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22. September 2020
Pressemitteilung
AOK übt scharfe Kritik am Maßnahmenbün-
del zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge
Berlin. Die jetzt im Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflege-
verbesserungsgesetz (GPVG) vorgesehenen Regelungen zur finanziellen Sta-
bilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stoßen beim AOK-
Bundesverband auf strikte Ablehnung. „Zur Einhaltung der versprochenen Sozi-
algarantie im Wahljahr sollen jetzt die kassenindividuellen Rücklagen einkas-
siert werden. Dabei ist allen klar, dass ein Gros des für 2021 errechneten Fi-
nanzbedarfs von über 16 Milliarden Euro nichts mit Corona zu tun hat, sondern
durch die ausgabentreibende Gesetzgebung in dieser Legislatur verursacht
wird. Spätestens 2022 drohen bei geplünderten Rücklagen massive Steigerun-
gen der Beitragssätze. Dieses finanzpolitische Strohfeuer untergräbt das Ver-
trauen in eine seriöse und kalkulierbare Gesundheitspolitik und macht eine so-
lide Finanz- und Haushaltsplanung unmöglich“, erklärt der Vorstandsvorsit-
zende Martin Litsch.
Wenn die Politik eine Sozialgarantie ausspreche, dürfe sie dieses Versprechen
nicht durch den Griff in die Tasche der Beitragszahler einlösen, so Litsch. Statt-
dessen müsse die Sozialgarantie durch einen entsprechenden Bundeszu-
schuss abgesichert werden. „Die Rücklagen der Kassen sind von Mitgliedern
und Arbeitgebern aufgebracht worden. Eine Umverteilung dieser Mittel in den
Gesundheitsfonds ist unfair.“ Damit erledige sich jeder Anreiz in der GKV zum
wirtschaftlichen Handeln und zum Aufbau von Rücklagen. Die AOK-
Gemeinschaft, die in der GKV einen Marktanteil von rund 36 Prozent hat, soll
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über 50 Prozent dieser Vermögensabgabe tragen. Gleichzeitig wird sie durch
die Regelungen des sogenannten „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ überproportio-
nal belastet.
Fatale Wechselwirkungen erwartet der Verbands-Chef im Zusammenhang mit
den Regelungen des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG). Dort ist be-
reits jetzt vorgeschrieben, dass das Vermögen der Krankenkassen durch einen
nicht ausgabendeckenden Zusatzbeitrag in den Jahren 2020, 2021 und 2022
auf eine Monatsausgabe abzusenken ist. Diese Schwelle wird nun durch den
GPVG-Entwurf nochmals auf 0,8 Monatsausgaben heruntergeschraubt. „Kas-
sen, die nach den Vorgaben des GKV-VEG Haushalte mit negativen Ergebnis-
sen zum Abbau des Vermögens aufgestellt haben, werden jetzt gezwungen,
ihre Zusatzbeiträge zeitnah zu erhöhen“, erklärt Litsch. Er warnt vor diesem
Hintergrund vor unkontrollierten Haftungsfällen: „Die Kombination aus der be-
schlossenen Zerschlagung der kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, der
auf ein unverantwortliches Maß abgesenkten Mindestrücklage sowie dem nun
verschärften Zusatzbeitrags-Anhebungsverbot in bestimmten Fällen kann dazu
führen, dass Kassen schneller in die Insolvenz rutschen.“
Zur Stabilisierung der Sozialbeiträge und zur Einhaltung der Sozialgarantie im
kommenden Jahr hält die AOK-Gemeinschaft einen entsprechenden Bundeszu-
schuss für angemessen. „Das ist ordnungspolitisch geboten und die beste Lö-
sung“, so Litsch. Andernfalls gebe es nur noch die Möglichkeit, die durch die
Gesetzgebung in dieser Legislatur verursachte Steigerung der Leistungsausga-
ben zu limitieren. Litsch: „Dazu muss die Politik dann aber auch unpopuläre
Entscheidungen treffen, die die Pharmaindustrie und die Leistungserbringer mit
in die Verantwortung nehmen. Um die völlig aus dem Lot geratene Entwicklung
von Einnahmen und Ausgaben in der GKV auch in den Folgejahren wieder ins
Gleichgewicht zu bringen, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf “. Als Bei-
www.aok-bv.de I @AOK_Politik
Seite 3 von 3
spiele für mögliche Maßnahmen führt der Verbands-Chef die deutliche Erhö-
hung des gesetzlichen Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel
von pharmazeutischen Unternehmen oder die Streichung der strategieanfälli-
gen TSVG-Regelung zur befristeten Bereinigung der gedeckelten Gesamtver-
gütung von Vertragsärzten an. Auch durch die dauerhafte Senkung der Mehr-
wertsteuer für Arzneimittel oder eine Wiederherstellung nicht begrenzter Rech-
nungsprüfungen bei der Krankenhausabrechnung gebe es milliardenschwere
Einsparpotentiale.
KONTAKT UND INFORMATION
Kai Behrens | 030 346 46 23 09 | 0152 015 630 42 | presse@bv.aok.de
AOK-Bundesverband | Rosenthaler Straße 31 | 10178 Berlin

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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 22. September: AOK übt scharfe Kritik am Maßnahmenbündel zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge

  • 1. www.aok-bv.de I @AOK_Politik Seite 1 von 3 22. September 2020 Pressemitteilung AOK übt scharfe Kritik am Maßnahmenbün- del zur Stabilisierung der Zusatzbeiträge Berlin. Die jetzt im Kabinettsentwurf zum Gesundheitsversorgungs- und Pflege- verbesserungsgesetz (GPVG) vorgesehenen Regelungen zur finanziellen Sta- bilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stoßen beim AOK- Bundesverband auf strikte Ablehnung. „Zur Einhaltung der versprochenen Sozi- algarantie im Wahljahr sollen jetzt die kassenindividuellen Rücklagen einkas- siert werden. Dabei ist allen klar, dass ein Gros des für 2021 errechneten Fi- nanzbedarfs von über 16 Milliarden Euro nichts mit Corona zu tun hat, sondern durch die ausgabentreibende Gesetzgebung in dieser Legislatur verursacht wird. Spätestens 2022 drohen bei geplünderten Rücklagen massive Steigerun- gen der Beitragssätze. Dieses finanzpolitische Strohfeuer untergräbt das Ver- trauen in eine seriöse und kalkulierbare Gesundheitspolitik und macht eine so- lide Finanz- und Haushaltsplanung unmöglich“, erklärt der Vorstandsvorsit- zende Martin Litsch. Wenn die Politik eine Sozialgarantie ausspreche, dürfe sie dieses Versprechen nicht durch den Griff in die Tasche der Beitragszahler einlösen, so Litsch. Statt- dessen müsse die Sozialgarantie durch einen entsprechenden Bundeszu- schuss abgesichert werden. „Die Rücklagen der Kassen sind von Mitgliedern und Arbeitgebern aufgebracht worden. Eine Umverteilung dieser Mittel in den Gesundheitsfonds ist unfair.“ Damit erledige sich jeder Anreiz in der GKV zum wirtschaftlichen Handeln und zum Aufbau von Rücklagen. Die AOK- Gemeinschaft, die in der GKV einen Marktanteil von rund 36 Prozent hat, soll
  • 2. www.aok-bv.de I @AOK_Politik Seite 2 von 3 über 50 Prozent dieser Vermögensabgabe tragen. Gleichzeitig wird sie durch die Regelungen des sogenannten „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ überproportio- nal belastet. Fatale Wechselwirkungen erwartet der Verbands-Chef im Zusammenhang mit den Regelungen des Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG). Dort ist be- reits jetzt vorgeschrieben, dass das Vermögen der Krankenkassen durch einen nicht ausgabendeckenden Zusatzbeitrag in den Jahren 2020, 2021 und 2022 auf eine Monatsausgabe abzusenken ist. Diese Schwelle wird nun durch den GPVG-Entwurf nochmals auf 0,8 Monatsausgaben heruntergeschraubt. „Kas- sen, die nach den Vorgaben des GKV-VEG Haushalte mit negativen Ergebnis- sen zum Abbau des Vermögens aufgestellt haben, werden jetzt gezwungen, ihre Zusatzbeiträge zeitnah zu erhöhen“, erklärt Litsch. Er warnt vor diesem Hintergrund vor unkontrollierten Haftungsfällen: „Die Kombination aus der be- schlossenen Zerschlagung der kassenartenspezifischen Haftungsverbünde, der auf ein unverantwortliches Maß abgesenkten Mindestrücklage sowie dem nun verschärften Zusatzbeitrags-Anhebungsverbot in bestimmten Fällen kann dazu führen, dass Kassen schneller in die Insolvenz rutschen.“ Zur Stabilisierung der Sozialbeiträge und zur Einhaltung der Sozialgarantie im kommenden Jahr hält die AOK-Gemeinschaft einen entsprechenden Bundeszu- schuss für angemessen. „Das ist ordnungspolitisch geboten und die beste Lö- sung“, so Litsch. Andernfalls gebe es nur noch die Möglichkeit, die durch die Gesetzgebung in dieser Legislatur verursachte Steigerung der Leistungsausga- ben zu limitieren. Litsch: „Dazu muss die Politik dann aber auch unpopuläre Entscheidungen treffen, die die Pharmaindustrie und die Leistungserbringer mit in die Verantwortung nehmen. Um die völlig aus dem Lot geratene Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben in der GKV auch in den Folgejahren wieder ins Gleichgewicht zu bringen, besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf “. Als Bei-
  • 3. www.aok-bv.de I @AOK_Politik Seite 3 von 3 spiele für mögliche Maßnahmen führt der Verbands-Chef die deutliche Erhö- hung des gesetzlichen Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel von pharmazeutischen Unternehmen oder die Streichung der strategieanfälli- gen TSVG-Regelung zur befristeten Bereinigung der gedeckelten Gesamtver- gütung von Vertragsärzten an. Auch durch die dauerhafte Senkung der Mehr- wertsteuer für Arzneimittel oder eine Wiederherstellung nicht begrenzter Rech- nungsprüfungen bei der Krankenhausabrechnung gebe es milliardenschwere Einsparpotentiale. KONTAKT UND INFORMATION Kai Behrens | 030 346 46 23 09 | 0152 015 630 42 | presse@bv.aok.de AOK-Bundesverband | Rosenthaler Straße 31 | 10178 Berlin