKTIONEN VON DIESEM PROTOKOLLSANKTIONEN VON DIESEM PROTOKOLL nur zu MENSCHEN, DIE DEN PROTOKOLLnur zu MENSCHEN, DIE DEN PROTOKOLL RICHTIG FINDEN, ausgefuehrt.RICHTIG FINDEN, ausgefuehrt. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 10 – Sanktionen und Rechtsmittel Jede Vertragspartei verpflichtet sich, geeignete Sanktionen und Rechtsmittel für Verletzungen der Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, welche die in diesem Kapitel aufgestellten Grundsätze für den Datenschutz verwirklichen, festzulegen. Sehr Gut SCHATTEN
  • 13. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : ArtikelArtikel 11 Weitergehender Schutz11 Weitergehender Schutz Ich verstehe dass dieser Artikel moechte alsIch verstehe dass dieser Artikel moechte als zweite Schrietten begrenzen damit nicht ZUzweite Schrietten begrenzen damit nicht ZU VIEL AUFWAND MIT FINANZIERUNGENVIEL AUFWAND MIT FINANZIERUNGEN VON DIESEM PROTOKOLL EINKOMMENVON DIESEM PROTOKOLL EINKOMMEN WIRD.WIRD. Jetzt stelle ich die Frage ?Jetzt stelle ich die Frage ? WEGEN ELITE VON JEDEMAND ALSWEGEN ELITE VON JEDEMAND ALS EMPFEHLUNG ?EMPFEHLUNG ? Weil erlich geschrieben als prOfessionellesWeil erlich geschrieben als prOfessionelles Empfehlen NACH DISEM PROTOKOLL ichEmpfehlen NACH DISEM PROTOKOLL ich sehe nicht wie........sehe nicht wie........ die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 11 – Weitergehender Schutz Dieses Kapitel ist nicht so auszulegen, als ob es die Möglichkeit begrenze oder auf andere Weise beeinträchtige, daß eine Vertragspartei den Betroffenen ein größeres Maß an Schutz als das in diesem Übereinkommen vorgeschriebene gewährt. Sehr Gut SCHATTEN
  • 14. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Unterricht 9 ist so abgefertigt worden.Unterricht 9 ist so abgefertigt worden. Unterricht 10 wird die Gesatzen durchsehen undUnterricht 10 wird die Gesatzen durchsehen und schrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungenschrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungen eintragen.eintragen.