3. Bauherrenaufgaben:
• Bereitstellen des baureifen Grundstücks
• Definition von Ziel und Zweck der Baumaßnahme
• Vertragsabschlüsse mit allen Beteiligten
• Treffen von Entscheidungen
• Mittelbereitstellung und Bezahlung notwendiger Leistungen
Grundstückseigentümer/Bauherr
4. Bauherrenaufgaben:
• Bereitstellen des baureifen Grundstücks
• Definition von Ziel und Zweck der
Baumaßnahme
• Vertragsabschlüsse mit allen Beteiligten
• Treffen von Entscheidungen
• Mittelbereitstellung und Bezahlung notwendiger Leistungen
Grundstückseigentümer/Bauherr
5. Aufgaben des Baubetreuers:
Übernahme der delegierbaren Bauherrenleistungen
Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für den
Bauherrn
Unterstützung bei notwendigen Entscheidungen
Einbringen von wohnungswirtschaftlichem Know-how
Grundstückseigentümer/Bauherr
Baubetreuer
6. Grundstückseigentümer/Bauherr
Aufgaben des Baubetreuers:
Übernahme der delegierbaren Bauherrenleistungen
Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen für den Bauherrn
Unterstützung bei notwendigen Entscheidungen
Einbringen von wohnungswirtschaftlichem Know-how
Leistungen der Projektentwicklung:
Untersuchung möglicher Lösungsvarianten
Abwägung der besten Lösung unter qualitativen,
wirtschaftlichen und terminlichen Aspekten
Definition des Leistungsumfangs der an der Planung
beteiligten Büros und
Durchführung der Vergabeverfahren
Vorbereitung der Beauftragung der an der Planung
beteiligten Büros
Baubetreuer
8. Was sind die ENTSCHEIDENDEN AKTEURE?
Grundstückseigentümer/Bauherr
Baubetreuer
Soll-Definition
• der Baumaßnahme
• der Investitionssumme
• der Terminschiene
• der Planungsleistung
• der Bauleistung
• der Verfahren und Prozesse
• …..
Festlegung der erfolgsbestimmenden
Rahmenbedingungen eines Bauprojektes
Vertraglich bindende Vorgaben für alle
nachfolgenden Planer und Unternehmer
9. Was sind die ENTSCHEIDENDEN AKTEURE?
Grundstückseigentümer/Bauherr
Baubetreuer
Projektsteuer
Planungsteam:
Architekt,Landschaftsarchitekt,
FachplanerundGutachter
Bauunternehmen
BeiAusschreibunginFachgewerken
40bis50Einzelfirmen
biszu1.000Einzelrechnungen
Immobilienverwaltung
Vermietung,Bewirtschaftung,
Instandhaltung
Über transparente Ausschreibungsverfahren
beauftragte Unternehmen.
Qualität ist Voraussetzung der Beauftragung!
10. Zwischenfazit:
Zur effektiven Errichtung von nennenswerten Wohnungsbeständen ist ein
spezielles
• immobilienwirtschaftliches
• technisches
• planungsrechtliches
• vergaberechtliches
Fachwissen notwendig,
auf welches sinnvollerweise der Bauherr unkompliziert und dauerhaft
zurückgreifen kann.
In den meisten Fällen wird es sinnvoll sein, dieses Fachwissen zentral vorzuhalten
und den bauwilligen Gemeinden und öffentlichen Stellen zur Verfügung zu stellen.
11. Kosten und Finanzierung ??
Beispielrechnung für ein Wohngebäude mit insgesamt
31 Wohneinheiten und 19 Stellplätzen im geförderten Mietwohnungsbau
Grundstück und Erschließung
Gebäude und Tiefgarage
Außenanlagen
Honorare für Architekten und Fachplaner
Honorar für Baubetreuung , Projektentwicklung
und kaufmännische Baubetreuung
Sonstiges (Zwischenfinanzierung, EwNK..)
Gesamtkosten
12. Kosten und Finanzierung ??
Beispielrechnung für ein Wohngebäude mit insgesamt
31 Wohneinheiten und 19 Stellplätzen im geförderten Mietwohnungsbau
Grundstück und Erschließung 17 %
Gebäude und Tiefgarage 60 %
Außenanlagen 3 %
Honorare für Architekten und Fachplaner 13 %
Honorar für Baubetreuung , Projektentwicklung
und kaufmännische Baubetreuung 3 %
Sonstiges (Zwischenfinanzierung, EwNK..) 4 %
Gesamtkosten 8.000.000,-
13. Eigenkapitalanteil 25 % entspricht 1,85 Millionen €
Fremdkapitalanteil 75 % hauptsächlich über Förderkredite,
Rest über Kapitalmarktdarlehen
Übliche Rendite zwischen 3 und 4 %
je nach Berechnungsmethode
17. Bauherren mit
Grundstücken
und Baurecht
+
Know How
+
Geld
VARIANTE 1:
BAUHERR IST AUSGEWIESENER SPEZIALIST IM WOHNUNGSBAU UND
BESITZT KNOW HOW IM EIGENEN UNTERNEHMEN
VARIANTE 2:
BAUHERR HAT WENIG ERFAHRUNG IM WOHNUNGSBAU UND
BENÖTIGT UNTERSTÜTZUNG
18. Lösungsansatz:
Bauwillige Kommunen ohne eigenes Fachwissen Wohnungsbau
müssen durch speziell dafür geeignete Unternehmen (= Baubetreuer)
auf Bauherrenseite fachkundig beraten werden.
Der Baubetreuer muss die notwendigen Prozesse von der
Projektentwicklung über die Projektfinanzierung bis hin zur
Durchführung der Vergabeverfahren initiieren und die hierfür
notwendigen Entscheidungen des Bauherrn herbeiführen.
Der Baubetreuer fokussiert sich ausschließlich auf die Erstellung von
Wohnungsneubau.
19. Vision:
Es entsteht ein überregional arbeitender
WOHNUNGSBAUENTWICKLER,
der als öffentliches Unternehmen ‚bauwillige‘
Kommunen als Baubetreuer berät, als zentraler
Ansprechpartner für die beteiligten Behörden
(Bewilligungsstellen, Baugenehmigungsbehörden,
etc.) dient und die Erstellung der dringend
notwendigen Wohnungsneubauten vorantreibt.